danken über die Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten durch die Krankenkassen. Herr Professor Neisser erhofft von den deutschen Krankenkassen neben einer wirksamen Kampfespraxis gegen die venerischen Leiden auch eine wesentliche Befruchtung der theoretischen hygienischen Forschung. Er-spricht in den Leitsätzen zu seinem Referat über das Thema: „Inwieweit können die Krankenkassen zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten beitragen" den Gedanken aus, das; die Resultate einer viele Millionen Personen umfassenden Krankenkassen- statistik erst die Forschung über den Wert oder Unwert bestimmter hygienischer Maßregeln weiterführen können. Herr Professor Neisser bemüht sich daher, ein brauchbares einheitliches Schema zur Er forschung der sanitären Verhältnisse der geschlechtskranken Kassen mitglieder aufzustellen. Den Schwerpunkt aller Maßnahmen gegen die Geschlechtskrank heiten legt Neisser in die Krankheitsverhütung, in die belehrende Tätigkeit der Krankenkassen über die Bedeutung und die Gefahren der Geschlechtskrankheiten. Er stützt dann seine weiteren Maß nahmen gegen diese Leiden direkt auf eine Fortbildung der Kranken versicherung und der durch sie ins Leben gerufenen Institutionen. Er fordert die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Familien mitglieder, die Bildung großer örtlicher Kassenverbände zur Er höhung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kassen, die Einführung regelmäßiger ärztlicher Untersuchungen der Kassenmitglieder, die obligatorische Krankenhausbehandlung der Kassenmitglieder in allen von den Aerzten für notwendig gehaltenen Fällen, die Ausrüstung der Kassen mit dem Recht, Mittel für die Krankheitsverhütung ein zustellen und schließlich den Ausbau der Krankenkontrolle. Mit den Führern der deutschen Krankenkassenbewegung streitet Herr Professor Neisser für eine Verbreitung und Vertiefung der sozialhhgienischen Aufgaben der deutschen Krankenkassen. Eine regel mäßige sanitäre Kontrolle der Venerischen in ihren Wohnungen müßte im Interesse der Einschränkung der venerischen Leiden ein setzen. Diese Kontrolle, diese sanitäre Wohnungskontrolle hat nun heute schon in erfreulicher Weise um sich gegriffen. Unsere großen, leistungsfähigen Krankenkassen lassen ihre Kranken durch freiwillige Kontrolleure und durch Bcrnfskontrollcnre überwachen. In Frank furt a. M. machten 1901 zehn Bcrufskontrolleure 72 691 Besuche in den Wohnungen der Kranken. Diese Ueberwachung erweist sich gerade den geschlechtskranken Personen gegenüber als eine unum gängliche Notwendigkeit. Die Herren Aerzte müssen cs sich angelegen sein lassen, die Kranhenkontrolleure zu sanitären Hülfsbeamten weiter zu bilden. Der Krankenkontrolleur beobachtet in der Wohnung des Erkrankten zahlreiche hygienische Mißständc. Da ist das Bett des Erkrankten mangelhaft. Die Waschgelegenheit läßt zu wünschen übrig. Der Abort wird von zu zahlreichen Hausbewohnern benutzt. Der Erkrankte verhält sich nicht sorgfältig genug im Verkehr mit