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        <title>Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung</title>
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            <forname>Paul</forname>
            <surname>Kampffmeyer</surname>
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            <idno>1033562599</idno>
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        VvoölfaörLsnsstm
Ojcr  r»'üorpsöowörÄftoiC

Die  Prostitution

als

soziale  Klaffenerscheinung  und  ihre
::::  sozialpolitische  Bekämpfung  ::::

Von  Paul  jKampffmeyer
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        1»

Vorwort.

Meine  Arbeit  über  die  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten
der  deutschen  Groß-  und  Mittelstädte  in  der  „Zeitschrift  für  Bekämpfung ­
  der  Geschlechtskrankheiten"  regte  mich  zu  einem  eingehenden ­
  Studium  des  ganzen  Komplexes  von  sozialen  Fragen  an,
die  das  moderne  Prostitutionsproblem,  umspannt.  In  harter,  zeitraubender ­
  Arbeit  bemühte  ich  mich,  alle  sozialen  Seiten  der  Prostitutionsfrage ­
  zu  erfassen  und  in  gedrängter  Kürze  zur  Darstellung
zu  bringen.  Umfangreiche  und  bisher  wenig  benutzte  Materialien
zu  meinem  Werk  flössen  mir  in  dankenswerter  Weise  von  allen
Seiten  zu,  so  daß  selbst  der  tüchtige  Kenner  des  Prostitutionsproblems ­
  noch  manche  ihm  neue  Tatsache  aus  meiner  Arbeit  entnehmen ­
  wird.  In  zahlreiche  sittenpolizeiliche  Vorschriften  erhielt
ich  Einblick.  Riesige,  dickleibige  Sammelbände  über  die  Berichte
von  Magdalenenheimen,  Rcttungsanstalten,  Asrbeiterinncnkolonien
und  so  weiter,  über  die  Petitionen  der  „Inneren  Mission"  zur  Prostitutionsfrage, ­
  über  die  Verhandlungen  der  Sittlichkeitsvereine
gingen  mir  aus  der  Bibliothek  des  Provinzialvercins  für  „Innere
Mission"  in  Pommern  zu.  Allen  selbstlosen  Förderern  meiner
Arbeit  spreche  ich  an  dieser  Stelle  meinen  herzlichen  Dank  für  die
Unterstützungen  aus,  die  sie  mir  so  reichlich  zuteil  werden  ließen.
Meine  Schrift  wendet  sich  in  erster  Linie  an  die  deutschen
Arbeiter.  Als  die  glühende  Seele  der  Josephine  Butler  ihr  flammendes ­
  Begcistcrungsfeuer  für  die  Abschaffung  der  reglementierten
Prostitution  in  die  Kreise  der  englischen  Politiker  tragen  wollte,
da  stieß  sie  dort  auf  eine  dicke  Eisschicht.  Mit  einer  Herzensfrostigkeit
sondergleichen  begegneten  in  England  zuerst  die  führenden  Häupter
der  politischen  Parteien  den  edlen  Bestrebungen  der  heldenmütigen
Josephine  Butler.  „Da  uns  von  den  Kreisen,"  so  schreibt  sie  in
ihrer  berühmten  Schrift:  „Zur  Geschichte  eines  Kreuzzuges",  „auf
deren  Interesse  an  der  Sache  wir  zunächst  gehofft  hatten,  eine  so
geringe  Ermutigung  zuteil  wurde,  wandten  wir  uns  an  die  Arbeiterbevölkerung
  des  Landes.  Hier  kam  man  uns  ganz  anders  entgegen."
In  dem  Proletariat,  dessen  unglücklichen  weiblichen  Mitgliedern  ja
so  häufig  das  Schandmal  der  öffentlichen  Prostitution  aufgedrückt
wird,  fand  der  Ruf  nach  Abschaffung  der  sitten-  und  sanitätspolizeilichen ­
  Kontrolle  der  Dirnen  ein  millionenstimmiges  Echo.
        <pb n="3" />
        —  4

Unsere  sozialistische  Arbeiterschaft  macht  ihr  scharfer  Gegensatz
zu  jeder  Form  der  Ausbeutung  und  ihr  tatenfreudiges  Bekenntnis
zum  Grundsatz  der  Gleichberechtigung  der  Frau  zur  unversöhnlichen
Feindin  der  Reglementierung  der  Prostitution.
Meine  Arbeit  soll  sodann  als  Signal  zum  Angriff  den
kämpfenden  Frauen  dienen,  die  in  den  proletarischem  und  abolitionistischen
  Kreisen  bisher  vereinzelt  die  polizeiliche  Ueberwachung
der  Dirnen  befehdetem
Meine  Schrift  will  weiter  die  Sozialpädagogen  zum  rüstigen
Aufbau  neuer  Fürsprgeeinrichtungen  für  die  verwaisten,  bevormundeten ­
  und  von  ihren  Eltern  vernachlässigten  Kinder  ermuntern.
In  der  Prostituierten  muß  ein  neues  Selbst,  das  sich  behaupten
und  bestimmen  kann,  geschaffen  werden.  Und  die  Schöpfung  dieses
Selbst  steht  in  engster  Abhängigkeit  von  ökonomischen  und  sozialen
Einrichtungen,  die  der  Prostituierten  erst  eine  andere  soziale.Existenz
und  die  Entwickelung  der  noch  in  ihr  steckenden  moralischen  Anlagen
ermöglichen.
Und  zum  Schluß  ruft  meine  Arbeit  die  sozialpolitisch  gebildeten
Aerzte  und  Krankenkassenmitglieder  zur  Erweiterung  und  Vertiefung
der  sozialhygienischen  Wirksamkeit  unserer  Krankenkasseneinrichtungen
auf.  Sie  sucht  öffentlich-rechtliche  Einrichtungen  zur  unentgeltlichen
Behandlung  der  Venerischen  beiderlei  Geschlechts  zu  schaffen,  humane
soziale  Einrichtungen,  die  in  jedem  Venerischen  einen  natürlichen
Anreiz  zu  einer  gründlichen  Heilbehandlung  wecken.
Rehfelde,  im  September  1905.
Paul  K  a  m  p  f  f  m  e  y  e  r.
        <pb n="4" />
        Die  Lhe  und  die  Prostitution.
Uralte  Schrifturkunden  wissen  uns  schon  von  der  Prostitution
zu  erzählen,  aber  sie  reden  auch  im  gleichen  Atemzuge  von  der  Ehe.
Erst  mit  der  Gestaltung  der  sich  natürlich  in  ihrem  Wesen  wandelnden
Eheverhältnisse  konnten  bestimmte  außereheliche  Formen  der  Hingabe ­
  des  Weibes  an  den  Mann  als  Prostitutionsakte,  als  sittlich
verwerfliche,  die  Frau  bloßstellende  Handlungen  gekennzeichnet
werden.  Es  müssen  sich,  erst  für  den  sexuellen  Verkehr  und  die  Fortpflanzung ­
  und  Auferzie'hung  der  Gattung  bestimmte  Normen  in  der
Gesellschaft  ausgebildet  haben,  wenn  gewisse  außereheliche  Liebesumarmungen ­
  mit  dem  Makel  der  Prostitution  belegt  werden.
Sexueller  Verkehr  —  und  die  Fortpflanzung  und  Auferziehung
der  Gattung!  Müssen  sie  immer  zusammenfallen?  Der  sexuelle
Umgang  kann  zum  Selbstzweck  erhoben  werden  und  vollkommen
unfruchtbar  sein.  Dem  Prostitutionsverkehr  pflegt  meist  die  Unfruchtbarkeit ­
  anzuhaften.  „Auf  den  Wegen,  welche  alle  Welt  betritt, ­
  wächst  kein  Gras",  sagt  einmal  treffend  Bertillon.  Ganz
außerhalb  seiner  Absicht  liegt  bei  dem  Mann,  der  eine  Prostituierte
umfängt,  der.  Gedanke  an  die  Fortpflanzung  seines!  Geschlechts.
Zwischen  dem  individuellen  Geschlechtsgenuß  und  dem  ernsten  Zweck
der  Fortpflanzung  und  Veredelung  der  Rasse  kann  sich  ein
ganzer  Abgrund  ausbreiten.  Es  ist  die  charakteristische  Seite  der
Prostitution,  daß  sie  gerade  den  bloßen  Geschlechtsgenuß  zu  einem
besonderen  Kultus  erhebt.
Der  Gedanke  der  Gattungsfürsorge,  der  in  den  Eheeinrichtungen ­
  lebt,  deckt  sich  durchaus  nicht  immer  mit  den  Liebesleidenschaftcn
  der  Menschen,  die  eine  Ehe  eingegangen  sind.  Die
menschlichen  Liebesleidenschaften  unterliegen  vielfach  einem  schnellen
Wechsel.  Dieser  Wechsel  kann  direkt  für  die  aus  dem  Eheverhältnis
entsprossenen  Nachkommen,  für  die  Gattung  lebensgefährlich  werden.
Die  menschlichen  Liebesleidenschaften  sind  in  ihrer  leiblichen  und
seelischen  Richtung,  in  ihrer  Tiefe  und  Stärke  häufig  grundverschieden. ­
  Verheerende  Konflikte  toben  sich  zwischen  Liebe  und
Ehe,  zwischen  individueller  Geschlechtsleidenschaft  und  dem  Gattungsinteresse ­
  aus.
        <pb n="5" />
        6

Die  Gesellschaft  braucht  durchaus  noch  nicht  zur  strengen  Einehe ­
  fortgeschritten  zu  sein,  wenn  sie  bestimmte  Formen  des  außerehelichen ­
  Beischlafes  als  Prostitutionsakte  brandmarkt.  Die  alten
Patriarchen  des  jüdischen  Volkes  lebten  polygamisch,  der  Zwang  zur
Einehe  bestand  nur  für  die  Frau,  und  dennoch  tauchen  in  diesen
patriarchalischen  Tagen  schon  die  sicheren  Anzeichen  der  Prostitution
auf.  Auf  offener  Straße,  wo  sonst  die  Huren  zu  sitzen  pflegen,  erwartet ­
  Thamar  tief  verschleiert  ihren  Schwiegervater  Inda.  „Da
sie  nun  Juda  sahe,"  erzählt  Me  Bibel,  „meinte  er,  es  wäre  eine
Hure,  denn  sie  hatte  ihr  Angesicht  verdeckest"  Juda  läßt  in  ihren
Händen  ein  Pfand  zurück,  das  er  gegen  ein  Böcklein  als  Lohn  feiler
Liebe  eintauschen  will.  Jedoch  der  Knecht,  der  das  Böcklein  der
vermeintlichen  Hure  überreichen  will,  findet  sie  nicht  mehr.  Nach
einiger  Zeit  dringt  das  Gerücht  aber  zu  Juda:  Thamar  sei  von
Hurerei  schwanger  geworden.  Und  nun  soll  Thamar  als  eine  vollbürtige
  Jüdin  den  Feuertod  sterben;  denn  nicht  die  Jüdin,  nein  nur
das  landcsfremde  Weib  durfte  ihren  Leib  verkaufen.  Die  Jüdin
lebte  in  einer  monogamischen  Familie,  jeder  außereheliche  Verkehr
war  für  sie  eine  schwere  Versündigung  gegen  Recht  und  Sitte.  Das
fünfte  Buch  Moses  verkündet  den  Juden  im  23.  Kapitel:  „Es  soll
keine  Hure  sein  unter  den  Töchtern  Israels  und  kein  Hurer  unter
den  Söhnen  Israels."
In  Athen  ist  zur  Zeit  der  Blüte  dieser  Stadt  die  Monogamie
die  herrschende  Eheform.  Nur  die  in  einer  Einehe  mit  einer
athenischen  Bürgerin  erzeugten  Kinder  sind  freie  athenische  Bürger.
Der  Athener  selbst  war  an  den  Verkehr  mit  seiner  legitimen  Gattin
durchaus  nicht  gebunden.  Fm  eigenen  Hause  waren  ihm  die
Sklavinnen  zu  Willen,  er  erheiterte  sich  mit  Flötenspielerinnen  und
vergnügte  sich  in  den  feilen  Umarmungen  von  Hetären.
Die  Prostituierte  Griechenlands,  so  auffällig  und  lärmend  sie
sich  auch  im  öffentlichen  Leben  bewegte,  ist  sozial  mißachtet.  Die
Prostituierte  treibt  einen  wirklichen  Schacher  mit  ihren  Umarmungen. ­
  Die  Prostitution  ist  in  Griechenland  eine  vom  Volksbewußtsein ­
  abfällig  beurteilte,  eine  sittlich  tief  eingeschätzte  Sozialerscheinung. ­
  Die  Hingabe  der  Frau  an  den  Gastfreund,  die  in
früheren  Gesellschaftsepochen  blühte  und  in  der  Geschichte
der  Prostitution  vielfach  mit  Unrecht  als  ein  Prostitutionsakt ­
  gebucht  ist,  entbehrte  aller  wirklichen  Merkmale  der
Prostitution.  Diese  Hingabe  war  nicht  an  Geschenke  geknüpft.
Sie.  wurde  allgemein  als  Volkssitte  geübt,  und  auf  ihr
ruhte  daher  nicht  der  Fluch  der  sozialen  Mißachtung.  Auch
wenn  sich  die  Mädchen  Babylons  nach  dem  Berichte  Herodots
den  Fremden  in  die  Arme  warfen  und  Geldgeschenke  von  ihnen
empfingen,  so  prostituierten  sie  sich  eigentlich  nicht,  das  heißt,  sie
stellten  sich  nicht  znr  Schande  aus,  sondern  sie  huldigten  nur  einem
allgemeinen,  von  dem  Volksbewußtsein  mit  Ehrfurcht  betrachteten
Religionsgebrauche:  Ter  Geograph  Strabo  spricht  von  der  Hingabe
        <pb n="6" />
        der  Weiber  Babylons  als  von  einem  Gehorsamsakte  gegenüber  einem
göttlichen  Orakelspruche,  und  er  hebt  sehr  bezeichnend  hervor:  „blos
est  ....  cum  bospite  corpus  iniscere  .  .  .  ."  Sitte  ist  es...  .
sich  mit  dem  Gaste  körperlich  zu  vermischen).
Der  Hingabe  der  Frau  an  eine  unbegrenzte  Zahl  von  Männern
ist  durchaus  nicht  überall  in  der  Geschichte  der  Charakter  der  Prostitution ­
  aufgeprägt.  Damit  diese  Hingabe  als  eine  entehrende
Handlung  empfunden  wird,  mutz  sich  ein  bestimmter,  geregelter  geschlechtlicher ­
  Verkehr  mit  einem  Weibe  oder  mehreren  Weibern  schon
als  soziale  Sitte  durchgesetzt  haben.  Dieser  geregelte  Verkehr  erst
überträgt  die  Rechte  der  Bollbürtigkeit  auf  die  aus  ihm  hcrvorgegangenen
  Sprossen.  Der  in  gewisse  gesellschaftliche  Regeln  gebannte ­
  sexuelle  Verkehr  wird  zur  gesetzmäßigen,  die  Rechte  der  Nachkommenschaft ­
  beherrschenden  Che.  Die  Ehefrau  oder  die  Ehefrauen
steigen  in  der  sozialen  Wertschätzung  als  Fortpflanzerinnen  einer
vollbürtigen  Rasse  aufwärts,  während  das  Weib,  das  sich  ohne  den
formellen  Abschluß  einer  Ehe  mit  dem  Manne  vermischt,  in  dieser
Schätzung  herabsinkt.
Die  Prostitution  hat  zur  Voraussetzung  die  Entstehung  der
Ehe,  das  heißt  die  Entstehung  einer  geschlechtlichen  Verbindung,
die  den  Sprossen  derselben  ausschließlich  bestimmte  Rechte  verleiht.
Weil  eben  nur  der  eheliche  Verkehr  diese  Rechte  aus  die  Nachkommenschaft ­
  überträgt,  wertet  ihn  die  Volksanschauung  als  sittlich  und
den  außerehelichen  Verkehr  als  unsittlich.  Bis  in  das  18.  Jahrhundert ­
  hinein  galt  das  außereheliche  Kind,  auch  Ivenn  es  einem
innigen  Liebesverkehr  entsprossen  war,  als  ein  „Hurkind".  Noch
Justus  Möser  bezeichnete  die  außereheliche  Mutter  kurztveg  als  Hure
und  schrieb  aus  dieser  Auffassung  heraus  in  den  „Patriotischen
Phantasien"  einen  sehr  charakteristischen  Aufsatz:  „Ueber  die  zu.
unseren  Zeiten  verminderte  Schande  der  Huren  und  Hurkinder."
Im  18.  Jahrhundert  ist  die  Ehe  nicht  nur  das  einzig  gesetzliche
Fortpflanzungsinstitut,  sondern  auch  die  einzige  Einrichtung,  in  der
die  Frau  die  sexuellen  Freuden  rechtinäßig  genießen  darf.  Daher
Iveist  die  strenge  Sitte  des  achtzehnten  Jahrhunderts  das  gefallene
Mädchen  auf  den  Pranger,  auf  den  Bußplatz  der  Kirche.  Die  Ehe
als  das  Institut,  das  die  Fortpflanzung  der  menschlichen  Rasse  verbürgt, ­
  muß  mit  besonderen  bürgerlichen  Vorrechten  ausgerüstet
und  die  Früchte  eines  außerehelichen  Verkehrs  müssen  als  „Hurkinder" ­
  blohgestellt  werden.  „Es  ist  unpolitisch,"  sagt  Möser,  „den
Hurkindern  einerlei  Ehre  mit  den  ächtgeborenen  zu  geben,  weil
dadurch  der  stärkste  Bewegungsgrund  für  die  Ehe  wegfällt.  Es  ist  unpolitisch, ­
  den  unglücklichen  Müttern  jener  verbotenen  Früchte  ihre
vorige  Achtung  zu  erhalten,  eben  die  Furcht  vor  dem  Verlust
derselben  das  wahre  Mittel  sein  soll,  die  Ehen  zu  befördern.  Es
ist  unpolitisch,  dem  ehelosen  Leben  im  bürgerlichen  Stande  gleiche
Wohltaten  mit  dem  ehelichen  zu  verleihen,  weil  der  Hausstand  einer
        <pb n="7" />
        8

Familie  dem  Staate  mehr  nutzt  und  mehr  beiträgt,  als  der  Stand
loser  Gesellen."
Auf  rechtlichem  Gebiete  benachteiligte  man  im  18.  Jahrhundert
die  Sprößlinge  eines  außerehelichen  Geschlechtsverkehrs  in  der
gröblichsten  Weise.  Der  Makel  der  Unehrlichkeit  haftete  den  außerhalb ­
  der  Ehe  erzeugten  Kindern  zeitlebens  an.  Vor  ihnen  schlossen
sich  die  Türen  der  Zunftwerkstätten.  Gerade  Jute  die  Kinder  der
Abdecker,  Henker  und  anderer  bescholtener  Gewerbe  wurden  die
außerehelichen  Kinder  nicht  zum  ehrsamen  Handwerk  zugelassen.
„Sind  denn  der  Hurkinder  so  viel,  oder  verdient  der  Ehestand  so
wenig  Beförderung,"  so  ruft  einmal  Möser  entrüstet  aus,  „daß
anderer  ehrlicher  Leute  echte  und  rechte  Kinder  ihnen  zu  Gefallen
die  Werkstätten  räumen  müssen?"
Die  Kirche  legte  einen  Heiligenschein  um  die  Ehe  und  schleuderte
ihren  Bannstrahl  gegen  die  Männer  und  Frauen,  die  sich  ohne  den
Priestersegen  geschlechtlich  verbanden.  Von  der  Kanzel  herab  beschimpfte ­
  der  Geistliche  die  unehelich  geborene  Braut  als  „Hurkind".
An  den  Kirchtüren  taten  die  gefallenen  Mädchen  Kirchcnbußc.  Vor
der  Kirchengemeinde  wurden  ihre  „Sünden"  bekannt  gegeben.  Die
Kirchenbuße  traf  vor  allem  die  Ehebrecher,  Huren,  Kuppler  usw.
In  Holstein  zählte  das  Halseisen  zu  den  kirchlichen  Büßmitteln.
In  Sachsen  ebenfalls.  Hier  vollzog  man  in  dem  Dörfchen  Barthelsdorf ­
  die  Strafe  des  „Halseisens"  an  Sonntagen  nach  beendigtem
Gottesdienste.  In  der  Nähe  des  Kirchhofeinganges  kettete  man  an
einer  Säule  die  Sünder  und  Sünderinnen  mit  schweren  Halseisen
fest.  Ihre  Verbrechen  kündete  eine.  Tafel  über  ihren  sündhaften
Hänptern.  Ein  weißes  Tuch,  ein  Sinnbild  verlorener  Unschuld,
ivehte  über  dem  Kopfe  des  gefallenen  Mädchens.  Im  Jahre  1719
am  28.  Januar  ließ  ein  fleischlich  gesinntes  Ehepaar  schon  elf  ^
Wochen  nach  der  Verheiratung  taufen.  Zu  dieser  großen  Sünde
bemerkt  das  Kirchenbuch:  „Diese  beiden  find  die  ersten,  die  ohne
Kirchenbuhc,  d.  i.  des  Halseisens  Strafe  und  Knien  vor  dein  Altare
drei  Sonntage  nacheinander  (wie  vor  undenklichen  Jahren  allhier
gebräuchlich  gewesen),  sind  losgelassen  worden,  welches  aber  Gott
an  einem  herrschaftlichen  Bedienten  1719  den  6.  Mai  nicht  ungerochen ­
  gelassen,  davon  diese  Gemeine  Nachricht  geben  kann,  und
ein  Verbrecher  selbsten  1720  durch  eine  abscheuliche  Krankheit,  daran
er  am  23.  Februar  .gestorben."
In  der  zweiten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  ivarf  das  Zeitalter ­
  der  Humanität  seine  milden  Strahlen  selbst  in  die  dunkelsten
Winkel  Deutschlands.  Mit  den  Augen  eines  scheelsüchtigen  Greises
betrachtet  Möser  den  Siegcszug  des  Humanitätsgedankens.  Er
spricht  verächtlich  von  der  Menschenliebe  als  von  einem  Worte,  das
in  seiner  Jugend  gar  nicht  bekannt  war.  .
Der  harte,  grausame  Geist  der  Kirchenbußen  konnte  nicht  mehr
vor  der  werdenden  humanen  Gesetzgebung  bestehen.  War  nicht  die
Folge  jener  entehrenden  Kirchenbuhc,  die  zahlreiche  unglückliche
        <pb n="8" />
        9

Mädchen  dem  boshaften  Gespött  ihrer  Mitmenschen  aussetzte  und
zu  niedrigen  Dirnen  herabwürdigte,  der  Kindesmord  und  die  Fruchtabtreibung? ­
  Das  mutzte  dmnals  selbst  dem  beschränkten  Kopfe
eines  Polizeibüttcls  einleuchten.  Daher  schritt  die  Gesetzgebung
überall  zur  Abschaffung  der  Kirchenbutze.
Klar  sprach  sich  namentlich  ein  mecklenburger  Edikt  im  Jahre
1753  über  die  schrecklichen  Folgen  der  Kirchenbutze  aus.  Dort
yeitzt  cs:
„Demnach  es  sich  aus  vielfacher  Erfahrung  bestärket,  datz  die
in  Unserer  Kirchenordnung  Wider  die  Uebertreter  des  sechsten  Gebots
verordnete  Kirchenbutze  dein  Laster  der  Unzucht  nicht  gewehrt,  noch
überhaupt  der  damit  abgezielte  gute  Endzweck  erreicht  werde,  sondern
wir  dagegen  vielfach  vernehmen  müssen,  datz,  um  derselben  zu  entgehen, ­
  zum  öfteren  leichtfertige,  aus  unzüchtigem  Beischlafe  gebührende ­
  Personen  sich  in  noch  größere  Verbrechen  so  iveit  versündigen, ­
  datz  sic  sogar  keinen  Abscheu  tragen,  auf  die  unnatürlichste
Weise  an  ihre  natürliche  Leibesfrucht  gewaltsam  Hand  zu  legen  und
Kinder-Mörderinnen  zu  werden.  ..."
Der  Begriff  der  Hure  hat  sich  seit  dem  18.  Jahrhundert  gewandelt. ­
  Wir  verstehen  heute  unter  der  Hure  nur  das  Mädchen,
das  sich  auf  der  Stratze  verkauft,  und  nicht  auch  das  Weib,  das  im
Liebcsrausche  dem  Manne  Leib  und  Seele  schenkt.  Rach  unseren
Begriffen  adelt  die  Liebe  den  außerehelichen  Verkehr  von  zwei  freien,
durch  keine  ehelichen  Verpflichtungen  gebundenen  Personen.  Wir
bemühen  uns  heiß,  jeden  gesetzlichen  Nachteil,  ja  sogar  den  letzten
Schein  sozialer  Mißachtung  von  der  unehelichen  Geburt  zu  nehmen.
Beseitigen  wir  aber  mit  der  Aufhebung  aller  gesetzlichen  Nachteile ­
  für  die  außerehelichen  Kinder  nicht  auch  den  Zwang  der  Eltern,
für  die  Früchte  ihres  Liebesverkehrs  in  ausreichender  Weise  zu
sorgen?  Keineswegs!  Die  gesetzliche  Verpflichtung  der  außerehelichen ­
  Eltern,  umfassende  Fürsorgecinrichtungen  für  die  Auserziehung
  ihrer  Kinder  zu  treffen,  ist  mit  der  rechtlichen  Gleichstellung ­
  der  ehelichen  und  außerehelichen  Kinder  nicht  beseitigt.
Die  Prostitution  der  Frau  ist  die  außereheliche,  von  der  sozialen
Sitte  verurteilte  Hingabe  des  Weibes  an  den  Mann.  Die  Prostitution ­
  schließt  vielfach  die  vollständige  Veräußerlichung  der  Beziehungen ­
  von  Mann  und  Weib  zu  einem  rein  körperlichen  Vergnügen ­
  ein.  Ueber  den  Geschlechtsakt  hinaus  fühlen  sich  beide  den
sexuellen  Verkehr  pflegende  Personen  nicht  zueinander  hingezogen.
Jede  Lebensgemeinschaft  fehlt  meist  zwischen  dem  Mann  und  dem
sich  prostituierenden  Weibe.  Die  Sorge  um  das  Wohlergehen  des
Weibes,  das  er  genoß,  ficht  den  Mann  nicht  weiter  an.  Jedes
Interesse  für  die  aus  dem  Prostitutionsverkehre  folgenden  Erscheinungen ­
  berührt  meist  nicht  den,  der  die  Umarmungen  kauft.
Der  Prostitutionsverkehr  entmenscht  das  Weib,  er  macht  es  nur
zur  bloßen  Trägerin  bestimmter  sexueller  Funktionen.
        <pb n="9" />
        —  10

Die  Che  umfaßte  doch  noch  wenigstens  in  den  meisten  Fällen
ein  gemeinsames  Raten  und  Taten  beider  Ehegatten  weit  über  den
sexuellen  Verkehr  hinaus.  Sie  führte  die  Ehegatten  in  der  Pflege
für  das  körperliche  Wohl  und  die  geistige  Entwickelung  der  Kinder
zusammen.  Der  Verkehr  der  Gatten  war  gewiß  oft  nur  ein  Zusammenleben ­
  und  keine  Ehe.  &amp;gt;Er  tvar  vielfach  nur  eine  leibliche
Gemeinschaft,  ein  Teilen  von  Tisch  und  Bett  —  aber  es  war  doch
wenigstens  eine  Gemeinschaft,  es  war  ein  Stück  wirklicher  Vereinigung ­
  von  Mann  und.Weib.
Nur  das  rechtlose,  das  sozial  minderwertige  Weib  verstand  sich
und  mußte  sich  zu  der  verächtlichen  Rolle  einer  bloßen  Lustsklavin
des  Mannes  verstehen.  Das  sich  prostituierende  Weib  ist  im
Altertum  meist  eine  rechtlose  Stadtfremde,  eine  Sklavin,  es  gehört
im  Mittelalter  zur  Klasse  der  Deklassierten,  zu  den  fahrenden
Frauen  und  zu  den  direkt  im  Mädchenhandel  feilgehaltenen  Weibern,
es  ist  in  der  Neuzeit  aus  der  dienenden  Klasse  oder  aus  der  untersten
Schicht  des  darbenden  weiblichen  Proletariats  hervorgegangen.  Die
Prostituierte  ist  eine  Figur  der  in  Klassen  gespaltenen  Gesellschaft.
Die  Seele  der  sich  als  Persönlichkeit  fühlenden,  sozial  vollberechtigten ­
  Frau  wird  sich  leidenschaftlich  gegen  jeden  Gedanken
einer  Entmenschung  ihres  Wesens  zu  einem  bloßen  Instrument
männlicher  Geschlechtslust  auflehnen.  Sie  tauscht  nur  Seele  gegen
Seele  aus  und  machte  ihre  Seele  nicht  zur  Dienerin  der  Verrichtungen ­
  ihres  Geschlechtsapparates.  Solange  das  Weib  ohne
Individualität  war,  die  Angehörige  einer  unterdrückten,  sozial
gering  geachteten  Klasse,  lief  es  Gefahr,  nur  als  Stückwesen  von  der
beherrschten  Klasse  gewertet  zu  werden.  Es  existierte  nur  als  Errcgerin
  der  männlichen  Geschlechtslust,  cs  vergnügte  den  Mann
körperlich  und  geistig.  Selbst  die  vergeistigte  Hetäre  diente  eigentlich
nur  dem  allerdings  veredelten  geistig-leiblichen  Vergnügen  des
Mannes.
Die  Prostitution  ritz  den  körperlichen  Liebesverkchr  von  den
so  ernsten  Sorgen  für  das  Weib  und  für  das  kommende  Geschlecht
los.  Die  Gegenwart  triumphierte  über  die  Zukunft.  Das  Weib
wurde  durch  die  Prostitution  ein  bloßes  Geschlechtswesen,  das  nur
für  eine  kurze  Spanne  Zeit  den  Mann  belustigen  sollte.  Die
Prostitution  führte  zu  einem  gemeinsamen  Teilen  schnell  verrauschender ­
  köperlicher  Freuden  von  Mann  und  Weib,  nicht  zum
Teilen  schiverer  Lebcnssorgen  und  der  das  menschliche  Wesen  vertiefenden ­
  Leiden.
Die  Prostitution  erhob  das  vom  Gattungsinteresse  'losgelöste
körperliche  Vergnügen  zu  einem  Gewerbe  von  Frauen  und  Mädchen.
Diese  widmeten  sich  einer  raffinierten  Ausbildung  ihrer  -  geschlechtlichen ­
  Reize,  Um  möglichst  den  Geschlechtstrieb  des  Mannes  zu  erregen. ­
  Das  Gefallen  in  geschlechtlicher  Hinsicht  wurde  zur  Aufgabe
einer  besonderen  Gruppe  von  Frauen,  das  treue  Schaffen  für  den
häuslichen  Herd  und  die  kommende  Generation  ward  vielfach  als
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        11

schwere,  pflichtenreiche  Arbeit  den  Ehefrauen  überlassen.  Die
Künste  eines  raffinierten  Geschlechtsvcrgnügens,  die  die  bezahlten
Priesterinnen  der  Liebe  pflegten,  veräußerlichten  den  Mann  und
machten  ihn  vielfach  taub  und  blind  für  die  große  Zukunstsarbeit
der  Ehefrau,  die  in  ihren  Kindern  die  Menschheit  zu  einer  höheren
Zivilisationsstufe  führte.  Die  Trennung  der  körperlichen  Geschlechtsliebe ­
  von  der  Fürsorge  für  die  kommende  Generation  wurde  mitunter ­
  für  die  Kulturvölker  verhängnisvoll.
Die  Veräußerlichung  der  Beziehungen  des  Mannes  zum  weiblichen ­
  Geschlecht  auf  den  bloßen  sexuellen  Genuß  rebelliert  heute
gegen  unser  vertieftes  moralisches  Empfinden.  Und  auf  diese  Veräußerlichung ­
  gerade  arbeitet  die  Prostitution  los.  Immer  lauter
erhebt  sich  in  unserer  Brust  die  Forderung:  das  Zusammenleben
von  Mann  und  Weib  soll  wirklich  eine  Ehe,  eine  leibliche  und
seelische  Gemeinschaft  beider  werden.  Und  dieser  inneren  Stimme
folgend,  rüsten  wir  uns  im  Interesse  der  Veredelung  des  Menschengeschlechts ­
  zu  dem  großen  Kulturkampf  gegen  die  moderne  Prostitution. ­


■  2.  Kapitel.
Die  Prostitution  als  soziale  KlaHenerfd)einun&amp;lt;j  der  Stadt.
I.  Die  athenische  Klassenkultur  und  das
H  e  t  ä  r  e  n  w  e  s  e  n.
Auf  sein  weites  Gewissen  lud  der  Kapitalismus  eine  Unzahl
sozialer  Sünden.  Aber  mag  die  Maienblüte  dieser  Sünden  noch
so  groß  sein,  die  Erfindung  der  Prostitution  zählt,  wie  wir  bereits
gesehen  haben,  nicht  zu  den  vom  Kapitalismus  erzeugten  Giftblüten.
  Eine  wahre  Tropenkultur  von  verdcrbenschwangercn
Prostitutionspflanzen  trug  gerade  der  Boden  des  klassischen  Altertums. ­
  Bon  der  Vegetationsgeschichte  der  feilen  '  Geschlechtsliebe
dieses  Zeitalters  ist  ein  großes  Stück  bereits  in  das  Volksbewutztsein
  übergegangen,  und  wir  haben  daher  hier  nur  einige
für  das  soziale  Verständnis  des  Prostitutionswesens  charakteristische
Tatsachen  aus  dieser  Geschichte  zu  unterstreichen.
Die  Groß-  und  Handelsstädte  Griechenlands  sind  durch  eine
eigenartige  scharfe  Klassenglicderung  charakterisiert.  Im  bunten
Durcheinander  begegneten  sich  in  Athen  Voll-,  Halbbürger  und
Sklaven.  Von  Solon  weiß  die  Geschichte  zu  berichten,  daß  er
mit  Staatsmitteln  ein  allgemeines  großes  Bordell  schuf,  in  dem.
sich  Sklavinnen  um  ein  förmliches  Bettelgeld  preisgaben.  Die
Prostituierten  Athens  gehörten  also  meist  einer  beherrschten,  unter-
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        12

drückten  Klasse  an,  und  sie  waren  Wohl  durchweg  Stadtfremde.
Die  Kleiderordnungen  drückten  ihnen  schon  äußerlich  den  Charakter
von  Dirnen  auf.  Suidas  spricht  von  Dirnen,  „bekleidet  mit  geblümten ­
  Gewändern»  welche  buntfarbig  zusammengestellt  oder  mit
verschiedenen  Farben  bemalt  waren,  denn  es  bestand  ein  Gesetz  in
Athen,  das  den  Prostituierten  befahl,  geblümte  Kleider  zu  tragen,
mit  Blumen  oder  verschiedenen  Farben  geschmückt,  damit  dieser
Puh  die  Dirnen  auf  den  ersten  Blick  kenntlich  mache."
Unter  den  Prostituierten  Athens  scheinen  nur  in  der  ersten
Klasse,  in  der  Hetärenklasse,  athenische  Bürgerinnen  vertreten  zu
sein  —  und  ebenfalls  nur  vereinzelt.
Gerade  die  Lebensverhältnisse  der  gewöhnlichen  Dirnen,  der
Flötenbläserinncn  und  Hetären  Athens  haben  eine  müßige,  mit
materiellen  Gütern  reich  gesegnete  Herrenklasse  zur  notwendigen
Grundlage.  Wer  anders  sollte  die  wimmelnde  Schar  dieser  feilen
Frauen  ernähren,  als  die  freien  Athener,  die  von  der  wirtschaftlichen ­
  Ausbeutung  einer  ungeheuren  Sklavenmasse  lebten.  Wer
anders  konnte  den  verführerischen,  die  Sinne  so  stürmisch  bewegenden
Liedern  der  Flötenbläserinnen  halbe  und  ganze  Nächte  hindurch
lauschen  als  jene  Männer,  die  eine  tiefe  Verachtung  vor  jeder
körperlichen  Arbeit  bekundeten  und  eine  unendliche  Zeit  den  verzehrenden ­
  Genüssen  der  Frauen-  und  Knabenliebe  widmen  konnten.
Die  Seelenkräfte  dieser  freien  Bürger  verbrauchten  sich  nicht  in  den
Mühen  ernster,  anstrengender  Wirtschaftsarbeiten,  sondern  lebten
sich  ungeschwächt  und  völlig  ungebunden  in  den  wechselnden,  von
einer  heiß  sinnlichen  Phantasie  überschwänglich  ausgestalteten
sexuellen  Vergnügungen  aus.  Nirgends  trat  wohl  bisher  in  der
Geschichte  die  Loslösung  der  Liebesumarmung  von  dem  Fortpflanzungsakt ­
  so  klar  in  Erscheinung  als  bei  den  Athenern.  Diese
leidenschaftliche  sexuelle  Vermischung  des  freien  Atheners  mit  der
siadtfremdcn,  rechtlosen  Hetäre  sollte  gar  nicht  ein  neues  Geschlecht
von  Athenern  schaffen.  Und  zu  einem  raffinierten  Wollustkultus
wurde  von  den  Priesterinnen  der  Venus  die  ausschweifende,  unfruchtbare ­
  Liebesumarmung  erhoben.  Die  Ehefrau,  stets  den
schweren  Gefahren  der  Mutterschaft,  der  Aufzucht  der  Kinder  und
den  Hanshaltungssorgen  überliefert,  mußte  ihre  Frauenreize  int
Dienste  der  Gattung  verkümmern  lassen,  während  die  Hetäre  ihre,
den  Geschlechtstrieb  des  Mannes  gewaltsam  aufstachelnden  Reize
künstlich  zu  entwickeln  und  zu  erhalten  verstand.  Die  in  der  Oeffentlichkeit
  glänzende.  Hetäre  reißt  den  vollblütigen,  wollüstigen  Liebestrieb ­
  des  Mannes  an  sich,  und  die  bescheidene  Ehefrau,  die  treue
Hüterin  des  häuslichen  Herdes,  liegt  der  so  schmerzensreichen  und
gefahrvollen  Mühe  der  Fortpflanzung  der  Rasse  ob.  Mit  wundervoller ­
  Klarheit  beleuchtet  Demosthenes  in  seiner  Rede  gegen  Reära
die  Trennung  des  Liebesgenusses  von  dem  Fortpflanzungsakt,  die
sich  im  sexuellen  Leben  der  Athener  so  scharf  durchgesetzt  hatte.
„Wir  haben  Hetären,"  sagte  er,  „zu  unserem  Vergnügen,  Konkubinen
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        für  den  täglichen  Gebrauch,  aber  Eheweiber,  um  uns  legitime
Kinder  zu  geben  und  das  Innere  unseres  Hauses  zu  überwachen."
An  der  Seite  ihres  in  der  Oeffentlichkeit  lebenden  Mannes
sah  man  die  athenische  Ehefrau  sehr  selten,  Wohl  nur  bei  Gelegenheit ­
  der  religiösen  Feste.  Verschleiert  zeigt  sie  sich  auf  der  Straße.
Sie  lag  im  Hause  nur  den  strengen  Pflichten  der  Mutter  ob.
Der  Dichter  Simonides  zeichnete  mit  folgenden  charakteristischen
Zügen  das  Idealbild  der  Ehefrau:  „Glücklich  ist  der  Sterbliche,
welcher  eine  solche  als  Weib  findet.  Sie  allein  unter  allen  läßt
der  Unzucht  keinen  Zutritt  in  ihr  Herz,  sie  sichert  ihrem  Gatten
ein  langes,  ruhiges  Leben.  Mit  ihm  in  rührendem  Einklänge
alternd,  als  Mutter  einer  zahlreichen  Familie,  an  der  sie  Lust
hat,  ausgezeichnet  unter  allen  Weibern,  deren  rühmliches  Beispiel
sie  ist,  sieht  man  sic  nicht  ihre  Zeit  mit  leeren:  Geschwätz  verlieren.
Die  Bescheidenheit  herrscht  in  ihren  Reden  und  scheint  einen  höheren
Glanz  ihrer  Anmut  zu  verleihen,  welche  sie  nie  verläßt  und  sich
über  alle  ihre  Beschäftigungen  ausbreitet."
Die  athenische  Ehefrau  verließ  nie  ohne  Wissen  ihres  Mannes
das  Haus.  Sie  brachte  ihr  Dasein  zumeist  im  Frauenraume,  in
der  Gynäkonitis  zu  in  treuer  Erfüllung  der  großen  Gattungsaufgabe: ­
  der  Auferziehung  der  Kinder.  Sie  lebte  mit  dem  Manne
nur  im  Schlaf-  und  Eßzimmer  zusammen  und  nahm  keinen  Anteil
an  den  fröhlichen  Festen  der  Männer  im  eigenen  Hause.  Wollte
sie.  nicht  als  Ehebrecherin  oder  Hetäre  gelten,  so  mußte  sie  sich  selbst
dann  in  ihr  Fraucngemach  zurückziehen,  wenn  ihr  Mann  nur  einen
Gast  ins  Haus  brachte.  Während  der  Mann  in  den  Armen  der
Hetären  schwelgte,  hat  sie  peinlich  über  ihre  Lebensführung  zu
wachen,  damit  auch  nicht  entfernt  der  Verdacht  aufkam,  sie  habe
ihr  Auge  auf  andere  Männer  geworfen.  Im  Falle  des  Ehebruchs
traf  die  Frau  Ehrlosigkeit,  und  der  von  den  tollen  Gelagen  mit
Dirnen  heimkehrende  Mann  tötete  ungestraft  den  Ehebrecher,  den
er  bei  seiner  Frau  fand.
Natürlich  konnte  in  der  Herrenklassc  der  freien  Athener  nur
die  Gruppe  der  reichen  Müßiggänger  die  Liebkosungen  der  schönen
Hetären  erkaufen.*)  Die  berühmte  Buhlerin  Lais  forderte  in  den
Tagen  ihrer  blühenden  Schönheit  von  dem  Redner  Demosthenes  für
die  Vergnügungen  einer  Nacht  die  Kleinigkeit  von  10  000  Drachmen.
Diesem  klang  diese  Forderung  zu  hoch,  und  er  verzichtete  auf  diese
teuren  Freuden  einer  Nacht.  Die  freien  Athener  zerfielen  zur  Zeit
des  Demosthenes  in  schwelgerische,  von  der  Massensklaverei  üppig
lebende  Reiche  und  in  korrumpierte,  auf  öffentliche  Kosten  ernährte
schmarotzende  Arme.  „In  früherer  Zeit,"  sagte  einmal  Demosthenes,
„war  es  anders  als  jetzt.  Damals  war  alles,  was  dem  Staate  angehörte, ­
  reich  und  glänzend,  unter  den  einzelnen  Bürgern  aber

