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        <title>Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika</title>
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        MITTELEUROPÄISCHER  WIRTSCHAFTSVEREIN  IN  DEUTSCHLAND.

D  2  7  7  9

DENKSCHRIFT
betreffend
die  Neuregelung  der  handelspolitischen
Beziehungen  Deutschlands
zu  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Berlin.
Druck  von  Georg  Reimer
1905.
        <pb n="2" />
        MITTELEUROPÄISCHER  WIRTSCHAFTSVEREIN  IN  DEUTSCHLAND.

DENKSCHRIFT

L

betreffend

die  Neuregelung  der  handelspolitischen
Beziehungen  Deutschlands
zu  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Berlin.
Druck  von  Georg  Reimer

V

1905.
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        Inhaltsverzeichnis

Einleitung.
Umfang  der  nach  Abschluß  der  Tarifverträge  noch  zu
ordnenden  Handelsbeziehungen;  insbesondere  mit  den  sogen.
»Meistb  egünstigungsstaaten  «.
I.  Gegenwärtige  Vertragslage  der  deutsch  -  amerikanischen ­
  Handelsbeziehungen.
Verträge  der  Union  aus  den  Jahren  1827,  1828  und
1847  mit  verschiedenen  Gliedstaaten  des  Deutschen
Reiches.  Diese  Verträge  sollten  gelöst  werden.
Abkommen  vom  Jahre  1900.  Notwendigkeit,  dasselbe ­
  durch  ein  anderes  zu  ersetzen.
II.  Die  verschiedenen  Möglichkeiten  einer  Neuordnung
unseres  Vertrags  Verhältnisses  zur  Union.
A)  Größerer  Tarifvertrag.  Der  Abschluß  eines'  solchen
wäre  in  hohem  Grade  wünschenswert,  ist  aber  zunächst
unwahrscheinlich.
B)  Unbedingter  Meistbegünstigungsvertrag.  Ein
solcher  würde  von  den  Amerikanern  nicht  akzeptiert
werden,  weil  sie  grundsätzliche  Gegner  der  unbedingten ­
  Meistbegünstigung  sind,  wäre  auch  für  uns  unvorteilhaft. ­

C)  Reziprozitäts  vertrag.  Die  verschiedenen  Möglichkeiten.
Das  Für  und  Wider  bei  einem  allgemeinen  Reziprozitätsvertrag. ­
  Für  uns  empfiehlt  sich  ein  spezifizierter
Reziprozitätsvertrag.
III.  Handhabung  der  Reziprozität  seitens  der  Vereinigten ­
  Staaten.
Bisher  hat  die  Union  eigentlich  keinem  Staat  de  facto
die  volle  Meistbegünstigung  eingeräumt.  In  irgend  einem
Punkte  ist  bisher  jeder  Staat  gegenüber  einem  anderen
in  der  Union  differenziert  worden.
Die  Reziprozitätsverträge  auf  Grund  der  Sect.  III  des
McKinleytarifes.
Die  Reziprozitätsverträge  auf  Grund  der  Sect.  III  und  IV
des  Dingleytarifes.
IV.  Ausmaß  der  gegenseitigen  Konzessionen  bei  einem
Reziprozitätsvertrag  auf  Grund  der  Sect.  III  des  Dingleytarifes. ­

V  orschläge.
V.  Behandlung  amerikanischer  Waren  seitens  anderer
Länder  als  Deutschland.
Hätte  die  Anwendung  des  deutschen  Generaltarifs  auf
amerikanische  Produkte  Gegenmaßregeln  der  Union  zur
Folge?  Aller  Voraussicht  nach  nicht.  Denn  die  Union
nahm  und  nimmt
1.  die  vollständige  Differenzierung  in  der  Schweiz  ruhig  hin,
2.  desgleichen  die  in  Spanien,  sowie  die  teilweise  in
Portugal,  in  Frankreich  und  Italien,
3.  wie  auch  über  die  Anwendung  des  Generaltarifs  hinaus  die
besonderen  Zollzuschläge  Rußlands  auf  amerikanische
Eisenwaren  und  Maschinen.
4.  Wenn  Differenzierung  als  Provokation  zu  gelten  hätte,  so
hätte  die  Union  eine  solche  schon  seit  30  Jahren  gegenüber
Deutschland  geübt;  denn  nur  mit  geringen  Unterbrechungen
wurde  in  dieser  Zeit  deutscher  Zucker  in  der  Union  differenziert. ­

5.  Das  alte,  in  der  Union  stets  hoch  gehaltene  Prinzip  der
Reziprozität  bedingt,  daß  jede  Leistung  durch  eine  Gegenleistung ­
  erkauft  werden  muß.  Die  Union  kann  die  An-
        <pb n="4" />
        IV

Wendung  dieses  ihres  Prinzips  von  Seiten  Deutschlands
nicht  als  unbillig  auffassen.
6.  Viele  Äußerungen  auch  der  amerikanischen  Presse  sprechen
aus,  daß  die  Union  den  deutschen  Konventionaltarif  nur
gegen  Anbietung  entsprechender  Leistungen  für  sich  beanspruchen ­
  könne.
Die  Union  wird  in  den  europäischen  Staaten,  die  im
Besitze  handelspolitischer  Waffen  sind,  also  fast  durchgängig
differenziert.  Treten  auch  Deutschland  und  Österreich-Ungarn
auf  die  andere  Seite,  so  ist  Hoffnung  vorhanden,  daß  die
Union  die  Anwendung  ihres  Hochschutzzolltarifs  mit  der  Zeit
als  mißlich  empfindet  und  der  Senat  einer  Tarifreform  geneigter ­
  wird.
VI.  Umfang  und  allgemeine  Entwicklung  der  deutschamerikanischen ­
  Handelsbeziehungen.
Einfuhr  und  Ausfuhr  Deutschlands  von  und  nach  Amerika ­
  im  Lichte  der  deutschen  und  amerikanischen  Statistik.
Unser  großer  Einfuhrüberschuß.  Stellung  der  Rohstoffeinfuhr ­
  im  Rahmen  unserer  gesamten  amerikanischen  Einfuhr ­
  (Baumwolle,  Rohkupfer,  Petroleum).
VII.  Das  Interesse  der  deutschen  Textilindustrie  an
der  Ausfuhr  nach  der  Union.
A)  Entwickelung  der  amerikanischen  Woll-,  Seiden-,  Bauntwollindustrie.

B)  Die  Bedeutung  der  Textilausfuhr  aus  Deutschland  im
Rahmen  der  Textileinfuhr  der  Vereinigten  Staaten.
C)  Wünsche  der  deutschen  Interessenten.
VIII.  Das  Interesse  der  deutschen  Lederindustrie  an
der  Ausfuhr  nach  der  Union.
A)  Hauptbeteiligte  Zweige  der  Lederindustrie.
B)  Die  beiderseitigen  Zölle.  Entwickelung  des  Warenaustausches. ­
  Die  Amerikaner  gewinnen  an  Boden  bei  uns;
die  Deutschen  verlieren  an  Boden  in  der  Union.
Streben  der  deutschen  Lederindustrie  nach  »Parität  der
Zollsätze.«
C)  Wünsche.
IX.  Das  Interesse  der  deutschen  chemischen  Industrie
an  der  Ausfuhr  nach  der  Union.
Großes  Wachstum  unserer  Drogen-,  Apothekerwaren-,
Färb  waren-Ausfuhr  nach  Amerika.  Wichtigste  Artikel.  Bedeutung ­
  der  deutschen  Fabrikate  für  die  Union.
Wünsche.
X.  Das  Interesse  der  deutschen  Papierindustrie  an  der
Ausfuhr  nach  der  Union.
Bedeutung  unserer  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  der  Papierindustrie ­
  nach  der  Union,  insbesondere  von  Farbendruckbildern ­
  im  Rahmen  der  amerikanischen  Einfuhr.
Wünsche.
XI.  Das  Interesse  der  Instrumenten-  und  Maschinenfabrikation ­
  an  der  Ausfuhr  nach  der  Union.
Statistisches.  Hauptposten:  Musikalische  Instrumente.
Wünsche.
XII.  Das  Interesse  an  der  Ausfuhr  nach  der  Union
A)  für  die  deutsche  Spielwarenindustrie;
B)  für  die  deutsche  Kautschuk-  und  Guttaperchaindustrie; ­

C)  für  die  deutsche  Glasindustrie;
D)  für  die  Produktion  von  Material-  und  Spezerei  waren;
E)  für  die  deutsche  Zementindustrie;
F)  für  die  deutsche  Eisenindustrie;
G)  Wünsche  einzelner  Fabrikationen.
XIII.  Sonstige  Wünsche  und  Anträge.
XIV.  Schluß.
        <pb n="5" />
        MITTELEUROPÄISCHER  WIRTSCHAFTSVEREIN  IN  DEUTSCHLAND.

I

DENKSCHRIFT

betreffend
die  Neuregelung  der  handelspolitischen  Beziehungen  Deutschlands

zu  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

N ach  erfolgter  Genehmigung  der  Tarifverträge
mit  Belgien,  Italien,  Österreich  -  Ungarn,
Rumänien,  Rußland,  der  Schweiz  und  Serbien  wird
die  Reichsregierung  der  Frage  der  Neuordnung
unserer  handelspolitischen  Beziehungen  mit  jenen
Staaten  ihre  Aufmerksamkeit  zuzuwenden  haben,
mit  denen  wir  im  Verhältnis  der  „Meistbegünstigung“ ­
  stehen.
Daß  diese  Neuordnung  von  der  weitestgehenden ­
  Bedeutung  ist,  bedarf  keiner  weiteren
Auseinandersetzung  angesichts  der  Tatsache,  daß
im  Durchschnitt  der  Jahre  1901  —1903  von  unserer
Gesamteinfuhr  aus  den  oben  genannten  sieben
Tarifvertragsstaaten  sowie  aus  Frankreich,  welches
ipso  jure  in  den  Genuß  unserer  Vertragssätze  tritt
(Art.  XI  des  Frankfurter  Friedens),  nur  41%  kamen,
während  von  unserer  Gesamtausfuhr  nur  40°/ 0
dorthin  gingen.
Für  den  größeren  Teil  unseres  Gesamthandels
wird  also  nach  Abschluß  der  Tarifverträge  noch  eine
Regelung  getroffen  werden  müssen.  Die  wichtigsten
hier  in  Betracht  kommenden  Länder  sind  Großbritannien ­
  mit  seinen  Kolonien,  die  Vereinigten ­
  Staaten  von  Amerika  und  Argentinien, ­
  wohin  wir  im  Durchschnitte  der  Jahre
1901  —1903  eine  Ausfuhr  von  i*j 3  Milliarden
Mark  (35  °/ 0  unserer  Ausfuhr)  hatten,  während  wir
        <pb n="6" />
        unserer

für  2 J / 3  Milliarden  Mark  Waren  (39°/ 0
Einfuhr)  von  dort  bezogen.
Diese  wenigen  Ziffern  beleuchten  den  Umfang
und  die  Wichtigkeit  der  nach  Abschluß  der  Tarifverträge ­
  noch  zu  ordnenden  handelspolitischen
Beziehungen.
Wohl  der  schwierigste  Teil  in  der  Regelung
unserer  künftigen  Beziehungen  zu  den  Meistbegünstigungsstaaten ­
  aber  wird  die  Frage  unseres  künftigen
handelspolitischen  Verhältnisses  zur  Union  sein.

I.
In  handelspolitischer  Beziehung  verknüpft  uns
zur  Zeit  ein  doppeltes  Band  mit  der  Union.
a)  Die  Deutsche  Reichsregierung  steht  unseres
Wissens  auf  dem  Standpunkte,  daß  die  Verträge
der  Union  sowohl  mit  Preußen  vom  Jahre  1828,
als  mit  den  Seeuferstaaten  (Hansastädte  1827  und
Mecklenburg-Schwerin  1847)  noch  in  Geltung  sind
und  zwar  mit  bindender  Kraft  für  das  ganze
Deutsche  Reich.  Diese  Auffassung  war  und
ist  keine  ganz  ,  unbestrittene;  die  Regierung  in
Washington  wollte  laut  mehrfacher  Erklärung  die
Verträge  nur  für  Preußen,  die  Hansastädte  und
Mecklenburg-Schwerin  gelten  lassen.
Wir  halten  nun  dafür,  daß  die  gedachten
Verträge  gelöst,  bezw.  modifiziert  werden
sollen,  und  zwar  aus  folgenden  Gründen:
1.  Es  ist  an  der  Zeit,  eine  klare,  gesicherte,
nach  allen  Seiten  hin  unanfechtbare  Rechtsgrundlage ­
  für  unseren  Handel  mit  der  Union
zu  gewinnen,  für  einen  Handel,  der  —  von  den
Interessen  der  Schiffahrt  ganz  abgesehen  —  einen
Wert  von  rund  1V3  Milliarden  Mark  pro  Jahr
repräsentiert.  Daß  die  vorerwähnten  Verträge
diese  Rechtsgrundlage  nicht  geben,  lehrt  die  Erfahrung ­
  der  neunziger  Jahre.
Wie  schon  erwähnt,  wollte  die  Union  die  Verträge ­
  nur  für  diejenigen  deutschen  Staaten  gelten
lassen,  welche  sie  negotiiert  haben,  also  für  die
Hansastädte,  Preußen  und  Mecklenburg-Schwerin.
Damit  wäre  die  Möglichkeit  gegeben,  daß  ein  Gliedstaat ­
  des  Deutschen  Reiches,  das  laut  Art.  XXXIII
der  Reichsverfassung  ein  einheitliches  Zollund
  Handelsgebiet  bildet,  in  der  Union  anders
behandelt  wird  als  das  übrige  Deutschland,
ein  Fall,  der  von  der  Union  im  Jahre  1894
für  gegeben  erklärt  wurde.  Es  ist  aber  mit
der  Tatsache  eines  einheitlichen  deutschen  Handels- ­
  und  Zollgebietes  unvereinbar,  daß  Preußen
einen  anderen  Handelsvertrag  mit  der  Union
hat  als  die  Hansastädte  und  Mecklenburg-Schwerin;
daß  diese  Staaten  Handelsverträge  mit  der  Union
laufen  haben,  während  die  übrigen  Gliedstaaten
        <pb n="7" />
        3

2

des  Deutschen  Reiches  gar  keine  handelspolitischen ­
  Abmachungen  mit  den  Vereinigten  Staaten
besitzen.  Aber  selbst  wenn  man  amerikanischerseits
  den  preußischen  Vertrag  für  ganz  Deutschland ­
  gelten  zu  lassen  geneigt  ist,  dünkt  es  uns
wünschenswert,  mit  den  alten  Dokumenten  aus  der
Zeit  von  Deutschlands  politischer  und  wirtschaftlicher ­
  Zerrissenheit  aufzuräumen  und  ein  neues  Vertragsinstrument ­
  zu  schaffen.
2.  Der  alte  preußische  Vertrag  vom  Jahre  1828
entstammt  einer  Zeit,  welche  über  Wesen  und
Inhalt  des  Meistbegünstigungsanspruches  ganz  andere ­
  Anschauungen  hegte,  als  sie  heutzutage  herrschen. ­
  Die  ganze  Welt  bekannte  sich  damals
nicht  zur  unbedingten  Meistbegünstigung,  sondern
zur  bedingten,  die  auch  in  dem  angezogenen
Vertrage  vereinbart  ist.  Die  Verkennung  dieser
Tatsache  hat  uns  zu  mancherlei  Irrtümern  und
Mißgriffen  verleitet.
Im  Jahre  1883  erkannten  wir  keinen  vertragsmäßigen ­
  Anspruch  der  Union  auf  Behandlung
als  „meistbegünstigte“  Nation  an.  Damals  zählte
man  laut  Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich
(S.  296)  nur  achtzehn  vertragsmäßig  in  Deutschland
meistbegünstigte  Staaten,  unter  denen  sich  die
Union  nicht  befand.
In  der  Zeit  von  1883  —1885  ist  unseres  Wissens ­
  an  den  Verträgen  Preußens  und  der  Seeuferstaaten ­
  mit  der  Union  nichts  geändert  worden.
Gleichwohl  legte  man  der  Union  im  Jahre  1885
die  Stellung  einer  vertragsmäßig  in  Deutschland
meistbegünstigten  Nation  bei.  (Centralblatt  S.  47.)
Der  gleichen  Union  nun,  deren  Anrecht  auf
die  Behandlung  als  meistbegünstigte  Nation  im
Jahre  1885  auf  der  ganzen  Linie  anerkannt  worden
war,  hat  man  im  Jahre  1891  diese  Stellung  insofern ­
  wieder  aberkannt,  als  man  ihr  nur  den  Konventionaltarif ­
  für  landwirtschaftliche  Produkte
gewährte;  und  dieses  außerdem  als  Zugeständnis
bezeichnete,  gegen  das  man  die  Zollfreiheit  unseres ­
  Zuckers  in  der  Union  eintauschte.  Mit
anderen  Worten:  die  Union  wurde  jetzt  wieder
als  eine  in  Deutschland  nicht  ohne  weiteres  meistbegünstigte ­
  Nation  angesehen.
In  den  Folgejahren  verfocht  man  regierungsseitig ­
  im  Reichstag  wieder  die  Ansicht,  daß  wir  in
der  Union  ohne  weiteres  meistbegünstigt  seien  und
umgekehrt.
Und  im  Jahre  1903  endlich  hörte  man  vom
Regierungstische  aus  das  Wort:  die  Union  ist  in
Deutschland  nicht  meistbegünstigt.
Wir  haben  also  im  Laufe  von  20  Jahren  viermal ­
  unsere  Anschauung  über  das  zwischen  Deutschland ­
  und  der  Union  obwaltende  Handelsvertragsverhältnis ­
  geändert,  —  ein  in  der  Geschichte  der
äußeren  Handelspolitik  wohl  einzig  dastehender
        <pb n="8" />
        4

Fall.  Ob  wir  nun  das  im  Vertrag  vereinbarte
Prinzip  der  bedingten  Meistbegünstigung  weiterhin
gelten  lassen  wollen  oder  nicht,  wir  werden  jedenfalls ­
  an  eine  Revision  des  Vertrages  denken  müssen.
Lassen  wir  das  in  ihm  ausgesprochene  Prinzip
nicht  mehr  gelten,  so  muß  der  alte  Vertrag  eo
ipso  eine  Änderung  erfahren.  Behalten  wir  es  bei,
so  bedarf  es  einer  Klarstellung  der  Grundideen  des
Vertrages.
3.  Die  alten  Abmachungen  bedürfen  u.  E.
endlich  einer  Umgestaltung  vor  allem  auch  in  der
Richtung,  daß  eine  Trennung  der  zwei  wichtigsten
in  einem  Handelsvertrag  mit  der  Union  zu  ordnenden ­
  Materien  erfolgen  muß.  Es  muß  je  eine  besondere ­
  Abmachung  für  die  Schiffahrts-  und
für  die  Zoll  Verhältnisse  erfolgen.  Die  Gründe  für
diese  unsere  Ansicht  werden  wir  später  entwickeln. ­
  (Abschnitt  XIV.)
In  Summa:  die  Lösung,  bezw.  Modifikation ­
  der  alten  Verträge  scheint  uns  aus
mehrfachen  Ursachen  geboten  zu  sein.
b)  Ebenso  wie  die  alten  Verträge  der  Union  mit
einzelnen  Gliedstaaten  des  Deutschen  Reiches  wird
aber  auch  das  Abkommen  vom  10.  Juli  1900
durch  ein  anderes  ersetzt  werden  müssen.
1.  Dies  wird  durch  das  Inkrafttreten  der  neuen
Tarifverträge  zu  einer  Notwendigkeit.
Im  Gegensatz  zu  anderen  Verträgen  wurden
der  Union  im  Abkommen  von  1900  nicht  unsere
jeweiligen  Minimalsätze,  sondern  Zölle  in  ganz
bestimmter  Höhe  zugesichert.  Da  diese  Sätze  in
unseren  neuen  Handelsverträgen  eine  Änderung
erfahren  haben,  so  muß  das  Abkommen  von
1900  am  1.  März  1906  außer  Wirkung  treten.
Wenn  solches  nicht  geschähe,  könnten  die  Amerikaner, ­
  —  um  nur  ein  Produkt  zu  nennen,  —
fernerhin  ihren  Weizen  zu  3,50  M.  einführen,  und
mit  ihnen  (kraft  der  Meistbegünstigungsklausel)  auch
Rußland  und  Rumänien,  womit  das  ganze  Vertragswerk ­
  von  1904/5  hinfällig  wäre.
2.  Ein  zweiter  Grund  für  die  Aufhebung  des
Abkommens  von  1900  ist  der,  daß  dieses  Ab
kommen  in  seinen  Vergünstigungen  einseitig  und
für  uns  in  hohem  Grade  unvorteilhaft  ist.
Die  Gegenstände,  für  welche  wir  uns  eines
Zollnachlasses  bei  der'  Ausfuhr  nach  der  Union
erfreuen,  sind  Wein,  Branntwein  und  Kunstwerke.
Unsere  Ausfuhr  nach  der  Union  in  diesen  Waren
betrug:

im  Jahre

Wein
(stiller)

Branntwein

Gemälde
und  Statuen

Zusammen

Millionen  Mark

1900

4,i

0,3

o,7

5,i

1901

4,8

0,3

0,6

5,7

1902

5,i

0,4

0,9

6,4

1903

5,5

0,5

1,2

7,2
        <pb n="9" />
        5

3

Greifen  wir  diesen  drei  Warengattungen  gegenüber ­
  auch  nur  drei  Artikel  unserer  Einfuhr  aus  der
Union  heraus,  Weizen,  Mais,  Roggen,  so  ist  zunächst
zu  sagen,  daß  die  Einfuhr  Deutschlands  aus  der
Union  betrug:

im  Jahre

Weizen
Tons

Mais
Tons

Roggen
Tons

1900

456  000

1  125  000

22  oöo

1901

1237  000

804  000

38  000

1902

1  019  000

60  000

54000

1903

565  000

514  000

40  000

Der  Zoll  für  die  Einfuhr  dieser  drei  Erzeugnisse
berechnete  sich:

im  Jahre

nach
dem  Generaltarif
auf  Mil].  M.

nach
dem  Vertragstarif
auf  Mill.  M.

Differenz
Mill.  M.

1900

46.40

34,73

11,67

]  901

79,83

57,o8

22,75

1902

53,77

37,64

16,13

'9°3

40,53

29,39

11,14

Wir  greifen  hoch,  wenn  wir  sagen,  daß  die  Amerikaner ­
  uns  für  unsere  gesamte  mit  Zollermäßigungen ­
  bedachte  Ausfuhr  auch  nur  eine  Million
Mark  an  Zoll  nachlassen,  während  wir  ihnen  schon
für  die  drei  oben  gedachten  Getreidearten  im
Durchschnitt  der  Jahre  1900—1903  je  15  Millionen
Mark  Zollnachlaß  gewährten.
Die  Franzosen  gewähren  den  Amerikanern,
wenn  wir  von  gewissen  Nachlässen  absehen,  auf
die  wir  später  zurückkommen,  auf  die  wichtigen
Produkte  Weizen  (Zoll  7  Fr.)  und  Mais  (3  Fr.)  auch
nicht  einen  Centime  Zollnachlaß,  und  doch  erhalten ­
  sie  die  gleichen  Vergünstigungen  wie  wir,
ungeachtet  dessen,  daß  für  Frankreich  die  amerikanischen ­
  Zollvergünstigungen  eine  ganz  andere
Bedeutung  haben  wie  für  uns.
Die  Amerikaner  gaben  ihre  Einfuhr  in
distilled  Spirits  an:

im  Jahre

aus  Frankreich  mit

aus  Deutschland  mit

Gallonen

i.  W.  v.  Doll.

Gallonen

i.  W.  v.  Doll.

1902

0
0
0
LO
-t

1  255  000

17  7  000

132  OOO

1903

443  000

1  211  000

218  000

157  000

für  stille  Weine:

im  Jahre

aus  Frankreich  mit
Dollars

aus  Deutschland  mit
Dollars

1902

1  073  OOO

I  273  OOO

1903

I  084  OOO  I  430  OOO
in  Weinstein:

1902

I  023  OOO

700

1903

1  173  OOO

—

in  Kunstwer

een:

1902

1  693  OOO

198  OOO

1903

2  539  OOO

188  000
        <pb n="10" />
        6

Die  zollbegünstigte  Einfuhr  der  Union  aus
Frankreich  betrug  mithin
1902:  rund  6  Mill.DolL,  1903:  rund  6  Mill.  Doll.;
die  aus  Deutschland
1902:  i 2 / 3  Mill.  Doll.,  1903:  i3/ 4  Mill.  Doll.
Weder  die  Franzosen  noch  die  Italiener  noch
die  Portugiesen  gewähren  den  Amerikanern  ihren
ganzen  Konventional-  (Minimal-)  Tarif,  wie  wir  dies
tun,  sondern  alle  nur  einen  Teil  desselben;  sie  erhalten ­
  aber  dafür  die  gleichen  Konzessionen,  wie  sie
uns  werden;  zum  Teil  (Portugal)  sogar  noch  mehr.
Es  wird  Aufgabe  der  deutschen  Reichsregierung ­
  bei  der  demnächst  vorzunehmenden  Neuregelung ­
  unserer  Beziehungen  zur  Union  sein,
dieses  Mißverhältnis  von  Leistung  und  Gegenleistung ­
  abzuschaffen.  Wir  werden  eine  Grundlage
suchen  müssen,  um  ein  annäherndes  Gleichgewicht
der  Konzessionen  herzustellen.  Das  Abkommen
von  1900  kann  unmöglich  dauernd  als  „Basis  voller
Gegenseitigkeit“  gelten,  auf  der,  wie  der  Herr
Reichskanzler  in  der  Reichstagssitzung  vom  22.  Januar ­
  1902  erklärte,  wir  in  handelspolitischen  Dingen
mit  der  Union  verkehren  wollen.
Keine  der  für  den  Handelsverkehr  mit  der
UniQn  geltenden  Abmachungen  bietet  eine  Grundlage, ­
  die  in  der  bisherigen  Gestalt  unsern  handelspolitischen ­
  Beziehungen  weiterhin  unterlegt  werden
kann.  Somit  ergibt  sich  die  Notwendigkeit,  mit
den  alten  Verträgen  entweder  reinen  Tisch  zu
machen  oder  durch  Änderung  der  Verträge  die
neue  Grundlage  zu  schaffen,  auf  welcher  der
Güteraustausch  zwischen  den  beiden  Nationen  vorteilhafter ­
  als  gegenwärtig  sich  vollziehen  kann.

II.
Wir  haben  im  vorstehenden  die  Gründe  dargelegt, ­
  die  eine  Lösung,  bezw.  Änderung  der
zwischen  der  Union  und  dem  Deutschen  Reiche
sowie  verschiedenen  seiner  Gliedstaaten  bisher
bestehenden  handelspolitischen  Abmachungen  angezeigt ­
  erscheinen  lassen.  Wir  wenden  uns  nunmehr ­
  der  Darstellung  der  verschiedenen  Möglichkeiten ­
  einer  Neuordnung  unserer  Vertragsbeziehungen ­
  zur  Union  zu.
A.
In  erster  Linie  werden  wir  einen  größeren
Tarifvertrag  mit  der  Union  zustande  zu  bringen
bemüht  sein  müssen.  Fraglich  aber  erscheint  es,
ob  die  Union  auf  einen  Vorschlag  dieser  Art  eingehen
  wird.
Die  Befugnisse  der  amerikanischen  Regierung,
mitfremden  Staaten  handelspolitische  Abm  achungen
zu  treffen,  sind  im  Dingleytarifgesetz  genau  umschrieben. ­
  Die  weitestgehende  Vollmacht  war  die,
        <pb n="11" />
        4

7

daß  der  Präsident  vorbehaltlich  der  Zustimmung ­
  des  Senats  und  des  Repräsentantenhauses ­
  zwei  Jahre  nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes
vom  24.  Juli  1897  Verträge  abschließen  konnte,  in
denen  er  20°/ 0  Zollnachlaß  auf  bestimmte  Artikel
gewährte,  verschiedene  Produkte  auf  die  Freiliste
setzte  usw.  (Sektion  IV.)
Diese  Möglichkeit,  ohnehin  durch  das  Erfordernis
der  Zustimmung  auch  des  Repräsentantenhauses  zu
den  betreffenden  Verträgen  erschwert,  ist  jetzt,  da
wir  ins  Jahr  1905  eingetreten  sind,  eigentlich  entfallen. ­
  Dessenungeachtet  könnten  wir  mit  der  Union
zu  einem  größeren  Tarifvertrag  kommen;  denn
die  gedachte  Bestimmung  des  Dingleytarifgesetzes
wird  von  Kennern  des  amerikanischen  Staatsrechts
als  nicht  bindend  erachtet,  vielmehr  nur  als
Direktive  angesehen.  Vermutlich  war  die  Bestimmung ­
  als  Pressionsmittel  gedacht,  um  andere
Länder  zu  einem  baldigen  Abschluß  von  Verträgen
zu  veranlassen.  Der  Präsident  und  der-Senat  könnten,
so  wird  von  amerikanischen  Rechtslehrern  ausgeführt, ­
  jederzeit  Verträge  schließen;  ihre  Vollmacht
sei  in  dieser  Hinsicht  durch  keinen  Termin  begrenzbar. ­
  Tatsächlich  hat  man  auch  im  Jahre  1903,
sechs  Jahre  nach  dem  Inkrafttreten  des  Tarifgesetzes,
  noch  einen  Tarifvertrag  mit  Kuba  auf  der
Basis  von  Sektion  IV  abgeschlossen.
Die  andere  für  uns  noch  praktische  Möglichkeit ­
  ist  die,  daß  der  Präsident,  ohne  die  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  zu  befragen,  auf  alkoholische ­
  Getränke  und  auf  Kunstwerke  einen
Zollnachlaß  gewährt.  Auf  dieser  Grundlage  beruht ­
  unser  Abkommen  vom  10.  Juli  1900.
Ist  Aussicht  vorhanden,  daß  ein  größerer  Tarifvertrag ­
  mit  der  Union  zustande  kommt?  Nachdem
die  Reziprozitätsabkommen  mit  Frankreich,  Argentinien, ­
  Ecuador  und  den  westindischen  Besitzungen
Englands  und  Dänemarks  aus  den  Jahren  1899  und
1900,  denen  bis  zu  einem  gewissen  Grade  im
Dingleytarifgesetz  von  vornherein  der  Weg  geebnet ­
  war,  nicht  ratifiziert  worden  sind,  kann
deutscherseits  jetzt  kaum  auf  das  Zustandekommen
eines  größeren  Tarifvertrages  gerechnet  werden.
Die  letzten  Wahlen  sind  stark  republikanisch  ausgefallen; ­
  sie  brachten  der  hochschutzzöllnerischen
Partei  eine  Majorität  von  IOO  Stimmen  im  Repräsentantenhause. ­
  Der  Senat  ist  republikanisch,
die  Exekutive  republikanisch,  —  die  protektionistische ­
  Richtung  bei  allen  drei  in  Betracht
kommenden  Organen  der  Gesetzgebung  so  entschieden ­
  ausgeprägt,  daß  wir  uns  nicht  wohl  in  der
Annahme  wiegen  können,  ohne  starken,  der  Union
fühlbaren  Druck  einen  größeren  Tarifvertrag
mit  ihr  zustande  zu  bringen,  der  eine  Zollermäßigung ­
  für  jene  Produkte  brächte,  auf  die  es  uns
in  allererster  Linie  ankommt:  auf  die  Erzeug-
        <pb n="12" />
        8

nisse  der  Textil-,  dann  der  Feineisen-,
Leder-,  Papier-Industrie  usvv.
Wenn  man  sich  des  Schicksals  erinnert,  das
der  Entwarf  des  französisch-amerikanischen  Vertrags ­
  vom  Jahre  1899  im  Senat  zu  Washington
hatte,  wenn  man  sich  vor  Augen  hält,  wie  heftig
man  die  vorgeschlagenen  fünf-  und  zehnprozentigen
Reduktionen  der  amerikanischen  Zölle  auf  die  Textilprodukte ­
  Frankreichs  bekämpfte,  so  muß  es  zunächst,
nachdem  die  republikanische  Partei  auf  der  ganzen
Linie  einen  Sieg,  glänzender  als  je,  errungen  hat,  als
ziemlich  unwahrscheinlich  gelten,  daß  eine  vertragliche ­
  Herabminderung  der  amerikanischen  Zölle  auf
Textilprodukte  usw.  so  leicht  durchzusetzen  sei.
Vielfach  taucht  nun  allerdings  die  Nachricht
auf,  daß  der  Präsident  im  Herbst  eine  besondere
Session  des  Kongresses  anberaümen  werde,  speziell
zum  Zweck  einer  Revision  des  Tarifs.  Von
dieser  Ankündigung  aber  darf  man  sich  nicht  zu
viel  versprechen.  Wenn  sich  ferner  das  Finance
Committee  des  Senats  in  Permanenz  erklärt  hat,
um  zu  beraten  über  „Tariff,  internal  revenue  and
custom  matters“,  so  ist  das  auch  nicht  auffällig;
diese  Permanenzerklärung  des  Finance  Committee
findet  fast  bei  jeder  Vertagung  des  Kongresses  statt.
Weiters  ist  bei  der  oben  genannten  Tagesordnung
der  Nachdruck  auf  revenue  zu  legen;  für  die
steigenden  Ausgaben  der  Union,  insbesondere  für
die  Marine,  sollen  neue  Einnahmequellen  erschlossen
werden.  Es  dürfte  sich  in  der  Hauptsache  um
innere  Steuern  handeln.  Das  ergibt  sich  ohne
weiteres  auch  aus  dem  Umstande,  daß  man,  soweit
bisher  bekannt  geworden,  keine  öffentlichen  Vernehmungen ­
  (public  hearings)  veranstalten  will,
—  eine  Maßregel,  die  bisher  allen  größeren  Tarifreformen ­
  der  Union  vorausging,  —  daß  man  sich
vielmehr  auf  die  Vernehmung  von  Beamten  des
Treasury-Departements  beschränken  will.  Und
endlich:  Wenn  eine  Tarifreform  größeren  Stiles
ernsthaft  ins  Auge  gefaßt  worden  wäre,  so  müßte
die  Initiative  dazu  verfassungsmäßig  vom  Repräsentantenhaus ­
  ausgehen,  nicht  vom  Senat.
Davon  aber,  daß  das  Ways-  and  Means-Committee
sich  in  irgend  einer  Form  mit  der  Sache  befaßt
hat,  ist  noch  nichts  bekannt  geworden.  Sonach
glauben  wir,  daß  es  sich  bei  der  außerordentlichen
Tagung  des  Kongresses  im  Herbst  —  vorausgesetzt, ­
  daß  eine  solche  tatsächlich  einberufen  wird,
-  kaum  um  eine  Tarifrevision  handelt,  welche
auf  eine  Minderung  der  Industriezölle  abzielt.
Seines  Charakters  als  stark  protektionistischer  Tarif
wird  das  amerikanische  Zollgesetz  nicht  so  rasch
entkleidet  werden.  Hoffnungen  in  dieser  Hinsicht
an  die  Extrasession  des  amerikanischen  Kongresses
zu  knüpfen,  dürfte  u.  E.  leicht  Enttäuschungen
vorbereiten.
        <pb n="13" />
        9

Von  den  Reziprozitätsabkommen,  die  innerhalb ­
  der  im  Dingleytarif  vorgeschriebenen  Frist
negotiiert  worden  waren  und  die  auch  für  uns
Deutsche  bemerkenswerte  Zollzugeständnisse  der
Union  enthalten  hätten,  insofern  der  Zoll  auf
Zucker  eine  r  2 I / 2 prozentige  Reduktion  erfahren
haben  würde  und  die  Frankreich  gewährten  Zugeständnisse ­
  uns  zugefallen  wären,  ist,  wie  bereits
erwähnt,  kein  einziges  ratifiziert  worden.  Man  wird
angesichts  dessen  wohl  nicht  fehlgehen  mit  der
Behauptung,  daß  der  Teil  der  Reziprozitätsklausel
im  Dingleytarifgesetze,  welcher  eine  20prozentige
Reduktion  der  Zölle  im  Wege  von  Tarifabkommen
verstattete,  überhaupt  nicht  ernst  gemeint  war
und  nur  dazu  diente,  den  Tarif  nach  mancher
Seite  hin  schmackhafter  zu  machen.  Es  stand
bei  der  Schaffung  des  Tarifes  von  vornherein
in  gewissen  Kreisen  fest,  die  Klausel  nicht  praktisch
werden  zu  lassen;  und  so  hat  man  denn  auch,
um  ihre  Anwendungsmöglichkeit  einzudämmen,
die  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Kongresses ­
  vorgeschrieben,  während  sonst  nur  der
Senat  beim  Abschluß  von  Staatsverträgen  mitwirkt.
Es  war  mit  unendlichen  Schwierigkeiten  verknüpft, ­
  den  kubanischen  Reziprozitätsvertrag  durch
die  beiden  Häuser  durchzusteuern,  diesen  Vertrag,
der  der  Union  so  günstig  ist,  wie  nur  einer  sein
kann,  indem  er  ihr  ausschließliche  Zollvergünstigungen ­
  einräumt.  Drohte  schondieserVertragmehrmals
  zu  scheitern,  so  ist  dieses  Schicksal  einem
größeren  Tarifabkommen  der  Union  mit  Deutschlandvorläufig ­
  genau  so  sicher  wie  es  das  Abkommen
der  Union  mit  Frankreich  vom  Jahre  1899  traf.
Mit  einem  Worte:  eine  Änderung  des  amerikanischen ­
  Tarifes  für  Textil-,  Glas-,  Porzellan-,
Leder-,  Papier-Produkte  usw.,  sei  es  auf  autonomem,
sei  es  vertraglichem  Wege,  steht  bei  der  derzeitigen
Zusammensetzung  des  Kongresses  nicht  so  bald
in  Aussicht;  die  Möglichkeit,  mit  der  Union  zu
einem  größeren  Tarifvertrag  im  Stile  unserer
Abmachungen  mit  Rußland,  Italien,  Österreich-Ungarn
  usw.  zu  gelangen,  scheidet  vorerst
unseres  Erachtens  aus.

