20 daraus gegeben. Den Amerikanern wurde nie die volle Meistbegünstigung zugestanden, sondern immer nur beschränkt auf bestimmte Artikel. 3. Mit Frankreich schloß die Union am 24. Juli 1899 ein weiteres Abkommen, das den amerika nischen Produkten bis auf ganz geringe Aus nahmen den vollen Genuß der Sätze des fran zösischen Minimaltarifes zuführen sollte, wofür die Amerikaner verschiedenen Erzeugnissen der französischen Seiden-, Leinen-, Baumwollen-, che mischen, Seifen-, Glas- und Ton-, Metall-, Papier-, Hut-, Möbel-, Zement-, Nahrungsmittel-, Bijouterie- Industrie Zollermäßigungen um 5—20°/ 0 zugestan den, sich auch verpflichteten, den gedachten Artikeln die eventuell dritten Staaten noch zu ge währenden weitergehenden Vergünstigungen zu kommen zu lassen. Zucker war aber nicht unter den Artikeln des Vertrages einbegriffen. Es hätte also Frankreich zwar für eine Reihe seiner Ausfuhrartikel Zollermäßigungen genossen und dafür der Union mit ganz wenigen Ausnahmen seinen Minimaltarif gewährt. Aber Britisch-West indien und Argentinien wären für Zucker trotz dem wieder besser gestellt gewesen als Frankreich. Dieses hätte sich der vollen Meistbegünstigung in der Union weder tatsächlich noch rechtlich erfreut. Wenn auch das Abkommen mit Frankreich am 1. Oktober 19OO wäre ratifiziert worden, so wäre folgende Konstellation gegeben gewesen: Deutschland wäre schlechter behandelt worden als Frankreich, das für Zucker wieder schlechter behandelt wurde als Westindien (l2 I / z °/ 0 Nachlaß), und dieses Westindien wurde für Zucker wieder schlechter gestellt als Argen tinien (20°/ 0 Nachlaß). Ebenso wäre Deutsch land in der Ausfuhr von Häuten nach der Union z. T. schlechter gestellt gewesen, als Argentinien; denn die dortigen Häute wären einer Zollermäßigung um 20°/ 0 teilhaftig geworden, die uns vorenthalten blieb. Man sieht an diesen Beispielen, mit welchen Möglichkeiten man bei Vertrags handlungen mit der Union zu rechnen hat. IV. Die Union gibt, — das dürfte durch vor stehende Darlegungen zur Genüge bewiesen sein, — keinem Lande die Summe der Konzessionen aus ihren Tarifabmachungen mit anderen Ländern. Diese Haltung aber legt auch Deutschland die Pflicht auf, mit seinen Konzessionen gegenüber der Union hauszuhalten. Was soll also Deutschland der Union geben? Die Beantwortung dieser Frage hängt —- nach