5 7 allen Zeiten und auf alle Zuefälle ohngekränkht verbleiben, gelassen und vestiglich gehalten werden sollen. » 1 Der schon 1722 von — wie Turba 2 liest — Graf Käroly als überflüssig erkannte G. A. III inauguriert nicht nur nicht eine Rückkehr zu den Bedingungen der Wahl kapitulationen, sondern weist im Gegenteil ebenfalls jeden Versuch dieser Art zurück. Spricht man von einer unga rischen Pragmatischen Sanktion, so darf man keinesfalls von einer kroatischen 3 und tirolischen 4 schweigen ; even tuell auch von einer böhmischen nicht. In der Vierer deputation hatte seit jeher zumal mit Rücksicht auf die spanischen Präzedenzfälle, nicht der leiseste Zweifel be standen, daß « die sach an die Länder zu bringen » sei [Protokoll der geheimeren Konferenz vom 5. April 1713]. Nicht etwa an irgend einen privilegierten Landtag allein. Weil durch den « consensus populi in dergleichen fällen alle subtilitates iuris civilis undt was von denen rechts- gelerten ausgefunden werden kan, saniret und überwunden wirdt », heißt es in einem geheimen Konferenzreferat an den Kaiser, Februar 1719. Und die Stände verpflichteten sich so als Bundesgenossen der Dynastie gegenüber dem Ausland 5 . Sie verbürgen sich der Dynastie für die Beach- 1 Man pflegte in kluger Weise auf jene Landesgesetze und -gewohnheiten Rückischt zu nehmen, die « tief in die Länder verfassungen einschlagen». Nicht bloß bezüglich Ungarn. Und zwar auch dann, wenn ein Monarch « zunächst und vor allem eine Zurückdrängung der Länderinteressen und Steigerung der Zentrali sation im Interesse des Staates für dringend geboten» hielt. — Vergl. Siegmund Adler, Die politische Gesetzgebung in ihren geschichtlichen Beziehungen zum allgemeinen bürgerlichen Gesetz buche, in der «Festschrift zur Jahrhundertfeier des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs», Wien 1911, Teil I, S. 87, 89, 91 u. 94. 2 Pragmatische Sanktion, S.-A., S. 196, Anm. 2, und Grund lagen, T. I, S. 188. 3 Pliverid - Jellinek, Das rechtliche Verhältnis Kroatiens zu Ungarn, Agram 1885, S. 16. 4 Bernatzik, S. 22, Anm. 8, und S. 1117. — Festschrift, S. XII. 5 Turba, Grundlagen, T. I, S. 138, 151 ff., und T. II, S. 170, 211 ff., 453 f., 461.