B.
Als  zweite  Möglichkeit  käme  ein  unbedingter ­
  Meistbegünstigungsvertrag  in  Betracht, ­
  dergestalt,  daß  beide  Teile  sich  gegenseitig ­
  ohne  weiteres  alle  Vergünstigungen  einräumen, ­
  die  sie  dritten  Staaten  gewähren.
Wir  glauben,  daß  auch  diese  Eventualität
außer  Ansatz  bleiben  muß,  und  zwar  aus  folgenden
Gründen:
1.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  daß  die  Amerikaner ­
  einen  unbedingten  Meistbegünstigungsvertrag
mit  uns  schließen  wollen.
        <pb n="14" />
        Der  Übergang  Europas  von  der  bedingten  zur
unbedingten  Meistbegünstigung,  der  sich  seit  dem
Jahre  1860  vollzogen  hat,  hat  die  Amerikaner  vollständig ­
  unberührt  gelassen.
Die  Union  war  und  ist  eine  Anhängerin  der
Reziprozität.  Was  sie  an  unbedingten  Meistbegünstigungsverträgen ­
  abgeschlossen  hat,
sind  meistenteils  einseitige  unbedingte  Verträge, ­
  d.h.  die  Amerikaner  können  alle  Konzessionen
ihrer  Gegenkontrahenten  ohne  weiteres  in  Anspruch
nehmen,  während  dem  anderen  Vertragsteil  das
gleiche  Recht  vorenthalten  wird.  Beiderseits
unbedingte  Meistbegünstigungsverträge  hat  sie
unseres  Wissens  nur  drei  geschlossen.  Der  wichtigste ­
  war  der  mit  der  Schweiz  aus  dem  Jahre
1850;  und  den  hat  sie  gekündigt.  Der  mit  dem
Orange-Freistaat  ist  gegenstandslos  geworden.
Als  letzter  hat  heute  nur  mehr  Geltung  der  Vertrag
mit  Serbien  vom  Jahre  1882.  Sonst  schließt  die
Union,  wie  schon  bemerkt,  immer  nur  Verträge
mit  der  Reziprozitätsklausel.
Gelegentlich  des  Konfliktes  zwischen  der
Schweiz  und  der  Union  über  den  Handelsvertrag
vom  Jahre  1850  gab  Staatssekretär  Hay  die  Erklärung ­
  ab,  daß  die  Artikel  VIII—XII  des  gedachten ­
  Vertrages,  welche  die  unbedingte  Meistbegünstigung ­
  stipulierten,  als  eine  Ausnahme  von
der  sonst  einheitlichen  Politik  der  Vereinigten
Staaten  zu  betrachten  und  deshalb  außer  Kraft  zu
setzen  seien.  Im  Hinblick  auf  diese  klare  Stellungnahme ­
  und  die  ganze  Vergangenheit  der  Union
halten  wir  es  für  prinzipiell  ausgeschlossen,
daß  die  Union  sich  zur  Eingehung  eines  beiderseitig ­
  unbedingten  Meistbegünstigungsvertrages ­
  mit  uns  versteht.
2.  Ein  glatter  Meistbegünstigungs  vertrag
zwischen  Deutschland  und  der  Union  würde  dem
Prinzip  der  Billigkeit  kaum  entsprechen.  Wir
würden  den  Amerikanern  unverhältnismäßig  mehr
gewähren,  als  diese  uns  zugestehen  würden.
Deutschland  war  im  letzten  Jahrzehnt  des
abgelaufenen  Jahrhunderts  der  Tarifvertragsstaat
der  Welt;  es  wird  diese  Stellung  auch  im  ersten
und  zweiten  Jahrzehnt  dieses  Jahrhunderts  innehaben. ­
  Kein  Staat  negotiiert  so  viele  Tarifverträge, ­
  macht  von  seinem  autonomen  Tarif  so
große,  so  viele  und  so  vielerlei  Konzessionen  als
Deutschland.
Auf  der  anderen  Seite  gibt  es  kein  Land  der
Welt,  das  eine  grundsätzlichere  Absperrungspolitik
verfolgt  als  die  Union,  keines,  welches  sich  für
Abschläge  am  autonomen  Tarif  weniger  begeistert
wie  diese.
Hier  das  Prinzip  der  Tarifvertragspolitik,  —
dort  das  Prinzip  eines  bis  zur  Prohibition  gesteigerten ­
  Protektionismus.
        <pb n="15" />
        11

Zwei  Staaten,  die  derartig  verschiedene  Richtungen ­
  in  der  Handelspolitik  einschlagen,  können
nicht  auf  dem  Fuße  der  —  unbedingt  —  meistbegünstigten ­
  Nation  miteinander  verkehren.  Dazu
kommt'  die  durchschnittliche  Höhe  der  Zölle  in
der  Union  und  bei  uns.
Es  ist  unbillig,  für  Zölle  in  der  Höhe  von
durchschnittlich  50°/ 0 ,  wie  die  Union  sie  auf  ihre
zollpflichtige  Einfuhr  hat,  solche  im  Durchschnitt
von  20°/o,  wie  wir  sie  für  die  zollpflichtige  Einfuhr
haben,  zu  gewähren.  Auch  bei  Anwendung  unseres
Generaltarifes  gegen  Amerika  würden  unsere  Zölle
kaum  die  halbe  Höhe  der  amerikanischen  erreichen!
Schon  hier  sei  aber  erwähnt,  daß  Amerika
sich  zu  einer  Einkehr  und  einer  Prüfung
seines  Tarifes  niemals  verstehen  wird,  wenn
es,  ob  derselbe  nun  hoch  oder  niedrig,  die
gleichen  Konzessionen  gewährt  erhält.
Wenn  Frankreich,  Portugal  und  Italien  für
nur  einen  Teil  ihres  Minimaltarifes  der  amerikanischen ­
  Tarifkonzessionen  auf  Branntwein,
Wein,  Gemälde  und  Statuen  teilhaftig  werden,  so
muß  es  auch  bei  uns  ausreichen  (und  wird  von  den
Amerikanern  verstanden  werden),  wenn  wir  gleichfalls ­
  nur  einen  Teil  unseres  Vertragstarifes  gewähren. ­

3.  Ein  unbedingter  Meistbegünstigungsvertrag
zwischen  Deutschland  und  der  Union  ist  endlich
auch  ein  Ding  der  Unmöglichkeit,  weil  Kuba
lt.  Artikel  VIII  des  Vertrages  vom  Jahre  1903  ein
Anrecht  auf  eine  Vorzugsbehandlung  vor  allen
anderen  Ländern  in  den  Vereinigten  Staaten  hat,
die  Union  uns  insbesondere  nicht  die  20°/ 0  Zollermäßigung ­
  auf  Zucker  gewähren  kann,  deren  sich
Kuba  bis  zum  Ablauf  des  Jahres  1908  erfreut.
Wenn  das  gedachte  Abkommen  abläuft,  so
werden  wir  für  alle  Fälle  den  Versuch  machen
müssen,  der  von  der  Union  an  Kuba  gewährten
Zollvergünstigungen  gleichfalls  teilhaftig  zu  werden,
und  so  unserer  Zuckerausfuhr  nach  der  Union  wieder
die  Gleichstellung  mit  der  kubanischen  zu  verschaffen; ­
  und  insofern  dünkt  uns  das  Jahr  1908  als
der  kritische  Moment  unserer  Auseinandersetzung
mit  der  Union,  viel  kritischer  als  der  des  Inkrafttretens ­
  unseres  neuen  Tarifes  und  die  damit  verbundene ­
  Neuregelung  unserer  Beziehungen  zur
Union.  Wir  müssen  im  Jahre  1908  tunlichst  viele
Eisen  im  Feuer  haben;  wir  müssen  der  Union  etwas
bieten  können,  was  ihr  als  begehrenswert  erscheint.
Und  so  wird  es  zur  unabweisbaren  Notwendigkeit,
jetzt  mit  unseren  Konzessionen  hauszuhalten,  sie
nicht  zu  verschleudern,  der  Union  für  keinen  Fall
jetzt  schon  alles  zu  geben,  was  wir  geben  können,
was  wir  unseren  sonstigen  Tarifvertragspartnern  an
Abschlägen  von  unserem  Generaltarif  eingeräumt
haben  und  weiterhin  einräumen  werden.
        <pb n="16" />
        12

C.
Es  erübrigt  also  nur,  den  Weg  der  Reziprozität ­
  zu  beschreiten,  d.  h.  jenes  Prinzip  den
Handelsbeziehungen  zwischen  der  Union  und  dem
Deutschen  Reich  zugrunde  zu  legen,  welches
von  der  Union  selbst  ausgegangen  ist  und  von  ihr
immer  hochgehalten  wurde.  Noch  im  Jahre  1898
hat  sie  uns  gegenüber  den  Standpunkt  vertreten,
daß  wir  die  Vergünstigungen  aus  Sektion  III  des
Dingleytarifgesetzes  als  besondere  Vergünstigung
zu  erkaufen  hätten.  Sie  selbst  proklamiert  den
Grundsatz,  daß  in  der  Handelspolitik  Gerechtigkeit
und  Billigkeit  obwalten,  Vergünstigung  mit  Vergünstigung ­
  entgolten  werden  müsse.  Bei  diesem
ihren  Standpunkt  wird  es  die  Union  durchaus  verstehen, ­
  wenn  wir  ihr  erklären,  daß  die  Konzessionen
aus  unseren  Tarifverträgen  mit  Rußland,  Österreich-Ungarn,
  Rumänien  usw.  ebenfalls  besonders  zu
erkaufen  sind,  daß  wir  ihr  künftighin  das,  was  andere
Staaten  gegen  wertvolle  Konzessionen  für
unsere  Industrieausfuhr  von  uns  erlangt  haben,  nicht
mehr  gratis  zu  verabfolgen  gesonnen  sind.
Wenn  wir  unsere  Handelsbeziehungen  zur
Union  künftighin  auf  die  Basis  der  Reziprozität ­
  zu  stellen  gedenken,  so  eröffnen  sich  uns
dabei  zwei  Wege:  wir  können  einen  generellen
Reziprozitätsvertrag  schließen  oder  einen  spezifizierten. ­

Wir  können  einen  Vertrag  schließen,
a)  welcher  das  Prinzip  der  Reziprozität  im
vollen  Umfange  ausspricht,  etwa  so:
Die  beiden  kontrahierenden  Teile  kommen  dahin
überein,  daß  jede  Begünstigung,  j  edes  Vorrecht  und
jede  Freiheit  in  allem,  was  den  Handel  und  die
Schiffahrt  betrifft,  welche  der  eine  der  beiden  hohen
kontrahierenden  Teile  gegenwärtig  den  Bürgern  oder
Untertanen  einer  anderen  Nation  zugestanden  hat
oder  künftig  zugestehen  wird,  in  gleichen  Fällen
und  unter  den  gleichen  Umständen  auf  die  Bürger
und  Untertanen  des  anderen  Teiles  ausgedehnt  werden
sollen  und  zwar  unentgeltlich,  wenn  das  Zugeständnis ­
  zugunsten  dieses  anderen  Staates  unentgeltlich
geschehen  ist,  oder  gegen  eine  angemessene  Vergütung, ­
  wenn  das  Zugeständnis  ein  bedingtes  gewesen ­
  ist.
b)  Die  andere  Möglichkeit  ist  diese:  man  normiert ­
  gegenseitig  ganz  genau,  Artikel  für  Artikel,
für  deren  Austausch  Erleichterungen  vorgesehen
werden  sollen,  das  Maß  derselben,  nach  Umständen ­
  mit  der  Klausel,  daß,  wenn  für  die  im
Vertrag  genannten  Artikel  einem  dritten  Staate
weitergehende  Erleichterungen  gewährt  werden
sollten,  diese  auch  dem  Vertragspartner  ohne
weiteres  zufallen.  Mit  anderen  Worten:  man
spezifiziert  tunlichst  genau  den  Grad  des  gegenseitigen ­
  Entgegenkommens,  jedoch  entweder  ohne
        <pb n="17" />
        Bibliothek
Mm  Instituts  für  Weltwirtschaft

jegliche  Einräumung  einer  Meistbegünstigung  oder
mit  Einschränkung  auf  die  im  Vertrag  erwähnten
Artikel.
Die  unter  a  erörterte  Modalität  ist  die  weitergehende, ­
  und  verdient  im  allgemeinen  den  Vorzug.
Denn  sie  verleiht  einen  Rechtsanspruch  auf  den
Mitgenuß  der  einem  dritten  Staate  zugewendeten
Vergünstigungen;  sie  spricht  aus,  daß,  wenn  der  eine
Vertragsteil  sich  zu  »gleichwertigen«  Zugeständnissen ­
  bereit  erklärt,  kein  dritter  Staat  günstiger  gestellt ­
  werden  darf.  Sie  ist  das  direkte  Versprechen,
den  anderen  Vertragsteil  unter  keinen  Umständen
zu  differenzieren,  sobald  er  sich  zu  entsprechenden
handelspolitischen  Gegenleistungen  versteht.
Der  Reziprozitätsstaat  hat  aber  auch  einen
Rechtstitel  auf  alle  einem  dritten  Staate  gewährten ­
  Vergünstigungen;  er  darf,  wenn  er
adäquate  Leistungen  anbietet,  nirgends
differenziert  werden.  Von  Rechts  wegen
konnte  also  auch  die  Union  niemals  dem  kubanischen ­
  Zucker  in  Gestalt  des  20prozentigen
Zollnachlasses  ein  ausschließliches  Privileg
einräumen;  es  war  vielmehr  ihre  Pflicht,  auch
Deutschland  diesen  dem  kubanischen  Zucker  zugedachten ­
  Vorteil  anzubieten;  wir  hatten  von
Rechts  wegen  einen  Anspruch,  an  dieser  Vergünstigung ­
  teilzunehmen,  sobald  wir  Äquivalente
für  die  zwanzigprozentige  Reduktion  des  amerikanischen ­
  Zuckerzolles  anboten.  Denn  in  Art.  IX
des  Vertrages  vom  Jahre  1828,  der  angeblich  für
ganz  Deutschland  gilt,  war  ausdrücklich  gesagt:
Wenn  von  einem  der  kontrahierendenTeile  anderen
Nationen  irgend  eine  besondere  Begünstigung  in
betreff  des  Handels  oder  der  Schiffahrt  zugestanden
werden  sollte,  so  soll  diese  Begünstigung  sofort ­
  auch  dem  anderen  Teile  mit  zugute
kommen.
Eine  Vorzugsbehandlung  Kubas  vor  anderen
Staaten,  die  Reziprozitätsverträge  mit  der  Union
laufen  haben,  wäre  rechtlicherweise  nur  dann  möglich, ­
  wenn  diese  Staaten  zugestanden  hätten,  daß
die  Kuba  gemachten  Vergünstigungen  als  außerhalb
der  Meistbegünstigung  liegend  gelten  sollen,  wenn
sich  also  in  den  betreffenden  Verträgen  der  Union
ein  Passus  fände  wie  in  denVerträgen  Brasiliens:
»II  est  convenu,  qu’en  parlant  de  la  nation  la
plus  favorisee  au  Bresil,  la  nation  portugaise  ne  devra
pas  servir  de  terme  de  comparaison,  m6me  quand
eile  viendroit  ä  etre  privilegRe  au  Brasil  en  matihre
de  commerce.«
❖  *
Wenn  nun  die  Frage  aufgeworfen  wird:  Was
für  einen  Reziprozitätsvertrag  sollen  wir  mit  der
Union  abschließen?  Sollen  wir  die  Reziprozität
im  vollen  Umfang  oder  nur  für  gewisse  Ar-
        <pb n="18" />
        14

tikel  verabreden?  so  ist  Folgendes  in  Betracht  zu
ziehen:
Als  großer  Vorteil  eines  vollen  Reziprozitätsvertrages ­
  könnte  angesehen  werden,  daß  wir  im
Jahre  1908  in  der  Lage  wären,  gegen  eine  Erneuerung
der  Vorzugsbehandlung  Kubas  in  der  Union  Einspruch ­
  zu  erheben.  Es  würde  aber  kaum  mit  Erfolg ­
  geschehen.  Die  Amerikaner  würden  vermutlich ­
  auf  Einschränkung  der  Reziprozitätsklausel
bestehen.  Die  Union  wird  kaum  weiterhin  einem
Vertragzustimmen,  der  nicht  die  Bestimmung
enthält,  daß  die  Kuba  gewährten  Vergünstigungen ­
  außerhalb  des  Bereichs  der
Reziprozitätsklausel  liegen.
Der  Gegenkontrahent  der  Union  beim  Vertrag ­
  vom  Jahre  1903,  Kuba  selbst,  hat  in  seinem
Handelsvertrag  mit  Italien  (29.  Dezember  1903)
von  der  Geltendmachung  der  Meistbegünstigung
ausdrücklich  jene  besonderen  Vorteile  ausgeschlossen, ­
  die  Kuba  den  Vereinigten  Staaten  zugesteht. ­
  Auch  England  wurde,  als  es  Kuba  den
Abschluß  eines  glatten  Meistbegünstigungsvertrages
vorschlug,  ähnlich  beschieden.  Die  Union  würde
gegebenenfalls  zweifellos  diesem  Beispiele  folgen.
Ist  es  sonach  unwahrscheinlich,  daß  wir  einen
Vertrag  ohne  territorial  eingeengte  Reziprozität
mit  der  Union  zustande  bringen,  daß  wir  der  vollen
Vorteile  der  Reziprozität  in  der  Union  teilhaftig
werden,  so  schließt  auf  der  anderen  Seite  die  Aufnahme ­
  der  vollen  Reziprozität  auch  Gefahren  für
uns  in  sich.
Vergünstigungen,  die  dritten  Staaten  umsonst ­
  zuteil  werden,  kann  auch  der  Reziprozitätspartner ­
  umsonst  beanspruchen.
Diese  Bestimmung  dürfte  sich  nach  Umständen ­
  als  eine  Fußangel  für  uns  erweisen,
weniger  wegen  des  Art.  XI  des  Frankfurter
Friedensvertrages,  der  oft  dafür  angeführt  wird,
daß  wir  mit  Rücksicht  auf  die  dort  getroffenen
Vereinbarungen  in  Verbindung  mit  Art.  IX  des
alten  amerikanischen  Vertrages  aus  dem  Jahre
1828  den  Amerikanern  alle  Konzessionen  auszufolgen ­
  hätten,  als  wären  sie  bei  uns  nicht  bedingt,
sondern  unbedingt  meistbegünstigt,  als  vielmehr
wegen  der  Handhabung  der  Meistbegünstigung
gegenüber  Staaten,  mit  denen  wir  Reziprozitätsverträge ­
  haben.  Geben  wir  einem  solchen  Staate
die  niedrigsten  Sätze,  dann  sind  wir  allerdings
auch  der  Union  sie  zu  gewähren  verpflichtet,  und
da  wir  gegenwärtig  noch  mit  Holland  und  Argentinien ­
  solche  Verträge  haben,  aus  denen  wir  den
Gegenkontrahenten  den  Konventionaltarif  umsonst
zugestehen,  so  wäre  die  Gewährung  der  generellen
Reziprozität  auch  an  die  Union  vielleicht  gefährlich.
Was  die  an  meistbegünstigte  Staaten  „umsonst“ ­
  gewährten  Begünstigungen  betrifft,  so  liegt
        <pb n="19" />
        15

die  Sache  so,  daß  der  Umstand,  daß  Staat  A  auf
grund  eines  unbedingten  Meistbegünstigungsanspruches ­
  dem  Staate  B  Tarifkonzessionen  ohne
weiteres  und  ohne  besonderes  Entgelt  einzuräumen
verpflichtet  ist,  die  er  dem  Staate  C  gemacht  hat,
den  Staat  D  noch  nicht  berechtigt,  auf  grund  der
Reziprozitätsklausel  die  gleichen  Vorteile  „umsonst“
für  sich  anzusprechen.  Die  in  einem  allgemeinen
Meistbegünstigungsvertrag  gemachten  Zugeständnisse ­
  gelten,  um  in  der  Sprache  der  Reziprozitätsverträge ­
  der  Niederlande  mit  dem  Zollverein  zu
reden  „als  verabredet,  um  in  deren  ganzen  Zusammenhang ­
  als  Vergeltung  für  die  durch  solche
Verträge  erworbenen  Vorteile  zu  dienen.“
Auch  die  Union  zieht  für  die  Interpretation
des  „umsonst“  der  Reziprozitätsklausel  aus  unbedingten ­
  Meistbegünstigungsverträgen  keine  Schlüsse.
Wir  hatten  in  den  Jahren  1891  und  1898  mit  der
Union  den  Reziprozitätsvertrag  von  1828  laufen.
Zu  gleicher  Zeit  liefen  glatte  Meistbegünstigungsverträge ­
  der  Union  mit  der  Schweiz,  dem  Oranje
Freistaat  und  mit  Serbien.  Diese  Länder  wurden
der  Zollermäßigungen  aus  Sektion  III  des  Mac
Kinleytarifgesetzes  und  des  Dingleytarifgesetzes
ohne  weiteres  zu  teil.  Trotzdem  aber  mußte
Deutschland  die  betreffenden  Vergünstigungen
besonders  erkaufen,  —  ein  deutlicher  Beweis
dafür,  daß  auch  die  Union  die  glatten  Meistbegünstigungsverträge ­
  für  die  Interpretation  des  Begriffes ­
  „umsonst“  der  Reziprozitätsklausel  nicht
heranzieht.
Anders  stehen  die  Dinge  im  Hinblick  darauf,
daß  wir  de  facto  auch  Staaten  umsonst  in  den
Genuß  unseres  Konventionaltarifes  gesetzt  haben,
mit  denen  wir  bedingte  Meistbegünstigungsverträge ­
  laufen  haben  (Niederlande,  Argentinien),
Staaten,  die  uns  von  Rechts  wegen  Äquivalente
bieten  müssten,  um  in  den  Genuß  unserer  Minimalzölle ­
  zu  gelangen.  Könnte  man  sich  entschließen,
die  bedingten  Meistbegünstigungsverträge,  die
Deutschland  noch  laufen  hat,  strenger  zu  hand
haben,  so  wäre  es  weniger  gefährlich,  die  Reziprozitätsklausel ­
  in  einen  Vertrag  mit  der  Union
aufzunehmen.  So  aber  schwebt  ein  Damoklesschwert ­
  über  uns,  wenn  wir  in  einen  Vertrag
mit  den  so  überaus  auslegungsgewandten  Amerikanern ­
  die  Reziprozitätsklausel  aufnehmen,  bezw.
diese  aus  dem  Vertrag  von  1828  nicht  entfernen.
Sonach  empfiehlt  sich,  zunächst  wenigstens,
der  zweite  Weg,  also  einen  spezifizierten  Reziprozitätsvertrag ­
  mit  der  Union  zu  vereinbaren, ­
  d.  i.,  für  bestimmte  Artikel  gewisse
Zollermäßigungen  festzulegen  und  nach
Umständen  die  weitere  Vereinbarung  daran ­
  zu  knüpfen,  daß,  wenn  dritten  Staaten
gegenüber  erneuteReduktionen  stattfinden,
        <pb n="20" />
        16

diese  dann  ohne  weiteres  bezüglich  der
betreffenden  Artikel  dem  Vertragspartner
zu  gute  kommen.
In  einem  derartigen  Falle  wäre  also  die
bedingte  Meistbegünstigung  mit  der  unbedingten
verschmolzen  mit  der  Maßgabe,  daß  das  Geltungsgebiet ­
  der  unbedingten  Meistbegünstigung  ein  beschränktes ­
  bliebe,  nur  auf  bestimmte  Artikel  sich
erstreckte.

III.
Wenn  wir  uns  somit  für  die  spezifizierte
Reziprozität  aussprechen,  so  dünkt  es  uns  für  weitere
Klarstellung  derselben  rätlich,  kurz  darzutun,  wie
die  Amerikaner  selbst  die  spezifizierte
Reziprozität  handhaben.
Die  Union  hat  seit  1890  insgesamt  28  Tarifabkommen ­
  geschlossen,  wovon  eine  große  Anzahl
allerdings  nicht  ratifiziert  worden  ist.  Sie  ist
dabei  immer  in  einer  Art  und  Weise  verfahren,
daß  keiner  ihrer  Vertragspartner  sagen
konnte,  er  sei  im  vollen  Umfange  in  der
Union  meistbegünstigt.
a)  In  den  Jahren  1891  und  1892  operierte  die
Union  den  europäischen  und  amerikanischen  Staaten
gegenüber  mit  der  Sektion  III  des  McKinleytarifes
und  drohte,  den  Zucker,  Kaffee,  Tee  und  die  Häute
aus  denjenigen  Ländern,  die  auf  Erzeugnisse  der
amerikanischen  Landwirtschaft  unverhältnismäßig
hohe  Zölle  erhöben,  miteinemStrafzoll  zu  belegen,
während  die  entsprechenden  Produkte  der  übrigen
Länder  zollfrei  eingehen  sollten.  Auf  dieser  Grundlage ­
  kamen  Abkommen  der  Union  zustande  mit
Brasilien  vom  31.  Januar  1891,
Spanien  (bez.  Kuba  und  Portoriko)  v.  16.  Juni  1891,
San  Domingo  vom  4.  Juni  1891,*
Salvador  vom  30.  Dezember  1891,
Großbritannien  (bez.  der  westindischen  Besitzungen) ­
  vom  1.  Februar  1892,
Nicaragua  vom  11.  März  1892,
Guatemala  vom  30.  Dezember  1892,
Deutschland  (Saratogaconvention)  vom  30.  Januar
1892.
Honduras  vom  29.  April  1892,
Österreich-Ungarn  vom  25.  Mai  1892.
Dazu  kamen  zwei  nichtratifizierte  Abkommen
mit  Costa  Rica  und  Frankreich.
Alle  diese  Verträge  waren  geschlossen  im
Hinblick  auf  Sekt.  III  des  Tarifgesetzes  von  1890.
Das  Maß  des  Entgegenkommens  der  Union
war  ganz  genau  umgrenzt.  Von  den  zehn  Vertragsstaaten ­
  aber,  die  oben  aufgezählt  sind,  war  keiner
so  gut  gestellt  wie  Hawai  auf  Grund  des  Abkommens ­
  vom  Jahre  1875,  das  diesem  Lande  vertraglich ­
  die  Zollfreiheit  für  viel  mehr  Produkte
        <pb n="21" />
        17

5

garantierte,  als  sie  irgend  einem  anderen  Staat  gewährt ­
  war.  Keiner  der  an  den  Reziprozitätsabkommen ­
  der  Union  aus  den  Jahren  1891/2  Beteiligten ­
  konnte  sagen,  er  habe  einen  unbedingten
Meistbegünstigungsanspruch  gegen  die  Union.  Noch
weniger  aber  konnte  einer  dieser  zehn  Staaten  sagen,
er  habe  vertraglich  zugesichert  erhalten,  daß  kein
Staat  bei  seiner  Einfuhr  in  die  Union  besser  behandelt ­
  werden  dürfe  als  er  selbst.  Denn  Hawai
hatte,  wie  schon  erwähnt,  15  Jahre  früher  im
Vertragswege  die  Zollfreiheit  für  viel  mehr  Artikel
erhalten  als  irgend  ein  anderer  der  Reziprozitätsstaaten ­
  aus  den  Jahren  1891/2.*)
b)  Im  Jahre  1898  begann  die  Union  neue  Reziprozitätsverträge ­
  abzuschließen.  Sie  ließ  Frankreich
(30.  Mai  1898),  Portugal  (22.  Mai  1899),  Italien
(30.  Juli  1900)  und  Deutschland  (10.  Juli  1900)  gegenüber ­
  die  erste  Möglichkeit  der  Sekt.  III  des  Tarifgesetzes ­
  praktisch  werden  und  versprach  diesen
Staaten,  ihren  Weinen,  Branntweinen  und  Kunstwerken ­
  einige  Tarifermäßigungen  zukommen  zu
lassen.  Die  Staaten  gingen  darauf  ein  —  in
verschiedener  Weise.  Frankreich,  Portugal
und  Italien  gewährten  Teile  ihres  Minimaltarifes,
  Deutschland  aber  gab  (nicht  wort-,
wohl  aber  sinngemäß)  den  ganzen  Konventionaltarif. ­

Zu  gleicher  Zeit  versuchte  die  Union  Verträge
mit  Westindien  zu  schließen.  Hatte  sie  den  Europäern ­
  gegenüber  die  Sektion  III  praktisch  werden
lassen,  ihnen  Zollermäßigungen  auf  Weine  usw.
gegeben,  so  gedachte  sie  den  westindischen  Inseln
gegenüber  mit  Sektion  IV  zu  operieren.  Sie  vereinbarte ­
  Reziprozitätsabkommen  mit
Großbritannien  vom  16.  Juni  1899  (betr.  Barbados), ­

Großbritannien  vom  18.  Juli  1899  (betr.  Brit.
Guiana),
Großbritannien  vom  21.  Juli  1899  (betr.  die
Caicos-Inseln),
Großbritannien  vom  22.  Juli  1899  (betr.  Jamaika),
Großbritannien  vom  24.  Juli  1899  (betr.  Bermuda).
Diesen  Inseln  sicherte  die  Union  eine  12'/p/o
Zollreduktion  für  Zucker  und  Melasse,
frische  Früchte  und  Gemüse,  bezw.  Zollfreiheit ­
  für  rohe  Schwämme  und  Salz  zu,
wofür  die  Produkte  der  Union  z.  T.  ganz  bedeutender ­
  Zollermäßigungen  in  Britisch-Westindien
teilhaftig  werden  sollten.
Alle  diese  Abkommen,  wie  auch  das  mit
Argentinien  vom  10.  Juli  1899,  welches  dem
argentinischen  Zucker  eine  Zollreduktion  von  20°/ 0

*)  Für  Deutschland  kam  speziell  in  betracht,  daß  Hawai
außer  für  Zucker  sich  der  Zollfreiheit  auch  erfreute  für  »rice,
seeds,  plants,  shrubs  or  trees.«
        <pb n="22" />
        18

und  eine  ebenso  große  für  Häute  und  Wolle
gebracht  hätte,  wurden  nicht  ratifiziert.*)
Wären  sie  aber  etwa  am  l.  Oktober  19QO
ratifiziert  worden,  so  hätte  sich  folgende  Konstellation ­
  ergeben:
t.  Frankreich,  Portugal,  Italien  und
Deutschland  wären  zwar  im  Genüsse  der  amerikanischen ­
  Zollreduktionen  auf  Wein,  Branntwein
und  Kunst  gegenstände  gewesen;  ihrZucker  aber
wäre  zu  den  Sätzen  des  Generaltarifes  verzollt
worden,  wogegen  der  von  den  westindischen  Inseln
einen  Zollnachlaß  von  I2 1 / a %  genossen  hätte.
Auch  der  Zucker  Deutschlands  wäre  unter  den
Generaltarif  gefallen  und  ebenso  die  deutschen
H  äute  und  Felle  (hier  hätte  hinwieder  Argentinien ­
  z.  T.  20°jo  Zollnachlaß  gehabt),  desselben
Deutschland,  das  den  Amerikanern  de  facto
seinen  ganzen  Konventionaltarif  eingeräumt ­
  hatte.
2.  Der  Zucker  der  englischen  Besitzungen
in  Westindien  hätte  auf  Grund  der  Juli-Verträge
des  Jahres  1899  einer  Zollreduktion  von  12 1 /a%
sich  erfreut;  der  argentinische  aber  auf  Grund
des  Abkommens  vom  10.  Juli  1899  einer  Zollreduktion ­
  von  20  0 / o .  Die  Union  hatte  in  Verträgen, ­
  die  sie  zur  selben  Zeit  abschloß,  den  verschiedenen ­
  Ländern  verschiedene  Zollsätze
für  ein  und  dasselbe  Produkt  gemacht.
Keines  der  erwähnten  Abkommen  der  Union
auf  grund  der  Sektion  IV  des  Dingleytarifgesetzes
brachte  die  Vereinbarung  der  vollen  Meistbegünstigung, ­
  sondern  immer  eine  Modifikation
derselben.  Ja,  die  Union  enthielt  dem  Vertragspartner ­
  die  Meistbegünstigung  selbst  bezüglich
der  im  Vertrage  benannten  Artikel  vor,
während  sie  für  ihren  Teil  durchaus  nicht  geneigt ­
  war,  darauf  zu  verzichten.
Im  Vertrag  mit  Großbritannien  (bezüglich
Barbados)  z.  B.  hieß  es:
The  following  articles  the  product  of  the  soil  or
industry  of  Barbados  imported  into  the  United  States
shall  be  admitted  at  a  reduction  of  twelve  and  onehalf
  percentum  of  the  rates  of  duty  thereon  as  provided
by  the  tariff  act  of  the  United  States  approved
July  24,  1897  viz:
Ca  ne  sugars  and  molasses,  fruit  fresh;
vegetables  fresh;  asphalt  or  manjack.
Dann  werden  die  Vorteile  der  Union  festgelegt ­
  und  daran  die  Bemerkung  geknüpft:
It  is  further  agreed  that  should  said  colony  concede
  to  any  country  upon  the  products  of  its  soil  or

*)  Auch  mit  den  dänischen  Besitzungen  in  Westindien, ­
  der  Dominikanischen  Republik,  Nicaragua  und
Ecuador  wurden  Abkommen  geschlossen,  aber  nicht  ratifiziert.
Der  Text  dieser  Vereinbarungen  ist  unseres  Wissens  nicht  veröffentlicht ­
  worden.
        <pb n="23" />
        19

6

industry  a  lower  rate  of  duty  than  that  herein  stipulated
  for  the  like  products  of  the  United  States,
such  lower  rate  shall  be  immediately  applied
to  the  like  products  of  the  soil  or  industry  of  the
United  States  imported  into  such  colony.
Also  auf  bestimmte  Produkte  beschränkte
Meistbegünstigung  zum  Vorteil  der  Union;  aber
nicht  auch  zum  Vorteil  von  Barbados.
Der  Vertrag  mit  Jamaica  sah  eine  12 1 / %  prozentige
  Ermäßigung  der  Zölle  auf  Zucker  und
Melasse  vor,  und  eine  20prozentige  auf  Citrus,
Ananas,  frisches  Gemüse,  Kartoffel,  Zwiebel,  Rum.
Die  Union  erhielt  ganz  bedeutende  Ermäßigungen
der  Zölle  mit  dem  Zusatze:  It  is  further  agreed,
that  should  said  colony  concede  usw.
Diese  Verträge  datierten  vom  16.  Juni,  18.  Juli,
2  2.  Juli  1899.  Am  IO.  Juli  kam  das  Abkommen
mit  der  argentinischen  Republik  zustande,  welches
eine  20prozentige  Minderung  der  amerikanischen
Zölle  auf  Zucker,  Wolle  und  Häute  vorsah.  Hier
gab  die  Union  die  Meistbegünstigung,  die  sie  von
Argentinien  empfing,  auch  diesem  Lande;  jedoch
beiderseits  mit  der  Einschränkung  auf  die  im  Abkommen ­
  behandelten  Artikel.
Art.  IV.  »It  is  further  agreed  that  the  duties
mentioned  in  Article  I  of  the  products  of  the
Argentine  Republic  shall  at  all  times  be  as  low  as
those  imposed  by  the  Government  of  the  United  States
upon  similar  products  of  any  other  country,  and  it  is
also  equally  agreed  that  the  duties  and  valuations
(aforos)  mentioned  in  Articles  II  and  III  of  this  Convention ­
  011  products  of  the  United  States r )  shall  at
all  times  be  as  low  as  those  imposed  by  the  Government ­
  of  Argentine  Republic  upon  similar  products  of
any  other  country.«
Man  sieht,  wie  die  Union  auch  in  Tarifverträgen ­
  niemals  sich  zur  Einräumung  der  vollen
Meistbegünstigung  versteht,  immer  und  immer
wieder  den  verschiedenen  Staaten  von  verschiedenen ­
  Seiten  beizukommen  sucht,  —  im  Grunde
aber  jeden  Staat  irgendwo  differenziert.
Es  hat  von  1891  —1903  trotz  der  vielen
Reziprozitätsabmachungen  keinen  Staat  gegeben, ­
  der  sich  rühmen  konnte,  im  vollen
Umfange,  von  Rechts  wegen  und  tatsächlich, ­
  in  der  Union  auf  dem  Fuße  der  meistbegünstigten ­
  Nation  behandelt  zu  sein.
Umgekehrt  hat  aber  auch  kein  einziger  Staat
außer  Österreich-Ungarn  und  Deutschland  und
denjenigen  Ländern,  in  welchen  kein  Konventionaltarif ­
  als  solcher  besteht  (England,  Belgien,  Niederlande), ­
  den  Amerikanern  seinen  vollen  Minimal-(Konventional)-Tarif,
  sondern  imm  er  nur  Ausschnitte

*)  Argentinien  gestand  Zollermäßigungen  zu  auf  tierische
Produkte,  Obst,  Konserven,  Erntezwirn,  Möbel,  Holz,  Baumwollsamenöl.
        <pb n="24" />
        20

daraus  gegeben.  Den  Amerikanern  wurde  nie  die
volle  Meistbegünstigung  zugestanden,  sondern
immer  nur  beschränkt  auf  bestimmte  Artikel.
3.  Mit  Frankreich  schloß  die  Union  am  24.  Juli
1899  ein  weiteres  Abkommen,  das  den  amerikanischen ­
  Produkten  bis  auf  ganz  geringe  Ausnahmen ­
  den  vollen  Genuß  der  Sätze  des  französischen ­
  Minimaltarifes  zuführen  sollte,  wofür
die  Amerikaner  verschiedenen  Erzeugnissen  der
französischen  Seiden-,  Leinen-,  Baumwollen-,  chemischen, ­
  Seifen-,  Glas-  und  Ton-,  Metall-,  Papier-,
Hut-,  Möbel-,  Zement-,  Nahrungsmittel-,  Bijouterie-Industrie
  Zollermäßigungen  um  5—20°/ 0  zugestanden, ­
  sich  auch  verpflichteten,  den  gedachten
Artikeln  die  eventuell  dritten  Staaten  noch  zu  gewährenden ­
  weitergehenden  Vergünstigungen  zukommen ­
  zu  lassen.  Zucker  war  aber  nicht  unter
den  Artikeln  des  Vertrages  einbegriffen.
Es  hätte  also  Frankreich  zwar  für  eine  Reihe
seiner  Ausfuhrartikel  Zollermäßigungen  genossen
und  dafür  der  Union  mit  ganz  wenigen  Ausnahmen
seinen  Minimaltarif  gewährt.  Aber  Britisch-Westindien ­
  und  Argentinien  wären  für  Zucker  trotzdem ­
  wieder  besser  gestellt  gewesen  als  Frankreich.
Dieses  hätte  sich  der  vollen  Meistbegünstigung  in
der  Union  weder  tatsächlich  noch  rechtlich  erfreut.
Wenn  auch  das  Abkommen  mit  Frankreich
am  1.  Oktober  19OO  wäre  ratifiziert  worden,  so
wäre  folgende  Konstellation  gegeben  gewesen:
Deutschland  wäre  schlechter  behandelt
worden  als  Frankreich,  das  für  Zucker  wieder
schlechter  behandelt  wurde  als  Westindien
(l2 I / z °/ 0  Nachlaß),  und  dieses  Westindien  wurde
für  Zucker  wieder  schlechter  gestellt  als  Argentinien ­
  (20°/ 0 Nachlaß).  Ebenso  wäre  Deutschland ­
  in  der  Ausfuhr  von  Häuten  nach  der
Union  z.  T.  schlechter  gestellt  gewesen,  als
Argentinien;  denn  die  dortigen  Häute  wären
einer  Zollermäßigung  um  20°/ 0  teilhaftig  geworden,
die  uns  vorenthalten  blieb.
Man  sieht  an  diesen  Beispielen,  mit
welchen  Möglichkeiten  man  bei  Vertragshandlungen ­
  mit  der  Union  zu  rechnen  hat.

