86 keiten. Wird dieser Begriff nicht eliminiert, so sind alle Erfolge nur Scheinerfolge; nach einem Jahre frißt der Wurm des »Marktwertes« wieder durch und die alten Klagen sind wieder da. Dieser Skeptizismus gegenüber vertragsmäßi gen Erfolgen auf dem Gebiete des Zollverfahrens legt uns die Pflicht auf, davon abzuraten, etwaige »Milderungen« des Zollverfahrens mit unserem Konventionaltarif zu erkaufen. Denn wir geben da etwas Greifbares hin für etwas, was uns in den Händen zerrinnen wird. Außerdem wäre es ein böser Präzedenzfall, wenn wir eine »faire« Zoll behandlung, die Abstellung einer handelspolitischen Spionage usw., durch besondere Leistungen erkaufen würden. Das wäre eine Prämie auf Böswilligkeit und Rigorosität im Zollverfahren, müßte andere Länder direkt einladen, unsere Ausfuhr zu chikanieren. »Equity« ist eine reine Anstandspflicht im inter nationalen Handelsverkehr; die sollte man sich nicht besonders erkaufen. XIV. Wir haben eingangs ausgesprochen, daß wir eine Kündigung der derzeitigen Abmachungen zwi schen dem Deutschen Reich und seinen Gliedstaaten einerseits und der Union andrerseits befürworten u. a. auch aus dem Grunde, weil hierdurch eine Tei lung der verschiedenen in einem Handelsver trag mit der Union zu ordnenden Materien und die Regelung derselben in je einem besonderen Vertrag möglich wird. In dieser Hinsicht bemerken wir noch folgendes: Die Union macht es sich zur Regel, die verschiedenen Möglichkeiten für Tarifabkommen im Tarifgesetz jeweils starr festzulegen. Die Rezi prozitätsklausel ist amerikanischerseits als Modifi kation des Tarifgesetzes gedacht, wird also auch als Teil des Tarifgesetzes mit dem Augenblicke unwirksam, wo das betreffende Gesetz selbst auf gehoben wird. Mit Außerkraftsetzung des betreffen den Tarifgesetzes und seiner Reziprozitätsklausel entfallen meist auch alle auf dem betreffenden Tarifgesetze basierenden Verträge. Das Tarifgesetz nun bildet bei jeder Wahl einen' Teil der Platform. Auch nicht entfernt erfreut sich ein amerikanisches Tarifgesetz einer derartigen Stabilität wie ein deutsches. Seit Cleve lands Brief vom Jahre 1887 ist das Tarifproblem sozusagen die Scheidelinie der Parteien geworden. Die Union hatte eine Reformbill von 1870 und 1872, den Tarif von 1883, die Millsbill 1888, die Tarifgesetze von 1890, 1894 und 1897. Da nun, soweit Tarifabkommen in Frage stehen, diese mit dem Tarifgesetz, auf Grund dessen sie abgeschlossen wurden, meist stehen und fallen,