30 Mit Zollzuschlägen auf nur fünf Posten hätte die Union drei Viertel der Einfuhr aus der Schweiz getroffen. Der Zollkrieg wäre hier für die Union leicht und wirksam durchzuführen gewesen. Er wäre vermutlich für die Schweiz viel schmerzhafter gewesen als für die Union; die Schweiz hätte die Schlacht verloren, was für sie um so empfindlicher hätte sein müssen, als die Ausfuhr nach den Ver einigten Staaten IO—l4°/o der Gesamtausfuhr der Schweiz ausmacht und manche Plätze sozusagen aus schließlich für Amerika (und Großbritannien) a'rbeiten. Trotzdem hat die Union von Maßregeln gegen die Schweiz abgesehen, weil eben das Vorgehen der Schweiz nach ihrer eigenen Auffassung nur korrekt war. Sie würde auch unser Vorgehen korrekt finden müssen. 2. Wie die Union die Staaten verschieden be handelt, wird sie auch von ihnen differenziert und findet das durchaus natürlich. Amerikanische Er zeugnisse werden z. B. in Spanien auf der ganzen Linie schlechter behandelt als die Produkte anderer Länder, zum Teil auch in Portugal, ferner in Frankreich und Italien. In keinem dieser vier Staaten ist die Union im Genüsse des vollen Kon ventionaltarifes. 3. Wenn häufig gesagt wird, eine so große Nation wie die Vereinigten Staaten dürfe sich nicht differenzieren lassen, so geht die Hinfälligkeit dieses Standpunktes aus der eben erwähnten Tat sache, daß die Union in ganz Westeuropa diffe renziert wird, weder in Portugal, noch Spanien noch Italien, noch Frankreich sich der Minimal sätze erfreut, wohl mit genügender Deutlichkeit hervor. Nicht weniger wird sie aber durch folgenden Vorgang bewiesen. Als die Union in Ausführung des Tarif gesetzes vom Jahre 1897 (und auf Deutschlands Vorstellungen hin) auf russischen Zucker wie auf jeden Prämienzucker den im amerikanischen Tarifgesetz vorgeschriebenen Zollzuschlag legte, antwortete Rußland mit einem Zuschlag von 30 % auf wichtige Einfuhrwaren amerikanischer Provenienz, d. i. mit einer Maßregel, die weit über das hinausging, Was Amerika gegen Rußland getan hatte. Trotzdem hielt sich die Union von Repressalien fern. 4. Wenn ein so großer Staat wie die Union nicht differenziert werden darf, wenn ein derartiges Vorgehen als handelspolitischer Affront gilt, dann ist es auch ein handelspolitischer Affront von seiten der Union Deutschland gegenüber, wenn diese seit fast 30 Jahren den deutschen Zucker differenziert. Von 1875—1891 ging hawaischer Zucker zollfrei in die Union ein, deutscher mußte Zoll bezahlen; desgleichen von 1894—19OO. Seit 1903 wird unser Produkt wieder zugunsten von Kuba differenziert.