17 5 garantierte, als sie irgend einem anderen Staat ge währt war. Keiner der an den Reziprozitäts abkommen der Union aus den Jahren 1891/2 Be teiligten konnte sagen, er habe einen unbedingten Meistbegünstigungsanspruch gegen die Union. Noch weniger aber konnte einer dieser zehn Staaten sagen, er habe vertraglich zugesichert erhalten, daß kein Staat bei seiner Einfuhr in die Union besser be handelt werden dürfe als er selbst. Denn Hawai hatte, wie schon erwähnt, 15 Jahre früher im Vertragswege die Zollfreiheit für viel mehr Artikel erhalten als irgend ein anderer der Reziprozitäts staaten aus den Jahren 1891/2.*) b) Im Jahre 1898 begann die Union neue Rezi prozitätsverträge abzuschließen. Sie ließ Frankreich (30. Mai 1898), Portugal (22. Mai 1899), Italien (30. Juli 1900) und Deutschland (10. Juli 1900) gegen über die erste Möglichkeit der Sekt. III des Tarif gesetzes praktisch werden und versprach diesen Staaten, ihren Weinen, Branntweinen und Kunst werken einige Tarifermäßigungen zukommen zu lassen. Die Staaten gingen darauf ein — in verschiedener Weise. Frankreich, Portugal und Italien gewährten Teile ihres Minimal- tarifes, Deutschland aber gab (nicht wort-, wohl aber sinngemäß) den ganzen Konventional tarif. Zu gleicher Zeit versuchte die Union Verträge mit Westindien zu schließen. Hatte sie den Euro päern gegenüber die Sektion III praktisch werden lassen, ihnen Zollermäßigungen auf Weine usw. gegeben, so gedachte sie den westindischen Inseln gegenüber mit Sektion IV zu operieren. Sie ver einbarte Reziprozitätsabkommen mit Großbritannien vom 16. Juni 1899 (betr. Bar bados), Großbritannien vom 18. Juli 1899 (betr. Brit. Guiana), Großbritannien vom 21. Juli 1899 (betr. die Caicos-Inseln), Großbritannien vom 22. Juli 1899 (betr. Jamaika), Großbritannien vom 24. Juli 1899 (betr. Bermuda). Diesen Inseln sicherte die Union eine 12'/p/o Zollreduktion für Zucker und Melasse, frische Früchte und Gemüse, bezw. Zoll freiheit für rohe Schwämme und Salz zu, wofür die Produkte der Union z. T. ganz bedeu tender Zollermäßigungen in Britisch-Westindien teilhaftig werden sollten. Alle diese Abkommen, wie auch das mit Argentinien vom 10. Juli 1899, welches dem argentinischen Zucker eine Zollreduktion von 20°/ 0 *) Für Deutschland kam speziell in betracht, daß Hawai außer für Zucker sich der Zollfreiheit auch erfreute für »rice, seeds, plants, shrubs or trees.«