87 Erschwindelte durch eine „Kollekte für armenische Waisen" an einem Tage 48 Mark, die vernascht wurden, ebenso das Versetzungsgeld für drei erschwindelte Jacketts. Entläuft vom Hause und stiftet ihren 12 jährigen Bruder zum Straßenraubs an. Vollendete Schau spielerin. 6. F. G. 17 Jahre alt. Hat angeblich als Fünfzehnjährige mit vielen verheirateten Männern Unzucht getrieben, dasselbe später in E. wiederholt. Galt schon im 14. bis 16. Lebensjahre laut gericht licher Feststellung als geschlechtlich beschälten. Lügt. Eltern total niachtlos. Bruder im Gefängnis. 7. G, H. Vater potator (Trinker), der die Kinder mißhandelt, so daß er ins Gefängnis kommt, aber strenge auf das abendliche Gebet der Kinder hält! G. ist Umhertreiberin gewesen. 8. H. I. 17 Jahre alt. Schamlose Dirne. Vater und Mutter gänzlich machtlos. Das Haus wird vom zuständigen Geistlichen als eines bezeichnet, in dem nie Ordnung geherrscht. 9. I. K. 16 Jahre alt. Bis zuni 14. Jahre äußerlich ganz tadellose Schülerin, „die beste Konfirmandin". Dabei innerlich durch das Lesen schlechter Bücher schon verdorben. Ergibt sich mit Bewußtsein der Unzucht. Erschwindelt Abmeldeschein mit höherem Alter. Bordelldirne in C. und D. Ganz erschreckender Zynismus. Bei der Aufnahme ohne jegliches Schamgefühl. Langer Aufenthalt im Krankenhause, Muß genau überwacht werden, da sie z. B. in Köln ganz verwegene Fluchtversuche unternommen und aus geführt hat. Aus dem 68. Jahresbericht des evangelischen Asyls für weibliche Entlassene und des Magdalenenstiftes Kaiserswerth a. Rh. ersehen wir, daß von 39 neu aufgenommenen Mädchen 9 Vollwaisen, 5 Vater- waisen, 6 Mutterwaisen, 6 unehelich geboren waren. Nach dem 69. Bericht über das Jahr 1901/1902 derselben Anstalten waren von 70 neu aufgenommenen Mädchen 11 Vollwaisen, 13 Vaterwaisen, 18 Mutterwaisen, 7 waren . unehelich oder vorehelich geboren, 4 wuchsen in Familien auf, deren Elternpaare geschieden waren oder getrennt lebten. Das Zufluchtshaus Elberfeld-Barmen nahm im Jahre 1893 74 Pfleglinge auf. Von diesen waren 38 völlig verwaist, „oft schon in frühester Jugend", 28 waren Halbwaisen. Es entbehrten 82,4 Proz. der völligen elterlichen Erziehung.' II. Die sozial ohnmächtige P f I i ch t v o r m u n d s ch a f t und die P r o st i t u t i o n. Unter unseren sozial aussätzigen Mädchen sind zahlreiche das Opfer unserer mangelhaften, leistungsunfähigen Einrichtung der Pflichtvormundschaft geworden. Die Prostituierten verbrachten ihre entbehrungsreiche, freudlose Jugend sehr oft in einer Vater- oder mutterlosen Familie. Sie standen häufig von Kindesbeinen an upter Pflichtvormundschaft.