44 klausel nicht sein durfte. Wie weit dann der ungarische König sich diesem Absolutismus näherte oder von ihm entfernte, das sei eine Frage der Machtverhältnisse gewesen. Freilich war das Ringen des Fürsten mit den Ständen noch nicht zu Ende. Zur selben Zeit, da die Königstreuen dazu raten, quatenus regnum hoc apud Suam Maiestatem sacratissimam instare velit, ut cum Romano imperio con- foederare possit, es solle also Ungarn in ein innigeres Ver hältnis zum imperium Romanum treten, sich nicht nur dem Majorat Österreich eingliedern, sondern sich unbe schadet seiner Unabhängigkeit vom imperium Romanum auch diesem ein- oder wenigstens angliedern, wehrt sich der Rumpflandtag von Onod gegen die Revisionsklausel. In einem Gutachten, das bald nach dem Tode Kaiser Josephs I. verfaßt wurde, lesen wir — bei einem royalistischen, ana chronistisch fühlenden Autor —, es sei zwischen Ungarn und den nichtungarischen Gebieten [zu ergänzen : des österreichischen Gesamtbesitzes] zu unterscheiden, insofern in Ungarn erst durch die Krönung die Herrschaftsrechte auf den Erbkönig übergingen. Trotzdem wurde die Verfas sungsrevision durch den Landtag von 1708-1715 anerkannt und fortgesetzt [z. B. in den hochwichtigen Beschlüssen über die Armee, in den Gesetzartikeln über das Palatinat und die auswärtige Vertretung usw.], die vorbehaltlose, ununterbrochene Primogenitur deutlicher ausgesprochen, das ständische Interregnum, an das das Gutachten denkt, sehr bestimmt abgelehnt. [Nicht ganz im Einklang später G.A. III und XII aus 1790/91.] Den Arbeiten Turbas verdanken wir Klarheit über die drei, durch die «Versailler Überraschung» veranlaßten Staatsakte vom 5. und 12. September 1703 : ein geheimster [5. September] vor fünf «consiliarii Status», ein geheimer [am 12.] vor elf Konferenzräten, ein öffentlicher [gleichfalls am 12.] mit harmlosem, sich nur auf die Zession, ihre An nahme und im allgemeinen auf die Konventionen beziehen den Inhalt vor 35 Zeugen oder consiliarii status. Das ganze ein Actus [nur zum geringen Teil publicus] contra testa- mentum Karls II. von Spanien. Insgesamt ein pactum