*)  Siehe:  Pierre  Dusour,  Geschichte  der  Prostitution  (Altcrtum-Griechen-Römer).
  Verlag  I.  Gnadenfeld  &amp;amp;  Co.,  Berlin.
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        —  14  —
zeichnete  sich  äußerlich  keiner  vor  dem  anderen  aus.  Noch  jetzt  kann
Jeder  von  Euch  sich  durch  eigenen  Anblick  überzeugen,  daß  die
Wohnungen  eines  Themistokles,  eines  Miltiades  und  aller  übrigen
großen  Männer  der  Vorzeit  durchaus  nicht  schöner  und  ansehnlicher
waren  als  die  ihrer  Mitbürger.  Dagegen  sind  die  zu  ihrer-  Zeit
errichteten  öffentlichen  Gebäude  und  Denkmale  so  großartig  und
prachtvoll,  daß  sie  ewig  unübertrefflich  bleiben  werden;  ich  meine
die  Propyläen,  die  Arsenale,  die  Säulengänge,  die  Hafenbauten  des
Piräus  und  andere  öffentliche  Werke  unserer  Stadt.  Jetzt  aber
gibt  es  Staatsmänner,  deren  Privatwohnungen  viele  öffentliche
Gebäude  an  Pracht  überbieten,  und  welche  so  große  Landgüter
zusaminengekauft  haben,  daß  die  Felder  von  Euch  Allen,  die  Ihr
hier  als  Richter  versammelt  seid,  an  Ausdehnung  denselben  nicht
gleichkommen."  (Die  einzelnen  athenischen  Schwurgerichtshöfe
waren  von  fünfhundert  Geschworenen  zusammengesetzt.)  Was  dagegen ­
  jetzt  von  Staats  wegen  gebaut  wird,  das  ist  so  unbedeutend
und  ärmlich,  daß  man  sich  schämen  muß,  davon  zu  reden."
Im  alten  Athen  tritt  die  Prostitution  als  soziale  Massenerscheinung
  aus  und  zwar  bei  einer  städtisch  angesiedelten,  durch
tiefeinschneidcndc  Klassengegensätze  zerklüfteten  Bevölkerung.
II.  Die  Ständcgliederung  der  mittelalterlichen
Stadt  und  das  Dirnen  wesen.
Tun  wir  nun  einen  gewaltigen  Schritt  vom  Altertum  in  die
Geschichte  des  späteren  Mittelalters,  so  erheben  sich  vor  uns  in
schönster  Blüte  die  mittelalterlichen  Städte.
Eine  ungezügelte,  derbe  Sinnenlust  lärmte  überall  aus  dem
Leben  unserer  mittelalterlichen  Städte  heraus.  Und  diese  Städte
kannten  nur  in  sehr  bescheidenen  Anfängen  kapitalistisches  Wirtschaften. ­
  Wenn  wir  die  Daten  überschauen,  die  der  fleißige
Sammler  Scheible  über  die  Prostitutionsgeschichtc  des  Mittelalters
zusammengestellt  hat,  so  überrascht  uns  die  Blüte  eines  ausgesprochenen ­
  Bordellwesens  in  relativ  so  kleinen  Städten  wie  Aken
an  der  Elbe,  Volkach,  Schwabach,  Oberehnheim,  Quedlinburg.
Schwabach  hatte  in  den  achtziger  Jahren  des  neunzehnten  Jahrhunderts ­
  nur  etwas  über  7600  Einwohner,  Aken  5284,  Oberehnheim
4725  und  Volkach  gar  nur  1074  Einwohner.
Die  mittelalterlichen  Städte,  wenn  sie  auch  nur  verschwindend
p  kleine  soziale  Gruppen  von  Kapitalbesitzern  im  nrodernen  Sinne
des  Wortes  enthielten,  waren  doch  durch  eine  sehr  vielseitige
Gliederung  der  Bevölkerung  nach  sozialen  Klassen  gekennzeichnet.
Viele  fremde,  unansässige  Elemente,  die  fahrenden  Leute  usw.
fielen  ganz  aus  der  Standeswelt  des  Mittelalters  heraus.  Fahrende
Frauen,  die  gewerbsmäßige  Unzucht  trieben,  hielten  sich  in  größeren
Städten  vielfach  auf.  Das  Konstanzer  Konzil  lockte  bekanntlich
1500  Dirnen  nach  Konstanz.  Der  Handel  mit  sächsischen  und
schwäbischen  Mädchen  kam  am  Schluß  des  Mittelalters  sehr  in
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        Flor.  Im  allgemeinen  waren  die  Insassinnen  der  Bordelle  einer
mittelalterlichen  Stadt  nicht  den  Bürgertöchtern  der  betreffenden
Stadt  entnommen.  Das  Verschleppen  junger  Mädchen  in  die
Bordelle  scheint  schon  im  Mittelalter  eine  nur  zu  häufig  bestätigte
Gepflogenheit  gewesen  zu  sein.  Ein  Memminger  Bürger  holte
seine  Schwester  aus  dem  Frauenhause  Nördlingens  und  tötete  sie.
Fiel  ein  gewissenloser  Bürger  in  Schulden/  so  mochte  er  auch
dann  und  wann  seine  Tochter  in  das  Bordell  verkaufen.  Dem
Werke:  „Ulms  Verfassungs-,  bürgerliches  und  kommerzielles  Leben
im  Mittelalter"  von  Karl  Jäger,  entnehmen  wir  folgende  Tatsache:
„Dem  Frauenwirt  konnten  sogar  Frauen  oder  Mädchen,  sobald  es
mit  ihrem  Willen  geschah,  von  Eltern  und  Männern  für  Schulden
versetzt  werden.  Wurde  ihm  aber  eine  Frau  oder  Dirne  wider
ihren  Willen  versetzt,  und  sie  oder  ihre  Freunde  wollten  sie  wieder
aus  dem  Frauenhause  haben,  so  hatte  sie  der  Wirt  ungehindert,
und  ohne  daß  ihm  das  Geld,  wofür  sie  versetzt  worden  war,  bezahlt
wurde,  aus  dem  Frauenhause  zu  entlassen."
Als  verworfene,  durch  die  bürgerliche  Gesellschaft  geächtete
Menschen  wurden  die  Prostituierten  schon  äußerlich  gekennzeichnet.
Sie  gingen  meist  in  einer  vorgeschriebenen  Tracht  einher.  Sie
waren  der  Schutzgewalt  des  Henkers  unterstellt.  Die  entehrende
Strafe  des  Schneltens  schwebte  stets  über  der  Dirne.  Noch  über
das  Leben  hinaus  traf  die  Dirne  die  öffentliche  Mißachtung.  Nicht
in  geweihter  Erde  auf  dem  Kirchhofe  wurde  sie  bestattet,  nein,  der
Henker  verscharrte  sie  in  einigen  Städten  —  z.  B.  in  Frankfurt
am  Main  —  auf  seiner  Mistkute,  auf  seiner  „Kaut".
In  die  Ausbeutnngsberhältnisse  der  mittelalterlichen  Stadtbordelle ­
  führen  uns  bor  allem  die  lllmer  Bordellordnungen  („Der
Frowenwürt  ze  Ulm  Aid  und  Ordnung")  ein.  Der  Frauenwirt
zu  Ulm  trat  auf  bestimmte  Zeit  in  den  Dienst  der  Stadt  und  schwor
ihr  einen  Treueid.  Nach  seinem  Eide  hatte  er  das  Frauenhaus  mit
tauglichen,  sauberen  und  gesunden  Frauen  zu  versehen  und  zu  keiner
Zeit  unter  14  Frauen  zu  halten.  Jeder  Frau  mußte  er  die  aus
zwei  Gängen  bestehende  Mahlzeit  „um  6  Pfennige"  reichen.  In
dem  Frauenhause  bestimmte  eine  eigene  „Lohnsetzerin"  die  Schlafgelder.
  Die  Einkünfte  der  Frauen  wurden  in  eine  Lade  gelegt,  die
nur  durch  drei  Schlüssel  geöffnet  werden  konnte.  Den  einen
Schlüssel  führte  der  Frauenwirt,  den  zweiten  die  Lohnsetzerin  und
den  dritten  eine  von  den  Frauen  selbst  gewählte  Frau.  Am  Samstag ­
  wurde  die  Lade  geöffnet,  wozu  die  gemeinen  Frauen  zwei  aus
ihrer  Mitte  beorderten,  die  mit  der  Lohnsetzerin  zugleich  streng
darüber  wachten,  daß  der  Wirt  sich  nicht  mehr  „als  seinen  dritten
Pfennig"  aneignete.  Feder  Frau  zog  man  von  ihrem  Verdienst  die
Forderungen  des  Wirtes  für  Essen  usw.  ab.  Hatte  eine  Frau  „von
ihrem  lieben  Mann  oder  sonst  einem  guten  Gesellen  etwas  gekramt
oder  geschenkt  bekommen",  „es  mochte  an  Schuhen,  Kleidern,
Schleiern  usw.  sein",  so  durfte  es  der  Wirt  noch  sonst  jemand  an-
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        sprechen.  Weder  der  Wirt  noch  die  Wirtin  durften  einer  Frau
Kleider,  Schleier  usw.  ohne  Wissen  und  Willen  der  Ratsmitglieder,
die  die  Aufsicht  über  die  Frauenhäuser  führten,  kaufen.  Hatte  sich
eine  Frau  „einen  eigeney  Gulden"  erspart  und  wollte  sie  dem
Frauenhaus  den  Rücken  kehren,  so  muhte  sie  dem  Wirt  den  ersparten ­
  Gulden  geben  und  konnte  in  der  Bekleidung,  in  der  sie  das
Frauenhaus  bezogen  hatte,  aus  dem  Hause  ziehen.  Jede  Frau,  die
nachts  einen  Mann  bei  sich  hatte,  muhte  dem  Wirte  als  Schlafgeld
einen  Kreuzer  geben.  Die  Frau  zahlte  dem  Wirt  für  ein  ganzes
Licht  einen  Heller,  der  Mann,  wenn  er  ein  Licht  begehrte,  einen
Pfennig.  Was  jede  Frau  den  Tag  über  gewann,  das  hatte  sie  alles
in  die  Lade  zu  tun.  „Der  dritte  Pfennig"  davon  gehörte  im  voraus
dem  Wirt.  Jede  Frau  muhte  täglich  dem  Wirt  „zwei  Andrehen
Garns",  zwei  mäßige  Spindeln  Garn,  spinnen  oder  ihm  für  jede
„Andrehe"  drei  Heller  geben.  Für  den  Unterhalt  erkrankter  und
siecher  Frauen  legte  jede  Frau  einen  Pfennig  am  Montag  in  die
Büchse  und  der  Wirt  zwei.  Von  den  Erträgnissen  dieser  Büchse
brannte  ferner  der  Jungfrau  Maria  zu  Ehren  und  allen  christgläubigen ­
  Seelen  zum  Trost  in  der  Sonntagsnacht  eine  Kerze  in
dem  Frauenmünster.
Der  Eintritt  in  das  Bordell  war  für  das  Mädchen  der  Austritt
aus  der  bürgerlichen  Gesellschaft.  Entehrt  war  sie  durch  diesen
Eintritt  selbst  noch  im  Tode.  Im  allgemeinen  war  daher  die  Verschleppung. ­
  gekaufter,  irregeleiteter  Mädchen  in  die  Bordelle  sehr
im  Schwange.  Noch  im  18.  Jahrhundert  erschien  in  Preußen  im
Jahre  1762  eine  „Verordnung  wider  die  Verführung  junger
Mädchens  zu  Bordells  usw.".  Diese  Verordnung  gedenkt  zuerst
der  vielen-  arglistigen  Verschleppungen  der  jungen  Mädchen  in  die
Frauenhäuser:  „Es  ist  in  Erfahrung  gebracht,"  so  beginnt  die  Verordnung, ­
  „dah  junge,  einfältige.Mädchen,  unter  arglistigen  Vorspiegelungen, ­
  sie  in  vorteilhafte  Dienste  unterzubringen,  nach  Berlin
gelockt,  hier  aber,  ohne  es  zu  wissen,  in  Bordells  gebracht,  und  wider
ihren  anfänglichen  Vorsatz  zum  feilen  Hurenleben,  also  zu  ihrem
Verderben  verleitet  werden."  Die  arglistige  oder  gewaltsame  Verschleppung ­
  von  jungen  Frauenspersonen  in  die  Bordelle  wurde  mit
zehnjähriger  Zuchthausstrafe  „nebst  Willkommen  und  Abschied"
bedacht.
Irregeleitete  oder  von  gewissenlosen,  verschuldeten  Vätern  verkaufte ­
  Bürgertöchter,  ferner  fahrende  Frauen  mochten  hauptsächlich
die  mittelalterlichen  Bordelle  bevölkern.  Der  Bestand  einer  begüterten ­
  sozialen  Schicht  ermöglichte  in  der  mittelalterlichen  Stadt
die  Schmarotzerexistenz  brüchiger  Volkselemente,  die  den  schamlosesten ­
  Gelüsten  dieser  Schichte  willfährig  dienten.
Das  nahe  Zusammenwohnen  und  Zusammenleben  vermögender
sozialer  Klassen  mit  schwer  verschuldeten  oder  lumpenproletarischen
Volksbestandteilen  hat  die  Entstehung  und  Ausbreitung  käuflicher
Elemente  mächtig  gefördert.  Eine  aus  den  gleichen  sozialen  Be-
        <pb n="16" />
        17  —

standteilen  zusammengesetzte  Bevölkerung  kann  nicht  derartige
parasitische  Klassen  erzeugen.  Alle  Volksgenossen  dieser  Bevölkerung ­
  arbeiten  unter  ungefähr  gleichen  Verhältnissen  und  leben
auf  dem  gleichen  Fuße.  Erst  wenn  eine  soziale  Schicht  über  die
andere  beträchtlich  hinauswächst  und  mit  ihren  Mitteln  die  Dienste
der  schlechter  gestellten  Schicht  zahlen  kann,  kann  die  Käuflichkeit
bestimmter  Volkselemente  als  soziale  Massenerscheinung  auftreten.
Die  Käuflichkeit  der  Frau  setzt,  wie  jede  andere  Käuflichkeit,  erst
zahlungsfähige  Leute  voraus.  Begüterte  soziale  Klassen  und  völlig
verarmte  Volkselemente  stoßen  nun  bereits  in  der  mittelalterlichen
Stadt  zusammen.
Holen  wir  nun  zu  einem  Sprung  von  der  mittelalterlichen
Geschichte  in  die  neuere  Geschichte  aus,  so  sehen  wir  das  öffentliche
Haus  des  Mittelalters  ohne  wesentliche  Umgestaltungen  in  das
Bordell  der  neueren  Zeit  übergehen.  Dringen  wir  z.  B.  in  der  vorkapitalistischen ­
  Zeit,  in  der  Zeit  des  ehrbaren  achtzehnten  Jahrhunderts, ­
  in  die  Geheimnisse  des  feileir  Liebesdienstes  der  guten
Stadt  Frankfurt  a.  M.  ein,  dann  müssen  wir  uns  sagen,  daß  rinsere
heutigen  Jungen  auch  nicht  viel  lauter  zwitscherten,  als  die  Alten
sungen.  Dr.  Hanauer  durchblättert  in  seiner  Geschichte  der  Prostitution ­
  in  Frankfurt  a.  M.  die  „Briefe  über  die  Galanterien  von
Frankfurt  a.  M.",  die  anonym  in  London  1791  erschienen  und
sicher  aus  der  Feder  des  Dr.  Ehrmann,  eines  geachteten  Arztes  am
Rochuskrankenhaus,  am  Spital  für  Venerische,  stammen.
Bordelle  bestanden  in  Frankfurt  a.  M.  am  Ende  des  achtzehnten ­
  Jahrhunderts  in  der  großen  Eschenheimergasse,  in  der  kleinen
Eschenheimergasse,  in  der  Gallusgasse,  Bockgasse,  Meisengasse,
großen  Friedebergergasse,  Schäfergassc,  Allerheiligengasse,  am  Geistpförtchen,
  am  Holzpförtchen,  in  der  goldenen  Federgasse,  Nonncngasse,
  Mainzergasse,  im  Rebstock.  Im  Vorort  Frankfurts,  in  Vornheim, ­
  dessen  bloßer  Name  schon  keusche  Ohren  beleidigte,  tollten  sich
in  etwa  20  Freudenhäusern  wahre  Orgien  aus.  In  Weingärten
und  Weinsälen  in  der  Stadt  fand  der  käufliche  Geschlechtsgcnuß
zahlreiche  Schlupfwinkel.  In  Sachsenhausen  öffneten  sich  ihm  zwei
„recht  niederträchtige,  abscheuliche  Häuser".  Die  Gassenprostitution
lockte  an  allen  Eckposten,  hauptsächlich  aber  in  allen  Alleen  und  auf
allen  Promenaden.  Von  den  Promenaden  geleitete  die  Dirne  ihren
Liebhaber  in  die  Schlupfwinkel,  von  denen  der  Verfasser  der
Galanterien  Frankfurts  allein  16  aufzählte.  Die  Prostitution  griff
weit  in  die  bürgerlichen  Kreise  über.  —  Eine  Blondcnnäherin  und
eine  Putzmacherin  nahmen  Bürgerstöchter  nur  in  die  Lehre  auf,
um  sie  an  reiche  Herren  zu  verkuppeln.  Die  Hausiererinnen  der
Weingärten,  die  Waschmädchen  warfen  sich  der  käuflichen  Liebe
massenhaft  in  die  Arme.  Zu  den  Messen  tummelten  sich  in  Frankfurt ­
  ct.  M.  Mainzerinnen,  Rheinländerinnen,  Sächsinnen,  Ansbacherinnen, ­
  Kasselerinnen,  um  aus  dem  Venusdienst  ein  blühendes  Gelverbe
  zu  machen.  Aus  Wertheim,  Miltenberg,  Bacharach  liefen

2
        <pb n="17" />
        *-  18  —
Weinschiffe  ein,  auf  denen  man  bei  Wein  und  Gesang  das  Weib  nicht
vergaß.  Die  heiße  Sinnenlust  der  Hexen  der  Walpurgisnacht  tollte
sich  während  der  Messen  in  Frankfurt  a.  M.  aus.
Am  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts  war  die  Groß-  und
Mittelstadt  mit  scharfen  'Klassengegensätzen  der  Tummelplatz  eines
regen  Prostitutionstreibens.  Greifen  wir  z.  B.  eine  Stadt  heraus,
die  sich  im  18.  Jahrhundert  bereits  durch  eine  schroffe  Klassengliederung, ­
  hervortat:  Berlin,  so  schauen  wir  schon  auf  alle
Ausschreitungen  der  käuflichen  Liebe.
In  Berlin  vergifteten  die  sexuellen  Exzesse  der  Adelsklasse  im
hohen  Grade  das  eheliche  Leben  des  Bürgertums.  Der  Dirnenmarkt
breitete  sich  nach  den  „Vertrauten  Briefen"  selbst  bis  in  die  Kreise
des  Adels  aus.  Aber  selbst  wenn  wir  den  Sittenschilderungen  der
„Vertrauten  Briefe  über  die  preußische  Monarchie"  nicht  vollen
Glauben  beimessen,  sondern  uns  nur  an  die  statistischen  Daten  über
die  Prostitution  Berlins  am  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts
halten,  so  blicken  wir  schon  aus  eine  massenhafte  Preisgabe  des
Weibes,  die  in  nichts  der  des  zwanzigsten  Jahrhunderts  nachzugeben
scheint.  Im  Fahre  1780  sollen  allein  in  Berlin  100  Bordelle  mit
sieben  bis  neun  Mädchen  vorhanden  gewesen  sein;  Berlin  aber  hatte
damals  nur  eine  Bevölkerung  von  80  000  Einwohnern.  Die  Zahl
der  erklärten  Prostituierten  betrug  also  schon  1  Prozent  der  Bevölkerung. ­
  Würden  wir  den  gleichen  Prozentsatz  notorischer  öffentlicher ­
  Mädchen  heute  für  unser  zweimillionenköpfiges  Berlin  annehmen, ­
  so  würden  wir  20  000  reglementierte  Dirnen,  haben.
Berlin  besitzt  heute  jedoch  etwas  über  4000  polizeilich  reglementierte
Mädchen.  Neben  den  überwachten  Dirnen  Berlins  gab  es  noch
große  Massen  geheimer  Prostituierten  im  18.  Jahrhundert.  Schon
damals  veranstaltete  die  Polizei  Berlins  förmliche  Hetzjagden  auf
die  sich  im  Dunkel  der  Nacht  umhertreibenden  Prostituierten.  In
dem  Berliner  Polizeireglement  vom  28.  Februar  1787  lesen  wir
folgende  Bestimmung:
„Die  wöchentliche  Aufhebung  der  in  den  Winter-Monaten
nach  zehn  Uhr,  und  in  den  Sommer-Monaten  nach  eilf  Uhr  aus  den
Straßen  sich  herumtreibenden  liederlichen  Weibspersonen,  worunter
auch  diejenigen  gehören,  welche  einen  sogenannten  Liebsten  haben,
muß  als  eine,  zur  Polizey  der  Gesundheit  gehörige,  notwendige
Vorkehrung  auf  keinerley  Weise  verabsäumt,  es  müssen  dergleichen
Weibspersonen  vielmehr  gleich  besichtigt,  wenn  sie  gesund  befunden,
ohne  vorhergehende  Anfrage  in  das  Arbeitshaus  auf  einige  Wochen
oder  Monate,  und  wenn  sie  inficiret  sind,  ebenso,  wie  in  den  Wirthschaften, ­
  in  die  Charite,  und  von  dort  nach  vollendeter  Cur  ebenfalls
in  das  Arbeitshaus  gesendet  werden.  Am  Tage  ihrer  Entlassung
müssen  sie  zur  Auszeichnung,  Warnung  und  des  Beyspiels  wegen,
einige  Brücken  oder  andere  öffentliche  Plätze  abzufegen,  angehalten
werden."
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        m

—  19  —
Nach  der  späteren  Berliner  Polizeiberordyung  vom  Jahre  1792
sollen  „die  im  Finstern  auf  den  Straßen  herumwandelnden  Gassenhuren" ­
  aufgegriffen  und,  und  wenn  sie  mit  einer  venerischen  Krankheit ­
  behaftet  waren,  nach  ihrer  Heilung  auf  6—12  Monate  ins
Zuchthaus  gebracht  werden.  Die  geheime  Prostitution,  darauf  lassen
die  strengen  Polizeibestimmungen  schließen,  muß  also  bereits  eine
große  Ausdehnung  in  Berlin  gewonnen  haben.
III.  Die  K  l  a  s  s  e  n  m  i  s  ch  u  n  g  derkapitalistischen
Großstadt  und  die  Prostitution.
Vor  der  Herrschaft  des  kapitalistischen  Produktionssystems  blühte
also  schon  die  Prostitution  in  den  durch  soziale  Klassenunterschiede
gespaltenen  Städten  in  einem  an  unsere  Tage  bereits  erinnernden
Umfange.
Für  den  Markt  produzierende  Großwirtschaften  mit  ausgeprägten ­
  kapitalistischen  Zügen  schießen  namentlich  zuerst  auf  dem
platten  Lande  Osteibiens  empor.  Die  auf  den  dortigen  großen
Gütern  herrschende  Leibeigenschaft  trübte  wohl  den  rein  kapitalistischen ­
  Charakter  dieser  Güter,  hob  ihn  jedoch  keineswegs  völlig  auf.
Mochten  nun  die  derben  Junker  Ostelbiens  auch  noch  so  gewalttätig
in  das  sexuelle  Leben  ihrer  weiblichen  Gutsuntertanen  eingreifen,
so  schufen  sie  sich  dennoch  nicht  in  diesen  eine  Klasse  gewerbsmäßiger
Dirnen.  Die  Hingabe  der  Mädchen  an  die  Junker  war  eine  Folgeerscheinung ­
  des  Herrenrechts  dieser  Adelsklasse  über  ihre  weiblichen
Leibeigenen.  Man  kann  eigentlich  nicht  von  einem  Hingeben  der
Mädchen  an  ihre  Herren  reden,  man  darf  eigentlich  nur  —  man
verzeihe  die  Wortbildung  ■—  von  einem  Hinmüssen  der  weiblichen
Leibeigenen  zu  ihren  Herren  sprechen.  Die  Mädchen  verkauften
sich  nicht  freiwillig  und'  nicht  gewerbsmäßig  an  die  Junker.  Sie
blieben  schwer  schanzende  Arbeiterinnen  und  wurden  nicht
schmarotzende  Buhlerinnen.  Die  Umarmungen  der  leibeigenen
Mädchen  konnten  wohl  vielfach  als  eine  Art  Gewohnheitsrecht  von
den  hochmögcnden  Rittern  Ostelbiens  erzwungen  werden.  Da  sich
die  Preisgabe  der  weiblichen  Leibeigenen  als  ein  häufig  geübter  Gebrauch ­
  festgesetzt  hatte,  so  stellte  diese  als  „Sitte"  bestehende  Preisgabe ­
  die  Leibeigene  nicht  bloß,  sie  erschien  in  der  Ausübung  dieser
„Sitte"  nicht  Äs  eine  „Prostituierte",  das  heißt,  als  ein  der  Schande
ausgeliefertes  Weib.
Wir  besitzen  aus  der  Feder  eines  Geistlichen  eine  eingehende
Schilderung  über  die  Gepflogenheiten,  die  der  russische  Landadel
vielfach  auf  sexuellem  Gebiete  gegenüber  seinen  weiblichen  Leibeigenen ­
  betätigte.  Da  die  Zustände  in  den  ursprünglich  slavischen,
gewaltsam  germanisierten  Landesteilen  Ostelbiens  früher  ähnliche
Züge  aufwiesen  wie  die  Rußlands,  so  haben  die  Aufzeichnungen  dieses
Landgeistlichen  auch  für  die  ostelbischen  sozialen  Verhältnisse  einen
gewissen  Wert.  Wir  finden  diese  Aufzeichnungen  in  der  „Geschichte
der  menschlichen  Ehe"  von  Ed.  Westermark.  „Die  interessanten
2*
        <pb n="19" />
        20

»

„Bemerkungen  eines  Landgeistlichen"  in  der  Rußkaja  Starina,"
so  schreibt  Westermark,  „loerfcn  viele  Streiflichter  ans  Las  Leben
des  russischen  Landadels  vor  der  Befreiung  der  Leibeigenen.  Von
einem  Gutsbesitzer  heißt  es  daselbst:  „Ost  pflegte  R.  I—tsch  spät
abends  in  seinem  Dorfe  umherzuschweifen,  um  sich  an  dem  Wohlergehen ­
  seiner  Bauern  zu  ergötzen;  er  blieb  dann  vor  irgend  einer
Hütte  stehen  und  klopfte  mit  einem  Finger  an  die  Fensterscheibe.
Dieses  Klopfen  war  jedermann  nur  zu  gut  bekannt,  und  sofort  begab ­
  sich  das  schönste  Frauenzimmer  der  Familie  hinaus."  Ein
anderer  Landedelmann  verlangte,  so  oft  er  eines  seiner  Güter  besuchte, ­
  unmittelbar  nach  seiner  Ankunft  vom  Gutsverwaltcr  eine
Liste  aller  erwachsenen  Mädchen.  „Dann,"  fährt  der  Autor  fort,
„nahm  der  Herr  jedes  der  Mädchen  auf  drei  bis  vier  Tage  in  seinen
Dienst,  und  sobald  die  Liste  zu  Ende  war,  begab  er  sich  in  ein  anderes
Dorf.  Dies  geschah  regelmäßig  jedes  Jahr."  Der  russische  Adlige
glaubte  als  Herr  der  Leibeigenen  einen  Anspruch  auf  den  Körper
der  gutsuntertänigen  Mädchen  zu  haben.  Von  einem  gewerbsmäßigen ­
  Verkaufe  ihres  Leibes  an.  den  Gutsherrn  kann  bei  der
Leibeigenen  nicht  die  Rede  sein.  Sie  betrachtet  ihre  Hingabe  als
eine  notwendige,  aus  dem  Gutsuntertanenvcrhältnis  fließende  Verpflichtung. ­

Die  Einführung  der  kapitalistischen  Wirtschaft  auf  das  platte
Land  hatte  keineswegs  die  Entstehung  eines  feilen,  von  der  Prostitution ­
  lebenden  Dirnentums  zur  Folge.  Die  Gutsherren  mochten
oft  ihre  tatsächlichem  Machtbefugnisse  über  ihre  weiblichen  Angestellten
mißbrauchen,  zu  bloßen  Prostituierten  würdigten  sie  diese  nicht
herab.
Die  besitzenden  sozialen  Klassen  durchsetzten  nicht  in  der  Weise
und  in  dem  Umfange,  wie  in  der  Stadt,  die  in  ihren  gesellschaftlichen ­
  Bedürfnissen  stark  übereinstimmende  ländliche  Bevölkerung.
Kleinbauern  und  Landarbeiter  leben  vielfach  auf  dem  gleichen
Fuße.  Die  ländlichen  Feste  vereinigen  meist  Bauern  und  Landarbeiter ­
  in  den  gleichen  Räumen.  In  der  Arbeits-.  und  Lebensweise ­
  beider  Schichten'  treten  keine  scharfen  Unterschiede  hervor.
Der  Gutsherr  thront  durchweg  hoch  über  beiden  Klassen,  er  lebt
fast  ausschließlich  mit  seinen  Standesgenossen  und  selbst,  wenn  er.
sich  sexuell  mit  seinen  Arbeiterinnen  vermischt,  bleibt  er  stets  der
„Herr".
Die  geschlechtlichen  Verhältnisse  auf  dem  Lande  charakterisieren
sich  zumeist  durch  eine  gewisse  derbe  Natürlichkeit.  Geschlechtsreife
junge  Männer  und  junge  Mädchen  pflegen  häufig  einen  regelmäßigen ­
  sexuellen  Umgang.  Die  geschlechtlich-sittlichen  Verhältnisse ­
  des  platten  Landes  haben  protestantische  Pastoren  durch  eine
umfangreiche  Erhebung  sehr  eingehend  beleuchtet.  Zur  Ermittelung
dieser  Verhältnisse  der  evangelischen  Landbewohner  im  Deutschen
Reiche  sandten  die  Pastoren  Wagner  und  Wittenberg  auf  Beschluß
der  1894  zu  Kolmar  tagenden  Konferenz  der  Sittlichkeitsvereine
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        —  21  —
Fragebogen  an  die  evangelischen  Pastoren  aller  deutschen  Landesteile.
Es  liefen  zahlreiche  und  vielfach  sehr  ausführlich  beantwortete
Fragebogen  ein,  die  einen  tiefen  Einblick  in  die  „Unkeuschheit  auf
dem  Lande"  im  Deutschen  Reiche  gewähren.
Wir  haben  im  Deutschen  Reiche  kirchliche  Gemeinden  mit  einem
sehr  regen  Kirchenbesuch,  einer  allgemeinen  Beteiligung  am  Abendmahl ­
  und  einer  strengen  Kirchenzucht,  in  denen  noch  die  sogenannte
„Hurenbank"  als  Einrichtung  für  gefallene  Mädchen  und  Frauen
besteht,  und  dennoch  ist  in  diesen  Gemeinden  die  Keuschheit  im
geschlechtlichen  Verkehr  „die  Ausnahme",  die  Unkeuschheit  aber  „die
Regel".  Im  Bezirk  Singen-Bentheim  werden  die  jungen  Mädchen,
„die  sexuellen  Umgang  pflegen,  härter  als  die  jungen  Männer  beurteilt, ­
  jedoch  sieht  man  durchweg  nichts  Schlimmes  darin,  wenn
nur  die  Heirat  folgt.  Im  anderen  Falle  hat  das  Mädchen,  wie  den
Schaden,  so  die  größere  Schande."  Und  in  diesen  Bezirken  hat  sich
noch  die  Kirchenbußd  erhalten.  Aus  einer  dieser  reformierten  Gemeinden ­
  wird  berichtet:  „Das  gefallene  Mädchen  muß,  wenn  es  das
Kind  taufen  lassen  will,  Kirchenbuße  vor  versammelter  Gemeinde
tun."  Aber  allen  Kirchenstrafen  zum  Trotz  setzt  sich  die  ländliche
Gepflogenheit  des  außerehelichen  Verkehrs  unter  den  jungen  Leuten
mit  Elementarkraft  durch.
Nur  sehr,  sehr  vereinzelt  finden  sich  Ansätze  zur  Prostitution
auf  dem  Lande.  Im  Braunschweigischen  Gebiet  wurde  von  einer
„Dorfhure"  geredet.  In  einzelnen  rein  bäuerlichen  Gemeinden
gibt  es  sogenannte  Dorfhuren,  die  3,  4,  ja  bis  zu  7  uneheliche  Kinder
geboren  haben,  „von  denen  keins  legitimiert  wurde,  weil  kein  bestimmter ­
  Vater  nachgewiesen  werden  konnte".  Im  Königreich
Sachsen  trat  ein  Fall  von  Dorfprostitution  auf.  Gerade  diese  Ausnahmefälle ­
  beweisen  aber,  daß  die  Prostitution  als  typische  Erscheinung ­
  auf  dem  platten  Lande  nicht  Wurzel  gefaßt  hat.
Eine  nachhaltige  Stärkung  findet  der  voreheliche  Verkehr  nach
der  erwähnten  Enquete  der  protestantischen  Pastoren  durch  die  zum
Gewohnheitsrecht  geworden  „Sitte",  die  Braut  vor  der  Hochzeit
zu  prüfen.  Bezeichnend  für  diese  Sitte  ist  das  bei  der  Unterhaltung
eines  Pastors  mit  Hausvätern  gefallene  Wort:  „Herr  Pfarrer,
man  kauft  keine  Pfennig-Pfeife,  man  probiert  sie  erst  einmal,  geschweige ­
  daß  man  heiratet,  ohne  probiert  zu  haben,  ob  das  Mädchen
für  das  Bett  ebenso  tauglich  ist  wie  für  die  Wirtschaft."
In  dem  Regierungsbezirk  Lüneburg  und  Osnabrück  stimmen
die  Pastoren  in  ihren  Referaten  in  dem  einen  Punkte  ausschließlich
überein:  der  voreheliche  Geschlechtsumgang  ohne  Heiratsabsicht  ist
nicht  gerade  Brauch,  wenn  er  gleich  viel  vorkommt,  er  ist  indessen
von  der  Verlobung  an  fast  ausnahmslos  Sitte.  „Nach  altem
Sachsenbrauch,"  schreibt  ein  Referent  aus  dem  Bezirk  Hoya-Diepholz,
„gilt  derselbe  nach  der  Verlobung  nicht  als  unsittlich."
In  den  hessischen  Provinzen  Starkenburg,  Oberhessen,  Rheinhessen
  hat  sich  der  voreheliche  Beischlaf  als  Regel  herausgebildet.
        <pb n="21" />
        In  Hessen  mußte  sich  der  Uebermacht  des  Gewohnheitsrechts  der
Bauern,  den  geschlechtlichen  Verkehr  sofort  nach  der  Verlobung  aufzunehmen, ­
  die  staatliche  und  kirchliche  Gesetzgebung  selbst  anpassen.
In  Hessen-Darmstadt  existierte  die  Einrichtung  der  sogenannten
„weinkäuflichen  Kopulation".  Sie  wurde  1626  von  Georg  II.  ausdrücklich ­
  staatlich  anerkannt.  Offensichtlich  wurde  hierbei  die  Verlobung ­
  mit  dem  Eheschlusse  identifiziert."  Zu  der  Institution ­
  der  „weinkäuflichen  Kopulation"  bemerkt  zutreffend
der  Berichterstatter  in  dem  Sammelwerk:  „Die  geschlechtlichsittlichen
  Verhältnisse  der  evangelischen  Landbewohner  im
Deutschen  Reiche":  „Der  Weinkauf  war  in  Hessen  der  Versuch, ­
  den  Familieneheschluß  unter  kirchlich-rechtliche  Diktion
zu  bringen.  Die  „weinkäufliche  Kopulation"  begründete  in  Hessen
ein  rechtsgültig  klagbares  Verlöbnis  bis  zu  dem  Gesetz  vom
18.  April  1877;  kirchlich  aufgehoben  ist  sie  bis  heute  nicht  .  .  .  ."
Sie  ist  „vom  ehegeschichtlichen  Interesse  und  ein  Beweis  für
ursprüngliche  Selbständigkeit  des  Familicneheschlusses,  dem  erst
allmählich  die  kirchliche  Assistenz  aufgeprägt  wurde.  Hierin  dürfte
die  größte  Schwierigkeit  dafür  liegen,  unserem  konservativen
Bauernvolk  zum  klaren  Bewußtsein  zu  bringen,  daß  der  Termin
für  den  Beginn  ehelicher  Geschlechtsgemeinschaft  mit  dem  des  staatlichen ­
  und  kirchlichen  Eheschluß  zusammenzufallen  habe."
Auf  dem  platten  Lande  pflegen  die  jungen  Männer  und
Mädchen  einen  derb  sinnlichen  gcschlcchtlichenVerkehr,aber  der  soziale
Klassengegensatz  wandelt  ihn  nicht,  wie  in  der  Großstadt,  zu  einem
feilen  Liebesverkehr.  Starke  Geschlechtslust  macht  ein  Mädchen  noch
nicht  zu  einer  Prostituierten.  Die  Irrlehre  von  den  geborenen
Prostituierten  geht  so  recht  an  den  Erhebungen  des  platten  Landes
in  die  Brüche.  Unkeusch  sind  die  Landmädchen  massenhaft,  aber
Dirnen  sind  sie  nicht.
Gerade  über  die  „Unkeuschheit"  der  Landmädchen  und  Landburschen ­
  klagt  so  bewegt  das  Resümee  der  Referate  über  die
geschlechtlich-sittlichen  Verhältnisse  der  evangelischen  Landbewohner
im  Deutschen  Reiche:  „Wohin  wir  blicken,"  so  heißt  es  in  diesem
Resümee,  „überall  tritt  uns  Unkeuschheit  über  Unkeuschheit  entgegen
unter  der  ländlichen  Bevölkerung.  Mit  Ausnahme  von  wenigen
Landstrichen,  in  denen  besondere,  die  Sittlichkeit  günstig  beeinflussende ­
  Verhältnisse  obwalten,  sind  überall  die  sittlichen  Zustände
und  Mißverhältnisse  die  gleichen;  es  gibt  wohl  Abstufungen,  aber
die  Unterschiede  sind  nicht  groß  und  wesentlich.  Ueberall  sind  es
bor  allem  die  breiten  Massen  der  Arbeiter,  unter  denen  die  geschlechtlichen ­
  Sünden  grassieren.  Von  den  höheren  Ständen,  unter  denen
oft  recht  laxe  sittliche  Anschauungen  herrschen,  kommt  nicht  viel
ans  Licht,  und  wenn  eine  Tochter  derselben  sich  vergeht,  so  wird
deren  Sünde  und  Schande  meist  durch  schleunige  Hochzeit  zugedeckt
oder  anderswie  verborgen."  In  den  Landxsteilen  mit  einem  wirklichen ­
  Bauernstande  griff,  nach  dem  Resümee,  der  geschlechtliche
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        außereheliche  Verkehr  nicht  so  stark  um  sich,  aber,  auch  dort  findet
unter  Verlobten  dieser  Verkehr  sehr  häufig  statt.  „Im  allgemeinen
haben  sich,"  so  heißt  es  im  Resümee  weiter,  „die  Glieder  des
Arbeiterstandes  von  der  Beobachtung  des  sechsten  Gebotes  völlig
dispensiert.  Boy  frühester  Kindheit  eingeweiht  in  die  geschlechtlichen
Dinge  und  frühreif  aU  Erkenntnis  der  geschlechtlichen  Verrichtungen,
sind  die  Kinder  bald  geneigt  zu  geschlechtlichem  Verkehr.  Mit
sechzehn  Jahren  pflegt  er  zu  beginnen  und  so  allgemein  und  so
intensiv  getrieben  zu  werden,  daß  düs  scharfe  Wort  nicht  unberechtigt
erscheint:  „es  ist  die  reine  Kaninchenwirtschaft"  .  .  „Die  Unkeuschheit ­
  unter  der  ländlichen  Arbeiterbevölkerung  ist  also  allgemein ­
  und  bei  dem  männlichen  und  weiblichen  Teile  gleich  'stark.
Ausgenommen  sind  nur  wenige  kleinere  Landstriche.  Von  der
städtischen  Hurerei  unterscheidet  sich  die  ländliche  zu  ihrem  Vorteil
durch  den  Mangel  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  und  des
Raffinements,  zu  ihrem  Nachteil  durch  ihre  Allgemeinheit  und
größere  Schamlosigkeit  und  Roheit."  .  .  .  „Wenn  gesagt  wird,  die
ganze  Unkeuschheit  auf  dem  Lande  bestehe  in  dem  vorehelichen
Geschlechtsverkehr,  so  dürfte  das  im  allgemeinen  richtig  sein,  wenn
aber  hinzugefügt  wird,  daß  sie  aus  einem  in  Neiguüg  wurzelnden
Verhältnisse  resultiere,  so  ist  das  durchaus  in  den  meisten  Fällen
nicht  zutreffend;  vielmehr  ist  der  aus  fleischlicher  Lust  gepflogene
Verkehr  meist  der  Grund  zu  einem  andauernden  Verhältnis,  das
von  dem  männlichen  Teile  nur  zu  oft  als  Last  empfunden  und
unwillig  fortgesetzt  wird.  Richtig  ist,  daß  vielfach,  besonders  mm
Königreich  Sachsen,  von  der  öffentlichen  Meinung  der  Mann  verurteilt ­
  wird,  der  ein  Mädchen  zu  Fall  bringt  und  cs  danach  nicht
zu  seiner  Frau  macht.  Es  wird  daher  der  Fall  meist  durch  die
nachfolgende  Hochzeit  gesühnt."  .  .  .  „„Daß  die  ländliche  Unkeuschheit
  meist  auf  vorehelichen  Geschlechtsverkehr  zu  beschränken  ist  und
in  einer  Antizipation  der  ehelichen  Rechte  besteht,  wird  durch  das
sittliche  Verhalten  der  Eheleute  bestätigt,  das  meist  ein  gutes  ist.
Zwar  treten  die  Bräute  fast  überall  in,  überwiegender  Zahl  als
clellaratae  (entjungfert)  vor  den  Altar,  aber  in  der  Ehe  halten
sie  sich  brav,  und  nebenehelicher  Verkehr  ist  selten,  besonders  auf
der  weiblichen  Seite."  -  •  •
Der  außereheliche  Verkehr  der  Mädchen  korrumpiert  erst  unter
dem  Einfluß  bestimmter  sozialer  Verhältnisse  zu  einem  Prostitutionsverkehr. ­
  Die  geschlechtsreifen,  stark  sinnlichen  Mädchen
werden  z.  B.  aus  ihren  einfachen  Arbeits-  und  Lebensverhältnissen
auf  dem  platten  Lande  herausgerissen  und  in  die  intimste  Verbindung ­
  mit  den  Angehörigen  anderer  sozialer  Klassen  gebracht.
Der  Sproß  der  besitzenden  Klasse  sieht  in  ddm  dienenden  Landmädchen ­
  die  Angehörige  eines  ihm  sozial  nicht  ebenbürtigen,  eines
ihm  untergeordneten  Standes.  Er  glaubt,  alle  Dienste  dieses
Mädchens,  mit  Einschluß  der  Liebesdienste,  Mit  Geld  erkaufen  zu
sönnen.  Der  außereheliche  Verkehr,  der  zwischen  den  Angehörigen  her
        <pb n="23" />
        24

gleichen  sozialen  Klasse  nichts  sozial  Entehrendes  an  sich  trägt,
erhält  leicht  den  Stempel  der  Käuflichkeit,  wenn  er  unter  den  Mitgliedern ­
  verschiedener  sozialer  Klassen  gepflogen  wird.  Mit  tiefem
Verständnis  für  die  eigenartige  soziale  Welt  des  platten  Landes
hebt  eine  Bemerkung  in  dem  Sammelwerk  über  „die  geschlechtlichsittlichen
  Verhältnisse  der  evangelischen  Landbewohner  im  Deutschen
Reiche"  die  sozialen  Umwälzungen  hervor,  die  sich  in  dem  Leben  der
in  neue  städtische  Unterordnungsverhältnisse  tretenden  Landmädchen
vollziehen.  „Besonders,"  so  heißt  es  dort,  „in  der  Fremde,  wenn  sie
dem  Einfluß  des  Elternhauses  und  der  Heimat  entrückt  sind,  auch
wenn  sie  keinen  heiratslustigen  und  heiratsfähigen  Schatz  finden,
fallen  die  Mädchen  der  gewissenlosen  Verführung  und  dem  Mißbrauch ­
  der  Autorität  zum  Opfer  und  geben  sich  einem  Gcschlechtsgenuß
  hin,  der  die  Aussicht  auf  Heirat  nicht  bietet."
Selbst  in  den  Zentren  der  kapitalistischen  Großindustrie,  die  den
ausgeprägten  Charakter  von  Nurfabrikstädten  haben,  und  in  denen
das  Proletariat  fast  ausschließlich  mit  seinesgleichen  verkehrt,  hat
die  Prostitution  nicht  so  um  sich  gegriffen  als  in  den  großen  Handelsund ­
  Fremdenbcrkehrsstättcn,  wo  dicht  nebeneinander  die  Angehörigen ­
  der  verschiedensten  sozialen  Klassen  gelagert  sind  und  notgedrungen ­
  in  engster  Verbindung  miteinander  stehen.
Die  Umfrage  der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der
Geschlechtskrankheiten"  an  die  deutschen  Stadt-  und  Polizeiverwaltungen ­
  über  die  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten
ergab,  daß  die  Prostitution  nur  spärlich  und  vereinzelt  in  den
Fabrikstädten  Wurzel  gefaßt  hat.  Von  Oberhausen  bemerkte  zum
Beispiel  in  dieser  Umfrage  die  dortige  Polizeiverwaltung,  daß  seit
Jahren  keine  weiblichen  Personen  unter  Sittenkontrolle  gestanden
hätten.  In  Duisburg  ist  die  Zahl  der  dort  wohnenden  Prostituierten ­
  nach  einer  Mitteilung  des  Duisburger  Oberbürgermeisters
nur  eine  geringe,  „so  daß  eine  Notwendigkeit  zur  Anweisung  besonderer ­
  Häuser  bezw.  Straßen  für  die  Dirnen  nicht  hervorgetreten
sei".  In  Remscheid  ist  nach  einer  Mitteilung  der  Polizeiverwaltung
„eine  Durchseuchung  der  Bevölkerung  mit  Prostitution  nicht  zu
konstatieren."  „.  .  .  Die  Prostitution  ist  hier  für  eine  Fabrikstadt
sogar  auffallend  gering.  Es  findet  dies  seinen  Grund  in  der  Nähe
der  rheinischen  Großstädte,  in  her  ländlichen  Bebauung  und  in  der
meist  geübten  Sitte,  bei  Folgen  außerehelichen  Verkehrs  die  Beischläferin ­
  zu  heiraten."  Die  Prostitution  ist  gering,  eben  weil
Remscheid  eine  ausgesprochene  Fabrikstadt,  in  der  die  Arbeiter  mit
ihren  Klassengenossinnen  verkehren  und  sie  bei  etwaigen  Folgen  des
außerehelichen  Beischlafes  heiraten.  In  Spandau,  einer  Fabrikstadt,
  klagt  der  Berichterstatter  Kreisarzt  Dr.  Jaenicke  in  der  „Denkschrift ­
  der  Frauenvereine  über  das  Bordellwesen  Deutschlands",  sei
„die  Unsittlichkeit  und  Verführung  sehr  groß".  („Fabriken  mit
zahlreichen  Arbeitern  und  Arbeiterinnen").  Trotz  dieser  „großen
Unsittlichkcit"  ist  die  Zahl  der  sexuellen  Erkrankungen  nach  der
        <pb n="24" />
        —  25  —

