Die Münzwirren und Heckenmünzen in Obersclrwaben. 13 Den 10. Mai 1702 werden dort, nach dem Vorgang von Konstanz und ver schiedener anderer Orte, die Ravensburger, Isnyer, Ulmer und Freiburger Kreuzer auf 2 Pfennig und die gleichen Halbbatzen auf 1 Kreuzer von obrigkeitswegen abgeschätzt, nachdem der Überlinger Rat sechs Tage zuvor seine Bürger von dieser Absicht hatte insgeheim verständigen lassen mit der daran geknüpften Warnung, sie sollen jene Sorten von keinem Auswärtigen mehr annehmen und was sie davon im Besitz haben, ohne Zeitverlust nach solchen Orten abschieben, wo jene etwa noch für voll genommen würden. Den 13. Juli desselben Jahres ordnete der Rat von Überlingen wörtlich weiter an: In Anbetracht, daß die roten Kupferpfennige in großer Menge in die Stadt eingeschoben würden, sollen wie in anderen Orten die lindauischen und konstan- zischen in Handel und Wandel auf 1 Heller gesetzt, die übrigen gar nicht genom men werden. Ob Überlingen seine Pfennige in der Folge eingelöst hat oder nicht, läßt sich nicht bestimmt sagen. Wahrscheinlich hat man es nicht und jedenfalls nicht all gemein getan; der Stadtrat würde sonst nicht unterlassen haben, seine honnette Handlungsweise in das gehörige Licht zu stellen. Was aber die Silbermünze Über lingens anbelangt, so fuhr sie zwar fort, umzulaufen, aber mit Schwierigkeiten; sie gehörte in die Kategorie der verrufenen und verpönten und die Kassen und Ämter selbst der nächst gelegenen Stände nahmen sie nicht. Im Februar 1710 erhielt Überlingen von dem Magistrat Lindau eine Zuschrift, die Überlinger Kreuzer würden im Lande von Memmingen an abwärts nicht genommen und kämen auch in der Nachbarschaft in Mißkredit. Daran war die Anfrage geknüpft, ob, falls ihnen Lindau den Valor belasse, 1 ) Überlingen sie allenfalls im gleichen Wert an sich zu lösen belieben wolle. Dieses antwortet mit ja, ausgenommen, wenn es sich um nach gemachte Münze („Beischläge“) oder um wucherische Geschäfte handle. Daß Überlingen auf Grund solcher Zusagen in nennenswertem Umfang seine Silbermünze, d. h. ohne sie nachher wieder auszugeben, eingezogen hätte, ist nicht anzunehmen, insofern diese Münzen nicht anders als die gleichzeitigen von Ravens burg, Isny, Buchhorn, Chur, Konstanz, Freiburg, Montfort, Haldenstein u. s. f. noch Jahrzehnte lang in den zahllosen Verrufserklärungen, welche die Territorien, die Kreise und die Münzprobationstage gegen sie erließen, Zeugnisse von der Fort dauer ihres w r enig ruhmvollen Daseins ablegten (so zum Beispiel ein kurbayrisches Münzpatent von 1725, ein württembergisches von 1730, verschiedene Patente des Schwäbischen Kreises von 1726, 1730 und 1732; vgl. J. Ch. Hirsch, a. a. 0. S. 66, 115). V. Die schwäbische Kreisversammlung ging im Frühjahre 1694 mit der Absicht um, dauernd ein stehendes Heer von 8000 Mann zu unterhalten. Um die ihr dadurch drohende Ausgabensteigerung zu decken, sah die unter einer schweren Schulden last seufzende kleine Reichsstadt Isny (im Allgäu) neben einem stärkeren Anziehen i) Tatsächlich aber hatten die städtischen Ämter von Lindau erst kurz zuvor aufs neue den Befehl erhalten, keine schlechte Münze, vor allem keine Überlinger anzunehmen.