24 fuhr in die Union erkauften wir aber damit, daß wir der Union unsern ganzen Konven tionaltarifgaben; eine Begünstigung für 6°j 0 seiner Einfuhr in die Union erkaufte Frank reich damit, daß es der Union einen ganz kleinen Ausschnitt seines Minimaltarifes ge währte. Deutschland gab der Union seine sämt lichen Ermäßigungen der Getreidezölle; Frankreich nicht einen Cent Zollnachlaß für Ackerbauprodukte. Wir brauchten aber der Union aus Gründen der von dieser in ihrer Handelspolitik immer und immer wieder proklamierten Equity and Reci- procity nur ein Viertel der Konzessionen zu ge währen, die Frankreich bietet. Trifft unsere Voraussetzung, daß nur ein Pro visorium auf der Basis von Sect. III des Dingley- tarifes zustande kommt, zu, so erhebt sich die weitere Frage: Welche Artikel könnten deutscher seits für Konzessionen an die Union in Betracht kommen? Entwerfen wir an der Hand der der Union von Frankreich gewährten Konzessionen ein Schema der möglicherweise deutscherseits zu machenden Konzessionen! i. Bau- und Nutzholz, roh. Wir bezogen hierin aus der Union: im Jahre hart weich dz | 1000 M. dz J 1000 M. 1899 245 850 983 1900 198 322 575 1901 64191 321 59 237 136 1902 164 980 1 650 IOO 543 503 1903 114 298 i 143 93 336 933 Im Durchschnitt der Jahre 1899—1903 macht das rund 208000 dz im Werte von 1268000 M. aus. Im neuen deutschen General- und Konven tionaltarif sind als Zölle vorgesehen: Bau- und Nutzholz, unbearbeitet General Konventional M. M. hart weich 0,20 0,12 Die 208 IOO dz unbearbeitetes Holz, die wir aus den Vereinigten Staaten jährlich während 1899—1903 bezogen haben, hätten also Zoll zu zahlen nach dem neuen Generaltarif .... 41 600 M. Konventionaltarif 24 960 M. Vergünstigung 16 640 M.