20 » „Bemerkungen eines Landgeistlichen" in der Rußkaja Starina," so schreibt Westermark, „loerfcn viele Streiflichter ans Las Leben des russischen Landadels vor der Befreiung der Leibeigenen. Von einem Gutsbesitzer heißt es daselbst: „Ost pflegte R. I—tsch spät abends in seinem Dorfe umherzuschweifen, um sich an dem Wohl ergehen seiner Bauern zu ergötzen; er blieb dann vor irgend einer Hütte stehen und klopfte mit einem Finger an die Fensterscheibe. Dieses Klopfen war jedermann nur zu gut bekannt, und sofort be gab sich das schönste Frauenzimmer der Familie hinaus." Ein anderer Landedelmann verlangte, so oft er eines seiner Güter be suchte, unmittelbar nach seiner Ankunft vom Gutsverwaltcr eine Liste aller erwachsenen Mädchen. „Dann," fährt der Autor fort, „nahm der Herr jedes der Mädchen auf drei bis vier Tage in seinen Dienst, und sobald die Liste zu Ende war, begab er sich in ein anderes Dorf. Dies geschah regelmäßig jedes Jahr." Der russische Adlige glaubte als Herr der Leibeigenen einen Anspruch auf den Körper der gutsuntertänigen Mädchen zu haben. Von einem gewerbs mäßigen Verkaufe ihres Leibes an. den Gutsherrn kann bei der Leibeigenen nicht die Rede sein. Sie betrachtet ihre Hingabe als eine notwendige, aus dem Gutsuntertanenvcrhältnis fließende Ver pflichtung. Die Einführung der kapitalistischen Wirtschaft auf das platte Land hatte keineswegs die Entstehung eines feilen, von der Pro stitution lebenden Dirnentums zur Folge. Die Gutsherren mochten oft ihre tatsächlichem Machtbefugnisse über ihre weiblichen Angestellten mißbrauchen, zu bloßen Prostituierten würdigten sie diese nicht herab. Die besitzenden sozialen Klassen durchsetzten nicht in der Weise und in dem Umfange, wie in der Stadt, die in ihren gesellschaft lichen Bedürfnissen stark übereinstimmende ländliche Bevölkerung. Kleinbauern und Landarbeiter leben vielfach auf dem gleichen Fuße. Die ländlichen Feste vereinigen meist Bauern und Land arbeiter in den gleichen Räumen. In der Arbeits-. und Lebens weise beider Schichten' treten keine scharfen Unterschiede hervor. Der Gutsherr thront durchweg hoch über beiden Klassen, er lebt fast ausschließlich mit seinen Standesgenossen und selbst, wenn er. sich sexuell mit seinen Arbeiterinnen vermischt, bleibt er stets der „Herr". Die geschlechtlichen Verhältnisse auf dem Lande charakterisieren sich zumeist durch eine gewisse derbe Natürlichkeit. Geschlechtsreife junge Männer und junge Mädchen pflegen häufig einen regel mäßigen sexuellen Umgang. Die geschlechtlich-sittlichen Verhält nisse des platten Landes haben protestantische Pastoren durch eine umfangreiche Erhebung sehr eingehend beleuchtet. Zur Ermittelung dieser Verhältnisse der evangelischen Landbewohner im Deutschen Reiche sandten die Pastoren Wagner und Wittenberg auf Beschluß der 1894 zu Kolmar tagenden Konferenz der Sittlichkeitsvereine