IV.
Die  Union  gibt,  —  das  dürfte  durch  vorstehende ­
  Darlegungen  zur  Genüge  bewiesen  sein,
—  keinem  Lande  die  Summe  der  Konzessionen
aus  ihren  Tarifabmachungen  mit  anderen  Ländern.
Diese  Haltung  aber  legt  auch  Deutschland  die
Pflicht  auf,  mit  seinen  Konzessionen  gegenüber
der  Union  hauszuhalten.
Was  soll  also  Deutschland  der  Union
geben?
Die  Beantwortung  dieser  Frage  hängt  —-  nach
        <pb n="25" />
        21

7

unseren  oben  gegebenen  grundsätzlichen  Erklärungen ­
  —  davon  ab,  was  die  Union  Deutschland
bieten  wird.
Was  kann  sie  bieten?
Wir  haben  bereits  oben  dargelegt,  daß  wir
das  Zustandekommen  eines  großen  Tarifvertrages
mit  der  Union  jetzt  für  unwahrscheinlich  halten.
Einmal  ist  die  ganze  Parteikonstellation  in  den
Vereinigten  Staaten  derartig,  daß  man  kaum  auf
eine  Ratifizierung  des  Vertrages  rechnen  kann.
Dann  aber  wird  Deutschland  unter  allen  und  jeden
Umständen  bezüglich  seines  Zuckers  noch  für
drei  Jahre  differenziert  werden,  da  sich  die  Union
in  dieser  Hinsicht  Kuba  gegenüber  ausdrücklich
festgelegt  hat.  Vor  1908  (Ablauf  des  kubanischamerikanischen ­
  Vertrages)  und  vor  Klärung  der
Frage  der  Tarifrevision  wird  kaum  ein  handelspolitischer ­
  Status  mit  der  Union  vereinbart  werden
können,  den  man  als  Dauerzustand  bezeichnen
kann.  Das  Ergebnis  der  Verhandlungen  wird
unter  solchen  Umständen  vermutlich  wieder  ein

Provisorium

sein,  von  der  Art  des  Abkommens  vom  10.  Juli
19OO,  hoffentlich  mit  der  einen  Korrektur,  daß  man,
unter  Beibehaltung  der  kurzen  Kündigungsfrist
von  3  Monaten,  der  Union  nicht  mehr  so  viel
gibt  als  vor  5  Jahren.
Alles,  was  Deutschland  jetzt  von  der  Union
wird  erreichen  können,  wird  auf  die  Konzessionen
hinauslaufen,  deren  wir  uns  bereits  bei  der  Einfuhr
in  die  Union  erfreuen,  und  die  wir  in  dieser  Hinsicht ­
  mit  Frankreich,  Portugal  und  Italien
teilen,  also  auf  Zollreduktionen  für:

Rohen  Weinstein  oder  rohe  Weinhefe ­

Branntwein  oder  andere  aus  Getreide ­
  oder  anderem  Material
hergestellte  oder  destillierte
Spirituosen  pro  Gallone  Normalstärke ­

Gemälde  in  Öl-  oder  Wasserfarben,
Pastellmalereien,  Feder-  und
Tintezeichnungen,  sowie  Bildhauerarbeiten ­

Nicht  schäumenden  Wein  und
Wermut,  in  Fässern  pro  Gallone
Desgl.  in  Flaschen  oder  Krügen,
die  Kiste  ein  Dutzend  Flaschen
oder  Krüge  von  mehr  als  Pintbis
  Quartgehalt  enthaltend  oder
24  Flaschen  oder  Krüge  bis  zu
Pintgehalt,  pro  Kiste

5  °/o  vom  Wert 1 )

1  Doll.  75  Cents. 2  3  4  5 )

15  °/o  vom  Wert  3)
0,35  Doll.4)

1,25  Doll.  5)

*)  Gegen  4  bezw.  5  Cents  pro  Pfund  im  Generaltarif.
2 )  Gegen  2,25  Dollar  pro  Gallone  im  Generaltarif.
3)  Gegen  20  °/ 0  ad  val.  im  Generaltarif.
4)  Gegen  40  und  50  Cents  pro  Gallone  im  Generaltarif.
5)  Gegen  1,60  Dollar  im  Generaltarif.
        <pb n="26" />
        22

Größere  und  wertvollere  Konzessionen  seitens
der  Union  zu  erlangen,  dazu  werden  wir  es
angesichts  der  Lage  der  Gesetzgebung  und  angesichts ­
  der  Parteikonstellation  im  Kongreß  kaum
bringen.
Was  kann,  was  darf  Deutschland  der
Union  dafür  geben?
Man  wird  am  besten  tun,  sich  bei  dem  Ausmaße ­
  der  Konzessionen  daran  zu  halten,  was
andere  Länder  der  Union  für  die  Tarifkonzessionen ­
  auf  Wein  etc.  geben;  vor  allem  was
Frankreich,  dessen  Verhältnisse  in  den  in  Betracht ­
  kommenden  Punkten  mit  den  unseren  am
meisten  Verwandtschaft  aufweisen,  der  Union
konzediert  hat.  Frankreich  sicherte  der  Union
den  Genuß  seines  Minimaltarifes  zu  für

Francs

für  100  kg

Büchsenfleisch

15  —

20,—*)

Früchte,  frisch,  Zitronen,  Orangen,  Cedra-Früchte

  und  deren  Abarten

5,—

8,—

Mandarinen

10,—

15  —

Gewöhnliche  Tafeltrauben

8,—

1  2,—

Äpfel  und  Birnen  für  die  Tafel

2,—

3  —

Desgl.  für  Obstweinfabrikation

i,5°

2,—

Andere  Früchte  mit  Ausnahme  von  Treibhau

  strauben

3,—

5

Getrocknete  Apfel  und  Birnen  für  die  Tafel

IO,

15,—

Desgl.  für  Obstweinfabrikation

4,—

6,—

Pflaumen

Andere  Früchte

5&amp;gt;—

15,—

Gewöhnliches  Holz  in  Stämmen

0,65

I,

Desgl.  gesägt  oder  behauen,  80  mm  oder

stärker

1,5°

Desgl.  behauen  oder  gesägt,  über  35—80  mm

Stärke

1 , 2  5

1 ,75

Desgl.  gesägt,  35  mm  oder  weniger  dick.

1-75

2,50

Pflaster-Holzblöcke

t.75

2,5°

Dauben

0,75

Hopfen

30,—

45  —

Zerquetschte  oder  zerschnittene  und  getrocknete

  Äpfel  und  Birnen

1,50

2,—

Verarbeitetes  und  zugerichtetes  Schweinefleisch



5°—

Schweineschmalz  und  Schweineschmalzgemische



25.—

40,—

Das  Maß  der  Konzessionen  Frankreichs  an
die  Union  wird  im  Allgemeinen  für  uns  vorbildlich ­
  sein  dürfen.  Dabei  ist  aber  doch  folgendes
zu  beachten:
Frankreich  hat  an  den  amerikanischen  Zollermäßigungen ­
  auf  Wein,  Branntwein  und  Weinstein ­
  ein  größeres  Interesse  als  Deutschland.  In
Wiederholung  einiger  bereits  früher  gemachten  Angaben ­
  und  in  weiterer  Ausführung  derselben  geben
wir  folgende  Tabellen:

*)  Die  in  dieser  Rubrik  gegebenen  Ziffern  bedeuten  die
Sätze  des  französischen  Maximaltarifes.
        <pb n="27" />
        23

8

Einfuhr  der  Union  an

Jahr

Fran
Faßweine ­


Weinen  aus
,creich  j  Deuts
1000  Dollars
Andere  ^ a ^"
j  weine

chland
Andere

Spirituo
Frank
Brandy

sen  (spirits,  dis
aus
reich  j  Deuts
iooo  Dollars
Andere  |Brandy

tilled)
chland
Andere

i893

407

970

966

723

836

201

l6

68

1894

262

598

655

477

507

146

7

47

1895

310

680

808

430

732

196

I  I

60

1896

292

680

813

503

615

182

IO

63

1897

346

630

871

459

826

244

8

I  I  I

1898

197

548

449

416

348

143

3

32

1899

219

603

585

461

576

215

6

47

1900

267

723

618

507

625

258

6

82

1901

228

734

638

528

771

295

14

117

1902

to
00
Cn&amp;gt;

7S9

622

650

833

420

12

119

1903

218

865

685

744

901

309

9

■47

Die  Einfuhr  der  Union  betrug  ferner  an

Jahr

Art  Works  (dutiable)
aus  Frankreich  aus  Deutschland
1000  Dollars

Argols  or  wine
lees
aus  Frankreich
1000  Dollars*)

1893

1  291

230

580

1894

697

122

410

1895

104

13

680

1896

—

—

887

1897

—

—

565

1898

624

115

396

1899

1251

n8

95.2

1900

1445

IO9

I  219

1901

1  668

I  20

1  252

1902

1  693

198

1  023

1903

2  539

188

1  173

Wenn  wir  das  Fazit  aus  diesen  Aufstellungen
ziehen,  so  ergibt  sich  folgendes:

Zollbegünstigte  Einfuhr  der  Union
aus  Frankreich  aus  Deutschland
1000  Dollars  1000  Dollars

Jahr

Wein

Branntwein ­


Weinstein ­


Kunstwerke ­


Summa

Wein

Brannt- 1  Kunstwein ­
  I  werke

Summa

rn
ON
CO

.  377

.  037

580

I  291

4  285

1689

84

230

2  003

1894

860

653

410

697

2  620

1132

54

122

1408

1895

990

928

680

104

2  702

1238

71

13

1322

1896

972

797

887

—

2  656

1316

73

—

1389

1897

976

I  070

565

2611

■  33°

119

—

1449

1898

745

491

39 6

624

2  256

865

35

11

1015

1899

822

791

952

1251

3  816

1046

53

n8

I  217

1900

990

883

I  219

1445

4  537

1125

88

109

I  322

1901

962

1  066

1  252

1  668

4  948

I  166

131

120

1417

1902

I  072

.  253

1  023

1  693

5  041

I  272

131

198

1601

1903

1083

I  210

1  '73

2  539

6  005

1429

156

188

.  773

Von  unserer  Ausfuhr  nach  der  Union  sind
etwa  i,5°/ 0  mit  Zollbegünstigungen  bedacht  worden.
Diese  Begünstigung  von  1,5  °/ 0  unserer  Ein-*)

  Für  Deutschland  kommt  die  Ausfuhr  in  Weinstein
nicht  in  Betracht;  es  wurden  in  den  letzten  sechs  Jahren  für
keine  1200  Dollars  Weinstein  aus  Deutschland  in  die  Union
eingeführt.
        <pb n="28" />
        24

fuhr  in  die  Union  erkauften  wir  aber  damit,
daß  wir  der  Union  unsern  ganzen  Konventionaltarifgaben; ­
  eine  Begünstigung  für  6°j 0
seiner  Einfuhr  in  die  Union  erkaufte  Frankreich ­
  damit,  daß  es  der  Union  einen  ganz
kleinen  Ausschnitt  seines  Minimaltarifes  gewährte. ­

Deutschland  gab  der  Union  seine  sämtlichen ­
  Ermäßigungen  der  Getreidezölle;
Frankreich  nicht  einen  Cent  Zollnachlaß
für  Ackerbauprodukte.
Wir  brauchten  aber  der  Union  aus  Gründen
der  von  dieser  in  ihrer  Handelspolitik  immer  und
immer  wieder  proklamierten  Equity  and  Reciprocity
  nur  ein  Viertel  der  Konzessionen  zu  gewähren, ­
  die  Frankreich  bietet.
Trifft  unsere  Voraussetzung,  daß  nur  ein  Provisorium ­
  auf  der  Basis  von  Sect.  III  des  Dingleytarifes
  zustande  kommt,  zu,  so  erhebt  sich  die
weitere  Frage:  Welche  Artikel  könnten  deutscherseits ­
  für  Konzessionen  an  die  Union  in  Betracht
kommen?
Entwerfen  wir  an  der  Hand  der  der  Union
von  Frankreich  gewährten  Konzessionen  ein
Schema  der  möglicherweise  deutscherseits  zu
machenden  Konzessionen!

i.  Bau-  und  Nutzholz,  roh.
Wir  bezogen  hierin  aus  der  Union:

im  Jahre

hart

weich

dz

|  1000  M.

dz

J  1000  M.

1899

245  850

983

1900

198  322

575

1901

64191

321

59  237

136

1902

164  980

1  650

IOO  543

503

1903

114  298

i  143

93  336

933

Im  Durchschnitt  der  Jahre  1899—1903  macht
das  rund  208000  dz  im  Werte  von  1268000  M.
aus.
Im  neuen  deutschen  General-  und  Konventionaltarif ­
  sind  als  Zölle  vorgesehen:

Bau-  und  Nutzholz,  unbearbeitet

General

Konventional

M.

M.

hart

weich

0,20

0,12

Die  208  IOO  dz  unbearbeitetes  Holz,  die  wir
aus  den  Vereinigten  Staaten  jährlich  während
1899—1903  bezogen  haben,  hätten  also  Zoll  zu
zahlen  nach  dem  neuen
Generaltarif  ....  41  600  M.
Konventionaltarif  24  960  M.
Vergünstigung  16  640  M.
        <pb n="29" />
        25

2.  Bau-  und  Nutzholz,  beschlagen,  Naben,
Felgen,  Speichen.
Deutsche  Einfuhr  aus  der  Union:

im  Jahre

hart

weich

dz

1000  M.

dz

1000  M.

1899

84  322

632

1900

81253

435

1901

39601

277

34  466

138

1902

28  470

313

33  1 24

166

1903

27  329

301

45  808

252

Im  Durchschnitt  der  letzten  5  Jahre  betrug
also  unsere  Einfuhr  in  der  oben  gedachten  Holzart
aus  der  Union  rund  75  OOO  dz  im  Werte  von
500000  M.
Diese  müßten  verzollt  werden  nach  dem
Generaltarif  mit  0,50  M.  pro  dz;  nach  dem
Konventionaltarif  mit  0,24  M.  Die  Zolleinnahmen
für  unsere  Einfuhr  aus  der  Union  würden  demnach
betragen  nach  dem
Generaltarif  37  500  M.
Vertragstarif  ....  18  OOO  M.
Zollersparniss  19  50O  M. 1 )

3.  Bau-  und  Nutzholz,  gesägt,  Kanthölzer
usw.  Unsere  Einfuhr  aus  der  Union  stellte  sich

im  Jahre

hart

weich

dz

1000  M.

dz

1000  M.

1899

2  478  198

19  826

1900

2  568  778

17  596

1901

752  336

7  523

1487  019

8  922

1902

604  308

9  065

1807  570

12  III

1903

424  573

6  369

2  741259

20559

Unsere  Einfuhr  aus  der  Union  betrug  also
im  Durchschnitt  der  Jahre  1899  bis  1903  rund
2  573000  dz.  im  Werte  von  20394000  M.
Würde  die  Einfuhr  zum  Satz  des  Generaltarifs ­
  erfolgen,  so  müßte  der  dz.  1,25  M.  Zoll  entrichten, ­
  sonst  0,72  M.  Das  würde  ausmachen  beim
Generaltarif  3216250  M.
Vertragstarif  1  852  560  M.
Vergünstigung  1  363  690  M.

4.  Faßdauben,  eichene,  ungefärbte.
Unsere  Einfuhr  aus  der  Union  betrug:

im  Jahre

dz

1000  Mark

1899

238  655

3007

1900

163  251

2  122

1901

154  578

1  855

1902

76180

914

1903

70  763

920

Durchschnitt

140  685

1763

&amp;gt;)  Wir  haben  hier  günstig  für  die  Union  gerechnet,  indem
wir  die  ganze  hier  in  Betracht  kommende  Einfuhr  als  mit  0,50
bezw.  0,24  verzollbar  annahmen.  Dies  trifft  aber  nicht  zu,  da
        <pb n="30" />
        26

Zum  Generaltarif  verzollt  müssen  eichene
Faßdauben  0,30  M.  pro  dz.  bezahlen,  nach  dem
Vertragstarif  0,20  M.  Mithin  würde  der  Zoll  für
das  Durchschnittsquantum  dieser  Einfuhr  betragen
nach  dem  Generaltarif....  42  206  M.
Vertragstarif  ...  28  137  M.
Vergünstigung  14  069  M.
5.  Obst,  frisch,  Äpfel.
Unsere  Einfuhr  hierin  aus  der  Union,  —  was
aus  der  Union  kommt,  ist  Alles  verpackt,  —
stellte  sich  auf

im  Jahre

dz

1000  Mark

1899

35  484

39°

1900

17  600

317

1901

19  727

395

1902

58  355

1  459

1903

178  068

3  739

Durchschnitt

61847

1  260

Der  Satz  des  Generaltarifes  beträgt  für  frische
Äpfel,  verpackt,  10  M.,  des  Vertragstarifes  5  M.
pro  dz.  Es  müßte  also  unsere  diesbezügliche
Einfuhr  aus  Amerika  Zoll  zahlen  nach  dem
Generaltarif..  .  .  618470  M.
Vertragstarif.  .  .  309235  M.
Zollersparnis  309235  M.
6.  Obst,  getrocknet,  Äpfel,  Birnen,  Aprikosen. ­

Hier  stellte  sich  unsere  Einfuhr  aus  der
Union  auf

im  Jahre

dz

1000  Mark

1899

121168

7876

1900

232  583

11  862

1901

171188

8  73i

1902

216  450

12  77I

1903

348  438

17  805

Durchschnitt

217  965

11809

Der  Satz  des  Generaltarifes  beträgt  10  M.
pro  dz.,  der  des  Vertragtarifes  4  M.  Die  Zolleinnahmen ­
  für  unseren  einschlägigen  Import  aus
den  Vereinigten  Staaten  würden  sich  also  nach
dem  1.  März  1906  stellen  beim
Generaltarif  auf...  2179650  M.
Vertragstarif  871860  M.
Zollersparnis  1  307790  M.
Wir  haben  vorstehend  sechs  Posten  unserer
Einfuhr  aus  der  Union  in  bezug  auf  Zollbelastung
erörtert.  Wir  fanden,  daß  unter  Zugrundelegung
des  Durchschnittes  der  Einfuhr  in  den  Jahren
1899—1903  belastet  w T äre  der  Import  aus  der
Union  in

nach  Nr.  82  des  Tarifes  vom  25.  Dezember  1902  Naben  usw.
einem  Zoll  von  1,00  im  General-,  bezw.  0,75  M.  im  Conventionaltarif
  unterworfen  sind.
        <pb n="31" />
        27

Generaltarif ­

Mark

Vertragstarif ­

Mark

Ersparnis
Mark

1.  Holz,  roll

41  600

24  960

16  640

2.  Bau-  und  Nutzholz,  beschlagen ­
  usw

37  5°o

18  000

19  500

3.  Bau-  u.  Nutzholz,  gesägt

3  216  250

1852  560

1363  690

4.  Faßdauben,  eichene,  ungef.

42  206

28137

14  069

5.  Frische  Äpfel

618  470

309  235

3°9  3 35

6.  Getrocknete  Äpfel  usw.  .

2  179  650

871860

1  307  790

Summa

6  135  676

3  I0 4  75 2

3030924

Wenn  wir  den  Amerikanern  auf  diese  sechs
Warengattungen  unseren  Vertragstarif  einräumen,
so  gewähren  wir  ihnen  einen  Zollnachlaß  von
rund  3  Mill.  M.
.  Wie  viel  Zollnachlaß  gewähren  uns  die  Amerikaner? ­

Sie  beziffern  die  deutsche  Einfuhr  von

Wein  in  Fässern
Gallonen

Branntwein
Gallonen

Kunstwerke
Dollars

i8 99

S33  957

78  577

118  2S3

I9OO

9 : 3  740

in  539

109  559

I9OI

884  860

158  777

120  718

1902

913  046

176  877

198  461

T 9°3

1  030  982

217  481

188  229

Durchschn.

9 ! 5  3i7

148  650

147  050

Auf  Wein  in  Fässern  lastet  in  der  Union
ein  Zoll  von  40  Cts.,  unser  Faßwein  zahlt  vertragsgemäß ­
  ,35  Cts.
Branntwein  zahlt  2,25  Doll,  im  Generaltarif,
vertragsmäßig  1,75  Doll.
Kunstwerke  zahlen  20°/ 0  ad  val.  im  Generaltarif, ­
  i5°/o  ad  val.  vertragsmäßig.
Es  mußte  somit  die  deutsche  Einfuhr  im
Durchschnitt  der  Jahre  1899—1903  Zoll  in  der
Union  bezahlen  nach  dem

Generaltarif
Dollars

Vertragstarif
Dollars

Ersparnis
Dollars

für  Faßweine

366  126

320361

45  765

für  Branntweine  .  .  .

334  462

260137

74  325

für  Kunstwerke  .  .  ,

29  410

22  007

7  403

Summa

729998

602  505

127  493

Dazu  kommt  noch  der  Flaschenwein.  Die
Berechnung  des  Zolles  aus  den  statistischen  Anschreibungen ­
  ist  hier  etwas  kompliziert.

Die  Union  gibt  an  ihre  deutsche  Weineinfuhr
in  other  coverings  (than  casks)

im  Jahre

doz  qts

1000  Dollar

1899

83  715

461

1900

86963

507

1901

89  011

528

1902

115  190

650

1903

123  044

745

Durchschnitt

99585

587
        <pb n="32" />
        28

Nehmen  wir  den  Inhalt  der  Weinflasche  mit
I  Pint  an,  so  würde  die  Kiste  a  24  Flaschen  enthalten ­
  24  Pints  =12  Quarts  =  3  Gallonen.
Unter  Zugrundelegung  eines  Jahresdurchschnittes ­
  pro  1899—1903  von  IOOOOO  doz  qts
deutscher  Flaschenweineinfuhr  in  die  Union
würde  zu  bezahlen  sein  ein  Zoll  für  Flaschenweine ­
  nach  dem
Generaltarif  160  OOO  Dollars
Vertragstarif  ....  125  OOO  „
Zollersparnis  ....  35  OOO  Dollars
Oben  gefunden  .  127  493  „
Summa  162  493  Dollars
Wenn  wir  den  Amerikanern  den  Konventionaltarif ­
  für  die  oben  gedachten  sechs  Warengruppen
gewähren  wollten,  gäben  wir  ihnen  also  viermal
so  viel  als  sie  uns.  So  freigebig  zu  sein,  heißt
wider  den  von  den  Amerikanern  immer  und  immer
wieder  verkündeten  Grundsatz  der  Equity
und  Reciprocity  verstoßen.
Wir  glauben  demnach,  daß  aus  der  oben  aufgestellten ­
  Liste  der  möglicherweise  in  Betracht
kommenden  Konzessionen  an  die  Union  mindestens ­
  noch  die  für  Sägewerksprodukte  (Z.  3)
zu  streichen  ist.
Auch  so  würde  Deutschland  der  Union  Vergünstigungen ­
  auf  eine  Einfuhr  im  Werte  von
17  Millionen  Mark
einräumen,  während  sie  einer  deutschen  Einfuhr ­
  im  Werte  von  nur
6  Millionen  Mark
Zollabschläge  gewährt.
Die  Zollvergünstigungen,  die  Deutschland  der
Union  bei  einer  Beschränkung  der  Konzessionen
auf  Holz,  roh,  Bau-  und  Nutzholz,  beschlagen,
Faßdauben,  eichene,  ungefärbte,  Obst,  frisch,
und  Obst,  getrocknet,  (Äpfel,  Birnen  und
Aprikosen),  durch  Zuwendung  des  Konventionaltarifes ­
  gewährt,  erreichen  eine  Höhe
von  rund  2  Millionen  Mark,
während  die  Deutschland  eingeräumten
nur  2 / 3  Millionen  Mark
ausmachen.  Auch  so  würde  Deutschland
der  Union  immer  noch  reichlich  das
Doppelte  von  dem  konzedieren,  was  die
Union  der  deutschen  Einfuhr  zugesteht.
V.
Die  Amerikaner  können  ein  derartiges  Vorgehen ­
  Deutschlands,  können  die  Anwendung  des
Generaltarifs  auf  ihre  Einfuhr  nicht  als  unfreundliche ­
  Haltung  ansehen.  Es  ist  ja  ihr  Prinzip,  daß
im  handelspolitischen  Verkehr  jede  Leistung  mit
        <pb n="33" />
        29

einer  Gegenleistung  erkauft  wird.  Sie  können  nach
den  von  ihnen  selbst  vertretenen  Grundsätzen
den  ganzen  deutschen  Konventionaltarif  gar  nicht
verlangen,  so  lange  sie  sich  nicht  zu  gleichwertigen
Gegenleistungen  verstehen.
Und  sie  werden  darin  auch  keine  feindselige
Haltung  erblicken.
Maßgebend  für  diese  unsere  Anschauung  ist
1.  die  Tatsache,  daß  die  Produkte  der  Union
in  der  Schweiz  von  1900  bis  1905  differenziert
wurden,  ohne  daß  die  Union  dieses  Vorgehen  mit
Repressalien  beantwortet  hätte.  Die  Schweiz  hat
nach  Kündigung  der  Art.  VIII  bis  XII  des  Vertrages
vom  Jahre  1850  die  amerikanischen  Produkte  sämtlich ­
  dem  Generaltarif  unterstellt.*)
Nichts  wäre  nun  leichter  gewesen,  als  die
Schweiz  dafür,  daß  sie  Gleiches  mit  Gleichem  vergalt, ­
  zu  »strafen«.  Denn
erstens  führt  die  Schweiz  Industrie-Artikel
aus,  keine  Rohprodukte,  durch  deren  Verteuerung
die  amerikanische  Industrie  in  ihrer  Konkurrenzfähigkeit ­
  benachteiligt  worden  wäre;
zweitens  führt  sie  Artikel  aus,  für  die  seitens
der  Union  anderwärts  meist  bald  Ersatz  zu  schaffen
gewesen  wäre;
drittens  wäre  die  Provenienz  dank  der  Vorschrift ­
  der  Fakturenlegalisierung  leicht  festzustellen
gewesen;  man  hätte  ganz  genau  das  Land  treffen
können,  das  man  treffen  wollte;
viertens  wäre  der  Union  eine  Maßregelung
der  Schweiz  dadurch  ungemein  erleichtert  worden,
daß  man  mit  einem  Zuschlagszoll  auf  nur  5  Warengattungen ­
  3/ 4  der  Einfuhr  der  Union  aus  der
Schweiz  getroffen  hätte.
Den  amerikanischen  Anschreibungen  zufolge
betrug  die  Einfuhr  aus  der  Schweiz

im  Jahre

;  Mill.  Dollars

im  Jahre

Mill.  Dollars

1898

h,38

1901

15,80

1899

fO
00

1902

00
K

1900

17,39

1903

21,18

Darunter  befanden  sich  (Milk  Doll.)

1898

1899

1900

1901

1902

1903

Cotton;  Laces,Edgings,  Embroideries,
  Trimmings  and
otlier  tamboured  articles  .
Silk;  dreß  &amp;amp;  piece  goods..

4,38
2,04
0,88
0,51
0,62

6,57
2,79
0,77
0,82
0,66

8,07
2,80
0,83
1,02
0,74

7,54
2,12
0,47
1,32
0,55

7.63
2.13
1.14
1.63
0,64

8,97
2,61
1,77
1,82
0,77

Watches

Coal-tar  colors  and  dyes.  .  .

in  Summa

8,43

11,61

13,46

12,00

1 3, 1 7

15,94

Anteil  a.  d.  Einf.  der  Union
aus  der  Schweiz  in  Proz.

74

78

77

76

74

75

*)  Ab  1.  Januar  1906  wird  die  Union  wieder  in  den  Genuß
des  schweizerischen  Konventionaltarifs  gesetzt.  Das  ist  jedoch
eine  völlig  freiwillig,  ohne  jeden  Druck  von  außen  gewährte
Vergünstigung  und  kann  jederzeit  widerrufen  werdeu.
        <pb n="34" />
        30

Mit  Zollzuschlägen  auf  nur  fünf  Posten  hätte
die  Union  drei  Viertel  der  Einfuhr  aus  der  Schweiz
getroffen.  Der  Zollkrieg  wäre  hier  für  die  Union
leicht  und  wirksam  durchzuführen  gewesen.  Er
wäre  vermutlich  für  die  Schweiz  viel  schmerzhafter
gewesen  als  für  die  Union;  die  Schweiz  hätte  die
Schlacht  verloren,  was  für  sie  um  so  empfindlicher
hätte  sein  müssen,  als  die  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten ­
  Staaten  IO—l4°/o  der  Gesamtausfuhr  der
Schweiz  ausmacht  und  manche  Plätze  sozusagen  ausschließlich ­
  für  Amerika  (und  Großbritannien)  a'rbeiten.
Trotzdem  hat  die  Union  von  Maßregeln  gegen
die  Schweiz  abgesehen,  weil  eben  das  Vorgehen
der  Schweiz  nach  ihrer  eigenen  Auffassung  nur
korrekt  war.  Sie  würde  auch  unser  Vorgehen
korrekt  finden  müssen.
2.  Wie  die  Union  die  Staaten  verschieden  behandelt, ­
  wird  sie  auch  von  ihnen  differenziert  und
findet  das  durchaus  natürlich.  Amerikanische  Erzeugnisse ­
  werden  z.  B.  in  Spanien  auf  der  ganzen
Linie  schlechter  behandelt  als  die  Produkte  anderer
Länder,  zum  Teil  auch  in  Portugal,  ferner  in
Frankreich  und  Italien.  In  keinem  dieser  vier
Staaten  ist  die  Union  im  Genüsse  des  vollen  Konventionaltarifes. ­

3.  Wenn  häufig  gesagt  wird,  eine  so  große  Nation
wie  die  Vereinigten  Staaten  dürfe  sich  nicht
differenzieren  lassen,  so  geht  die  Hinfälligkeit
dieses  Standpunktes  aus  der  eben  erwähnten  Tatsache, ­
  daß  die  Union  in  ganz  Westeuropa  differenziert ­
  wird,  weder  in  Portugal,  noch  Spanien
noch  Italien,  noch  Frankreich  sich  der  Minimalsätze ­
  erfreut,  wohl  mit  genügender  Deutlichkeit
hervor.  Nicht  weniger  wird  sie  aber  durch  folgenden
Vorgang  bewiesen.
Als  die  Union  in  Ausführung  des  Tarifgesetzes ­
  vom  Jahre  1897  (und  auf  Deutschlands
Vorstellungen  hin)  auf  russischen  Zucker  wie  auf
jeden  Prämienzucker  den  im  amerikanischen
Tarifgesetz  vorgeschriebenen  Zollzuschlag  legte,
antwortete  Rußland  mit  einem  Zuschlag  von
30  %  auf  wichtige  Einfuhrwaren  amerikanischer
Provenienz,  d.  i.  mit  einer  Maßregel,  die  weit
über  das  hinausging,  Was  Amerika  gegen  Rußland
getan  hatte.  Trotzdem  hielt  sich  die  Union  von
Repressalien  fern.
4.  Wenn  ein  so  großer  Staat  wie  die  Union
nicht  differenziert  werden  darf,  wenn  ein  derartiges
Vorgehen  als  handelspolitischer  Affront  gilt,  dann
ist  es  auch  ein  handelspolitischer  Affront  von  seiten
der  Union  Deutschland  gegenüber,  wenn  diese  seit
fast  30  Jahren  den  deutschen  Zucker  differenziert.
Von  1875—1891  ging  hawaischer  Zucker  zollfrei
in  die  Union  ein,  deutscher  mußte  Zoll  bezahlen;
desgleichen  von  1894—19OO.  Seit  1903  wird  unser
Produkt  wieder  zugunsten  von  Kuba  differenziert.
        <pb n="35" />
        31

5.  Die  Union  stellt,  wie  schon  bemerkt,  das
Prinzip  auf,  daß  jeder  Vorteil  in  Zollsachen
besonders  erkauft  werden  müsse.  Sie  will
unter  keinen  Umständen  eine  Konzession  verschenken. ­

Als  die  Vereinigten  Staaten  s.  Z.  (1898)  von  der
Schweiz  angehalten  wurden,  dieser  die  Konzessionen ­
  zuzugestehen,  deren  Frankreich  durch  das
Abkommen  vom  28.  Mai  1898  in  der  Union  teilhaftig ­
  geworden  war,  da  erkannten  die  Amerikaner
diesen  Anspruch  an,  weil  sie  (ausnahmsweise)  mit
der  Schweiz  einen  unbedingten  Meistbegünstigungsvertrag ­
  laufen  hatten.  Staatssekretär  Hay  aber
stellte  ausdrücklich  fest,  daß  dieser  Vertrag  als
eine  Ausnahme  von  der  sonst  einheitlichen  Politik
der  Vereinigten  Staaten  zu  betrachten  sei.  »Diese  Politik ­
  bestand  in  der  gleichmäßigen  Behandlung  des
Handels  aller  befreundeten  Nationen,  denen  außergewöhnliche ­
  Begünstigungen,  —  man  merke  wohl:
die  Ansprüche  auf  Grund  der  glatten,  uneingeschränkten, ­
  unbedingten  Meistbegünstigung,  wie
Deutschland  sie  jetzt  de  facto  auch  Amerika  gegenüber ­
  übt,  werden  von  den  Amerikanern  selbst  als
außergewöhnliche  Begünstigungen  bezeichnet!  •—•
nicht  gewährt  werden.  Sollte  unsere  Regierung
fernerhin  den  schweizerischen  Produkten  unentgeltlich ­
  alle  Vorteile  einräumen,  die  andere  Nationen ­
  nur  gegen  eine  entsprechende  Gegenleistung ­
  erhalten,  so  würde  sie  sich  den  berechtigten ­
  Vorstellungen  ,  anderer  Regierungen  wegen
dieser  außergewöhnlichen  Begünstigung  aussetzen.
Wir  wünschen,  daß  unsere  freundschaftliche  internationale ­
  Politik  den  Charakter  einer  gleichmäßigen
Behandlung  unserer  sämtlichen  Handelsbeziehungen
(sc.  auf  der  Grundlage  der  bedingten  Meistbegünstigung) ­
  bewahre.«
Die  Union  wird  es  nur  natürlich  finden,  wenn
Deutschland  sich  ihr  gegenüber  auf  den  gleichen
Standpunkt  stellt,  wenn  es  ihr  den  unentgeltlichen
Mitgenuß  von  Vorteilen  vorenthält,  deren  andere
Staaten  nur  gegen  Konzessionen  teilhaftig  wurden.
Wie  streng  dieser  Standpunkt  von  der  Union
selbst  durchgeführt  wird,  und  wie  sie  nicht  davor
zurückschreckt,  ihn  selbst  bis  zur  Unverständlichkeit ­
  festzuhalten,  erhellt  daraus,  daß  sie  den  Engländern, ­
  die  ihre  Waren  mit  keinem  Zoll  belegen,
die  an  Frankreich,  Portugal,  Italien  und  Deutschland ­
  gewährten  Vergünstigungen  für  Branntwein
und  Kunstgegenstände  darum  vorenthält,  weil  England ­
  keine  speziellen  Gegenleistungen  gewähre.
Eine  größere  Gegenleistung  als  Zollfreiheit  kann
man  doch  nicht  gut  beanspruchen.
6.  Wir  können  uns  um  so  sicherer  der  Hoffnung ­
  hingeben,  daß  eine  feste  Politik  seitens
Deutschlands,  eine  deutliche  Erklärung  darüber,
daß  man  unseren  ganzen  Konventionaltarif  nur
        <pb n="36" />
        32

gegen  entsprechende  Konzessionen  aushändigen
wolle,  von  den  Amerikanern  keineswegs  als  feindselige ­
  Haltung  angesehen  wird,  als  auch  die  öffentliche ­
  Meinung  in  der  Union,  die  amerikanische
Presse  den  von  uns  im  Vorstehenden  vertretenen
Standpunkt  vollkommen  teilt.
Eine  Durchsicht  der  verschiedenen  uns  zu
Gesicht  gekommenen  Äußerungen  ist  in  dieser
Hinsicht  sehr  lehrreich.  In  einer  von  der  New-Yorker
  Handelszeitung  (29.  April  1,905)  als
offiziös  bezeichneten  Auslassung  heißt  es  z.  B.:
»Ebensowenig  wie  England  oder  Deutschland  als
»meistbegünstigte«  Nation  Ware  nach  Kuba  verkaufen
können,  so  lange  die  Insel  mit  den  Vereinigten  Staaten
im  Reziprozitätsverhältnis  steht,  ebensowenig  können
die  Vereinigten  Staaten  eine  derartige  Bevorzugung  von
seiten  solcher  Länder  beanspruchen,  die  mit  anderen
im  Reziprozitätsverhältnis  stehen. 1 )  Unter  dem  neuen
deutschen  Tarif  ergibt  sich  für  die  Vereinigten  Staaten
die  Alternative,  entweder  einen  Reziprozitätsvertrag
abschließen,  oder  auf  einen  Teil  des  Handels  mit  jenem
Lande  verzichten  zu  müssen.  .  .  .  Wer  fernerhin  Waren
nach  Deutschland  importieren  will,  muß  für  ein  solches
Privilegium,  [wie  es  der  Konventionaltarif  involviert,]
den  geforderten  Preis  zahlen,  und  die  Berechtigung
Deutschlands  zu  solchen  Forderungen  ist  unbestritten...
Im  allgemeinen  läßt  sich  sagen,  daß  der  Markt  Deutschlands, ­
  zu  welchem  wir  uns  den  Zutritt  mittels  eines
Reziprozitätsvertrages  vielleicht  werden  erkaufen
müssen,  kein  so  wichtiger  ist,  daß  wir  in  der  Lage
sind,  einen  sehr  hohen  Preis  dafür  zu  bezahlen.« 2 )
Eine  große  Reihe  amerikanischer  Blätter  erkennt ­
  an,  daß  Deutschland  zur  Kündigung  des
Vertrages  vom  Jahre  1900  berechtigt  ist  und  erhofft ­
  aus  der  Kündigung  eine  wohltätige  Wirkung
in  der  Richtung  einer  Tarifrevision  seitens  der
Vereinigten  Staaten.
»Der  Boston  Evening  Transcript,  das  größte  Blatt
New  Englands,  sowie  die  New  Yorker  Evening  Post
geben  ohne  Rückhalt  Deutschlands  gutes  Recht  zu;
Washington  Post  und  Washington  Star  tun  dasselbe
und  zeigen  zugleich  eine  unverhüllte  Freude  über
die  Verlegenheit,  in  die  die  »Standpatters«,
die  Reformgegner,  geraten  Das  Journal  of
Commerce  von  New  York  führt  aus:  »Nur  durch  einen
Vertrag  können  die  Vereinigten  Staaten  der  Wirkung
des  neuen  deutschen  Tarifs  entrinnen;  denn  selbst  die
schutzzöllnerischen  Staatsmänner  würden  schwerlich
sich  in  einen  folgenschweren  Tarifkrieg  stürzen  wollen  ..
Selbst  das  Organ  der  Hochschutzzöllner,  der  American
Economist,  führte  kürzlich  aus,  der  amerikanischkubanische ­
  Vertrag  gebe  Deutschland  einen  unwider-1)

