18 und eine ebenso große für Häute und Wolle gebracht hätte, wurden nicht ratifiziert.*) Wären sie aber etwa am l. Oktober 19QO ratifiziert worden, so hätte sich folgende Kon stellation ergeben: t. Frankreich, Portugal, Italien und Deutschland wären zwar im Genüsse der ameri kanischen Zollreduktionen auf Wein, Branntwein und Kunst gegenstände gewesen; ihrZucker aber wäre zu den Sätzen des Generaltarifes verzollt worden, wogegen der von den westindischen Inseln einen Zollnachlaß von I2 1 / a % genossen hätte. Auch der Zucker Deutschlands wäre unter den Generaltarif gefallen und ebenso die deutschen H äute und Felle (hier hätte hinwieder Argen tinien z. T. 20°jo Zollnachlaß gehabt), desselben Deutschland, das den Amerikanern de facto seinen ganzen Konventionaltarif einge räumt hatte. 2. Der Zucker der englischen Besitzungen in Westindien hätte auf Grund der Juli-Verträge des Jahres 1899 einer Zollreduktion von 12 1 /a% sich erfreut; der argentinische aber auf Grund des Abkommens vom 10. Juli 1899 einer Zoll reduktion von 20 0 / o . Die Union hatte in Ver trägen, die sie zur selben Zeit abschloß, den ver schiedenen Ländern verschiedene Zollsätze für ein und dasselbe Produkt gemacht. Keines der erwähnten Abkommen der Union auf grund der Sektion IV des Dingleytarifgesetzes brachte die Vereinbarung der vollen Meistbe günstigung, sondern immer eine Modifikation derselben. Ja, die Union enthielt dem Vertrags partner die Meistbegünstigung selbst bezüglich der im Vertrage benannten Artikel vor, während sie für ihren Teil durchaus nicht ge neigt war, darauf zu verzichten. Im Vertrag mit Großbritannien (bezüglich Barbados) z. B. hieß es: The following articles the product of the soil or industry of Barbados imported into the United States shall be admitted at a reduction of twelve and one- half percentum of the rates of duty thereon as provided by the tariff act of the United States approved July 24, 1897 viz: Ca ne sugars and molasses, fruit fresh; vegetables fresh; asphalt or manjack. Dann werden die Vorteile der Union fest gelegt und daran die Bemerkung geknüpft: It is further agreed that should said colony con- cede to any country upon the products of its soil or *) Auch mit den dänischen Besitzungen in West indien, der Dominikanischen Republik, Nicaragua und Ecuador wurden Abkommen geschlossen, aber nicht ratifiziert. Der Text dieser Vereinbarungen ist unseres Wissens nicht ver öffentlicht worden.