Professor  Guttstadtschen  Statistik  („Die  Verbreitung  der  venerischen
Krankheiten  in  Preußen".  Berlin  1901.)  relativ  gering:  aus
10  000  Einwohner  Spandaus  kamen  nur  14,89  Geschlechtskrankheiten.
Die  Arbeiter  verkehren  außerehelich  mit  ihren  Klassengcnossinnen,
aber  wenig  mit  Prostituierten.  Deshalb  griffen  die  Geschlechtskrankheiten ­
  in  Spandau  nicht  stark  um  sich.  Von  der  Fabrikstadt
Ludwigshafen  berichtet  der  Kreisarzt  Dr.  Heuck  in  der  „Denkschrift
über  das  Bordellwesen  Deutschlands"  folgende  charakteristische  Tatsache: ­
  „Die  große  Zahl  der  Fabrikarbeiterinnen  ermöglicht  jeden
Arbeiter  von  17  Jahren  schon  einen  gleichaltrigen  oder  jüngeren
Schatz.  Die  Gelegenheit  zu  Zusammenkünften  ist  durch  das  Nachhausebringen ­
  einfach  gegeben  und  für  selbstverständlich  gehalten,  da
Eheschließung  in  Bayern  erschwert  ist,  weil  die  Frau  das  Heimatsrccht
  des  Mannes  erwirbt  und  die  Gemeinde  ihren  Konsens  nur
nach  Zahlung  eines  den  Vcrmögcnsvcrhältnissen  entsprechenden
Obolus  erteilt.  Daher  viele  uneheliche  Kinder  und  später  selten
Heirat."
In  Mühlheim  a.  Rhein  ist  die  Zahl  der  unter  Sittenkontrolle
stehenden  Frauenspersonen  nach  einer  Mitteilung  des  dortigen
Oberbürgermeisters  sehr  gering.  Sie  betrug  bisher  nicht  mehr  als
zwei.  Der  Herr  Oberbürgermeister  führt  die  geringe  Ausbreitung
der  dortigen  Prostitution  zum  Teil  auf  die  Nähe  der  Großstadt  Köln
zurück.  Der  soziale  Charakter  Mühlheims  ist  der  einer  ausgesprochenen ­
  Fabrikstadt.  Der  Arbeiter  geht  intime  Verbindungen
mit  seinen  Klassengcnossinnen  ein  und  begehrt  daher  nicht  die  Umarmungen ­
  von  Dirnen,  und  die  zahlungsfähigen  Mitglieder  der
großbürgerlichen  Klassen  und  der  Mittelklassen  vergnügen  sich  mit
eleganten  Halbweltsdamen  des  leichtlebsndcn  Kölns.
Für  das  richtige  Verständnis  der  eigenartigen  Prostitutionserscheinungen
  scheint  uns  von  besonderer  Wichtigkeit  ein  sozialer
Vergleich  der  Handels-  und  Verkehrsstadt  Berlin  mit  dem  Zentruin
der  deutschen  Großindustrie,  mit  dem  Regierungsbezirk  Arnsberg
zu  sein.  Der  Regierungsbezirk  Arnsberg  gebot  am  1.  Dezember
1900  über  eine  ähnliche  Einwohnerzahl  wie  Berlin,  nämlich  1851319.
Berlin  besaß  1  888  864  Einwohner  in  demselben  Jahre.  Arnsberg
ist  dicht  bevölkert.  Riesige  Massen  der  Bevölkerung  wohnen  in  Großund
  Mittelstädten  wie  Bochum,  Dortmund,  Hagen,  Gelsenkirchen,
Siegen,  Lippstadt,  Soest,  Hamm,  Hörde,  Schwelm,  Iserlohn  und
Altena.
Die  Familien  sind  trotz  des  im  Regierungsbezirk  Arnsberg
herrschenden  Industrialismus  wenig  zersetzt.  Im  Bergbau  und  in
der  Eisenindustrie  sind  relativ  wenig  Frauen  und  Mädchen  beschäftigt. ­
  Im  Stadtkreise  Berlin  gab  es  169805  krankenversicherungspflichtige ­
  Mädchen  und  Frauen,  im  Regierungsbezirke  Arnsberg  gab
es  23  715  versicherungspflichtige  Mädchen  und  Frauen  1901.  Die
Frauen  und  Mädchen  Arnsbergs  sind  also  zumeist  noch  der  Familie
eingegliedert.  Die  Familienhaushaltungen  sind  in  Arnsberg  im
        <pb n="25" />
        26

Vergleich  zu  Berlin  sehr  köpfereich.  Die  Frauen  und  Mädchen,  die
zu  den  Angehörigen  der  in  der  Landwirtschaft  tätigen  Personen
zählen,  lösen  sich  ebenfalls  nicht  von  den  Familienhaushaltungen  loS.
Von  1000  Personen  gehörten  in  Berlin  5,6  zur  Landwirtschaft,  im
Regierungsbezirk  Arnsberg  dagegen  140,6  Personen.  Ferner  tritt
die  Gruppe  der  Mädchen,  die  häusliche  Dienste  oder  wechselnde  Lohnarbeit ­
  verrichtet  und  gerade  der  sozialen  Korruption  im  hohen  Grade
ausgesetzt  ist,  im  Vergleich  zu  Berlin  sehr  in  den  Hintergrund.  In
Berlin  gehörten  dieser  Bevölkerungsgruppe  von  1000  Personen
42,7  an,  in  Arnsberg  13,3.  Von  1000  ortsanwesenden  Personen  gehörten ­
  im  Regierungsbezirk  Arnsberg  der  Industrie  und  dem  Bergbau ­
  645,4  an,  in  Berlin  nur  535,4.  Die  ortsanwesenden  Personen,
die  zum  Handel,  Verkehr  und  zu  den  öffentlichen  Diensten  gerechnet
werden,  sind  in  Berlin  natürlich  doppelt  und  dreifach  so  zahlreich
wie  im  Regierungsbezirk  Arnsberg.
Arnsberg  mit  seinen  geschlossenen  kinderreichen  Familien  wies
eine  viel  geringere  erwachsene  Bevölkerung  auf  wie  Berlin.  (Bevölkerung ­
  über  15  Jahre.)  In  Berlin  betrug  1900  die  erwachsene
Bevölkerung  1  271  977,  in  Arnsberg  1  111  033.
Große  Gruppen  der  weiblichen  erwachsenen  Bevölkerung  Arnsbergs ­
  sind  mit  den  Familienhaushaltungen  ihrer  Eltern  fest  verknüpft. ­
  Die  Bevölkerungsgruppe  der  Landmädchen  untersteht  den
gleichen  geschlechtlich-sittlichen  Verhältnissen  wie  die  Landmädchen
im  Deutschen  Reiche.
Die  unverheiratete  industrielle  Arbeiterklasse  geht  wie  die  ländliche ­
  frühzeitig  geschlechtliche  Beziehungen  zu  den  weiblichen  Angehörigen ­
  ihrer  eigenen  Klasse  ein.  Der  industrielle  Arbeiter  ruft
auf  dem  Prostitutionsmarkte  niemals  eine  große  Nachfrage  nach
feilen  Mädchen  hervor.  Er  perbindet  sich  eng  und  schon  relativ  zeitig
mit  seinen  Klassengenossinnen.  Paul  Gühre  hat  in  seiner  trefflichen
/  Arbeit:  „3  Monate  Fabrikarbeiter"  den  sexuellen  außerehelichen
!  Verkehr  der  männlichen  und  weiblichen  Angehörigen  der  Arbeitcr-!
  klaffe  als  eine  häufig  geübte  Sitte  nachgewiesen.  Als  entehrend
Uvird  von  den  Arbeitern  nur  die  Hingabe  des  Mädchens  der  proletarischen ­
  Klasse  an  einen  Angehörigen  einer  höheren  sozialen  Klasse
Empfunden,  da  diese  Hingabe  häufig  noch  einen  materiellen  Vorteil
für  das  Mädchen  einschließt.
Ueberschauen  wir  nochmals  die  eigenartigen  sozialen  Verhältnisse ­
  der  Bevölkerung  Arnsbergs,  so  können  wir  aus  diesen  heraus
eine  relativ  geringe  Nachfrage  nach  Prostituierten,  weil  die  Gruppe
der  industriellen  und  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  sehr  ausgedehnt ­
  ist,  konstatieren,  und  ferner  ein  geringes  Angebot  von
Frauen  für  den  käuflichen  Liebesverkehr,  weil  sich  die  weibliche  Bevölkerung ­
  in  festen  Familienverhältnissen  befindet,  im  Handel,  im
Verkehr  und  in  der  Industrie  sehr  spärlich  auftritt  und  die  Dienstbotenklasse ­
  von  nur  verhältnismäßig  geringer  Ausdehnung  ist.  In
Berlin  sind  die  zahlungsfähigen  Angehörigen  der  liberalen  Berufs-
        <pb n="26" />
        27

klaffen,  des  Handelsstandes  usw.  zwei-  und  dreifach  so  zahlreich  wie
in  Arnsberg.  Berücksichtigt  man  nun  noch,  daß  Berlin  den  Charakter
einer  großen  Fremdenverkehrsstadt  besitzt,  so  kann  man  sich  vorstellen, ­
  wie  ungeheuer  groß  die  Nachfrage  nach  feilen  Mädchen  in
Berlin  im  Verhältnis  zu  dem  Regierungsbezirk  Arnsberg  ist.
Die  allgemeinen  Schlüsse  nun,  die  wir  aus  der  sozialen
Gliederung  der  Bevölkerung  Berlins  und  Arnsbergs  über  die
Prostitutionsverhältnisse  beider  Gebiete  zogen,  bestätigt  nun  vollständig ­
  die  Statistik  der  eingeschriebenen  Prostituierten  von  Berlin
und  Arnsberg.  In  Berlin  standen  im  Jahre  1900  allein  4147  Prostituierte ­
  unter  sittcnpolizeilicher  Kontrolle.  Im  Regierungsbezirk
Arnsberg  besteht  eine  regelmäßige  Ueberwachung  Prostituierter  nur
in  Hagen,  Bochum,  Herne,  Gelsenkirchen,  Hamm  und  Dortmund.
In  Dortmund  standen  bei  einer  Bevölkerung  von  140  586  Einwohnern ­
  im  Jahre  1904  zirka  343  Prostituierte  unter  sittenpolizeilicher ­
  Kontrolle,  in  Hagen  bei  einer  Bevölkerung  von  50194
12  Prostituierte,  in  Bochum  18,  in  Herne  meist  nur  1,  in  Gelsenkirchen ­
  25,  in  Iserlohn  keine.  Stellen  wir  diese  Ziffern  über  die
Prostituierten  des  Regierungsbezirks  Arnsbergs  zusammen,  so  erhalten ­
  wir  399  Prostituierte  für  den  ganzen  Bezirk.
Die  Zahl  der  sich  berufsmäßig  aber  geheim  prostituierenden
Frauen  und  Mädchen  des  Regierungsbezirks  Arnsbergs  kann  ebenfalls ­
  nicht  hoch  angesetzt  werden.  Neben  den  venerischen  Prostituierten ­
  verschwinden  die  venerischen  Mädchen  und  Frauen  in  den
Hospitälern  des  Regierungsbezirks  Arnsbergs  fast  vollständig.
1899  wurden  behandelt  in  den  Hospitälern  Berlins  3924  weibliche ­
  Personen,  darunter  1431  Prostituierte;  in  Avnsberg  369  weibliche ­
  Personen,  darunter  226  Prostituierte.  Und  zwar  setzten  sich
im  Jahre  1899  die  weiblichen  venerischen  Personen  Berlins  und
Arnsbergs  vorwiegend  aus  den  Angehörigen  folgender  Berufsklassen ­
  zusammen:

In  Berlin
189  Ehefrauen
676  Dienstboten
326  Arbeiterinnen
11  Friseusen
111  Handelsgewerbebeflissene
6  Fabrikarbeiterinnen
1431  Prostituierten

Im  Regierungsbez.  Arnsberg.
36  Ehefrauen
37  Dienstboten
4  Arbeiterinnen
—  Friseusen
1  Handlungsgewerbebeflissene
6  Fabrikarbeiterinnen
226  Prostituierten

2750  Venerische  308  Venerische
Ein  Vergleich  der  Berliner  mit  den  Arnsberger  Ziffern-  zeigt,
daß  die  im  Händel  und  in,der  Industrie  tätigen  venerischen  Frauen
des  Regierungsbezirks  Arnsberg  für  die  Verbreitung  der  Geschlechtskrankheiten ­
  nur  in  einem  ganz  minimalen  Umfange  in  Frage
kommen:  den  464  venerischen  Frauen  und  Mädchen  der  Industrie
und  des  Handels  Berlins  stehen  in  Arnsberg  nur  10  venerische
        <pb n="27" />
        28

weibliche  Personen  dieser  Berufszweige  gegenüber.  Die  große
Gruppe  von  weiblichen  Personen,  die  im  Gewerbe  und  Handel  nur
nebenbei  tätig  ist  und  sich  in  der  Hauptsache  der  Prostitution  ergibt,
ist  offenbar  in  Arnsberg  äußerst  gering,  das  beweisen  die  niedrigen
Ziffern  über  die  venerischen  Erkrankungen  der  weiblichen  Arbeiterinnen ­
  und  Handelsbeflissenen.  Die  geheime  Prostitution  hat
in  Arnsberg  im  Verhältnis  zu  Berlin  nur  einen  minimalen  Umfang. ­
  Es  -  hängt  auf  das  engste  die  Verbreitung  der  Geschlechtskrankheiten ­
  von  der  Ausdehnung  der  Prostitution  ab.  Nach  den  hier
hervorgehobenen  Ziffern  werden  die  im  Handel  und  in  der  Industrie
beschäftigten  Mädchen  und  Frauen  Berlins  sechsmal  so  häufig  von
Geschlechtskrankheiten  heimgesucht  als  die  Frauen  der  gleichen
Berufsklassen  Arnsbergs.  Diese  Ziffern  lassen  natürlich  nicht  exakt
den  Umfang  der  geheimen  Prostitution  in  beiden  Bezirken  erkennen,
sie  offenbaren  aber  entschieden  das  riesige  Vorherrschen  der  geheimen
Prostitution  in  Berlin  im  Verhältnis  zum  Regierungsbezirk
Arnsberg.
Die  Prostitution  tritt  in  den  Distrikten  mit  kapitalistischer  Produktion ­
  nicht  überall  und  namentlich  nicht  in  dem  gleichen  Stärkegrade
  auf.  Eine  Konzentration  verschiedener  sozialer  Klassenelemente ­
  an  einem  Orte  ist  die  Voraussetzung  für  die  Entstehung
der  Prostitution.  Die  konzentrierte  Bevölkerung  der  Städte  ist
daher  vor  allem  der  Nährboden  der  Prostitution.  Städte  mit  einem
einheitlichen  sozialen  Charakter  jedoch,  Städte,  die  nicht  mit  den
verschiedensten  Klassenelementen  durchsetzt  sind,  halten  die  Prostitution ­
  in  sehr  engen  Grenzen,  z.  B.  ausgesprochene  Fabrikstädte
mit  nur  geringen  Prozentsätzen  von  Angehörigen  der  großbürgerlichen ­
  Klassen,  der  Mittelklassen,  der  liberalen  Berufsartcn.  Die
Städte  mit  umfassenden  unverheirateten,  zahlungsfähigen  männlichen ­
  Bcvölkerungsgruppcn,  die  nach  ihren  Klasscnanschauungen
nicht  mit  den  eigenen  Klassengenossinnen  außerehelichen  Geschlechtsverkehr ­
  pflegen  dürfen  und  vor  dem  Aufstieg  in  eine  bestimmte
soziale  Stellung  keine  „standesgemäße"  Ehe  eingehen  können,  steigern
die  Nachfrage  nach  käuflichen  Frauen  in  hohem  Grade.
Die  untersten,  wirtschaftlich  und  sozial  am  schlechtesten  gestellten
weiblichen  Bevölkerungsklassen  der  Stadt,  die  namentlich  keinen
Rückhalt  mehr  an  einer  festgefügten,  wirtschaftlich  leistungsfähigen
Familie  haben,  verfallen  am  ehesten  der  Prostitution.  Das  sind
die  elternlosen,  ganz  jungen  Mädchen  ohne  jede  wirtschaftliche  Ausbildung, ­
  die  Mädchen  aus  verwahrlosten  und  ökononiisch  brüchigen
Familien,  die  alleinstehenden,  von  Hungerlöhncn  dahinvegetierenden
erwachsenen  Proletarierinncn.  Diese  weiblichen  proletarischen  Bevölkerungselemente ­
  gleiten  namentlich  dann  leicht  und  schnell,  in
den  Sumpf  der  Prostitution  herab,  wenn  sic  in  sehr  enge  Berührung ­
  mit  den  oberen  sozialen  Klassen  kommen,  z.  B.  die  Dienstmädchen ­
  unserer  Großstädte.  Diese  sind  in  den  meisten  Fällen  vollständig ­
  von  ihrem  elterlichen  Heim  getrennt,  sie  entbehren  in  der
        <pb n="28" />
        29

Fremde  des  Rückgrates  einer  in  sich  gefestigten  Familie,  sie  werden
vom  platten  Lande  her  in  eine  völlig  fremde,  ihnen  unverständliche
Welt  der  Bildung  und  Gesittung  gestellt,  sie  Hausen  mit  den  Angehörigen ­
  einer  sozialen  Klasse,  die  sie  nicht  als  geistig  und  moralisch
ebenbürtig  betrachtet  und  nur  als  körperlich  Dienende  einschätzt,
unter  einem  Dache  zusammen.  Die  Dienstmädchen  bilden  daher  aus
den  aufgezählten  sozialen  Gründen  einen  so  gewaltigen  Bestandteil
unserer  großstädtischen  Prostitution.
Die  moderne  Prostitution  ist  im  wesentlichen  eine  städtische  Erscheinung, ­
  die  auf  der  massenhaften  Anhäufung  von  Mitgliedern
der  verschiedensten  sozialen,  namentlich  der  großbürgerlichen  und
proletarischen  Klassen  an  einem  Orte  beruht.
jS?

3.  Kapitel.
Der  soziale  Schuldbetrag  der  Prostitution.
I.  Vom  sozialen  Parasitentum  der  Dirnen
und  ihrer  Ausbeuter.
Eine  großstädtische  Anschlagssäulc  ladet  aufdringlich  zu
rauschenden  Ballfestlichkciten  ein.  Rotleuchtcndc,  mit  Vorhängen
versehene  Fenster  locken  zu  übermütigen  Bacchusfesten  mit  „feschen"
Mädchen.  Auf  den  Straßen  ganze  Hcercszüge  aufgeputzter,  geschminkter ­
  Halbweltdamen.  In  den  Plüschstühlen  der  „Wiener
Cafes"  drehen  und  wenden  sich  gefallsüchtig  die  älteren  Jahrgänge
der  Prostitution.  In  den  Villenquartieren  der  Creme  der  Gesellschaft
steht  da  und  dort  ein  pikantes  Dämchen  gähnend  am  Fenster.
Geldsummen  von  berauschender  Größe  steigen  vor  unseren  Augen
Bei  dem  Anschauen  all  der  brüchigen  Halbwcltkultur  unserer  Großstädte ­
  auf.  Aus  dem  Unglück  schiffbrüchiger  weiblicher  Wesen  wächst
eine  kapitalistische  Wucherpflanze  von  wunderbarer  Größe  empor.
Aus  wirklichen  Wracks  holt  man  noch  kalifornische  Goldschätze.  Und
wie  viele  Hände  und  Arme  strecken  sich  nach  diesen  Reichtümern  aus!
Hände  eleganter  Hoteliers  und  herabgekommcner,  versoffener  Zuhälter! ­

Das  vielgehetzte  Wild  der  Prostitution  wird  heute  in  unseren
Großstädten  von  Zimmervermietern,  von  Pfandleihern,  Tanzsaalbesitzern,
  von  Möbelverleihern,  von  Oberkellnern,  Zuhältern  usw.
förmlich  ausgeweidet.  Der  Staat  sanktioniert  das  Gewerbe  der
Prostitution,  aber  er  bestraft  unter  Umständen  den,  der  die  Betriebsstätte ­
  zur  Ausübung  der  staatlich  anerkannten  Profession  verleiht.
Aus  der  Gefahr,  die  über  dem  Haupte  des  Zimmervermieters  bei
jeder  Vermietung  von  Wohnungen  an  Prostituierte  schwebt,  leitet
        <pb n="29" />
        der  Vermieter  die  Berechtigung  zur  Erhebung  einer  geradezu  ungeheuerlich ­
  großen  Risikoprämie  von  seiten  der'  Dirnen  her.  Für
stockige,  luft-  und  lichtlose  Zimmer  werden  oft  von  den  Prostituierten
Mietspreise  pro  Monat  verlangt,  von  denen  eine  kleine  Arbeiterfamilie ­
  während  der  gleichen  Zeit  auskömmlich  leben  kann.  Die
Prostituierte,  von  der  Dr.  Hammer  in  den  „Zehn  Lebensläufen
Berliner  Kontrollmädchen"  (Großstadt-Dokumente)  zu  berichten
weiß,  konnte  sich  noch  glücklich  preisen,  daß  sie  in  dem  Norden
Berlins,  in  der  Elsasserstraße,  6  Mark  täglich  für  Wohnung  und
Kost  zu  zahlen  hatte.  Eine  andere  Prostituierte  erzählt  in  diesen
„Lebensläufen"  von  geradezu  horrenden  Mietspreisen,  die  ihre  Liebhaber ­
  täglich  an  die  Vermieter  abzuführen  hatten.  Wir  vernehmen
von.  täglichen  Mietspreisen  von  6,50  Mark,  ja  von  8  Mark.  Die
„Verlorene",  die  jüngst  ihre  Erlebnisse  in  dem  „Tagebuch  einer  Verlorenen" ­
  so  ergreifend  geschildert  hat,  zahlte  für  ein  erbärmliches
Gelaß  in  der  Zimmerstraße  in  Berlin  „180  Mark  inklusive"  (wohl
inklusive  Kaffee).  Die  „Verlorene"  gehörte  zu  den  „Halbseidenen",
zu  den  nicht  kontrollierten  Dirnen.  „Hält  es  schon  für  uns  schwer",
so  schreibt  sie  in  ihrem  Tagebuch,  „ein  Logis  zu  finden,  bei  den
Kontrollierten  ist  es  geradezu  ein  Dilemma,  auf  die  Wohnungssuche
zu  gehen.  Ich  wohne  wirklich  noch  billig.  Die  meisten  bezahlen
sieben  oder  zehn  Mark  pro  Tag,  oft  noch  mehr."  Und  einmal  äußert
sie  noch  eine  gewisse  Zufriedenheit  über  die  Regelung  ihrer
Wohnungsverhältnisse,  obwohl  sie  bei  diesem  Arrangement  schamlos
ausgebeutet  ist.  „Ich  wohne  jetzt,"  so  heißt  es  in  dem  „Tagebuch
einer  Verlorenen",  „in  der  Markgrafenstraße,  ein  schönes  großes
Zimmer  nach  vorn  und  eine  Kammer,  in  der  Osdorf  schläft,  und
zahle  pro  Monat  360  Mark,  d.  h.  tagweise  12  Mark."
Zahlreiche  Frauen  bestreiten  ihre  Existenz  nur  aus  dem  Anmelden ­
  von  Prostituierten,  die  scheinbar  bei  ihnen  zum  Besuch
zugezogen  sind.  Sie  melden  nach  dem  „Tagebuch  einer  Verlorenen"
die  betreffende  Person  als  bei  ihnen  „zu  Besuch"  an  und  bekommen
3  Mark  dafür,  während  die  Betreffende  ganz  wo  anders  wohnt."
„Die  Zimmervermieterinnen,"  so  äußert  sich  die  „Verlorene",
„machen  immer  noch  das  beste  Geschäft.  Erst  ziehen  sie  die  hohen
Mieten  und  dann  fallen  sonst  noch  eine  Menge  Sporteln  ab.  Zum
Beispiel,  wenn  eine  in  Verlegenheit  ist,  wird  sie  doch  erst  der  Wirtin
ihre  Wertsachen  zum  Verkauf  anbieten,  die  zieht  es  für  ein  Ei
und  ein  Butterbrot  ein,  und  hängt  es  anderen  und  zwar  meistens
auch  wieder  Mädchen  —  natürlich  mit  fünfundzwanzig  Prozent
Aufschlag  und  mehr  —  auf."
In  den  glänzenden  Tanzlokalen  Berlins  hat  die  Prostituierte
vielfach  die  Rolle  einer  Animiermamsell  zu  spielen.  Einmal  hatte
der  Freier  der  „Verlorenen"  vierhundert  Mark  für  Sekt  zu  zahlen,
und  sie  erhielt  vom  Oberkellner  zehn  Prozent  der  Sekteinnahme
zurück.  Die  „Verlorene"  speiste  dann  in  einem  eleganten  Wiener
Restaurant  und  beobachtete,  wie  eine  Prostituierte  in  die  kostbarsten
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        Früchte  htneinbitz  und  sie  dann  fortwarf.  Der  Kavalier  muß  selbstredend, ­
  so  bemerkt  sie  nachher,  alle  Früchte  bezahlen.  „Das  sind
so  kleine  Nebensporteln,  wenn  man  mit  dem  Oberkellner  gut  steht,
und  zehn  Prozent  oder  je  nachdem  von  der  Zechrechnung  abkriegt."
Ja,  sie  sind  Wohl  in  den  Tanzlokalen  gelitten,  die  unersättlichen
Schläuche  unter  den  Prostituierten!  Explodiert  irgend  eine  Flasche
Sekt  am  Tische  der  alten  Herren,  so  zieht  die  Süßigkeit  des  zischenden
Schaumweins  einen  ganzen  Riesenschwarm  von  Prostituierten  an.
Hans  Oswald  schildert  einmal  eine  Alltagsszene  in  einem  vornehmen
Berliner  Tanzlokal.  Zahlreiche  Dirnen  drängen  stch  um  zwei
zechende  alte  Herren.  „Aber  plötzlich  sind  die  alten  Herren  verlassen. ­
  Sie  hörten  vom  Kellner  ihre  Zeche.  Und  verbaten  sich
weitere  Sektflaschen.  Da  liefen  die  Mädchen  zu  jüngeren  Herren.
Allzuviel  junge  Männer  sind  ja  nie  in  solchen  Balllokalen.  Die
haben  nicht  das  Geld  dazu:  3  bis  5  Mark  Eintritt,  Garderobe
1  Mark,  Sekt  15  bis  20  Mark  die  Pulle.  Da  muß  man  was  hinter
sich  gebracht  oder  sich  den  richtigen  Vater  ausgesucht  haben."
Schnorrende  Dirnen  umkreisen  die  Eingänge  der  Tanzlokalitäten
beim  Schluß  der  Festlichkeiten.  Doch  sie  schwingen  die  Bettelsäcke
eigentlich  nur  für  den  Wirt,  den  Garderobier,  den  Portier,  den
Kellner  usw.  Lebenswahr  hat  Hans  Oswald  in  seinen  „Berliner
Tanzlokalen"  eine  solche  widerwärtige  Bettelszene  geschildert.  „Vorn
am  Eingang,"  schreibt  er,  „stehen  die  drei  ersten  Herren.  Sie  haben
sich  doch  vor  dem  Kellner  geniert,  den  ganzen  Abend  bei  einer  einzigen ­
  Flasche  zu  sitzen.  Doch  hier  werden  sie  um  Cognaks,  um
Blumen,  um  Fächer  bestürmt,  bis  schließlich  der  eine  mit  dem  nachdenklich-nüchternen ­
  Blick  die  Mädchen  abfragt,  was  sie  von  all  dem
Zeug  haben.  „Nichts."  Da  ist  er  entrüstet,  daß  sie  nur  für  andere
sorgen,  den  Wirtweich  machen  und  sich  zu  Animiermädchen  hergeben.
Draußen  wird  noch  um  die  Mark  zur  Garderobe  gebettelt.  Und
um  die  Mark  für  die  Droschke.  Und  um  ein  Trinkgeld  für  den
Portier.  Und  um  einen  Kaffee  —  um  ein  Glas  Bier.  Alle  betteln."
So  Oswald.  Und  auf  die  Dirne,  die  dauernd  in  den  eleganten
Tanzlokalitäten  verkehren  will,  wird  von  den  verschiedensten  Seiten
so  mancher  sanfte  und  unsanfte  Druck  ausgeübt,  damit  sie  sich  in
ein  Reservoir  für  Getränke  verwandelt.
Der  letzte  Rest  von  Seele,  den  sich  die  völlig  zu  Fleisch  gewordene
Prostituierte  noch  erhalten  hat,  verfällt  selbst  der  Ausbeutung.  Mit
elementarer  Kraft  regt  sich  in  der  Prostituierten  noch  die  Liebe  zum
Manne,  das  Bedürfnis  nach  einem  festen  Anschluß  an  einen  Mann.
Der  Zuhälter  ist  nun  der  Ehemann  der  Prostituierten,  et  ist  nicht
ihr  Geschäftsagcnt  und  nicht  ihr  Exekutor  für  den  etwa  zwangsweise
einzutreibenden  Mtnnesold.  In  der  Wohnung  der  Prostituierten
würde  er  sich  Nur  bei  der  Ausübung  ihres  Gewerbes  lästig  machen,
er  würde  die  Kundschaft  der  Dirne  durch  seine  Anwesenheit  in  ihrer
Wohnung  verjagen.  Während  sie  ihrem  Geschäfte  lebt,  trinkt  und
spielt  er  in  irgend  einer  Kaschemme.  Eine  Prostituierte  zeichnete
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        32

einmal  in  einem  Gespräch  mit  einem  Berliner  Rechtsanwalt  treffend
das  charakteristische  Wesen  des  Zuhältcrtums  mit  folgenden  Worten:
,,Jott,  Herr  Rechtsanwalt  —  Sie  wissen  doch,  wat  man  jeschäftlich
zu  tun  hat,  det  füllt  det'Herz  nich  aus.  Warum  soll  ick  nich  ooch
'n  Mann  haben,  wie  andere  Weiber?  Ick  habe  ooch  Bedürfnis  nach
Liebe.  Wenn  det  nich.  wär  —  denn  brauchten  wir  keene  Zuhälter."
Die  „Verlorene"  deckt  in  ihrem  „Tagebuch"  die  gleiche  psychische
Ursache  für  die  Entstehung  des  Zuhältertums  auf,  wie  jene  Berliner
Prostituierte  in  ihrem  Gespräch  mit  dem  Rechtsanwalt.
„Ich  hatte  mir  unter  einem  Louis,"  so  schreibt  sic,  „auch  nur
einen  Menschen  vorgestellt,  der  den  Mädchen  die  Kunden  zuführt,
sie  beschützt,  rabiate  oder  zahlungsfaule  Klienten  mit  sanfter  Gewalt
auf  ihre  Berappungspflicht  aufmerksam  macht  und  im  übrigen  im
Verhältnis  eines  Sklavenhalters  zu  den  Mädchen  steht.  Das  alles
kommt  ja  auch  gewiß  vor,  aber  meistens  ist  das  Verhältnis  der
Mädchen  zu  ihrem  sogenannten  Zuhälter  das  natürliche  eines
Mädchens  zu  seinem  Liebhaber.  Es  ist  ja  auch  erklärlich.  In  jedem
Mädchen  steckt  doch  das  Weib  mit  seinem  Anlehnungsbedürfnis,
seiner  Liebessehnsucht,  die  in  der  rein  gewerbsmäßigen  Handhabung
des  geschlechtlichen  Verkehrs  keine  Befriedigung  findet.  Mir  selber
geht  es  so:  Was  würde  ich  darum  geben,  wenn  ich  einen,  nur
einen  einzigen  Menschen  in  der  Welt  hätte,  der  zu  mir  gehörte,
an  den  ich  mich  anschließen  könnte,  von  dem  ich  wüßte:  Er  ist
für  mich  da  und  ich  für  ihn.  Aber  wiederum  könnte  ich  mich  nicht
entschließen,  einen  beliebigen  Menschen  an  mich  heranzuziehen;  die
meisten  dieser  Kerle  sind  ja  qualitativ  unter  aller  Kanone.  Man
könnte  manchmal  Studien  machen.  Diese  Leute  rekrutieren  sich  aus
allen  Ständen.  Heruntergekommene  Subjekte  sind's  natürlich  alle.
Was  Anständiges  wird  sich  nicht  vom  Mädel  unterhalten  lassen."
Das  verkommene  Geschöpf,  der  Zuhälter,  münzt  nun  aus  der
Liebesempfindung  der  Dirne  blankes  Geld.  Aus  freien  Stücken
schon  füllt  das  verliebte  Mädchen  dem  Zuhälter  oft  die  Tasche.  Mitunter ­
  greift  er  jedoch  selbst  sehr  kräftig  in  die  Tasche  der  Dirne
hinein.  Er  zwingt  sie,  ihrem  Geschäfte  nachzugehen.  Die
Dirne  hat  nicht  nur  sich,  sie  hat  auch  ihren  Mann  zu
ernähren.  Neben  der  Klasse  der  Prostituierten  schießt  eine  vielköpfige
  Klasse  von  männlichen  Parasiten  empor,  deren  Unterhaltungskosten ­
  ebenfalls  auf  das  soziale  Schuldkonto  der  Prostitution  gesetzt
werden  müssen.  Es  wird  sich  etwa  die  Zahl  der  Dirnen  zu  der
der  Zuhälter  wie  5  :  1  verhalten.  Wenigstens  ivurde  dies  Zahlenverhältnis ­
  im  Mordprozetz  Berger  einmal  angegeben.
Ueber  die  Ausbeutung  der  Mädchen  durch  die  Zuhälter  hat  Hans
Oswald  in  seiner  Schrift:  „Das  Zuhältertum  in  Berlin"  einige
Tatsachen  nach  dem  Bericht  N.  Hermanns  herbeigebracht.  Im
äußersten  Norden  Berlins  mag  der  Reingewinn  des  Zuhälters  sich
auf  2  Mark  belaufen.  In  der  Dorothcenstndt  und  „Unter  den
Linden"  wächst  dann  der  Zuhältcrgewinn  auf  12  Mark  an.  Zu
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        33

3

diesen  Einnahmen  der  Zuhälter  müssen  ferner  ihre  „Geschäftsspesen",
ihre  Ausgaben  für  Getränke,  Zigarren,  Droschken  usw.  geschlagen
werden.  „Alle  Mädchen  der  Friedrichstraße,"  so  äußert  sich  Hans
Oswald  in  seiner  Schrift  „Das  Zuhältertum  in  Berlin"  (Großstadt-Dokumente
  Band  5)  „leben  auf  größerem  Fuße  —  und  ebenso  der
Zuhälter.  Ihre  Lebenshaltung  bewegt  sich  in  der  Linie  des  mit
reichlichem  Einkommen  gesegneten  Mittelstandes  der  Großstadt.  Im
Scheunenviertel  aber  leben  die  Zuhälter  etwa  wie  ein  besser  gestellter
Arheiter.  Ebenso  im  Osten  Berlins  und  im  Südosten.  Unter  diese
Lebenshaltung  herunter  gehen'eigentlich  nur  die  Kanalbrüder,  eine
Art  Pennbrüder,  die  es  mit  den  Schiffsdirnen  halten."
Den  sich  über  die  großstädtische  Prostitution  ergießenden  Goldregen ­
  leiten  zahllose  parasitische  Elemente  in  die  eigene  Tasche  Die
Prostituierte  wird  in  der  heutigen  Gesellschaft  nicht  nur  entseelt,
sondern  ihr  entseelter  Körper  hat  noch  ganze  Schwärme  sozialer
Schmeißfliegen  zu  ernähren.
Der  sich  an  die  Prostitution  knüpfende  menschenmörderische
Fluch  spricht  sich  aber  noch  nicht  erschöpfend'  in  all  den  Riesensummen
aus,  die  das  Dirnenheer  mit  ihrem  schmarotzerischen  Anhang  verschlingt. ­
  Vom  Freudenhaus  bis  zum  Krankenhaus  ist  nur  ein  Schritt.
Nicht  fern  von  den  gleißenden  Herrlichkeiten  der  Friedrichstraße
Berlins  taucht  der  graue  unheimliche  Riesenbau  der  Charite  auf,
in  den  die  Trümmerstücke  von  dem  brausenden  Ozean  feiler  Liebesfreuden ­
  hineintreiben.
Es  ist  unmöglich,  auch  nur  in  ganz  großen  Ziffern  den  Geideswert ­
  des  durch  die  Prostitution  verursachten  sozialen  Unheils  zu
bestimmen.  Und  doch  wollen  wir  wenigstens  eine  ungefähre  Vorstellung ­
  von  den  ungeheuren  materiellen  Schäden,  die  heute  die
Prostitution  verschuldet,  in  dem  Leser  erwecken.
In  der  Klassenwelt  des  Dirnentums  figuriert  eine  Gruppe
von  Dirnen,  die  aus  dem  schamlosen  Fleischmarkt  der  eleganten
Ballsüle  60—100  Mark  für  den  Verkauf  ihres  Leibes  lösen.
Köpfereich  sind  dann  die  Schichten  der  Halbwelt,  die  allein  für  ihre
Wohnung  und  ihren  Lebensunterhalt  10—12  Mark  täglich  zahlen
müssen.  Die  Namen  von  über  4000  Prostituierten  sind  allein  in  den
Büchern  der  Sittenpolizei  von  Berlin  eingezeichnet.  Verdient  nun
jede  dieser  Prostituierten  nur  5  Mark  täglich,  so  streichen  alljährlich
die  4000  Prostituierten  schon  7,3  Millionen  Mark  ein.  Auf  30  000
bis  50  000  wird  diö  wimmelnde  Armee  der  geheimen  Prostitution
Berlins  geschäht.  Doch  schreiben  wir  von  der  Ziffer  der  50  000
Dirnen  sofort  30  000  ab,  so  haben  wir  immer  noch  einen  Heerhaufen
von  20  000  Prostituierten,  der  alljährlich  schon  über  7  Millionen
Mark  verschlingt,  wenn  nur  jede  dieser  20  000  Dirnen  aus  der
schnöden  Verschacherung  ihrer  Person  1  Mark  täglich  gewinnt.
Man  wird  vielleicht  nicht  bei  der  Kalkulation  der  Geldopfer,  die
alljährlich  die  Prostitution  Berlins  fordert,  fehlgehen,  wenn  inan
die  schon  berechnete  Summe  von  14,3  Millionen  verdoppelt  und
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        34  -

verdreifacht;  denn  wir  schätzten  die  geheime  Prostitutionsarmee  nicht
auf  50  000  Dirnen,  sondern  nur  auf  20  000,  und  wir  setzten  voraus,
daß  jede  sich  geheim  prostituierende  Dirne  nur  1  Mark  als  Erlös
aus  ihrem  traurigen  Gewerbe  erhält.  Und  wenn  wir  zu  der  fabelhaften ­
  Summe  von  24—36  Millionen  Mark  noch  die  Riesenausgaben
der  ausschweifenden,  mit  den  Prostituierten  übermütig  tollenden
Männerwelt  für  Eintrittsbillets  in  die  luxuriösen  Tanzlokalitüten,
für  geistige  Getränke  und  Speisen  fügen,  dann  erfassen  wir  die
Prostitution  als  eine  gewaltige,  ganze  Gebiete  unseres  wirtschaftlichen ­
  Lebens  beherrschende  Großmacht.
Und  doch  können  wir  mit  all  den  hier  angeführten  hohen
Ziffern  nicht  das  soziale  Defizit  der  Prostitution  abschließen.  Wir
schätzten  wohl  die  „sündigen"  Freuden,  aber  noch  nicht  die  „sündigen"
Leiden  ein;  wir  schauten  bei  unseren  Berechnungen  wohl  in  die
glänzenden  Tanzsüle,  aber  nicht  in  die  düsteren  Krankensäle.  Im
Jahre  1899  wurden  über  8000  Personen  in  Berlin  in  der  Charite
und  in  andere»  öffentlichen  Krankenhäusern  an  venerischen  Krankheiten ­
  behandelt!  Herr  Professor  Flesch  berechnete  in  der  Festschrift
zuin  1.  Kongreß  der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der
Geschlechtskrankheiten",  daß  der  Mindestaufwand  der  Stadt  Frankfurt ­
  a.  M.  für  Spitalverpflegung  Geschlechtskranker,  ungerechnet
der  Armenunterstützung  an  Angehörige  usw.,  jährlich  über  300  000
Mark  beträgt.  Nur  eine  kleine  Gruppe  Geschlechtskranker  wird  aber
in  den  Spitälern  verpflegt.  An  einem  Tage,  am  1.  April  1899
standen  mach  der  Enquete  Professors  Guttstedt  allein  40  902
venerische  Personen  in  dem  Königreich  Preußen  in  ärztlicher  Behandlung ­
  !
Herr  Finanzrat  Losch  hat  einmal  in  einem  Vortrage  im  Jahre
1904  die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Prostitution  gewürdigt.
Er  berechnete  den  Aufwand  für  die  Prostitution  in  Deutschland
jährlich  auf  300—500  Millionen  Mark.  Neben  der  Prostiiution
aber  geht  nach  Losch  eine  sinnlose  Prasserei  einher,  die  zum  Teil
in  dem  großen  Alkoholverbrauch  schlechtester  Qualität  und  zu  höchsten
Preisen  in  zahlreichen  rein  parasitischen  Animicrkneipen  und
„Cafes"  in  Erscheinung  tritt.  Hunderttauscnde  von  Mark  kostete
allein  die  polizeiliche  Ueberwachung  dieses  Treibens.  „Vor  allem
aber  sei,"  so  führte  Finanzrat  Losch  nach  den  Mitteilungen  der
„Deutschen  Gesellschaft  für  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten"
weiter  aus,  „ein  steter  Begleiter  der  Prostitution  eine  überaus
schädliche  Lohndrückerei.  So  zähle  man  in  Berlin  gegen  50  000
käufliche  Mädchen,  während  die  Zahl  der  in  dieser  Stadt  polizeilich
angemeldeten  Prostituierten  kaum  5000  betrage.  Für  diese  Mädchen
bildet  der  Arbeitslohn  meist  nur  eine  Art  von  Nebeneinnahme.  Zu
alledem  trete  in  letzter  Linie  die  ungeheure  Schädigung  der  Volkskraft ­
  an  Leib  und  Seele.  Man  werde  kaum  fehlgehen,  wenn  man
den  für  Prostitution  und  ihre  Begleiterscheinung  gemachten  Aufwand ­
  für  Deutschland  jährlich  mit  einer  Million  Mark  einschätzt."
        <pb n="34" />
        35

3'