  Diese  Ausführung  scheint  uns  nicht  ganz  schlüssig  zu
sein,  da  ein  Staat  doch  zu  gleicher  Zeit  mit  zwei  Ländern  im
Reziprozitätsverhältnis  stehen  kann.
2 )  Bei  näherer  Betrachtung  dürfte  der  Verfasser  dieser
Notiz  vielleicht  doch  anderer  Meinung  werden.
        <pb n="37" />
        33

9

leglichen  Grund  für  seine  Zollpolitik  gegenüber
Amerika.« 1 )
»Von  den  großen  Tageszeitungen  neigen  die
Blätter,  die  seit  Jahr  und  Tag  für  Tarifreformen  eintreten,
  der  Annahme  zu,  die  Kündigung  des  Handelsvertrags ­
  seitens  Deutschlands  werde  eine  Ermäßigung
der  amerikanischen  Hochschutzzölle  zur  unumgänglichen ­
  Folge  haben. 1 )  Die  »Tribüne«,  deren  Besitzer ­
  der  neue  amerikanische  Botschafter  in  London,
Mr.  Whitelaw  Reid,  ist  und  deren  Ausführungen  demnach ­
  ein  gewisses  offizielles  Gewicht  zukommt,  sagt,
die  Hochschutzzollelemente  müßten  auch  einmal  Besonnenheit ­
  annehmen.«  3)
Daß  eine  teilweise  Differenzierung  der  amerikanischen ­
  Produkte  in  Deutschland  erfolgen  muß,
wenn  die  Union  uns  nicht  genug  entgegen  kommt,
nur  auf  der  Basis  von  Sect.  III  verhandelt,  ist
unseres  Erachtens  unausbleiblich.  Ebenso  fest
aber  steht  es  u.  E.  auch,  daß  sich  daraus  keinerlei
Zollkonflikt  ergibt,  sonst  müßte  Amerika  nach  allen
Seiten  hin  Zollkonflikte  haben  oder  solche  ins
Werk  setzen.  Wir  stellen  fest,  daß  die  Union
differenziert  wird:
1.  In  Canada  zu  gunsten  Großbritanniens.
Man  hat  dort  vor  kurzem  sogar  ein  speziell  gegen
die  Einfuhr  aus  der  Union  gerichtetes  Antidumpinggesetz ­
  erlassen.
2.  In  Spanien,  und
3.  in  der  Schweiz  unterliegt  die  gesamte
Einfuhr  aus  Amerika  dem  Generaltarif.  (S.  Anmerkung ­
  auf  S.  29.)  Beide  Staaten  haben  keinerlei
Vereinbarung  bezüglich  der  Zölle  mit  der  Union
laufen.
4.  In  Italien,
5.  in  Frankreich,
6.  in  Portugal  genießen  nur  gewisse  Artikel
eine  Zollermäßigung,  im  übrigen  wird  die  Union
differenziert.
7.  In  Rußland  wird  auf  die  ganze  Einfuhr
aus  den  Vereinigten  Staaten  der  Generaltarif  (für
Eisenwaren  und  Maschinen  mit  einem  Zuschlag
von  30°/ 0 )  angewendet.
Mit  Ausnahme  von  Kuba  zahlen  weiter  die
Waren  aus  der  Union  auch  in  allen  Ländern  der
neuen  Welt  den  Generaltarif.
Die  Union  wird  nicht  differenziert  in  England ­
  —  dort  kann  sie  heute  noch  nicht  differenziert ­
  werden  —,  in  Belgien  —  dieses  generalisiert

&amp;gt;)  Kölnische  Zeitung  vom  10.  Mai  1905.
2 )  Wenn  die  New  Yorker  Staatszeitung  mangels  des  Zustandekommens ­
  eines  Handelsvertrages  einen  Zollkrieg  als  bevorstehend ­
  ansieht,  so  ist  es  interessant  festzustellen,  daß  amerikanische ­
  Zeitungen  hervorheben,  man  könne  keine  Gegenmaßregeln
gegen  Deutschland  ergreifen,  ohne  sie  auch  Frankreich  gegenüber ­
  anzuwenden,  [weil  Amerika  auch  dort  differenziert  wird;
desgleichen  in  Rußland,  Spanien,  Italien  und  Portugal],
3)  Berliner  Börsencourier  vom  13.  Mai  1905.
        <pb n="38" />
        34

seinen  Konventionaltarif  —,  auch  nicht  in  Holland
—  dort  ist  der  Unterschied  zwischen  General-  und
Konventionaltarif  gleich  null  —•,  sowie  in  Deutschland ­
  und  in  Österreich-Ungarn.  Stellen  sich
diese  beiden  Länder  der  Union  gegenüber  ebenfalls ­
  auf  den  Boden  eines  kritischen  do  ut  des,
wenden  sie  im  Falle  eines  ungenügenden  Entgegenkommens ­
  seitens  der  Union  ebenfalls  auf
einen  Teil  der  Provenienzen  dieses  Landes  den
Generaltarif  an,  dann  sieht  sich  die  Union,
soweit  nach  der  Natur  der  Tarife  der  einzelnen
Länder  dies  möglich  ist,  einer  fast  allgemeinen
Differenzierung  in  Europa  gegenüber. 1 )  Vielleicht ­
  geht  dann  doch  der  amerikanische  Senat
in  sich  und  willigt  in  absehbarer  Zeit  in  eine
Reform  des  Tarifes  und  in  die  Ratifikation  von
umfangreicheren  Reziprozitätsverträgen.
Selbst  Kreise,  die  in  keiner  Hinsicht  als
amerikafeindlich  gelten,  welche  als  Vertreter  des
Freihandels  zu  charakterisieren  sind,  treten  ganz
entschieden  dafür  ein,  daß  wir  der  Union  gegenüber ­
  andere  handelspolitische  Pfade  einschlagen
müßten  als  bisher,  um  einen  Erfolg  zu  erzielen.
Die  Handelskammer  von  Hamburg  (Jahresbericht
für  1901,  Seite  9)  gibt  der  Hoffnung  Ausdruck,
»daß  das  auf  beiden  Seiten  gleich  lebhafte  Interesse  an
der  Erhaltung  und  Ausdehnung  des  gegenseitigen  Warenaustausches ­
  zum  Abschlüsse  eines  beiden  Teilen  günstigen  Handelsvertrages ­
  führen  wird.  Allerdings  werden  die  Amerikaner  nicht
beanspruchen  dürfen,  daß  Deutschland  ihre  Waren  gegen
niedrige  Zölle  einlasse,  während  sie  unseren  gleichartigen
von  den  ihrigen  scharf  konkurrenzierten  Waren  durch  annähernd
prohibitive  Zölle  den  Eingang  versperren.«
Es  könnte  eigentlich  genügen,  für  dieStimmung
der  deutschen  Kaufmannschaft  diese  Äußerung  der
offiziellen  Handelsvertretung  jenes  Platzes  anzuführen, ­
  welcher  wohl  die  meisten  Interessen  an
der  Regelung  unserer  Handelsbeziehungen  zur
Union  hat.  Wir  wollen  aber  dieses  gewiß  einwandsfreie ­
  Zeugnis  noch  verstärken  durch  die
Äußerung  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.,
welche  in  ihrer  Denkschrift  über  die  Neuregelung
unserer  Handelsbeziehungen  zur  Union  sagt,
»daß  man  nicht  wieder  wegen  geringfügiger  Konzessionen
die  gesamten  .Sätze  unseres  Vertragstarifes  zugestehen  solle,
....  daß  man  mit  Rücksicht  auf  die  bereits  gemachten  Erfahrungen ­
  mit  Amerika  nur  die  bedingte  Meistbegünstigung
vereinbaren  dürfe.«
Die  Handelskammer  zu  Mannheim  hat  in
ihrer  Denkschrift  an  das  Großherzoglich  Badische
Ministerium  des  Innern  vom  1.  Mai  d.  J.  u.  a.
Folgendes  ausgeführt:
')  »According  to  our  own  theory,  Germany  would  be
justified  in  refusing  to  us  the  concessions  made  under  the  new
reciprocity  treaties  In  fact,  the  much  discussed  central
european  alliance  against  the  United  States  seems  to  be  already
in  progress,  not  by  means  of  what  might  be  called  a  tariff
»trust«,  as  at  first  suggested,  but  ratlier  by  the  more  up-to-date
policy  of  »harmony  of  interests«.«  (Yale  Review  May,  1905.)
        <pb n="39" />
        35

»Daß  die  Regelung  unserer  handelspolitischen  Beziehungen
zu  den  Vereinigten  Staaten  auf  anderer  Grundlage  erfolgen
müsse,  als  der  Vertrag  vom  io.  Juli  1900  geschaffen  hat,  darf
als  herrschende  Ansicht  der  Interessenten  unseres  Bezirks
bezeichnet  werden  Der  Zustand,  daß  die  Union  uns
zurzeit  gegen  unseren  ganzen  Konventionaltarif  Tarifermäßigungen
auf  Wein,  Weinstein,  Spirituosen,  Bildhauerarbeiten  und  Gemälde
gewährt,  wird  als  durchaus  unangemessen  empfunden
Die  Stimmung  der  Industriellen,  die  sich  in  dem  Wunsche
nach  Reziprozität  äußert,  ist  daher  wohl  begreiflich,  und  die
Nachahmung  des  Beispiels  durchaus  erwünscht,  welches  1898
Frankreich,  1899  Portugal,  1900  Italien  gab,  indem  sie  mit  den
Vereinigten  Staaten  Tarifverträge  abschlossen,  in  welchen  Leistung ­
  und  Gegenleistung  ganz  genau  bestimmt,  aber  keine  allgemeine ­
  Meistbegünstigung  enthalten  war  Wir  glauben,
daß  es  Amerika  bei  energischer  Vertretung  der  deutschen  Forderungen ­
  nicht  auf  einen  Zollkrieg  ankommen  lassen  wird.«
Die  Handelskammer  in  Dresden  befürwortet,
»daß  den  Vereinigten  Staaten  die  Meistbegünstigung  in  bisherigem, ­
  fast  vollem  Umfange  nur  dann  gewährt  werde,  wenn
sie  einigermaßen  gleichwertige  Zugeständnisse  gegenüber  dem
bisherigen  Zustande  machen«.
Wir  haben  damit  die  Anschauung  von  vier
Handelskammern  wiedergegeben,  deren  Zeugnis
um  so  wertvoller  sein  dürfte,  als  sie  keinesfalls  in
dem  Verdacht  einer  Antipathie  und  einer  feindseligen ­
  Gesinnung  gegenüber  der  Union  stehen.
Nur  Ein  Zeugnis  wollen  wir  hier  noch  einfiigen.

Ein  am  Export  nach  den  Ver.  Staaten  stark
beteiligter  Bezirk  ist  die  Amtshauptmannschaft  in
Annaberg  (Sachsen).  Der  unserem  Verein  nahestehende ­
  Chef  der  Verwaltung  dieses  Kreises  hat
eine  Besprechung  herbeigeführt,  in  der  die  am
Export  nach  Amerika  beteiligten  größeren  Firmen
der  Posamenten-,  Knopf-  und  Strumpfwarenindustrie ­
  von  Annaberg-Buchholz  vertreten  waren.
Diese  Besprechung  ergab  vollständige  Übereinstimmung ­
  aller  Teilnehmer  ohne  Unterschied ­
  der  Parteirichtung.  Hier  das  Ergebnis
derselben:
1.  Das  bisherige  Verhältnis  in  der  Abwägung ­
  der  gegenseitigen  Zugeständnisse  ist  unangemessen. ­

2.  Wenn  die  Union  nicht  größere  Zugeständnisse ­
  macht  als  bisher,  darf  man  ihr  keinesfalls
den  ganzen  Konventionaltarif  gewähren,  sondern
nur  einen  Teil  desselben,  womöglich  ihr  noch
weniger  einräumen  als  ihr  von  Frankreich,
Italien  usw.  eingeräumt  wurde,  (weil  eben  die
amerikanischen  Zugeständnisse  für  unsere  Ausfuhr
weniger  Wert  besitzen,  als  für  die  gedachten
Länder).
An  Deutlichkeit  läßt  auch  diese  Äußerung
eines  an  der  Ausfuhr  nach  drüben  hochinteressierten
Bezirks  nichts  zu  wünschen  übrig.
Und  wir  glauben,  daß  die  erdrückende  Mehrzahl ­
  der  am  Export  nach  den  Ver.  Staaten  beteiligten ­
  Firmen  den  Voten  von  Hamburg,  Frank10 ­
        <pb n="40" />
        36

furt,  Mannheim,  Dresden  und  Annaberg,  wenn  sie
zur  Abstimmung  gestellt  würden,  beitreten  würde.
Es  herrscht  in  den  beteiligten  Kreisen  eine  gewisse
Verbitterung  darüber,  daß  die  Amerikaner  im  Zolltarif ­
  und  Verzollungsverfahren  eine  solche  große
Rigorosität  walten  lassen  können,  ohne  daß
deutscherseits  irgendwelche  Gegenmaßregeln  ergriffen ­
  werden.  Der  amerikanische  Zolltarif  in
seiner  jetzigen  Gestalt  erzieht  unsere  deutsche
Industrie  direkt  zur  Forderung  der  »Reziprozität«
(Parität)  in  der  Ausmessung  der  Zölle 1 )?  Wir  haben
mehrfach  Schriftstücke  in  die  Hand  bekommen,
in  denen  ernsthaft  gefordert  wird,  daß  man  auf
die  amerikanischen  Waren  in  Deutschland  die
gleichen  Zölle  lege,  wie  es  in  der  Union  auf
deutsche  Waren  geschehe.  Ein  am  Export  nach
der  Union  stark  interessierter  Industrieller  des
Westens  schreibt  z.  B.:
.  .  .  [Es]  muß  mit  aller  Bestimmtheit  erwartet  werden,  daß
die  im  Verkehr  mit  den  Ver.  Staaten  von  Amerika  seit  vielen
Jahren  bestehenden  schreienden  Mißstände  bei  einer  vertraglichen
Neuregelung  der  Handelsbeziehungen  endlich  beseitigt  werden.
Das  kann  aber  nur  der  Fall  sein,  wenn  volle  Reziprozität  zur
Durchführung  kommt.
Hierzu  gehört  aber  nicht  allein,  daß  die  Zollsätze  für
die  in  der  Union  und  in  Deutschland  erzeugten  gleichen  Exportartikel ­
  in  den  beiderseitigen  Ländern  annähernd  auf
gleichem  Niveau  gehalten  werden,  sondern  auch,  daß  gegenüber
den  sonstigen  amerikanischen  Zoll-  und  Konsulatsmodalitäten
entsprechende  Gegen  maß  regeln  ergriffen  werden.
Deutschland  muß  bei  den  Abmachungen  mit  der  Union
aus  seiner  bisherigen  allzu  großen  Zurückhaltung  heraustreten,  ....
dann  wird  das  durch  die  amerikanischen  Praktiken  in  handelspolitischer ­
  Hinsicht  geschädigte  Ansehen  Deutschlands  auch
wieder  gehoben  werden.
Wenn  die  deutsche  Reichsregierung  diesmal
den  Amerikanern  gegenüber  festbleibt,  sich  namentlich ­
  durch  die  Reden  des  auf  den  Präsidentenposten ­
  aspirierenden  amerikanischen  Schatzsekretärs ­
  nicht  einschüchtern  läßt,  das  Beispiel  Frankreichs ­
  vom  Jahre  1898  nachahmt,  dann  hat  sie
u.  E.  die  überwiegende  Mehrzahl  der  am  Handel
nach  der  Union  beteiligten  deutschen  Firmen
hinter  sich.

J )  Es  sei  in  diesem  Zusammenhänge  u.  a.  auch  der  Eingabe
des  Vereins  deutscher  Werkzeugmaschinenfabriken
gedacht,  wo  ausgeführt  wird,  daß  man  für  Werkzeugmaschinen
»insbesondere  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gegenüber
die  Forderung  der  Gegenseitigkeit  in  den  Zollsätzen  zur  Durchführung ­
  bringen  solle«.
        <pb n="41" />
        37

11

VI.
Wenn  wir  uns  ein  Bild  von  dem  Umfange
und  der  Bedeutung  der  Handelsbeziehungen
zwischen  Deutschland  und  der  Union  machen
wollen,  so  finden  wir  Folgendes:
Es  betrug  unsere:

Einfuhr 1 )

Ausfuhr 1 )

Überschuß

im  Jahre

aus  der  Union

nach  der  Union

unserer  Einfuhr

Mill.  M.

Mill.  M.

Mill.  M.

1890

4*-0

ON

4i7

11 2  3 )

1891

45 6

357  3)

99

1892

6l  2

346  3)

266

1893

458

354  3)

104

1894

532

271  *

26l

1895

511

3684)

143

1896

584

383 4  5 )

201

1897

658

397

261

1898

877

334  5)

543

1899

907

377  5)

53°

Durchschnitt:  600

360

240

1900

1020

439  5)

58i

1901

IO42

385  5)

657

1902

911

4495)

462

1903

943

4695)

474

1904

944

493  5)

45i

Durchschnitt:  972

447

525

Es  hat  also  im  Zeiträume  von  1890  bis  1904
eine  reichliche  Verdoppelung  der  Einfuhr  aus
der  Union  stattgefunden,  sie  ist  um  540  Mill.  M.
gewachsen,  während  sich  unsere  Ausfuhr  im  gleichen
Zeiträume  nur  um  76  Mill.  M.  (von  417  auf  493  Mill.
Mark)  gehoben  hat.
Wir  führten  pro  Kopf  der  Bevölkerung
des  deutschen  Zollgebietes  aus  der  Union
ein:
1890:  für  8,15  M.
^95  =  n  9.79  M.
1900:  „  18,20  M.
1904:  „  15,81  M.
und  pro  Kopf  der  Bevölkerung  des  deutschen ­
  Zollgebietes  nach  der  Union  aus:
1890:  für  8,43  M.
1895:  »  7,05  M.
1900:  „  7,80  M.
1904:  „  8,25  M.
Dieses  fortschreitende  Wachstum  unserer  Einfuhr ­
  aus  Amerika  ist  um  so  auffälliger,  als  es
eigentlich  noch  jungen  Datums  ist.  Die  aus  obiger
Tabelle  ersichtliche  Entwickelung  datiert  nämlich
erst  seit  1891.  Vorher  hatten  wir  im  Verkehr
mit  der  Union  immer  eine  aktive  Handelsbilanz. ­


•)  Soweit  nichts  anderes  bemerkt,  gelten  alle  Angaben
über  Einfuhr  und  Ausfuhr  für  den  Spezialhandel.

*)  Ausfuhrüberschuß.

3)  Geltung  des  McKinley-Tarifes.

4)  Geltung  des  Wilson  Gorman-Tarifes.

5)  Geltung  des  D  ingley-Tarifes.
        <pb n="42" />
        38

im  Jahre

Deutsche  Einfuhr
aus  der  Union
Mill.  M.

Deutsche  Ausfuhr
nach  der  Union
Mill.  M.

Ausfuhrplus
Deutschlands ­

Mill.  M.

1880

163

184

2  I

1881

149

195

46

1882

1  *4

193

79

1883

135

176

41

1884

125

169

44

1885

I  2  I

G5

34

1886

106

21  I

105

1887

143

231

88

1888

153

236

83

1889

317

395

78

Durchschnitt

i53

214

61

Aus  bekannten  Gründen  will  man  nun  mancherseits
  die  statistischen  Anschreibungen  vor  1890
nicht  als  korrekt  gelten  lassen;  man  gewänne  aus
ihnen  kein  richtiges  Bild  des  beiderseitigen  Warenaustausches. ­
  Wir  möchten  aber  glauben,  daß  die
Anschreibungen  mindestens  die  Entwicklungstendenz ­
  ganz  richtig  darstellen;  und  zwar  gelangen ­
  wir  zu  diesem  Schlüsse  auf  Grund  einer
Vergleichung  der  deutschen  mit  den  amerikanischen ­
  Anschreibungen,  die,  obwohl  mit  den
unsrigen  fürs  erste  schwer  vergleichbar,  weil  in
Fiskaljahren  gegeben,  genau  so  wie  die  deutschen ­
  die  Peripetie  in  der  Handelsbilanz  der
beiden  Länder  mit  Beginn  der  Neunziger  eintreten
lassen.

Die  Amerikaner  beziffern  ihre

Fiskaljahr

Einfuhr  von  |  Ausfuhr  nach
Deutschland

Surplus
der  Einf.  —7-der
  Ausf.  -(-auf

  Millionen  D

0  11  a  r  s

1880

52.2

57,1

+  4,9

1881

53.0

70,2

+17,2

1882

56,4

54,2

—  2,2

1883

57,4

66,2

+  8,8

1884

65,0

60,6

—  4,4

1885

63,2

62,2

I &amp;gt;°

1886

69,2

62,0

—  7,2

1887

80,6

58,6

22,0

1888

78,4

56,4

—  22,0

1889

81,7

68,0

—13,7

Durchschnitt:  65,7

61,6

4,1

1890

98,8

85,6

—13,2

1891

97,3

92,8

—  4,5

1892

82,9

105,5

-j-  22,6

1893

96,2

83,6

—12,6

1894

69,4

92,4

+  23,0

1895

81,0

92,1

+  ”,1

1896

94,2

97,9

-J-  3,7

1897

111,2

125,2

+14,0

1898

69,7

i55,o

-i-85,3

1899

84,2

155,8

+  71,6

Durchschnitt:  88,5

108,6

4-  20,1
1
        <pb n="43" />
        12

Fiskaljahr

Einfuhr  von  |  Ausfuhr  nach
Deutschland

Surplus
der  Einf.  —
der  Ausf.  -|-auf

  Millionen  Dollars

1900

97.4

187.3

+  89,9

1901

100,4

191,8

—{—  91,4

1902

102,0

173,1

+  71,1

1903

119,8

193,8

+  74,0

1904

109,1

213.7

104,6

Durchschnitt:  105,7

191,9

-j-  86,2

Die  Union  importierte
völkerung  aus  Deutschland:

pro  Kopf  d&amp;lt;

1880:

für  1,04  Doll.

1890:

„  1,58

n

1895:

„  I , I 7

T)

1900:

»  1,28

n

1903:

»  1,49

n

und  führte  pro  Kopf  der
Deutschland  aus:

Bevölkerung

1880:

für  1,14  Doll.

1890:

»  D37

n

1895;

„  i,34

n

1900:

,,  2,45

1903:

»  2,41

»

Dazu  wird  auch  der  prozentuale  Anteil
der  Einfuhr  der  Union  an  unserer  Einfuhr  als  Ganzem
immer  größer,  der  unserer  Ausfuhr  nach  der  Union
aber  wird  im  Rahmen  unserer  Ausfuhr  immer
kleiner.

Es  betrug  unsere  Einfuhr  (bezw.  Ausfuhr)
von  (nach)  der  Union  nach  den  deutschen  Anschreibungen ­
  :

im  Jahre

Prozent  unserer
Einfuhr  i.  Sp.  H.

Prozent  unserer
Ausfuhr  i.  Sp.  H.

1889

7,8

12,1

1890

9,5

12,2

1891

10,4

10,7

1892

14,5

11,0

1893

11,1

10,9

1894

12,4

8,9

1895

12,1

10,8

1896

12,8

10,2

1897

13,5

10,5

1898

16,1

8,3

1899

15,7

8,6

1900

16,9

9,3

1901

18,2

8,5

1902

15,7

9,3

1903

14,9

9,i

1904

13,7
Durchschnitte:

9,3

1889—1892

10,5

ii,5

1893-—1896

12,1

10,2

1897—1900

15,6

9,2

1901  1904

'5,6

9,0

Die  Vereinigten  Staaten,  um  auch  deren
Ziffern  zur  Kontrolle  heranzuziehen,  bezogen  (und
sandten)  laut  ihrer  Statistik  von  ihrer  Einfuhr
(bezw.  Ausfuhr)  aus  (nach)  Deutschland
        <pb n="44" />
        40

im  Jahre

Prozent  ihrer
Gesamteinfuhr

Prozent  ihrer
Gesamt  aus  fuhr

1888

10,83

8,n

1889

10,97

9,17

1890

12,52

9,98

1891

11,51

10,49

1892

10,02

10,24

1893

11,10

9,86

1894

10,50

10,35

1895

11,07  *

11,40

1896

12,09

I  I,IO

1897

14,64

11,98

1898

11,31

12,59

1899

12,08

12,70

1900

11,45

13,44

1901

12,21

12,89

1902

11 &amp;gt; 2 9

12,53

1903

11,67
Durchschnitte:

13,66

1888—1891

11,46

9,44

1892—1895

ro,67

10,46

1896—1899

12,53

12,09

1900—  1903

11,65

13,13

Der  Anteil  der  amerikanischen  Einfuhr ­
  aus  Deutschland  bleibt  nach  den  Anschreibungen ­
  der  amerikanischen  Statistik  stationär,
nach  jenen  der  deutschen  Statistik  nimmt  er  ab;
der  Anteil  der  amerikanischen  Ausfuhr  nach
Deutschland  aber  nimmt  jetzt  nach  den  beiderseitigen ­
  Handelsausweisen  einen  viel  breiteren
Raum  ein  als  früher.
Als  Erklärung  für  diese  Erscheinung  führt  man
gewöhnlich  an,  daß  die  Differenz  die  Aufwendungen ­
  der  Amerikaner  für  Zinszahlungen,  Frachten
und  Auslagen  bei  den  in  Deutschland  gemachten
Reisen  darstelle.  Zweifellos  spielen  diese  Faktoren
bei  unserer  passiven  Handelsbilanz  eine  Rolle.
Ist  aber  anzunehmen,  daß  diese  Posten  von  1891,
wo  wir  einen  Einfuhrüberschuß  von  99  Mill.  Mark
hatten,  bis  1904  (ganz  abgesehen  davon,  daß  viele
amerikanische  Werte  von  Europa  nach  der  Union
zurückströmen,)  sich  verfünffacht  haben?  Offenbar ­
  nicht!
Ferner  wird  vielfach  behauptet,  daß  unser
immer  größer  werdender  Einfuhrüberschuß  bedingt
sei  durch  unseren  Bedarf  an  Rohstoffen.  Auch
diese  Rechnung  dürfte  kaum  stimmen.
1.  Wir  führten  Baumwolle  und  Baumwollabfälle
  ein  aus  der  Union  für

im  Jahre

Millionen  Mark

im  Jahre

Millionen  Mark

1890

141,0

1897

173,7

1891

139,3

1898

191,1

1892

125,7

1899

176,8

1893

132,3

1900

265,2

1894

134,4

1901

238,4

1895

171,6

1902

249,7

1896

161,5

1903

289,7
        <pb n="45" />
        Das  machte  aus  Prozente  unserer  amerikanischen ­
  Einfuhr:

im  Jahre

im  Jahre

1890

34,7

1897

26,4

1891

30,6

1898

21,8

1892

20,5

1899

19,5

1893

28,9

1900

26,0

1894

25,3

1901

22,9

1895

33,6

1902

27,4

1896

27,7

1903

30,7

Durchschnitt:  28,8  25,0

Man  kann  also  sagen,  daß  im  Durchschnitt
der  letzten  sieben  Jahre  25  °/ 0  unserer  Einfuhr
i.  Sp.  H.  aus  Amerika  auf  Baumwolle  entfielen.
Die  3i°/ 0  im  Jahre  1903  sind  eine  ephemere
Erscheinung,  zum  großen  Teile  herbeigeführt  durch
die  infolge  der  sattsam  bekannten  Spekulationen
verursachte  Preissteigerung.
2.  Ein  anderer  Artikel,  den  wir  in  großen
Mengen  aus  den  Vereinigten  Staaten  beziehen,  ist
rohes  Kupfer.
Unsere  Einfuhr  hierin  aus  den  Vereinigten
Staaten  stellte  sich

im  Jahre

auf  Millionen  Mark

im  Jahre

auf  Millionen  Mark

1890

0,6

1897

50,9

1891

2,3

1898

56,7

1892

2,1

1899

7M

1893

4,2

1900

101,4

1894

20,5

1901

61,9

1895

28,8

1902

67,5

1896

4 1 ,4

1903

79,4

Das  machte  aus  Prozent  unserer  amerikanischen ­
  Einfuhr:

im  Jahre

im  Jahre

1890

0,1

1897

7,7

1891

0,5

1898

6,5

1892

0,3

1899

7,8

1893

°,9

1900

9,9

1894

3,9

1901

5,9

1895

5,6

1902

7,4

1896

7,i

1903

8,4

Die  stärkste  Aufwärtsbewegung  unserer  Einfuhr ­
  aus  der  Union  datiert  etwa  vom  Jahre  1896.
Kupfer  hat  seit  1896  seinen  Anteil  an  dieser
Einfuhr  ganz  unbedeutend  verstärkt.
3.  Ein  drittes  Rohprodukt,  das  eine  Rolle  in
unserer  Einfuhr  aus  den  Vereinigten  Staaten  spielt,
ist  Petroleum.

Unsere  Einfuhr  hierin  betrug

im  Jahre

Millionen  Mark

im  Jahre

Millionen  Mark

CO
\D
C

62,1

1897

43,i

1891

57,5

1898

57,5

1892

54,6

1899

65,0

1893

44,6

1900

67,6

1894

43,9

1901

56,3

1895

56,9

1902

55,3

1896

53,6

I9°3

68,3
        <pb n="46" />
        42

Das  machte  aus  Prozente  unserer  amerikanischen ­
  Einfuhr:

im  Jahre

im  Jahre

00  ,
O  j
O  1

15.3

1897

6,5

1891

12,6

1898

6,4

1892

9,o

1899  ...

7,2

1893

9,7

1900

6,6

1894

8,2

1901

5,4

1895

1 1,1

*  1902

6,1

1896

9,2

!903

7,2

Auch  hier  gewahren  wir  kein  Voi'drängen
des  Artikels  im  Rahmen  unserer  Einfuhr  aus  der
Union,  eher  ein  Zurückgehen  gegen  früher.
Unsere  bisherigen  Ausführungen  zusammenfassend, ­
  können  wir  feststellen,  daß  die  Einfuhr
von  Baumwolle,  Rohkupfer  und  Petroleum
aus  der  Union  Prozent  des  Wertes  unserer  Einfuhr
von  dort  ausmachte:

im  Jahre

im  Jahre

1890

50,1

1897

40,6

1891

43,7

1898

34,7

1892

29,8

1899

34,5

1893

39,5

1900

42,5

1894

37,4

1901

34,2

1895

50,3

1902

40,9

1896

44,0

1903

46,3

Für  1903  ist  der  Anteil  dieser  drei  Artikel
wieder  ein  sehr  großer,  dank  der  Höhe  der  Baumwollpreise
  (s.  o.).  Im  übrigen  aber  ist,  wie  wir
schon  im  einzelnen  dargelegt  haben,  zu  bemerken,
daß  der  Anteil,  den  diese  Artikel  im  Rahmen
unserer  Einfuhr  aus  der  Union  beanspruchen,  sich
während  1897/1903  gegen  früher  nicht  vergrößert
hat,  vielmehr  einen  kleinen  Rückgang  aufweist. ­

Von  dem  exceptionellen  Jahre  1903  ^mit
seinen  Hungerpreisen  für  Baumwolle  abgesehen,
stellte  sich  der  Anteil  desWertes  der  Einfuhr ­
  dieser  Produkte  aus  der  Union  letzthin ­
  auf  34—41  °/ 0  unserer  Gesamteinfuhr  von
dort,  während  er  früher  bis  50  Prozent  betragen ­
  hatte.
Mit  der  Notwendigkeit  der  Einfuhr  von  Baumwolle, ­
  Kupfer  und  Petroleum  aus  der  Union  ist
also  die  Steigerung  unseres  Einfuhrüberschusses
kaum  so  ohneweiteres  zu  erklären.  Man  wird  nach
anderen  Warengruppen  und  Warengattungen  suchen
müssen.  Wenn  man  das  tut,  so  findet  man,  daß
diese  Steigerung  unserer  Einfuhr  vielfach  durch  den
Bezug  solcher  Produkte  aus  der  Union  zustande ­
  kam,  in  denen  wir  auf  die  Vereinigten
Staaten  nicht  angewiesen  sind.
So  z.  B.  in  Fabrikaten.
        <pb n="47" />
        43

Wir  führten  ein  im  Sp.  H.  aus  der  Union

im
Jahre

Eisen  und
Eisenwaren.

Instrumenten,
Maschinen,
Fahrzeuge.

Kurzwaren.

Leder  und
Lederwaren.

Papier  und
Papierwaren.

1000  Mark

1890

857

2,675

393

1,240

117

1891

1,085

2,812

367

983

156

1892

866

2,050

262

855

122

•893

875

1,970

288

1,151

184

1894

2,650

2,772

713

L376

221

1895

1,086

3,654

367

1,692

297

1896

2,560

3,957

434

1,281

485

1897

7,692

6,735

508

1,968

527

1898

10,171

12,682

556

2,737

800

1899

12,888

19,187

633

3, 0 36

918

1900

16,266

33,656

1,344

2,546

1,066

1901

12,295

20,485

1,359

ro
00
CO

1,437

1902

10,864

13,455

1,545

4,336

1,109

1903

10,131

11,833

1,480

5,081

1,295

Wir  hatten  in  den  vorstehenden  5  Warengruppen ­
  eine  Einfuhr  aus  der  Union  von:
5  282  000  M.  im  Jahre  1890
7  095  000  M.  „  „  1895
54  878  000  M.  »  „  1900
29  820  000  M.  „  „  1903.

Rechnet  man  unsere  Industrieeinfuhr  in  zehn
weiteren  Warengruppen  und  Warengattungen  aus
der  Union  dazu,  nämlich  in:

1890

1895

1900

1903

IOOO

Mark

Bürstenbinder-  u.  Siebmacherwaren ­


99

98

I3i

86

Glaswaren

7

19

I  l6

125

Holzwaren

—

1,424

3,874

3,203

Kautschukwaren

—

530

1,570

i,590

Kleider

115

72

282

481

Seifen

31

50

59

226

Wachstuch

19

28

30

40

Farbholzauszüge

1,034

1,367

510

356

Lacke

—

255

292

3i  1

Kupfer-  u.  Messingwaren

—

600

973

1,038

so  hatten  wir  eine  Fabrikateeinfuhr  aus  der  Union
von  rund
6,5  Mill.  Mark  im  Jahre  1890
ii.5  »  „  „  i8 95
62,7  »  „  »  »  *9°°
37,3  »  »  „  »  I 9°3,
was  gleich  kam
1,6  Pro*,  unserer  Einfuhr  aus  der  Union  im  Jahre  1890
2,2  „  ,,  »  »  »  »  »  »  i8 95
6,1  »  »  »  »„  „  „  „  19 00
4,°  »  »  »  »  »  „  j)  »  I 9°3'
Ein  weiteres  Produkt,  worin  unsere  Einfuhr
aus  der  Union  sich  letzthin  stark  entwickelte,  ist
Holz.  Wir  importierten  aus  den  Vereinigten
        <pb n="48" />
        44

Staaten  von  Amerika  Bau-  und  Nutzholz  (roh,
in  der  Quer-  und  Längsrichtung  bearbeitet,  beschlagen, ­
  gesägt,  Kanthölzer,  eichene  Faßdauben): 1  2  *  * )

im  Jahre

Millionen  Mark

im  Jahre

Millionen  Mark

1890

2.9

1897

14,7

1891

2,8

1898

20,9

1892

4,3

1899

23,4

1893

4,2

1900

20,7

1894

4,7

1901

19,2

1895

7,6

1902

24,7

1896

9,4

1903

30,5

Das  machte  aus  von  unserer  amerikanischen
Einfuhr:

im  Jahre

Prozent

im  Jahre

Prozent

1890

0,7

1897

2,2

1891

0,6

00
o\
00

2,4

1892

0,7

1899

2,7

1893

0,9

1900

2,0

1894

0,9

1901

1,8

1895

i.5

1902

2,7

1896

1,6

1903

3,2

Und  dabei  ist  Holz  ein  Produkt,  in  welchem
wir  ebensowenig  auf  den  Bezug  aus  Amerika  angewiesen ­
  sind  wie  in  Fabrikaten  aus  Eisen,  Leder
usw.  Es  bewertete  sich  unsere  Gesamteinfuhr
in  Holz  (außer  Zeder,  Mahagoni  und  Buchsbaum)
im  Jahre  1900:  auf  232  Millionen  Mark
»  &amp;gt;,  1901:  „  176  „  „
„  „  I902:„I74  „  „
„  „  1903:  ,,  210  »
Durchschnitt:  198  Millionen  Mark.

Wenn  man  sich  die  Exportwertziffern  für
Holz  von  vier  großen  Ländern  besieht,  so  findet
man,  daß  die  Ausfuhr  sich  stellte  bei

aj

Norwegen

Schweden

Rußland

Österr.-Ung.

%

j

Mill.
Kronen

d.  i.
Milk
M.

Milk
Kronen

d.  i.
Mill.
M.

Milk
Rubel

d.  i.
Milk
M.

Milk
Kronen
2 )

d.  i.
Milk
M.

