32 gegen entsprechende Konzessionen aushändigen wolle, von den Amerikanern keineswegs als feind selige Haltung angesehen wird, als auch die öffent liche Meinung in der Union, die amerikanische Presse den von uns im Vorstehenden vertretenen Standpunkt vollkommen teilt. Eine Durchsicht der verschiedenen uns zu Gesicht gekommenen Äußerungen ist in dieser Hinsicht sehr lehrreich. In einer von der New- Yorker Handelszeitung (29. April 1,905) als offiziös bezeichneten Auslassung heißt es z. B.: »Ebensowenig wie England oder Deutschland als »meistbegünstigte« Nation Ware nach Kuba verkaufen können, so lange die Insel mit den Vereinigten Staaten im Reziprozitätsverhältnis steht, ebensowenig können die Vereinigten Staaten eine derartige Bevorzugung von seiten solcher Länder beanspruchen, die mit anderen im Reziprozitätsverhältnis stehen. 1 ) Unter dem neuen deutschen Tarif ergibt sich für die Vereinigten Staaten die Alternative, entweder einen Reziprozitätsvertrag abschließen, oder auf einen Teil des Handels mit jenem Lande verzichten zu müssen. . . . Wer fernerhin Waren nach Deutschland importieren will, muß für ein solches Privilegium, [wie es der Konventionaltarif involviert,] den geforderten Preis zahlen, und die Berechtigung Deutschlands zu solchen Forderungen ist unbestritten... Im allgemeinen läßt sich sagen, daß der Markt Deutsch lands, zu welchem wir uns den Zutritt mittels eines Reziprozitätsvertrages vielleicht werden erkaufen müssen, kein so wichtiger ist, daß wir in der Lage sind, einen sehr hohen Preis dafür zu bezahlen.« 2 ) Eine große Reihe amerikanischer Blätter er kennt an, daß Deutschland zur Kündigung des Vertrages vom Jahre 1900 berechtigt ist und er hofft aus der Kündigung eine wohltätige Wirkung in der Richtung einer Tarifrevision seitens der Vereinigten Staaten. »Der Boston Evening Transcript, das größte Blatt New Englands, sowie die New Yorker Evening Post geben ohne Rückhalt Deutschlands gutes Recht zu; Washington Post und Washington Star tun dasselbe und zeigen zugleich eine unverhüllte Freude über die Verlegenheit, in die die »Standpatters«, die Reformgegner, geraten Das Journal of Commerce von New York führt aus: »Nur durch einen Vertrag können die Vereinigten Staaten der Wirkung des neuen deutschen Tarifs entrinnen; denn selbst die schutzzöllnerischen Staatsmänner würden schwerlich sich in einen folgenschweren Tarifkrieg stürzen wollen .. Selbst das Organ der Hochschutzzöllner, der American Economist, führte kürzlich aus, der amerikanisch kubanische Vertrag gebe Deutschland einen unwider- 1) Diese Ausführung scheint uns nicht ganz schlüssig zu sein, da ein Staat doch zu gleicher Zeit mit zwei Ländern im Reziprozitätsverhältnis stehen kann. 2 ) Bei näherer Betrachtung dürfte der Verfasser dieser Notiz vielleicht doch anderer Meinung werden.