II.  D  i  e  Korruption  der  sozialen  Sitte  und
Sittlichkeit  durch  die  Prostitution.
Die  Prostituierte  der  Großstadt  drückt  die  soziale  Stellung
der  großstädtischen  Frau  herab.  Der  Großstädter  überträgt  bielsach
seine  aus  dem  Verkehr  mit  Dirnen  geschöpfte  Mißachtung  der  Frau
auf  seine  gesamten  Beziehungen  zum  weiblichen  Geschlecht.  Gerade
die  Prostituierte  bildet  eine  ernste  Gefahr  für  alle  aus  die  Gleichberechtigung ­
  der  Frau  mit  dem  Manne  hinzielenden  Bestrebungen.
Die  für  ihre  Rechte  kämpfende  Frau  hat  daher  mit  ganzem  Nachdruck ­
  an  der  Beseitigung  der  sozialen  Grundursachen  der  Prostitution ­
  zu  arbeiten.  Ein  bloßes  verächtliches  Naserümpfen  über  das
feile  Mädchen  ist  am  allerwenigsten  in  den  Kreisen  der  für  ihre
Emanzipation  streitenden  Frauen  am  Platze.  Wird  die  unterste
Schicht  der  weiblichen  Bevölkerung  gehoben,  so  steigt  die  ganze'
Frauenklasse  empor.  Trocknet  der  Sumpf  der  Prostitution  ein,  so
können  keine  unglücklichen  weiblichen  Wesen  mehr  in  diesen  Sumpf
fallen  und  dort  ihr  Menschentum  verlieren.  Das  Weib  steigt  in
seiner  Menschenwürde  cinpor,  wenn  ,—  man  erlaube  den  drastischen
und  doch  so  charakteristischen  Volksausdruck  ■—  das  „Mensch",  der
zur  Sache  erniedrigte  Mensch,  beseitigt  ist.  Die  Aufhebung  der
Prostitution  -des  Weibes  ist  ein  notwendiger  Schritt  zur  wirklichen
Menschwerdung  des  Weibes.
Die  verputzte,  aufgedonnerte  Prostituierte  mit  ihren  auffälligen,
grob  sinnlichen  Manieren  verdirbt  die  soziale  Sitte.  In  den  Moden
drängt  sich  das  sexuelle  Moment  unter  dem  Einfluß  der  Prostitution
schamlos  hervor.  Die  Umgangsformen  vergröbern  sich,  ein  zweideutiger ­
  Ton  kommt  im  geselligen  Verkehr  auf,  die  Zote  stiehlt
sich  in  die  Gassenhauer  und  in  die  Kindergcspräche.  Ein  moralischer
Ansteckungsstoff  wird  in  der  Großstadt  von  Klasse  zu  Klasse  getragen.
Dieser  Anstcckungsstoff  kreist  am  schnellsten  dort,  wo  die  Menschen
-hart  Leib  an  Leib  und  Geist  an  Geist  gerückt  sind.
Der  Luxus  der  besitzenden  Klassen  wirkt  gerade  in  den  Großstädten ­
  korrumpierend  auf  die  riesigen  Massen  von  brüchigen,
lumpenproletarischen  Elementen  ein.  Ständig  haben  diese  Cleiuente
das  Phäakenleben,  das  zahlreiche  großbürgerliche  Kreise  führen,  vor
Augen.  Vor  den  Hungernden  lebt  das  Schlaraffenland  der  gebratenen ­
  Tauben  und  Spanferkel  in  den  taghell  erleuchteten  Schaufenstern ­
  der  Delikateß-  und  Kolonialwarengeschäfte  auf.  Die  in
Lumpen  Gehüllten  werden  von  dem  Reichtum  der  farbenprächtigen
Gewänder  der  Modewarenhäuser  berückt.  Der  wohlgenährte  Vorderhausmensch ­
  stößt  auf  den  notdürftig  gesättigten  Hinterhausmenschen,
der  reiche  Bankiersohn  begegnet  der  Tochter  des  armen  Fabrikarbeiters. ­

Die  Augen  und  Ohren  der  armen  Großstadtmädchen  saugen
förmlich  in  der  sie  umgebenden  Welt  des  Luxus  Bedürfnisse  auf,
deren  Sättigung  ihnen  durch  die  Dürftigkeit  ihrer  Erwerbsmittel
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        36

ewig  verschlossen  ist.  Neben  dem  proletarischen  Mädchen  haust  die
Prostituierte.  Das  Märchen  von  dem  flittergoldigen  Glück  einer
Prostituierten  verbreitet  sich.  schnell  in  der  vierstöckigen  Mietskaserne ­
  der  Großstadt.  Und  die  arbeitslose,  sich  scheinbar  von  Ball
zu  Ball  lustig  dahinspielende  Existenz  der  Prostituierten  muß  in  der
armen  Arbeiterin,  die  bei  Kaffee  und  Kartoffeln  dahinkränkelt,  die
merkwürdigsten  sozialen  Betrachtungen  erwecken.  Und  wenn  nun
ein  heißes  Sehnen  nach  Lebens-  und  Liebeslust  in  dem  armen,  von
dem  Schicksal  so  stiefmütterlich  behandelten  Mädchen  erwacht,  so
können  sich  die  jungen  Sinne  desselben  vielfach  nicht  anders  austollen, ­
  als  in.den  Tanzlokalitäten  und  in  den  „Cafes"  der  großstädtischen ­
  Halbwelt.
Die  Kinder  des  Proletariats  wachsen  oft  in  der  Umgebung  von
Prostituierten  auf.  Der  Schmutz  der  Prostitution  spritzt  fast  auf
ihre  Kinderseelen.  Das  Kind,  das  an  der  Seite  der  Prostituierten
groß  wird,  steht  mit  einem  Fuß  gleichsam  schon  aus  der  Straße  und
im  Nachtcafe.  Der  Professor  Laspeyres  bemühte  sich  in  einer  moralstatistischen
  Studie  über  den  „Einfluß  der  Wohnung  auf  die  Sittlichkeit" ­
  an  der  Hand  einer  Enquete  der  Pariser  Handelskammer
nachzuweisen,  wie  unheilvoll  das  Wohnen  der  Prostituierten  in
den  einzelnen  Wohnungsvierteln  auf  die  Lebensführung  der  alleinstehenden ­
  weiblichen  Personen  einwirkt.  Er  ermittelte  nach  Dr.
H.  Kurclla  folgende  Tatsachen  im  Jahre  1869:  „In  23  Pariser
Quartieren,  in  denen  -  6  Prozent  der  Chambregarnistinnen  von
Prostitution  lebten,  hatten  22,9  Prozent  der  Chambregarnistinnen
ein  gutes  Betragen;  in  23  anderen  Quartieren  lebten  40  Prozent
der  Frauen  von  Prostitution,  und  hier  hatten  nur  9  Prozent  der
Chambregarnistinnen  überhaupt  (nach  Angabe  der  Arbeitgeber)  ein
gutes  Betragen."
In  der  Umfrage  der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung
der  Geschlechtskrankheiten"  an  die  deutschen  Ststdte-  und  Polizei-,
Verwaltungen  über  die  Wohnungsverhältnisse  der  städtischen
Prostituierten  werden  wiederholt  die  sittlichen  Gefahren,  die  das
Zusammenwohnen  der  proletarischen  Bevölkerungsgruppen  mit  den
Prostituierten  einschließt,  stark  hervorgehoben.  Für  Karlsruhe  befürwortete ­
  der  Oberbürgermeister  Schnetzler  in  einer  „Denkschrift"
für  die  erste  deutsche  Hhgieneausstellung  sehr  eindringlich  die
Verlegung  der  Prostituierten  in  eine  Straße,  damit  diese  Elemente
nicht  korrumpierend  auf  die  weiblichen  Arbeiterinnen  einwirken
könnten.  Nach  Aufhebung  der  Beschränkung  über  das  Wohnen  der
Prostituierten  in  einigen  Straßen  würden  nach  der  Denkschrift
„ohne  Zweifel  auch  in  manchen  größeren  und  bevölkerten  Gebäuden
der  Stadt,  besonders  den  Mieterkasernen  der  Bahnhofsstadtteile
Dirnen  ihre  Unterkunft  finden.  In  ebendenselben  Häusern  wohnen
des  billigen  Mietzinses  wegen  jene  zahlreichen  Näherinnen,
Büglerinnen,  Putzmacherinnen  und  andere  isolierte,  auf  ihre  Arbeit
angewiesene,  aber  durch  ihre  mannigfache  Berührung  mit  der  luxus-
        <pb n="36" />
        37

treibenden  Welt  vielfach  bedürfnisreiche,  putz-  und  vergnügungssüchtige ­
  Frauenspersonen,  welche  bekanntermaßen  der  Verführung
häufig  sehr  zugänglich  und  der  Gefahr  besonders  ausgesetzt  sind,
der  Prostitution  anheimfallen.  Auch  kleine  Handwerker  und  Arbeiter
mit  geringem  Verdienst  und  vielen  Kindern,  denen  eine  sorgsame
Erziehung  und  Ueberwachung  nicht  zuteil  werden  kann,  wohnen  hier
auf  engem  Raum  dicht  zusammengedrängt."
Ja  der  eiserne  Zwang  grau-elender  Erwerbsverhältnisse  treibt
die  schlecht  gestellten,  kinderreichen  Proletarierfamilien  direkt  in  die
Prostitutionsquartiere  hinein.  Nach  einer  Mitteilung  der  Kölner
Stadtverwaltung  an  die  „Deutsche  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der
Geschlechtskrankheiten"  mieten  sich  die  mit  zahlreichen  Kindern
gesegneten  Arbeiterfamilien  „mit  Vorliebe  (!!)  in  Dirnenquarticren
ein,  weil  sie  anderwärts  mit  ihren  vielen  Kindern  von  den  Hauseigentümern ­
  nicht  aufgenommen  werden  und  in  den  durch  die  Anwesenheit ­
  bezw.  die  Nachbarschaft  der  Dirnen  in  ihrem  Mietwerte
herabgedrücktcn  Häusern  verhältnismäßig  billige  Wohnungen  finden."
Der  häusliche  Herd  der  Arbeiterfamilie  stößt  somit  vielfach  in
der  Großstadt  direkt  an  das  Zimmer  des  Fräuleiys,  das  Tag  und
Nacht  Herrenbesuche  empfängt.  Das  Fräulein  rauscht  vielleicht  gar
mit  ihren  männlichen  Besuchern  durch  die  Küche  oder  Wohnstube
der  Arbeiterfamilie.  Der  Nachahmungstrieb  der  Kinder  verfällt  auf
das  Nachäffen  all  der  koketten  Manieren  der  Dirne,  mit  der  sie
ja  in  eine  unmittelbare  Berührung  treten.  Aber  nicht  nur  die
Sitten,  nein  auch  die  Sittlichkeit  großer  proletarischer  Bevölkerungsbestandteile ­
  wird  durch  den  ständigen  Verkehr  mit  der  Prostitution
untergraben.
HI.  Die  venerische  Verseuchung  der  Großstädte
durch  die  P  r  o  st  i  t  u  t  i  o  n.
Vom  seelenmörderischen  Einfluß  der  Prostitution  auf  die  verschiedenen ­
  sozialen  Klassen  redeten  die  vorhergehenden  Zeilen.  Aber
an  der  systematischen  Korruption  der  sozialen  Psyche  läßt  sich  die
Prostitution  nicht  genügen.  Sie  ergreift  den  Körper  des  gesellschaftlichen ­
  Organismus  und  schlägt  ihn  mit  Krankheit  und  Tod.  Aus
den  Liebesumarmungen  der  Prostituierten  wachsen  die  lebenzerrüttenden ­
  Geschlechtskrankheiten  empor.
Die  Geschlechtskrankheiten  machen  vielfach  den  Schoß,  aus  dem
die  Menschheit  verjüngt  auferstehen  soll,  unfruchtbar,  nehmen  dem
Manne  die  Manneskraft  und  töten  das  Kind  oft  im  Mutterleibe.
Das  seuchenhafte  Auftreten  der  Geschlechtskrankheiten  in  unseren
Großstädten  ist  stets  an  die  Existenz  einer  umfangreichen  offenen
und  geheimen  Prostitution  gebunden.  Daher  sind  die  Geschlechtskrankheiten ­
  im  wesentlichen  ein  städtisches  soziales  Phänomen,  eine
Erscheinung  der  Groß-  und  Fremdenverkehrsstädte.
In  Dänemark  waltet  ein  ziemlich  freier  sexueller  Verkehr  in
der  Landbevölkerung.  Die  Untersuchung  von  Rubin  und  Westergaard
        <pb n="37" />
        38

(Statistik  der  Ehen,  Jena  1890)  über  die  dänische  Landbevölkerung
stellten  fest,  daß  von  den  Erstgeborenen  zirka  die  Hälfte  vor  der
Ehe  gezeugt  war.  „Wenn  es  auch  bei  allen  Gesellschaftsklassen  eine
bedeutende  Anzahl  von  Fällen  gab,  wo  der  Erstgeborene  bald  nach
der  Hochzeit  zur  Welt  kam,  so  traf  es  doch  besonders  für  die  Dienstmädchen, ­
  dagegen  durchgehend  seltener  für  wohlhabendere  Mädchen
zu.  .  .  .  In  den  Ehen  zwischen  Dienstmädchen  und  Häuslern  ohne
Feld,  in  welchen  überhaupt  Kinder  erzeugt  wurden,  waren  die
Bräute  in  wenigstens  sieben  Fällen  unter  zehn  bei  der  Trauung
schwanger."
Trotz  des  ungebundenen  außerehelichen  Verkehrs  auf  dem  Lande
tauchten  in  Dänemark  die  Geschlechtskrankheiten  außerordentlich
selten  auf.  In  Dänemark  waren  die  venerische^  Krankheiten  in
der  Großstadt  Kopenhagen  fünfzigmal  so  stark  vertreten,  als  auf
dem  platten  Laude.  Nach  Blaschko  erkrankten  im  Jahresdurchschnitt
1886—1895  an  venerischen  Krankheiten  in  Kopenhagen  von  1000  der
Bevölkerung  20,1,  in  den  Provinzialstädten  3,02,  auf  dem  platten
Lande  0,38.
Die  soziale  Tatsache,  daß  die  eigentlichen  Herde  der  Geschlechtskrankheiten ­
  die  Sitze  des  großstädtischen  Prostitutionsverkchrs  sind,
bestätigte  glänzend  die  bekannte  statistische  Arbeit  Professor  Guttstedts:
  „Die  Verbreitung  der  venerischen  Krankheiten  in  Preußen
sowie  die  Maßnahmen  zur  Bekämpfung  dieser  Krankheiten."  DaZ
treffliche  statistische  Werk  Guttstedts  beruht  aus  den  Ergebnissen
einer  statistischen  Umfrage  an  die  preußischen  Aerzte  über  die  von
ihnen  am  30.  April  1900  behandelten  Venerischen.
Die  Enquete  Guttstedts  ermittelte  am  30.  April  1900  40  902
ansteckende  Geschlechtskranke.  Auf  Berlin  allein  fielen  von  diesen
40  902  Venerischen  11  598.  Von  den  geschlechtskranken  Männern
der  ganzen  preußischen  Monarchie  wohnten  allein  28,07  Prozent  in
Berlin,  und  von  den  gesamten  venerischen  Frauen  gar  29,17  Prozent.
Zählt  man  die  geschlechtskranken  Männer  Berlins  und  der  siebzehn
preußischen  Großstädte  mit  mehr  als  100  000  Einwohnern  zusammen,
so  faßt  man  mit  dieser  Ziffer  bereits  61,36  Prozent  der  sämtlichen
geschlechtskranken  Männer  der  preußischen  Monarchie  zusammen.
Die  Addition  der  Zahlen  der  venerischen  Frauen  Berlins  und  der
siebzehn  Großstädte  über  100  000  Einwohner  ergibt  60,83  Prozent
der  venerischen  Frauen  des  preußischen  Staates.  Man  sieht  schon
aus  diesen  Ziffern:  die  Geschlechtskrankheiten  sind  vorwiegend  eine
Großstadterscheinung.  Natürlich  wuchern  diese  Krankheiten  ebenfalls
in  den  kleineren  Städten  fort,  in  denen  besonders  die  käufliche  Liebe
blüht:  in  den  Hafenstädten,  Garnisonstädten  usw.  So  hob  sich
Wilhelmshaven  z.  B.  durch  eine  besonders  hohe  venerische  Erkrankungsziffer ­
  hervor:  es  kamen  nämlich  dort  auf  10  000  erwachsene
Personen  der  Bevölkerung  141,16  Venerische.  Mit  der  Bevölkerungsziffer ­
  der  Städte  sinkt  durchweg  die  Ziffer  der  Geschlechtskranken.
        <pb n="38" />
        Es  sind  am  30.  April  1900  auf  10  000  der  erwachsenen  Bevölkerung
ermittelt:
in  Berlin  141,94  Männer  45,37  Weiber
„  17  Städten  mit  mehr  als

100  000  Einwohnern  .  .
„  42  Städten  mit  30  000

99,87

27,80

bis  100  000  Einwohnern

58,40

17,60

„  47  Städten  mit  weniger

als  30  000  Einivohnern.

45,05  „

16,89

zusammen  in  107  Städten

03,11

28,26

in  den  übrigen  Städten  und

Landgemeinden....

7,95  „

2,72

Auf  10  000  erwachsene  Männer  kommen  also  in  Berlin  141,04
venerische  Männer,  und  auf  10  000  erwachsene  Frauen  45.4
venerische  Frauen,  auf  dem  Lande  dagegen  7,95  Männer  und
2,72  Frauen.
5,46  Millionen  der  erwachsenen  Bevölkerung  von  107  Städten
Preußens  wiesen  auf  32  064  Venerische,  16,68  Millionen  der  erwachsenen ­
  Bevölkerung  des  übrigen  Landes  wiesen  auf  8838
Venerische.
Die  Geschlechtskrankheiten  eines  Distrikts  hängen  auf  das  Engste
mit  der  Entwickelung  des  Prostitutionswesens  dieses  Distrikts  zusammen. ­
  Mittlere  Fabrikstädtc,  in  denen  die  Prostitution  gar  nicht
oder  nur  vereinzelt  auftritt,  sind  für  die  Geschlechtskrankheiten  ein
unfruchtbarer  Boden.
Es  kamen  auf  10  000  Erwachsene,  also  auf  10  000  erwachsene

Männer  und  Frauen:

Venerische

erwachsene
Bevölkerung

in  Berlin

1  271  977

„  der  Fabrikstadt  Remscheid  .  .  .

.  .  12,21

35  208

Oberhausen  .  .

.  .  19,80

22  726

„  „  „  Spandau  .  .  .

.  .  14,89

38  961

,,  „  Duisburg  .  .  .

.  .  24,67

52  697

„  „  Mülheim  a.  Rh.  .

.  .  21,37

26  670

Industriestädte  über  100  000  Einwohner  sind  durchweg  mit
starken  Prozentsätzen  von  kaufmännischen  Berufsangehörigen  und
von  Mitgliedern  der  liberalen  Gesellschaftsklasse  durchsetzt.  Sie  enthalten, ­
  wie  z.  B.  die  Großstadt  Essen,  einen  blühenden  Handel  mit
Manufaktur-,  Weißwaren  und  Wollwaren  usw.  Sie  sind  die  Sitze
von  Garnisonen  oder  Mittelpunkte  des  Fremdenverkehrs.  Große
Gruppen  des  Beamtenstandcs  wohnen  vielleicht  dort,  oder  höhere
Bildungsanstalten  scharen  an  diesen  Orten  viele  unverheiratete  junge
Leute  um  sich.  Kurz,  nicht  die  Arbeiterklasse  allein  drückt  diesen
Städten  ihr  Gepräge  auf.
        <pb n="39" />
        40  —

Betrachten  wir  die  sanitären  Verhältnisse  eines  Industriezentrums ­
  näher,  z.  B.  des  rheinisch-westfälischen  Jndustriebezirks
Arnsberg,  so  finden  wir  die  Geschlechtskrankheiten  überwiegend  auf
die  vier  größten  Städte  des  Bezirks  verteilt:  auf  Dortmund,  Bochum/
Gelsenkirchen  und  Hagen.  Die  Gesamtbevölkerung  dieser  Städte
belief  sich  auf  212  624  Einwohner,  die  erwerbsfähige  Bevölkerung,
das  heißt  die  Bevölkerung  über  15  Jahre  auf  179  186  Einwohner.
Am  80.  April  1900  wurden  nun  im  Regierungsbezirk  Arnsberg  nur
832  Geschlechtskranke  gezählt.  Von  diesen  832  Geschlechtskranken
hatten  497,  das  heißt  etwa  60  Prozent,  ihren  Wohnsitz  in  den  vier
Städten:  Dortmund,  Bochum,  Gelsenkirchen  und  Hagen.  Die  Bevölkerung ­
  dieser  vier  Städte  betrug  etwa  nur  16  Prozent  der
Bevölkerung  des  Regierungsbezirkes  Arnsberg,  und  dennoch  entfielen
auf  diese  16  Prozent  der  Bevölkerung  zirka  60  Prozent  der  gesamten
Geschlechtskranken  Arnsbergs.  In  diesen  vier  Städten  sitzt  aber  die
öffentliche  und  geheime  Prostitution.  In  einem  Atemzuge,  das
beweisen  durchschlagend  alle  hier  angeführten  Ziffern,  muß  man
stets  die  großstädtische  Prostitution  und  die  Geschlechtskrankheiten
nennen.  In  dem  sozialen  Schuldbuch  der  Prostitution  steht  obenan
die  Verbreitung  der  Geschlechtskrankheiten.
J&amp;amp;
4.  Kapitel.
Die  staatliche  Reglementierung  der  Prostitution.
I.  Das  Bordell  wesen  u  n  d  die  M  ä  dch  e  n  s  kl  a  v  e  r'e  i
Mit  wachsendem  Entsetzen  blickte  der  Staat  auf  die  Verwilderung ­
  der  Sitten,  die  zunehmende  körperliche  Entartung  der
Rasse  und  die  rapide  Vermehrung  des  Verbrechertums,  kurz  auf  alle
die  geradezu  schreienden  Uebelstände,  die  die  Entmenschung  des
Weibes  in  so  ungeheurem,  das  soziale  Leben  gefährdendem  Umfange ­
  entfesselte.  Der  moderne  Staat,  noch  halb  in  dem  Banne
absolutistischer  Ideen  befangen,  rief  natürlich  in  seinem  Kampfe  gegen
die  Prostitution  nach  dem  ihm  so  nahestehenden  und  stets  von  ihm
stürmisch  verlangten  Retter  aus  allen  Nöten:  nach  der  Polizei.
-  Man  kann  wirklich  nicht  sagen,  daß  gerade  der  Feldzugsplan,
den  die  Staatspolizei  zur  Abwehr  der  aufdringlichen  Schäden  der
Prostitution  entwarf,  sehr  in  die  Tiefe  ging.  Verweisung  der
Prostitution  aus  dem  öffentlichen  Leben,  von  den  Märkten  und
Straßen,  auf  denen  sie  sich  so  dreist  und  lärmend  tummelte,  das  war
der  wesentlichste  Punkt  in  ihrem  Programm.  Ihr  Schlachtruf  lautete
nicht:  Beseitigung  der  Entmenschung  des  Weibes,  sondern  Regelung
der  Entmenschung  desselben,  Leitung  der  Prostitution  in  polizeilich
abgesteckte,  die  Öffentlichkeit  nicht  mehr  belästigende  Bahnen.
        <pb n="40" />
        —  41

Die  von  den  Straßen  und  Gassen  verscheuchte  und  in  lichtlose
Winkel  gedrängte  Prostitution  büßte  natürlich  sehr  wenig  von  ihrer
wirklichen  Gefährlichkeit  ein;  denn  sie  blieb  ihres  giftigen  Stachels
unberaubt  und  fuhr  fort,  die  Gesellschaft  venerisch  zu  verseuchen.
Die  Polizei  holte  daher  in  ihrer  Fehde  gegen  die  Prostitution  zu
einem  neuen  Streiche  aus:  sie  suchte  dem  Prostitutionsberkehr  seine
mörderische,  die  Volksgesundheit  vergiftende  Kraft  durch  Einführung
einer  sanitären  Kontrolle  über  die  sich  preisgebenden  Frauen  und
Mädchen  zu  nehmen.
Die  Prostitution  sollte  nicht  mehr,  um  im  Gleichnis  zu  reden,
„Unter  den  Linden"  grüßen  und  locken.  Zu  Hause  konnte  sich  das
schöne  Kind  ungebunden  austoben.  Fort  mit  der  Prostitution  von
der  Oberfläche  der  Gesellschaft,  das  war  natürlich  ein  sehr  oberflächliches ­
  Kampfprogramm  der  Polizei.  Aber  —  man  sei  gerecht
—  was  konnte  denn  eigentlich  die  Polizei  mit  Geboten  und  Verboten ­
  gegen  die  Prostitution  ausrichten?  Da,  wo  man  nach  dem
Sozialpolitiker  und  dem  Sozialpädagogcn  mit  ganzer  Lungenkraft
schreien  mutzte,  rief  man  nach  dem  Büttel.
Welche  Schritte  tat  nun  die  Polizei  gegen  die  aufdringliche,  die
soziale  Sitte  korrumpierende  Prostitution?  Sie  erließ  zu  diesem
Zweck  drei  voneinander  abweichende  Maßnahmen:
1.  Sie  suchte  die  Prostitution  in  einige  geduldete  Häuser
hineinzuvcrlegen,  um  die  Prostitution  dort  vollständig  überwache»
zu  können.  Sie  konzessionierte  Bordelle  und  ließ  nur  in  diesen
Bordellen  den  Geschlechtsverkehr  zu.
2.  Sie  verlegte  die  Prostitution  in  einige  wenige  Straßen.
Sie  kasernierte  dort  die  Prostitution.
8.  Sie  gestattete  den  Prostituierten  ein  ziemlich  freies  Wohnen
und  wies  sie  nur  aus  einigen  belebten  Verkehrsstraßen  und  aus  der
Nähe  von  öffentlichen  Gebäuden,  von  Kirchen,  Schulen  usw.  fort.
Sie  verbot  ihnen  das  auffällige  Promenieren  in  den  Straßen  mit
lebhaftem  Verkehr.
Rach  der  Umfrage,  welche  die  „Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der
Geschlechtskrankheiten"  an  die  deutschen  Stadt-  und  Polizeiverwaltungcn
  zur  Feststellung  der  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten ­
  richtete,  existierten  Bordelle  in  Mainz,  Magdeburg,
Altona,  Kiel,  Nürnberg,  Worms,  Freiburg  i.  Br.,  Leipzig,  Regensburg. ­
  Die  Liste  der  Bordelle  ist  natürlich  nicht  vollständig.  Es
befinden  sich  noch  Bordelle  in:  Hamburg,  Augsburg,  Bamberg,
Bayreuth,  Bremerhaven,  Fürth,  Hagenau,  Meerane  i.  S.,  Meißen,
Memel,  Metz,  Reichenbach  i.  V.,  Worms,  Mannheim.
In  Freiburg  i.  Br.  wurde  nach  einem  Bericht  des  Stadtrates
an  die  „Deutsche  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten" ­
  „mit  Zustimmung  der  großherzogl.  Staatsbehörde  in  einem
an  der  äußersten  Peripherie  der  Stadt  gelegenen  Hause  ein  öffentliches ­
  Bordell  von  einem  hierfür  geeigneten  polizeilich  einwands-
        <pb n="41" />
        42

freien  Unternehmer  errichtet.  In  dem  gleichen  Hause  findet  nunmehr ­
  auch  die  dahier  schon  längst  bestehende  periodische  ärztliche
Untersuchung  aller  polizeilich  eingeschriebenen  öffentlichen  Dirnen
statt".
In  den  Bordellen  beabsichtigt  die  Polizei,  die  Prostitution  ganz
hinter  fest  geschlossene  Gardinen  zu  stellen.  Man  schaue  nur  einmal,
um  sich  davon  zu  überzeugen,  in  die  Anordnungen  der  Würzburger
Polizeiverwaltung  „über  die  Führung  von  Prostituiertenherbergen"
vom  t.  Oktober  1901.  Nach  diesen  Anordnungen  sind  „die  zum  Vermieten ­
  an  Prostituierte  bestimmten  Häuser  durch  zwei  Türen  von
der  Straße  abzuschließen.  Die  erste,  äußere  Tür  hat  stets  unverschlossen ­
  zu  sein,  so  daß  sie  vom  Besucher  ohne  weiteres  geöffnet
werden  kann.  Die  Fenster  sind  mit  Läden  oder  dicht  schließenden
Jalousien  zu  versehen.  Die  Läden  oder  Jalousien  sind  zu  schließen
und  dürfen  nur  zur  Lüftung  des  Zimmers  geöffnet  werden;
während  dieser  Zeit  dürfen  sich  Prostituierte  in  dem  zu  lüftenden
Zimmer  nicht  aufhalten.  Es  ist  den  Prostituierten,  dem  Inhaber  der
Prostituiertenherberge  und  dem  Hausgesinde  untersagt,  sich  vor
dem  Hause  oder  jn  dem  Raume  zwischen  der  ersten  und  zweiten
Türe  aufzuhalten"  .  .  .  „Prostituierte  dürfen  nicht  in  auffälliger
Kleidung  das  Haus  verlassen  .  .  ."  „Wenn  der  Herbergsvater  nicht
im  Hause  wohnt,  muß  eine  ältere  weibliche  Person  als  Wirtschafterin
angestellt  werden  .  .  ."  „Personen  unter  16  Jahren  dürfen  sich  im
Hause  nicht  aufhalten.  Nur  Prostituierte  dürfen  sich  im  Hause  als
Mieter  aufhalten.  Minderjährige  Dienstboten  dürfen  nicht  im
Hause  gehalten  werden."
Die  Anordnungen  über  die  Würzburger  Bordelle  suchen  einer
ungemessenen  Ausbeutung  der  Bordelldirnen  durch  die  Herbergshalter, ­
  durch  die  Bordellwirte,  zu  begegnen.  Sie  bestimmen  unter
anderem:  „Den  Prostituierten  dürfen  vom  Herbergshalter  keine
Bekleidungs-,  Schmuck-  oder  sonstige  Gegenstände  geliefert  werden..."
„Als  Entschädigung  für  Kost,  Logis  usw.  ist  zwischen  dem  Herbergsvater ­
  und  der  Prostituierten  ein  im  voraus  festbemessener  Geldbetrag ­
  zu  vereinbaren.  .  .  "  „Die  Prostituierten  können  jederzeit
außer  Kontrolle  gestellt  werden,  und  es  wird  hierbei  auf  etwaige
Forderungen  des  Herbergshalters  keine  Rücksicht  genommen."
Die  strengste  Verurteilung  verdient  übrigens  die  Zulassung  von
minderjährigen  Mädchen  zu  den  Bordellen.  Das  „sittenlose"  Frankreich ­
  bestrebt  sich  nach  Kräften,  den  minderjährigen  Mädchen  den
Zugang  zu  den  Bordellen  zu  versperren  —  und  das  sittenreine
Deutschland  öffnet  die  Pforten  der  Hurenhäufer  sechzehn  und
siebzehnjährigen  Mädchen.
In  der  „Denkschrift  über  die  in  Deutschland  bestehenden  Verhältnisse ­
  in  bezug  auf  das  Bordellwesen  und  über  seine  sittlichen,
sozialen  und  hygienischen  Gefahren",  die  im  Aufträge  des  Bundesvorstandes ­
  deutscher  Frauenvereine  von  Katharina  Scheven  verfaßt
        <pb n="42" />
        43

wurde,  finden  wir  folgende  Tatsachen  über  die  Anwesenheit  minderjähriger ­
  Prostituierten  in  den  Bordellen  Sachsens  gebucht:
Ueber  die  Prostitutionsverhältnisse  Annabergs  berichtete  der
Bezirksarzt  Medizinalrat  Dr.  Stichler  an  die  Verfasserin  der
„Denkschrift".  Als  „persönliche  Bemerkung"  finden  wir  die  folgenden
sehr  charakteristischen  Sätze  in  die  „Denkschrift"  eingetragen:
„Dem  Inhaber  des  Bordells  ist  zurzeit  nachgelassen  worden,
auch  Minderjährige  mindestens  über  18  Jahre  in  sein  Haus
aufzunehmen,  wenn  diese  den  Nachweis  bringen,  daß  deren  Eltern
bezw.  Vormünder  gegen  den  Aufenthalt  in  öffentlichen  Häusern
Einwendungen  nicht  erheben."
In  Crimmitschau  stehen  sechs  Mädchen  in  der  Dirnenliste.  Von
17  Jahren  an  werden  Mädchen  in  die  Liste  eingetragen.
In  Reichenbach  i.  V.  prostituieren  sich  sieben  Mädchen  in  zwei
Bordellen.  Es  werden  dort  Mädchen  vom  vollendeten  16.  Jahre
eingeschrieben.  Als  berichtenden  Arzt  nennt  die  „Denkschrift"  den
Polizeiarzt  Dr.  Zucker.
Gelingt  den  Polizeiverwaltungen  nun  mit  der  Tolerierung  der
Bordelle  der  beabsichtigte  Zweck,  den  ganzen  Prostitutionsverkehr
aus  der  Öffentlichkeit  hinauszurücken  und  in  die  Bordelle  zu  verlegen ­
  ?  Keineswegs!
Mit  der  Gestattung  der  Bordelle  öffnet  sie  aber  einem  noch
größeren  sozialen  Uebel  als  der  gewöhnlichen  Prostitution  Tür  und
Tor:  dem  Mädchenhandel.  Die  Existenz  der  Bordelle  hat  einen
häufigen  Austausch  der  Mädchen  zwischen  den  Bordellen  und  ein
starkes  Anwerben  von  jungen  Mädchen  für  die  Bordelle  zur  Folge.
Ein  Gutachten  der  königl.  Polizeidirektion  zu  Dresden  „betreffend
das  Für  und  Wider  der  Genehmigung  von  Bordellen"  vom  Jahre
1888  unterstrich  schon  kräftig  die  Tatsache,  daß  Dresden  mit  seinen
Bordellen  das  erste  Stadium  für  das  sich  in  Böhmen  massenhaft
vorfindende  für  Deutschland  bestimmte  Prosnrutionsmaterial  sei.
„Die  Polizeibehörden  sind,"  so  heißt  es  in  diesem  Gutachten,  „diesem
Menschenhandel  gegenüber,  der  eben  nur  im  Interesse  der  öffentlichen ­
  Häuser  geschieht,  ziemlich  machtlos."
Gerade  nach  den  Ländern  eines  blühenden  Bordellwesens  fluten
jahraus  jahrein  die  „Collis"  mit  frischer  Menschenware.  Argentinien ­
  verschlingt  alljährlich  ganze  Hekatomben  von  weißen  Sklavinnen. ­
  Der  Mädchenhandel  wird,  wie  Dr.  O.  Henne  am  Rhyn  in
seiner  Schrift:  „Prostitution  und  Mädchenhandel"  berichtet,  in
Buenos  Aires  mit  einer  solchen  Schamlosigkeit  betrieben,  die  der
Polizei  offen  Hohn  spricht.  Die  Gefangenen  der  Bordelle  werden
um  Preise  verhandelt,  die  in  Argentinien  für  „mittlere"  Ware  aus
120  bis  150,  für  „bessere"  aber  auf  200  bis  250  Pfund  Sterling
steigen.  „Sie  werden  jeder  Kontrolle  entzogen,  bei  Nachforschungen
in  Schränken,  Kisten  und  geheimen  Gemächern  versteckt  oder  über  die
Dächer  zu  Spießgesellen  geschleppt,  sogar  in  Fällen  syphilitischer  Erkrankungen ­
  zum  fortgesetzten  Dienst  der  Venus  gezwungen,  bei
        <pb n="43" />
        44

Widerstand  mit  Schlägen,  Hunger  und  Kerker  bestraft,  bis  es  nicht
mehr  geht  und  sie  schließlich  der  Krankheit  und  den  Mißhandlungen
erliegen!"
Es  sind  wahre  Großschlächter  in  Menschenfleisch,  diese  entarteten
Mädchenhändler!  Henne  am  Rhyn  erzählt  von  einem  „Haus
Langer",  das  mit  seinen  zahlreichen  Agenten  den  Mädchenhandel^
auf  großkapitalistischer  Basis  betrieb.  Aus  Rußland  und  Galizien
k  lief  die  Menschenware  in  die  Zentralstelle  Wien.  Als  endlich  die
Polizei  nach  dem  Scheusal  Langer  und  seiner  Tochter  griff,  befanden
sich  gerade  sieben  junge  Mädchen  auf  Lager.  Zu  gleicher  Zeit  lief
an  die  Tochter  Langers  die  Depesche  ihres  „Korrespondenten"  in
Warschau  ein:  „Waren  in  Warschau  erhalten.  Achtung!  Verlange
Unterstützung.  Banrnwollc."
In  dem  Prozeß  gegen  den  berüchtigten  Mädchenhändler  Israel
Meyerowitz  erfuhr  man,  nach  Dr.  Henne  am  Rhyn,  „daß  der
Mädchenhandel  in  Rußland  straflos  ist,  und  daß  man  von  dort  aus
in  einem  einzigen  Jahre  acht-  bis  zehntausend  junge  Mädchen  nach
Südamerika  befördert  und  dort  die  Person  zu  750  bis  12  500  Fr.
verkauft  worden  sind".
In  der  denkwürdigen  Reichstagssitzung  vom  6.  Februar  1894
trat  der  Abgeordnete  Bebel  als  öffentlicher  Ankläger  gegen  den
Mädchenhandel  auf.  „Der  Mädchenhandel  ist  schlimmer  als  der
Negersklavenhandel,"  schrieb  damals  die  fromme  „Evangelische
Kirchenzcitung",  „und  es  ist  eine  Schande  für  unser  Volk,  daß  solche
Dinge  geschehen  können,  und  demütigend,  daß  der  Führer  der  sozialdemokratischen ­
  Partei  genötigt  ist,  mit  der  Hinweisung  auf  sie  den
Anfang  zu  machen."
Der  gedankenlosen  Lobrcdner  der  Bordelle  gibt  es  leider  noch  in
Deutschland  —  namentlich  unter  den  Medizinern  —  die  Hülle  und
Fülle.  Sie  mögen  sich  endlich  einmal  in  das  so  blut-  und  tränenreiche ­
  Kapitel  der  Geschichte:  in  die  Geschichte  des  Mädchenhandels
vertiefen.  Dann  werden  sie  Wohl  endlich  begreifen,  welche  schwere
Verantwortung  sie  auf  sich  laden,  wenn  sic  sich  zu  Verteidigern  der
Bordelle  aufschwingen.  Wer  den  Bordellen  das  Wort  redet,  der
macht  sich  zum  Anwalt  der  Scheußlichkeiten  des  Mädchenhandels!
Die  Bordelle  entmenschen  vollständig  die  Prostituierten  und
werfen  sie  den  widernatürlichsten  Lüsten  in  die  Arme.  Die  Bordelldirnen ­
  sind  durchweg  rettungslos  verloren,  sic  entarten  körperlich
und  seelisch  ganz.  Schon  der  Statistiker  Dr.  S.  Huppe  bemerkte  in
seiner  bekannten  Arbeit  über  „Das  soziale  Defizit  in  Berlin",  daß
die  Berliner  Bordelldirnen  auf  den  tiefsten  Boden  moralischer  Verwahrlosung ­
  hcrabglitten.  „Während  im  Jahre  1868,"  so  schreibt  er
in  dieser  Arbeit,  „427  Dirnen  wegen  Eintritt  in  ein  Dienst-  oder
Arbeitsverhältnis  aus  der  Kontrolle  entlassen  werden  konnten  und
1625  Dirnen  am  Schluffe  des  Jahres  zurückblieben,  im  Jahre  1869
aber  854  auf  1776  verbleibende  kamen,  fanden  sich  im  Jahre  1854,
wie  ein  Bericht  vom  15.  Februar  1855  meldet,  nur  drei  Bordell-
        <pb n="44" />
        45

mädchen  vor,  die  bereit  waren,  einen  ehrlichen  Erwerb  aufzunehmen,
261  blieben  in  den  Bordellen  zurück.  Also  während  von  den  Einzelprostituierten ­
  immer  mehr  oder  weniger  als  der  vierte  Teil  jährlich
sich  geneigt  zeigt,  in  regelmäßige  Lebensverhältnisse  wieder  einzutreten, ­
  fand  sich  nur  der  hundertste  Teil  der  Bordelldirnen  zu  solchem
Entschlüsse  willig.  In  der  Regel  hatten  übe'rdies  die  Besserungsversuche ­
  bei  diesen  entwürdigten  Geschöpfen  gar  keinen  Erfolg."
Jede  mittelalterliche  Stadt  von  größerem  Umfange  scheiterte
eigentlich  schon  an  der  Aufgabe,  die  Prostitution  ausschließlich  an
einige  überwachte  Häuser  zu  binden.  Gegen  die  wilden,  unkonzessionierten
  Frauenwirte,  gegen  die  sogenannten  „Ruffiane",
wandten  sich  zahlreiche  Bestimmungen  der  Städte.  Im  Jahre  1505
übten  in  Nürnberg  „acht  gemeine  Weiber"  aus  dem  Frauenhause
nachdrücklichst  ihr  Recht  „gegen  Stümpelehen  und  Eingriffe"  wilder
Dirnen  aus  und  zerstörten  vollständig  ein  nicht  toleriertes  Hurenhaus. ­
  In  Frankfurt  a.  M.  klagte  um  dieselbe  Zeit  der  Stöcker,  der
Henker,  unter  dessen  Aufsicht  die  Prostituierten  standen,  die  öffentlichen ­
  Frauen  könnten  sich  nicht  mehr  ernähren,  weil  die  geheimen
Dirnen  ihren  Beruf  schwer  schädigten.  Und  was  den  leicht  zu  über-,
wachenden  mittelalterlichen  Städten  nicht  gelang,  das  soll  den
modernen  Mittel-  und  Großstädten  glücken?
In  Kiel  sind  z.  B.  nach  dem  Referate,  das  Herr  Professor
v.  Düring-Kiel  1605  auf  dem  zweiten  Kongreß  der  „Deutschen  Gesellschaft ­
  zur  Bekämpfung  von  Geschlechtskrankheiten"  zu  München
hielt,  etwa  142  Bordellmädchen  unter  die  sittenpolizeiliche  Kontrolle
gestellt.  „Daß  mindestens  die  zehnfache  Anzahl  von  Mädchen  an  der
Prostitution  in  irgend  einer  Weise  beteiligt  ist,  ist  zweifellos  —
wahrscheinlich  viel  zu  niedrig  berechnet.  Man  bedenke  150  000  Einwohner, ­
  dabei  Seeleute,  Marine,  Infanterie,  Studenten  und  die
Menge  junger  Leute  auf  den  Werften;  meiner  Ansicht  nach  dürfte
die  20—30fache  Zahl  von  „Jnfektionsvermittlern"  mindestens  angenommen ­
  werden."
Selbst  in  einer  mittleren  Stadt  wie  Worms,  in  der  zwei  Bordelle
konzessioniert  sind,  steht  die  geheime  Prostitution,  wie  wir  dies  aus
den  Mitteilungen  der  dortigen  Polizeivcrwaltung  an  die  „Deutsche
Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten"  ersehen,  in
üppiger  Blüte.  Hier  prostituieren  sich  die  Kellnerinnen  massenhaft
geheim.  „Diese  Kellnerinnen,"  so  schreibt  die  Polizeiverwaltung
von  Worms,  „bekommen  meistens  keinen  Lohn,  sondern  sind  nur
auf  die  Trinkgelder  der  Gäste  angewiesen,  und  daß  solche  Personen
schon  der  Trinkgelder  wegen  leicht  zugänglich  sind,  liegt  aus  der
Hand.  Wir  haben  es  an  der  erforderlichen  Ueberwachung  nicht
fehlen  lassen,  bei  der  großen  Zahl  derartiger  Wirtschaften  ist  dies
aber  äußerst  schwierig.  Wie  lange  solche  Kellnerinnen  ansteckend
wirken,  kann  man  sich  vorstellen,  wenn  man  bedenkt,  daß  diese  Personen ­
  erst  notgedrungen  den  Arzt  aufsuchen.  Die  Richtigkeit  unserer
Ansicht,  daß  durch  Kellnerinnen  in  erster  Linie  Geschlechtskrank-
        <pb n="45" />
        46