%
rt
CD

1899

39, 6

44

140,1

157

53,7

116

232,7

198

515

19OO

42,7

48

153,8

172

58,4

126

254,4

216

562

19OI

35,6

40

131,9

148

57,3

124

219,3

186

498

1902

38,3

43

148,6

163

57,33)

124

240,2

204

534

Wir  haben  mithin  so  reiche,  uns  ganz  nahe
belegene  Bezugsquellen  für  Holz,  die  das  Dreifache
unserer  Einfuhr  ausführen,  daß  wir  auf  die  amerikanische ­
  Einfuhr  ruhig  verzichten  können.

*)  Buchsbaum  und  Zedernholz  sind  nicht  mit  eingerechnet.
2 )  Hier  auch  bearbeitetes  Holz  und  Holzwaren  einbegriffen.
3)  Die  Ziffern  für  1902  waren  uns  nicht  erreichbar,  deshalb ­
  setzten  wir  die  Ziffern  des  Vorjahres  ein.
        <pb n="49" />
        45

An  für  den  menschlichen  Konsum  in  Betracht ­
  kommenden  Artikeln  (außer  Getreide)  führten
wir  u.  a.  aus  der  Union  ein:

im  Jahre

Weizenmehl

Graupen

Tabak,  roh
u.  verarbeitet

Frisches  Obst

Getrocknetes
Obst

Fleisch,
zubereitet

Fische
aller  Art

Summa

1000  Mark

1891

86

6

16  826

102

923

7  432

36

25  411

1892

310

'3

14  439

274

1877

15  699

40

32  847

•893

965

9

9  403

15

2  078

6214

38

18  722

1894

602

H

8  787

167

1771

11  381

31

22  753

1895

782

119

9  237

248

3  263

12  627

408

26  684

1896

851

219

9  466

1408

3  281

10  678

715

27  618

1897

774

418

8  617

2  584

9  282

20  346

937

42  958

1898

1  320

584

8  820

806

8  231

38  577

1026

59  364

1899

1  866

713

9  225

393

7  876

28  453

1158

49  684

1900

1  786

615

IO  020

320

11  862

17  822

1574

43  399

1901

2  27I

544

10015

405

8  73i

15  180

1486

38  732

1902

2  158

377

9641

1466

12  771

14050

2  608

43  071

1903

1  530

435

8863

3  739

17  805

7  659

4  089

44  120

Im  einzelnen  sei  zu  obiger  Tabelle  folgendes
bemerkt:
Daß  für  uns  eine  Notwendigkeit  vorläge,  aus
Amerika  Graupen,  Weizenmehl  und  Fische
zu  beziehen,  dürfte  kaum  zu  beweisen  sein.
Frisches  Obst  erhalten  wir  aus  Österreich-Ungarn,
  Italien  und  der  Schweiz  genug.  Wir
können  hier  des  Bezuges  aus  der  Union  sehr  wohl
entraten.
In  getrocknetem  Obst  hatten  wir  s.  Z.,
als  das  Vorkommen  der  Jose-Schildlaus  eine
Untersuchung  der  Artikel  bedang,  nur  eine
verhältnismäßig  geringe  Einfuhr.  Sie  wächst
wieder  ganz  gewaltig  an,  seitdem  wir  die  Untersuchung ­
  aufgehoben  haben  (Abkommen  vom
Jahre  1900).
Das  Fleischbeschaugesetz  hat  der  amerikanischen ­
  Einfuhr  an  Fleisch  merklichen  Abbruch ­
  getan.  Wäre  das  Fleischbeschaugesetz  nicht
erlassen  worden,  so  hätten  wir  wohl  eine  Einfuhr
in  zubereitetem  Fleisch  aus  Amerika  von  50  Millionen ­
  Mark.  Wir  können  aber  auch  noch  auf  die
7 2 / 3  Millionen  Mark  jetzige  Einfuhr  (darunter  3,3
Millionen  Schweinespeck)  verzichten,  für  die
evtl.  Dänemark  und  Österreich-Ungarn  einspringen
würden.
In  Tabak  können  uns  Sumatra,  Brasilien,
Mexiko  ausreichend  versorgen.  Daß  das  Erzeugnis
von  Maryland,  Kentucky,  Virginien  und  Connecticut
ein  absolutes  Bedürfnis  für  uns  Deutsche  ist,
ziehen  wir  in  Zweifel.
Eine  weitere  Kategorie  von  Produkten,  in
denen  unsere  Einfuhr  aus  der  Union  stark  steigt,
bilden:
        <pb n="50" />
        46

im  Jahre

Kleie

Malzkeime,
Reisabfälle  etc.

Oleomargarine

Därme,  nicht  z.
Genuß  bestimmt

bp
H
H

Stearin  Säure
und  Paraffin

Import  in

[000  Mark

1891

316

—

3  390

1258

183

1892

892

—

3  8n

1157

356

1893

784

*1

4292

1528

1  004

1894

429

—

10  687

769

1  019

1895

94

—

10  217

594

1196

1896

627

—

3  667

1812

1436

1897

4639

622

8  019

5  806

13S5

2  353

1898

3  255

1006

12  869

5  925

4  399

2  793

1899

6  029

1390

14250

9  973

5144

3  302

1900

3  453

1362

15  9i3

10995

7  624

2  901

1901

2  086

1575

20  29O

11  375

6  400

2  292

1902

1  087

■  330

19  206

10031

6  964

2  627

1903

2  060

1078

17  912

9688

6034

3665

Kleie  aus  Amerika  zu  beziehen  liegt  keine
unabweisliche  Notwendigkeit  für  uns  vor.  Unsere
Einfuhr  in  diesem  Erzeugnis  schwankte  in  den
Jahren  1900—1903  zwischen  58  und  72  Millionen
Mark,  davon  kamen  für  41—49  Millionen  Mark  aus
Österreich-Ungarn  und  Rußland.
Gleiches  gilt  für  Malzkeime  usw.  Unsere
Einfuhr  hierin  schwankte  während  der  Jahre  19OO
bis  1903  zwischen  6,2  und  7,3  Millionen  Mark;
darunter  aus  Italien  und  Österreich-Ungarn  zwischen
1,9  und  2,5  Millionen  Mark.
An  nicht  für  den  Genuß  bestimmten  Därmen,
Blasen  und  Mägen  betrug  unsere  Einfuhr:

1901
Millionen  Mark

1902
Millionen  Mark

1903
Millionen  Mark

insgesamt

43,5

45,9

28,7

Rußland

9,8

9,3

9,7

Österr.-Ungarn

2,9

3.2

1 ,6

Dänem.,  Frankr.,
Niederlande

11,3

12,6

3,2

Die  Union  deckt  hier  etwa  ein  Viertel  unseres
Einfuhrbedarfes.
In  Talg  hingegen  stammt  reichlich  die  Hälfte,
in  Stearin  drei  Viertel  unserer  Einfuhr  aus  der
Union.
Endlich  ist  nicht  zu  übersehen,  daß  ein  gut
Teil  der  Steigerung  unserer  amerikanischen  Einfuhr ­
  auf  das  Getreide  entfällt.  Wir  bezogen  aus
der  Union:

im  Jahre

Weizen

Mais

Roggen

Summa

Anteil  an  unserer
amerik.  Einfuhr
Prozent

für  Millionen  Mark

1890

8,8

35,9

2,5

47,2

12,1

1891

26,4

15,3

ii,9

53,6

10,8

1892

97,7

46,1

23,1

166,9

31,3

1893

40,9

26,0

2,1

69,0

15,1
        <pb n="51" />
        47

im  Jahre

Weizen

Mais

Roggen

Summa

Anteil  an  unserer
amerik.  Einfuhr
Prozent

für  Millionen  Mark

1S94

.34,3

24,3

0.5

59,i

11 ,i

1895

22,3

16,2

o,3

38,8

7,6

1896

34,2

38,8

5,9

78,9

&amp;gt;3,5

1897

3 1 ,7

63,4

&amp;gt;3.9

109,0

16,6

1898

84,0

97.3

28,6

209,9

24,0

&amp;gt;899

93,8

103.5

8,5

205,8

22,2

1900

6o,6

104,0

2,5

167,1

16,4

1901

165,2

82,0

4,3

251,5

24,1

1902

&amp;gt;34.i

7.2

6,0

&amp;gt;47,3

l6,I

1903

75.7

50.4

4,3

130,4

&amp;gt;3,8

Weizen  ist  eines  der  Produkte,  mit  dessen
Ausfuhr  nach  Deutschland  die  Union  die  ehedem
für  uns  aktive  Handelsbilanz  in  eine  passive  umwandelte. ­

Bei  Mais  haben  wir  es  mit  einem  Produkt
zu  tun,  mit  dem  die  Union  seit  Beginn  der  Neunziger ­
  uns  förmlich  überschwemmt  hat.  Im  Durchschnitt ­
  der  Jahre  1880/9  führten  wir  für  keine
5  Mill.  Mark  Mais  aus  der  Union  ein,  in  den
Jahren  1899/1900  für  mehr  als  IOO  Mill.  Mark.
Wenn  man  behauptet,  der  amerikanische  Mais
sei  für  uns  unumgänglich  notwendig,  so  stehen
dem  Erfahrungen  aus  den  letzten  Jahren  entgegen.
Die  deutsche  Maiseinfuhr  betrug:

im  Jahre

insgesamt

aus  d.  Ver.  St.

v.  Am.

1899

1  626000  Tons

i  246000  Tons

1900

1384000  „

1124000

1901

1193000  „

804000

33

1902

900000  „

60000

33

1903

953000  „

514000

33

Den  großen  Ausfall  an  amerikanischem  Mais

im  Jahre  1902  deckten  wir
1.  aus  Rußland;  die  Einfuhr  von  dort  betrug:

im  Jahre

im  Jahre

1899

126000  Tons

1902

333000  Tons

1900

60  000  „

1903

100  000  „

1901

75000  „

2.  aus  Rumänien;  die  Einfuhr  von  hier
stellte  sich  auf:

im  Jahre

im  Jahre

1899

94000  Tons

1902

232000  Tons

1900

57000  „

1903

71  000  „

1901

124900  „

3.  durch  einen  stärkeren  Import  von  [Futter-]
Gerste.  Unsere  Gersteneinfuhr  betrug:

im  Jahre

insgesamt

davon  aus  Rußland

1899

0
0
0
0

Tons

576000

Tons

1900

7  81000

n

381  000

33

1901

899000

»

500  OOO

33

1902

I  127000

»

718000

33

1903

1  586000

33

I  123000

35

Wir  kamen  im  Jahre  1902  ohne  amerikanischen
Mais  aus;  und  im  Jahre  1903  bezogen  wir  davon
        <pb n="52" />
        48

nicht  die  Hälfte  der  Durchschnittsquantitäten  von
1899/1901.
Verschiedentlich  hat  man  erklärt,  der  neue
deutsche  Zoll  auf  Mais  eigne  sich  ganz  besonders
als  Kompensationsobjekt  für  amerikanische  Zollzugeständnisse. ­
  Wir  teilen  diese  Ansicht,  glauben
aber,  daß  dieses  Kompepsationsobjekt  nicht  schon
bei  den  nächsten  Verhandlungen  hervorgesucht,
sondern  als  »eiserner  Bestand«  noch  aufgespart
werden  solle  bis  zu  dem  Zeitpunkt,  da  das  zwischen
Kuba  und  der  Union  geschlossene  Abkommen
abläuft,  da  die  Frage  brennend  wird,  ob  die
Differenzierung  unseres  Zuckers  gegenüber  dem
kubanischen  zu  einer  gefestigten  Einrichtung  der
Union  erhoben  werden  soll.
Eines  steht  für  uns  fest:  da  wir  auf  den
amerikanischen  Mais  nötigenfalls  verzichten  können,
darf  der  ermäßigte  Maiszoll  nur  gegen  hochwertige ­
  Konzessionen  weggegeben  werden.
Unser  Maiszoll  hat  übrigens  auch  bis  zu
einem  gewissen  Grade  für  die  Union  eine  politische ­
  Bedeutung.  Zu  den  hervorragendsten,  im
»Cornbelt«  belegenen  Staaten  zählen  die  folgenden:
Ohio,  Indiana,  Illinois,  Missouri,  Iowa,  alles  Staaten,
die  stark  republikanisch  wählen.  Mais  ist  ein
Produkt,  das  im  allgemeinen  nicht  auf  Großfarmen
gebaut  wird.  Es  gibt  keine  Maisfelder,  die  gleich
tausende  von  Acres  bedecken;  Mais  ist  das  Produkt
von  Mittelfarmen.  Sobald  aus  diesen  republikanischen ­
  Maisstaaten  Stimmen  laut  werden  über  die
außerordentliche  Höhe  unseres  Maiszolles,  kann
man  antworten,  daß  die  republikanische  Partei  das
Mittel  in  der  Hand  habe,  den  hohen  deutschen
Maiszoll  zu  mindern;  sie  brauche  nur  einem  Tarifabkommen ­
  mit  Deutschland  zuzustimmen,  welches
diesem  Ermäßigungen  der  Textil-  und  anderer
Zölle  gewähre,  —  und  der  deutsche  Maiszoll  werde
eine  Ermäßigung  erfahren.
Wir  bezogen  des  ferneren  aus  der  Union  an:

Hafer

Gerste

Buchweizen

Leinsaat

Ölkuchen
und  -Mehl

Grassaat

Kleesaat

für  Tausend

Mark

oc
0
0

—

—

—

—

6  631

833

5  7 11

1891

1

1  567

216

6

7  820

480

3  807

1892

590

1  081

1  295

595

12  579

378

2  330

1893

5  089

63

681

1  237

12  523

692

4  281

1894

854

149

157

166

9  070

641

4837

1895

159

1  iS

318

6l

8  979

595

2  372

1896

4633

t".
00
Tt*

1  099

4 [  5

9  435

812

880

On
OO

9  313

13  32°

i  739

382

18  181

506

1  943

1898

26015

4  290

1  805

969

22  731

474

4  239

1899

10  681

5  713

982

1  698

21  860

1195

7  479

1900

5  824

6353

1  289

4  779

22  927

1  210

6  315

1901

5  604

1351

985

5  847

24  154

577

i  284

1902

37i

467

413

6  498

22  610

1335

2  658

1903

191

244

175

1  013

20  277

1983

4  209
        <pb n="53" />
        49

Diese  sämtlichen  Artikel  könnten  wir  von
anderwärts  als  aus  der  Union  beziehen,  ohne  daß
ein  vitales  Interesse  bei  uns  Schaden  litte.  Wir
haben  genug  andere  Bezugsquellen  dafür,  sind
in  keiner  Weise  auf  die  Einfuhr  aus  der  Union
angewiesen.  Im  einzelnen  sei  folgendes  bemerkt:
An  Hafer  führten  wir  ein  im  Durchschnitt
der  Jahre

1894—1898

1899—1903

•

Millionen  Mark

Millionen  Mark

insgesamt

52,6

43,5

aus  der  Union

8,2

5,2

„  Rußland

29.9

33,5

An  Gerste  kam  zu  uns:

1894—1898

1899—1903

Millionen  Mark

Millionen  Mark

insgesamt

”1,3

123,7

aus  der  Union

4,5

2,8

„  Osterr.-Ungarn

47U

45,8

„  Rußland

46,5

65,0

An  Buchweizen  betrug  unser  Import:

1894—1898

1899—1903

Millionen  Mark

Millionen  Mark

insgesamt

2,8

3,7

aus  der  Union  ....

1,0

0,3

„  Rußland

1,1

2,4

Leinsaat

wurde  eingeführt:

1894—1898

1899—1903

Millionen  Mark

Millionen  Mark

insgesamt

43,3

63,9

aus  der  Union  ....

°,5

4, 1

Rußland

21,3

17,4

„  Indien

13,3

2  1,6

„  Argentinien  .  .  .

3,4

16,9

Unsere  Einfuhr  an  Ölkuchen  und  Ölkuchenmehl ­
  betrug:

1894—1898
Millionen  Mark

1899—1903
Millionen  Mark

insgesamt

37,2

58,3

aus  der  Union  ....

13,7

22,4

Rußland

10,2

15,2

„  Osterr.-Ungarn.

1,3

2,6

„  Niederl.,  Belgien

2,5

9,4

„  Frankreich  ....

3,8

3,9

Auch  in  Leinsaat  sind  wir  nicht  auf  die
Union  angewiesen.  Das  eine  Argentinien  liefert
uns,  von  anderen  Bezugsländern  ganz  abgesehen,
so  viel  wir  brauchen.  Es  verschiffte  im  Durchschnitt ­
  der  Jahre  1899/1901  252000  Tons  Leinsaat ­
  pro  Jahr,  während  wir  im  Durchschnitt
der  Jahre  1900/1903  nur  24OOOO  Tons  pro  Jahr
einführten.  An  Ölkuchen  verfrachtete  Rußland
1898/1900  durchschnittlich  22  Millionen  Pud  pro
Jahr  (==  3,67  Milk  Dz.).
An  Grassaaten  beziffert  sich  unsere  Einfuhr

auf:
        <pb n="54" />
        50

i895—1898

1899—1903

Millionen  Mark

Millionen  Mark

insgesamt

3,3

5,3

aus  der  Union

0,6

U3

An  Kleesaaten  usw.  kamen  zu  uns:

1894—1898
Millionen  Mark

1899—1903
Millionen  Mark

insgesamt

23,3

31,7

aus  der  Union

2,8

4,4

„  Osterr.-Ungarn

9,°

10,9

„  Rußland

5,8

8,5

In  beiden  Artikeln  können  wir  gegebenenfalls
auf  die  Zufuhr  aus  der  Union  verzichten.
•1’  -k
Wir  sind  auf  die  Struktur  unserer  Einfuhr
aus  der  Union  näher  eingegangen,  um  das  Schlagwort: ­
  wir  sind  auf  Amerika  angewiesen,  wir  können
der  Einfuhr  aus  der  Union  nicht  entraten,  —  um
dieses  Schlagwort  in  etwas  auf  das  richtige  Maß
zurückzuführen.  Ersthin  besteht  unsere  Einfuhr
aus  Amerika  nicht  allein  aus  Rohstoffen.  Die
Produkte,  welche  man  da  vor  allem  im  Auge  hat,
—  Baumwolle,  Rohkupfer,  Petroleum  —  machen
für  gewöhnlich  noch  nicht  die  Hälfte  unseres  Imports ­
  aus  der  Union  aus;  insbesondere  geht  Petroleum ­
  in  seiner  verhältnismäßigen  Bedeutung  als
Bestandteil  unserer  Einfuhr  aus  der  Union  zurück.
Dann  aber  besteht  unsere  Einfuhr  von  dort  auch
aus  vielen  Produkten,  in  denen  wir  auch  nicht  im
geringsten  auf  den  Bezug  aus  der  Union  angewiesen ­
  sind.

Wenn  wir  unsere  Einfuhr  aus  der  Union
gruppieren,  so  finden  wir  folgendes:  Wir  importierten ­
  :

1900

1901

1902

1903

Durchschnitt ­


Millionen  Mark

in  Gruppe  A
(Baumwolle,  Kupfer,
Petroleum)
a)  insgesamt

434

357

373

437

400

b)  davon  Petroleum.  .  .  .

68

56

55

68

62

c)  a  ohne  b

366

301

318

369

338

in  Gruppe  B
Weizen,  Mais,  Roggen.  .

167,1

25U5

147,3

130,4

174,1

in  Gruppe  C
Hafer,  Gerste,  Leinsaat
usw

48,7

39,8

34,3

28,1

37,7

in  Gruppe  D
(Holz)

20,7

19,2

24,7

30,5

23,8

in  Gruppe  E
(Obst,  Mehl,  Tabak,
Fleisch,  Fische)

43,4

38,7

43U

44,1

42,3

in  Gruppe  F
(Kleie,  Därme,  Talg,
Stearin  usw.)
insgesamt

42,2

44,o

4U3

40,5

42,0

in  Gruppe  G
(Fabrikate)

62,7

47,7

38,4

37,3

46,5
        <pb n="55" />
        51

Wenn  man  behauptet,  wir  seien  der  Union
gegenüber  ohnmächtig,  so  ist  dem  also  entgegenzuhalten, ­
  daß  wir,  wie  aus  vorstehenden  Tabellen
zu  ersehen  ist,  doch  eine  Einfuhr  aus  der  Union
im  Werte  von  rund  275—300  Mill.  M.  haben,  in
der  wir  uns  ohne  zu  große  Miihen  und  Beschwerden
anderweitig  decken  könnten.  Dabei  ist  obige
Übersicht  noch  unvollständig.  Würden  wir  weiter
ausholen,  so  käme  auch  Schweineschmalz  in
Betracht.  Hier  stammt  unsere  Einfuhr  ganz  aus
Amerika;  wir  haben  keine  andere  Bezugsquelle
dafür.  Das  Produkt  könnte  allerdings  zum  Teil
durch  andere  Fettungsmittel  ersetzt  werden;  aber
es  käme  zweifellos  erst  in  zweiter  Reihe  für  Repressalien ­
  in  Frage.  Entschlössen  wir  uns  freilich,
dasselbe  einmal  gegen  die  Union  auszuspielen,  so
würden  wir  damit  die  Amerikaner  auf  das  Empfindlichste ­
  treffen.  Sie  blieben  auf  dem  von  uns
abgestoßenen  »Lard«  zum  größten  Teile  sitzen
Deutschland  gibt  an  seine  Einfuhr  in  Schweineschmalz ­
  mit
1890:  46,5  Mill.  M.  1900:  69,4  Mill.  M.
1891:  49,0  „  „  1901:  81,2  „  „
1892:  66,5  „  „  1902:  82,1  „  „
1893:  54..1  1903:  70,7  ..
Durchschnitt:  54,1  Mill.  M.  75,8  Mill.  M.

Die  Union  versandte  an  Schweineschmalz

im
Jahre

Insgesamt ­


Großbritann.


Deutschland ­


Belgien

Frankreich ­


Niederlande ­


Millionen  Dollars

1893

34,64

&amp;gt;3,28

6,43

2,48

1,49

2,44

1895

36,82

14,30

8,02

2,88

2,68

2,29

1897

29, 1 3

10,04

8,32

1,41

1,03

3,27

1899

42,21

12,31

13,60

2,12

1,83

4,54

1901

46,56

r6,38

13,70

2,41

uv

3,92

1902

52,38

19,02

16,26

2,87

0,67

5,o6

1903

50,86

20,75

15,45

2,41

0,43

4,47

Frankreich  hat  der  Union  seit  1898  den
Minimalzoll  (25  Fr.  pro  JOOkg)  fürSchweineschmalz
eingeräumt  (statt  40  Fr.  früher).  Trotzdem  stößt
Frankreich  das  Produkt  ab.  Belgien  bleibt  bei
seiner  Einfuhr  stationär.  Am  stärksten  aber  hat
sich  das  amerikanische  Schweineschmalz  in
Deutschland  eingebürgert,  wo  vermutlich  auch
ein  Teil  der  niederländischen  Einfuhr  in  irgend
einer  Form  unterkommt.  Das  starke  Anwachsen ­
  der  amerikanischen  Schweineschmalzausfuhr ­
  hat  in  dem  gesteigerten
deutschen  Konsum  seinen  Hauptgrund.
Wenn  Deutschland  dieser  Einfuhr  Schwierigkeiten
bereiten  wollte,  so  würde  aller  Voraussicht  nach
die  Union  die  bisher  an  uns  verkaufte  Ware  anderweitig ­
  zu  gleich  günstigen  Bedingungen  nicht  abzusetzen ­
  vermögen.
14
        <pb n="56" />
        52

VII.

Wir  haben  in  Abschnitt  V  dargelegt,  wo  die
Union  heute  schon  differenziert  wird.  Wenn
Deutschland  und  Österreich-Ungarn  sich  Italien,
Frankreich,  Rußland  usw.  anschließen,  so  wird  der
Druck  auf  die  Union  schließlich  vielleicht  doch  so
stark  und  lästig,  daß  man  in  Washington  von  der
jetzt  geübten  Abschließungspolitik  abgeht  und  auf
Handelsvertragsverhandlungen  größeren  Stils  sich
einläßt.  In  den  Neuenglandstaaten  empfindet  man
es  bitter,  daß  die  Bundesregierung  seinerzeit  nicht
dazu  bereit  war,  auf  Kanadas  Vorschlag,  einen  Reziprozitätsvertrag ­
  abzuschließen,  einzugehen.  Kanada
hat  seit  1898  Vorzugszölle  auf  englische  Waren  eingeführt ­
  (erst  2  5%,  dann  33  J /3  °/o)&amp;gt;  die  aber  der
amerikanischen  Ausfuhr  keinen  Abbruch  taten.
Wohl  aber  macht  man  sich  in  der  Union  auf  einen
Rückgang  jetzt  gefaßt,  da  Kanada  der  amerikanischen ­
  »Schleuderpolitik«  zu  Leibe  geht  und  ein
Antidumpinggesetz  erlassen  hat.  Diese  schroffe
Haltung  Kanadas  der  Union  gegenüber  wird
jedenfalls  immer  intensiver  werden,  da  in  Kanada
eine  Industrie  heranzuwachsen  beginnt,  die  auf
fortgesetzte  Erhöhung  der  Eingangszölle  dringen
wird.
In  amerikanischen  Kreisen  nun,  die  an  der
Ausfuhr  ein  großes  Interesse  haben,  weist  man
immer  wieder  auf  diese  Vorgänge  hin  und  warnt
davor,  den  Kanada  gegenüber  begangenen  Fehler
anderen  Ländern  gegenüber  zu  wiederholen.
Namentlich  geschieht  dies  unter  Hinweis  auf
die  russischen  Differenzialzölle  für  die  Produkte
der  amerikanischen  Eisen-  und  Maschinenindustrie. ­
  Die  Stimmen,  daß  man  in  der  Tarifpolitik ­
  schließlich  doch  an  eine  Umkehr  denken
müsse,  mehren  sich,*)  Von  innen  heraus  wird  der
Druck  auf  eine  Tarifrevision  hin  immer  stärker.

*)  Vgl.  z.  B.  Iron  Age  4.  Mai  1905.  S.  1454.  »We  have
already  lost  good  markets  in  Ganada  simply  because  we  failed
to  appreciaje  the  importance  of  the  Canadian  overtures  for  a
reciprocity  treaty  some  years  since  Russia  is  another
instance  of  the  closing  of  a  once  important  market  for  many
of  our  goods  which  might  have  been  kept  open  if  a  more
conciliatory  poliey  had  been  pursued.  .  .  .  On  March  1  of  next
year  German)'  will  put  in  effect  a  new  tariff  schedule  which
will  greatly  handicap  the  manufacturers  of  this  country  in
reaching  Continental  markets,  as  it  embraces  ingeniously  devised
reciprocity  treaties  which  other  countries  which  will  put  us
to  great  disadvantage.  Due  notice  has  been  given  to  us
of  this  movement  and  the  way  has  been  left  open  for  us  to
avoid  the  extreme  tariff  duties  provided  by  the  new.  German
schedule  if  we  will  avail  ourselves  of  it.  Instead  of
merely  studying  the  figures  of  growth  in  our  export  trade  and
complacently  concluding  that  they  will  continue  to  grow  simply
because  they  have  grown,  we  should  look  at  other  conditions
  and  so  shape  our  relations  which  other  countries ­
  that  the  pathway  of  our  manufacturers  be  not
impeded  by  artifical  barriers.«
        <pb n="57" />
        1 5

53

Kommt  von  außen,  namentlich  durch  die  Abkehr
Deutschlands  von  der  bisher  den  Vereinigten
Staaten  gegenüber  beobachteten  Haltung,  ein  weiterer ­
  Druck  hinzu,  so  wächst  die  Wahrscheinlichkeit, ­
  daß  wir,  wenn  nicht  sofort,  so  doch  in  nicht
allzu  langer  Zeit  zu  einem  Tarifvertrag  mit  der
Union  kommen,  um  ein  bedeutendes.
In  diesem  Sinne  unterbreiten  wir  die  folgenden
Wünsche  verschiedener  deutscher  Industrien,  wie
sie  uns  bei  einer  von  uns  veranstalteten  Enque'te
zugeflossen  sind,  der  Berücksichtigung.
*  *
*
Des  Allgemeinen  ist  Folgendes  zu  sagen.
Die  Sätze  des  Dingleytarifes  sind,  —  es  ist
dies  ein  offenes  Geheimnis,  —  bei  manchen  Industrien ­
  von  allem  Anfang  an  höher  angesetzt
worden,  als  man  eigentlich  beabsichtigte.  Man
wollte  eben  einen  Tarif  schaffen,  dergegebenenFalls
eine  zwanzigprozentige  Minderung  vertrug  und  auch
dann  noch  die  fremde  Einfuhr  stark  hintanhielt,
aucli  dann  noch,  zum  Teil  mit  prohibitiver  Wirkung, ­
  der  heimischen  Industrie  einen  ausreichenden ­
  Zollschutz  bot.  Man  beachte  weiter  die  Struktur ­
  des  amerikanischen  Tarifes,  welcher  vielfach
-  namentlich  in  der  Textilindustrie  —  die  Durchschnittsware, ­
  das  billigere,  für  den  großen  Konsum ­
  berechnete  Erzeugnis  mit  einem  höheren
Zoll  trifft,  als  das  feine,  hochwertige,  nur  für  einen
kleinen  Kreis  von  Verbrauchern  in  Betracht  kommende ­
  Produkt.  Der  amerikanische  Tarif  verrät
an  verschiedenen  Stellen  deutlich  die  Tendenz,  die
heimische  Industrie  vorerst  zur  Befriedigung  des
Gros  des  Konsums  zu  befähigen,  damit  sie  sich,  von
dieser  breiten  Basis  aufsteigend,  langsam  auch  der
Gewinnung  des  Marktes  in  feineren  Fabrikaten
zuwende.  Man  muß  sich  diese  Tatsachen  vor
Augen  halten,  um  ermessen  zu  können,  was  für
einen  Nutzen  uns  die  Minderung  der  amerikanischen ­
  Zölle  auf  manche  Industrieerzeugnisse
brächte.  Ein  Abschlag  um  20  °/ 0  vom  jetzigen ­
  Tarif  käme  im  großen  und  ganzen  nur
solchen  Industrien  und  Erzeugnissen  zugute, ­
  bei  denen  Deutschland  gegenüber
der  amerikanischen  Fabrikation  einen  Vorsprung ­
  insofern  hat,  als  die  billigeren  Löhne
hierzulande  nicht  durch  größere  Verwendung ­
  von  Maschinen  drüben  kompensiert
werden;  bei  Fabrikaten,  in  denen  verhältnismäßig ­
  noch  viel  Menschenarbeit  steckt,  und
wo  eben  die  hohen  Löhne  drüben  uns  noch
den  Wettbewerb  ermöglichen.  Wo  dies  nicht
zutrifft,  also  z.  B.  in  billigeren  und  mittleren  Qualitäten ­
  der  Tuch-  und  Seidenindustrie,  in  maschinell ­
  hergestellten  Produkten  der  Lederindustrie
usw.,  da  wäre  eine  durch  einen  Vertrag  erzielte
Minderung  der  amerikanischen  Zölle  um  20  %
        <pb n="58" />
        54

ein  papierner  Erfolg.  Amerika  wäre  uns  entgegengekommen ­
  mit  dem  Bewußtsein,  daß  wir
keinen  Nutzen  davon  haben.
Hält  man  sich  weiter  vor  Augen,  daß  der  amerikanische ­
  Tarif  vielfach  Wertzölle  enthält,  mit  dem
Begriff  »Marktwert«  arbeitet,  daß  eine  rigorose,  sich
aber  immer  noch  im  Rahmen  des  Gesetzes  bewegendeHandhabung
  desTarifes  die  Einfuhr  stark  molestieren ­
  kann,  so  möchte  kaum  ein  Zweifel  darüber
obwalten,  daß  je  nach  Handhabung  des  amerikanischen ­
  Tarifes  uns  so  und  so  viele  Prozente  einer
vertraglichen  Zollminderung  verloren  gehen  können.
Wenn  wir  unter  dem  Regime  des  derzeitigen
amerikanischen  Zolltarifes  dank  der  inneren  und
äußeren  Pression  auf  den  Kongreß  in  absehbarer
Zeit  zu  einem  Tarifvertrag  mit  der  Union  kommen,
muß  also  das  Schwergewicht  darauf  gelegt
werden,  Zollminderungen  auf  hochwertige
Fabrikate  zu  erlangen.  Bei  billigeren  Fabrikaten ­
  würden,  selbst  wenn  die  Sektion  IV
des  Dingleytarifes  —  Minderung  der  derzeit ­
  geltenden  Einfuhrzölle  um  20°/ 0  —
praktisch  werden  wollte,  die  Zölle  trotzdem ­
  noch  so  hoch  sein,  daß  vielen  Industrien ­
  absolut  kein  Nutzen  aus  der  Minderung ­
  erwüchse.  Die  Zölle  blieben  hier
auch  dann  noch  prohibitiv.
In  geringeren  und  mittleren  Qualitäten  könnten
wir  ein  Geschäft  nach  der  Union  meist  dann  erst
machen,  wenn  der  gegenwärtige  amerikanische
Zolltarif  in  seinem  ganzen  Aufbau  gründlichst
revidiert  wird.
*  *
*

Die  deutsche  Ausfuhr  nach  der  Union  betrug
in  iooo  Mark

Wärengruppe

1890  ■)

1893 1 )

18953)

18984)

19004)

1903  4 )

Baumwollwaren

47  344

29  340

4805  t

32  065

46  008

60  344

Drogen  u.  Farbwaren.  .

30  036

35  144

40  863

50855

57  139

64  4i3

Eisen  u.  Eisenwaren  .  .

13121

9  686

7  277

4  601

8515

33  793

Glas  u.  Glaswaren  ....

14  079

6  590

7  084

3  832

4  276

6211

Instrumente,  Maschinen

12  207

9496

6  281

4  313

7  49t

11  529

Kautschuk  u.  -Waren.  .

3  799

3  064

3  470

7  3&amp;amp;t

13  4i3

6  208

Kleider  u.  Wäsche  ....

13  318

6  498

6  999

7  062

7  505

7  9 2 7

Kurzwaren

■3  996

12  824

8  864

15  592

19  469

24  170

Leder  u.  Lederwaren  .  .

33  577

2  t  340

26  575

19  372

26  746

21  186

Leinen

12  610

12  280

6  987

.4847

7  121

9  974

Papier  u.  Papierwaren  .

1 5  252

15  797

17  039

6  583

10  235

9  793

Seide  u.  Seidenwaren  .

76  300

49  654

45  793

30  891

30457

44  764

Wolle  u.  Wollwaren  .  .

45  440

26  257

43  49°

15  775

14  220

15  540

Häute  u.  Felle

7  151

6  370

I  I  792

13  982

20  387

28  549

Material-  usw.  Waren

19  703

42  204

25  343

55  806

81596

15  461

Tonwaren  .  ,
Literarische  u.  Kunst-5

  782

6  168

8  960

12  570

18  097

27  025

gegenstände

■4  237

22  520

15  052

t3  534

16719

18  031

Erden,  Erze  usw.  .  .  .

8  252

7  317

9818

13  608

16  220

12  392

x )  Vor  dem  McKinleytarif.

2 )  Unter  der  Herrschaft  des  McKinleytarifes.

  3)  Unter  dem  Wilson  Gormantarif.  4)  Unter  dem  Dingleytarif-
        <pb n="59" />
        55

Wir  ersehen  aus  dieser  Tabelle  folgendes:
1.  Unsere  Ausfuhr  in  Glas  und  Glaswaren  ist
binnen  13  Jahren  um  etwa  60 0 / o  gesunken.  Die
durchschnittliche  Belastung  der  Einfuhr  in  die
Union  beträgt  hier  56—62°j Q  des  Wertes.
2.  Die  deutsche  Ausfuhr  in  Leder  und  Lederwaren ­
  nach  drüben  sank  um  über  30°/ 0 .  Der
Durchschnittszoll  der  Union  stellt  sich  hier  auf
35—36%.
3.  Unsere  Ausfuhr  in  Papier  ging  um  40%
zurück.  Die  Einfuhr  ist  drüben  mit  einer  Eingangsabgabe ­
  von  28—30%  belastet.
4.  In  Seidenwaren  fiel  unsere  Ausfuhr  um
40%.  Auf  den  Import  wird  drüben  ein  Zoll  von
durchschnittlich  53%  erhoben.
5.  In  Wollwaren  hatte  unsere  Ausfuhr  einen
Rückgang  um  60%  zu  verzeichnen.  Durchschnittlich ­
  lastet  auf  dieser  Einfuhr  ein  Zoll  von  92  %.
Was  aus  diesen  Industrien  noch  nach  der
Union  geht,  ist  gewöhnlich  hochwertige  Ware.
Billige  kann  den  Zoll  nicht  tragen.
Es  ist  demnach  zu  wiederholen:  Das  Schwergewicht ­
  bei  Handelsvertragsverhandlungen  mit  der
Union  ist  auf  Minderung  der  Zölle  für  hochwertige
Fabrikate  zu  legen.

