auf. Zersetzt ist nach unserer Auffassung eine Familie, wenn sie aus irgend einem wirtschaftlichen oder moralischen Grunde nicht den in ihr gesetzten sozialen Zweck: die Ernährung und Erziehung der Kinder bis zu deren Selbständigkeit erfüllen kann. Ausein andergerissen, in ihre Bestandteile aufgelöst ist die Familie, wenn sie keine wirtschaftliche und soziale Einheit mehr bildet. 8. Kapitel. füriorge-einrichtungen für Minderjährige als Sd)utzwel)ren gegen die Prostitution derselben. Die Zerrüttung der Familien bedeutet für große- Gruppen unserer proletarischen Klasse mangelnde körperliche Entwickelung und mangelnde Schulung für einen Lebensberuf. Die Familie erfüllt nun in den Zeiten der öffentlichen Bildungsanstalten der mannig faltigsten Art nicht mehr die zahlreichen Aufgaben tote einstmals. Die Erziehung des Kindes von der Wiege bis zum Eintritt in eine berufliche Beschäftigung wird von angestellten, geschulten Pflege rinnen und Erziehern meist vortrefflicher geleitet, als von der eigenen Mutter desselben. Die Existenz öffentlicher Erziehungsanstalten und berufsmäßiger Lehrer und Kinderpflegerinnen erleichtert der heutigen Gesellschaft sehr ihre Mühe, den verwaisten oder verwahrlosten Kindern einen Ersatz für die Familie zu schaffen. Eine Unsumme bitterer Erfahrungen hat überdies die Gesell schaft von dem Aberglauben an die übertriebene Leistungsfähigkeit der Familie für die sittliche und geistige Erziehung der Kinder be kehrt. Wir betonen extra: an die übertriebene Leistungsfähigkeit der Familie, da !oir ja die Bedeutung der Familie für die sittliche Er ziehung der Kinder hoch einschätzen. Die vorgeschrittenen Staaten haben sich zu einer Kinderschutz gesetzgebung bequemen müssen, um die Kinder vor ihren eigenen Eltern zu schützen. Ja, die staatliche Gesetzgebung durfte selbst von dem tief in das Wesen der Familie eingreifenden Schritt nicht zurück schrecken: vor der Aberkennung der vormundschaftlichen Rechte des Vaters, der seine Kinder verwahrlosen ließ. In der Richtung eines wachsenden Schutzes der Minderjährigen würd sich der Kampf gegen die Prostitution Jugendlicher entwickeln. Das Recht des Kindes, dessen erste schüchterne Anfänge nach langen, mühevollen Anstrengungen weitblickender Menschenfreunde und sozial- gesinnter Erzieher ins Leben traten, wird sich in der Gesellschaft immer machtvoller durchsetzen und zu dem radikalsten prophylaktischen Mittel gegen die Prostitution der Minderjährigen fortbilden. Die