Heiken  verbreitet  werden,  dürfte  sich  aus  der  Tatsache  erhellen,  daß
von  den  wegen  Gewerbsunzucht  aufgegriffenen  Kellnerinnen
wenigstens  80  bis  90  Prozent  geschlechtlich  krank  waren.  Von  10  im
hiesigen  städtischen  Krankenhause  an  Geschlechtskrankheiten  behandelten ­
  Weibspersonen  sind  durchschnittlich  9  Kellnerinnen.  Das
Kellnerinnenwesen  ist  sonach  die  verderblichste  Einrichtung  zur  Verbreitung ­
  der  Geschlechtskrankheiten."
In  allen  größeren  Bordcllstädten,  wie  in  Nürnberg,  Mainz,
Leipzig,  Hamburg,  Magdeburg  tummelt  sich  außerhalb  der  Bordelle
ein  reglementiertes  und  nicht  reglementiertes  Dirnentum.  Woran
die  gesetzlose  Zerstörungswut  der  interessierten  zünftigen  Prostitution ­
  des  Mittelalters  in  den  damaligen  wenig  köpfereichen
Städten  scheiterte:  an  der  Beseitigung  der  Winkelhurennester,  an
ihr  wird  ebenfalls  die  sich  in  gesetzlichen  Bahnen  bewegende  Sittenpolizei ­
  unserer  verkehrsreichen  Riesenstädte  Schiffbruch  erleiden.
Kein  mit  drakonischer  Strenge  aufgeherrschtcr  Bordellzwang  für
alle  Dirnen  würde  heute  die  geheime  Prostitution  der  Großstädte
vernichten  können.
In  Hamburg  besteht  nach  Dr.  Blaschko  eigentlich  ein  Bordellzwang, ­
  da  die  Prostitution  nur  innerhalb  der  Bordcllstraßen  geduldet ­
  werden  soll.  In  der  Tat  breitet  sich  aber  in  Hamburg  eine
riesige  geheime  Prostitution  ziemlich  ungeniert  aus.  Schon  in  den
fünfziger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  fanden  sich  allein  in
einem  Tanzlokale  bei  Gelegenheit  einer  Razzia  30  syphilitische  unkontrollierte ­
  Mädchen.
Die  Bordelle  entziehen  den  Prostitutionsverkehr  Hamburgs
durchaus  nicht  der  Oeffentlichkeit.  Ja,  die  Augen  von  Schulkindern
schauen  buchstäblich  auf  diesen  Verkehr.  Nach  dem  zweiten  Jahresbericht ­
  des  Hamburger  „Vereins  zur  Hebung  der  öffentlichen  Sittlichkeit" ­
  für  das  Jahr  1882  wohnten  in  13  unsittlichen  Straßen  Hamburgs ­
  459  schulpflichtige  Kinder,  243  Knaben  und  216  Mädchen,
davon  allein  155  Kinder  im  berüchtigten  „Specksgang".
Die  Bordelle,  anstatt  nur  als  Abzugskanäle  für  den  heißen,
unbezähmbaren  Geschlechtstrieb  zu  dienen,  erwecken  erst  vielfach
künstlich  die  Geschlechtslust.  Die  Adressen  der  Bordelle  sind  durchweg ­
  stadtbekannt.  Die  Bordelle  werden  eine  Sehenswürdigkeit  für
Fremde,  und  Tausende  von  Fremden,  die  nie  einer  einzelnen  Prostituierten ­
  einen  Besuch  abstatten  würden,  betreten  die  Bordelle  aus
Neugierde.  Bordelle  werden  zu  öffentlichen  Vergnügungslokalen.
Der  Verkehr  in  diesen  Bordellen  steht  in  gar  keinem  Verhältnis  zu
der  wirklichen  Nachfrage  nach  käuflicher  Liebe.  Die  Mädchen  verdienen ­
  sich  durch  Ausführung  der  derbsten  Schamlosigkeiten  hohe
Trinkgelder,  und  die  Wirte  der  Freudenhäuser  bereichern  sich  aus
der  Darreichung  geistiger  Getränke  an  Gästen,  die  gar  nicht  nach  den
Umarmungen  der  öffentlichen  Mädchen  verlangen.  Das  Bordell
provozierte  zu  allen  Zeiten  die  tollsten  Verschwendungen.  Nach  dem
vorher  erwähnten  Bericht  des  Hamburger'  „Vereins  zur  Hebung
        <pb n="46" />
        47

der  Sittlichkeit"  meldete  sich  Mitte  September  1892  ein  Mädchen  zur
Aufnahme  in  das  dortige  Magdalenenstift.  Aus  dem  bei  ihr  vorgefundenen ­
  Einnahme-  und  Ausgabebuch  des  Bordells  wurde  festgestellt: ­
  1.  kein  Nachlassen  in  den  Einnahmen  während  der  ernstesten
Cholerazeit;  2.  eine  Einnahme  des  Mädchens  vom  1.  März  bis
9.  September  von  3500  Mk.  Werden  diese  Einnahmen  bei  1000
Dirnen  vorausgesetzt,  so  fließen  für  sie  allein  7  Millionen  Mark.
Die  Bordelle  sind  wahre  Lodderbetten  für  die  tollsten  Ausschweifungen ­
  einer  widernatürlichen  Wollust.  Die  geschlechtlichen
Perversitäten,  in  denen  einst  die  wahnsinnigen  Kaiser  Roms
schwelgten,  feiern  ihre  Auferstehung  un  den  Häusern,  die  eigentlich
recht  wenig  Kaiserliches  an  sich  tragen.  Ein  Psychiater  dürfte  in
manchen  Bordellen  ein  lebendes  Museum  aller  typischen  Formen  der
Entartung  des  Geschlechtstriebes  entdecken.
Alles,  was  an  Menschentum  in  den  niedergebeugten,  entwürdigten ­
  Prostituierten  noch  steckt,  bäunit  sich  übrigens  gegen  das
Bordellwesen  auf.  Im  Westen  Europas  strebt  mit  aller  Energie
das  unglückliche  Dirnentum  aus  den  Bordellen  hinaus.  Im  Jahre
1841  hatte  das  über  einmillionenköpfige  Paris  nach  Fiaux  noch
235  Bordelle  mit  1420  reglementierten  Prostituierten,  das  über
dreimillionenköpfige  Paris  (3,6  Mill.  Einw.)  des  Jahres  1900  wies
nur  noch.48  Bordelle  mit  504  reglementierten  Dirnen  auf.  Ja  selbst
im  Osten  Europas,  in  Petersburg,  ging  nach  Ströhncherg  von  1879
bis  1888  die  Zahl  der  Bordelle  von  206  auf  45  herab.  Je  glühender
sich  in  dem  aufstrebenden  Weib  das  Gefühl  der  Gleichberechtigung
mit  dem  Manne  regen  wird,  je  kräftigere  Wärmestrahlen  werden
von  dieser  Empfindung  auch  auf  das  noch  zu  Boden  getretene  Weib
übergehen.
II.  Das  System  der  Bordell  st  ratzen.
Das  Geklirr  von  Sklavenketten,  das  so  vernehmlich  aus  den
Bordellen  hervordringt,  schallt  auch  aus  dem  sogenannten  Kasernierungssystem
  der  Prostitution  heraus.  Man  spricht  von  dem
Kasernierungssystem  der  Prostitution  bezeichnenderweise  auch  als
von  einem  System  von  „Bordellstraßen".
Die  Bordellstraße  schlietzt  die  Prostituierte  schon  räumlich  von
der  übrigen  bürgerlichen  Welt  ab.  Diese  räumliche  Abschließung
der  Prostituierten  läßt  sich  nun  höchstens  annähernd  in  einigen  noch
leicht  zu  überwachenden  Mittelstädten  durchführen.  So  öffnete  sich
1903  in  Karlsruhe  nach  einer  Mitteilung  der  dortigen  Stadtverwaltung ­
  an  die  „Deutsche  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten" ­
  nur  eine  Straße  dem  Hrostitutionsverkchr.
Besonders  lobend  sprach  sich  die  Polizeiverwaltung  vön  Hildesheim,
über  die  Regelung  der  Prostituiertenwohnungsfrage  durch  die
Kasernierung  der  Prostitution  aus.  „Es  ist  ferner,"  heißt  es  in  dem
Bericht  der  Polizeiverwaltung,  „die  Zahl  der  Straßen,  deren  Bewohnen ­
  noch  gestattet  sein  soll,  immer  geringer  geworden  (Gebrauch
        <pb n="47" />
        48

wird  von  den  Dirnen  zurzeit  nur  von  zwei  Straßen  gemacht)  .  .  .
Diese  Vorschriften,  namentlich  aber  die  Beschränkung  der  Dirnen
auf  einige  Straßen,  haben  sich  vollständig  bewährt.  Die  städtischen
Straßen,  die  früher  von  den  Dirnen  in  bedenklichster  Weise  unsicher
gemacht  wurden,  sind  sozusagen  rein  geworden.  Damen  können,  abgesehen ­
  von  einzelnen,  wohl  überall  vorkommenden  Roheiten,  gut
bis  10  Uhr  abends  allein  über  die  Straße  gehen,  die  Reinhaltung
der  Häuser,  namentlich  in  denen  Kinder  wohnen,  von  dem  Gift
der  Prostitution,  ist,  soweit  überhaupt  möglich,  gelungen,  und  es  ist
der  Verbreitung  von  Geschlechtskrankheiten  ein  starker  Abbruch
getan."  .  .  ..  „Es  wird  ebensowenig  gelingen,  die  Unzucht  abzuschaffen, ­
  wie  den  Diebstahl,  die  Trunksucht  usw.,  am  wenigsten  geschieht ­
  es  auf  dem  Wege,  daß  man  zwar  die  der  Unzucht  verfallenen
Frauenspersonen  auf  alle  erdenkliche  Weise  verfolgt,  gegen  die  sie
verführenden  oder  doch  zur  jedesmaligen  Ausübung  der  Unzucht
veranlassenden  Männer  nicht  vorzugehen  wagt,  deren  Vergehen  im
Gegenteil  ungerügt  läßt  oder  womöglich  gar  als  „noble  Passion"
in  Schutz  nimmt.  Ist  es  nun  unmöglich,  der  Unzucht  vollkommen
zu  steuern,  dann  soll  man  wenigstens  dafür  sorgen,  daß  sie  nicht
überwuchert,  und  dies  kann  nur  durch  ihre  Lokalisierung  geschehen.
Nicht  den  wirklichen  Bordellen  soll  das  Wort  geredet  werden,  d.  h.
Wirtschaften,  die  mit  staatlichem  Privilegium  und  unter  polizeilicher
Aufsicht  Kuppelei  treiben  und  durch  ihre  bequeme  und  womöglich
elegante  Einrichtung  der  Unzucht  Vorschub  leisten.  Wohl  aber  soll
man  die  Dirnen,  die  sich  nun  doch  einmal  öffentlich  bloß  gestellt
haben,  in  gewisse  Stadtteile  verweisen."
Es  darf  nicht  verschwiegen  werden,  daß  mitunter  gerade  die
Kasernierung  der  Prostitution  die  vollständigste  Zerrüttung  der
gesellschaftlichen  Ordnung  in  den  Prostituiertenquartieren  herbeiführte. ­
  Die  königl.  Polizeivcrwaltung  der  Stadt  Kassel  hob  die
Kasernierung  der  Prostitution  auf,  weil  diese  die  brutalsten  Ausschreitungen ­
  in  den  Bordellstraßen  provozierte.  „Die  Prostituierten,"
so  schrieb  der  königl.  Polizeidirektor  von  Kassel  an  die  „Deutsche
Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten",  „wohnten
bis  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  in  einem  engen,  abgelegenen
alten  Stadtteil,  Haus  an  Haus,  auf  nur  wenige  Straßen  verteilt.
Die  versteckte  Lage  dieses  Stadtteiles,  die  alte  und  unvollkommene
Bauart  und  Beleuchtung  seiner  Häuser  und  Straßen,  die  dadurch
bedingte  Unvollkommenheit  der  Beaufsichtigung  begünstigten  neben
der  Anhäufung  so  vieler  Prostituierten  auf  kleinem  Raum  das  gefährliche ­
  Treiben  der  Zuhälter  derart,  daß  sich  nicht  nur  Lärm-  und
Prügelszenen,  sondern  auch  Messerstechereien  und  schwere  Schlägereien ­
  in  bedrohlicher  Weise  häuften,  und  kein  Passant  jenes  Stadtteiles ­
  bei  Nacht  seines  Lebens  sicher  war.  Die  Polizeibehörde  sah
sich  daher  veranlaßt,^  das  Wohnen  der  Prostituierten  in  jenem  Stadtteil ­
  zu  verbieten.  Zurzeit  wohnen  die  seßhaften  Prostituiertest  im
ganzen  Stadtbezirk."
        <pb n="48" />
        Selbst  Anhänger  der  Kasernierung  der  Prostitution,  wie  Herr
Dr.  med.  Fabry-Dortmund,  halten  die  Durchführung  der  Kasernierung ­
  der  Prostitution  in  Riesenstädten  für  kaum  möglich.  „Wir
wollen  uns  nicht  verhehlen,"  so  führte  er  in  seinem  Referate  auf
dem  zweiten  Kongreß  der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung
der  Geschlechtskrankheiten"  in  München  aus,  daß  sich  für  die  Durchführung ­
  der  Kasernierung  gewisse  Schwierigkeiten  ergeben;  so  wird
darauf  hingewiesen,  daß  für  die  größeren  Städte  mit  mehreren
hundert  Tausend  Einwohnern  und  darüber  es  kaum  zu  erreichen
sei,  ausreichende  Straßen  und  Wohnungen  ausfindig  zu  machen,
zumal  gerade  die  Lage  der  Straßen  eine  wenig  geeignete  sein  dürfte,
wenn  sie  im  Zentrum  etwa  mnd  in  der  Nähe  des  Hauptverkehrs
gelegen  sind."
Bei  der  eingehenden  Erörterung  des  Kasernierungsgedankens
drängten  sich  dem  Herrn  Dr.  Fabry  von  selbst  die  schweren  Bedenken
aus,  die  sich  gegen  eine  rücksichtslose  Verweisung  junger  Anfängerinnen ­
  der  Prostitution  in  die  Kasernierungsquartiere  der
Städte  regen  müssen.  Das  zwangsweise  Zusammenwohnen  dieser
jungen  strauchelnden  Dirnen  mit  den  ausgelernten  Elementen  der
Prostitutionszunft  muß  sie  ja  erst  völlig  zum  Fallen  bringen.  Daher
hat  die  Kasernierung  der  Prostitution,  soll  sie  nicht  das  Uebel  der
Prostitution  noch  maßlos  steigern,  die  Organisation  einer  umfassenden ­
  sozialen  Fürsorge  für  die  entgleisten  Mädchen  zur  notwendigen ­
  Voraussetzung.  Und  daß  mit  der  Ueberweisung  von
48  Mädchen  im  Jahre  1904  in  Dortmund  an  den  katholischen  Fürsorgeverein ­
  für  Mädchen  und  Frauen  und  an  den  evangelischen
Magdalcnenverein  in  der  Tat  herzlich  wenig  sozial  geleistet  ist,
werden  selbst  die  fanatischsten  Anhänger  der  Kasernierung  der  Prostitution ­
  eingestehen  müssen.  Bei  den  großen  Mängeln  des  heutigen
Fürsorgewesens  für  gefallene  Mädchen  wird  die  Kasernierung  der
Prostitution  durchweg  mehr  Nachteile  als  Vorteile  für  die  Gesellschaft, ­
  namentlich  aber  für  Dirnen  selbst  einschließen.  Die  Prostituierten ­
  Dortmunds  müssen  sich  übrigens  recht  wenig  heimisch  in
den  Kasernierungsquartieren  Dortmunds  fühlen.  Im  Jahre  1902
belief  sich  die  Gesamtzahl  der  kontrollierten  Dirnen  Dortmunds
auf  314.  Von  ihnen  verzogen  von  Dortmund  128.
1903  Gesamtzahl  der  Prostituierten  313,  es  verzogen  188
1904  „  „  „  343,  „  „  230
In  Bremen  ist  das  Kasernierungsshstem  der  Prostitution  eingeführt. ­
  Natürlich  wird  die  große  Hafen-  und  Verkehrsstadt  Bremen
außerhalb  der  einen  dem  Prostitutionsverkehr  übergebenen  Straße
von  einer  großen  Prostitutionsarme  überflutet.  „Daß  für  eine  solche
Stadt,"  hob  Dr.  Stachow-Bremen  auf  dem  Münchener  Kongreß
der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten" ­
  hervor,  „die  reglementierte.und  in  der  Helenenstraße.kasernierte ­
  Prostitution  nicht  die  Gesamtheit  aller  gewerbsmäßig  Unzucht
        <pb n="49" />
        50

treibenden  Frauenzimmer  umfaßt,  ist  selbstverständlich  und  von
niemandem  bezweifelt.  Wie  hoch  sich  die  Anzahl  dieser  „wilden
Prostituierten"  beläuft,  ist  nicht  anzugeben.  Klein  ist  sic  wohl  nicht,
obgleich  die  Polizei  ihrem  Treiben  mit  allen  zu  Gebote  stehenden
Mitteln  entgegenzutreten  und  die  Frauenzimmer  zur  Bestrafung
oder  zur  Besserung  zu  bringen  sucht."
In  Dortmund  sowie  in  Bremen  beseitigte  das  Kasernierungsshstem
  der  Prostitution  das  Zuhälterwesen  nicht,  es  wird  der  Kasernierung ­
  aber  eine  Abmilderung  der  Ausschreitungen  des  Louistums
nachgerühmt.
Herr  Dr.  Stachow-Bremen,  obwohl  ein  eifriger  Anwalt  der
Kasernierung  der  Prostitution,  räumt  unumwunden  die  engen
Grenzen  ein,  die  der  Ausführung  dieses  Systems  gesteckt  sind.  Der
Mangel  des  Systems  liegt  nach  seiner  Ansicht  in  der  mangelhaften
Ausdehnungsfähigkeit.  „Es  ist  nur  möglich  in  Städten,  in  denen
sich  der  Wert  des  Grund  und  Bodens  auf  einer  relativ  geringen
Höhe  gehalten  hat,  deren  Wohnsystem  im  allgemeinen  das  Einfamilienhaus ­
  geblieben  ist.  Aber  auch  dort  kann  es  nicht  ohne
Schwierigkeiten  eingerichtet  werden.  Auf  öffentliche  Kosten  können
Bordellstraßcn  nach  Lage  der  Gesetzgebung  nicht  geschaffen  werden."
Ein  reicher  Besitzer,  dem  alle  Häuser  einer  solchen  Straße  gehören,
und  der  die  Straße  der  Stadt  zur  Verfügung  stellen  wird,  dürfte
mit  der  Laterne  des  Diogenes  gesucht  werden  müssen.  Ein  neuer
Städtegründer  Romulus  müßte  für  die  Bordellstadt  gefunden
werden,  die  Dirnen  werden  aber  dem  Beispiel  des  Remus  folgen  und
über  die  Kasernierungsmauern  der  Bordellstadt  springen.
Nicht  nur  der  Name  Bordellstraße  erinnert  rein  äußerlich  an
das  Bordell,  sondern  auch  das  ganze  Treiben  in  diesen  Straßen  ist
vielfach  auf  das  Bordell  gestimmt.  In  den  Bordellstraßen  brennen
häufig  auch  die  Altäre  eines  entarteten  Liebeskultus,  gerade  wie  in
den  Bordellen.  Lesbische  Liebe  soll  in  Bremen  nach  den  Ausführungen ­
  Dr.  Stachows  „nicht  ganz  selten  getrieben  werden,"  zugestanden ­
  wurde  sie  dem  Dr.  Stachow  in  einem  Falle.  „Ob  die
Ausübung  sexueller  Perversitäten  häufig  ist,  ist  mir  nicht  bekannt.
Daß  fast  in  jeder  Wohnung  eine  Rute,  gelegentlich  auch  Schließeisen
vorhanden  sind,  deutet  darauf  hin."  (Dr.  Stachow.)
In  unseren  Großstädten  hat  vielfach  die  heimliche  Prostitution  den
zehnfachen  Umfang  angenommen  wie  die  polizeilich  reglementierte
Prostitution.  Das  heilige  Köln  zählt  etwa  700  Kontrolldirnen,  aber
Nach  einer  Schätzung  des  Assessors  Claußmann  7000  geheime  Prostituierte. ­
  Die  Zahl  der  unter  sittenpolizeilicher  Kontrolle  stehenden
Mädchen  beträgt  in  Berlin  etwas  über  4000,  die  sich  geheim  aber
gewerbsmäßig  der  Unzucht  hingebenden  Dirnen  werden  auf  40  bis
50  000  berechnet.  Wollten  wir  die  ganze  öffentliche  und  geheime
großstädtische  Prostitution  außerhalb  der  Peripherien  dieser  Großstädte ­
  verlegen,  so  dürften  bald  neue  lärmende  feile  Weiberstädte
mit  einer  Einwyhnerzahl  von  10—40  000  entstehen.  Die  politische
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        4*

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Herrschaft  in  diesen  Städten  würde  allerdings  nicht  den  feilen
Weibern  gehören,  sondern  den  Bordellwirten,  die  ja  heute  schon
vielfach  „erstklassige  Menschen"  —  Wähler  erster  Klasse  —  in
unseren  Großstädten  mit  Bordellwirtschaften  sind.  Ansehnliche
Schwesterstädte  —  allerdings  gerade  keine  frommen  Schwesterstädte ­
  —  dürften  alle  unsere  deutschen  Riesenstädte  durch  die  Kasernierung ­
  der  Prostitution  erhalten.  In  der  Ausmalung  der  Utopie
der  feilen  Weiberstädte  könnte  ungezügelt  die  Phantasie  eines
Aristophanes  schwelgen,  die  ja  schon  so  drastische  und  ergötzliche
Bilder  über  den  Weiberstaat  schuf.
Als  in  Berlin  nach  dem  furchtbaren  Zuhälterdrama  Heinze  die
Kasernierung  der  Prostitution  zahlreiche  Anhänger  in  Regierungsund ­
  Polizeikreiscn  fand,  da  begegnete  die  „Innere  Mission"  der
evangelischen  Kirche  den  Kasernierungsplänen  mit  dem  denkbar
schärfsten  Widerspruch.  In  einer  Petition  des  Zentralausschusses
für  „Innere  Mission."  an  das  preußische  Staatsministerium  („Zur
Frage  der  öffentlichen  Sittlichkeit")  heißt  es  unter  anderem:
„Das  System  der  Kasernierung  mutz  gleich  dem  Bordellwesen
ein  weibliches  Sklaventum  erzeugen,  welches  empörender  ist  als  die
schwarze  Sklaverei.  .  .  .  .Wir  wagen  es  kaum  zu  denken,  datz,  was
in  Afrika  und  Amerika  mit  Aufbietung  aller  Kräfte  verfolgt  wird,
in  anderer  noch  schimpflicherer  Gestalt  inmitten  unserer  sich  christlich
nennenden  Kultur  aufgerichtet  werden  soll.  Fügt  man  noch  hinzu,
datz  das  Interesse  der  die  Dirnen  beherbergenden  Hausbesitzer  oder
Wirte  notwendig  die  Versorgung  ihrer  Häuser  mit  möglichst  anziehenden ­
  und  dazu  wechselnden  Personen  fordert,  so  stellt  sich  ein
ausgedehnter,  durch  nichtswürdige  Agenten  vermittelter  inländischer
und  internationaler  Sklavenhandel  in  Aussicht,  der  leider  im
Interesse  des.Bordellwesens  bereits  vielfach  besteht,  von  den  Behörden ­
  oft  vergeblich  verfolgt  wird  und  der,  sobald  die  gcwerbsmätzige
  Prostitution  kaserniert  wird,  unter  den  Augen  der  Staatsbehörde ­
  unvermeidlich  aufwuchern  wird."
III.  Vom  „freien"  Wohnen  der  Prostituierten.
Eine  ganze  Reihe  großstädtischer  Polizeiverwaltungen,  wohl
überzeugt  von  der  Aussichtslosigkeit  aller  aus  Kasernierung  gerichteten ­
  Bestrebungen,  hat  von  vornherein  auf,  den  Versuch  verzichtet, ­
  den  Prostitutionsverkehr  in  einige  wenige  Straßen  hineinzuzwängen. ­
  Sie  begnügten  sich  mit  dem  Erlaß  von  sittenpolizeft
lichen  Vorschriften,  die  die  Prostituierten  von  den  Hauptverkehrsstraßen ­
  zu  vertreiben  und  fern  von  den  öffentlichen  Gebäuden  einzuquartieren ­
  suchen.  Die  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten
werden  der  polizeilichen  Kontrolle  unterstellt.  Meist  hat  die  Prostituierte ­
  zu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit  ihre  Wohnung  dem  Polizeibeamten ­
  zu  öffnen.  Sie  muß  jeden  Wohnungswechsel  der  Polizei
innerhalb  24  bis  48  Stunden  anzeigen.  Ihr  werden  zahlreiche
polizeiliche  Bestimmungen,  über  die  Lage  ihrer  Wohnung  usw.,  über
        <pb n="51" />
        52  —

ihr  Verhalten  und  über  den  Personenverkehr  in  ihrer  Wohnung
auferlegt.  Sie  wird  unter  anderem  angehalten:
1.  keine  Wohnungen  in  der  Nähe  von  Kirchen,  Schulen  und
anderen  öffentlichen  Gebäuden  und  in  den  verkehrsreichen
Straßen  zu  beziehen;
2.  keine  Zimmer  in  Vorderhäusern  und  eine  Parterrewohnung
zu  mieten.
Auf  dcK  Verhalten  der  Prostituierten  in  ihren  Wohnungen  erstrecken ­
  sich  die  Bestimmungen  der  Polizeiverordnungen,  die  jedes
auffällige  Treiben  der  Dirnen  vor  den  Häusern,  an  den  Fenstern
und  so  weiter  vermeiden  und  jeden  Einblick  in  die  Geheimnisse  des
Prostitutionsbetriebes  hindern  wollen.
Die  Gefahren,  die  die  Wohnungen  der  Prostituierten  für
jugendliche  Personen  (Kinder,  Schüler,  Dienstboten)  bieten,  und  die
sie  ferner  durch  Zuhälter  auch  für  erwachsene  Personen  einschließen,
sollen  durch  das  Verbot  der  Polizeiverordnungen  ferngehalten  werden,
daß  keine  minderjährigen  Personen  Einlaß  in  die  Wohnungen  der
Prostituierten  erhalten.  Verdächtigen  Personen,  wie  Zuhältern
und  so  weiter,  wird  ebenfalls  vielfach  der  Zugang  zu  den  Wohnungen
der  Prostituierten  verwehrt.
Werfen  wir  zunächst  einen  Blick  auf  die  Bestimmungen
einer  großstädtischen  Polizeivcrordnung,  die  sich  auf  das  Wohnen
der  Prostituierten  erstreckt:  auf  die  Charlottenburger  Polizeivorschriften, ­
  die  zur  Sicherung  der  Gesundheit,  der  öffentlichen
Ordnung  und  des  öffentlichen  Anstandes  am  1.  Februar  1903  in
Kraft  traten:  8.  „Sie  (die  Prostituierte)  hat  dafür  Sorge  zu
tragen,  daß  durch  ihren  Aufenthalt  in  dem  von  ihr  bewohnten  Hause
weder  im  Hause  selbst,  noch  in  der  Nachbarschaft  ein  Aergernis  gegeben ­
  wird.  Anderenfalls  ist  sie  nach  einmaliger  fruchtloser  Verwarnung ­
  verpflichtet,  auf  Anordnung  der  Polizeidirektion  innerhalb ­
  der  ihr  gestellten  Frist  aus  diesem  Hause  zu  ziehen.
10.  Den  zur  Besichtigung  ihrer  Wohnung  erscheinenden  Polizeibeamten
  muß  sie  zu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit  sofort  Einlaß  gewähren ­
  oder  verschaffen  und  über  die  bei  ihr  angetroffenen  Personen, ­
  soweit  ihr  möglich,  Auskunft  zu  geben.
11.  Wird  sie  in  einer  Wohnung  betroffen,  welche  der  Polizei'
als  Absteigequartier  für  Prostituierte  bekannt  ist  und  hat  das  Treiben
daselbst  bereits  zu  Beschwerden  Anlaß  gegeben,  so  kann  ihr  das  Betreten ­
  dieses  Quartiers  durch  die  Polizeidirektion  untersagt  werden.
12.  Sie  darf  sich  unter  keinem  Vorwände  an  den  Fenstern  der
eigenen  oder  einer  fremden  Wohnung  zeigen.
Die  Fenster  ihrer  Wohnung  müssen,  während  sie  Männerbesuche
empfängt,  geschlossen  und  mit  einer  Gardine  verhüllt  sein,  so  daß
der  Einblick  in  die  Wohnung  vollständig  verhindert  wird.  Es  ist
ihr  verboten,  eine  Lampe,  ein  Licht  oder  ein  anderes  Zeichen  an  die
Fenster  zu  stellen  oder  sonstwie  vom  Fenster  oder  von  der  Haustür
der  eigenen  oder  fremden  Wohnung  aus  Männer  anzulocken.
        <pb n="52" />
        53

13.  Sie  hat  ihre  Wohnung  auf  Befragen  wahrheitsgemäß  anzugeben. ­
  Von  jedem  Wohnungswechsel  hat  sie  persönlich  binnen
drei  Tage,  spätestens  aber  bei  der  nächsten  Gestellung  zur  ärztlichen
Untersuchung  im  Geschäftszimmer  der  Polizeidirektion  Anzeige  zu
machen.  In  schriftlichen  Gesuchen  an  die  Polizeidirektion  ist  die
zeitige  Wohnung  stets  genau  anzugeben.
14.  Es  ist  ihr  verboten,  in  der  Nähe  von  Kirchen,  Schulen  und
höheren  Lehranstalten,  Königlichen  und  öffentlichen  Gebäuden,  insbesondere ­
  von  Kasernen,  sowie  auf  den  Straßen  und  Plätzen,  deren
Betreten  ihr  in  Ziffer  6  dieser  Vorschriften  untersagt  ist,  und  im
Erd-  oder  Kellergeschoß,  wenn  die  Wohnung  nach  der  Straße  zu
belegen  ist,  zu  wohnen.  Außerdem  wird  untersagt,  in  Hotels,  Gasthöfen ­
  und  Hotel  garnis  zu  wohnen,  oder  diese  zu  betreten.  Sobald
ihr  seitens  der  Polizeidirektion  eröffnet  wird,  daß  eines  der  unter
dieser  Ziffer  aufgeführten  Wohnungsverhältnisse  vorliege  und  dadurch ­
  Anstoß  erregt  werde,  ist  sie  verpflichtet,  innerhalb  der  von  der
Behörde  gestellten  Frist  ihre  Wohnung  aufzugeben.
15.  Endlich  ist  ihr  untersagt,  ihre  Wohnung  mit  einer  anderen
Person  zu  teilen,  während  sie  Männerbesuch  empfängt,  oder  ihren
Zuhälter  bei  sich  zu  beherbergen.
16.  Minderjährige  Dienstboten  darf  sie  nicht  annehmen."
In  einem  anderen  Paragraphen  dieser  Polizeivorschriften  wird
ihr  der  Verkehr  mit  unerwachseucn  Personen  männlichen  und  weiblichen ­
  Geschlechts,  mit  Zöglingen  und  Schülern  von  Zivil-  und
Militäranstaltcn  verboten.
In  einigen  Städten  ist  die  Bestimmung  über  das  Wohnen  der
Prostituierten  fast  vollständig  der  Polizeibehörde  in  die  Hand  gegeben. ­
  In  Dessau  ist  die  Polizeiverwaltung  befugt,  das  „Wohnen
von  Lohndirnen"  in  den  Wohnungen,  die  das  Wohnen  „nicht  zweckmäßig" ­
  erscheinen  lassen,  zu  verbieten.  In  Gera  ist  die  Polizeibehörde ­
  befugt,  „das  Aufgeben  der  Wohnung"  in  einem  bestimmten
Hause  zu  verlangen  und  nötigenfalls  zu  erzwingen,  „wenn  das  Belassen ­
  darin  bedenklich  erscheint",  unbeschadet  der  zivilrechtlichen
Ansprüche  der  Mieter  und  Vermieter  aus  dein  Mietsverträge  gegen
die  Dirnen.
Die  Wohnung  der  Dirne  kann  einen  besonders  gefährlichen
Charakter  für  die  Verbreitung  von  Geschlechtskrankheiten  dadurch
erhalten,  daß  sie  wüsten  Gelagen  der  Kunden  der  Prostituierten
dient.  In  einigen  Polizcivorschriften,  wie  in  einer  Polizeiverordnung
Geras,  ist  daher  den  Protistuierten  „das  Verabreichen  von  Genußmitteln", ­
  insbesondere  von  Branntwein,  Wein,  Bier  und  dergleichen
verboten."
In  vielen  Polizeivorschriften  wird  besonders  stark  das  Verbot
des  Zusammenwohncns  mit  Kindern  und  unerwachsenen  Personen
hervorgehoben.  In  der  Breslauer.Polizeivorschrift  wird  den  Prostituierten ­
  verboten,  Wohnung  zu  behalten  und  zu  nehmen:  gemeinsam ­
  mit  anderen  Personen  in  einem  Zimmert,  namentlich  mit
        <pb n="53" />
        54

Kindern,  eigenen  oder  fremden,  vom  schulpflichtigen  Alter  an  Die
Elbinger  Polizeivorschrift  vom  6.  Juli  1888  schreibt  vor:  „Als  Aufwärterinnen ­
  dürfen  sie  nur  solche  weibliche  usw.  Personen  beschäftigen, ­
  welche  mindestens  45  Jahre  alt  sind,  und  haben  sie  von
der  Annahme  jeder  Aufwärterin  dem  zweiten  Polizeiinspektor
mindestens  24  Stunden  vor  dem  Beginn  ihrer  Beschäftigung  Anzeige
zu  machen.  Kinder  und  solche  erwachsene  weibliche  Personen,  welche
noch  nicht  45  Jahre  alt  sind,  dürfen  sie  weder  in  ihrer  Wohnung
noch  in  den  zu  derselben  gehörigen  sonstigen  Räumen  dulden."  In
Harburg  ist  den  Prostituierten  das  Halten  weiblicher  Dienstboten
überhaupt  untersagt.
Einige  sittenpolizeiliche  Bestimmungen  suchen  den  Geschlechts-,
verkehr  der  Prostituierten  in  ihren  Wohnungen  möglichst  gefahrlos
zu  gestalten.  Eine  Graudenzer  Polizeiordnung  befiehlt  den  Prostituierten ­
  zur  Sanierung  des  Geschlechtsverkehrs  direkt  die  Anschaffung
eines  Irrigators  an.
Zahlreiche  sittenpolizeiliche  Bestimmungen  führen  in  unseren
modernen  Riesenstädten  überhaupt  nur  eine  papierne  Existenz;  denn
ihre  genaue  Durchführung  würde  dort  einen  polizeiliche  llcberwachungsapparat
  von  geradezu  ungeheuerlichen  Dimensionen  voraussehen. ­
  Und  dann  hätten  alle  ,  die  so  scharf  gefaßten  Bestimmungen
nur  ein  sehr  knapp  zugemessenes  Wirkungsfeld,  sie  dürften  sich  ja  nur
über  die  unter  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  befindlichen  Frauenspersonen ­
  erstrecken.  Bon  50  000  Prostituierten  Berlins  würde  nicht
einmal  ein  Zehntel  der  Prostituierten  von  den  sittenpolizeilichen
Vorschriften  berührt  werden!
Alle  Liebesmühe,  die  sich  die  großstädtische  Polizei  unt  der  Entfernung ­
  der  Prostitution  aus  der  Oeffentlichkeit  gibt,  ist  meist  umsonst. ­
  Ihr  gelingt  es  nicht,  die  sexuellen  Ausschreitungen  der  Prostituierten ­
  außerhalb  der  bürgerlichen  Häuslichkeiten  zu  verlegen,
und  sie  treibt  die  Provokationen  der  Dirnen  zu  einem  ungebundenen
außerehelichen  Geschlechtsverkehr  nicht  dadurch  von  der  Straße
unserer  Großstädte  fort,  daß  sie  diesen  das  Betreten  der  Straßen,
Plätze,  Theater,  Restaurants  usw.  verbietet.  Ueberall  drängt  sich
die  Prostitution  allen  wohnungspolizeilichen  Anordnungen  der
Polizei  zum  Trotz  lärmend  und  die  soziale  Sitte  korrumpierend  in
die  Oeffentlichkeit.
I  V.  Die  kritische  Wertung  der  ärztlichen  Zwangsuntersuchungen
  der  Prostituierten.
Die  Polizei,  die  bereits  bei  der  sittenpolizeilichen  Regelung
der  Prostitutionsfrage  auf  Klippen  lief,  zerschellte  fast  vollständig
bei  der  Lösung  des  sanitären  Problems  der  Prostitution:  bei  dem
Versuche,  die  Geschlechtskrankheiten  durch  gesundheitspolizeiliche  Vorschriften ­
  einzuschränken.
Der  Gedanke:  die  gesamte  Prostituiertenwelt  zu  erfassen  und
ihren  Gesundheitszustand  systematisch  im  Interesse  der  Volks-'
        <pb n="54" />
        55

gesundheit  zu  überwachen  und  alle  venerischen  Leiden  gründlich  zu
heilen,  hat  zuerst  für  den  Laien  etwas  Berauschendes,  aber  die
heutige  Durchführung  dieser  Idee  durch  die  Polizei  muß  sofort  jeden
Schwärmer  für  diese  Ueberwachung  stark  ernüchtern.  Ja,  diese
polizeiliche  Ueberwachung  der  Prostitution  führt  zu  allem  anderen,
nur  nicht  zu  einer  allgemeinen  Behandlung  der  Geschlechtskrankheiten
der  Prostituierten!
Studieren  wir  einmal  die  sanitätspolizeilichen  Bestimmungen,
die  unsere  deutschen  Polizeiverwaltungen  zur  Eindämmung  der
venerischen  Leiden  der  Prostituierten  erließen.
Vor  uns  liegt  das  sanitätspolizeiliche  Büchelchen,  das  den
Prostituierten  Stuttgarts  bei  ihrer  Stellung  unter  die  polizeiliche
Kontrolle  eingehändigt  wird.  Das  Büchelchen  bringt  auf  dem  ersten
Blatt  des  „Jnskriptionsscheins"  den  Namen,  den  Geburtsort  und
die  Visitationstage  der  Prostituierten.  Dann  folgt  das  Signalement
der  Prostituierten  und  die  „polizeilichen  Vorschriften".  Am  Schluß
befinden  sich  die  „ärztlichen  Zeugnisse"  über  den  Gesundheitszustand
der  Prostituierten.  Die  polizeilichen  Vorschriften  lauten  in  den
sich  auf  die  sanitäre  Kontrolle  der  Prostituierten  beziehenden  Punkten
folgendermaßen:  „Behufs  polizeilicher  Ueberwachung  ihres  Gesundheitszustandes ­
  finden  periodische  ärztliche  Untersuchungen,  und  zwar
in  jeder  Woche  zweimal  statt,  zu  welchen  sie  sich  um  die  ihnen  bezeichnete ­
  Zeit  wohl  gereinigt  und  in  anständiger  Haltung  zu  stellen
haben.  Diese  Untersuchungen  werden  von  dem  hierzu  angestellten
Arzt  in  bestimmten  Lokalen  unentgeltlich  vorgenommen.  Ausnahmsweise ­
  kann  die  Vornahme  der  Visitation  im  Einverständnis  mit  dem
ordentlichen  Visitationsarzte  und  nach  erfolgter  polizeilicher  Erlaubnis ­
  in  der  Wohnung  und  auf  Kosten  der  zu  Untersuchenden
stattfinden.  Den  jedesmaligen  Befund  der  Untersuchung  hat  sich
die  Untersuchte  von  dem  betreffenden  Arzt  in  ihrem  Jnskriptionsschein
  eintragen  zu  lassen.  Den  ärztlichen  Anordnungen  und  polizeilichen ­
  Weisungen  bezüglich  der  Heilung  ansteckender  Krankheiten
hat  die  Untersuchte  mrbedingt  Folge  zu  leisten."
Die  sanitätspolizeilichen  Vorschriften  einiger  Großstädte  teilen
die  Prostituierten  drei  besonderen  Klassen  zu.  In  Charlottenburg
gehören  zur  ersten  Klasse  der  Prostituierten,  die  sich  wöchentlich
zweimal  der  ärztlichen  Untersuchung  unterziehen  müssen:  die  Prostituierten ­
  bis  zum  vollendeten  24.  Lebensjahre,  ferner  ohne  Rücksicht
auf  das  Lebensalter,  die  Prostituierten,,  welche  noch  nicht  länger
als  ein  Jahr  eingeschrieben  sind,  die  syphilitischen  Prostituierten,
bei  denen  noch  nicht  drei  Jahre  seit  dem  Ausbruch  der  Syphilis
verflossen  sind,  die  Prostituierten,  welche  nach  ihrer  Persönlichkeit,
nach  ihrem  Verhaltest  (Verfehlen  gegen  die  polizeilichen  Vorschriften,
Entziehung  von  der  gesundheitlichen  Kontrolle  usw.),  und  sonst  nach
dem  Ermessen  der  Sittenpolizei  die  Feststellung  ihres  Gesundheitszustandes ­
  in  kürzeren  Zwischenräumen  angezeigt  erscheinen  lassen.
Der  zweiten  Klasse  der  Prostituierten,  die  wöchentlich  einmal  unter-
        <pb n="55" />
        56

sucht  wird,  sind  in  Charlottenburg  überwiesen:  alle  Prostituierten
vom  beginnenden  25.  Lebensjahre  bis  zum  vollendeten  34.  Lebensjahre, ­
  soweit  sie  nicht  der  ersten  Klasse  zugeteilt  sind.  Der  dritten
nur  alle  vierzehn  Tage  untersuchten  Klasse  der  Prostituierten  werden
unterstellt:  die  über  34  Jahre  alten  Prostituierten,  soweit  sie  nicht
in  die  erste  Klasse  eingereiht  sind.  Die  Versetzung  der  Prostituierten
von  einer  Klasse  in  die  andere  erfolgt  durch  Verfügung  der  Sittenpolizei. ­

Unter  den  Axtschlägen  selbst  der  Anhänger  der  Reglementierung
der  Prostitution  ist  die  sanitätspolizeiliche  Kontrolle  zusammengebrochen ­
  Kein  geringerer  als  Professor  Neisser-Breslau,  die  erste
Autorität  auf  dem  Gebiete  der  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten, ­
  hat  das  folgende  Vernichtungsurteil  über  das  heutige  sanitätspolizeiliche ­
  Kontrollsystem  gefällt:  „Die  Kontrolle,'"  so  führte  er  in
seinem  Referate:  „Nach  welcher  Richtung  läßt  sich  die  Reglementierung ­
  der  Prostitution  reformieren?"  „die  Kontrolle  ist  nur'  eine
Untersuchung,  keine  Behandlung;  in  Krankheitsfällen  erfolgt  jetzt
eine  sofortige,  einer  Verhaftung  gleichende  Ueberführung  ins  Krankenhaus. ­
  Wegbleiben  von  der  „Kontrolle"  wird  bei  Gesunden  mit  Haft
und  sehr  bald  mit  Ueberweisung  an  die  Landespolizeibehörde  bestraft. ­
  Gerade  die  kranken  Prostituierten,  die  naturgemäß  die
Ueberführung  in  ein  Krankenhaus  fürchten,  entziehen  sich  deshalb
dieser  Kontrolle  nach  Möglichkeit  und  vagieren  heimlich  weiter,-  oder
sie  verlassen  die  Stadt,  um  der  zwangsweisen  Internierung  im
Krankenhause  zu  entgehen.  Die  sanitäre  Ueberwachung  der  unter
Kontrolle  gestellten  Personen  wird  nicht  in  der  Wesse  ausgeführt,
daß  die  Untersuchung  auch  nur  einigermaßen  eine  Gewähr  für  die
Nichtinfektiositäb  der  Untersuchten  böte.  Verhältnismäßig  zuverlässig ­
  ist  die  Untersuchung  auf  Ulzerationen  und  Syphilis,  ganz
unzureichend  aber  mit  Bezug  auf  die  Trippererkrankungen.  Der
wesentlichste  Grund  für  diese  Unvollkommenheit  ist  der  Mangel  an
Aerzten,  die  diese  zeitraubende  Untersuchung  durchführen  könnten.
Da  aber  das  Männerpublikum  an  einen  Nutzen  der  ärztlichen
Kontrolluntersuchungen  glaubt,  so  steigert  die  Kontrolle  geradezu  die
von  den  Prostituierten  ausgehenden  hygienischen  Gefahren,  indem
sie  Männer  dazu  verleitet,  gerade  Prostituierte,  „weil  sie  unter
Kontrolle  stehen",  zuin  Geschlechtsverkehr  zu  benutzen."
Professor  Neisser  fordert  mit  ganzem  Nachdruck  eine  Reform
der  heutigen  sanitätspolizeilichen  Kontrolle  der  Prostitution  an
Haupt  und  Gliedern.  Den  Gegnern  dieser  Reglementation  macht  er
so  viele  Zugeständnisse,  daß  man  sich  unwillkürlich  fragt:  Warum
wirft  denn  Professor  Neisser  überhaupt  nicht  die  Idee  der  Reglementation ­
  der  Prostitution  über  Bord?
Von  der  Reformbedürftigkeit  unserer  heutigen  sanitäts-  und
sittenpolizeilichen  Kontrolle  der  Prostitution  ist  auch  Professor,  Lesser
ganz  erfüllt,  der  zu  den  führenden  Köpfen  der  „Deutschen  Gesellschaft
zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten"  gehört.  Reben  der
        <pb n="56" />
        57

