6 Die zollbegünstigte Einfuhr der Union aus Frankreich betrug mithin 1902: rund 6 Mill.DolL, 1903: rund 6 Mill. Doll.; die aus Deutschland 1902: i 2 / 3 Mill. Doll., 1903: i3/ 4 Mill. Doll. Weder die Franzosen noch die Italiener noch die Portugiesen gewähren den Amerikanern ihren ganzen Konventional- (Minimal-) Tarif, wie wir dies tun, sondern alle nur einen Teil desselben; sie er halten aber dafür die gleichen Konzessionen, wie sie uns werden; zum Teil (Portugal) sogar noch mehr. Es wird Aufgabe der deutschen Reichs regierung bei der demnächst vorzunehmenden Neu regelung unserer Beziehungen zur Union sein, dieses Mißverhältnis von Leistung und Gegen leistung abzuschaffen. Wir werden eine Grundlage suchen müssen, um ein annäherndes Gleichgewicht der Konzessionen herzustellen. Das Abkommen von 1900 kann unmöglich dauernd als „Basis voller Gegenseitigkeit“ gelten, auf der, wie der Herr Reichskanzler in der Reichstagssitzung vom 22. Ja nuar 1902 erklärte, wir in handelspolitischen Dingen mit der Union verkehren wollen. Keine der für den Handelsverkehr mit der UniQn geltenden Abmachungen bietet eine Grund lage, die in der bisherigen Gestalt unsern handels politischen Beziehungen weiterhin unterlegt werden kann. Somit ergibt sich die Notwendigkeit, mit den alten Verträgen entweder reinen Tisch zu machen oder durch Änderung der Verträge die neue Grundlage zu schaffen, auf welcher der Güteraustausch zwischen den beiden Nationen vor teilhafter als gegenwärtig sich vollziehen kann. II. Wir haben im vorstehenden die Gründe dar gelegt, die eine Lösung, bezw. Änderung der zwischen der Union und dem Deutschen Reiche sowie verschiedenen seiner Gliedstaaten bisher bestehenden handelspolitischen Abmachungen an gezeigt erscheinen lassen. Wir wenden uns nun mehr der Darstellung der verschiedenen Möglich keiten einer Neuordnung unserer Vertrags beziehungen zur Union zu. A. In erster Linie werden wir einen größeren Tarifvertrag mit der Union zustande zu bringen bemüht sein müssen. Fraglich aber erscheint es, ob die Union auf einen Vorschlag dieser Art ein- gehen wird. Die Befugnisse der amerikanischen Regierung, mitfremden Staaten handelspolitische Abm achungen zu treffen, sind im Dingleytarifgesetz genau um schrieben. Die weitestgehende Vollmacht war die,