84 drüben behandelt zu werden.« »Die Festsetzung des Marktwertes führt häufig zu Schwierigkeiten, namentlich weil die amerikanischen Fabrikanten ihren Einfluß auf die Zollbehörde geltend machen. Wir haben keinen Schutz gegen ungerechtfertigte Erhöhungen und verlieren häufig die beste Ver kaufszeit infolge der zeitraubenden Untersuchungen betreffs des Marktwertes.« »Die Zollgesetze sind so dehnbar, daß man im Voraus nie wissen kann, wieviel in Wirklichkeit bezahlt werden muß.« ... »Die Zollabfertigung ist sehr willkürlich; es hängt viel von dem betr. Appraiser ab, der mehr oder weniger unter dem Einfluß der amerikanischen Konkurrenz steht.« Auch darüber wird (von einer Mannheimer Firma) Klage geführt, daß auf den amerikanischen Zollämtern dem einen Abnehmer davon Kenntnis gegeben wird, unter welchen Bedingungen andere Abnehmer kaufen. Wir verzichten darauf, hier weitere Einzel heiten anzuführen, beziehen uns vielmehr auf die Darlegungen und Eingaben des Bundes der In dustriellen, der, mit langjährigen Erfahrungen ausgestattet, aus der Sammlung und Geltendmach ung von Beschwerden über das amerikanische Zollverfahren eine dankenswerte Spezialität ge macht hat. Wir haben einige Beschwerden, wie sie uns übermittelt worden sind, vorstehend mitgeteilt. Wir geben aber gleichzeitig unserer Anschau ung Ausdruck, daß die Beanstandungen solange nicht zu beseitigen sind, als das amerikanische Zollgesetz einen »Marketvalue« kennt. Das ist ein Kautschukbegriff, die Sanktion der Zollwillkür. Remedurkann nur geschaffen werden, wenn dieUnion spezifische Zölle einführt. Und dazu wird sie sich kaum eher entschließen, als bis ihr von dritter Seite praktisch die Härten, die mit dem Wertzoll system verbunden sind, vor Augen geführt werden. 2. Es wird vielfach der Wunsch verlautbart, »daß Leute der Praxis, die am eigenen Leibe die Konsequenzen empfinden und mit den Internis der amerikanischen Industrie, Produktionsweise und Kalkulation vertraut sind, die auch persönliche Fühlung mit den amerikanischen Importeuren deutscher Industrieerzeugnisse haben und die Sprache beherrschen, bei den Verhandlungen mit den amerikanischen Unterhändlern zugezogen werden mögen.« 3. Aus der Kolonialwarenbranche wird angeregt, die Neuordnung unserer Handelsbe ziehungen zur Union auch dazu zu benutzen, um die Mißstände zu beseitigen, welche sich bei dem Handel in getrockneten Südfrüchten ergeben haben. Die Ware wird von drüben exportiert und ausgeliefert gegen Zahlung des Kaufpreises