Sittenpolizei  will  er  ein  sozialhygicnisches  Institut  zur  unentgeltlichen ­
  Ueberwachung  und  Behandlung  der  nicht  kontrollierten  Dirnen
aufbauen.  Mädchen,  die  sich  jenem  Institute  und  seinen  Anordnungen ­
  unterstellen,  bleiben  von  jeder  sittenpolizeilichen  Ucberwachung
  verschont.  Das  Kontrollmädchen,  das  sich  freiwillig  den
Anordnungen  des  sozialhhgienischen  Instituts  fügt,  wird  sofort
aus  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  entlassen.
In  der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten" ­
  hat  neben  den  Professoren  Neisser  und  Lesser  ■  Herr
Dr.  Blaschko  den  Ruf  eines  tiefgründigen,  wissenschaftlich-fruchtbaren
Fachgelehrten  und  eines  außerordentlich  erfolgreichen  Praktikers.
Nun,  Dr.  Blaschko  hat  nach  einer  Jahrzehnte  umspannenden
wissenschaftlichen  Beschäftigung  mit  dem  Problem  der  Prostitution
prinzipiell  mit  dem  System  der  Reglementierung  der  Prostituierten
gebrochen.  In  seiner  grundlegenden  Arbeit  über  die  „Hygiene  der
Prostitution  und  venerischen  Krankheiten"  kam  Dr.  Blaschko  zu
dem  wichtigen  Ergebnis,  daß  die  statistischen  Daten  aus  den  verschiedensten ­
  Staaten  und  Städten  Europas  mit  oder  ohne  Reglementierung ­
  keinen  deutlichen  Einfluß  dieser  auf  die  Verbreitung  der
Geschlechtskrankheiten  in  der  männlichen  Bevölkerung  erkennen
lassen.  Dieses  negative  m  Ergebnis  kann  nach  Blaschko  durch  schlechte
Statistiken  nicht  bedingt  sein.  Es  würde  doch  von  den  vielen  Ziffern
wenigstens  die  eine  oder  die  andere  ,  einen  deutlichen,  zweifellosen
Ausschlag  zugunsten  der  üblichen  Reglementierungssysteme  geben
müssen.  Ilnd  dies  läßt  nach  Blaschko  einen  weiteren  Schluß  zu:
„Die  Resultate  der  Reglementierung  können  offenbar  in  sanitärer
Beziehung  nur  äußerst  dürftige  sein;  keinesfalls  entsprechen  sie  dem
Aufwand  von  polizeilicher  und  ärztlicher  Arbeit,  die  der  Reglementierung ­
  gewidmet  wird,  und  dem  umfangreichen  Beamtenapparat, ­
  der  heute  mit  dieser  Ueberwachung  beschäftigt  istl"
In  seinem  tapferen  Buche  über  „die  sexuelle  Frage"  hat  der  bekannte ­
  Psychiater  Professor  August  Forel  ein  geradezu  vernichtendes
Urteil  über  die  polizeiliche  Ueberwachung  der  Prostitution  gefällt.
Durch  dieses  System  wollte  man  den  Männern  angeblich  einen  gesunden ­
  und  ungefährlichen  Beischlaf  verschaffen.  „Tatsächlich  aber
werden  durch  das  ganze  Regulierungssystcm  die  venerischen  Krankheiten ­
  in  keiner  Weise  erfolgreich  bekäinpft  oder  auch  nur  nachweisbar ­
  vermindert.  Die  trügerische  Sicherheit,  die  den  Männern  gegeben ­
  ioird,  macht  sie  unvorsichtiger.  .  .  ."
Mit  derbem  aber  verdientem  Spott  hat  sich  einmal  Dr.  med.
Wilhelm  Hammer,  der  sich  als  früherer  erster  Hülfsarzt  der  Frauenkrankenstation
  im  Berliner  städtischen  Obdach  leicht  ein  zutreffendes
Urteil  über  den  Wert  oder  Unwert  der  Dirnenkontrolle  bilden  konnte,
über  diese  Kontrolle  geäußert:  „Die  Dirnenkontrolle  frei  wohnender ­
  Dirnen  mit  den  Beschränkungen  der  Berliner  Sittenpolizei
gewährt  eine  nahezu  'vollständige  Sicherheit  dafür,  daß  Gast  und
Mädchen  erkranken.  Die  Abschaffung  der  polizeilichen  Kontrolle
        <pb n="57" />
        würde  meiner  Ueberzeugung  nach  keine  noch  erheblichere  Ausbreitung
der  Geschlechtskrankheiten  zur  Folge  haben."
In  unseren  Tagen,  wo  der  Streit  für  das  Für  und  Wider  der
polizeilichen  Kontrolle  noch  so  wild  wogt,  ist  es  ein  überaus  verdienstliches ­
  Werk,  daß  fidj 1  da  ein  Fachgelehrter,  der  Herr  Professor
Dr.  S.  Bettmann-Heidelberg,  „die  ärztliche  Ueberwachung  der  Prostituierten" ­
  zum  Gegenstand  einer  wissenschaftlichen  Spezialstudie
erwählt  hat.
Professor  Bettmann  hält  an  dem  Sahe  fest,  daß  die  gesundheitliche ­
  Ueberwachung  der  Prostituierten  zunächst  eine  gewisse  Zahl  von
Infektionen  verhüte.  „Trotzdem  wird  sich  der  Hygieniker  mit  dem
vorhandenen  System  der  Reglementierung  nicht  zufrieden  geben
können.  Selbst  wenn  alle  jene  Verbesserungen  des  medizinischen
Teiles  der  Kontrolle,  die  praktisch  erreichbar  wird,  eingeführt
würden,  und  damit  bezüglich  der  Ueberwachten  die  Einwände  wegfielen, ­
  die  sich  aus  mangelhaften  hygienischen  Maßnahmen  herleiten,
besteht  die  Tatsache  fort,  daß  durch  die  jetzige  Methode  nur  ein  beschränkter ­
  Bruchteil  der  Prostituierten  einer  regelmäßigen  ärztlichen
Kontrolle  unterstellt  bleibt.  Auch  dann,  wenn  im  Rahmen  der  Reglementierung ­
  der  humane  Standpunkt  immer  mehr  zu  seinem
Rechte  kommt,  fehlt  es  dem  System  an  der  nötigen  Erweiterungsfähigkeit. ­
  Die  Reglementierung  an  sich  behält  abschreckende  Härten,
die  sich  durch  die  praktische  Ausführung  vielleicht  einengen,  aber  nicht
beseitigen  lassen.  Die  Ueberzahl  der  Prostituierten  der  Kulturländer ­
  sucht  der  Kontrolle  zu  entrinnen,  und  diese  Tendenz  steigert
sich  in  fortschreitender  Entwickelung.  Dazu  muß  die  Behörde  selbst
immer  mehr  gewisse  Elemente  von  der  Reglementierung  ausschließen
—  und  das  betrifft  vor  allem  die  gefährliche  Quote  der  Minderjährigen. ­
  So  führt  das  System  allmählich  statt  zur  Erweiterung
zur  Einengung  seiner  Wirksamkeit.  Unter  den  älteren  Prostituierten,
die  unter  der  Reglementierung  verbleiben,  befindet  sich  ein  großer
Bruchteil  von  solchen,  die  der  genauen  hygienischen  Ueberwachung
kaum  mehr  bedürfen;  wenn  diese  der  Kontrolle  zu  anscheinend  guten
Resultaten  verhelfen,  so  bedeutet  das  noch  nichts  für  die  Vortrefflichkeit ­
  des  Systems;  und  je  größere  Bedeutung  die  geheime  Prostitution
gewinnt,  die  der  Reglementierung  unerreichbar  bleibt,  um  so  mehr
wird  man  sich  fragen  müssen,  ob  die  ganze  Steigerung  an  Mühe  und
Kosten,  die  für  die  hygienische  Ausgestaltung  jener  Kontrolle  angestrebt ­
  werden,  sich  lohnt,  und  ob  nicht  unsere  ganzen  Bestrebungen
mit  einem  Luxusexperimente  enden,  das  einer  unfruchtbaren  Bemühung ­
  höchstens  den  Schein  von  Erfolgsmöglichkeiten  verleiht."
Und  im  vollen  Einklang  mit  jener  tief  pessimistischen  Stimmung
gegenüber  der  sanitätspolizeilichen  Kontrolle  des  Prostituierten  erklärt ­
  er  die  Rolle,  die  dem  Arzte  durch  die  Reglementierung  der
Prostitution  angewiesen  wird,  für  undankbar  und  wenig  erfolgreich.
„Wenn  .  den  Aerzten  im  Rahmen  der  bestehenden  Reglementierung
eine  Tätigkeit  zufällt,  so  haben  sie  nachdrücklich  hervorzuheben,  wie
        <pb n="58" />
        59  ;—

wenig  sie  auf  diesem  Posten  zur  Einschränkung  der  venerischen
Krankheiten  leisten  können."
Die  ersten  Autoritäten  auf  dem  Gebiete  der  Bekämpfung  der
Prostitution  und  der  venerischen  Krankheiten  häufen  und  häufen  die
schwerwiegendsten  Bedenken  gegen  die  heutige  sttten-  und  sanitätspolizeiliche ­
  Kontrolle  der  Prostitution,  ja  sie  gehen  sogar  vielfach
direkt  dem  Prinzip  dieser  Kontrolle  selbst  zu  Leibe,  —  aber  der
Vater  Staat  verschließt  bis  zur  Stunde  seine  Ohren  vor  den  scharfsinnigen ­
  Argumentationen  der  wissenschaftlichen  Fachleute  und  vor
den  jahrzehntelangen  Erfahrungen  der  medizinischen  Praktiker  und
behält  das  ungeheuerliche,  durch  so  häufige  Angriffe  bereits  in  eine
Ruine  verwandelte  System  der  Reglementierung  der  Prostitution
ruhig  beil  Wie  lange  noch?
In  gedrängter  Fülle.  wollen  wir  nochmals  die  grundlegenden
Gründe  und  die  entscheidenden  Tatsachen,  die  gegen  eine  Reglementierung ­
  der  Prostitution  sprechen,  zusammenstellen.
Das  sanitätspolizeiliche  Kontrollsystem  stellt  sich  im  Kampfe
gegen  die  venerischen  Leiden  als  eine  Halbheit,  ja  ! —  man  verzeihe
die  sprachliche  Wendung  —  als  eine  Viertelheit  dar;  denn  es  hält
drei  Viertel  der  Geschlechtskranken,  die  venerische  Männerwelt,  von
jeder  ärztlichen  Untersuchung  und  Behandlung  fern.  Am  30.  April
1900  befanden  sich  von  je  10  000  erwachsenen  Personen  im  ganzen
preußischen  Staate  überhaupt  18,46,  von  männlichen  28,20,  von
weiblichen  9,24  wegen  venerischer  Krankheiten  in  Behandlung  approbierter ­
  Aerzte.  „Auffallend  erscheint,"  so  schreibt  Professor  Guttstadt,
  „die  bedeutend  geringere  Beteiligung  des  weiblichen  Geschlechts
gegen  die  des  männlichen.  Der  Unterschied  ist  so  bedeutend,  daß  die
Gesamtzahl  der  ansteckenden  Geschlechtskranken  in  der  Zivilbevölkerung ­
  von  der  Anzahl  der  männlichen  vollständig  beherrscht
wird."  Gelänge  es  einer  staatlichen  Maßnahme  selbst,  sämtliche
feilen  venerisch  kranken  Mädchen  und  Frauen  mit  einem  Schlage
dem  Geschlechtsverkehr  zu  entziehen,  so  würde  die  erkrankte  Männerwelt ­
  alsbald  eine  hochgradige  Verbreitung  der  Geschlechtskrankheiten
in  denjenigen  weiblichen  Kreisen  Hervorrufen,  die  wegen  ihrer  stark
sinnlichen  Veranlagung  den  Verlockungen  der  Männer  leicht  erliegen.
Natürlich,  das  darf  nicht  bestritten  werden,  würde  sich  eine  derartige ­
  Verbreitung  immerhin  im  Vergleich  zu  einem  Zustande  vollkommen ­
  entfesselten,  ungeregelten  Dirnenangebots  in  engen  Grenzen
halten,  weil  die  Zahl  der  gewissenlosen  Männer,  die  sich  völlig
skrupellos  dem  geschlechtlichen  Verkehr  während  ihres  venerischen
Leidens  hingeben  würden,  nicht  sehr  groß  sein  dürfte.  An  die  Seite
dieser  gewissenlosen  Lüstlinge  tritt  aber  die  Gruppe  der  Männer,
die  in  vollständiger  Unwissenheit  über  die  Natur  der  Geschlechtskrankheiten ­
  den  sexuellen  Verkehr  trotz  ihrer  Krankheit  fortsetzt.  Es
darf  nicht  verkannt  werden,  daß  immerhin  die  Fernhaltung  aller
prostituierten  Frauen  und  Mädchen  eine  sanitäre  Maßregel  von
grundlegender  Bedeutung  wäre;  aber  sie  würde  die  venerische  Seuche
        <pb n="59" />
        —  60

nicht  an  der  Wurzel  treffen,  Sie  könnte  sich  jg  nur  auf  die  viel
weniger  von  den  Geschlechtskrankheiten  heimgesuchten  öffentlichen
Mädchen  erstrecken.  Aber  selbst  in  dieser  Begrenzung  nur  auf  die
öffentlichen  Prostituierten  läßt  sie  sich  nicht  einmal  durchführen;  denn
nur  ein  kleiner  Bruchteil  der  Prostituierten  ist  durch  die  sanitätspolizeiliche ­
  Kontrolle  zu  erfassen,  und  mit  der  heutigen  Handhabung
der  Kontrolle  sind  so  viele  Mißstände  verknüpft,  daß  sie  eher  zur
Verbreitung  als  zur  Einschränkung  der  Geschlechtskrankheiten  führen
würde.
Die  heutige  sittenpolizeiliche  Kontrolle  erstreckt  sich  nur  auf
einen  verschwindend  geringen  Prozentsatz  aller  käuflichen  Frauen,
und  zwar  nicht  einmal  auf  die  gefährlichsten  Frauen;  denn  die
älteren  eingeschriebenen  Prostituierten  sind  schon  gegen  syphilitische
Neuerkrankungen  immun  geworden.  Während  die  käuflichen
Mädchen  Berlins  eine  Prostitutionsarmee  von  20  000  bis  50  000
Personen  bilden  sollen,  standen  im  Jahre  1900  durchschnittlich  nur
4147  Dirnen  unter  sittenpolizeilicher  Aufsicht.  Die  Handhabung
der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  führt  geradezu  zu  einer  systematischen
Verheimlichung  der  Geschlechtskrankheiten,  zu  einer  förmlichen  Flucht
der  erkrankten  Mädchen  und  Frauen  vor  dieser  Kontrolle.  Von
den  Frankfurter  Prostituierten  sind  nach  den  Aerzten  Grandhomme
und  Grünwald  stets  große  Prozentsätze  von  Frankfurt  a.  M.  auf
Reisen  abwesend,  entziehen  sich  der  Kontrolle  oder  bevölkern  die
Krankenhäuser  und  die  Gefängnisse.  „Im  ganzen  sind  schätzungsweise ­
  30  bis  50  Proz.,  vielleicht  öfter  noch  mehr,  nicht  hier."  Von
288  Kontrolldirnen  Frankfurts  wurden  267  oder  92,6  Proz.  derselben ­
  wegen  Kontrollübertretung  bestraft.  (Festschrift  zum  I.  Kongreß ­
  der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten": ­
  Geschlechtskrankheiten  und  Prostitution  in  Frankfurt
am  Main  1903.)
Die  Kontrollübertretung  ist  das  typische  Vergehen  der  Prostituierten. ­
  Sie  erkrankt,  sie  denkt  an  die  harte  Behandlung,  die  sie,
die  verachtete  „Dirne",  so  häufig  in  den  öffentlichen  Krankenhäusern
erfährt,  und  sie  entweicht  der  Kontrolle.  Schon  die  Geschlechtskranken
werden  meist  in  den  Krankenhäusern  als  minderwertige  Patienten
betrachtet.  Und  nun  erst  die  „Straßenmädchen"!  In  den  Krankenhäusern ­
  werden  sie  oft  mit  sehr  rauhen  Händen  angepackt.  Der
frühere  erste  Hülssarzt  der  Frauenkrankenstation  im  Berliner  städtischen ­
  Obdach,  Herr  Dr.  Wilhelm  Hammer,  äußert  sich  einmal  nicht
ohne  eine  wohl  begreifliche  innere  Entrüstung  über  die  Krankenhausbehandlung ­
  der  Prostituierten:  „Sie  muß  sich  eine  Krankenhausbehandlung ­
  gefallen  lassen,  wenn  sie  auch  nur  die  geringste  verdächtige ­
  Stelle  an  ihrem  Körper  hat.  Die  Behandlung  ist  eine
Zwangsbehandlung.  Mädchen,  die  sich  nicht  fügen,  werden  festgeschnallt. ­
  Ob  sich  ein  Mädchen  die  Quecksilberschmierkur  gefallen
lassen  will  oder  nicht,  wird  nicht  in  Erwägung  gezogen.  Ob  die
Mädchen  mit  dem  Glüheisen  gebrannt,  mit  Messern  geschnitten,
        <pb n="60" />
        61

mit  Aetzmitteln  bestreut,  mit  Quecksilber  geschmiert  werden  sollen,
entscheidet  der  leitende  Arzt  des  Krankenhauses.  Ob  sie  betäubt
werden  sollen,  oder  ob  sie  die  Schmerzen  mit  Bewußtsein  zu  ertragen
haben,  entscheiden  nicht  die  Kranken,  sondern  die  Aerzte.  Als  Richter
entscheidet  der  Verwaltungsinspektor,  ob  ein  Mädchen  in  dunklen
Arrest  zu  legen  ist,  ob  es  mit  Nahrungsentziehung  bestraft  werden
soll,  ob  Hungerkuren  zur  Bändigung  des  Mädchens  eingeführt  werden
sollen.  Am  Ende  der  Leidenszeit  wird  das  Mädchen  mit  einer  Rechnung ­
  beglückt,  Tag  für  Tag  2,50  Mk.  Sollte  sich  wirklich  einmal
trotz  der  Vorschriften  ein  Mädchen  aufraffen  zu  einigen  Ersparnissen,
oder  sollte  es  einmal  in  bessere  Vermögensverhältnisse  kommen,  so
erscheint  der  Bollzugsbeamte,  ttm  die  Gelder  der  Zwangsbehandlung
einzuziehen.  Das  alles  —  zur  Sicherung  der  Gesundheit,  der
öffentlichen  Ordnung  und  des  öffentlichen  Anstandes."
Aus  dieser  beredten  Schilderung  eines  Anstaltsarztes  wird  es
nur  zu  begreiflich,  daß  die  Prostituierten  den  Gang  in  das  Krankenhaus ­
  oft  als  eine  wahre  Höllenfahrt  betrachten,  namentlich  wenn
die  Leiter  und  Aerzte  dieses  Krankenhauses  als  rücksichtslos  durchgreifende, ­
  gefühllose  Menschen  bekannt  sind.  Nur  wenn  die  Dirnen
wirklich  human  in  den  Krankenhäusern  behandelt  werden,  wird
endlich  die.Massenflucht  der  Dirnen  vor  der  Krankenhausbehandlung
aufhören.
Die  heutige  sittenpolizeiliche  Kontrolle  treibt  die  Mädchen  nicht
im  Interesse  einer  eingehenden  Behandlung  ihrer  venerischen  Leiden
zu  den  Aerzten  hin  —  sondern  direkt  von  ihnen  fort.  Die  Kontrolle
vereitelt  in  zahllosen  Fällen  den  großen  sozialhygienischen  Zweck:
die  wirksame  Heilung  der  Geschlechtskrankheiten.
V.  Von  den  Machtbefugnissen  und  Mißgriffen
sitten  polizeilich  er  Organe.
Die  Entscheidung  über  zahllose  Menschenschicksale  ruht  heute  in
den  Händen  von  Polizeibeamten.  Ein  leichtfertiges  blutjunges
Ding  gerät  auf  eine  abschüssige  Bahn  und  gleitet  in  den  Straßenkot
herab.  Sie  wird  in  die  Kontrolliste  eingetragen  —  ihr  Schicksal
ist  mitunter  damit  für  alle  Zeit  entschieden.
Ja,  das  Mädchen  brauchte  noch  nicht  einmal  ihren  Leib  wirklich
verkauft  zu  haben,  auf  ihr  lastete  vielleicht  nur  der  unbestimmte
Verdacht  eines  solchen  Schachers  mit  dem  eigenen  Leibe  —  und  doch
wird  sie  von  der  Polizei  zur  Armee  der  „Verlorenen"  geworfen.
In  der  Tat  erfolgt  die  polizeiliche  Brandmarkung  eines
Mädchens  zu  einer  öffentlichen  Dirne  häufig  schon  auf  den  bloßen
Verdacht  hin,  daß  sie  gewerbsmäßige  Unzucht  treibe.  Nur  vereinzelt ­
  schärfen  die  sittenpolizeilichen  Bestimmungen  eine  besondere
Vorsicht  bei  der  Verhängung  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  über
eine  Frauensperson  ein.  So  bestimmt  z.  B.  die  sittenpolizeiliche
Vorschrift  Offenbachs:  „Von  Amtswegen  kann  der  Eintrag  (in  die
        <pb n="61" />
        -  62

Kontrolliste)  erst  dann  verfügt  werden,  wenn  durch  unzweifelhafte
Tatsachen  die  gewerbsmäßige  Prostitution  festgestellt  ist."
Wir  stießen  auf  eine  ganze  Reihe  von  Polizeiverordnungen,
die'  schon  bloß  prostitutionsverdächtige  Frauen  der  sittenpolizeilichen
Kontrolle  überlieferten.
Nach  den  polizeilichen  Vorschriften  Würzburgs  vom  1.  Oktober
1801  können  Weibspersonen,  „welche  wegen  sonstiger  erwiesener
Tatsachen  —  wie  Mangel  eines  redlichen  Erwerbes,  nächtliches  Umherstreunen ­
  —  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  dringend  verdächtig
sind,"  der  stttenpolizeilichen  Kontrolle  unterstellt  werden.  Die  erwiesene ­
  Tatsache,  daß  sich  ein  Mädchen  in  der  Nacht  umhergetrieben
hat,  kann  ihm  schon  den  Verlust  ihrer  Fraucnehre  eintragen.  Und
wie  schwer  kann  der  Mangel  eines  redlichen  Erwerbes  die  arbeitslose ­
  Arbeiterin  treffen?
Nach  dem  Regulativ  über  das  Prostitutionswesen  Zwickaus
genügt  zur  Stellung  eines  Mädchens  unter  die  sittenpolizeiliche  Aufsicht ­
  der  Verdacht  gewerbsmäßiger  Unzucht.
Der  8  1  der  polizeilichen  Vorschriften  Plauens  über  die  Regelung ­
  der  dortigen  Prostitutionsverhältnisse  sagt  direkt:  „Unter
sittenpolizeilichc  Aufsicht  werden  die  der  gewerbsmäßigen  Unzucht
verdächtigten  Weibspersonen  unterstellt.  .  .  ."  „Dies'  sind  diejenigen: ­
  a)  welche  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  überführt  sind  .  .  .
c)  welche,  von  einem  anderen  Orte  kommend,  an  diesem  unmittelbar
vor  ihrem  Wegzüge  wegen  gewerbsmäßiger  Unzucht  unter  polizeilicher ­
  Aufsicht  gestanden  haben,  d)  welche  mit  einer  polizeilich  beaufsichtigten ­
  Weibsperson  trotz  vorheriger  Verwarnung  zusammenwohnen ­
  oder  wiederholt,  besonders  zur  Abend-  und  Nachtzeit,  mit
einer  solchen  in  derselben  Wohnung  oder  auf  Straßen,  öffentlichen
Orten  oder  Spaziergängen  betroffen  worden  sind,  e)  welche  im  Rufe
stehen,  gewerbliche  Unzucht  zu  treiben  und  über  ihren  Unterhalt
nicht  genügend  Auskunft  geben  können."  Ein  Mädchen  also,  das
nur  trotz  polizeilicher  Verwarnung  in  den  Abendstunden  mit  einer
Prostituierten  verkehrt,  ist  nicht  sicher  vor  dem  festen  Griff  des
Sittenschutzmauns.  Die  Plauener  Polizeivorschriften  proklamieren
fast  den  Grundsatz  des  Hurenberufszwanges  für  die  Mädchen,  die
gerade  vor  ihrer  Uebersiedelung  nach  Plauen  unter  sittenpolizeilicher ­
  Aufsicht  standen.  Hat  die  geschwätzige  Frau  Fama  verbreitet,
mit  diesem  oder  jenem  Mädchen  wäre  es  nicht  wohl  ganz  in  Ordnung, ­
  so  kann  diese  Unglückliche  dem  Sittenschutzmann  verfallen,
wenn  sie  keine  „genügende",  das  heißt  der  Polizei  genügende  Auskunft ­
  über  ihre  Erwerbsverhältnisse  gibt.  Die  Mädchen  müssen
nicht  erst  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  überführt  werden,  wenn  sie
von  der  Polizei  zu  Dirnen  gestempelt  werden.
'  Im  Herzogtum  Anhalt  können  nach  Dr.  Blaschko  auf  Grund
der  Polizeiverordnung  vom  5.  August  1895  auch  diejenigen  Frauenspersonen, ­
  welche  sich  nachweislich  mehr  als  einem  Manne  hingeben
        <pb n="62" />
        und  sich  hierbei  eine  geschlechtliche  Ansteckung  zugezogen  haben,
sittcnpolizeilich  kontrolliert  werden.
In  Mannheim  werden  Frauenspersonen  unter  anderem  der
sittenpolizeilichen  Aufsicht  unterworfen:  „wegen  sonstiger  erwiesener
Tatsachen,  insbesondere  deshalb,  weil  sie  wegen  syphilitischer  Erkrankungen ­
  behandelt  worden  sind,  einen  redlichen  Erwerb  nicht
nachzuweisen  vermögen  und  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  als
dringend  verdächtig  erscheinen"  In  Gera  werden  der  Ausübung
der  gewerbsmäßigen  Unzucht  verdächtige  oder  überführte  Personen
in  die  Kontrolliste  eingetragen.
Bis  tief  in  die  extrem  konservativen  Pastorenkreise  hinein  hat
man  heute  erkannt,  welche  geradezu  ungeheuerliche  Machtfülle  der
Staat  in  die  Hände  untergeordneter  Polizeiverwaltungen  durch
seine  sittenpolizeilichen  Verordnungen  legte,  und  welche  existenzvernichtenden
  Folgen  die  Zwangseinschreibung  der  „prostitutionsverdächtigcn"
  Frauen  unter  Umständen  nach  sich  ziehen  kann.
In  den  Konferenzen  der  deutschen  Sittlichkeitsvereine  zogen
charakteristischerweise  wiederholt  Pastoren  und  Juristen  gegen  die
sittenpolizeiliche  Kontrolle  zu  Felde.
Auf  der  „Allgemeinen  Konferenz  der  deutschen  Sittlichkeitsvereine" ­
  zu  Frankfurt  a.  M.  1893  führte  nach  dem  „Reichsboten"
der  Landesgerichtsrat  Schmölder  unter  anderem  aus:  „Die  Zwangseinschrcibung
  ist  auch  ungesetzlich.  Die  unglaublichsten  Uebergriffe
ereignen  sich  dabei.  Ein  praktischer  Fall:  Die  Wäscherin  N.  N.
steht  im  (unbegründeten)  Verdacht  des  unzüchtigen  Verkehrs,  weil
sie  abends  mit  Soldaten  verkehrt.  Sie  wird  eingeschrieben.  Sie
muß  ihre  Wohnung  deshalb  aufgeben.  Ihr  Eindruck  vor  Gericht
ist  der  eines  ordentlichen  Mädchens.  Nach  drei  Monaten  war  sie
eine  ausgesprochene  Dirne.  Das  Verwaltungsstreitverfahren,  an
das  die  Verletzte  sich  hätte  klammern  können,  ist  für  solche  Wesen
ein  unbekannter  Begriff.  Eine  frühere  Dirne  hatte  eine  ehrliche
Dienststelle.  Nach  zwei  Jahren  wurde  sie  von  einem  Schutzmann
auf  der  Straße  in  Köln  erkannt  und  wieder  zur  Einschreibung  gezwungen, ­
  in  Untersuchungshaft  genommen.  Sie  ist  noch  nicht  von
der  Dirnenliste  gestrichen!"
Mit  flammender  Entrüstung  ging  der  Pastor  Jsermeher  nach
dem  „Reichsboten"  gegen  die  Schäden  der  Sittenkontrolle  vor:  „Seit
zehn  Jahren,"  sagt  er,  „habe  ich  in  der  Korrektionsanstalt  zu  Hildesheim ­
  1500  bis  2000  Dirnen  behandelt.  Sie  sagten  mir  alle,  daß
sie  durch  die  Polizei  gezwungen  worden,  wieder  ihr  unzüchtiges  Gewerbe ­
  zu  treiben.  Ich  glaubte  es  nicht,  mutzte  mich  davon  überzeugen. ­
  Sie  werden  immer  wieder  unter  Kontrolle  gestellt,  auch
wenn  sie  ein  ganzes  Jahr  in  dem  von  mir  gestifteten  Asyl  gewesen
waren.  Sie  werden  aus  dem  Dienst  geholt  (Ruf:  schrecklich!).  Auf
meine  Reklamation  wurde  ich  auf  der  Polizei  verhöhnt!  Es  ist  alles
vergeblich!  Es  ist  eine  Schmach  und  Schande,  die  auf  den  Unglück-
        <pb n="63" />
        lichen  liegt  1  Sie  werden  gezwungen,  sich  wie  Sklavinnen  zu  verkaufen." ­

In  der  Tat  werden  die  Prostituierten  vielfach  ohne  weiteres,
wenn  sie  ihren  Wohnsitz  verändern,  in  die  Kontrolllisten  ihres  neuen
Wohnortes  eingetragen.  Man  bemüht  sich  nicht  erst  an  dem  neuen
Wohnort,  unumstößliche  Beweise  dafür  zu  erbringen,  daß  die  betreffenden ­
  Frauen  ihren,  Unzuchtsberuf  weiter  fortsetzen,  nein,  man
trägt  sie  sofort  in  das  Verzeichnis  der  Prostituierten  ihres  neuen
Aufenthaltsortes  ein.  Gerade  die  Frauen,  die  zu  ihrer  inneren  sittlichen ­
  Aufrichtung  ihrer  *  früheren  verderbenschwangerdn  Umgebung
entfliehen,  werden  durch  eine  derartige  Praxis  der  Polizei  förmlich
an  ihren  Dirnenberuf  gefesselt.  Die  Schollenpflichtigkeit  ist  zwar
aufgehoben,  aber  eine  gewisse  Berufspflichtigkeit  scheint  noch  für
zahlreiche  Dirnen  zu  existieren.  Die  markanten  Zeichen  einer  gewissen ­
  Berufshörigkeit  der  Dirnen  treten  übrigens  auch  aus  den
von  uns  zitierten  Polizeivorschriften  hervor.  Die  Gerechtigkeit  erfordert ­
  jedoch  anzuerkennen,  daß  in  zahlreichen  Polizeivorschriften
ausdrücklich  betont  wird:  die  Aufhebung  der  verhängten  Kontrolle
kann  die  Prostituierte.  erwarten,  „sofern  ihre  ernstliche  moralische
Umkehr  und  zugleich  ein  dauernder  reeller  Broterwerb  überzeugend
nachgewiesen  werden  sollte."  Wer  stellt  nun  die  moralische  Umkehrder
  früheren  Dirne  fest?  Der  Polizeibeamte!  Wer  befindet  darüber,
ob  die  ehemalige  Dirne  „einen  dauernden  reellen  Broterwerb"  ergriffen ­
  hat?  Der  Polizeibeamte!  Zum  Richter  über  Leben  und  Tod
des  Weibes  ist  gleichsam  der  Polizeibeamte  berufen.  Hand  aufs
Herz,  kommt  die  Brandmarkung  eines  Weibes  zur  Dirne  nicht  in
ihrer  zivilrechtlichen  Wirkung  einem  bürgerlichen  Tode  gleich?
Schon  der  bloße  „Prostitutionsverdacht"  kann  die  bürgerliche
Existenz  eines  jungen  Mädchens  vernichten.  Und  dieser  Verdacht
entsteht  in  den  Köpfen  leicht  irrender  Menschen,  von  Polizeibeamten,
die  oft  genug  von  „guten  Freunden"  der  prostitutionsverdächtigeu
Mädchen  auf  das  Gröblichste  belogen  und  von  ganz  zweifelhaften
Menschen  hinter  das  Licht  geführt  werden.  Ein  Geschmeiß  von  rachsüchtigen ­
  Sykophanten,  von  berufsmäßigen  Anschwärzern,  von  verbrecherischen ­
  Existenzen  drangt  sich  mitunter  an  die  Sittenpolizei
heran,  ein  Gesindel,  das  durch  seine  verlogenen  Berichte  selbst  das
Urteil  des  gerechtesten  Polizeibeamten  verwirren  kann.  Und  dieses
Urteil  eines  Beamten  kann  für  alle  Zeit  über  den  Ruf  eines  jungen
Mädchens  entscheiden!  Daher  fort  mit  einer  so  allgewaltigen  polizeilichen ­
  Machtbefugnis,  die  sich  über  die  physische  und  moralische
Existenz  eines  Weibes  erstreckt!
Sittlich  völlig  verwahrloste  Elemente  liegen  nur  zu  oft  der
Sittenpolizei  mit  ihren  nichtswürdigen  Denunziationen  in  den  Ohren.
Zwei  würdige  Exemplare  der  Angeberzunft  präsentierten  sich  vor
einiger  Zeit  in  zwei  aufsehenerregenden  Prozessen.  Am  3.  Januqr
1905  brachte  die  „Frankfurter  Zeitung"  folgenden  Bericht  über  einen
Kuppeleiprozeß  Saarbrückens:  „Das  Treiben  einer  hiesigen  Gesinde-
        <pb n="64" />
        —  05

Vermieterin  war  der  Staatsanwaltschaft  schon  seit  Jahren  verdächtig. ­
  Sie  befaßte  sich  fast  ausschließlich  mit  der  Plazierung  von
Kellnerinnen  in  zweifelhaften  Lokalen.  Daß  sie  dabei  zugunsten
ihrer  Tasche  stets  für  regen  Stellenwechsel  sorgte,  sich  je  nach  dem
mehr  oder  weniger  lukrativen  und  ungenierten  „Verkehr"  in  den
verschiedenen  Lokalen  bis  zu  30  Mark  für  eine  Stelle  bezahlen  ließ,
und  daß  man  es  trotzdem  nicht  mit  ihr  verderben  durfte,  war  in  den
betreffenden  Kreisen  bekannt.  Daß  sie  außerdem  ihre  weibliche
Ware  auch  in  schamlosester  Weise  verkuppelte,  kam  dieser  Tage  in
einer  bei  geschlossenen  Türen  geführten  Verhandlung  der  1.  Strafkammer ­
  an  den  Tag.  Einige  ihrer  Opfer,  die  sich  nicht  mehr  vor
der  Frau  zu  fürchten  brauchten  —  weshalb  man  sich  allgemein  vor
ihr  fürchtete,  wird  man  gleich  sehen  —,  bekundeten  zeugeneidlich,
daß  die  Vermieterin  sich  nachts  auf  offener  Straße  von  dem  betreffenden ­
  Kavalier  den  Minnesold  vorausbezahlen  ließ,  den  die
Zeuginnen  später  verdienen  mußten.  Wie  wenig  die  Frau  auch
sonst  den  scharfen  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  moralische
Qualifikation  einer  Stellenvermittlerin  entsprach,  ergab  die  Aussage ­
  zweier  Herren,  denen  sie  sich  früher  einmal  selbst  für  Geld
hingegeben  hatte.  Weshalb  die  Kellnerinnen  sich  ohne  Murren  und
Widerspruch  von  der  Angeklagten  seit  Jahren  ausbeuten  ließen,  kam
ohne  Zweifel  daher,  daß  sie  gut  mit  der  Polizei  stand.  Ein  von
ihr  geladener  Schutzzeugc  war  ein  (schon  früher  bei  der  städtischen
Polizei  angestellter)  Kriminalschutzmann  der  königlichen  Polizeidirektion. ­
  Dieser  sagte  aus,  daß  die  Angeklagte  der  Polizei,  die
solche  Leute  haben  müßte,  dadurch  gute  Dienste  geleistet  habe,  daß
sie  ihr  liederliche  Frauenzimmer  aus  dem  Kellnerinnenstande
namhaft  machte.  (!!)  Die  Strafkammer  verurteilte  die  Angeklagte
wegen  Kuppelei  aus  Gewinnsucht  zum  zweitenmal  zu  1  Monat
Gefängnis.  Sie  will  —  ebenfalls  zum  zweitenmal  —  Revision
beim  Reichsgericht  einlegen."
In  Magdeburg  wurde  in  dem  Privatprozeß  L.  kontra  D.  folgender ­
  Tatbestand  bekannt.  Der  Privatmann  D.  hatte  den  Privatmann ­
  L.  mißhandelt  und  beschimpft.  L.  erklärte,  dafür  den  Beweis
zu  erbringen,  daß  D-,  der  im  Dienste  der  Polizei  stehe,  Frauen
und  Mädchen  verführe,  um  sie  dann  der  Sittenpolizei  zu  denunzieren! ­
  D.  ist  ein  wiederholt  wegen  allerlei  Vergehen  vorbestraftes
Individuum.  Es  wurde  durch  Zeugen  festgestellt,  daß  er  u.  a.
einem  Mädchen,  damit  es  sich  ihm  hingebe,  eine  gute  Stellung
versprochen,  es  verführte  und  hierauf  die  Mutter  wegen  „Kuppelei"
ins  Gefängnis  gebracht  habe.  Der  Ehrenmann  brüstete  sich  damit,
bei  der  Polizei,  der  er  Dienste  leiste,  eine  gute  Nummer  zu  haben.
Kriminalschutzmann  Ludwig  erklärt,  Aussagen  über  die  Beziehungen
D.s  zur  Polizei  ohne  Erlaubnis  seines  Vorgesetzten  nicht  machen
zu  dürfen.  Er  wird  fortgeschickt,  diese  Erlaubnis  zu  erwirken.  Als
er  zurückkommt,  erklärt  er,  es  sei  ihm  nicht  erlaubt  worden,  über
D.  und  seine  Beziehungen  zur  Polizei  irgend  welche  Aussagen  zu
        <pb n="65" />
        66

machen.  Dem  gegnerischen  Verteidiger  genügte  die  Auskunft  völlig.
Eine  andere  Zeugin  erklärt,  D.  habe  ihr,  nachdem  er  sie  verführt,
ein  Kleid  und  ein  Portemonnaie  mit  16  Mark  gestohlen.  Eine
andere  wieder  sagt  aus,  daß  D.  ihr  und  anderen  die  Ehe  versprochen
habe,  trotzdem  er  verheiratet  gewesen  sei.  Wegen  Körperverletzung,
Nötigung  usw.  erhält  D.  drei  Monate  Gefängnis.
Gerade  wie  sich  bei  dem  Kampfe  gegen  sogenannte  staatsfeindliche ­
  Elemente  ein  verbrecherisches  Spitzeltum  an  die  Sohlen  der
politischen  Polizei  hängt,  so  klammert  sich  oft  an  die  Sittenpolizei  bei
ihrem  Vorgehen  gegen  die  Prostitution  ein  kupplerisches  Denunziantentum. ­
  /
Von  Zeit  zu  Zeit  füllen  sich  immer  wieder  unsere  großen  Tageszeitungen ­
  mit  leidenschaftlichen  Anklageartikeln  wegen  haarsträubender ­
  „Mißgriffe"  sittenpolizeilicher  Organe.  Abermals  ist
wieder  irgend  eine  anständige  Frau  in  den  schwarzen  Verdacht,
gewerbsmäßig  der  Unzucht  z'u  frönen,  gefallen.  Erst  mit  der  Beseitigung ­
  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  werden  die  Klagen  über
derartige  Mißgriffe  der  Sittenpolizei  verstummen.
Wir  können  hier  unmöglich  das  lange,  lange  Sündenregister
der  Sittenpolizeiorgane  aller  Länder  vortragen.  Im  autokratischen
Rußland  wie  in  der  republikanischen  Schweiz,  in  der  alten  wie  in
der  neuen  Welt,  überall  ertönt  der  gleiche  Entrüstungsschrei  über
Uebergriffe  der  Sittenpolizei.  Und  was  beweist  jener  gemeinsame
Schrei  aus  aller  Herren  Länder  anders,  als  daß  die  Wurzel  jener
Uebergriffe  selbst  im  sittenpolizeilichcn  System  liege?
Wir  greifen  aus  der  Geschichte  der  Mißgriffe  der  Sittenpolizei
nur  einige  wenige  neuere  Vorkommnisse  heraus.
Im  Jahre  1901  wurde  in  Wien  eine  Französin  unter  dem
Gejohle  der  Menge  von  dem  Polizeiagenten  Neuhofer  mißhandelt,
in  das  Gefängnis  zu  Dirnen  geworfen  und  gewaltsam  ärztlich  untersucht. ­
  Fünf  Interpellationen  provozierte  dieser  Fall  im  Reichsrat.
Im  Jahre  1902  wurden  in  Hamburg  und  Kiel  Damen  unter  dem
Verdachte  der  Prostitution  verhaftet  und  zum  Teil  roh  behandelt.
Diese  Fälle  führten  am  8.  September  zu  einer  riesigen  Demonstrationsversammlung ­
  in  Hamburg,  die  von  den  Mitgliedern  aller
Parteien  besucht  war.
Es  ist  bezeichnend,  daß  ein  in  seinem  ganzen  Denken  konservativ
gerichteter  Mann,  Dr.  Henne  am  Rhhn,  der  mit  fast  fanatischem
Haß  die  Sozialdemokratie  verfolgt,  eine  heftige  Anklageschrift  gegen
die  Sittenpolizei  richten  konnte.  In  seiner  Schrift;  „Die  Gebrechen
und  Sünden  der  Sittenpolizei  aller  Zeiten,  vorzüglich  der  Gegenwart" ­
  läßt  er  einmal  volles  Tageslicht  auf  die  geradezu  ungeheuerlichen ­
  Roheitsakte  der  französischen  und  belgischen  Sittenpolizei
fallen.  Geriebene  Gauner  ahmten  massenhaft  das  brutale  Gebaren
der  Pariser  Sittenpolizei  nach,  nahmen  Liebespaare  fest,  raubten
die  Liebhaber  aus  und  mißbrauchten  die  Mädchen.  Eine  Bande
hat  es  in  500  Fällen  so  getrieben.  „Prostituierte  Dirnen  und
        <pb n="66" />
        07

