c 72 Sulfitzellstoffe meist geringerer Qualität sind. Ge länge es also für Zellstoff eine Minderung der amerikanischen Zölle durchzusetzen, so könnte hier der Export gesteigert werden. In Phantasiekartonnagen ist uns Amerika in einfacheren Sachen, wo die maschinelle Arbeit eine Rolle spielt, überlegen. Zoll und Transport lassen hier einen Wettbewerb ausgeschlossen er scheinen, Würde jedoch eine Minderung des Zolls um 20°/ 0 stattfinden, so könnte eine Steigerung unserer Ausfuhr in feinerer Ware stattfinden. Ganz besonders wäre es zu begrüßen, wenn es gelänge, eine Ermäßigung für geprägte Papp waren durchzusetzen. Diese Fabrikation ist in den Vereinigten Staaten erst in der Entwicklung be griffen; was die Amerikaner hier kaufen wollen, müssen sie zum weitaus größten Teil aus Deutsch land beziehen. Die deutsche Ware wird gerne genommen, und die Ausfuhr würde ganz bedeutend steigen, wenn es gelänge, hier eine Reduktion der Zölle zu erlangen. In Betracht kommen vor allem die sog. Wand taschen (Wallpockets), die Rückwände für Kalender, Spiele zum Zusammensetzen usw. Diese Sachen werden meist in Arbeiterkreisen gekauft und müssen infolgedessen sehr billig hergestellt werden. Wäh rend sie früher anstandslos als manufactures of paper mit 35 Prozent vom Wert verzollt wurden, hat man sie letzthin unter die Position »Litho graphie prints« gebracht, sie mit einem Zoll von 6 Cents per Pfund (65 bis 70 Prozent vom Wert) belegt und sie so direkt unverkäuflich gemacht. Man hat nun vielfach zu dem Ausweg gegriffen, daß man an den betreffenden Waren einen Ka lender angebracht hat und so wieder den Zollsatz von 35 Prozent vom Werte für diese Ware er langte. Dieses Verfahren muß aber natürlich die Herstellung verteuern. Unter § 400 des amerikanischen Tarifs »Litho graphie prints« fallen eigentlich nur direkt auf feinen, weißen Chromokarton gedruckte Litho graphien, während die geprägten Pappwaren aus schwerer ordinärer Pappe bestehen, überklebt mit dünnem Papier, welches mit Figuren usw. bedruckt ist. Es wäre infolgedessen wünschenswert, wenn es gelänge, vertragsmäßig eine Position zu schaffen, dergemäß ausgestanzte, geprägte, bronzierte oder bemalte Waren aus Pappe, desgleichen Waren aus Pappe, mit lithographisch bedrucktem Papier beklebt, ausgestanzt und geprägt, als manufactures of paper mit etwa 30 Prozent vom Wert verzollt werden. Lithographische Erzeugnisse (Zigarrenetiketts) sind mit Zöllen von 138 M. (Bronzedruck) bis 458 M. pro 100 Kilo (in Blattgold) belegt. Diese