m — 19 — Nach der späteren Berliner Polizeiberordyung vom Jahre 1792 sollen „die im Finstern auf den Straßen herumwandelnden Gassen huren" aufgegriffen und, und wenn sie mit einer venerischen Krank heit behaftet waren, nach ihrer Heilung auf 6—12 Monate ins Zuchthaus gebracht werden. Die geheime Prostitution, darauf lassen die strengen Polizeibestimmungen schließen, muß also bereits eine große Ausdehnung in Berlin gewonnen haben. III. Die K l a s s e n m i s ch u n g derkapitalistischen Großstadt und die Prostitution. Vor der Herrschaft des kapitalistischen Produktionssystems blühte also schon die Prostitution in den durch soziale Klassenunterschiede gespaltenen Städten in einem an unsere Tage bereits erinnernden Umfange. Für den Markt produzierende Großwirtschaften mit aus geprägten kapitalistischen Zügen schießen namentlich zuerst auf dem platten Lande Osteibiens empor. Die auf den dortigen großen Gütern herrschende Leibeigenschaft trübte wohl den rein kapitalisti schen Charakter dieser Güter, hob ihn jedoch keineswegs völlig auf. Mochten nun die derben Junker Ostelbiens auch noch so gewalttätig in das sexuelle Leben ihrer weiblichen Gutsuntertanen eingreifen, so schufen sie sich dennoch nicht in diesen eine Klasse gewerbsmäßiger Dirnen. Die Hingabe der Mädchen an die Junker war eine Folge erscheinung des Herrenrechts dieser Adelsklasse über ihre weiblichen Leibeigenen. Man kann eigentlich nicht von einem Hingeben der Mädchen an ihre Herren reden, man darf eigentlich nur — man verzeihe die Wortbildung ■— von einem Hinmüssen der weiblichen Leibeigenen zu ihren Herren sprechen. Die Mädchen verkauften sich nicht freiwillig und' nicht gewerbsmäßig an die Junker. Sie blieben schwer schanzende Arbeiterinnen und wurden nicht schmarotzende Buhlerinnen. Die Umarmungen der leibeigenen Mädchen konnten wohl vielfach als eine Art Gewohnheitsrecht von den hochmögcnden Rittern Ostelbiens erzwungen werden. Da sich die Preisgabe der weiblichen Leibeigenen als ein häufig geübter Ge brauch festgesetzt hatte, so stellte diese als „Sitte" bestehende Preis gabe die Leibeigene nicht bloß, sie erschien in der Ausübung dieser „Sitte" nicht Äs eine „Prostituierte", das heißt, als ein der Schande ausgeliefertes Weib. Wir besitzen aus der Feder eines Geistlichen eine eingehende Schilderung über die Gepflogenheiten, die der russische Landadel vielfach auf sexuellem Gebiete gegenüber seinen weiblichen Leib eigenen betätigte. Da die Zustände in den ursprünglich slavischen, gewaltsam germanisierten Landesteilen Ostelbiens früher ähnliche Züge aufwiesen wie die Rußlands, so haben die Aufzeichnungen dieses Landgeistlichen auch für die ostelbischen sozialen Verhältnisse einen gewissen Wert. Wir finden diese Aufzeichnungen in der „Geschichte der menschlichen Ehe" von Ed. Westermark. „Die interessanten 2*