Der Übergang Europas von der bedingten zur unbedingten Meistbegünstigung, der sich seit dem Jahre 1860 vollzogen hat, hat die Amerikaner voll ständig unberührt gelassen. Die Union war und ist eine Anhängerin der Reziprozität. Was sie an unbedingten Meist begünstigungsverträgen abgeschlossen hat, sind meistenteils einseitige unbedingte Ver träge, d.h. die Amerikaner können alle Konzessionen ihrer Gegenkontrahenten ohne weiteres in Anspruch nehmen, während dem anderen Vertragsteil das gleiche Recht vorenthalten wird. Beiderseits unbedingte Meistbegünstigungsverträge hat sie unseres Wissens nur drei geschlossen. Der wich tigste war der mit der Schweiz aus dem Jahre 1850; und den hat sie gekündigt. Der mit dem Orange-Freistaat ist gegenstandslos geworden. Als letzter hat heute nur mehr Geltung der Vertrag mit Serbien vom Jahre 1882. Sonst schließt die Union, wie schon bemerkt, immer nur Verträge mit der Reziprozitätsklausel. Gelegentlich des Konfliktes zwischen der Schweiz und der Union über den Handelsvertrag vom Jahre 1850 gab Staatssekretär Hay die Er klärung ab, daß die Artikel VIII—XII des ge dachten Vertrages, welche die unbedingte Meist begünstigung stipulierten, als eine Ausnahme von der sonst einheitlichen Politik der Vereinigten Staaten zu betrachten und deshalb außer Kraft zu setzen seien. Im Hinblick auf diese klare Stellung nahme und die ganze Vergangenheit der Union halten wir es für prinzipiell ausgeschlossen, daß die Union sich zur Eingehung eines bei derseitig unbedingten Meistbegünstigungs vertrages mit uns versteht. 2. Ein glatter Meistbegünstigungs vertrag zwischen Deutschland und der Union würde dem Prinzip der Billigkeit kaum entsprechen. Wir würden den Amerikanern unverhältnismäßig mehr gewähren, als diese uns zugestehen würden. Deutschland war im letzten Jahrzehnt des abgelaufenen Jahrhunderts der Tarifvertragsstaat der Welt; es wird diese Stellung auch im ersten und zweiten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts inne haben. Kein Staat negotiiert so viele Tarifver träge, macht von seinem autonomen Tarif so große, so viele und so vielerlei Konzessionen als Deutschland. Auf der anderen Seite gibt es kein Land der Welt, das eine grundsätzlichere Absperrungspolitik verfolgt als die Union, keines, welches sich für Abschläge am autonomen Tarif weniger begeistert wie diese. Hier das Prinzip der Tarifvertragspolitik, — dort das Prinzip eines bis zur Prohibition gestei gerten Protektionismus.