*  *
Das  Hauptkontingent  unserer  Ausfuhr  nach
der  Union  stellt  die  Textilindustrie.
Hier  wäre  bei  einem  großen  Tarifvertrag  mit
der  Union  in  erster  Linie  der  Hebel  einzusetzen,
für  sie  eine  Anzahl  Zollermäßigungen  zu  erwirken.
A.
Wenn  wir  die  Tendenz  der  Entwickelung  der
Textileinfuhr  der  Union  kurz  skizzieren  wollen,
so  finden,  wir  folgendes:
a)  Die  Einfuhr  von  Wollfabrikaten  ist  in  einer
sehr  starken  Abnahme  begriffen.  Die  Union
importierte  „Manufactures  ofWool“  für

im  Jahre

Millionen  Dollars

im  Jahre

Millionen  Dollars

1860

43,14

1890

56,58

1870

34,49

1895

38,54

1875

44,61

1900

16,16

1880

33,9 1

1903

19,55

.885

35,78

1904

17,73

Bedenkt  man,  daß  die  Bevölkerung  der  Union

betrug  1860:  31,44  Millionen  und  1904  etwa  81,75
Millionen,  daß  damals  auf  der  Quadratmeile  rund
IO  Menschen  saßen,  jetzt  27,  so  muß  man  sich  angesichts ­
  dieser  riesig  steigenden  Bevölkerung
und  der  stark  sinkenden  Importziffer  offen  und
ehrlich  sagen:  mit  der  Union  als  Absatzgebiet  für
europäische  Stapelwollwaren  ist  es  in  der  Hauptsache ­
  vorbei.
l6
        <pb n="60" />
        56

Es  betrug  in  der  Union

im  Jahre

die  Produktion
von  Wolle

die  Einfuhr
von  Wolle

der  Verbrauch

0
0
0

Pfund

1870

162  000

49  230

21  r  230

1880

232  500

128  131

360  631

1890

276  000

105  431

381431

1900

288  636

155  928

444  5641)

Der  Wert  der  Produktion  der  Wollfabrikate
wird  angegeben  in  den  verschiedenen  Censusjahren
und  zwar

fiir  1870  mit  199  257  000  Dollars
„  1880  „  238  085  000  „
„  1890  „  270527000  „
„  1900  „  296990000  „
Was  die  Amerikaner  an  Stapelwollwaren
brauchen,  das  fertigen  sie  heute  zum  weitaus
überwiegenden  Teil  selbst  an;  für  den  Export
nach  der  Union  können  nur  mehr  bessere  Qualitäten ­
  in  Betracht  kommen.
Man  darf  sogar  mit  Rücksicht  darauf,  daß  die
Union  an  Wollerzeugnissen  ausführte
1893  für  368000  Dollars
1904  „  1988000  „
ruhig  aussprechen:  in  weiteren  10  Jahren  führt  die
Union  mehr  Wollwaren  aus  als  ein,  namentlich
dann,  wenn  der  Zoll  auf  Rohwolle  drüben  einmal
fallen  sollte.

b)  Was  dann  die  Seidenindustrie  anlangt,  so
führte  die  Union  in  Manufactures  of  Silk  ein:

im  Jahre

Millionen  Dollars

im  Jahre

Millionen  Dollars

1860

32,73

1890

38,69

1870

2  3,9°

1S95

31,21

LO
00

24,38

1900

30,89

1880

32,19

1903

35,96

00
00

27,47

1904

3D97

Wie  schon  oben  dargelegt,  hat  die  Bevölkerung ­
  der  Union  binnen  30  Jahren  sich  um  140%
vermehrt.  Der  Volksreichtum  stieg  nach  zuverlässigen ­
  Berechnungen  von  42  642  Millionen  Dollars
im  Jahre  1880  auf  93  300  Millionen  Dollars  im  Jahre
1900.  Das  läßt  an  und  für  sich  eine  ungeheuere
Steigerung  des  Konsums  u.  a.  auch  von  Seidenwaren ­
  vermuten.  Dieser  ist  auch  überaus  gewachsen; ­
  aber  die  europäische  Seidenindustrie  hat
davon  sehr  wenig  profitiert.  Die  amerikanische
Einfuhr  von  Seidenfabrikaten  bleibt  konstant;  die
Amerikaner  haben  sich  selbst  eine  große  Seidenindustrie ­
  geschaffen,  wie  man  ersehen  kann

1.  aus  den  Einfuhrziffern  für  Rohseide

im  Jahre

Dollars

im  Jahre

Dollars

1870

3017  000

1900

45  329  000

1880

13  837  000

1903

50  Ol  I  OOO

1890

24  331000

1904

45  100  000

x )  Die  Ausfuhr  ist  sehr  gering;  sie  betrug  im  Durchschnitt
der  Jahre  1893/1903  keine  2  Millionen  Pfund  pro  Jahr.
        <pb n="61" />
        57

2.  aus  der  Produktionsstatistik  ihrer  Seidenindustrie. ­
  Der  Wert  der  Erzeugnisse  derselben
betrug

im  Jahre

in  Etablissements

Millionen  Dollars

1870

86

12,2

1880

382

41,0

1890

472

87,3

1900

483

107,3

Die  Amerikaner  lassen  sich  jetzt  das  Rohprodukt ­
  kommen,  das  Fabrikat  stellen  sie  immer
mehr  selbst  her.
c)  Ebenso  wie  die  amerikanische  Woll-  und
Seidenindustrie,  machte  auch  die  amerikanische
Baumwollindustrie  ungeheuere  Fortschritte.  Sie
verbrauchte  an  einheimischer  Baumwolle:

1000  Ballen

und  produzierte
Waren  Mill.  Doli.

1880

1  795

für  197

1890

2  325

„  268

1900

3  644

„  339

1903

3  924

d)  Angesichts  dieser  Riesenfortschritte  der
eigenen  Textilindustrie  hat  Amerika  zur  Deckung
seines  Bedarfs  die  fremden  Märkte  immer  weniger
in  Anspruch  genommen.  Es  machte  auf  die
Wareneinfuhr  der  Union  die  Einfuhr  aus

im  Jahre

von  Woll  waren
Prozent

von  Seidenwaren ­
  Prozent

von  Baumwollwaren ­
  Prozent

&amp;gt;875

8,4

4,6

4,3

1880

5,4

5,i.

4,5

1885

6,2

4,8

4,7

1890

7,3

4,9

3,8

1895

5,0

4,3

4,5

1900

1,9

3,7

4,9

1903

1,9

3,6

5,1

1904

1,8

3,2

5,0

Die  sämtlichen  hier  gegebenen  Ziffern  beweisen ­
  in  letzter  Linie  Eines:  für  die  europäische
Woll-  und  Seidenindustrie  ist,  wenn  nicht  alsbald
eine  Änderung  in  der  handelspolitischen  Haltung
der  Vereinigten  Staaten  eintritt,  in  der  Union  nicht
mehr  viel  zu  holen;  für  die  erstere  noch  weniger
als  für  die  letztere.  Langsam  aber  sicher  drängen
die  Amerikaner  die  europäische  Einfuhr  hinaus.
In  Baumwollwaren  stehen  die  Chancen  etwas
besser.

B.
Nach  diesen  allgemeinen  Erwägungen  treten
wir  nunmehr  in  eine  Erörterung  speziell  der
deutschen  Textilausfuhr  nach  der  Union  ein
und  finden  folgendes:
Unsere  Ausfuhr  nach  der  Union  betrug:
        <pb n="62" />
        58

1900

1901

1902

1903

Millionen  Mark

an  Baumwollwaren

4=*
O
O

38,76

50,34

60,34

an  Wolle  und  Wollwaren.  .  .

14,22

12,53

12,68

15,54

an  Seidenwaren

30,46

27,27

37,24

44,76

an  Leinen-Garn  und  -waren

7,12

6,84

8,28

9,97

Summa

97,81

85,40

108,54

130,61

Unsere  Ausfuhr  insgesamt.  .
Anteil  der  Textilausfuhr  an

439,65

385,79

449,19

469,24

der  deutschen  Ausfuhr
nach  der  Union

22,2

22,2

24,2

25,7

Die  Amerikaner  gaben  an  ihre  Einfuhr  von

Manufactures  of  .  .  .  .  (iooo  Doll.)

im
Jahre

Cotton

W  0  0  1

Silk

insgesamt ­


aus
Deutschland ­


ins-  j  aus
Deutschgesamt ­
  land

insgesamt ­


aus
Deutschland ­


1900

41,296

8,863

16,164  3,248

30,894

5,102

1901

40,246

10,292

14,585  3,190

26,842

4,344

1902

44,460

11 ,071

17,384  3,437

32,640

5,091

1903

57,462

14,136

19,546  3,986

35,963

6,737

Wir  bestreiten  also  die  Einfuhr  der  Union  in
Fabrikaten

aus  Baumwolle  zu  25%,
aus  Wolle  zu  20%,
aus  Seide  zu  17  %.
Im  einzelnen  ist  zu  diesen  Gruppenziffern  noch
folgendes  zu  bemerken:
Die  deutsche  Baumwollindustrie  hat  für
gewisse  Artikel  bei  der  Einfuhr  in  die  Union  so
gut  wie  keine  Konkurrenz.  Es  betrug  z.  B.  die
Einfuhr  der  Union  an  Cotton,  knit  goods:
stockings,  hose,  half  hose,  shirts,  drawers  etc.

1S99

1900

1901

1902

1903

1000  Dollars

insgesamt

4,335

4,716

5,462

5,364

6,158

aus  Deutschland  .

3,836

4,185

4,838

4,6187

5,472

aus  Frankreich  .  .

304

265

343

372

315

Anteil  Deutschi,
in  Proz

86

87

88

87

89

In  Strumpf-  und  Wirkwaren  aus  Baumwolle ­
  ist  also  der  deutschen  Industrie  trotz  der
hohen  Zölle  der  amerikanische  Markt  in  großem
Umfange  erhalten  geblieben.  Hier  sind  die  Amerikaner ­
  noch  stark  auf  die  Einfuhr  angewiesen,  hier
brauchen  sie  uns  noch.

Nicht  ganz  dasselbe  gilt  für  baumwollene  Besatzartikel ­
  (Laees,  Embroideries,  Trimmings  etc.).
Der  amerikanische  Import  hierin  betrug:

1899

1900

1901

1902

1903

1000  Dollars

insgesamt

14,550

OO
O
CI
6\

20,235

22,449

25,110

aus  Frankreich  .  .  .

2,749

3,666

4,272

5,165

6,150

„  Schweiz.  .  .  .

6,575

8,070

7,537

7,628

8,966

„  Großbritannien

3,44i

4,762

5,202

5,601

5,032

„  Deutschland  .  .

i,574

2,402

2,888

3,701

4,541

Anteil  Deutschi.

in  Proz.  .  .

I  I

12

14

17

18
        <pb n="63" />
        59

In  Seide  verlieren  wir  den  amerikanischen
Markt  in  gewissen  Waren  fast  vollständig.
An  Silk,  Dress  and  piece  goods  z.  B.  importierte ­
  die  Union  im  Jahre  1893  für  13,47  Mill.
Dollars;  darunter  aus  Deutschland  für  5,11  Mill.
Doll.  Selbst  im  Jahre  1897  importierten  die  Vereinigten ­
  Staaten  noch  für  2,76  Mül.  Dollars  aus
Deutschland;  im  Jahre  1903  aber  nur  mehr  für
1,27  Mill.  Dollars.  Japan  schlägt  uns  hier  aus
dem  Felde;  und  wir  haben  nur  den  sehr  schwachen
'  Trost,  daß  unseren  zwei  Hauptkonkurrenten,
Frankreich  und  der  Schweiz,  das  gleiche
Schicksal  blüht.  Die  Union  führte  von  den  besagten ­
  Waren  ein:

im  Jahre

insgesamt

aus  Japan

Anteil  in  Proz.

1000  Dollars

1893

13.475

930

7

1898

10,495

1.503

14

1901

“,977

2,135

18

1902

13.625

3,842

29

1903

14,005

3,268

23

In  Fabrikaten  aus  Wolle  geht  die  Einfuhr
der  Union  aus  Deutschland  auf  der  ganzen  Linie
zurück,  in  Wi  rk  waren  sowohl  (Einfuhr  aus  Deutschland ­
  1893:  748000  Doll.;  1903:  361  OOO  Doll.)  als
in  Tuchen  (1893:  1  999000  Doll.;  1903:  1080000
Doll.)  als  in  Konfektion  (Einfuhr  der  Union  in
Dress  goods,  womens  and  childrens’,  aus  Deutschland ­
  im  Jahre  1893:  4464000  Doll.;  1903:  1  125OOO
Doll.).

C.
Die  deutsche  Wollindustrie  beklagt  sich  denn
auch  bitter  über  den  immer  enger  werdenden  amerikanischen ­
  Markt  und  fordert  energische  Maßregeln. ­
  Ein  Wollindustrieller  des  Westens  meint:
»Nur  durch  Druck  von  außen  kann  der  amerikanische ­
  Senat  dazu  gebracht  werden,  in  Verhandlungen
mit  Deutschland  einzutreten.  Es  muß  eben  mit
Kündigung  gedroht  und  diese  nötigenfalls  dann
auch  durchgeführt  werden.«  Der  so  spricht,  ist
nicht  procul  negotiis,  sondern  am  Handel  mit  der
Union  hervorragend  beteiligt;  sein  Umsatz  mit
der  Union  beträgt  jetzt  noch  (nach  starkem  Rückgang) ­
  1  Mill.  M.
Die  Wollindustrie  von  Krimmitschau  hat
das  Geschäft  nach  drüben  vollständig  verloren.  Ihr
erscheint  es  unverständlich,  »wie  Deutschland  einem
Staate  gegenüber,  der  rücksichtslos  nur  im  Interesse
der  Entwicklung  seiner  Industrie  exorbitante  Tarifsätze ­
  einführt,  keine  Repressivmaßregeln  ergreifen
kann.  Das  Mindeste  wäre  doch,  daß  solchen  Staaten
nicht  die  Meistbegünstigung  gewährt  wird.«
Ein  Wollindustrieller  aus  Gera,  noch  stark  an
der  Ausfuhr  nach  drüben  beteiligt,  glaubt,  »daß
        <pb n="64" />
        v

60

Deutschland  bei  den  jetzigen  Tarifverhältnissen
mit  der  Union  derselben  zuviel  gewährt.«
Eine  in  der  Wollindustrie  mit  führende  Handelskammer, ­
  So  rau,  erklärt  u.  a.:  »Wir  müssen  in
erster  Linie  empfehlen,  mit  aller  Energie  dem
rücksichtslosen  Auftreten  derUnion  unseren  neuen
autonomen  Tarif'  entgegenzuhalten  und  die
bislang  in  praxi  gewährte  Meistbegünstigung ­
  unter  allen  Umständen  völlig  auszuschließen.« ­

Was  nun  die  Zollermäßigungen  anlangt,  die
erwirkt  werden  müßten,  um  der  deutschen  Tuchindustrie ­
  wieder  den  amerikanischen  Markt  zu
öffnen,  so  ist  bei  einer  Herabsetzung  der  amerikanischen ­
  Zölle  um  20%  (Sekt  IV  des  Dingleytarifes)
kaum  eine  nennenswerte  Belebung  unseres  Geschäftes ­
  nach  drüben  zu  erwarten.  Die  billigeren
und  z.  T.  auch  die  mittleren  Qualitäten  würden
damit  doch  nicht  exportfähig  werden.  Die  Konkurrenz ­
  gegen  die  feineren  amerikanischen  Fabrikate
aber  könnte  deutscherseits  noch  länger  aufrechterhalten ­
  werden,  während  sie  bei  den  geltenden  Zollsätzen ­
  alsbald  völlig  erlahmen  wird.  Eine  Zollbelastung ­
  von  durchschnittlich  90%  vom  Werte  kann
eben  die  Ausfuhr  auch  von  feinen  Wollfabrikaten
nach  der  Union  auf  die  Dauer  nicht  ertragen.
Wollhüte  tragen  jetzt  in  der  Union  einen
(prohibitiven)  Wertzoll  von  55%.  Hier  würde  eine
Zollreduktion  um  20%  eine  starke  Belebung  der
Ausfuhr  bewirken.
Was  dann  Seidengewebe  und  Seidensammet ­
  anlangt,  vertreten  durch  die  Krefelder
und  Langenberger  Industrie,  so  tritt  auch  diese
vielfach  dafür  ein,  daß  man  einen  Wandel  in  der
Ausmessung  unserer  Konzessionen  an  die  Union
eintreten  lassen,  »nicht  mehr  ein  Huhn  für  ein  Ei
geben«  solle;  das  jetzige  Verhältnis  sei  »ganz  und
gar  nicht«  angemessen;  »so  lange  wir  Deutsche
soviel  Geduld  haben,  kann  uns  die  [Neuregelung
unserer  Handelsbeziehungen  zur  Union]  doch  nichts
nützen«.  »Keinesfalls  mehr  bewilligen  wie  Frankreich! ­
  Ein  Tarifvertrag  auf  eine  lange  Dauer
ohne  Ermäßigung  der  jetzigen  amerikanischen
Zölle  um  30  oder  35%  würde  ein  Unglück  für
die  deutsche  Industrie  sein«.
Die  Ausfuhr  namentlich  von  Seidensammet
wird  sehr  pessimistisch  beurteilt.  »Auf  unseren
Geweben  lasten  50  bis  60%  Zoll;  das  tötet  auf
die  Dauer  jeden  Versuch,  mit  der  einheimischen
Industrie  zu  konkurrieren.«
In  Produkten  der  mechanischen  Seidenwebereien ­
  würde  durch  eine  Zollreduktion  um
20  °/ 0  »die  Exportfähigkeit  unsererer  Fabrikate
zweifellos  um  ein  Bedeutendes  gewinnen.  Namentlich ­
  würde  dies  bei  solchen  Artikeln  der  Fall  sein,
bei  welchen  die  Arbeitslöhne  einen  verhältnis-
        <pb n="65" />
        61

mäßig  hohen  Prozentanteil  vom  Werte  der  deutschen ­
  Waren  bilden«.
Eine  Herabminderung  um  20 0 / o  »würde  den
Vorteil  haben,  daß  wir  unsere  heutige  Ausfuhr  noch
für  eine  Reihe  von  Jahren  halten  könnten  .  .  .  .«
»Eine  nennenswerte  Hebung  des  Ausfuhrgeschäftes
ist  aber  von  einer  Minderung  von  20°/ 0  nicht  zu
erwarten.«
Für  die  Ausfuhr  in  halbseidenen  stück-  und
stranggefärbten  Futter-  und  Schirmstoffen  erhofft ­
  man  durch  eine  Reduktion  der  amerikanischen
Zölle  um  io—15%  eine  Belebung.
Genau  so  wie  bei  Seidensammet  klagt  man  auch
bei  seidenen  Kravattenstoffen  überden  starken
Rückgang  des  Exports  nach  Amerika.  Die  Stapelartikel ­
  sind  für  die  Ausfuhr  vollständig  weggefallen;
es  kommen  nur  noch  Nouveautes  in  Betracht.  Von
einer  Herabsetzung  der  amerikanischen  Zölle  um
IO—15%  würde  man  auch  hier  eine  Belebung
des  amerikanischen  Geschäftes  erwarten.
In  Baumwollsammet,  Flor  aus  dem  Einschlag ­
  gebildet,  beurteilt  eine  Firma  die  Zukunft ­
  ihrer  Ausfuhr  nach  Amerika  günstig.  »Die
amerikanische  Produktion  ist  bis  jetzt  wenig  ausgebildet ­
  und  steht  bei  weitem  nicht  auf  die  Höhe
der  unsrigen  .  .  .  Die  Ursache  der  amerikanischen
Rückständigkeit  liegt  wohl  hauptsächlich  darin,
daß  Velvet  kein  Massenkonsumartikel  ist,  und  es
sich  für  die  amerikanischen,  aufs  Große  eingerichteten ­
  Verhältnisse  nicht  genug  lohnt,  sich  mit
der  vielseitigen  Detailarbeit,  die  dieser  Artikel
erfordert,  zu  befassen.«
In  Strumpfwaren  tritt  vielleicht  die  oben
erwähnte  Tendenz  des  amerikanischen  Tarifs,  den
billigen  Artikel  schärfer  zu  treffen  als  den  teueren,
am  stärksten  in  die  Erscheinung.  Waren  im  Werte
von  2  M.  zahlen  einen  Zoll  von  115  °/ 0 ;  im  Werte
von  8  M.  50°/ 0 .  Angesichts  dessen  sind  einzelne
Artikel  nach  der  Union  nicht  mehr  auszuführen.
Hier  wäre  es  besonders  wünschenswert,  den
Staffeltarif  zu  Fall  zu  bringen  und  auf  alle  Waren
einen  gleichen  Zoll  von  50—-55  °/ 0  zu  erhalten.
Eine  der  interessantesten  Auskünfte  haben
wir  bei  unserer  Rundfrage  von  einer  Firma  aus
der  Chemnitzer  Gegend  erhalten,  die  seit  40
Jahren  in  der  Ausfuhr  von  Stoffhandschuhen
nach  der  Union  tätig  und  auf  diesen  Absatz  angewiesen ­
  ist.  Diese  Firma  stellt  fest,  daß  der
Export  unter  Beibehaltung  der  jetzigen  Zölle
zweifellos  immer  geringer  wird,  daß  eine  Herabsetzung ­
  der  jetzigen  amerikanische  Zölle  um  15  bis
20°/o  die  Ausfuhr  heben,  daß  aber  eine  geringere
Reduktion  gegenstandslos  sein  wird.  In  der  Herstellung ­
  von  reinseidenen  und  wollenen  Handschuhen ­
  sei  die  amerikanische  Produktion  außerordentlich ­
  entwickelt;  in  wollenen  Artikeln  sei
        <pb n="66" />
        62

infolge  des  Zolles  jede  Konkurrenz  ausgeschlossen
außer  bei  leichteren  Spezialitäten.  Ein  regelmäßiges ­
  und  einigermaßen  nutzbringendes  Geschäft
erfolge  nur  noch  in  baumwollenen  Artikeln,
bei  denen  die  Differenz  in  den  Arbeitslöhnen  eine
Rolle  spiele.  Dann  bemerkt  der  Inhaber  der  Firma:
»Aus  meinem  regelmäßigen  Verkehr  mit  Einkäufern ­
  glaube  ich  festgestellt  zu  haben,  daß  der
Wunsch  nach  einem  Tarifvertrag  drüben  allerorts
dort  besteht,  wo  man  sich  mit  dem  Import  befaßt.
Gegner  eines  derartigen  Tarifvertrags  sind  natürlich ­
  die  amerikanischen  Fabrikanten,  die  in  dem
Manufacturers  Club  in  Philadelphia  einen  Mittelpunkt ­
  haben,  der  außerordentlichen  Einfluß  im
Kongreß  besitzt.  Die  Möglichkeit  eines  Tarifvertrags ­
  scheint  vorhanden  zu  sein,  sobald
Amerika  weiß,  daß  es  die  Meistbegünstigung ­
  nicht  mehr  genießen  kann,  und  speziell ­
  den  amerikanischen  Landwirten  die  Gefahr ­
  klar  wird.  Das  jetzige  Vertrags  Verhältnis
ist  durchaus  unangemessen;  Ermäßigungen  auf
Bildhauerarbeiten  und  Gemälde  sind  gegenstandslos, ­
  da  ein  Marktwert  hier  nicht  existiert.  In
Wein  und  Spirituosen  dürfte  der  Export  eine  sehr
untergeordnete  Rolle  spielen  und  sich  auf  Spezialitäten ­
  beschränken,  die  die  Ermäßigungen  nicht
verdienen  oder  gar  nicht  brauchen.  Meiner
Ansicht  nach  sollten  diese  Konzessionen  lieber
geopfert  als  den  Amerikanern  wieder
der  Konventionaltarif  eingeräumt  werden.
Jedenfalls  wäre  es  höchst  unpraktisch,  die
Meistbegünstigung  gegen  Konzessionen  in
solchen  Artikeln  einzuräumen,  deren  Export ­
  einen  so  unbedeutenden  Faktor  darstellt ­
  und  auch  ohne  Konzessionen  stattfinden
  würde.  Wir  brauchen  Konzessionen  in
den  Waren,  welche  in  großen  Quantitäten  ausgeführt ­
  werden  können  und  einer  großen  Anzahl
von  Arbeitern  Beschäftigung  gewähren.  ...  So
außerordentlich  schwierig  die  Verhältnisse  in  den
Zollfragen  mit  Amerika  auch  liegen  mögen,  so  ist
doch  anzunehmen,  daß  die  Amerikaner  auch
selbst  ein  großes  Interesse  an  der  Aufrechterhaltung ­
  guter  Beziehungen  mit  uns  hegen  müssen.«
Wie  die  Annaberger  Posamentenfabrikation ­
  über  die  Neuregelung  unserer  Beziehungen
zur  Union  denkt,  haben  wir  bereits  erwähnt.
»Nur  in  Artikeln,  in  welchen  viel  Handarbeit  enthalten ­
  ist,  sind  wir  Amerika  noch  überlegen,  da
die  amerikanischen  Löhne  höher  sind  als  die
unserigen.«
In  Knöpfen  (Crochet-buttons)  würde  eine
Minderung  der  Zölle  um  20  °j 0  eine  Hebung  der
Ausfuhr  erwarten  lassen.
In  gestickten  Spitzen  und  Spitzenartikeln ­
  aus  Baumwolle,  Seide,  Leinen,  in  Spitzen-
        <pb n="67" />
        63

kragen  und  Shawles  für  Damen  ist  die
amerikanische  Produktion  heute  noch  ziemlich  unentwickelt; ­
  es  ist  jedoch  bereits  eine  Anzahl  Stickmaschinen ­
  schweizerischer  und  deutscher  Provenienz ­
  drüben  aufgestellt;  insgesamt  etwa  400  bis
500  Stück  gegen  8000  in  der  Plauen  er  Gegend.
Es  spielt  bei  dieser  Fabrikation  die  Handarbeit
noch  eine  ziemliche  Rolle;  wir  verfügen  hier  über
eine  seit  Jahrzehnten  geschulte  Arbeiterschaft,
z.  T.  in  der  Hausindustrie;  und  so  wird  Amerika
für  diese  Produkte  voraussichtlich  noch  auf  Jahre
hinaus  auf  den  Bezug  dieser  Luxusartikel  aus
Deutschland  angewiesen  sein.  Der  Zoll  von
6o°/ 0  vom  Werte  wird  daran  nicht  viel  ändern.
Gelänge  es  völlig,  hier  eine  Minderung  um  15
bis  20  °/ 0  durchzusetzen,  so  wäre  alle  Aussicht
auf  eine  Steigerung  der  Ausfuhr  vorhanden.
Trotzdem  die  Plauener  Gegend  stark  am  Export ­
  nach  drüben  beteiligt,  glaubt  auch  die  dortige
Industrie,  bei  unserer  Rundfrage  vertreten  durch
einen  ihrer  ersten  Fabrikanten,  daß  man  den  Amerikanern ­
  nur  einen  Teil  unseres  Konventionaltarifs
einräumen  soll,  wenn  sie  uns  nicht  weiter  entgegenkommen
  als  bisher.
VIII.
Ein  weiterer  an  der  Ausfuhr  nach  der  Union
stark  beteiligter  Industriezweig  ist  die  Lederindustrie. ­

A.

In  Leder  und  Lederwaren  gingen  aus
Deutschland

im  Jahre

nach  der  Union

Ausfuhr  i.  Sp.  H.

Mill.  M.

Mill.  M.

1898

19,4

i33,o

1899

23,7

I5U8

1900

26,7

138,0

1901

20,0

121,8

1  902

1  9j2

135,5

1903

21,2

i54,o

so  daß  die  Union  in  den  einzelnen  Jahren  an
unserer  Ausfuhr  von  Leder  und  Lederwaren  beteiligt ­
  war  mit  14,6,  15,6,  19,4,  16,4,  14,2,
13,7  Prozent.
Leider  müssen  wir  auch  hier  einen  ganz  gewaltigen ­
  Rückgang  unserer  Ausfuhr  nach  drüben
konstatieren.  Sie  betrug  im  Durchschnitt  der  Jahre
1890/2:29  Mill.  M.;  im  Durchschnitt  der  Jahre
1901/3  nur  mehr  20  Mill.  M.
Wenn  man  unsere  Lederausfuhr  nach  der
Union  zerlegt,  so  findet  man,  daß  hauptsächlich ­
  zwei  Zweige  der  Lederindustrie
für  Amerika  arbeiten;  und  zwar
1.  die  Herstellung  von  gefärbtem  und
lackiertem  Handschuh-,  Korduan-,  Maroquin-,
Saffian-Leder.
        <pb n="68" />
        €

64

1898

1899

1900

1901

1902

1903

Millionen  Mark

Ausfuhr  insgesamt  .  .

46,41

5i,7i

53,53

54,78

69,78

00
OJ
4-davon

  nach:
Großbritannien

9,54

9,24

8,57

7,33

10,35

14,22

Österreich-Ungarn.  .  .

8,34

9,02

9,32

9,63

11,82

12,98

Rußland

2,61

3,26

3,82

5,44

7,22

8,79

Italien

3,63

5,36

5,23

5,96

6,61

8,80

Union

2,99

4,31

5,24

4,92

6,23

7,26

Hier  spielt  also  die  Ausfuhr  nach  der  Union
keine  sonderlich  große  Rolle;  sie  stellte  6,4,  8,3,
9,8,  8,9,  8,9,  8,7  Prozent  unserer  Gesamtausfuhr
dar.  Ganz  anders  aber  liegen  die  Verhältnisse
2.  bei  der  Fabrikation  von  Lederhandschuhen. ­
  Es  gingen  bei  einer

im  Jahre

Ausfuhr  i.  Sp.  H.
von  Mill.  M.

nach  der  Union
Mill.  M.

Prozent

1898

22,00

•3,33

60,6

1899

22,43

12,83

57,2

1900

27,58

18,08

65,5

1901

20,49

•3,27

64,8

1902

18,56

I  1,27

60,7

1903

18,37

11,26

6i,3

Rund  zwei  Drittel  unserer  gesamten  Ausfuhr
in  Lederhandschuhen  gehen  also  nach  der  Union.
Die  Einfuhr  der  Vereinigten  Staaten  an  Gloves
of  Kid  betrug

I
1900

1901  |  1902  1903

1904

1000  Dollars

aus  Deutschland  2  785

2  338  '  2  156  1  839

2  OO4

„  Frankreich  2261

2  1871  2121  2  043

1  988

„  Belgien  125

86  136  91

665

Total....  6  107

5  534  5  366  5  029

5  095

Deutschland  spielt  also  eine  sehr  große  Rolle

bei  der  amerikanischen  Einfuhr  von  Lederhandschuhen. ­



B.

Was  nun  die  Lederzölle  in  Deutschland  und
Amerika  betrifft,  so  sind  sie,  miteinander  verglichen, ­
  die  verkörperte  Ungerechtigkeit.
Wir  legen  einen  Zoll  in  der  Höhe  von  3  bis
5  °/ 0  vom  Werte  auf  die  Einfuhr,  —  die  Amerikaner
von  30  °j0  und  mehr.  Das  sind  die  Vorbedingungen ­
  für  den  Warenaustausch.  Die  Entwicklung
verläuft  auch  dementsprechend.  Es  stellte  sich
im  Handel  mit  Amerika  in  Leder  und  Lederwaren
unsere

im  Jahre

Ausfuhr

Einfuhr

Ausfuhrüberschuß

1000  Mark

1890

33  577

1  240

32  337

1891

26  313

983

25  330

1892

26356

855

25  501

•893

21  540

•  151

20  389

1894

16497

•  376

15121

1895

26  575

1692

24  883
        <pb n="69" />
        17

65

im  Jahre

Ausfuhr

Einfuhr

Ausfuhrüberschuß

1000  Mark

1896

16  483

1281

15  202

1897

19  091

1968

17123

1898

!9  372

2  737

16  635

1899

23  672

3036

20  636

1900

26  746

2  546

24  200

1901

19  957

3  832

16125

1902

19  i57

4  336

14  821

■9°3

21  186

00
0
10

16105

Die  Amerikaner  geben  an  im  Handel  mit
Deutschland  in  Leder  und  Lederwaren  ihre

im  Jahre

Einfuhr

Ausfuhr

Einfuhrüberschuß

1000  Dollar

1893

4  974

321

4653

1894

3  020

278

2  742

Ln
CK
CO

4357

261

4  096

1896

4  565

441

4124

1897

4  033

466

3  567

1898

3  943

798

3145

1899

3  783

1164

2  619

1900

4963

1181

3  782

1901

4133

1  004

3129

1902

4162

890

3  272

1903

3  S79

1  271

2  608

So  verschieden  die  beiderseitigen  Angaben
über  den  Verkehr  in  Leder  und  Lederwaren  sind,
so  sehr  sie  sich  z.  T.  widersprechen,  in  einer
Hinsicht  zeigen  sie  eine  beachtenswerte  Übereinstimmung: ­
  die  Ausfuhr  Amerikas  nach  Deutschland ­
  wird  größer;  der  Einfuhrüberschuß  Amerikas ­
  bezw.  der  Ausfuhrüberschuß  Deutschlands
wird  kleiner.  Die  deutsche  Lederindustrie  verliert ­
  drüben  an  Terrain;  die  amerikanische  gewinnt ­
  in  Deutschland  an  Boden;  die  Entwicklung
verläuft  ganz  entschieden  zu  ungunsten  der  deutschen ­
  Industrie.
Unter  diesen  Umständen  macht  sich  in  den
Kreisen  der  deutschen  Lederindustrie  mehr  und
mehr  das  Verlangen  nach  »Reziprozität«  geltend,
hier  in  dem  Sinne  gemeint,  daß  die  beiderseitigen
Zölle  gleich  hoch  sein  sollten.  (»Parität  der  Zollsätze«). ­
  »Zwei  derartig  vorwärts  dringende  Nationen«, ­
  so  bemerkt  eine  Berliner  Firma,  die  an  der
Ausfuhr  von  Glacehandschuhleder  und  an  der  Einfuhr ­
  von  amerikanischen  Chrom-Schuhleder  interessiert ­
  ist,  die  also  wie  nur  irgend  jemand  berufen
erscheint,  namens  des  deutschen  Ledergeschäftes
mit  Amerika  zu  sprechen,  »wie  Deutschland  und
Amerika,  sollten  sich  mit  gleichen  Waffen  messen,
und  unsere  [Leder-jlndustrie  würde  gerne  den
Kampf  [mit  der  amerikanischen]  bei  einer  gleichmäßigen ­
  Verzollung  ...  aufnehmen«.
Ähnlich  lautende  Darlegungen  sind  uns  bei
unserer  Rundfrage  mehrfach  unterbreitet  worden.
        <pb n="70" />
        66

Die  Lederindustrie  vertritt  denn  auch  mit
Entschiedenheit  den  Standpunkt,  daß  man  Amerika
nicht  mehr  soweit  entgegenkommen  dürfe,  wie
bisher,  wenn  sich  nicht  Amerika  zur  Herabsetzung
seiner  Zölle  verstehe.*)  »Da  die  deutschen  Hauptexportartikel ­
  in  der  Union  heute  bereits  von  dem
Maximaltarif  getroffen  sind«,  schreibt  ein  an
der  Ausfuhr  nach  der  Union  hervorragend  beteiligter ­
  Lederindustrieller  Deutschlands,  »welcher
wesentlich  höher  ist  als  der  neue  deutsche  Zolltarif, ­
  so  kann  ich  nicht  einsehen,  daß  bei  der
Kündigung  des  nordamerikanischen  Vertrages  und
Herbeiführung  eines  vertragslosen  Zustandes  ein
Zollkrieg  erfolgen  muß;  vielmehr  bin  ich  der  Meinung, ­
  daß  eine  wirkliche  Reziprozität  nur  erreicht
werden  kann,  wenn  Amerika  eine  Zeit  hindurch
die  Maximalzölle  des  deutschen  Zolltarifs  empfunden ­
  haben  wird.«  .  .  .  »Man  sollte  versuchen«,
so  läßt  sich  eine  Firma  aus  der  Nähe  von  Frankfurt, ­
  die  Ledergalanteriewaren  nach  drüben  exportiert, ­
  vernehmen,  »durch  Verweigerung  des  ganzen
Konventionaltarifs  die  Union  zu  zwingen,  Deutschland ­
  entgegenzukommen.«
»Von  der  Erwägung  ausgehend,  daß  die
Gleichheit  der  Konkurrenzbedingungen  die  wesentlichste ­
  Voraussetzung  für  die  Aufnahme  des  Wettbewerbes ­
  auf  den  ausländischen  Märkten  bildet,
ist  auch  bei  einem  zukünftigen  Handelsvertrag
mit  den  Vereinigten  Staaten  möglichst  vollständige
Parität  der  beiderseitigen  Lederzölle  und  gleichmäßige ­
  Feststellung  aller  mit  der  Zollbehandlung
verbundenen  Modalitäten  zu  erstreben.«
Ähnliche  Äußerungen,  sowie  solche  darüber,
daß  wir  der  Union  nur  einen  kleinen  Teil  unseres
Konventionaltarifes  gewähren  dürfen,  wenn  sie  uns
nicht  weiter  entgegenkommt  als  bisher,  liegen
uns  aus  der  Lederindustrie  mehrfach  vor.
C.
Was  nun  die  Wünsche  der  deutschen  Lederindustrie ­
  im  einzelnen  betrifft,  so  ist  dazu  zu  bemerken ­
  :
Lackierte  und  gefärbte  Kalbleder  zahlen
bei  uns  einen  Zoll  von  etwa  2,6°/ 0  vom  Wert;
gewichste  etwa  von  2°/ 0 .  In  der  Union  zahlen
lackierte  Kalbleder  unter  ioPfund  engl,  per  Dutzend
Häute  etwa  40%;  über  10  Pfund  engl,  etwa  30%;
Wichs-,  farbige  usw.  Kalbleder  etwa  20%  vom
Werte.
Bei  einer  Reduktion  der  derzeitigen  amerikanischen ­
  Zölle  um  20%  würde  sich  in  lackiertem ­
  Kalbleder  wahrscheinlich  eine  nennenswerte
Hebung  der  Ausfuhr  erzielen  lassen.  Die  inlän-*)

  »Wo  bleibt  denn  da  [wenn  das  Vertrags  Verhältnis  so
fortdauert]  die  Industrie«,  fragt  eine  Firma  ganz  erstaunt.
        <pb n="71" />
        67

dische  Produktion  hierin  ist  drüben  noch  nicht
sehr  entwickelt;  jedoch  bereitet  der  Ersatz  des
lakierten  Kalbleders  durch  lakiertes  Fohlen-  und
Ziegenleder  große  Schwierigkeit  für  den  Absatz
der  deutschen  Ware.
Desgleichen  würde  eine  Minderung  der  amerikanischen ­
  Zölle  auf  geschwärztes  und  gefärbtes
Ziegen-  und  Schafleder,  (für  Schuhe  und  auch
Portefeuilles)  wohl  wieder  eine  Ausfuhr  gestatten;
vielleicht  auch  in  lackiertem  Roßleder.
Könnten  wir  von  der  Union  endlich  auch
eine  Reduktion,  der  Zölle  um  20°/ 0  auf  gefärbtes
Glaceleder  und  von  mindestens  i2°/ 0  auf  Glacehandschuhe ­
  und  feine  Ledergalanteriewaren
erlangen,  so  würde  unserer  Leder  verarbeitenden
Industrie  damit  viel  gedient  sein.
X.
Die  chemische  Industrie  Deutschlands  macht
in  ihrer  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten
von  Jahr  zu  Jahr  Fortschritte.  Trotzdem  die
Amerikaner  sich  bemühen,  eine  eigene  chemische
Industrie  aufzubauen,  sind  sie  gezwungen,  für  gewisse ­
  Produkte  der  chemischen  Industrie  jetzt  und
auch  noch  für  Jahre  hinaus  auf  Deutschland  zu
rekurrieren.
Es  betrug  (iOOO  Mark)  in  Drogerie-,  Apothekerund ­
  Farbwaren  Deutschlands
Einfuhr  von  Ausfuhr  nach
den  Vereinigten  Staaten

1890

9,163

30,036

1891

9,002

32,678

1892

9,899

38,590

1893

10,969

35Ö44

1894

10,024

36,446

1895

11,067

40,863

1896

12,384

40,254

1897

14,528

46,478

1898

17,952

50,85.,

^99

21,442

55,75°

1900

25,370

57,*39

1901

21,624

6l,2l8

1902

23,5

66,072

1903

25,625

64,414

Von  der  Ausfuhr  entfielen  (iooo'Mark)  auf:

1898

1899

1900

1901

1902

1903

Anilinfarben.  .

