- 78 - seinem Mitmenschen. Er ist zu nachlässig iin Gebrauch der verordneten ­ Arzneien. Eine ganze Reihe von Beobachtungen hat der Krankenkontrolleur zu machen, auf die das Auge des staatlichen oder kommunalen Wohnungsinspekteurs nicht gerichtet ist. Der Wohnungsinspektor hat nur die Wohnungsvcrhültnissc normaler, gesunder Menschen zu prüfen. Der Krankenkontrolleur betrachtet die Wohnung des Erkrankten unter dem Gesichtspunkt: erlauben die eigenartigen Wohnungsverhältnisse des so oder so individuell gearteten ­ Patienten einen Erfolg der vom Arzte angeordneten Kur? Die kommunale oder staatliche Wohnungsinspektion ist daher, will man der Verbreitung der Geschlechtskrankheiten feste Schranken setzen, unzureichend. Sie muß durch eine ständige Beobachtung der Geschlechtskranken von Seiten der Krankenkontrollcurc ergänzt werden. Um die gesundheitsgefährliche Tätigkeit der Prostituierten in die denkbar engsten Schranken zu bannen, muß man sich zur Organisation ­ der sanitären Wohnungskontrolle der Prostituierten entschließen. ­ Dehnt man die Krankenversicherung gesetzlich auf alle Personen mit einem Einkommen bis zu 3000 Mk. aus, so hat man mit dieser Bestimmung auch die öffentlichen Mädchen und namentlich die gefährlichen geheimen Prostituierten und Gclcgenheitsprostituierten der Krankenversicherung eingegliedert. Wir können dann das erreichen, was uns bisher mit keiner Reglementierung gelang: die wirkliche Heilung zahlreicher erkrankter Prostituierten. 6. Kapitel. Die ivohnungsgesetrllche Bekämpfung der fliißstände der Prostituiertenwoljnungen. Abermals handelt cs sich hier, wie bei der Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, nur um eine Korrektur an den soziale» Schuldziffern der Prostitution. Der Prostitutionsbetricb tritt heute in den Großstadtwohnung.en oft genug anstößig, ja schamlos in die Öffentlichkeit. Kinderaugen schauen vielfach in die Geheimnisse dieses Betriebes hinein. Der sozial korrumpierende Einfluß, der von einer Prostituiertenwohnung ausgeht, muß möglichst von der Jugend des Proletariats ferngehalten ­ werden. Der Prostituierten muß ein Recht auf eine'Wohnung gesichert werden.. Heute schwebt dieses Recht, völlig in der Luft, da das Vermieten von Wohnungen an Dirnen als Kuppelei geahndet werden kann. Das Vermieten von Wohnungen an Prostituierte muß zugelassen ­ werden, insofern mit dipsem Vermieten nicht eine Ausbeutung ­ des Erwerbs der Mieterin verknüpft ist. Im Interesse der