4 47 gramm des Kaisers empfindlich gestört hat. Das ist für die Beurteilung der gesamtstaatlichen Entwicklung von Wichtig keit, weil Beksics und andere aus der kroatischen Formel schließen, az együttbirtokläs [wofür als Übersetzung vor geschlagen wird: das Zusammenbesitzen; wohl zu unter scheiden vom einheitlichen Besitz x ] sei zunächst gar nicht beabsichtigt worden 2 . Turba vermutet, der Wunsch nach Regelung der Thronfolge sei damals nicht bloß vom kroati schen, sondern auch von anderen Landtagen geäußert worden. Jedenfalls hebt nach dem kroatischen Beschluß, wie Brockhausen sagt, förmlich ein Wettrennen um die Einheit in dynastischer, militärischer und kommerzieller Hinsicht an. Eine Loyalitätsparade. Schwierigkeiten be reitete der Wunsch der Ungarn, sofort auch den Gemahl der Thronerbin zu erfahren. Darauf wollte und konnte der Kaiser aus verschiedenen Gründen nicht eingehen. Auch mit den übrigen Vorschlägen, die nicht ganz zutreffend als Bedingungen bezeichnet werden, war er nicht insgesamt zufrieden. Rangstreitigkeiten unter den Erzherzoginnen machten eine Klärung der Frage wünschenswert, wer denn dem Throne näher stehe. Aber um seine Mutter zu schonen, ist der Kaiser noch im Januar 1712 dagegen, den Familien vertrag von 1703 zu publizieren. Als Ersatz für die Publi kation bestimmt er selbstherrlich und nicht ganz im Ende April 1712 : « daß, nachdem die Stände dero Königreich Croaten in puncto successionis foemineae in defectum masculorum sich also trew und devot gegen dero durchlauchtigstes Ertzhaus frey willig und ohne mindesten dero antrib oder Veranlassung durch öffentliche erklährung herbeygelassen und ihnen Selbsten in futuros possibilcs Casus vorgesehen, E. K. M. denenselben hierunter nicht aus handen gehen, noch sie in disem ihrem eyffer aufhallten konnten, ... » In diesem Sinne ist auch Horn, Le compromis de 1868 entre la Hongrie et la Croatie et celui de 1867 entre l’Autriche et la Hongrie, Ltude historique et critique, Paris 1907, zu korrigieren. 1 Zolger, Ausgleich, S. 68. 2 Beksics, A Dualismus, S. 23 . « Kitünik ebböl, hogy kezdet- ben meg az együtt birtokläs sem volt a tulajdonkep valo czel. » [Daraus geht hervor, daß anfangs noch nicht einmal das «együtt birtokläs » das eigentliche Ziel war.]