15  445

16  263

16  744

16  410

18  335

16  950

Alizarin

2  593

2  694

2  264

4  209

4  674

3  73 1

Anilinöl

4  389

3  063

3  370

3457

3  890

3  600

Chinin

2  568

3  249

2  544

2  258

2  045

623

Indigo

1836

1737

2  463

3  374

3  132

3  124

Cyankali  ....

130

503

1  222

2  047

2  074

1  399

Pottasche  ....

560

693

1618

1  866

1  586

1  824

Bronzechromfarben ­
  ....

1  109

1  069

1  062

I  I  17

Nicht  bes.ben.
chem.  Fabr.

980

2  186

1  956

2  286

Mineralwasser

420

447

426

406

403

354

Summa

27  941

28  649

32  740

37  272

39  i57

36  008

iS
        <pb n="72" />
        Wir  führten  ferner  aus  nach  der  Union  (in
IOOO  Mark):

1898

1899

1900  |  1901

1902

1903

Chlorkalium  .

7  426

7  319

9  294  8  942

8  621

9  933

Schwefels.Kali

2  IOI

2  462

3013  3161

3  703

4  423

Abraumsalze  .

3  778

3  938

6  404  I  6  608

5  143

5  644

J 3  305

13  719

18711  j  18711

17  467

20  000

Für  die  Ausfuhr  unserer  Chemikalien  gilt  im
allgemeinen  —  Ausnahmen  werden  wir  sogleich ­
  erwähnen  —  der  Satz:  Die  Amerikaner
können  die  Zölle  in  bisheriger  Höhe  weiterhin  erheben; ­
  wenn  sie  nicht  auf  den  Gebrauch  von
guten  Chemikalien  verzichten  wollen,  —•  und  das
werden  sie  wohl  nicht  —  so  müssen  sie  nach
Deutschland  kommen.  Daß  sie  wie  unsere  Wollindustrie, ­
  unsere  Glas-,  Papierindustrie,  so  auch  die
chemische  Industrie  von  ihrem  Markte  tunlichst
aussperren  möchten,  kann  keinem  Zweifel  unterliegen. ­
  Ob  ihnen  aber  solches  gelingt,  kann  angesichts ­
  der  bisherigen  Entwickelung  als  höchst
zweifelhaft  bezeichnet  werden.

Die  Amerikaner  geben  ihre  Einfuhr  an:

1899

1900

1901

1902

1903

Chemicals

42  68t

54  705

53  508

57  723

64  35 1

darunter
Alizarin  insg

700

768

709

1  027

660

aus  Deutschland

628

69  t

649

941

616

Coal-tar  Colours  insg.  .

3  799

4  890

3881

495'

5  3°5

aus  Deutschland

2  869

3  822

3  °52

3  935

4  ”4

Indigo  insg

1  699

1  446

1  4°3

1  036

I  202

aus  Deutschland

77

3i9

325

447

685

Mineral  Waters  insg..  .

596

662

701

770

805

aus  Deutschland

362

396

414

434

462

Muriate  of  Potash  insg.

1  5°9

1  804

2  046

2  131

2  625

aus  Deutschland

1  497

1  768

2035

2  IO9

2  597

Potash  all  other

893

I  270

1  472

1  617

1  625

aus  Deutschland

665

924

I  217

1  306

1360

Salt  of  Cinchona  insg.

949

93i

I  I  2  I

801

752

aus  Deutschland

765

617

665

469

501

Chemie.,  all  other  (free)

5  137

6  533

6025

6  508

7074

aus  Deutschland

1  548

1  572

17x4

1  929

2  267

Chemie.,  all  other  (dut.)

5  125

6  53°

7  011

7  468

7  566

aus  Deutschland

2  603

3  i45

3  618

3  829

3  99t

Phosphates,  crude  insg.

489

5°4

817

791

639

aus  Deutschland

301

354

623

560

426

Fertilizers,  all  other  .  .

959

x  136

1377

i  491

2  260

aus  Deutschland

817

867

1  190

1  239

I  722

In  Alizarin  kennt  die  Union  fast  keinen
anderen  Lieferanten  als  Deutschland;  desgl.  in
Pottasche.

In  Steinkohlenteerfarben  stammt  das  Gros
der  Einfuhr  aus  Deutschland;  desgl.  in  Chininsalzen ­
  und  Düngemitteln.
Die  11  vorstehend  spezifizierten  Artikel  machten ­
  bei  der  Union  aus:
        <pb n="73" />
        19

69

im  Jahre

Wert  der
Gesamteinfuhr
1000  Dollar

aus  Deutschland
stammten
1000  Dollar

Anteil
in  Prozenten

1899

21  856

12  092

55

1900

26  470

15  475

52

1901

26  563

15  502

5 1

1902

28  591

16  299

57

1903

3°  5ii

18  741

61

Was  dagegen  die  Amerikaner  auf  dem
hier  behandelten  Gebiet  nach  Deutschland  ausführen, ­
  sind  keine  Fertigfabrikate,  sondern  zumeist
Halbfabrikate,  die  teils  in  der  chemischen,  teils  in
anderen  Industrien  Verwendungfinden.  Die  deutsche
Drogen-  usw.  Einfuhr  aus  Amerika  setzt  sich  in
der  Hauptsache  zusammen  aus:

1895

1900

1903

1000  Mark

Alkaloide  und  deren  Salze  .

13

3°

619

Holzgeist

965

1,854

1,567

Holzessigsaurer  Kalk

73°

1,843

2,809

Terpentinöl

5.891

16,938

16,368

6,599

20,665

21,363

Anteil  an  unserer  amerik.  Einfuhr

  an  Drogen  usw  .  .  .

59%

81  %

83%

Einzelheiten  unserer  Ausfuhr  nach  der  Union
anlangend  sei  folgendes  bemerkt:
In  Salizylsäure  haben  die  Amerikaner  vom
Bezug  aus  Deutschland  sich  freigemacht.  Es  betrug ­
  die  deutsche  Ausfuhr  nach  der  Union  (in
IOOO  Mark):
1897:  560  1902:  175
1900:  257  1903:  33
Der  Zoll  beträgt  10  Cents  pro  Pfund.  Die
deutschen  Interessenten  verlangen  eine  Reduktion
auf  5  Cents  (um  50°/ 0 ),  wenn  wieder  ein  Geschäft
möglich  werden  soll.
Die  Ausfuhr  in  ätherischen  Ölen,  Rohstoffen ­
  für  Parfümerien  hat  ein  Interesse  an
einer  Minderung  der  amerikanischen  Zölle;  aber
kein  brennendes.  »In  unserem  Fabrikationszweig
ist  die  amerikanische  Industrie  bis  jetzt  noch  nicht
imstande,  erfolgreich  gegen  uns  anzukämpfen,  da
ihre  Erzeugnisse  den  unserigen  an  Güte  erheblich
nachstehen  ...  So  lange  unsere  Produkte  von
den  amerikanischen  an  Güte  nicht  erreicht  werden, ­
  können  die  jetzt  herrschenden  Zollsätze  die
Prosperität  und  gedeihliche  Fortentwicklung  unseres ­
  Handels  mit  den  Vereinigten  Staaten  nicht
beeinträchtigen.«
Ein  Artikel,  in  dem  sich  ein  Millionengeschäft
nach  Amerika  entrieren  ließe,  wenn  die  Zölle
von  rund  200  %  nur  auf  100  %  herabgesetzt
würden,  sind  kosmetische  Präparate.  Ob  allerdings ­
  dahin  gehende  Versuche  angesichts  des  Alkoholgehalts ­
  dieser  Artikel  und  der  Inlandsteuer ­
  auf  Alkohol  Erfolg  haben  können,  lassen
wir  dahingestellt.
        <pb n="74" />
        70

In  Brauerglasuren  und  Lacken  (Varnishes)
hat  zwar  die  Union  eine  Fabrikation,  die  aber
der  deutschen  keineswegs  ebenbürtig  ist.  Der
Einfuhrzoll  beträgt  1,32  Cents  pro  Gallone  +  35  °/°
vom  Werte,  was  etwa  85°/ 0  des  Preises  ausmacht.
Eine  Reduktion  des  Zolles  um  20°/ 0  könnte  den
Absatz  nach  den  Vereinigten  Staaten  heben.
In
a)  photographischen  Artikeln  (lichtempfindlichen ­
  Papieren,  Photo-Chemikalien,  Entwicklern, ­
  Verstärkern,  Abschwächern,  Ton-  und  Fixierbädern, ­
  saurem  Fixiersalz,  neutralem  Tonsalz  mit
Gold,  Platin-Tonbädern,  Präparaten  zum  Lichtempfindlichmachen ­
  von  Papieren,  Sensibilisatoren
zum  Selbstherstellen  von  orthochromatischen  und
panchromatischen  Platten,  Lichthofschutzmitteln,ungemischtem ­
  Blitzlichtpulver  und  Blitzlichtfabrikaten,
photographischen  Lacken,Retouchieressenzen,Klebstoff, ­
  Gold  und  Platin  in  gebrauchten  Bädern,  in
Pulver  konzentriert,  flüssig  und  in  Patronenform),
b)  in  chemisch  pharmazeutischen  Präparaten, ­
  wie  z.  B.  Pyrogallol,  Acid.  camphoricum,
  Acid.  chrysophanic.,  Aconitin,  Agarcin,  Apiol,
Apomorphin,  Arbutin,  Arecolin,  Atropin,  Coffein,
Cocain,  Colchicin,  Digitalin,  Eserin,  Eucalyptol,  Extract.
  filicis,  Ferratin,  Ferratose,  Jodferratose,  Guajacol,
  Hyosciamin,  Lactophenin,  Pilocorpin,  Pierotoxin,
  Resorcin,  Spartein,  Scopolamin,  Strophantin,
Thymol,  Terpinhydrat,  Cumarin,  Hydrochinon,
würde  eine  Minderung  der  Zölle  um  20°/ 0  unsere
Ausfuhr  ebenfalls  bedeutend  heben.
Bei  photographischen  Artikeln  beträgt  die
durchschnittliche  Zollbelastung  bei  der  Einfuhr  in
die  Union  40°/ 0 ;  bei  den  gedachten  chemisch
pharmazeutischen  Präparaten  gewöhnlich  2  5°/ 0 ,
z.  T.  auch  bedeutend  mehr  (Strychnin  66°/ 0 ,
Chloralhydrat  iio°/ 0 ,  Paraldehyd  135°/ 0 ).
In  Kali  bicarbon.  würde  ebenfalls  eine  Reduktion ­
  der  Zölle  um  20°/ 0  von  Wert  sein.
X.

In  Papier  und  Papierwaren  führten  wir
aus  nach  der  Union  für

im  Jahre  I

Hill.  M.

im  Jahre

Mill.  M.

1898

6,6

1901

8,9

1899

7,8

1902

8,1

1900

10,2

1903

9,8

darunter  als  Hauptsorten

im  Jahre

photograph.
Papier

Bunt-,  Gold-  u.
Silberpapier

Papierwaren
n.  bes.  benannt

1000  M.

1000  M.

1000  M.

1899

412

5  035

1  384

1900

273

6  248

1  767

1901

565

4  750

1  638

1902

607

2  635

I  902

1903

241  I

2  579

2  I92
        <pb n="75" />
        20

71

Unsere  Ausfuhr  i.  Sp.  H.  betrug  in  Bunt-,  Goldund
  Silberpapier,  photographischem  Papier,  Papierwaren ­


im  Jahre

Millionen  Mark

im  Jahre

Millionen  Mark

CC
ON
CO

43,5

1901

47,8

1899

44,0

1902

43,1

1900

52.8

1903

55,4

Ein  Sechstel  bis  ein  Fünftel  unserer  einschlägigen ­
  Ausfuhr  geht  also  nach  Amerika.

An  Farbendruckbildern  usw.  gingen

im  Jahre

nach  den
Vereinigten  Staaten

Gesamtausfuhr

Mill.  M.

-  Mill.  M.

1898

7,5

58,0

^99

8,8

62,2

1900

9,7

70,2

1901

M,9

89,9

1902

16,9

102,1

1903

10,6

60,5

was  ein  Siebentel  bis  ein  Sechstel  unserer  Ausfuhr
ausmacht.

Die  Amerikaner  geben  ihre  Einfuhr  in  Paper
and  manufactures  of  paper  mit  folgenden
Summen  an:

1900

1901

1902

1903

1904

1000  Dollars

Gesamteinfuhr
darunter  aus  Deutschland.

3  796
2  284

4  °°3
2  387

4  223
2  462

4  733
2  848

5  3i9
3  176

Unser  nächster  Konkurrent  ist  England,  von
wo  die  Union  bezog  für  IOOO  Dollars

1900

1901

1902

1903

1904

610

639

749

792

00
to

Wenn  die  Union  60  Prozent  ihres  Einfuhrbedarfes ­
  bei  uns  deckt,  bei  dem  nächsten  Konkurrenten ­
  aber  nur  17  Prozent,  so  heißt  das:  soweit ­
  wir  im  Wege  der  Einfuhr  unseren  Bedarf
decken  wollen,  müssen  wir  uns  hauptsächlich  an
Deutschland  wenden;  das  Papier,  das  wir,  abgesehen ­
  von  dem,  was  wir  selbst  fabrizieren,  nötig
haben,  bekommen  wir  nur  dort.
Was  inbesondere  Lithographie  Labels  and
Prints  anlangt,  so  hat  die  amerikanische  Einfuhr
betragen

1900

1901

1902

1903

1000  Dollars

Gesamteinfuhr

906

948

■,°53

^250

darunter  aus  Deutschland.

764

767

860

I, 0 ^

Anteil  in  Prozenten

84%

81%

82%

88%

Was  nun  die  Wünsche  der  deutschen  Papierindustrie ­
  anlangt,  so  sei  dazu  Folgendes  bemerkt:
In  besseren  Zellstoffarten  ist  eine  Ausfuhr
nach  Amerika  möglich,  weil  die  amerikanischen
        <pb n="76" />
        c

72

Sulfitzellstoffe  meist  geringerer  Qualität  sind.  Gelänge ­
  es  also  für  Zellstoff  eine  Minderung  der
amerikanischen  Zölle  durchzusetzen,  so  könnte
hier  der  Export  gesteigert  werden.
In  Phantasiekartonnagen  ist  uns  Amerika
in  einfacheren  Sachen,  wo  die  maschinelle  Arbeit
eine  Rolle  spielt,  überlegen.  Zoll  und  Transport
lassen  hier  einen  Wettbewerb  ausgeschlossen  erscheinen, ­
  Würde  jedoch  eine  Minderung  des
Zolls  um  20°/ 0  stattfinden,  so  könnte  eine  Steigerung
unserer  Ausfuhr  in  feinerer  Ware  stattfinden.
Ganz  besonders  wäre  es  zu  begrüßen,  wenn
es  gelänge,  eine  Ermäßigung  für  geprägte  Pappwaren ­
  durchzusetzen.  Diese  Fabrikation  ist  in  den
Vereinigten  Staaten  erst  in  der  Entwicklung  begriffen; ­
  was  die  Amerikaner  hier  kaufen  wollen,
müssen  sie  zum  weitaus  größten  Teil  aus  Deutschland ­
  beziehen.  Die  deutsche  Ware  wird  gerne
genommen,  und  die  Ausfuhr  würde  ganz  bedeutend
steigen,  wenn  es  gelänge,  hier  eine  Reduktion  der
Zölle  zu  erlangen.
In  Betracht  kommen  vor  allem  die  sog.  Wandtaschen ­
  (Wallpockets),  die  Rückwände  für  Kalender,
Spiele  zum  Zusammensetzen  usw.  Diese  Sachen
werden  meist  in  Arbeiterkreisen  gekauft  und  müssen
infolgedessen  sehr  billig  hergestellt  werden.  Während ­
  sie  früher  anstandslos  als  manufactures  of
paper  mit  35  Prozent  vom  Wert  verzollt  wurden,
hat  man  sie  letzthin  unter  die  Position  »Lithographie ­
  prints«  gebracht,  sie  mit  einem  Zoll  von
6  Cents  per  Pfund  (65  bis  70  Prozent  vom  Wert)
belegt  und  sie  so  direkt  unverkäuflich  gemacht.
Man  hat  nun  vielfach  zu  dem  Ausweg  gegriffen,
daß  man  an  den  betreffenden  Waren  einen  Kalender ­
  angebracht  hat  und  so  wieder  den  Zollsatz
von  35  Prozent  vom  Werte  für  diese  Ware  erlangte. ­
  Dieses  Verfahren  muß  aber  natürlich  die
Herstellung  verteuern.
Unter  §  400  des  amerikanischen  Tarifs  »Lithographie ­
  prints«  fallen  eigentlich  nur  direkt  auf
feinen,  weißen  Chromokarton  gedruckte  Lithographien, ­
  während  die  geprägten  Pappwaren  aus
schwerer  ordinärer  Pappe  bestehen,  überklebt  mit
dünnem  Papier,  welches  mit  Figuren  usw.  bedruckt
ist.  Es  wäre  infolgedessen  wünschenswert,  wenn
es  gelänge,  vertragsmäßig  eine  Position  zu  schaffen,
dergemäß  ausgestanzte,  geprägte,  bronzierte  oder
bemalte  Waren  aus  Pappe,  desgleichen  Waren
aus  Pappe,  mit  lithographisch  bedrucktem  Papier
beklebt,  ausgestanzt  und  geprägt,  als  manufactures
of  paper  mit  etwa  30  Prozent  vom  Wert  verzollt
werden.
Lithographische  Erzeugnisse  (Zigarrenetiketts)
sind  mit  Zöllen  von  138  M.  (Bronzedruck)  bis
458  M.  pro  100  Kilo  (in  Blattgold)  belegt.  Diese
        <pb n="77" />
        73

Sätze  machen  45  bis  55  Prozent  des  Verkaufswertes' ­
  aus.
Ein  Absatz  nach  Amerika  ist  eigentlich  nur
dann  möglich,  wenn  man  das  gleiche  Sujet  auch
nach  anderen  Ländern  verkaufen  kann,  wenn  also
die  Kosten  der  Lithographie  nicht  direkt  in  Ansatz ­
  gebracht  zu  werden  brauchen.  Sujets  direkt
für  Amerika  herzustellen,  ist  unmöglich.  Die
deutschen  Zölle  (Nr.  657  und  658  des  Tarifs)  betragen ­
  IO—20  M.  pro  IOO  Kilo.  Bei  diesem  Mißverhältnis ­
  ist  es  einleuchtend,  daß,  während  der
amerikanische  Markt  den  deutschen  Kunstanstalten
großenteils  verschlossen  ist,  das  amerikanische
Produkt  mehr  und  mehr  herüberkommt.  Eine  weitere ­
  empfindliche  Schädigung  entsteht  dem  deutschen ­
  graphischen  Kunstgewerbe  durch  die  in  den
meisten  Fällen  unausführbare  Bestimmung  des
Übereink  ommens  vom  15.  Januar  1892,  wonach ­
  deutsche  Erzeugnisse  nur  dann  in  der  Union
einen  Schutz  genießen,  wenn  zwei  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  gedruckte  Exemplare  hinterlegt ­
  werden.
Auch  in  Tapeten  möchte  eine  Minderung  der
amerikanischen  Zölle  um  15—20°/ 0  eine  Hebung
unserer  Ausfuhr  zur  Folge  haben.

XI.
In  Instrumenten,  Maschinen  und  Fahrzeugen ­
  betrug  unsere  Ausfuhr

im  Jahre

insgesamt

nach  der  Union

Anteil
in  Prozent

IOOO

M.

1898

2  17  790

4  313

2

1899

250  455

5  890

2

1900

3i5  973

7  49 1

2

1901

279  978

8  215

3

1902

266  702

8  586

3

1903

297  141

11  529

4

Es  betrug  unsere  Ausfuhr

im
Jahre

an  musik.  Instrum.
außer  Klavier,
Harmonium,  Orgel
insgesamt  |  n.  d.  Union

an  chirurgischen
Instrumenten
insgesamt  n.  d.  Union

an  astron.,  opt.
Instrumenten
insgesamt  n.  d.  Union

IOOO

Mark

1900

I  I  792

2  571

8  775

1  229

II  752

839

1901

14196

3  220

7  218

1197

II  524

1  415

1902

11372

2  648

5  989

967

13  304

1  882

1903

16  805

4  895

4  936

913

8  929

1  068

Durchschnitt ­


13  041

3  333

6  729

1076

i&amp;gt;  377

1  301

Anteil

25%

16%

I  I

%

In  musikalischen  Instrumenten  ist  Deutschland
der  Hauptlieferant  der  Union.  Die  amerikanische
Einfuhr  in  Musical  Instruments  and  Parts  stellte  sich
        <pb n="78" />
        74

im
Jahre

insgesamt ­


Österr.-Ungarn


Frankreich ­


Schweiz
■

Deutschland ­


Anteil
Deutschi.
in  Proz.

auf

1000  Dollars

1893

995

20

114

153

651

65

1897

1148

42

129

120

813

7i

1900

1  091

42

120

64

816

75

1901

992

54

156

65

676

68

1902

1  000

5°

139

61

681

68

1903

1125

62

165

59

782

70

Die  Fabrikation  von  Nähmaschinen,  Fahrrädern, ­
  Kassaregistriermaschinen  erhofft  von
einer  Reduktion  der  amerikanischen  Zölle  (rund
40%  vom  Wert)  um  15—20%  keinen  Vorteil.
Sie  steht  vielmehr  auf  dem  Standpunkte,  daß
»Gleiches  mit  Gleichem«  vergolten  werde,  daß  die
Union  die  Zölle  auf  das  Niveau  der  deutschen
(etwa  7  %)  ermäßigen  solle.  (Oder  umgekehrt.)
In  Klavieren  wird  sich  so  leicht  nicht  von
uns  nach  der  Union  ein  nennenswerter  Export
vollziehen;  dagegen  ist  ein  solcher  von  der  Union
zu  uns  vorhanden.  Amerika  legt  einen  Zoll  von
45%  vom  Werte  auf  unsere  Erzeugnisse,  wir  noch
keinen  solchen  von  10%  auf  die  seinen.  So  verlangt
denn  auch  die  deutsche  Klavierindustrie  weniger
eineMinderung  der  amerikanischen  Zölle,  die  nichts
nützen  würde,  als  eine  Ausmessung  der  deutschen
Zölle  nach  amerikanischem  Vorbilde.
Eine  Minderung  der  derzeitigen  amerikanischen
Zölle  um  20%  könnte  von  Nutzen  sein
a)  für  Automobile.  Zweisitzer  werden  in
der  Union  selbst  gebaut  und  auch  nach  Deutschland ­
  ausgeführt.  In  größeren  Modellen  aber  sind
wir  den  Amerikanern  bedeutend  überlegen.
b)  für  Maschinen  für  Hartzerkleinerung
und  für  hydraulische  Pressen.
c)  für  Brauereimaschinen.
Wenn  wir  die  Wünsche  der  deutschen  elektrotechnischen ­
  Industrie  an  der  Neuordnung
unserer  Handelsbeziehungen  zur  Union  kurz  zusammenfassen ­
  wollen,  so  können  als  Leitsätze
gelten:
1.  Minderung  der  amerikanischen  Zölle  um
mindestens  50%,
2.  womöglich  Reziprozität  im  Ausmaß
der  gegenseitigen  Zölle.
Auf  diesem  Standpunkt  steht  vor  allem  die
Fabrikation  von  Dynamomaschinen  und  Elektromotoren. ­
  Hier  rechnet  man  mit  der  Möglichkeit ­
  eines  amerikanischen  Einbruches  ins  deutsche ­
  Gebiet.  Wir  haben  im  (neuen)  Tarif  einen
Satz  von  6  bis  9  M.  pro  100  kg;  die  Amerikaner
von  45°/o-  Eine  Dynamomaschine  von  50  kg  Gewicht ­
  und  einem  Verkaufswert  von  150  M.  trägt
bei  uns  einen  Zoll  von  4,50  M.,  in  Amerika  einen
Zoll  von  67,50  M.  Der  amerikanische  Markt  ist
        <pb n="79" />
        75

uns  damit  versperrt;  eine  Minderung  des  Zolls  um
20°/ 0  ist  hier  ohne  Nutzen,  ermöglicht  kein
laufendes  Ausfuhrgeschäft.
Gleiches  gilt  für  die  Fabrikation  von  Starkstromapparaten. ­
  Der  Umsatz  mit  den  Vereinigten ­
  Staaten  ist  hier  bisher  gleich  Null  gewesen;  der
Zoll  von  45%  macht  jede  Konkurrenz  unmöglich.
Eine  Minderung  der  amerikanischen  Zölle  um
20  %  bleibt  ohne  Wirkung.
Ebenso  für  die  Fabrikation  von  Meß-,  Zähl-,
Registrierapparaten.
Wissenschaftliche  Instrumente,  (Galvanometer, ­
  Rheostate,  Meßbrücken,  Normalienapparate ­
  für  magnetische  Messungen)  welche  nicht  in
größeren  Mengen  hergestellt  werden,  gehen  für
die  Universitäten  usw.  zollfrei  in  die  Union  ein.
Meßinstrumente  zu  technischen  Zwecken
(Volt-  und  Amperemeter,  Wattmeter),  die  in  großen
Mengen  hergestellt  werden,  zahlen  45%  Zoll  und
sind  damit  nicht  exportfähig.
Ein  Wattmeter  im  Werte  von  200  M.  zahlt
bei  uns  einen  Zoll  von  3.60  M.;  in  der  Union
von  90  M.  Kein  Wunder,  daß  man  auch  hier  wie
in  anderen  Branchen  »volle  Gegenseitigkeit«  hinsichtlich ­
  der  Zollsätze  fordert.
Die  Bogenlampenindustrie  kommt  nur  in
Dauerlampen  mit  einigen  wenigen  geschützten
Artikeln  in  geringen  Mengen  auf  den  amerikanischen ­
  Markt.  Ein  Zollnachlaß  von  20  %  spielt
hier  kaum  eine  Rolle.
In  Glühlampen  werden  nur  Spezialsachen
nach  drüben  exportiert.  Die  Zollbelastung  von
45—60  %  würde  auch  bei  einer  Minderung  um
20%  noch  keine  umfangreichere  Ausfuhr  gestatten.
In  der  Schwachstrom-Apparate  -  Industrie, ­
  vor  allem  in  Telephonen  kann  keine  Ausfuhr
nach  drüben  stattfinden;  der  Zoll  ist  zu  hoch.  Er
müßte  auf  den  deutschen  Satz  ermäßigt  werden,
wenn  wir  drüben  konkurrieren  wollten.  Charakteristisch ­
  ist  in  dieser  Hinsicht  folgende  Äußerung
des  Inhabers  einer  großen  deutschen  Telephonfabrik:
»Ich  stehe  auf  dem  Standpunkte,  daß  das  Gleichheitsprinzip ­
  nach  Tunlichkeit  gewahrt  werden  soll,
besonders  da  gewisse  Industrieen  beider  Länder
gleich  entwickelt  sind.  Es  ist  heute  ein  Leichtes,
amerikanische  Maschinen,  Fahrräder,  Werkzeuge
usw.  zu  billigem  Zollsatz  nach  Deutschland  einzuführen, ­
  während  umgekehrt  Deutschland  ganz
außer  Stande  ist,  seine  entsprechenden  Fabrikate
nach  Amerika  zu  liefern«.
Kohlenstifte  für  elektrotechnische
Zwecke  tragen  in  der  Union  einen  Zoll  von
150%  vom  Werte.  Auf  galvanischen  Kohlen
ruht  eine  Eingangsabgabe  von  35%.
Hier  würde  eine  Reduktion  der  amerikanischen
Zölle  um  20%  vermutlich  einen  Erfolg  haben.
        <pb n="80" />
        76

In  elektromedizinischen  Apparaten  beträgt ­
  der  Zoll  ebenfalls  45%.  Wenn  er  nicht  auf
20%  reduziert  wird,  so  ist  keine  wesentliche
Hebung  der  Ausfuhr  zu  erhoffen.
Bei  Beleuchtungskörpern  (Kronleuchtern)
stellt  sich  der  Zoll  auf  60  %.  Dieser  Artikel  wird
nur  probeweise  versandt,  um  drüben  kopiert  zu
werden.
Die  amerikanischen  Zölle  auf  die  Erzeugnisse
der  elektrotechnischen  Industrie  sind  ein  vollgültiger ­
  Beweis  für  unsere  Darlegung,  daß  man
den  amerikanischen  Tarif  so  konstruiert  hat,  daß
eine  20prozentige  Zollminderung  im  Wege  eines
Reziprozitätsvertrages  den  Zöllen  ihre  prohibitive
Natur  nicht  nehmen  würde.

XII.

A.  An  Spielwaren  aller  Art  führten  wir  aus:

im  Jahre

Gesamtausfuhr
Mill.  M.

nach  der  Union
Mill.  M.

1898

38,8

9,4

1899

43,0

10,4

1900

53,4

14,4

1901

53.1

15,5

1902

55,4

15,6

T 9°3

56,8

16,7

Die  Amerikaner  nehmen  uns  also  25  —  30
Prozent  unserer  Ausfuhr  ab.  Wir  haben  in  dieser
Branche  bis  zu  einem  gewissen  Grade  ein  Monopol
im  Handel  mit  der  Union.  Unsere  Ausfuhr  hat
denn  auch,  wie  oben  gezeigt,  ständige  Fortschritte
gemacht.  Die  Einfuhr  der  Union  an  »Toys«  stellte
sich  auf

im  Jahre

insgesamt

aus  Deutschland

Anteil
Prozent

1000  Dollars

1899

2  265

2  088

92

1900

2  923

2  674

92

1901

3  830

3  545

92

1902

4  024

3  682

91

1903

4  232

3  873

92

1904

4977

4  542

91

Im  weiten  Abstand  folgt  als  nächster  Konkurrent ­
  Frankreich  (Einfuhr  der  Union  an  Toys
von  dort  1901/3:  135000,  137000,  136000  Dollars),
welches  die  amerikanische  Einfuhr  mit  4,  3,4  und
3,i°/ 0  bestritt.
Der  Wertzoll  von  35%  in  der  Union  gilt  hier
sozusagen  als  geheiligte  Institution.
Seit  25  Jahren  —  die  Zeit  der  Geltung  des
Wilson-Tarifes  ausgenommen  —  beträgt  der  Zoll
35%,  mit  dem  Ergebnis,  daß  die  Einfuhr  der  Union
von  1884  auf  1904  sich  fast  verdreifacht  hat.  Es
wäre  wünschenswert,  hier  eine  Ermäßigung  des
amerikanischen  Zolles  zu  erwirken;  die  Union  wird
        <pb n="81" />
        aber  diese  kaum  gewähren.  Die  35%  sind  für
sie  ein  Finanz  zoll.  Jedenfalls  haben  wir  Industrien, ­
  bei  denen  man  mehr  Anlaß  hat,  auf  eine
Reduktion  der  amerikanischen  Zölle  zu  dringen
als  hier,  wo  wir  in  der  Union  selbst  noch  keine
große  Konkurrenz  haben,  wo  wir  den  Einfuhrmarkt
fast  souverän  beherrschen.
B.  In  Kautschuk  und  Guttapercha  und
Waren  daraus  stellte  sich  unsere  Ausfuhr

im  Jahre

insgesamt

n.  d.  Union

darunter  Kautschuk
und  Guttapercha
(Rohware)

1000  M.

1900

62,905

i3,4i3

12,108

1901

44,770

5,295

4,151

1902

50,000

7,553

6,338

1903

62,888

6,208

4,141

Durchschnitt  55,114

8,117

6,685

Die  Ausfuhr  Deutschlands  in  den  hier  in
Betracht  kommenden  Produkten  ist  hauptsächlich
Rohstoffausfuhr.  Wünsche  sind  uns  hier  nicht
bekannt  geworden.

C.  Die  deutsche  Ausfuhr  in  Glas  und  Glaswaren ­
  betrug

im  Jahre

insgesamt

n.  d.  Union

Anteil  d.  Ausfuhr
n.  d.  Union

1000  M.

1898

39,057

3,832

9,8%

1899

42,596

4,071

9,5%

1900

46,676

4,276

9,2%

1901

48,877

4,079

8,3%

1902

48,005

4,597

9,6%

1903

5U450

6,211

12,7%

Die  Zeit,  da  die  Union  als  Markt  für  die  Erzeugnisse ­
  unserer  Glasindustrie  mit  in  erster  Reihe
stand  (Ausfuhr  nach  dort  im  Jahre  1890:  14  Mill.  M.;
1891:  10  Mill.  M.),  ist  dahin;  die  Union  beginnt
selbst  ein  Ausfuhrland  für  Glas  zu  werden.

Wir  führten  in  optischen  Gläsern  nach  der
Union  aus:

im  Jahre

1000  Mark

im  Jahre

1000  Mark

1898

486

1901

394

1899

628

1902

6l  I

1900

353

1903

2095

Dazu  an  Uhr-,  Brillen-,  Lorgnon-,  Stereoskopgläsern ­


im  Jahre

1000  M.

im  Jahre

1000  M.

1898

763

1901

938

1899

994

1902

862

1900

814

1903

473

Die  Amerikaner  geben  an  ihre  Einfuhr  von
Glas  plates  or  disks,  rough  cut  or  unwrought,  for
optical  instruments  etc.  (lOOO  Dollars)
        <pb n="82" />
        78

im  Jahre

insgesamt

Großbritannien

Frankreich

Deutschland

1898

108

33

23

52

1899

120

41

19

59

1900

&amp;gt;25

42

28

55

1901

161

56

39

66

1902

191

55

56

80

1903

218

74

35

108

Weitaus  der  wichtigste  Posten  unserer  Glasausfuhr ­
  nach  drüben  war  früher  belegtes  Spiegelglas. ­
  Von  5  Millionen  Mark  im  Jahre  1891  ist
der  Export  auf  0,1  Millionen  Mark  im  Jahre  1903
zurückgegangen.  Ob  eine  Minderung  der  gegenwärtigen ­
  amerikanischen  Zölle  um  20°/o  eine
Wiederbelebung  der  Ausfuhr  zur  Folge  hätte,
wird  bezweifelt.
Wenn  man  die  Glasindustrie  bei  den  Vertragsverhandlungen ­
  berücksichtigen  will,  so  muß  der
Nachdruck  neben  Bindung  der  Zollfreiheit  für
optisches  Glas  (Z.  565)  vor  allem  auf  unbelegtes
Spiegelglas  gelegt  werden.

Unsere  Ausfuhr  von  unbelegtem  Spiegelglas ­
  und  Tafelglas  nach  der  Union  betrug

im  Jahre

1000  M.

im  Jahre

rooo  M.

1898

i,43i

1901

1,250

1899

927

1902

1,629

1900

1,392

1903

i,553

Bei  kleinen  Maßen  beträgt  hier  der  Zoll  26
bis  32%  des  Wertes,  bei  großen  (24"X30")  65°/ 0 .
Hier  würde  eine  Reduktion  der  Zölle  um  20°/ 0
Aussichten  auf  eine  Steigerung  der  Ausfuhr  eröffnen. ­

D.  Material-,  Spezerei-  und  Konditorwaren ­
  machten  früher  einen  ganz  bedeutenden
Teil  unserer  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten
aus,  haben  aber  letzthin  an  Bedeutung  sehr  eingebiißt.
  Die  einschlägige  Ausfuhr  Deutschlands
nach  der  Union  wertete:  (lOOO  M.)

1890:  19703
1891:  47  565
1892:  19794
1893:  42  204
1894:  34695

1895:  25  343
1896:  76354
1897:  83  768
■  898:  55  806
1899:  48  936

1900:  81  596
1901:  32  597
1902:  25  391
1903:  15461

Daß  dieser  Posten  letzthin  so  starke  Rückgänge ­
  zeigt,  liegt  an  der  geminderten  Zuckerausfuhr ­
  Deutschlands  nach  Amerika;  und  dieser
Rückgang  hinwieder  hat  seinen  Grund  in  der
Vorzugsstellung  des  kubanischen  Zuckers  in  der
Union.

Unsere  Ausfuhr  in  Zucker  nach  der  Union
betrug  (1000  M.):

1890:  8935
1891:  37  969
1892:  9  537
1893:  32  646
1894:  26  503

1895:  16  328
1896:  68  566
1897:  67  330
1898:  40  212
'899:  36561

1900:  69  978
1901:  20  160
1902:  10993
1903:  0507
        <pb n="83" />
        79

Die  Vorzugsbehandlung,  welche  die  Union
dem  kubanischen  Zucker  zu  Teil  werden
läßt,  legt  uns  nach  amerikanischer  Auffassung ­
  die  Pflicht  auf,  die  amerikanische
Einfuhr  ebenfalls  zu  differenzieren.  Jedenfalls ­
  liegt  es  nahe  auszusprechen,  daß  wir  keinen
Grund  haben,  die  Union  als  allgemein  meistbegünstigte ­
  Nation  zu  behandeln,  uns  dagegen
in  einem  Produkte,  das  manchmal  x  5  °/ 0  unserer
Ausfuhr  nach  drüben  betrug,  schlechter  behandeln
zu  lassen,  als  andere  Lieferanten  der  Union.
Größere  Posten  in  der  Ausfuhr  dieser  Rubrik
stellen  noch  dar

1899

1900

1901

1902

1603

1000  Mark

Wein  in  Fässern  ....

1978

1976

2415

2321

2604

Wein  in  Flaschen.  .

2  193

2  150

2421

2795

2933

Bier

603

695

765

885

1012

Kakaobutter.  .  .  .

113

3

332

643

587

Getreide,  geschroten  .  .  .

