28 Nehmen wir den Inhalt der Weinflasche mit I Pint an, so würde die Kiste a 24 Flaschen ent halten 24 Pints =12 Quarts = 3 Gallonen. Unter Zugrundelegung eines Jahresdurch schnittes pro 1899—1903 von IOOOOO doz qts deutscher Flaschenweineinfuhr in die Union würde zu bezahlen sein ein Zoll für Flaschen weine nach dem Generaltarif 160 OOO Dollars Vertragstarif .... 125 OOO „ Zollersparnis .... 35 OOO Dollars Oben gefunden . 127 493 „ Summa 162 493 Dollars Wenn wir den Amerikanern den Konventional tarif für die oben gedachten sechs Warengruppen gewähren wollten, gäben wir ihnen also viermal so viel als sie uns. So freigebig zu sein, heißt wider den von den Amerikanern immer und immer wieder verkündeten Grundsatz der Equity und Reciprocity verstoßen. Wir glauben demnach, daß aus der oben auf gestellten Liste der möglicherweise in Betracht kommenden Konzessionen an die Union minde stens noch die für Sägewerksprodukte (Z. 3) zu streichen ist. Auch so würde Deutschland der Union Ver günstigungen auf eine Einfuhr im Werte von 17 Millionen Mark einräumen, während sie einer deutschen Ein fuhr im Werte von nur 6 Millionen Mark Zollabschläge gewährt. Die Zollvergünstigungen, die Deutschland der Union bei einer Beschränkung der Konzessionen auf Holz, roh, Bau- und Nutzholz, beschlagen, Faßdauben, eichene, ungefärbte, Obst, frisch, und Obst, getrocknet, (Äpfel, Birnen und Aprikosen), durch Zuwendung des Konventional tarifes gewährt, erreichen eine Höhe von rund 2 Millionen Mark, während die Deutschland eingeräumten nur 2 / 3 Millionen Mark ausmachen. Auch so würde Deutschland der Union immer noch reichlich das Doppelte von dem konzedieren, was die Union der deutschen Einfuhr zugesteht. V. Die Amerikaner können ein derartiges Vor gehen Deutschlands, können die Anwendung des Generaltarifs auf ihre Einfuhr nicht als unfreund liche Haltung ansehen. Es ist ja ihr Prinzip, daß im handelspolitischen Verkehr jede Leistung mit