35 »Daß die Regelung unserer handelspolitischen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten auf anderer Grundlage erfolgen müsse, als der Vertrag vom io. Juli 1900 geschaffen hat, darf als herrschende Ansicht der Interessenten unseres Bezirks bezeichnet werden Der Zustand, daß die Union uns zurzeit gegen unseren ganzen Konventionaltarif Tarifermäßigungen auf Wein, Weinstein, Spirituosen, Bildhauerarbeiten und Gemälde gewährt, wird als durchaus unangemessen empfunden Die Stimmung der Industriellen, die sich in dem Wunsche nach Reziprozität äußert, ist daher wohl begreiflich, und die Nachahmung des Beispiels durchaus erwünscht, welches 1898 Frankreich, 1899 Portugal, 1900 Italien gab, indem sie mit den Vereinigten Staaten Tarifverträge abschlossen, in welchen Lei stung und Gegenleistung ganz genau bestimmt, aber keine all gemeine Meistbegünstigung enthalten war Wir glauben, daß es Amerika bei energischer Vertretung der deutschen For derungen nicht auf einen Zollkrieg ankommen lassen wird.« Die Handelskammer in Dresden befürwortet, »daß den Vereinigten Staaten die Meistbegünstigung in bis herigem, fast vollem Umfange nur dann gewährt werde, wenn sie einigermaßen gleichwertige Zugeständnisse gegenüber dem bisherigen Zustande machen«. Wir haben damit die Anschauung von vier Handelskammern wiedergegeben, deren Zeugnis um so wertvoller sein dürfte, als sie keinesfalls in dem Verdacht einer Antipathie und einer feind seligen Gesinnung gegenüber der Union stehen. Nur Ein Zeugnis wollen wir hier noch ein- fiigen. Ein am Export nach den Ver. Staaten stark beteiligter Bezirk ist die Amtshauptmannschaft in Annaberg (Sachsen). Der unserem Verein nahe stehende Chef der Verwaltung dieses Kreises hat eine Besprechung herbeigeführt, in der die am Export nach Amerika beteiligten größeren Firmen der Posamenten-, Knopf- und Strumpfwarenindu strie von Annaberg-Buchholz vertreten waren. Diese Besprechung ergab vollständige Über einstimmung aller Teilnehmer ohne Unter schied der Parteirichtung. Hier das Ergebnis derselben: 1. Das bisherige Verhältnis in der Abwä gung der gegenseitigen Zugeständnisse ist unange messen. 2. Wenn die Union nicht größere Zugeständ nisse macht als bisher, darf man ihr keinesfalls den ganzen Konventionaltarif gewähren, sondern nur einen Teil desselben, womöglich ihr noch weniger einräumen als ihr von Frankreich, Italien usw. eingeräumt wurde, (weil eben die amerikanischen Zugeständnisse für unsere Ausfuhr weniger Wert besitzen, als für die gedachten Länder). An Deutlichkeit läßt auch diese Äußerung eines an der Ausfuhr nach drüben hochinteressierten Bezirks nichts zu wünschen übrig. Und wir glauben, daß die erdrückende Mehr zahl der am Export nach den Ver. Staaten be teiligten Firmen den Voten von Hamburg, Frank 10