Unabänderlichkeit («lex in perpetuum valitura») hervor. In Übereinstimmung mit dem Oktober-Diplom gebraucht Graf Stürgkh 1 die Worte «endgültig und unabänderlich». Pragmatisches ist fundamentales gleich unwandelbares Recht. Ein für die historische Betrachtungsweise nicht existierendes, undenkbares Recht. Die 1703 auf Frauen ausgedehnte Primogeniturfolge ist, so führt Turba aus, durch die Ver öffentlichung von 1713 zu einer Pragmatischen Sanktion geworden. Die in vim legis et Sanctionis Pragmaticae er klärte und stabilierte Sukzessionsordnung [so im Heirats vertrag vom 10. August 1719]. Ebenso wird die Renunziation Maria Josephas von 1719 als eine Pragmatische Sanktion bezeichnet. Auch sie ist ein Teil der Pragmatischen Sanktion im Sinne der von Karl VI. gemeinten Thronfolgeordnung 2 . In diesem Sinne ist Pragmatische Sanktion der gesamte Rechtszustand des Erzhauses über die Thronfolge, einschließ lich die Gewohnheit; ein Komplex autonomer Anordnungen des Erzhauses von 1621 bis einschließlich 1719. Die Zu stimmungen der Landtage sind ein sowohl formelles wie für die Zukunft materiell wichtiges, schon in Spanien immer an gewandtes Bekräftigungsmittel. Das Gesetz des Monarchen (1 passiert» den Landtag, es wird dadurch auf ihm «solem- nisiert», promulgiert, den Gesetzen inkorporiert, durch das Land deklarativ zur Kenntnis genommen, seine Befolgung durch das Land verbürgt, registriert [in einer besonderen Ausfertigung hinterlegt] und eventuell auch intabuliert. Die oben erwähnte Festschrift, ein bleibendes, sowohl wissen schaftliches wie patriotisches Verdienst des österreichischen Premiers und Ivan Zolgers, die bisher reifste Arbeit Gustav Turbas, an der auch sein Bruder Richard Turba großen Anteil hat, enthält die erste, nach den Originaltexten hergestellte Sammlung der zur Pragmatischen Sanktion gehörenden Urkunden. Die einschlägigen ungarischen Gesetzartikel aus 1723 werden häufig als «ungarische Pragmatische Sanktion» 1 Festschrift, S. III. 2 Verfassungswandlungen, S. 10 f.