Männer  dienen  der  Sittenpolizei,"  schreibt  Henne  am  Rhyn,  „als
Spione  und  Agents  provocateurs."  Und  wahrlich,  von  den  Tagen
an,  wo  Napoleon  I.  die  berüchtigte  „chtherische  Cohorte",  die  feile
weibliche  Liebespolizeigarde  schuf  und  mit  Millionen  Franks  zur
Durchschnüffelung  der  politischen  Gesinnungen  staatsgefährlicher
Männer  ausrüstete,  bis  zu  den  allerneuesten  Ausbrüchen  der
russischen  Revolution  hat  die  freie  Liebespriesterin  oft  genug  die
Rolle  eines  politischen  Agenten  gespielt.  Doch  allen  brutalen  Willkürakten ­
  zum  Trotz  ist  die  Geschichte  der  Sittenpolizei  nicht  so.  bar
aller  menschlichen  Gefühle.  Wie,  viel  rührende  Dankbarkeit  sprach
z.  B.  aus  dem  Testamente  einer  Bordellhalterin  in  Brüssel,  die  dem
Polizeikommissar  Lemoine  ihr  öffentliches  Haus  vermachte.  Pietätvoll ­
  verlangte  der  Bürgermeister  Vanderstreten  bei  dem  Verkaufe
seines  väterlichen  Hauses  an  einen  Bordellbesitzer,  daß  dieser  das
gute  Haus  auch  recht  „komfortabel  und  schön"  ausstattete.  In  zuvorkommenster
  Weise  lieferte  der  Oberpolizeikommissär  Lenaers  unter
dem  Namen  seines  Sohnes  Wein  für  die  Bordelle  Brüssels.  Doch
an  diesen  Tatsachen  aus  der  Sittepgeschichte  der  Sittenpolizei  des
Auslandes  müssen  wir  uns  hier'genügen  lassen.  Erklären  sie  doch
schon  hinreichend  die  gewaltige  Bewegung,  die  sich  in  allen  Ländern
für  die  Abschaffung  der  Sittenpolizei  erhob!
VI.  Das  Dirnen  ausnahmerecht  und  die
Di  enschenrechte.
Ja  selbst  wenn  die  sitten-  und  sanitätspolizeiliche  Kontrolle
Erfolge  über  Erfolge  auszuweisen  hätten,  dann  dürfte  ihr  der
moderne,  wirklich  sozial  empfindende  Mensch  nicht  einmal  die
Galgenfrist  eines  einzigen  Tages  zugestehen.
Die  sittenpolizeiliche  Kontrolle  stellt  in  der  Tat  eine  große
Gruppe  weiblicher  Wesen  unter  ein  wirkliches  Ausnahmegesetz.  Sie
stempelt  diese  direkt  zu  sozial  Aussätzigen.  Wie  mit  einem  sichtbaren ­
  Ausschlag  behaftet  fühlen  sich  die  besseren  Elemente  der
Prostitution  durch  diese  Kontrolle.  Und  der  soziale  Aussatz  wirft
gerade,  wie  einst  die  Lepra,  den  Aussätzigen  aus  der  bürgerlichen
Gesellschaft  heraus.  Ist  in  der  Tat  die  Prostituierte  nicht,  gerade
wie  früher  die  Leprakranke,  direkt  aus  der  Gesellschaft  ausgeschlossen,
wenn  sie  folgenden  sittenpolizeilichen  Bestimmungen  unterstellt  ist?
In  den  am  7.  Januar  1901  erneuten  polizeilichen  Vorschriften
für  die  Prostitution  des  Stadtpolizcibezirks  Münster  ist  z.  B.  den
Prostituierten  verboten:
1.  der  Besuch  der  Gast-  und  Schenkwirtschaften;  auch  Gartenwirtschaften ­
  einschließlich  des  zoologischen  und  Schloßgartens,
2.  der  Besuch  der  Festhalle  und  solcher  Räume,  in  denen
theatralische  und  andere  Vorstellungen  gegeben  werden,
3.  der  Aufenthalt  in  der  Promenade  und  deren  Anlagen,
4.  der  Aufenthalt  unterm  Bogen  einschließlich  des  Drubbels  .  .  .,
        <pb n="67" />
        —  68  —
5.  der  Aufenthalt  auf  dem  Bahnhöfe  und  dessen  Zugängen,
ferner  in  der  Nähe  der  Kasernen  und  höheren  Lehranstalten,
6.  der  Aufenthalt  bei  größeren  Volksversammlungen,  namentlich
Schaustellungen  unter  freiem  Himmel,  Paraden,  Jahrmärkten  und
öffentlichen  Lustbarkeiten  aller  Art,
7.  in  offenen  Wagen  zu  fahren;  ferner  Droschken  oder
Omnibusse  zu  Fahrten  zu  benützen,
8.  der  Aufenthalt  im  Gerichtsgcbäudc,  sofern  die  Anwesenheit
nicht  erforderlich  ist,  auf  den  Straßen  oder  anderen  Orten,  wo
das  Publikum  zu  verkehren  pflegt,  sich  auffällig  zu  zeigen  .  .  .,
9.  in  der  Zeit  vom  1.  April  bis  1.  Oktober  von  abends  8%  Uhr
bis  morgens  4  Uhr  und  in  der  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  1.  April
von  abends  Uhr  bis  morgens  5%  Uhr  auf  den  Straßen,  Wegen
und  Plätzen  sich  aufzuhalten.  .  .  .
Die  Polizeivorschriften  für  die  Prostituierten  des  Stadtbezirks
Münster  enthalten  ferner  die  Bestimmungen:  „Dem  revidierenden
Polizeibeamten  ist  zu  jeder  Tages-  und  Nachtzeit  sofort  Einlaß
zu  gewähren  bczw.  zu  verschaffen."  Selbst  die  aus  der  Stadt  verziehenden ­
  Prostituierten  unterstehen  bei  ihrer  Rückkehr,  „ohne
besondere  Eröffnung",  abermals  der  Sittenkontrolle.
Von  allen  erhebenden  Freuden  des  Menschengeschlechts  wird  die
Prostituierte  durch  eine  derartige  Polizeiverordnung  fortgescheucht.
Für  sie  ist  die  Bewegungsfreiheit  fast  völlig  aufgehoben.  Sie  hat
eigentlich  nur  ein  Recht  des  Sichauslebens  in  ihrem  Leprahause,
in  ihrem  Prostitutionsbetriebe.  Eine  eingehende  richterliche  Prüfung
der  sitten-  und  sanitätspolizeilichen  Bestimmungen  Deutschlands
würde  wohl  die  Ungesetzlichkeit  einer  ganzen  Reihe  polizeilicher  Anordnungen ­
  ergeben,  denn  sie  verstoßen  gegen  die  elementarsten,
durch  die  Verfassung  gewährleisteten  Menschenrechte.
Eine  stark  sinnliche,  sich  nicht  beherrschende  Frau  wird
sich  unter  Umständen  mehreren  Männern  hingeben,  aber  sie  wird
ihren  Leib  nicht  auf  der  Straße  feilbieten.  Der  ledige  Mann
betrachtet  die  Prostituierte  als  bloßen  Genußgcgenstand.  Er  will
nicht  die  Sorgen  und  Entbehrungen  einer  Häuslichkeit  auf  sich
nehmen,  sondern  in  selbstsüchtiger  Ausbeutung  des  Elends  und  der
Hülflosigkeit  der  Frau  verlangt  er  von  ihr  für  einige  wenige  Silberlinge ­
  das,  was  er  sich  sonst  nur  durch  die  liebevolle  Hingabe  seiner
Person  an  die  Frau,  durch  ein  treues,  gemeinsames  Teilen  von
Freud  und  Leid  mit  der  Frau  erwerben  kann.  Und  während  der
■  Mann  in  der  Tat  der  Prostituierten  gegenüber  ein  Ausbeuter  ihrer
sozialen  Not  ist,  erheischt  er  unter  direkter  Verhöhnung  aller  Gerechtigkeit ­
  vom  Staat  selbst  den  weitgehendsten  Schutz  für  seine
Ausbeutung  der  hülflosen,  bedürftigen  Frau.  Er  verlangt  vom
Staate  nichts  geringeres  als  die  Lieferung  gesunder  Lustsklavinnen.
Ter  Staat  soll  die  Gesundheit  elender  und  unglücklicher  Frauen
überwachen,  damit  er  sich  ungestraft  amüsieren  kann.  Der  Sozialist,
der  prinzipielle  Feind  jeder  wirtschaftlichen  und  sozialen  Ausbeutung,
        <pb n="68" />
        69

kann  sich  nimmer  zum  Anwalt  von  staatlichen  Schutzeinrichtungen
für  ausbeutende  Volkselemente  machen.
Die  hohe  Wertung  der  Rechte  der  menschlichen  Persönlichkeit
ist  tief  im  Wesen  des  modernen  Sozialismus  eingewurzelt.
Ferdinand  Lassalle  erhob  seine  flammenden  Anklagen  gegen  die
heutige  Gesellschaft,  weil  sie  den  Arbeiter  zu  einer  Ware  entmenscht
hat.  Der  Sozialismus  ist  der  geborene  Anwalt  aller  unterdrückten,
311  Boden  getretenen  menschlichen  Wesen.  Die  polizeiliche  Reglementation
  der  Prostitution  vernichtet  nun  mit  einem  Schlage  die
fundamentalsten  Menschenrechte.  Es  ist  bezeichnend,  daß  die  Einführung ­
  dieser  Einrichtung  recht  eigentlich  der  Kaserne  entstammt,
und  die  moralische  und  geistige  Atmosphäre  der  Kaserne  haftet  ihr
noch  bis  zur  Stunde  an.  Hekatomben  von  Menschen  opferte  der
despotische  Napoleon  seinen  abenteuerlichen  Welteroberungsplänen;
und  doch  war  dieser  grausame  Spieler  mit  dem  Leben  von  Hunderttausenden
  ängstlich  um  die  geschlechtliche  Gesundheit  seiner  in  den
blutigen  Metzeleien  der  Völkerkriege  verrohten  Soldaten  besorgt.
Gegen  die  Reglementierung  der  Prostitution  setzt  nun  mit  den
siebziger  Jahren  des  verflossenen  Jahrhunderts  eine  mächtige  Volksbewegung ­
  in  der  alten  und  neuen  Welt  ein.
Josephine  Butler,  eine  tief  religiöse,  mit  dem  Opfermut  einer
Märtyrerin  ausgerüstete  Frau,  tritt  in  England  unter  dem  tierischen
Wutgeheul  und  unter  den  brutalen  Stein-  und  Kotwürfen  interessierter ­
  Zuhälter  und  Bordellwirtsbanden  gegen  die  reglementierte
Prostitution  Englands  auf.  Ihrer  kühnen  Initiative  verdankt  die
sogenannte  abolitionistische  Bewegung,  die  Bewegung
zur  Abschaffung  der  Reglementation  der  Prostitution,  ihre  großen
Erfolge.  In  ihrer  Geschichte  eines  „Kreuzzuges"  hat  Josephine
Butler  ihrer  gewaltigen  Lebensarbeit  ein  unvergängliches  Denkmal
gesetzt.
Die  treuen  Krcuzzugsritter  der  unermüdlichen  Kreuzzugsprcdigerin
  waren  meist  englische  Arbeiter.  „Wir  beschlossen,"  so
schreibt  Josephine  E.  Butler  in  ihrer  berühmten  Schrift:  Zur
Geschichte  eines  Kreuzzuges,  „die  Nation  anzurufen.  Schon  im
Herbst  1869  hatten  wir  an  jedes  Parlamentsmitglied  beider  Häuser
und  an  viele  andere  Führer  weltlicher  und  kirchlicher  Parteien
persönlich  geschrieben.  Von  all  den  Antworten,  die  wir  auf  diese
Briefe  erhielten,  äußerten  sich  einige  wenige  völlig  zustimmend.  .  .  .
Da  uns  von  den  Kreisen,  auf  deren  Interesse  an  der  Sache  wir
zunächst  gehofft  hatten,  eine  so  geringe  Ermutigung  zuteil  wurde,
wandten  wir  uns  an  die  Arbeiterbevölkerung  des  Landes.  Hier
■  kam  man  uns  ganz  anders  entgegen.  Ich  bin  mir  wohl  bewußt,
daß  die  arbeitenden  Klassen  ihre  Fehler  haben  und  ebensowenig  wie
andere  Volksschichten  frei  von  Egoismus  sind;  aber  die  Ueberzeugung
steht  bei  mir  unerschütterlich  fest,  daß  das  Volk,  sobald  es  im  Namen
der  Gerechtigkeit  angerufen  Ivird,  fast  immer  eine  loyale  und  zuverlässige ­
  Gesinnung  beweist,"
        <pb n="69" />
        70

Unter  der  wirksamen  Propaganda  der  Josephine  Butler  wuchsen
in  ganz  England  überall  Komitees  zur  Beseitigung  der  Reglementation
  der  Prostitution  aus  dem  Boden.  Eine  Flut  von
abolitionistischen  Petitionen  und  Denkschriften  ergoß  sich  über  das
englische  Parlament  und  die  englische  Regierung.  In  btcr  bis
fünf  Jahren  gelaugten  18  068  abolitionistische  Bittschriften  mit
»  2  687  348  Unterschriften  an  das  Parlament.  Die  Anhänger  der
Reglementation  der  Prostitution  brachten  dagegen  nur  83  Petitionen
mit  3833  Unterschriften  zusammen,  worunter  noch  1112  den  eingeschriebenen ­
  Prostituierten  förmlich  abgepreßt  waren.  Im  Jahre
1883  wurden  das  Reglementierungsgesetz,  das  Gesetz  contagious
diseases  prevention  Act  (das  Gesetz  zur  Vorbeugung  ansteckender
Krankheiten  in  den  Schiffs-  und  Militärstationen)  vorläufig  eingestellt ­
  und  1886  völlig  aufgehoben.
In  der  Schweiz  wurde  im  Kanton  Zürich  nach  lebhaftem
Kampfe  das  Reglementierungssystem  durch  eine  Volksabstimmung
im  Jahre  1897  beseitigt.  Heute  besteht  es  nur  noch  in'  Genf.
Im  Mutterlande  der  Reglementierung,  in  Frankreich,  arbeitet
man  augenblicklich  mit  Hochdruck  an  der  Beseitigung  dieses-  Instituts.
Am  18.  Juli  1903  berief  der  Ministerpräsident  Combes  infolge  des
berüchtigten  Skandals  bei  einem  Arbeiterausstande  in  Rennes,  der
in  der  körperlichen  Untersuchung  von  Frauen  und  jungen  Mädchen
gipfelte,  eine  außerparlamentarische  Kommission  zum  Studium  der
Reglementierungsfrage.  Im  Laufe  eines  Jahres  gelangte  die  außerparlamentarische ­
  Kommission  zur  Anerkennung  folgender  Tatsachen:
1.  Die  Prostitution  ist.kein  Vergehen  im  strafrechtlichen  Sinne.
2.  Die  Reglementierung  der  Prostitution  ist  verwerflich.  3.  Die
vorbeugende  Bekämpfung  (Prophylaxe)  der  Geschlechtskrankheiten
besteht  in  der  ärztlichen  Behandlung  und  Pflege  freiwillig  Hülfesuchender
  (nicht  in  Zwangsbehandlung).
In  Deutschland  schuf  im  Jahre  1880  die  begeisterte  Sozialistin
Guillaume  Schack  den  „Deutschen  Kulturbund"  zur  Beseitigung  der
die  Frau  entwürdigenden  sitten-  und  sanitätspolizeilichen  Kontrolle.
Das  sind  die  Hauptereignisse  der  internationalen  abolitionistischen ­
  Volksbewegung,  die  angefacht  zu  haben  das  weltgeschichtliche ­
  Verdienst  der  „Internationalen  abolitionistischen  Föderation"
ist.  Als  große  internationale  Kulturbewegung  hat  selbstverständlich
die  sozialdemokratische  Bewegung  Stellung  zu  den  Grundsätzen  der
Föderation  zu  nehmen.
In  der  Polizeigarde  der  Reglementaristen  marschiert  natürlich
die  Sozialdemokratie  nicht  einher.  Wenn  irgend  eine  politische
Partei  Deutschlands  eine  entscheidende  Kampfesposition  gegenüber
der  ausnahmerechtlichen,  die  Menschenwürde  des  Weibes  beleidigenden
sittenpolizeilichen  Kontrolle  einnimmt,  so  ist  es  die  Sozialdemokratie.
Aber  gerade  weil  sie  so  ganz  mit  kriegerischen  sozialen  Gedanken
gegenüber  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  und  der  Prostitution
        <pb n="70" />
        71

geladen  ist,  scheint  ihr  das  Programm  der  „Internationalen
abolitionistischen  Föderation"  von  erschreckender  Magerkeit  zu  sein.
Schauen  wir  auf  das  unglückliche  Opfer  unserer  sozialen
Klassenverhältnisse:  auf  die  Prostituierte.  Sie  ist  meist  keine
Persönlichkeit  mehr,,  sie  ist  ein  entmenschtes  Wesen.  Ihre  Persönlichkeit ­
  must  erst  wiederhergestellt  werden.  Erst  eine  gründliche
sozial-ethische  Erziehung,  eine  tüchtige  wirtschaftliche  Schulung  für
einen  Lebensberuf  richtet  ihre  Individualität  wieder  aus.  Gerade
ihre  vertiefte  soziale  Auffassung  von  der  Lösung  des  Prostitutionsproblems' ­
  mußte  viele  überzeugte  Sozialdeniokraten  von  der  Teilnahme ­
  an  der  abolitionistischen  Bewegung  bisher  abhalten.  In  den
Statuten  der  „Internationalen  abolitionistischen  Föderation"  enthalten ­
  nur  folgende  magere  Sähe  so  etwas  wie  ein  Programm
der  Föderation:  Bestrafung  der  Unzucht,  begangen  oder  versucht  i
mit  Minderjährigen  oder  Personen  des  einen  oder  anderen  Geschlechts, ­
  die  als  Minderjährige  zu  betrachten  sind,  Bestrafung  der
Unzucht,  vollzogen  oder  versucht  durch  Gewalt  oder  List,  Bestrafung
der  Verletzung  des  öffentlichen  Anstandes,  Bestrafung  der  öffentlichen ­
  Anreizung  zur  Ausschweifung  und  der  Kuppelei.  Dieses
abolitionistische  Programm  beschränkt  sich  eigentlich  auf  das  Gebiet
der  äußeren  Sittlichkeit  oder  richtiger  nur  auf  eine  Reihe  van
Sittltchkeitsverbrechen  oder  Sittlichkeitsvergehen  des  Strafgesetzbuches. ­
  Die  übrigen  Seiten  des  Prostitutionsproblems  sinken  in
den  Statuten  der  „Internationalen  abolitionistischen  Föderation"
zu  bloßen  Diskussionsfragen  herab.  Die  Prostitution  ist  nun  in
den  Augen  der  Sozialdemokratie  nicht  ein  lediglich  individuell  sittliches ­
  Problem,  das  jede  Person  für  sich  in  freier  Selbstbestimmung
zu  lösen  hat,  sondern  ein  Komplex  sozialer  Probleme,  deren  Lösung
in  einer  Reihe  von  wirtschaftlichen  und  sozialen  Umgestaltungen
der  menschlichen  Lebensbedingungen  eingebettet  ist.  Der  Sozialdemokratie ­
  erscheint  der  bloße  Fortfall  der  staatlichen  Reglementierung ­
  der  Prostitution  als  eine  ziemlich  ärmliche  und  nichtige
Sache,  und  sie  ruft  daher,  soziale  Taten  heischend,  der  abolitionistischen
Föderation  zu:  Ihr  hebt  die  Prostituierte  als  Nummer,  in  der
langen  Kontrollliste  der  großstädtischen  Dirnen  auf,  aber  ihr  laßt
sie  in  ihrer  ganzen  sozialen  Jammerexistenz  in  der  bürgerlichen
Gesellschaft  fortbestehen.  Was  tut  Ihr  da  Großes?  Werden  denn
Schande  und  Eleird  überhaupt  von  der  Prostituierten  genommen,
wenn  sie  nicht  mehr  als  staatlich  anerkannte  Dirne  umherläuft?
Ruft  sie  fort  von  der  Gasse  und  verwandelt  sie  in  eine  schaffende,
kämpfende  Arbeiterin!
Das  Gefühl  der  Unbefriedigung  über  die  soziale  Unfruchtbarkeit
der  bisherigen  abolitionistischen  Prinzipien  steigt  bereits  in  den  begeisterten ­
  Anhängern  und  Anhängerinnen  der  abolitionistischen  Bewegung ­
  auf.  Me  Engländerin  B.  Leppington  öffnet  in  ihrem
streitbaren  Referat  gegen  den  Neoregulationismus  die  Bahn  für
eine  positive  soziale  Arbeit  der  Abolitionisten.  Sie  schreibt:
        <pb n="71" />
        —  72  —
„Was  uns  Abolitionisten  betrifft,  so  denke  ich,  daß  wir  unserer
Arbeit  und  unseren  Zielen  eine  breitere  Basis  der  Auslegung  einräumen ­
  müssen.  Das  Objekt,  das  uns  zusammenhält,  ist  seiner
Natur  nach  vernichtend,  nicht  aufbauend.  Es  mag  sein,  daß  die
Aera  unserer  vollkommenen  Uebereinstimmung  dort  endet;  auf  der
positiven  Seite  der  Frage  sind  viele  Meinungsverschiedenheilen  unter
uns  in  einzelnen  Punkten  im  kleinen  und  auch  in  einigen  Prinzipien ­
  .  .  .  Wie  dem  auch  sein  mag,  wir  müssen  einsehen,  daß  die
Abschaffung  der  Reglementierung  nicht  genügt."
Die  abolitionistische  Bewegung  Deutschlands  —  das  bewiesen
die  sozial  gestimmten  Reden  der  deutschen  Vertreterinnen  des
Abolitionismus  auf  dem  Dresdener  Kongresse  (1904)  —  ist  nun
auf  dem  besten  Wege,  dem  bisher  inhaltsleeren  abolitionistischen
Programm  eine  neue  soziale  Füllung  zu  geben;  und  diese  Füllung
wird  sie  durchweg  der  sozial  schöpferischen  Tätigkeit  des  Sozialismus
entnehmen  müssen.
JSf

5.  Kapitel.

Krankenkasseneinrkfysungen  zur  unentgeltlichen  Behandlung
venerischer.
Wir  werden  die  Prostitution  als  soziale  Klasscnerscheinung  nicht
in  einigen  Dezennien  aus  dem  sozialen  Organismus  ausmerzen
können.  Sie  hängt  eben  auf  das  innigste  mit  dem  Bestand  der
sozialen  Klassen  zusammen.  Aber  wir  können  dem  menschenmörderischen ­
  Ungeheuer  der  Prostitution  wenigstens  einen  Giftzahn ­
  ziehen.
'  Die  schreckliche  Gefahr  der  wachsenden  venerischen  Verseuchung
der  Gesellschaft  durch  die  Prostitution  steht  greifbar  vor  unseren
Augen.  Wie  gebieten  wir  dieser  Verseuchung  Einhalt!
Die  beredten  Anwälte  der  staatlich  kontrollierten  Prostitution
rufen  uns  sofort  das  große  Zauberwort:  „Mehr  Reglementierung
der  Prostitution"  zu.  Meterlange  Dirnenlisten  und  alltägliche
Untersuchungen  der  Prostituierten,  mehr  Sittenschutzleute  und  mehr
Sanitätsbeamte,  mehr  Bordelle  Und  mehr  Bordellstraßen,  damit  die
Prostitution  sorgfältiger  überwacht  werden  kann!  Ja,  vor  allen
Dingen  mehr  Zwang!
Nun  wohl,  es  lastet  wohl  gerade  genug  Zwang  auf  den  heutigen
kontrollierten  Dirnen!  Sie  werden  den  Schutzmann  eigentlich  nie
recht  los.  Er  steht  unter  Umständen  des  Nachts  bor  ihren  Kammertüren ­
  und  heischt  im  Namen  des  Gesetzes  Einlaß.  Und  bei  allem
Zwange  führt  die  heutige  Rcglementation  der  Prostitution  nur
eine  kleine  Gruppe  von  Prostituierten  der  Heilbehandlung  zu,  sie
        <pb n="72" />
        73

treibt  dagegen  große  Massen  erkrankter  Prostituierten  direkt  von
jeder  Heilbehandlung  fort.  Ja,  der  Zwang  hat  sehr  enge  Grenzen!
Für  die  gründliche  und  massenhafte  Heilung  der  geschlechtskranken
  Männer  und  Frauen  kommen  hauptsächlich  Maßregeln  in
Frage,  die  das  Selbstinteresse  dieser  Kranken  für  eine  gründliche
Heilung  ihrer  Leiden  entfesseln.  Die  durchschlagende  Kraft  des
Selbstinteresses  wird  aber  bei  den  Geschlechtskranken  nur  dann  in
Tätigkeit  treten,  wenn  sie  keinen  wirtschaftlichen  Nachteil  von  der
Heilbehandlung  haben,  und  wenn  der  Heilbehandlung  alle  Annehmlichkeiten ­
  einer  frei  gewählten  Behandlung  anhaften.  Aus  diesen
notwendigen  Voraussetzungen  heraus  ergeben  sich  zwei  Forderungen:
1.  die  Gewährung  des  notwendigen  freien  Unterhalts  für  den
Geschlechtskranken  während  seiner  Krankheit  und  2.  die  freie  Wahl
des  Arztes  und  die  Unentgeltlichkeit  der  ärztlichen  Hülfeleistungen
und  Medikamente  für  alle  Venerischen.
Wir  schlagen  also  die  Begründung  umfassender  öffentlich-rechtlicher ­
  hygienischer  Einrichtungen  für  alle  Geschlechtskranken  vor.
Riechen  aber  derartige  Vorschläge  nicht  nach  Utopie  und  Zukunftsstaat? ­
  Nun,  man  schaue  sich  daraufhin  einmal  die  heutigen  Krankenvcrsicherungseinrichtungen
  an!
Die  deutsche  Krankenversicherung  gibt  uns  einen  wertvollen
Fingerzeig  für  eine  planmäßige,  zweckentsprechende  Kampfesführung
gegen  die  Geschlechtskrankheiten.  Die  deutsche  obligatorische  Krankenversicherung ­
  gewährt  den  erkrankten  Kassenmikgliedern:  unentgeltliche ­
  ärztliche  Hülfe,'  unentgeltliche  Medikamente  —  und  last  not
least  —  ein  Krankengeld,  das  dem  Erkrankten  notdürftig  die
Existenz  während  seiner  Erwerbsunfähigkeit  gewährleisten  soll.  Dieses
Krankengeld  stellt  sich  vom  sozialpolitischen  Standpunkte  aus  wohl
als  die  wertvollste  Leistung  der  Krankenversicherung  dar.  Ohne
Krankengeld,  ohne  die  Ausrüstung  mit  den  allernotwendigstcn
Unterhaltsmitteln  würden  Hunderttausende  schwerkranker  Arbeiter
überhaupt  keine  Heilung  suchen.  Sie  müssen  vor  allem  existieren
und  nochmals  existieren,  bevor  sie  ernstlich  die  Heilung  ihrer  Krankheiten ­
  betreiben  können.  Werden  ihnen  nicht  die  allernotwendigsten
Existenzmittel  vorgestreckt,  so  arbeiten  sie  trotz  ihrer  Krankheit  bis
zur  völligsten  Erschöpfung  ihrer  Kräfte  fort.  Zahlreiche  Mädchen,
die  heute  die  Sündengroschen  der  Prostitution  einstreichen  und  als
„Kellnerinnen"  gegen  Krankheit  versichert  sind,  würden  ihren
mörderischen  Nebenberuf  als  Dirne  ruhig  während  ihrer  venerischen
Krankheiten  fortsetzen,  ja  fortsetzen  müssen,  wenn  ihnen  nicht  während
ihrer  Leiden  die  notwendigsten  Subsistenzmittel  garantiert  werden.
Jeder  prophylaktische,  auf  die  Heilung  der  Geschlechtskrankheiten  hinzielende ­
  Vorschlag  wird  sich  als  Fehlschlag  erweisen,  wenn  er  die
Frage  der  Unterhaltsgcwährung  der  Prostituierten  während  ihrer
Krankheiten  nicht  ins  Auge  faßt.
Die  Lösung  des  grundlegenden  sozialen  Problems  einer  durchgreifenden ­
  Heilung  aller  Geschlechtskranken  ist  in  Deutschland  des-
        <pb n="73" />
        74

halb  ohne  besondere  Schwierigkeiten  möglich,  weil  dort  bereits  sehr
große  Prozentsätze  der  unbemittelten  Volksklassen  gegen  Krankheit
versichert  sind.  Die  Franksurter  Allgemeine  Ortskrankenkassc  zahlte
allein  im  Jahre  1902  für  472  erwerbsunfähige  venerische  Mitglieder
gegen  25  768  Mark.  Die  Kosten  für  die  ärztliche  Behandlung  und
die.Medikamente  der  Erwerbsunfähigen,  die  daheim  und  nicht  im
Hospital  behandelt  wurden,  sind  in  dieser  Summe  nicht  einbegriffen,
ebenso  die  riesigen  Summen  nicht  für  die  geschlechtskranken  1679
Männer  und  205  Frauen,  die  von  der  Krankenkasse  nur  freie  ärztliche ­
  Behandlung  und  unentgeltliche  Medikamente  erhielten.  In
welchem  Umfange  schon  heute  die  Krankenkassen  die  Kriegskosten  im
Kampfe  gegen  die  Geschlechtskrankheiten  tragen,  dafür  spricht  sehr
eindringlich  die  Tatsache,  daß  im  Jahre  1899  8355  Männer  und
2137  Frauen,  das  heißt  55,04  Prozent  aller  in  den  preußischen  allgemeinen ­
  Heilstätten  verpflegten  venerischen  Männer  und  ferner
14,83  Prozent  der  dort  behandelten  venerischen  Frauen,  auf
Kosten  der  deutschen  Krankenkassen  behandelt  wurden.  Gewiß,  der
preußische  Staat  und  die  preußischen  Gemeinden  verpflegten  im
Jahre  1899  zirka  10  847  venerische  Frauen,  darunter  5253
Prostituierte  in  den  Heilanstalten;  aber  die  Krankenkassen  brauchten
ihre  Tätigkeit  wirklich  nicht  mehr  beträchtlich  auszudehnen,  um  zu
den  von  ihnen  behandelten  8355  Männern  und  2137  Frauen  noch
5253  Prostituierte  zu  reihen.  Uebcrdies  verpflegten  ja  die  Krankenkassen ­
  nur  kleine  Prozentsätze  ihrer  venerischen  Kranken  in  den
Hospitälern.  Zahlreiche  Kranke  wurden  in  ihrer  eigenen  Häuslichkeit ­
  von  den  Krankenkassen  behandelt.  Mehr  als  drei  Viertel
aller  von  den  Kassen  unterstützten  venerischen  Kranken  erhalten  nur
freie  ärztliche  Behandlung  und  freie  Medikamente.
Es  fügt  sich  dem  engen  Rahmen  der  heutigen  Krankenversicherung
noch  bequeni  die  Zwangsversicherung  ganzer  Kategorien  von  Mädchen
und  Frauen  an,  die  durch  ihren  Beruf  und  ihre  soziale  Stellung  im
hohen  Grade  den  Geschlechtskrankheiten  Vorschub  leisten:  die
Choristinnen,  Altistinnen,  Tänzerinnen-  Die  Leistungen  dieser
„Künstlerinnen"  sind  meist  rein  gewerblichen  Charakters,  und  diese
Künstlerinnen  sollten  daher  durchweg  sür  versicherungspflichtige
gewerbliche  Arbeiterinnen  erklärt  werden.  Ohne  wesentliche
Aenderungen  des  Wesens  und  der  Struktur  der  Krankenversicherung
lassen  sich  ihr  die  Dienstboten  eingliedern,  die  heute  relativ  häufig
venerisch  infiziert  werden.  Gab  es  doch  unter  den  14  405  in  den
preußischen  allgemeinen  Heilanstalten  behandelten  venerischen
Frauen  2504  Dienstmädchen!
Die  deutsche  Krankenversicherung  breitet  nun  ihre  schützenden
Fittige  nicht  über  alle  Bevölkerungsklassen,  die  unter  den  schmerzhaften ­
  Geißelhieben  der  Geschlechtskrankheiten  zu  leiden  haben.
Zahlreiche,  nur  vorübergehend  beschäftigte,  unständige  Arbeiter,
Studenten  —  und  die  sich  ausschließlich  der  Prostitution  ergebenden
Mädchen  und  Frauen  fallen  völlig  aus  der  Krankenversicherung  her-
        <pb n="74" />
        —  7B  —
aus.  Gerade  die  Prostituierten  vergiften  vor  allem  den  Jungbrunnen, ­
  aus  dem  die  Menschheit  stets  erneut  emporsteigen  soll.
Keine  wirksame  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten  ohne  unentgeltliche ­
  Heilung  der  venerischen  Leiden  der  Prostituierten  und
ohne  die  Versorgung  derselben  mit  den  notwendigen  Unterhaltsmitteln ­
  während  ihrer  Krankheiten.  Die  Prostituierte,  die  während
ihrer  Krankheit  nicht  genügend  versorgt  ist,  geht  ihrem  Erwerbe  auf
der  Straße  nach.
Der  Sozialhygieniker  und  Sozialpolitiker,  der  einen  vernichtenden ­
  Schlag  gegen  die  Geschlechtskrankheiten  führen  will,  muß
durch  die  Gewährung  genügender  Subsistenzmittel  an  die  Erkrankten ­
  und  durch  unentgeltliche  Krankenbehandlung  einen  natürlichen ­
  Anreiz  bei  allen  mittellosen  Venerischen  für  eine  gründliche
Behandlung  ihrer  Leiden  schaffen.  Wir  schlagen  daher  die  allgemeine
Einführung  von  Krankenkasseneinrichtungen  für  die  Volkskreise  vor,
die  besonders  an  Leib  und  Seele  durch  die  Geschlechtskrankheiten
vergiftet  werden.  Welche  Volkskreise  werden  nun  vor  allem  von  den
Geschlechtskrankheiten  heimgesucht?  Nun  die  Bevölkerung  unserer
Groß-,  Verkehrs-  und  Hafenstädte.  In  dem  Königreich  Preußen
wohnten  in  Berlin  und  in  17  Großstädten  über  100  000  Einwohner
61,36  Prozent  der  gesamten  geschlechtskranken  Männer  und  60,83
Prozent  der  geschlechtskranken  Frauen  Preußens.  Die  gesetzliche
Begründung  von  Krankenkasseneinrichtungen  für  die  unentgeltliche
Behandlung  Geschlechtskranker  ist  vor  allem  in  den  wirklich  venerisch
verseuchten  Orten  vorzusehen.  Das  sind  nach  der  preußischen
Statistik  der  Geschlechtskranken  die  Groß-,  Mittel-,  Hafen-  und
Fremdenverkehrsstädte.  Dort,  wo  leistungsfähige  Krankenkassen  bestehen, ­
  —  und  das  ist  in  allen  Groß-  und  Mittelstädten  der  Fall
—  ist  deren  Wirkungskreis  durch  Uebernahme  der  auf  öffentliche
Kosten  verpflegten  Venerischen  zu  erweitern.  In  den  für  venerisch
verseucht  erklärten  Ortschaften  wird  der  ärztliche  Behandlungszwang
für  alle  Geschlechtskranke  eingeführt.
Die  deutschen  Krankenkassen  brechen  heute  fast  schon  unter  dem
Schwergewicht  der  auf  ihnen  ruhenden  Verpflichtungen  zusammen.
Wir  wollen  durchaus  nicht  die  proletarischen  Elemente  der  Krankenkassen ­
  für  die  Kollektivschuld  der  Gesellschaft  haften  lassen.  Die
eigenartige  Organisation  der  heutigen  Klassengesellschaft  verschuldet
die  Prostitution  mit  ihrem  furchtbaren  Angebinde,  der  Venerie.  Der
Staat  hat  daher  die  Kosten,  die  die  Krankenkassen  für  die  Heilung
der  venerischen  Krankheiten  auswerfen,  diesen  zurückzuerstatten.
Die  Existenz  der  vortrefflichsten  und  humansten  Sanitätseinrichtungen ­
  verbürgt  durchaus  noch  nicht  immer  deren  Benutzung
durch  alle  Volkskreise,  namentlich  nicht  durch  träge,  leichtsinnige  und
böswillige  Elemente.  Unter  den  Prostituierten,  den  hauptsächlichsten
Verbreiterinnen  der  venerischen  Seuche,  befinden  sich  viele  lässige,
gewissenlose  und  moralisch  entartete  Geschöpfe,  deren  ureigenstes
        <pb n="75" />
        76  —

Interesse  häufig  selbst  die  Anwendung  eines  gelinden  gesetzlichen
Druckes  gebietet.
Unsere  Vorschläge  bemühen  sich  geflissentlich,  die  Eingriffe
sanitärer  Körperschaften  in  die  Rechte  des  Individuums  auf  ein
Minimum  einzuschränken.  Daher  die  Begründung  des  ärztlichen
Behandlungszwanges  nur  in  den  für  seuchenverdächtig  erklärten
Ortschaften.  Diese  Maßnahme  wird  nur  für  eine  direkte  Seuchcnmaßregel
  erklärt.  Uebrigens  spricht  bereits  das  dänische  Gesetz  zur
Bekämpfung  der  venerischen  Krankheiten  vom  10.  April  1874,  das
am  1.  März  1895  erweitert  und  amendiert  wurde,  direkt  von  einer
Verpflichtung  der  Venerischen,  sich  einer  ärztlichen  Behandlung  zu
unterziehen.
Wir  sind  vollständig  von  dem  Gedanken  einer  ständigen  sanitären
Beaufsichtigung  aller  der  Elemente,  die  besonders  von  den  venerischen
Leiden  heimgesucht  werden,  zurückgetreten.  Eine  Sanitätskommission, ­
  die  streng  über  die  Durchführung  des  ärztlichen  Brhandlungszwanges
  durch  die  Geschlechtskranken  zu  wachen  hätte,
würde  sich  allerdings  leicht  —  da  geben  wir  den  Abolitionisten  recht
—  zu  einer  sittenpolizeilichen  Kommission  auswachsen.  Wir
wünschen  nur,  daß  den  leichtsinnigen  Venerischen,  seien  diese  nun
Männer  oder  Weiber,  Studenten  oder  Dirnen,  stets  der  Gesetzparagraph ­
  vor  Augen  steht,  daß  sie  sich  strafbar  machen,  wenn  sie
nicht  bei  einer  venerischen  Erkrankung  in  die  unentgeltliche  ärztliche
Behandlung  sich  begeben.
Wir  setzen  keineswegs  unsere  großen  Erwartungen  bei  der  Bekämpfung ­
  der  Geschlechtskrankheiten  auf  Zwangs-  und  Strafbestimmungen, ­
  sondern  auf  die  umfassende  Wirksamkeit  human
geleiteter  Krankenkasseneinrichtungen,  die  belehrend,  schützend  und
fördernd  hinter  allen  Unglücklichen  stehen,  die  sich  mit  Geschlechtskrankheiten ­
  infiziert  haben.
Wir  würdigten  bisher  nur  die  besonderen  Seuchenmaßregeln
gegen  die  venerischen  Krankheiten.  Wir  müssen  nun  mit  einem
Wort  noch  der,  Maßnahmen  gedenken,  die  an  allen  Orten  und  zu
allen  Zeiten  gegen  die  Geschlechtskrankheiten  in  Anwendung  gebracht
werden  müssen.
Wir  fordern  ganz  allgemein:  die  Erweiterung  der  Krankenversicherungspflicht ­
  auf  alle  Personen  mit  einem  Einkommen  bis
zu  8000  Mk.  Durch  diese  allgemeine,  keinen  Ausnahmecharakter
gegen  das  Weib  an  sich  tragende  gesetzliche  Bestimmung  werden  die
erkrankten  Prostituierten  einer  ärztlichen  Behandlung,  einer  regelmäßigen ­
  Krankenkontrolle  und  einer  etwa  erforderlichen  Hospitalverpflegung ­
  unterstellt.
Die  führende  Stellung,  die  heute  die  Krankenkassen,  im  Kampfe
gegen  die  venerischen  Leiden  einnehmen,  hat  keiner  klarer  erfaßt
als  Herr  Professor  Neisscr-Brcslau.  Auf  der  zehnten  Jahresversammlung ­
  des  Zentralverbandcs  deutscher  Ortskrankenkassen  entwickelte ­
  Professor  Neisser  eine  ganze  R.cihc  programmatischer  Ge-
        <pb n="76" />
        danken  über  die  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten  durch  die
Krankenkassen.
Herr  Professor  Neisser  erhofft  von  den  deutschen  Krankenkassen
neben  einer  wirksamen  Kampfespraxis  gegen  die  venerischen  Leiden
auch  eine  wesentliche  Befruchtung  der  theoretischen  hygienischen
Forschung.  Er-spricht  in  den  Leitsätzen  zu  seinem  Referat  über
das  Thema:  „Inwieweit  können  die  Krankenkassen  zur  Bekämpfung
der  Geschlechtskrankheiten  beitragen"  den  Gedanken  aus,  das;  die
Resultate  einer  viele  Millionen  Personen  umfassenden  Krankenkassenstatistik
  erst  die  Forschung  über  den  Wert  oder  Unwert  bestimmter
hygienischer  Maßregeln  weiterführen  können.  Herr  Professor  Neisser
bemüht  sich  daher,  ein  brauchbares  einheitliches  Schema  zur  Erforschung ­
  der  sanitären  Verhältnisse  der  geschlechtskranken  Kassenmitglieder ­
  aufzustellen.
Den  Schwerpunkt  aller  Maßnahmen  gegen  die  Geschlechtskrankheiten ­
  legt  Neisser  in  die  Krankheitsverhütung,  in  die  belehrende
Tätigkeit  der  Krankenkassen  über  die  Bedeutung  und  die  Gefahren
der  Geschlechtskrankheiten.  Er  stützt  dann  seine  weiteren  Maßnahmen ­
  gegen  diese  Leiden  direkt  auf  eine  Fortbildung  der  Krankenversicherung ­
  und  der  durch  sie  ins  Leben  gerufenen  Institutionen.
Er  fordert  die  Ausdehnung  der  Krankenversicherung  auf  die  Familienmitglieder, ­
  die  Bildung  großer  örtlicher  Kassenverbände  zur  Erhöhung ­
  der  finanziellen  Leistungsfähigkeit  der  Kassen,  die  Einführung
regelmäßiger  ärztlicher  Untersuchungen  der  Kassenmitglieder,  die
obligatorische  Krankenhausbehandlung  der  Kassenmitglieder  in  allen
von  den  Aerzten  für  notwendig  gehaltenen  Fällen,  die  Ausrüstung
der  Kassen  mit  dem  Recht,  Mittel  für  die  Krankheitsverhütung  einzustellen ­
  und  schließlich  den  Ausbau  der  Krankenkontrolle.
Mit  den  Führern  der  deutschen  Krankenkassenbewegung  streitet
Herr  Professor  Neisser  für  eine  Verbreitung  und  Vertiefung  der
sozialhhgienischen  Aufgaben  der  deutschen  Krankenkassen.  Eine  regelmäßige ­
  sanitäre  Kontrolle  der  Venerischen  in  ihren  Wohnungen
müßte  im  Interesse  der  Einschränkung  der  venerischen  Leiden  einsetzen. ­
  Diese  Kontrolle,  diese  sanitäre  Wohnungskontrolle  hat  nun
heute  schon  in  erfreulicher  Weise  um  sich  gegriffen.  Unsere  großen,
leistungsfähigen  Krankenkassen  lassen  ihre  Kranken  durch  freiwillige
Kontrolleure  und  durch  Bcrnfskontrollcnre  überwachen.  In  Frankfurt ­
  a.  M.  machten  1901  zehn  Bcrufskontrolleure  72  691  Besuche  in
den  Wohnungen  der  Kranken.  Diese  Ueberwachung  erweist  sich
gerade  den  geschlechtskranken  Personen  gegenüber  als  eine  unumgängliche ­
  Notwendigkeit.  Die  Herren  Aerzte  müssen  cs  sich  angelegen
sein  lassen,  die  Kranhenkontrolleure  zu  sanitären  Hülfsbeamten
weiter  zu  bilden.  Der  Krankenkontrolleur  beobachtet  in  der  Wohnung
des  Erkrankten  zahlreiche  hygienische  Mißständc.  Da  ist  das  Bett
des  Erkrankten  mangelhaft.  Die  Waschgelegenheit  läßt  zu  wünschen
übrig.  Der  Abort  wird  von  zu  zahlreichen  Hausbewohnern  benutzt.
Der  Erkrankte  verhält  sich  nicht  sorgfältig  genug  im  Verkehr  mit
        <pb n="77" />
        -  78  -
seinem  Mitmenschen.  Er  ist  zu  nachlässig  iin  Gebrauch  der  verordneten ­
  Arzneien.  Eine  ganze  Reihe  von  Beobachtungen  hat  der
Krankenkontrolleur  zu  machen,  auf  die  das  Auge  des  staatlichen
oder  kommunalen  Wohnungsinspekteurs  nicht  gerichtet  ist.  Der
Wohnungsinspektor  hat  nur  die  Wohnungsvcrhültnissc  normaler,
gesunder  Menschen  zu  prüfen.  Der  Krankenkontrolleur  betrachtet
die  Wohnung  des  Erkrankten  unter  dem  Gesichtspunkt:  erlauben  die
eigenartigen  Wohnungsverhältnisse  des  so  oder  so  individuell  gearteten ­
  Patienten  einen  Erfolg  der  vom  Arzte  angeordneten  Kur?
Die  kommunale  oder  staatliche  Wohnungsinspektion  ist  daher,  will
man  der  Verbreitung  der  Geschlechtskrankheiten  feste  Schranken
setzen,  unzureichend.  Sie  muß  durch  eine  ständige  Beobachtung  der
Geschlechtskranken  von  Seiten  der  Krankenkontrollcurc  ergänzt
werden.
Um  die  gesundheitsgefährliche  Tätigkeit  der  Prostituierten  in
die  denkbar  engsten  Schranken  zu  bannen,  muß  man  sich  zur  Organisation ­
  der  sanitären  Wohnungskontrolle  der  Prostituierten  entschließen. ­
  Dehnt  man  die  Krankenversicherung  gesetzlich  auf  alle
Personen  mit  einem  Einkommen  bis  zu  3000  Mk.  aus,  so  hat  man
mit  dieser  Bestimmung  auch  die  öffentlichen  Mädchen  und  namentlich
die  gefährlichen  geheimen  Prostituierten  und  Gclcgenheitsprostituierten
  der  Krankenversicherung  eingegliedert.  Wir  können  dann
das  erreichen,  was  uns  bisher  mit  keiner  Reglementierung  gelang:
die  wirkliche  Heilung  zahlreicher  erkrankter  Prostituierten.
6.  Kapitel.
Die  ivohnungsgesetrllche  Bekämpfung  der  fliißstände  der
Prostituiertenwoljnungen.
Abermals  handelt  cs  sich  hier,  wie  bei  der  Bekämpfung  der
Geschlechtskrankheiten,  nur  um  eine  Korrektur  an  den  soziale»
Schuldziffern  der  Prostitution.
Der  Prostitutionsbetricb  tritt  heute  in  den  Großstadtwohnung.en
oft  genug  anstößig,  ja  schamlos  in  die  Öffentlichkeit.  Kinderaugen
schauen  vielfach  in  die  Geheimnisse  dieses  Betriebes  hinein.  Der
sozial  korrumpierende  Einfluß,  der  von  einer  Prostituiertenwohnung
ausgeht,  muß  möglichst  von  der  Jugend  des  Proletariats  ferngehalten ­
  werden.
Der  Prostituierten  muß  ein  Recht  auf  eine'Wohnung  gesichert
werden..  Heute  schwebt  dieses  Recht,  völlig  in  der  Luft,  da  das
Vermieten  von  Wohnungen  an  Dirnen  als  Kuppelei  geahndet  werden
kann.  Das  Vermieten  von  Wohnungen  an  Prostituierte  muß  zugelassen ­
  werden,  insofern  mit  dipsem  Vermieten  nicht  eine  Ausbeutung ­
  des  Erwerbs  der  Mieterin  verknüpft  ist.  Im  Interesse  der
        <pb n="78" />
        öffentlichen  Gesundheit  ist  möglichst  ein  regelloses  Umherschweifen
der  Prostituierten  und  ein  wilder  Prostitutionsbetrieb,  außerhalb
der  Wohnungen  zu  vermeiden.  Hat  die  Prostituierte  eine  feste
Wohnung  inne,  so  können  in  dieser  Wohnung  nach  Möglichkeit  alle
Reinlichkeitsvorschriften  zur  Durchführung  gelangen,  die  im  sexuellen
Verkehr  mit  Prostituierten  so  dringend  erforderlich  sind.
Alle  ehrlich  schaffenden  Bevölkerungsklassen  haben  den  dringenden ­
  Wunsch,  nicht  durch  die  Ausschreitungen  eines  schamlosen
Prostituiertenbetriebes  belästigt  zu  werden.  Allerdings  dürfte  nur
in  der  Form  eines  Wohnungsgesetzes  gegen  bestimmte  Mihstände
der  Prostituiertenwohnungen  vorgegangen  werden,  Jede  Regelung
der  Wohnungsverhältnisse  der  Prostituierten  durch  Polizeiorgane
ist  für  uns  undiskutabel.  Es  dürfte  z.  B.  der  Prostitutionsbetrieb
nur  in  den  Wohnungen  geduldet  werden,  in  denen  sich  keine
Familienhaushaltungen  mit  Kindern  oder  mit  Minderjährigen  befinden. ­
  In  den  Wohnungen,  in  denen  gewerbsmäßige  Prostitution
betrieben  wird,  dürften  nur  ältere  Personen  zur  Verrichtung  von
Hausdiensten  zugelassen  werden.  In  allen  Wohnungen,  die  der
Prostitution  dienen,  wäre  streng  darauf  zu  sehen,  daß  der  Prostitutionsbetrieb ­
  nicht  in  anstößiger  oder  nur  in  aufsehenerregender
Weise  in  die  Öffentlichkeit  träte.  Die  Durchführung  derartiger
wohnungsgesetzlicher  Bestimmungen  ist  natürlich  auf  das  engste  an
eine  regelmäßige,  sich  über  kleine  Stadtbezirke  erstreckende
Wohnungspflege  gebunden.
Stuttgart  ist  im  Interesse  einer  gut  funktionierenden
Wohnungskontrolle  in  210  Wohnungspflegebezirke  geteilt.  Die
204  Wohnungspflegcr  Stuttgarts  gehören  allen  Gesellschaftsklassen
an.  Unter  den  Wohnungspflegern  zählen  wir  gegen  100  Arbeiter,
und  unter  ihnen  befinden  sich  die  Arbeiterparteiführer  Hehmann
und  Theodor  Leipart.  Der  Stuttgarter  Wohnungspfleger  hat  die
Verstöße  gegen  die  Bestimmungen  der  Wohnungsordnung  nicht  der
Poljzei,  sondern  dem  städtischen  Wohnungsamt  zu  unterbreiten.
Stößt  er  bei  seiner  Wohnungsbesichtigung  auf  Widerstand,  so  macht
er  ebenfalls  dem  Wohnungsamt  hiervon  Mitteilung.  In  den  Geschäftsanweisungen ­
  für  die  städtischen  Wohnungspfleger  Stuttgarts
heißt  es  im  §  1:  „Die  Wohnungspfleger  sind  ehrenamtliche  Hülfspersonen
  der  städtischen  Behörde  zur  Fürsorge  für  das  Wohnungswesen, ­
  des  sogenannten  Wohnungsamtes.  Sie  haben  dieses  nach
Maßgabe  der  nachfolgenden  Anweisungen  bei  denjenigen  seiner
Aufgaben  zu  unterstützen,  welche  sich  auf  Ueberwachung  der  Wohnungen ­
  und  der  Wohnweise  zum  Zweck  der  Fernhaltung  und  Beseitigung ­
  erheblicher,  das  Leben,  die  Gesundheit  oder  die  Sittlichkeit
gefährdender  Mißstände  beziehen."  Gesundheit  und  Sittlichkeit
gefährdende  Mißstände  schließen  die  Wohnungen  der  Prostituierten
massenhaft  ein.
Wir  schlugen  nun  in  der  „Zeitschrift  für  Bekämpfung  der  Geschlechtskrankheiten" ­
  zur  Ueberwachung  der  Wohnungen  die  Bildung
        <pb n="79" />
        80

