3 2 des Deutschen Reiches gar keine handelspoliti schen Abmachungen mit den Vereinigten Staaten besitzen. Aber selbst wenn man amerikanischer- seits den preußischen Vertrag für ganz Deutsch land gelten zu lassen geneigt ist, dünkt es uns wünschenswert, mit den alten Dokumenten aus der Zeit von Deutschlands politischer und wirtschaft licher Zerrissenheit aufzuräumen und ein neues Ver tragsinstrument zu schaffen. 2. Der alte preußische Vertrag vom Jahre 1828 entstammt einer Zeit, welche über Wesen und Inhalt des Meistbegünstigungsanspruches ganz an dere Anschauungen hegte, als sie heutzutage herr schen. Die ganze Welt bekannte sich damals nicht zur unbedingten Meistbegünstigung, sondern zur bedingten, die auch in dem angezogenen Vertrage vereinbart ist. Die Verkennung dieser Tatsache hat uns zu mancherlei Irrtümern und Mißgriffen verleitet. Im Jahre 1883 erkannten wir keinen vertrags mäßigen Anspruch der Union auf Behandlung als „meistbegünstigte“ Nation an. Damals zählte man laut Centralblatt für das Deutsche Reich (S. 296) nur achtzehn vertragsmäßig in Deutschland meistbegünstigte Staaten, unter denen sich die Union nicht befand. In der Zeit von 1883 —1885 ist unseres Wis sens an den Verträgen Preußens und der Seeufer staaten mit der Union nichts geändert worden. Gleichwohl legte man der Union im Jahre 1885 die Stellung einer vertragsmäßig in Deutschland meistbegünstigten Nation bei. (Centralblatt S. 47.) Der gleichen Union nun, deren Anrecht auf die Behandlung als meistbegünstigte Nation im Jahre 1885 auf der ganzen Linie anerkannt worden war, hat man im Jahre 1891 diese Stellung inso fern wieder aberkannt, als man ihr nur den Kon ventionaltarif für landwirtschaftliche Produkte gewährte; und dieses außerdem als Zugeständnis bezeichnete, gegen das man die Zollfreiheit un seres Zuckers in der Union eintauschte. Mit anderen Worten: die Union wurde jetzt wieder als eine in Deutschland nicht ohne weiteres meist begünstigte Nation angesehen. In den Folgejahren verfocht man regierungs seitig im Reichstag wieder die Ansicht, daß wir in der Union ohne weiteres meistbegünstigt seien und umgekehrt. Und im Jahre 1903 endlich hörte man vom Regierungstische aus das Wort: die Union ist in Deutschland nicht meistbegünstigt. Wir haben also im Laufe von 20 Jahren vier mal unsere Anschauung über das zwischen Deutsch land und der Union obwaltende Handelsvertrags verhältnis geändert, — ein in der Geschichte der äußeren Handelspolitik wohl einzig dastehender