2474

2427

235°

3286

2938

Reis

1811

I  I  I  I

I  120

794

931

Für  Wein  sollte  man  die  bisherigen  Zollminderungen ­
  in  der  Union  wieder  zu  erlangen
suchen.  (S.  die  Darlegungen  in  Abschnitt  IV.)
E.  Einen  beträchtlichen  Anteil  unserer  Ausfuhr
nach  der  Union  stellen  die  Erzeugnisse  der  Industrie ­
  der  Steine  und  Erden  dar.  Wir  führten
u.  a.  aus:

n  Jahre

Porzellan
1000  Mark

Luxusporzellan ­

1000  Mark

Ton  war  en,
mehrfarbig,
n.  b.  b.
1000  Mark

Zement
1000  Mark

insnach

  der

insnach

  der

insnach

  der

insnach

  der

gesamt

Union

gesamt

Union

gesamt

Union

gesamt

Union

1900

25  34 r

13  212

8710

2  842

13129

913

25  439

8873

1901

31  283

17  279

ro  546

2  749

11358

861

18  434

3  801

1902

32  828

18  853

12  007

3  292

1060

1187

19  996

7  399

1903

37  643

21  107

10825

2  959

12  093

1949

18  001

5  541

Was  Zement  betrifft,  so  ist  zu  bemerken,
daß  sich  die  Zementeinfuhr  der  Union  in  einer
absteigenden  Richtung  befindet.  Sie  betrug:

im  Jahre

Gesamteinfuhr ­


davon  aus
Deutschland ­


im  Jahre

Gesamteinfuhr ­


davon  aus
Deutschland ­


Millionen  Pfund

Millionen  Pfund

1893

U25

508

1899

834

443

1894

1015

397

1900

943

524

1895

1060

440

1901

639

345

1896

1196

547

1902

424

227

1897

939

464

1903

I  I  I  I

693

1898

798

407

1904

6l  I

356

In  weitem  Abstand  folgen  nach  Deutschland
Belgien  und  Großbritannien.  Die  Einfuhr  der
Union  aus  ersterem  Lande  stellte  sich  im  Durchschnitt ­
  der  Jahre  1902/4  auf  240  Milk  Pfund,  die
aus  dem  zweitgenannten  Lande  auf  durchschnittlich ­
  387  Mill.  während  1893/5,  au f  *9^  Milk
während  1896/8,  auf  88  Milk  während  1899/1901
        <pb n="84" />
        80

.und  auf  57  Mill.  Pfund  während  1902/4.  Großbritannien ­
  scheint  also  hier  den  Wettlauf  so  ziemlich ­
  aufgegeben  zu  haben;  als  ernsthafter  Wettbewerber ­
  kommt  nur  Belgien  in  Betracht.
Wenn  hier  in  den  amerikanischen  Zöllen  kein
Wandel  eintritt,  so  ist  es  mit  der  Ausfuhr  nach
drüben  bald  vorbei.  Die  amerikanische  Zementproduktion ­
  macht  zu  große  Fortschritte,  um  für
den  fremden  Wettbewerb  noch  Raum  zu  lassen.
Produktion  im  Jahre  1S90  zirka  400000  Faß
„  „  „  1904  „  22000000  „
In  den  Kreisen  der  deutschen  Zementindustrie,
die  ohne  Zollschutz  arbeitet,  befürchtet  man,  daß
im  Falle  einer  Überproduktion  in  der  Union  an
Zement  bei  der  billigen  Beförderung  (Ballast!)  das
amerikanische  Produkt  zu  uns  eindringen  könnte.
In  Mexiko,  Australien  usw.  stößt  die  deutsche
Ware  bereits  auf  das  amerikanische  Erzeugnis.
Der  amerikanische  Zoll  beträgt  8  Cents  pro
IOO  Pfund  =  20—25°/ 0  des  Wertes.  Eine  Minderung ­
  um  20°/ 0  würde  hier  für  unsere  Ausfuhr
von  großem  Werte  sein,  besonders  mit  Rücksicht
darauf,  daß  der  deutsche  Zement  qualitativ  dem
amerikanischen  vielfach  überlegen  ist  und  deshalb
bevorzugt  wird.

F.  In  der  Eisenindustrie  betrug  unser  Export ­
  nach  der  Union:

im  Jahre

Mill.  M.

Prozent
d.  Ges.-Ausf.
  in
Eisen

im  Jahre

Mill.  M.

Prozent
d.  Ges.-Ausf.
  in
Eisen

1898

4,60

1,4

1901

10,60

2,8

1899

5,66

i,5

1902

36,53

8,1

1900

8,51

i,9

1903

33,79

7- 2

Die  hohen  Ziffern  von  1902  und  1903  sind
ephemere  Erscheinungen,  verursacht  durch  die
ungeheuere  Nachfrage  nach  Eisen  jenseits  des
Ozeans,  der  die  dortige  einheimische  Produktion
nicht  zu  genügen  vermochte.  Daß  wir  wieder
eine  Ausfuhr  von  Eisen  im  großen  Stile  nach  der
Union  erleben  werden,  kann  für  die  nächste  Zeit
als  ausgeschlossen  gelten.  Wir  werden  alljährlich
einiges  Siegerländer  Eisen  nach  der  Union  verfrachten; ­
  damit  wird  aber  auch  die  Sache  im
wesentlichen  erledigt  sein.
In  E  i  s  e  n  b  ah  n  s  c  h  i  en  e  n  ist  eine  internationale
Vereinbarung  über  die  Absatzgebiete  erfolgt;  daß
wir  hier  noch  ein  großes  Geschäft  nach  der  Union
machen,  ist  kaum  anzunehmen.
In  Eisendraht  haben  wir  keine  Ausfuhr  nach
der  Union.
In  rollendem  Eisenbahnmaterial  gingen  ins
Zollausland:
        <pb n="85" />
        21

81

1900

1901

r902

1903

1000  M.

insgesamt

15,469

H,777

13,060

12,580

nach  der  Union  .

1,194

1,104

1,252

968

Anteil  in  Proz..  .

7,7

7,5

8,8

s,o

In  feinen

Eisenwaren  führten  wir  aus:

1900

1901

1902

1903

1000  M.

insgesamt

71,114

77,9H

80,392

88,488

nach  der  Union  .

4,238

4,994

4,906

5,723

Anteil  in  Proz.  .  .

5,9

6,4

6,1

6,5

In  groben  Eisenwaren  endlich  führten
wir  aus:

1900

1901

1902

1902

1000  M.

insgesamt

139,139

144,014

162,236

172,073

nach  der  Union  .

00
gj

2,231

3,874

4,359

Anteil  in  Proz.  .  .

1,3

i,6

2,4

2,5

Die  deutsche  Eisenindustrie  ist  also  in  keinem
ihrer  Zweige  in  nennenswertem  Umfange  auf  dem
amerikanischen  Markt  engagiert.
Aus  den  beteiligten  Kreisen  sind  wir  vor
allem  auf  folgenden  Punkt  aufmerksam  gemacht
worden.
Handnähnadeln  sind  zollfrei;  in  Nähmaschinennadeln ­
  beträgt  der  Zoll  i  Doll,  für
IOOO  Stück  +  25  °/o  ad  valorem,  was  je  nach
Qualität  der  Ware  39  bis  über  50  0 / o  des  Wertes
ausmacht.  Amerikanische  Nähmaschinennadeln
kommen  stark  nach  Deutschland;  der  Zoll  beträgt
500  M.  pro  dz.  Der  amerikanische  Zoll  würde
auf  das  Gewicht  umgerechnet  etwa  60  M.  pro
1  kg  =  6000  M.  pro  dz  ausmachen.  Angesichts
dieses  Mißverhältnisses  dringt  man  auch  hier  auf
Parität  der  Zölle.
G.  Eine  Ermäßigung  der  Zölle  um  20%  wäre
ferner  von  Nutzen  für  getriebene  Silberwaren
in  künstlerischer  Ausführung.
In  Porzeilauknöpfen  beträgt  die  Zollbelastung ­
  für  den  billigen  Hemdenknopf  in  der
Größe  von  17  engl.  Linien  etwa  l50°/ 0 .  Eine
Minderung  des  Zolles  um  20%  würde  hier  die
Ausfuhr  steigern.
Auch  für  Schuhleisten,  die  drüben  einen
Zoll  von  35°/o  zu  tragen  haben,  dürfte  eine  Ermäßigung ­
  um  20°/ 0  von  Nutzen  sein.
Ebenso  bei  Rohblei  und  Roh  zink.  Ersteres
trägt  drüben  einen  Zoll  von  2 1 /s  Cents  pro  Pfund;
letzteres  von  i 1 /^  Cents  pro  Pfund.  Bei  Blei  macht
der  Zoll  80%,  bei  Zink  25—40°/ 0  aus.
#  *
*
        <pb n="86" />
        82

Als  ausgeschlossen  kann  gelten,  daß
eine  Minderung  der  derzeitigen  amerikanischen ­
  Zölle  um  20%  von  Vorteil  wäre  für
1.  die  Holztypenindustrie.  Der  Zoll  beträgt ­
  hier  25%  vom  Wert.  Angesichts  der  hohen
Entwicklung  dieser  Fabrikation  in  den  Vereinigten
Staaten,  ihrer  billigen  Hölzer  und  des  vorzüglichen ­
  Maschinenmaterials  kommt  dort  kein
deutscher  Wettbewerb  auf.  Eher  umgekehrt.
Man  verlangt  hier,  daß  der  gleiche  Zoll  auf  die
amerikanische  Einfuhr  nach  Deutschland  gelegt
werde  wie  auf  die  Einfuhr  in  die  Union.
2.  die  Kabelindustrie.  Nach  Ansicht  einer
süddeutschen  Firma  kann  man  nicht  daran  denken,
künftig  Beziehungen  zu  Amerika  anzuknüpfen.
Die  Branche  ist  drüben  so  hoch  entwickelt  wie
bei  uns  und  verfügt  über  niedrige  Rohmaterialpreise ­
  und  einen  enormen  Zollschutz.
3.  die  Herstellung  landwirtschaftlicher
Maschinen.  Die  Amerikaner  sind  hier  die  ersten
Fabrikanten.  Eine  Minderung  des  Zolles  von
45%  auf  36%  wäre  ohne  jeglichen  Nutzen  für
unseren  Export  nach  drüben.
4.  für  Heizkessel.  Die  Klassifizierung  dieses
Artikels  im  amerikanischen  Tarif  ist  sehr  schwer;
das  Produkt  zahlt  entweder  45%  oder  8—IO  Cents
pro  Pfund  =  180%.
Der  deutsche  Zoll  beträgt  6—8  %  vom  Wert.
Wenn  wir  nach  Amerika  exportfähig  werden
sollen,  muß  der  amerikanische  Zoll  auf  10%  vom
Werte  herabgesetzt  werden;  und  das  ist  nach
Lage  der  Sache  kaum  zu  erwarten.
5.  Aus  Mannheim  wird  uns  ferner  als  charakteristische ­
  Äußerung  mitgeteilt,  daß  amerikanische
Fabrikanten  von  Zentralheizungsapparaten
vor  zwei  Jahren  deutschen  Konkurrenten  ihre  Betriebe ­
  mit  dem  ausdrücklichen  Bemerken  zeigten,
daß  dies  ja  für  sie  unbedenklich  sei,  da  Deutschland
ihnen  in  ihrem  Lande  niemals  würde  Konkurrenz
machen  können,  weil  sie  ihre  hohen  Zölle  nie
würden  fallen  lassen.  Eine  20prozentige  Minderung ­
  der  derzeitigen  amerikanischen  Zölle  dürfte
demnach  für  uns  kaum  von  Wert  sein.
Aussichtslos  wäre  höchst  wahrscheinlich  trotz
20  prozentiger  Reduktion  der  amerikanischen  Zölle
auch  die  Ausfuhr
6.  von  Lampen,
7.  von  Erzeugnissen  aus  Kupfer  und
Messing.  Hier  rechnet  man  viel  mehr  mit  der
amerikanischen  Einfuhr  zu  uns  als  der  Ausfuhr
nach  dort.
8.  von  Erzeugnissen  der  Großeisenindustrie
(Konstruktionseisen),
9.  für  Papierknöpfe,  Hartpapierwaren
usw.  In  Amerika  existieren  drei  große  Knopffabriken, ­
  deren  Überproduktion  sich  auf  allen
        <pb n="87" />
        22

83

europäischen  Märkten  fühlbar  macht.  Hartpapier-Dosen
  und  Galanteriewaren,  sowie  Holzstoffgefäße
zahlen  35  °j 0  vom  Wert,  Knöpfe  50—60°/ 0  vom
Wert.  Hier  wird  wieder  Parität  der  Zölle  verlangt. ­
  Der  deutsche  Zoll  beträgt  24  M.  pro  100  kg.
Hiervon  ausgehend  müßte  der  amerikanische  Zoll
von  10  Cents  auf  2 1 / 2 —3  Cents  herabgesetzt
werden.
10.  Eine  Hebung  unserer  Ausfuhr  wäre  ferner
auch  nach  Minderung  der  amerikanischen  Zölle
um  20°/ o  kaum  zu  erwarten  bei  Erzeugnissen  der
Schmirgelindustrie.  Der  Zoll  beträgt  hier
etwa  25°/ 0  vom  Wert;  die  amerikanische  Produktion ­
  ist  sehr  hoch  entwickelt;  sie  führt  zu
uns  aus.

XIII.
Die  von  uns  veranstaltete  Enquete  hat  außer
Vorschlägen  und  Anträgen  bezüglich  der  Bemessung ­
  und  Herabminderung  der  amerikanischen
Zölle  noch  eine  Reihe  von  anderen  Anregungen
und  Wünschen  zu  Tage  gefördert,  die  wir  im
Folgenden  kurz  zusammenstellen:
1.  So  ziemlich  jede  zweite  Firma,  die  nach
drüben  exportiert  oder  exportiert  hat,  führt  Beschwerde ­
  über  das  Verzollungsverfahren,
vornehmlich  aber  jene  Industrien,  in
welchen  sich  die  Amerikaner  selbständig
machen,  die  europäische  Konkurrenz  aussperren
  wollen.  Da,  wo  sie  noch  keine  eigene
Industrie  zu  entwickeln  vermochten,  treten  die
Beschwerden  nicht  so  stark  hervor,  ein  Anzeichen
dafür,  daß  die  amerikanische  Fabrikation  vielfach
hinter  den  Zollbeamten  steckt.
Von  vielen  Seiten  wird  darüber  geklagt,  »daß
das  System  der  amerikanischen  Fakturenlegalisierung ­
  vexatorisch  und  übermäßig  kostspielig  ist,
außerdem  aber  gänzlich  überflüssig;  denn  die
amerikanische  Zollbehörde  richtet  sich  vielfach
doch  nicht  darnach,  trotz  der  feierlichen  Versicherung ­
  des  Verschiffers  und  aller  erfüllten  Vorschriften« ­
  »Es  wird  vielfach  rigoros  verfahren;
selbst  bei  klar  erwiesenen  Irrtümern  sind  zuviel
gezahlte  Zollbeträge  nur  mit  den  größten  Schwierigkeiten ­
  nach  sehr  langer  Frist  und  meistens  überhaupt ­
  nicht  zurückzuerlangen.«
»Die  Anrufung  der  im  Zollgesetz  vorgesehenen ­
  Reappraisments  hat  in  den  seltensten
Fällen  irgend  welchen  Erfolg,  da  die  Wahl  der
Reappraisers  durchgehends  aus  der  Reihe  amerikanischer ­
  Fabrikanten  erfolgt,  die  selbstverständlich
ein  Interesse  daran  haben,  dem  Import  möglichst
große  Schwierigkeiten  zu  bereiten.«
»Wir  blicken  auf  eine  30jährige  Erfahrung
zurück  und  sind  es  gewohnt,  zu  allen  Zeiten  in
der  rücksichtslosesten  Weise  bei  der  Zollabfertigung
        <pb n="88" />
        84

drüben  behandelt  zu  werden.«  »Die  Festsetzung
des  Marktwertes  führt  häufig  zu  Schwierigkeiten,
namentlich  weil  die  amerikanischen  Fabrikanten
ihren  Einfluß  auf  die  Zollbehörde  geltend  machen.
Wir  haben  keinen  Schutz  gegen  ungerechtfertigte
Erhöhungen  und  verlieren  häufig  die  beste  Verkaufszeit ­
  infolge  der  zeitraubenden  Untersuchungen
betreffs  des  Marktwertes.«
»Die  Zollgesetze  sind  so  dehnbar,  daß  man
im  Voraus  nie  wissen  kann,  wieviel  in  Wirklichkeit
bezahlt  werden  muß.«  ...  »Die  Zollabfertigung  ist
sehr  willkürlich;  es  hängt  viel  von  dem  betr.
Appraiser  ab,  der  mehr  oder  weniger  unter  dem
Einfluß  der  amerikanischen  Konkurrenz  steht.«
Auch  darüber  wird  (von  einer  Mannheimer
Firma)  Klage  geführt,  daß  auf  den  amerikanischen
Zollämtern  dem  einen  Abnehmer  davon  Kenntnis
gegeben  wird,  unter  welchen  Bedingungen  andere
Abnehmer  kaufen.
Wir  verzichten  darauf,  hier  weitere  Einzelheiten ­
  anzuführen,  beziehen  uns  vielmehr  auf  die
Darlegungen  und  Eingaben  des  Bundes  der  Industriellen, ­
  der,  mit  langjährigen  Erfahrungen
ausgestattet,  aus  der  Sammlung  und  Geltendmachung ­
  von  Beschwerden  über  das  amerikanische
Zollverfahren  eine  dankenswerte  Spezialität  gemacht ­
  hat.
Wir  haben  einige  Beschwerden,  wie  sie  uns
übermittelt  worden  sind,  vorstehend  mitgeteilt.
Wir  geben  aber  gleichzeitig  unserer  Anschauung ­
  Ausdruck,  daß  die  Beanstandungen  solange
nicht  zu  beseitigen  sind,  als  das  amerikanische
Zollgesetz  einen  »Marketvalue«  kennt.  Das  ist
ein  Kautschukbegriff,  die  Sanktion  der  Zollwillkür.
Remedurkann  nur  geschaffen  werden,  wenn  dieUnion
spezifische  Zölle  einführt.  Und  dazu  wird  sie  sich
kaum  eher  entschließen,  als  bis  ihr  von  dritter
Seite  praktisch  die  Härten,  die  mit  dem  Wertzollsystem ­
  verbunden  sind,  vor  Augen  geführt  werden.
2.  Es  wird  vielfach  der  Wunsch  verlautbart,
»daß  Leute  der  Praxis,  die  am  eigenen  Leibe  die
Konsequenzen  empfinden  und  mit  den  Internis
der  amerikanischen  Industrie,  Produktionsweise
und  Kalkulation  vertraut  sind,  die  auch  persönliche
Fühlung  mit  den  amerikanischen  Importeuren
deutscher  Industrieerzeugnisse  haben  und  die
Sprache  beherrschen,  bei  den  Verhandlungen  mit
den  amerikanischen  Unterhändlern  zugezogen
werden  mögen.«
3.  Aus  der  Kolonialwarenbranche  wird
angeregt,  die  Neuordnung  unserer  Handelsbeziehungen ­
  zur  Union  auch  dazu  zu  benutzen,  um
die  Mißstände  zu  beseitigen,  welche  sich  bei  dem
Handel  in  getrockneten  Südfrüchten  ergeben
haben.  Die  Ware  wird  von  drüben  exportiert
und  ausgeliefert  gegen  Zahlung  des  Kaufpreises
        <pb n="89" />
        I

85

oder  Akzept.  Wenn  nun  die  Ware,,  was  sehr
häufig  vorgekommen  ist,  nicht  verkaufsgemäß
ausfällt,  so  ist  man  dagegen  vollständig  schutzlos.
Es  wäre  sehr  zu  wünschen,  daß  die  Union  sich
damit  einverstanden  erklärt,  daß  von  Seiten  des
Reiches  vereidete  Beamten  an  den  Hauptexporthäfen ­
  angestellt  würden,  welche  die  nach  Deutschland ­
  zum  Export  kommenden  Waren  vor  Verladung ­
  in  Augenschein  zu  nehmen  und  diese  mit
den  bei  den  amerikanischen  Handelskammern  zu
deponierenden  Type-Mustern  zu  vergleichen  hätten.
Für  die  Tätigkeit  dieser  Herren  könnte  ja  vom
Käufer  eine  Gebühr  erhoben  werden,  die  dieser
gewiß  gern  bezahlen  würde,  da  er  auf  der  anderen
Seite  dann  einen  wirksamen  Schutz  gegen  willkürliche ­
  Ausbeutung  genösse.
4.  Ferner  wird  beantragt,  »advance  samples«
unter  1  Yard  Länge,  welche  keinen  kommerziellen
Wert  haben,  zollfrei  zu  lassen,  wie  dies  früher
der  Fall  war;  desgleichen  Gardinenmuster  (lace
curtain  corners).
5.  Beseitigen  ließen  sich  wohl  ohne  weiteres
die  Klagen  darüber,
a)  daß  auch  zerbrochen  ankommende  Waren
in  der  Union  den  vollen  Zoll  zahlen  müssen,  sowie
darüber,  daß  der  Empfänger  der  Ware,  weil  bei
Öffnung  der  Verpackung  nicht  zugelassen,  nicht
feststellen  kann,  ob  nicht  die  Zollbeamten  selbst
etwas  zerbrechen;
b)  daß  für  zur  Reparatur  ins  Ausland  gesandte ­
  Waren  nochmals  der  volle  Zoll  bei  der
Wiedereinfuhr  bezahlt  werden  muß.
6.  Eine  Hebung  des  Ausfuhrgeschäftes  ließe
sich  in  Instrumenten  und  Apparaten  vielleicht
auch  dadurch  erzielen,  daß  die  amerikanischen
Vorschriften  über  die  Rückvergütung  der  Zölle
milder  gehandhabt  würden.  Man  scheut  sich,  etwas
nach  drüben  zu  verkaufen,  den  Zoll  von  45  %  zu
entrichten  und  Gefahr  zu  laufen,  daß  die  Sendung
zurückgenommen  werden  muß.
7.  Endlich  wird  von  verschiedenen  Seiten  verlangt, ­
  daß  die  Amerikaner  sich  auch  zur  Aufstellung
eines  amtlichen  Warenverzeichnisses  entschließen.
*  *
*
Die  Presse  brachte  letzthin  mehrfach  eine
Notiz,  daß  bei  den  nächsten  Vertragsverhandlungen
mit  der  Union  seitens  der  Regierung  ein  besonderes
Gewicht  auf  die  Abstellung  der  vielfachen  Klagen
über  das  amerikanische  Zollverfahren  gelegt  werden
würde.  Es  wäre  hocherwünscht,  wenn  es  gelänge,
die  Rigorositäten  der  amerikanischen  Zollbeamten
einzudämmen.  Aber  wie  schon  bemerkt:  wir
glauben  nicht,  daß  sich  hier  ein  durchschlagender
Erfolg  erzielen  läßt,  so  lange  das  amerikanische
Tarifgesetz  den  Begriff  »market  value«  kennt.  Hier
liegt  das  Grundübel,  die  Quelle  aller  Unzuträglich-
        <pb n="90" />
        86

keiten.  Wird  dieser  Begriff  nicht  eliminiert,  so  sind
alle  Erfolge  nur  Scheinerfolge;  nach  einem  Jahre
frißt  der  Wurm  des  »Marktwertes«  wieder  durch
und  die  alten  Klagen  sind  wieder  da.
Dieser  Skeptizismus  gegenüber  vertragsmäßigen ­
  Erfolgen  auf  dem  Gebiete  des  Zollverfahrens
legt  uns  die  Pflicht  auf,  davon  abzuraten,  etwaige
»Milderungen«  des  Zollverfahrens  mit  unserem
Konventionaltarif  zu  erkaufen.  Denn  wir  geben
da  etwas  Greifbares  hin  für  etwas,  was  uns  in
den  Händen  zerrinnen  wird.  Außerdem  wäre  es
ein  böser  Präzedenzfall,  wenn  wir  eine  »faire«  Zollbehandlung, ­
  die  Abstellung  einer  handelspolitischen
Spionage  usw.,  durch  besondere  Leistungen  erkaufen
würden.  Das  wäre  eine  Prämie  auf  Böswilligkeit  und
Rigorosität  im  Zollverfahren,  müßte  andere  Länder
direkt  einladen,  unsere  Ausfuhr  zu  chikanieren.
»Equity«  ist  eine  reine  Anstandspflicht  im  internationalen ­
  Handelsverkehr;  die  sollte  man  sich
nicht  besonders  erkaufen.
XIV.
Wir  haben  eingangs  ausgesprochen,  daß  wir
eine  Kündigung  der  derzeitigen  Abmachungen  zwischen ­
  dem  Deutschen  Reich  und  seinen  Gliedstaaten
einerseits  und  der  Union  andrerseits  befürworten
u.  a.  auch  aus  dem  Grunde,  weil  hierdurch  eine  Teilung ­
  der  verschiedenen  in  einem  Handelsvertrag ­
  mit  der  Union  zu  ordnenden  Materien  und
die  Regelung  derselben  in  je  einem  besonderen
Vertrag  möglich  wird.  In  dieser  Hinsicht  bemerken
wir  noch  folgendes:
Die  Union  macht  es  sich  zur  Regel,  die
verschiedenen  Möglichkeiten  für  Tarifabkommen
im  Tarifgesetz  jeweils  starr  festzulegen.  Die  Reziprozitätsklausel ­
  ist  amerikanischerseits  als  Modifikation ­
  des  Tarifgesetzes  gedacht,  wird  also  auch
als  Teil  des  Tarifgesetzes  mit  dem  Augenblicke
unwirksam,  wo  das  betreffende  Gesetz  selbst  aufgehoben ­
  wird.  Mit  Außerkraftsetzung  des  betreffenden ­
  Tarifgesetzes  und  seiner  Reziprozitätsklausel
entfallen  meist  auch  alle  auf  dem  betreffenden
Tarifgesetze  basierenden  Verträge.
Das  Tarifgesetz  nun  bildet  bei  jeder  Wahl
einen'  Teil  der  Platform.  Auch  nicht  entfernt
erfreut  sich  ein  amerikanisches  Tarifgesetz  einer
derartigen  Stabilität  wie  ein  deutsches.  Seit  Clevelands ­
  Brief  vom  Jahre  1887  ist  das  Tarifproblem
sozusagen  die  Scheidelinie  der  Parteien  geworden.
Die  Union  hatte  eine  Reformbill  von  1870
und  1872,  den  Tarif  von  1883,  die  Millsbill  1888,
die  Tarifgesetze  von  1890,  1894  und  1897.  Da
nun,  soweit  Tarifabkommen  in  Frage  stehen,
diese  mit  dem  Tarifgesetz,  auf  Grund  dessen
sie  abgeschlossen  wurden,  meist  stehen  und  fallen,
        <pb n="91" />
        87

so  ist  hier  des  Wechsels  kein  Ende.  Gelänge
es  uns,  einen  größeren  Tarifvertrag  mit  der
Union  zustande  zu  bringen,  so  würde  er  —  in
Anlehnung  an  die  Bestimmungen  in  Sekt.  IV  des
Tarifgesetzes  nach  dem  Muster  des  Vertrages  der
Union  mit  Kuba  —  vermutlich  auch  nur  auf  5  Jahre
abgeschlossen.  Die  Union  will  eben  bei
Tarifabkommen  die  Hand  immer  baldtunlichst ­
  wieder  frei  bekommen.  Ein
ewiges  Entstehen  und  Vergehen.
Das  dünkt  uns  an  und  für  sich  nicht  vorteilhaft. ­
  Da  wir  aber  mit  den  gegebenen  Verhältnissen ­
  rechnen  müssen  und  keine  Aussicht  vorhanden ­
  ist,  daß  sich  die  Union  im  größeren  Stile
auf  eine  längere  Frist  vertraglich  festlegen  werde,
so  dünkt  es  uns  zumindest  angezeigt,  daß  man
die  Zollsachen  für  sich  in  einem  Abkommen
regelt  und  die  anderen  Vertragsmaterien,
bezüglich  deren  länger  befristete  Abkommen
möglich  sind,  anderweitig  ordnet.  Ändert
dann  die  Union  wieder  ihre  Zollpolitik,  werden
die  Zollvergünstigungen  usw.  hinfällig,  so  entfällt
der  Zollvertrag,  aber  es  bleiben  die  andern
Materien,  weil  in  einem  Sondervertrag  geordnet,
unangetastet.  Die  Rechtslage  wird  auf  diese  Weise
übersichtlicher  und  einfacher.
Die  eben  entwickelten  Rücksichten  werden
auch  dann  zu  üben  sein,  wenn,  wie  es  heißt,  man
amtlicherseits  im  Hinblick  auf  die  Schiffahrt  sich
nicht  entschließen  sollte,  den  alten  Vertrag  von
1828  zu  kündigen.  Artikel  V  und  IX  werden  alsdann ­
  zu  eliminieren,  der  Rest  aber  mit  deutlicher
Erklärung  als  für  das  Reich  verbindlich  fortbestehen
zu  lassen  sein.  Man  hat  bereits  den  Artikel  über
die  Konsuln  aus  dem  alten  Vertrag  herausgebrochen; ­
  aus  dem  schweizerisch-amerikanischen
Vertrag  von  1850  sind  s.  Z.  die  Artikel  VIII  bis
XII  (Stipulierung  der  Meistbegünstigung)  entfernt
worden.  Es  liegen  also  Präzedenzfälle  vor.
*  *
*
Wenn  wir  die  vorstehend  gegebenen
Darlegungen  und  Wünsche  für  die  Neuregelung ­
  unseres  handelspolitischen  Verhältnisses ­
  mit  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  kurz  zusammenfassen  sollen,  so
lassen  sie  sich  wie  folgt  präzisieren:
1.  Aus  staatsrechtlichen,  formellen  und
materiellen  Gründen  empfiehlt  sich  die
baldige  Kündigung  aller  zwischen  der  Union
einerseits  und  dem  Deutschen  Reiche  und
seinen  Gliedstaaten  andrerseits  bestehenden ­
  handelspolitischen  Abmachungen,  insonderheit ­
  der  Verträge  der  Hansastädte
Preußens  und  Mecklenburg-Schwerins  aus
        <pb n="92" />
        88

den  Jahren  1827,  1828  und  1846,  zumindest
■  in  ihrem  die  Zölle  betreffenden  Teile,
sowie  des  Abkommens  zwischen  dem
Deutschen  Reiche  und  den  Vereinigten
Staaten  vom  Jahre  1900.
2.  Die  Aussichten,  einen  größeren  Tarifvertrag ­
  mit  der  Union  zustande  zu  bringen,
sind  z.  Z.  gering.  Die  politische  Zusammensetzung ­
  des  Kongresses  sowie  das  Schicksal ­
  der  größeren  Reziprozitätsabkommen
der  Union  aus  den  Jahren  1898  -1900,
insbesondere  aber  das  Schicksal  des  Abkommens ­
  zwischen  der  Union  und  Frankreich ­
  vom  24.  Juli  1899,  das,  wie  alle
anderen  vom  Kongreß  nicht  ratifiziert
wurde,  machen  es  unwahrscheinlich,  daß
wir  sogleich  zu  einem  größeren  Tarifvertrag ­
  mit  der  Union  kommen.
3.  Der  Abschluß  eines  glatten  Meistbegünstigungsvertrages ­
  mit  der  Union  kann
nicht  zur  Erwägung  stehen,  da  die  Union
als  prinzipielle  Gegnerin  der  unbedingten
Meistbegünstigung  sich  zu  einer  derartigen
Regelung  nicht  herbeilassen  wird.  Dieser
Modus  der  Ordnung  unserer  handelspolitischen ­
  Bezieh  ungen  ist  außerdem  deshalb
untunlich,  weil  wir  dabei  der  Union  Alles
geben  würden,  während  diese,  gebunden
durch  denVertrag  mitKuba  vom  Jahre  1903,
uns  wichtige  Vergünstigungen  vorenthalten
müßte.
♦  4.  Wir  müssen  bei  einer  handelspolitischen ­
  Abmachung  mit  der  Union  den  Weg
der  Reziprozität  beschreiten.  Dabei  ist  aber
zweifelhaft,  ob  sich  die  Vereinbarung  der
vollen  Reziprozität  empfiehlt.  Zwar  würde
uns  diese  im  Jahre  1908  vielleicht  Dienste
leisten,  da  wir  dann  gegen  die  Vorzugsbehandlung ­
  des  kubanischen  Zucker  a  n  -
gehen  könnten;  aber  es  ist  zweifelhaft,  ob
mit  Erfolg.  Andererseits  würde  die  Interpretation ­
  desBegriffes  „umsonst“  in  derReziprozitätsklausel
  uns  Schwierigkeiten  bereiten, ­
  insoweit  wir  verschiedenen  Staaten
unseren  ganzen  Konventionaltarif  zukommen ­
  lassen,  die  keinen  unentgeltlichen  vertragsmäßigen ­
  Anspruch  darauf  haben.
5.  Erweist  sich  die  Vereinbarung  der
Reziprozität  unter  solchen  Umständen  als
untunlich,  so  bleibt  als  anderer  Weg  zu
einer  handelspolitischen  Verständigung
mit  der  Union  ein  sog.  spezifizierter  Reziprozitätsvertrag, ­
  welcher,  unter  Ausschluß
der  allgemeinen  Meistbegünstigung,  das
Maß  des  beiderseitigen  Entgegenkommens
genau,  Artikel  für  Artikel,  festlegt.
        <pb n="93" />
        89

6.  Zu  Unterhandlungen  mit  der  Union
bleibt  als  Basis  eines  handelspolitischen
Abkommens  vorläufig  allerdings  nur  übrig
Sect.  III  des  Dingleytarifgesetzes,  welche
den  Präsidenten  ermächtigt,  Zollzugeständnisse ­
  auf  Weinstein,  Wein,  Branntwein  und
Kunstgegenstände  zu  machen.
In  der  Ausmessung  der  den  Amerikanern
dafür  zu  machenden  deutschen  Zugeständnisse ­
  kann  man  sich  das  Abkommen  zwischen ­
  der  Union  und  Frankreich  vom
28.  Mai  1898  zum  Muster  nehmen,  wobei
noch  zu  bedenken  ist,  daß  Deutschland  in
der  Gewährung  von  Zollvorteilen  an  die
Union  nicht  soweit  zu  gehen  braucht  als
Frankreich,  da  dieses  nach  der  Natur  seiner
Ausfuhren  nach  der  Union  aus  einer  Minderung ­
  der  amerikanischen  Zölle  auf  Wein,
Weinstein  und  Branntwein  größere  Vorteile
zieht  als  Deutschland.
7.  EinesZollkriegs  mit  derUnion  haben
wir  uns  sicherlich  nicht  zu  versehen,  wenn
wir  ihr  nur  einen  Teil  unseres  Konventional-.
tarifes,  statt,  wie  bisher,  den  ganzen  geben.
Die  Union  hat  die  Schweiz,  deren  Export
nach  den  Vereinigten  Staaten  diffizilster
Natur  ist,  nicht  gemaßregelt,  als  diese  die
ganze  amerikanische  Einfuhr  dem  Generaltarif ­
  unterwarf.  Die  Union  wird  ferner  differenziert ­
  in  Frankreich,  Portugal,  Spanien,
Italien,  Rußland  und  Kanada,  ohne  zu
Gegenmaßregeln  gegriffen  zu  haben.
8.  Wenn  ein  größerer  Tarifvertrag  mit
derUnion  zustande  käme,  wäre  das  Hauptgewicht ­
  der  von  deutscher  Seite  anzustrebenden ­
  Konzessionen  auf  Zollminderungen ­
  für  hochwertige  Fabrikate  zu
legen,  da  bei  den  billigeren  eine  Minderung
um  20  pCt.  der  Ausfuhr  zumeist  keinen
Nutzen  brächte,  die  amerikanischen  Zölle
hier  auch  dann  noch  prohibitiv  blieben.
9.  Wenn  irgendwie  tunlich,  ist  eine  getrennte ­
  Behandlung  der  Zölle  und  der
sonstigen  Materien  eines  Handelsvertrags
anzustreben.  Dabei  käme  allenfalls  (nach
Beseitigung  der  auf  die  Zölle  bezüglichen
Vereinbarungen)  der  alte  Vertrag  von  1828
als  geeignete  Basis  für  die  Regelung  der
allgemeinen  und  der  Schiffahrtsverhältnisse ­
  in  Betracht.
        <pb n="94" />
        73

Sätze  machen  45  bis  55  Prozent  des  Verkaufswertes' ­
  aus.
Ein  Absatz  nach  Amerika  ist  eigentlich  nur
dann  möglich,  wenn  man  das  gleiche  Sujet  auch
nach  anderen  Ländern  verkaufen  kann,  wenn  also
die  Kosten  der  Lithographie  nicht  direkt  in  Ansatz ­
  gebracht  zu  werden  brauchen.  Sujets  direkt
für  Amerika  herzustellen,  ist  unmöglich.  Die
deutschen  Zölle  (Nr.  657  und  658  des  Tarifs)  betragen ­
  10—20  M.  pro  IOO  Kilo.  Bei  diesem  Mißverhältnis ­
  ist  es  einleuchtend,  daß,  während  der
amerikanische  Markt  den  deutschen  Kunstanstalten
großenteils  verschlossen  ist,  das  amerikanische
Produkt  mehr  und  mehr  herüberkommt.  Eine  weitere ­
  empfindliche  Schädigung  entsteht  dem  deutschen ­
  graphischen  Kunstgewerbe  durch  die  in  den
meisten  Fällen  unausführbare  Bestimmung  des
Übereinkommens  vom  15.  Januar  1892,  wonach ­
  deutsche  Erzeugnisse  nur  dann  in  der  Union
einen  Schutz  genießen,  wenn  zwei  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  gedruckte  Exemplare  hinterlegt ­
  werden.
Auch  in  Tapeten  möchte  eine  Minderung  der
amerikanischen  Zölle  um  15—20°/ 0  eine  Hebung
unserer  Ausfuhr  zur  Folge  haben.

XI.
In  Instrumenten,  Maschinen  und  Fahrzeugen ­
  betrug  unsere  Ausfuhr

im  Jahre

insgesamt

nach  der  Union

Anteil
in  Prozent

IOOO

M.

1898

2  17  790

4  313

2

1899

250  455

5  890

2

1900

3i5  973

7  49i

2

1901

279  978

8  215

3

1902

266  702

8  586

3

1903

297  141

11  529

4

Es  betrug  unsere  Ausfuhr

im
Jahre

an  musik.  Instrum.
außer  Klavier,
Harmonium,  Orgel
insgesamt  |  n.d.  Union

an  chirurgischen
Instrumenten
insgesamt  |  n.  d.  Union

an  astron.,  opt.
Instrumenten
insgesamt  |  n.d.Union

1000  Mark

1900
1901
1902
1903

11792
14196
11372
16  805

2  571
3  220
2  648
4  895

8  775
7  218
5  989
4  936

1  229
1  197
967
9'3

II  752
II  524
13  3°4
8  929

839
1  415
1  882
1  068

Durchschnitt ­


13  041

3  333

6  729  1  076

”  377

1  301

Anteil

25%

16%

I  l’°/o

In  musikalischen  Instrumenten  ist  Deutschland
der  Hauptlieferant  der  Union.  Die  amerikanische
Einfuhr  in  Musical  Instruments  and  Parts  stellte  sich
        <pb n="95" />
        ﻿
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