möglichst  kleiner  Wohnungspflegebezirke  und  ihre  Besetzung  mit
zahlreichen  ehrenamtlichen  Wohnungspflegern  bor.  „Je  kleiner  die
Bezirke  sind,"  so  schrieben  wir  in  dieser  Zeitschrift,  „um  so  eher
werden  die  in  den  Bezirken  wohnhaften  Pfleger  mit  den  Wohnungsja
  mit  den  ganzen  sozialen  Verhältnissen  der  Bewohner  ihrer  Bezirke
bekannt,  und  desto  erfolgreicher  können  sie  die  sanitären  und  sittlichen ­
  Mißstände  der  Prostituiertcnwohnungen  beseitigen.  Ohne
es  zu  wollen,  werden  sie  in  die  Lebensschicksale  der  Prostituierten
eindringen,  und  sie  werden  auch  dann  erkennen,  wie  dem  mannigfachen ­
  Weh  und  Ach  zahlreicher  Dirnen  beizukommen  ist.  Wirksame
soziale  Hülfsaktionen  können  sich  bicllcicht  gerade  an  eine  eingehende,
die  individuellen  Verhältnisse  der  Prostituierten  erfassende  Wohnungspflege ­
  anschließen."
In  den  französischen  und  belgischen  Dispensaires  spielt  der
„ouvrier  enqueteur”  —  in  der  Regel  ein  intelligenter  Arbeiter,  der
das  Proletariat  genau  kennt  und  sein  volles  Vertrauen  besitzt  —
eine  Hauptrolle  bei  der  Erforschung  der  individuellen  Verhältnisse
der  daheim  behandelten  Tuberkulosen.  Eine  erfolgreiche  Hülfe  für
die  Schwindsüchtigen  knüpft  hier  an  eine  Erforschung  der  individuellen ­
  Verhältnisse  dieser  an.  Vielleicht  kann  der  Wohnungspfleger
oder  besser  die  Wohnungspflegerin  zu  einer  Art  „ouvrier  enqueteur"
werden.  Wir  erhoffen  von  der  weitsichtigen,  sich  auf  dem  Gebiete
der  Wohnungspflege  betätigenden  Frau  eine  tiefgreifende  Hülfsaktion
  zugunsten  der  unglücklichen  Prostitutierten.  Werden  wir  in
dem  Lande  der  öffentlich-rechtlich  organisierten  Krankenfürsorge  noch
Institute  erhalten,  die  der  Krankenversicherung  nicht  unterstellten
Venerischen  unserer  Großstädte  —  denn  die  Venerie  ist  in  Deutschland ­
  fast  nur  eine  Großstadtkrankheit  —  unentgeltliche  Heilbehandlung ­
  und  ein  Krankengeld  zum  notwendigen  Unterhalt  ihres
Lebens  gewähren,  so  werden  durch  umsichtige  Wohnungspflegerinnen
zahlreiche  geschlechtskranke  Prostituierte  der  Heilüng  ihrer  Leiden
zugeführt  werden.  Eine  entscheidende  Schlacht  wird  damit  den  Geschlechtskrankheiten ­
  überhaupt  geschlagen  werden.
7.  Kapitel.
Die  Zerrüttung  der  Familie  und  die  Prostitution  Jugendlicher.
Die  Mädchen  und  Frauen  der  rechtlosen,  sozial  mißachteten
!und  ökonomisch  schlecht  gestellten  Klassen  verschlingt  vor  allem  die
!Straße.
Die  Mädchen  werden  dann  den  Versuchungen  der  männlichen
.  Sprossen  der  sozial  und  ökonomisch  bevorrechteten  Klassen  erliegen,
wenn  sie  sich  im  Kampf  um  ihre  wirtschaftliche  Existenz  nicht  selbst
        <pb n="80" />
        NI

behaupten  können.  Diese  Selbstbehauptung  der  jungen  Mädchen
ist  aber  in  erster  Linie  durch  ein  festes  Wurzeln  in  unaufgelösten,
sich  ökonomisch  über  Wasser  haltenden  Familien  bedingt.  Junge
Mädchen,  die  in  zerstörten  oder  moralisch  brüchigen  Familien  heranwachsen, ­
  weisen  durchweg  die  klaffcndsten  Lücken  in  ihrer  moralischen
und  geistigen  Erziehung  auf.
Die  „Verlorene",  die  ihren  ergreifenden  Lebensroman  in  dem
„Tagebuch  einer  Verlorenen"  niedergelegt  hat,  entbehrt  schon  früh
des  sorgenden  Mutterauges  und  wächst  -  in  einer  von  schwüler
Haremsluft  gesättigten  Häuslichkeit  auf.  Vor  ihren  Kinderaugen
stellt  ihr  Vater  in  unverschämtester  Weise  den  Dienstmädchen  und
Aufwärterinnen  nach.
Gar  zu  häufig  straucheln  die  Mädchen  brüchiger  Ehen,  beöor
sie  in  das  eigentliche  Stadium  der  regelmäßigen  beruflichen  Arbeit
treten.  Die  sittliche  Verwahrlosung  der  Mädchen  seht  meist  schon  im
zarten  Kindesalter  ein.  Die  „Statistik  über  die  Fürsorgeerziehung
lind  über  die  Zwangserziehung  JugendlicherlAr  das  Etatsjahr  1901"
konstatiert  die  schauervolle  Tatsache,  das;  von  den  schulpflichtigen
verwahrlosten  Mädchen  101  der  Unzucht  ergeben  waren.  Vier  von
ihnen,  waren  mit  erworbener  Syphilis  behaftet.  Auf  1114  schulentlassene ­
  weibliche  Zöglinge  kamen  718  Unzüchtige  (=  64  Proz.).
Bon  den  schulentlassenen  Mädchen  haben  125  (—  11,2  Proz.)  gewerbsmäßig ­
  Unzucht  getrieben.  Ein  nicht  unerheblicher.  Teil  davon
ist  wegen  Ucbertretung  der  sittcnpolizcilichen  Vorschriften  bestraft.
Im  Jahre  1902  waren  nach  der  oben  erwähnten  Statistik  657  schulentlassene ­
  weibliche  Zöglinge  (=  65,8  Proz.  derselben)  der  Unzucht
verfallen.  Unter  ihnen  befanden  sich  84  Zöglinge  mit  erworbener
Syphilis.  76  der  7,6  Proz.  waren  schon  wegen  Gewerbsunzucht  oder
Uebcrtrctung  sittenpolizeilicher  Vorschriften  bestraft.  61  hatten
bereits  geboren  oder  waren  hochschwanger.  Von  den  schulpflichtigen
Mädchen  waren  121  der  Unzucht  ergeben,  darunter  2  mit  erworbener
Syphilis.
In  Berlin  trieben  im  Jahre  1902  von  190  der  Fürsorgeerziehung
überwiesenen  Mädchen  131  Prostitution  (68,94  Proz.).  Seit  dem
Inkrafttreten  des  Fürsorgeerziehungsgesetzes  sind  dort  bis  jetzt  im
ganzen  229  Prostituierte  überwiesen  worden,  das  sind  60,91  Proz.'
aller  weiblichen  Fürsoxgeerziehungszöglinge.
Der  frühzeitige,  schon  dem  Stadium  der  wirtschaftlichen  Ausbildumg
  vorhergehende  Eintritt  junger  Mädchen  in  die  Prostitutionsarm ­
  wiwird,  wie  wir  sehen  werden,  durchweg  schweren  Funktionsst/ät
  es  m  der  Familie  geschuldet.  Diese  Funktionsstörungen  beruhen
großen  Linie  auf  das  Fehlen  der  Elemente  in  der  Familie,  die  vor
Schuld."  e  Existenz  und  Erziehung  der  Kinder  ermöglichen:  der
Scn  d  Mütter.  Der  Familie  fehlt  der  Vater,  weil  das  Kind
f  n  -boren  und  in  einer  Muttcrfamilie  aufgewachsen  ist.
D  °  '  eine  Vollwaise  oder  eine  Vater-  oder  Mutterwaisc.
*

6
        <pb n="81" />
        8ä  '  —

feer  Vater  lebt  von  der  Mutter  getrennt  und  erfüllt  seine  Erziehungspflichten ­
  gegenüber  seinen  Kindern  gar  nicht  oder  in  ganz
unzureichender  Weise.
Die  preußischen  weiblichen  Fürsorgezöglinge  des  Jahres  1901
wuchsen  in  überwiegender  Zahl  in  fragmentarischen  Familien  auf:
Von  2838  weiblichen  Fürsorgezöglingen  waren
834  unehelich  geboren
hatten  verloren  255  den  Vater  vor  dem  6.  Jahre
265  die  Mutter  vor  dem  6.  Jahre
13  beide  Eltern  vor  dem  6.  Jahre
242  den  Vater  zwischen  6—12  Jahren
243  die  Mutter  zwischen  6—12  Jahren
27  beide  Eltern

1579

Von  2838  weiblichen  Fürsorgezöglingen  befanden  sich  also  in
unvollständigen  Familien  1579.  Zu  diesen  Familien  sind  noch  die
Familien  zu  zählen,  in  denen  die  Eltern  getrennt  von  einander
lebten.  Man  kann  annehmen,  daß  noch  über  9  Prozent  der  weiblichen ­
  Fürsorgezöglinge  in  Familien  aufwuchsen,  in  denen  die  Eltern
getrennt  oder  geschieden  waren.
Im  Jahre  1902  wurden  in  Preußen  der  Fürsorgeerziehung
2063  weibliche  Personen  übergeben.

Von  diesen  waren
unehelich  geboren  406
hatten  den  Vater  verloren  169  vor  dem  6.  Lebensjahr
die  Mutter  „  164  „  „  6.  „
beide  Eltern  „  10  „  „  6.
den  Vater  „  164  zwischen  dem  6.  u.  12.  Jahr
die  Mutter  „  170  „  „  6.  u.  12.  „
beide  Eltern  „  15  „  „  6.  u.  12.  „

1098
Von  2063  weiblichen,  Fürsorgezöglingen  befanden  sich  also  1098
in  Familien,  denen  schon  wesentliche,  eine  vollständige  Ernährung
und  Erziehung  der  Kinder  gewährleistende  Elemente  fehlten.
Die  Hülfsvereine  der  „Inneren  Mission",  die  gefallene  Mädchen
zur  Erziehung  aufnehmen,  die  Magdalenenvereine  bestätigen  die
Tatsache,  daß  die  fehlerhafte  Struktur  der  Familie  durchweg  die
Ursache  für  die  frühzeitige  sittliche  Entgleisung  der  Mädchen  ist.
Der  Magdalenen-Hülfsverein  Dresden  nahm  von  18jH CT *
575  Mädchen  auf.  Von  diesen  575  Mädchen  wuchsen  817  —.steten
Familien  auf,  die  wichtige,  den  Bestand  der  Familie  die
Glieder  nicht  mehr  besaßen  oder  auch  nicht  besessen  hatt
waren  nämlich  unehelich  geboren  57,  47  Vollwaisen,  90  Vatmlichen
83  Mutierwaisen,  40  gingen  aus  Familien  hervor,  dererliegen,
geschieden  waren  oder  getrennt  lebten.  z  nicht  selbst
        <pb n="82" />
        —  83  —

i.  sW  a  s  bic  Magd  a  lenen-  und  Rettungshäus  er
erzählen.

Unheimlich  eng  ist  an  die  Zerrüttung  der  Familie  die  sittliche
Verwahrlosung  der  Mädchen  gekettet.  In  dem  gelockerten  Familienzusammenhange
  gehen  die  lockeren  Mädchencharaktere  gar  leicht
sittlich  zu  Grunde.  Der  Mangel  eines  festen  Familienzusammenhalts ­
  ist  der  moralische  Tod  für  so  viele  haltlose  Mädchen.  Richt  :
jedes  Mädchen  einer  zerstörten  Familie  wandelt  aber  den  schmutzigen
Weg  der  Dirne.  Nur  in  sittlich  angefaulten  Charakteren  verbreiten
sich  mit  furchtbarer  Schnelligkeit  die  sozialen  Korruptionsbakterien.  ;
Allerdings  kann  eine  zerstörte  Häuslichkeit  so  mit  Fäulniskeimen
durchsetzt  fein,  daß  in  ihr  selbst  die  festesten  Charaktere  gebrochen  f
werden  müssen.  Das  zeigen  sehr  deutlich  die  Lebensumrisse  der
weiblichen.  Zöglinge  der  Rettüngshäuser  und  Magdalenenashle.
Betreten  wir■  einmal  die  meist  so  freudlosen  Räume  der
Magdalenenashle  und  lauschen  wir  den  Lebensromanen  der  sittlich
verwahrlosten  Mädchen.
Aus  dem  69.  Jahresbericht  des  evangelischen  Asyls  für  weibliche ­
  Entlassene  und  des  Magdalenenstiftes  zu  Kaiserswerth  a.  Rh.
vernehmen  wir  folgende  Klage:

Was  für  Bejammernswerte  sind  zu  uns  gekommen!  Uneheliche
Kinder  von  Müttern,  die  selbst  nie  einen  Vater  gekannt,  teilweise
im  Gefängnis  oder  noch  schlimmeren  Orten  geboren,  Töchter,  die
vom  eigenen  Vater  oder  der  eigenen  Mutter  in  zarter  Jugend  für
elendes  Geld  verkauft,  in  sehr  vielen  Fällen  vom  eigenen  Vater  in
die  Schande  hineingestoßen,  Kinder  von  10,  12,  18  und  14  Jahren,
die  zum  Teil  Jahre  lang  systematisch  zur  Unzucht  angeleitet  waren.
Glieder  von  Familien,  in  denen  Verbrechen  und  Vergehen  jeder  Art
heimisch  sind,  die,  unter  dem  Fluche  des  Alkohols  zur  Welt  gekommen, ­
  nie  reine  Lebenslust  geatmet  haben.  Wenn  wir  ganz
absehen  von  den  nicht  seltenen  Fällen,  wo  sich  eine  angeborene  oder
erworbene  psychopathische  Minderwertigkeit  ärztlich  nachweisen  läßt,
wie  oft  macht  das  sündige  Leben,  begonnen  zu  einer  Zeit,  wo  von
Verantwortlichkeit  noch  keine  Rede  sein  kann,  widerstandsunfähig
gegen  spätere  Versuchungen.  Wir  haben  es  infolgedessen  in  unserer
Arbeit  zum  nicht  geringen  Teil  mit  veränderten  Wesen  zu  tun,  die
anders  fühlen,  anders  denken,  anders  urteilen  wie  wir,  die  unter
Ehre,  Wahrheit,  Recht,  Menschenwürde,  Eigentum,  Glück,  Glauben,
Gottvertrauen,  Liebe,  Dankbarkeit  völlig  andere  Dinge  verstehen
h.vie  wir.  Sie  haben  kein  Scham-  und  Ehrgefühl  mehr,  bei  vielen
fty  -e e ,at  es  sich  nie  entwickeln  können.  Und  so  sind  sie  geworden,  zum
•  F  ^»»griMN  Teil,  menschlich  geredet,  ohne  ihren  Willen,  ohne  ihre
Schuld."
-4;  Den  Aufzeichnungen  eines  Geistlichen  verdanken  wir  folgende
n  '' e $er- 1,, &amp;gt;  kurze  Lebensabrisse  über  die  Zöglinge  einer  Rettungsanstalt:
        <pb n="83" />
        1,  N.  N.  17  Jahre  alt.  Steht  unter  Pflichtvormundschaft.  Ist
unverträglich  und  leichtsinnig,  und  von  üblem  Einfluß  für  ihre  Umgebung. ­

2.  31.  31.  17  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Vater,  Arbeiter  von  Beruf,  ist  dem  Trünke  ergeben.  Mutter
ist  tot.
8.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Hat  geboren  im  Alter  von  14  Jahren.
Vater  ist  tot.  Mutter  eine  ordentliche  Frau.  Führt  das  Geschäft
ihres  Mannes,  einen  Schuhmacherladen,  weiter  fort.
4.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Eltern  üben  schlechten
Einflnh  auf  das  Mädchen  aus.  Vater  ist  von  Beruf  Fabrikarbeiter.
5.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Vater  tot.  Mutter  übel  beleumundet.
6.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Vater  ist  dem  Trünke  ergeben  und  ein  roher  brutaler
Mensch,  von  Beruf  ist  er  Arbeiter.
7.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Eltern  leben  getrennt.  Mutter  übte  in  sittlicher  Beziehung ­
  schlechten  Einfluß  auf  das  Mädchen  aus.
8.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Völlig  verwahrlost.  Uneheliches  Kind,
und  steht  unter  Pflichtvormundschaft.  Mutter  ist  übel  beleumundet.
9.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu,  verwahrlosen. ­
  Vater  ist  tot.  Mutter  ist  übel  beleumundet.
10.  R.  N.  16  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Vater  befindet  sich  wegen  Sittlichkeitsverbrechen  im
Zuchthause.  Mutter  ist  krank  und  arbeitsunfähig.
11.  N.  N.  19  Jahre  alt.  Sehr  leichtsinnig  und  in  Gefahr,
sittlich  zu  verwahrlosen.  Vater  war  früher  Bergmann,  jetzt  jedoch
Hausierer,  da  Invalide  geworden.
12.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Diebin.  Vater  tot  und  Mutter
krank.
13.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Vater  ist  Arbeiter  von  Beruf,  ist  roh  und  brutal  gegen
seine  Familie.
14.  N.  N.  15  Jahre  alt.  In  jeder  Beziehung  verwahrlost.
Eltern  leben;  der  Vater  ist  Kutscher.
15.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Hat  mehrercmal  gestohlen.  Vater  ist
Bergmann.
16.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Arbeitsscheu  und  verlogen,  und  in
Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen.  Vater  ist  tot.  Mutter  übel  beleumundet. ­

17.  N.  N.  17  -Jahre  alt.  Wegen  Diebstahl  im  Gefängnis
gewesen.  Eltern  leben;  der  Vater  ist  Gipser.
18.  N.  N.  20  Jahre  alt.  Hat  geboren.  Vater  ist  tot  und  die
Mutter  blind.
19.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Uneheliches  Kind.  Dem  Einfluß  der
Mutter  entzogen,  da  dieselbe  Prostituierte  ist.
        <pb n="84" />
        85

20.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Wegen  Diebstahl  im  Gefängnis
gewesen.  Vater  ist  tot.
21.  N.  R.  17  Jahre  alt.  Wegen  Diebstahl  im  Gefängnis
gewesen  utid  auch  in  Gefahr  gewesen,  sittlich  zu  verkommen.
Vater  tot.
22.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Vater  ist  Arbeiter.
28.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Vater  ist  Steinbrecher. ­

24.  N.  N.  20  Jahre  alt.  Unehelich,  psychopatisch  minderwertig
und  auf  ihre  Weise  schlecht  und  durchtrieben.
25.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Unehelich.  Mutter  übel  beleumundet.
Das  Mädchen  sittlich  verkommen,  verlogen  und  arbeitsscheu.
26.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Diebin.  Eltern  wohl  ordentliche
Leute,  aber  ohne  Einfluß  auf  das  Mädchen  gewesen.
27.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verwahrlosen. ­
  Vater  Gefängnisstrafe  verbüßt,  von  feiner  Frau  geschieden. ­

28.  N.  R.  17  Jahre  alt.  Leichtsinnig  und  sittlich  gefährdet.
Hat  sich  schon  mehrere  Male  tätlich  an  ihrer  Stiefmutter  vergriffen.
Die  Eltern  sind  ordentliche  Leute,  aber  ohne  Einfluß  auf  das
Mädchen.  Vater  hat  den  Antrag  auf  Fürsorge  selbst  gestellt.
28.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Uneheliches  Kind.  Stand  in  Gefahr,
sittlich  zu  verwahrlosen.  Mutter  ist  tot.
30/  N.  N.  15  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Ist  trotzig  und  verlogen. ­
  Die  Eltern  waren  ohne  Einfluß  auf  das  Mädchen.
31.  N.  N.  20  Jähre  alt.  Wegen  Diebstahl  Gefängnisstrafe
verbüßt,  ebenfalls  wegen  Urkundenfälschung,  und  auch  sittlich  gefährdet. ­
  Eltern  sind  ordentliche  Leute.
32.  N.  N.,  16  Jahre  alt.  Uneheliches  Kind,  frech,  verlogen  und
faul.  Längere'  Jahre  im  Armenhause  gewesen.
83.  N.  N.  18  Jahre  alt.  Wegen  Diebstahl  im  Gefängnis
gewesen.  Eltern  ohne  Einfluß  auf  das  Mädchen.
84.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Hat  gestohlen.  Eltern  ordentliche
Leute.
85.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Unsauber  und  unordentlich.  Der
Vater  wegen  Körperverletzung  und  Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt ­
  bestraft  worden.
•  36.  N.  N.  19  Jahre  alt.  Stand  in  Gefahr,  sittlich  zu  verkommen. ­
  Vater  ist  tot.  Mutter  ohne  Einfluß  auf  das  Kind.
37.  N.  N.  15  Jahre  alt.  Gebettelt  und  gestohlen,  von  den
Eltern  dazu  angehalten.
38.  N.  N.  17  Jahre  alt.  Ist  in  Fürsorge  gekommen,  um  sie
dem  schlechten  Einfluß  der  Mutter  zu  entreißen.
89.  N.  N.  16  Jahre  alt.  Frech  und  jähzornig,  ungehorsam
und  verlogen.
In  diesen  Aufzeichnungen  eines  Geistlichen  lesen  wir  immer
und  immer  wieder  die  Worte:  Vater  tot,  Mutter  tot,  Vater  dem
        <pb n="85" />
        86

Trünke  ergeben,  Mutter  übel  beleumdet.  Massenhaft  wuchsen  die
vaterlosen  Zöglinge  dieser  Anstalt  an  der  Seite  sich  heimlich  oder
öffentlich  prostituierender  Mütter  auf.  Nicht  selten  scheinen  ferner
unter  diesen  verwahrlosten  Mädchen  die  moralisch  kranken,  in  ihrem
ganzen  Triebleben  falsch  gerichteten  Geschöpfe  zu  sein.  Diese  Tatsachen ­
  bestätigen  in  so  erschreckender  Fülle  die  Berichte  der
Magdalenenstifte.
Von  einigen  der  Fürsorgepfleglinge,  die  dem  evangelischen  Asyl
für  weibliche  Entlassene  und  dem  Magdalenenstift  zur  Kaisetswerth ­
  a.  Rh.  übergeben  wurden,  entwirft  der  68.  Jahresbericht  dieser
Anstalten  folgende  Charakterbilder:
1.  '  A.  B.  20  Jahre  alt.  Früherer  Zwangszögling.  Ein  in
Lüge  tief  verstricktes  Wesen.  Starrer  Trotz,  in  dem  sie  einmal  tagelang ­
  die  Nahrungsaufnahme  verweigerte.  Nicht  gefallen.
2.  B.  C.  17  Jahre  alt.  Total  verkommene  Familie.  Der
Pflegling  mißhandelte  schon  als  Schulkind  ein  4jähriges  Mädchen
durch  absichtliche  ernste  Verletzung.  Ist  in  vielen  Diensten  gewesen.
Faulheit,  Diebesgelüste,  Sinnlichkeit  sind  die  drei  Hauptfehler.  Der
Verkehr  mit  der  Familie  kann  nur  mit  großer  Wachsamkeit  verhindert ­
  werden.
3.  C.  D.  14  Jahre  alt.  Große,  verkommene  Familie,  in  der
die  Unzucht  erblich,  die  Blutschande  nicht  unerhört  ist.  Der  Pflegling
hat  als  12jähriges  Mädchen  mit  den  eigenen  Brüdern  Unzucht  getrieben ­
  und  sich  in  derselben  Zeit  für  Geld  anderen  Männern
wiederholt  preisgegeben.  Sitzt  so  tief  in  den  Fesseln  der  Sinnlichkeit, ­
  daß  ihr  der  Konfirmandenunterricht  nicht  ohne  Zeugen  erteilt
werden  konnte,  da  nach  den  Beobachtungen  des  Geistlichen  wie  nach
ihrem  eigenen  Geständnis  der  Asyls-Vorsteherin  gegenüber  sie  das
Alleinsein  mit  einer  männlichen  Person  absolut  aus  der  Fassung
brachte.  Pflegling  leidet  außerdem  an  rasendem  Trotz.  Muß  scharf
bewacht  und  häufig  isoliert  werden.
4.  D.  E.  16  Jahre  alt.  Zuhälter-Dirne.  In  Düsseldorf  und
Berlin  schöffengerichtlich  bestraft.  Die  Eltern  versuchen  alles,  um
die  Tochter  aus  dem  Asyl  zu  „befreien".  Entführen  das  Mädchen
am  Pfingstsonntag  unter  Eindringen  auf  Anstaltsgebiet  und  unter
tätlicher  Bedrohung  der  Schwestern  beim  Heimwege  aus  der  Kirche
in  einem  Wagen.  Das  Mädchen  wird  am  Dienstag  polizeilich  zurückgeführt. ­
  Am  Samstag  vor  Trinitatis  macht  die  Mutter  einen  ganz
sinnlosen  Wiederholungsversuch,  der  indessen  doch  das  ganze  Asyl
in  Aufregung  versetzt  und  muß  halb  mit  Gewalt  vom  Anstaltsgebiet
entfernt  werden.
6.  C.  T.  18  Jahre  alt.  Vater  säuft,  Mutter  liederlich.  Das
Mädchen  hat  schon  viel  durchlebt.  Der  Vater  teilt  in  einem  wütenden
Briefe  mit,  daß  er  insgesamt  98  Mark  Schulversäumnisse  für  E.  habe
„absitzen"  müssen.  Die  Mutter  wird  von  ihr  mit  einem  Stocke  geschlagen ­
  und  an  den  Haaren  durchs  Zimmer  gezogen.  Trieb  sich
nächtelang  als  Dirne  auf  Hafenschiffen  und  in  Neubauten  umher.
        <pb n="86" />
        87

Erschwindelte  durch  eine  „Kollekte  für  armenische  Waisen"  an  einem
Tage  48  Mark,  die  vernascht  wurden,  ebenso  das  Versetzungsgeld  für
drei  erschwindelte  Jacketts.  Entläuft  vom  Hause  und  stiftet  ihren
12  jährigen  Bruder  zum  Straßenraubs  an.  Vollendete  Schauspielerin. ­

6.  F.  G.  17  Jahre  alt.  Hat  angeblich  als  Fünfzehnjährige
mit  vielen  verheirateten  Männern  Unzucht  getrieben,  dasselbe  später
in  E.  wiederholt.  Galt  schon  im  14.  bis  16.  Lebensjahre  laut  gerichtlicher ­
  Feststellung  als  geschlechtlich  beschälten.  Lügt.  Eltern  total
niachtlos.  Bruder  im  Gefängnis.
7.  G,  H.  Vater  potator  (Trinker),  der  die  Kinder  mißhandelt,
so  daß  er  ins  Gefängnis  kommt,  aber  strenge  auf  das  abendliche
Gebet  der  Kinder  hält!  G.  ist  Umhertreiberin  gewesen.
8.  H.  I.  17  Jahre  alt.  Schamlose  Dirne.  Vater  und  Mutter
gänzlich  machtlos.  Das  Haus  wird  vom  zuständigen  Geistlichen  als
eines  bezeichnet,  in  dem  nie  Ordnung  geherrscht.
9.  I.  K.  16  Jahre  alt.  Bis  zuni  14.  Jahre  äußerlich  ganz
tadellose  Schülerin,  „die  beste  Konfirmandin".  Dabei  innerlich
durch  das  Lesen  schlechter  Bücher  schon  verdorben.  Ergibt  sich  mit
Bewußtsein  der  Unzucht.  Erschwindelt  Abmeldeschein  mit  höherem
Alter.  Bordelldirne  in  C.  und  D.  Ganz  erschreckender  Zynismus.
Bei  der  Aufnahme  ohne  jegliches  Schamgefühl.  Langer  Aufenthalt
im  Krankenhause,  Muß  genau  überwacht  werden,  da  sie  z.  B.  in
Köln  ganz  verwegene  Fluchtversuche  unternommen  und  ausgeführt ­
  hat.
Aus  dem  68.  Jahresbericht  des  evangelischen  Asyls  für  weibliche
Entlassene  und  des  Magdalenenstiftes  Kaiserswerth  a.  Rh.  ersehen
wir,  daß  von  39  neu  aufgenommenen  Mädchen  9  Vollwaisen,  5  Vaterwaisen,
  6  Mutterwaisen,  6  unehelich  geboren  waren.  Nach  dem
69.  Bericht  über  das  Jahr  1901/1902  derselben  Anstalten  waren  von
70  neu  aufgenommenen  Mädchen  11  Vollwaisen,  13  Vaterwaisen,
18  Mutterwaisen,  7  waren  .  unehelich  oder  vorehelich  geboren,
4  wuchsen  in  Familien  auf,  deren  Elternpaare  geschieden  waren  oder
getrennt  lebten.
Das  Zufluchtshaus  Elberfeld-Barmen  nahm  im  Jahre  1893
74  Pfleglinge  auf.  Von  diesen  waren  38  völlig  verwaist,  „oft  schon
in  frühester  Jugend",  28  waren  Halbwaisen.  Es  entbehrten
82,4  Proz.  der  völligen  elterlichen  Erziehung.'
II.  Die  sozial  ohnmächtige  P  f  I  i  ch  t  v  o  r  m  u  n  d  s  ch  a  f  t
und  die  P  r  o  st  i  t  u  t  i  o  n.
Unter  unseren  sozial  aussätzigen  Mädchen  sind  zahlreiche  das
Opfer  unserer  mangelhaften,  leistungsunfähigen  Einrichtung  der
Pflichtvormundschaft  geworden.  Die  Prostituierten  verbrachten  ihre
entbehrungsreiche,  freudlose  Jugend  sehr  oft  in  einer  Vater-  oder
mutterlosen  Familie.  Sie  standen  häufig  von  Kindesbeinen  an
upter  Pflichtvormundschaft.
        <pb n="87" />
        88

Wir  wollen  hier  nur  einige  wenige  Daten  über  die  Familicnund
  Erziehungsverhältnisse  unserer  großstädtischen  Prostituierten
vortragen.
Es  traten  nach  der  bekannten  Dr.  Huppeschen  Arbeit  über  „Das
soziale  Defizit  von  Berlin  in  seinem  Hauptbestandteil"  im  Jahre  1855
206  Mädchen  in  Berlin  neu  unter  die  sittcnpolizeiliche  Kontrolle.
Von  diesen  waren  nur  von  der  Mutter  59,  von  Verwandten  oder
Fremden  26,  im  Waisenhause  20  erzogen.  1856  wurden  in  Berlin
141  der  sittenpolizeilichen  Kontrolle  neu  unterstellt.  Von  diesen
waren  nur  von  der  Mutter  25,  16  von  Verwandten  oder  Fremden
und  11  im  Waiscnhause  erzogen.
Von  den  im  Jahre  1872/1873  polizeilich  überwachten  Prostituierten ­
  Berlins  waren  18  Prozent  bei  den  Eltern  nicht  aufgewachsen. ­

Die  Kinder,  die  völlig  verwaist  sind,  die  in  Vater-  oder  mutterlosen ­
  Familien  heranwachsen,  entbehren  durchweg  einer  ausreichenden ­
  Fürsorge  und  einer  genügend  überwachten  Erziehung.
Der  Staat  setzte  über  sie  allerdings  einen  mit  den  Vaterrechten  ausgerüsteten ­
  Erzieher:  den  Pflichtvormund.  Das  Institut  der  Pflichtvormundschaft
  hat  aber  in  seinen  erzieherischen  Funktionen  völlig
versagt,  es  hat  die  frühzeitige  Verwahrlosung  ganzer  Gruppen
jugendlicher  weiblicher  Personen  und  das  Herabsinken  dieser  in  das
Pariatum  der  Prostitution  auf  dem  Gewissen.
-  Schon  aus  den  Ziffern  der  preußischen  FürsorgeerziehungsStatistik ­
  hören  wir  deutlich  den  harten  Schuldigspruch  über  das
Institut  der  Pflichtvormundschaft  heraus.
Die  „Statistik  über  die  Fürsorgeerziehung  Minderjähriger  und
über  die  Zwangserziehung  Jugendlicher  für  das  Etatsjahr  1901"
unterstreicht  stark  die  Tatsache,  das;  von  den  7564  Fürsorgezöglingen
2688  oder  34,3  Proz.  derselben  vor  dem  12.  Lebensjahre  Vater  oder
Mutter  oder  beide  Eltern  verloren  haben.  «Es  waren  2376
(=  30  Proz.)  der  Zöglinge,"  so  lesen  wir  in  der  angeführten  amtlichen ­
  Statistik,  „bevormundet,  367  (=  4,7  Proz.)  unter  Pflegschaft;
daraus  geht  hervor,  daß  auch  die  Vormundschaft  den  Kindern  nicht
den  erforderlichen  Schutz  gewährt  hat,  und  daß  die  Bestrebungen,
die  vormundschaftliche  Tätigkeit  wirksamer  zu  gestalten,  die  eifrigste
Förderung  verdienen."  In  dem  zweiten  Bande  der  „Statistik  über
die  Fürsorgeerziehung  Minderjähriger"  für  das  Etatsjahr  1002.  wird
sodann  die  Klage  über  die  Mängel  des  heutigen  Vormündschaftswesens ­
  beträchtlich  verschärft.  „Rechnet  man  die  310  getrennt
lebenden  und  die  118  geschiedenen  Elternpaare  (im  Jahre  1001
—  435  getrennte  und  139  geschiedene)  zu  den  durch  den  Tod  der
Eltern  gestörten  Familien  hinzu,  so  stammen  2428  (1001  —  3641)
Zöglinge  aus  zerstörten  Familien.  Die  geringe  Zahl  der  Vollwaisen
(82)  läßt  darauf  schließen,  daß  die  Waisenpflege  im  großen  und
ganzen  ihre  Schuldigkeit  tut;  dagegen  weist  die  große  Zahl  der
unter  Vormundschaft  und  Pflegschaft  Stehenden  darauf  hin,  daß
        <pb n="88" />
        die  Vormundschaft  den  Kindern  nicht  den  erforderlichen  Schutz  gewährt ­
  hat."  Es  befanden  sich  1902  unter  den  6196  der  Fürsorgeerziehung ­
  unterstellten  Kindern  1885  bevormundete  Kinder  und
196  in  Pflegschaft  stehende  Kinder.
Die  Anklagen  gegen  das  Institut  der  Pflichtbormundschaft  sind
sehr  alten  Datums.  In  seiner  trefflichen  Studie  über  die  Berliner
Prostitution  weist  Dr.  S.  Huppe  darauf  hin,  daß  sich  von  Jahr  zu
Jahr  die  Fälle  mehren,  „welche  eine  Reform  des  „Pflichtvormundschaftswesens" ­
  als  dringend  notwendig.  erscheinen  lassen.  So  lange
dieses  Institut  in  bisheriger  Weise  fortbesteht,  wird  für  die  sittliche
Erziehung  der  weiblichen  Waisen  nichts  oder  nur  negative  Resultate
erreicht.  Gewöhnlich  werden  zu  Vormündern  über  mittellose  Personen ­
  Männer  des  niederen  Bürgerstandes  ernannt  und  verpflichtet,
wie  Schneider,  Schuhmacher,  Drehorgelspieler,  die  schon  für  sich  und
ihre  eigene  Familie  Sorge  in  Fülle  haben.  Für  die  Vormünder  ist
diese  Pflicht  eine  Last  oder  eine  Strafe,  für  die  Bevormundeten  ist
sie  schädlich.  Von  den  Frauenzimmern,  welche  im  Jahre  1861  der
Kontroliertenliste  zutraten,  haben  über  70  Proz.  unter  Pflichtvormundschaft ­
  gestanden.  Es  scheint  wirklich,  als  trüge  diese  Institution ­
  nt  lucus  a  non  lucendo  ihren  Namen,  weil  man  bei  ihr
seine  Pflichten  nicht  erfüllt."
Bezeichnenderweise  ging  eine  kräftige  Reaktion  gegen  die  heutige
Form  der  Pflichtvormundschaft  gerade  von  dem  Institut  aus,  das
die  Verheerungen,  die  die  Vormundschaft  unter  den  jungen  Mädchen
der  Großstadt  anrichtet,  förmlich  mit  Händen  greifen  kann:  von
der  Sittenpolizei  Berlins.
Im  Jahre  1852  wiesen  zwei  Vorsteher  der  Berliner  Kommission
für  Sittenpolizei  in  einer  dem  Polizeipräsidium  unterbreiteten
Denkschrift  auf  die  schweren,  dem  heutigen  Vormundschaftswesen
anhaftenden  Schäden  hin.  Diese  Denkschrift  begann  mit  dem
charakteristischen  Satze:  „Zu  den  Einflüssen,  welche  bei  den  heranwachsenden ­
  Frauenspersonen  die  Prostitution  und  bei  den  heranwachsenden ­
  Männern  die  Liederlichkeit  erzeugen  und  unterhalten,
gehört  besonders  die  Mangelhaftigkeit  unserer  vormundschaftlichen
Einrichtungen  ...  Es  ist  dies  keine  vorgefaßte  Meinung,  sondern
findet  sich  durch  die  traurige  Wahrheit  bestätigt,  die  sich  aus  den
Listen  der  Verbrechen  sowohl  als  aus  den  von  der  Kommission  für
Sittenpolizei  über  die  der  Prostitution  verfallenen  Frauenzimmer
gesammelten  Notizen  ergibt.  In  jenen  Listen  hat  das  ungewöhnlich
große  Verhältnis  solcher  Subjekte,  die,  frühzeitig  verwaist,  unter
sogenannter  Pflichtvormundschaft  aufgewachsen,  längst  schon  die  Aufmerksamkeit ­
  erregt.  Ganz  dasselbe  gilt  von  den  der  Prostitution
anheim  gefallenen  Frauenspersonen;  die  Kommission  darf  nach  den
bisher  gewonnenen  Erfahrungen  über  die  Hälfte  dieser  Frauenspersonen ­
  als  solche  bezeichnen,  welche,  frühzeitig  verwaist,  unter
Vormundschaft  heranreiften."  Aus  dem  ganzen  Berge  von  sozialem
Elend,  das  sich  unter  den  Händen  einer  sittenpolizeilichen  Behörde
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        90

häuft,  greifen  sodann  die  Verfasser  der  Denkschrift  nur  zwei  besonders ­
  sprechende,  die  Gebresten  unseres  Vormundschaftswesens
enthüllenden  Tatsachen  heraus.  Ein  ehrenhafter  Mitstreiter  der
Freiheitskriege,  ein  Offizier,  ließ  etwa  zwanzig  Jahre  nach  Beendigung ­
  dieser  Freiheitskämpfe  eine  Frau,  vier  Töchter  und  einen
Sohn  in  den  ärmlichsten  Verhältnissen  zurück.  Zuin  Vormund  der
Kinder  wurde  ein  ungebildeter,  selbst  von  schweren  Nahrungssorgen
niedergedrückter  Viktualienhändler  bestimmt.  Als  die  Familie  aus
seinem  Bezirke  verzog,  schlief  die  mangelhafte  Aufsicht  völlig  ein.
Die  vier  Töchter  verschlang  die  Straße,  der  Sohn  geriet  aus  die
Laufbahn  des  Verbrechens.  „Die  Kinder,"  heißt  es  in  der  Denkschrift, ­
  „waren  mit  den  schönsten  Anlagen  geboren,  von  Natur  gutartig. ­
  Was  sie  geworden  sind,  wurden  sie  infolge  einer  vernachlässigten ­
  schlechten  Erziehung.  Hüt  der  Vormund  die  Schuld?  Der
Vormund  verstand  die  ihm  überwiesene  Pflicht  nicht  besser,  er  betrachtete ­
  sie  als  eine  Bürde,  die  er  sich  so  leicht  wie  möglich  zu
machen  suchte,  —  und  was  hätte  er  in  seiner  Lage  für  die  Kinder
auch  tun  können,  selbst  beim  besten  Willen?  Dem  Vormundschaftsgcricht
  ist  auch  kein  Vorwurf  zu  machen,  es  folgte  dem  gewöhnlichen
Gange,  indem  cs  aus  den  Bezirkslistcn  einen  ehrsamen  Bürger  auswählte ­
  und  ihn  als  Vormund  verpflichtete."  Die  Tochter  eines  redlichen ­
  Schmiedes  wurde  von  ihrem  harten,  eigensinnigen  Vormund
zu  einem  Bierschänker  in  Dienst  getan.  Dieser  züchtigte  sie  oft
brutal,  und  sie  lief  hülfesuchend  zu  ihrem  Vormund.  Dieser  stieß
sie  schimpfend  und  prügelnd  aus  seinem  Hause.  Nach  einer  schmählichen ­
  unverdienten  Mißhandlung  nahm  sie  Zuflucht  zum  Grabe
ihrer  Mutter,  auf  dem  sie  händeringend  und  schluchzend  lag,  bis  sic
vom  Kirchhofe  gewiesen  wurde.  Durch  die  Vermittelung  einer
Freundin  ihrer  Mutter,  einer  armen  Witwe,  bekam  sie  Arbeit  in
einer  Wollsortiererei.  Aus  dieser  Stätte  rühriger  Arbeit  vertrieb
sie  der  Eigensinn  des  Vormunds,  der  sie  wieder  ihrem  brutalen
Peiniger,  ihrem  früheren  Dienstherrn,  überlieferte.  Die  Brutalitäten ­
  dieses  Mannes  jagten  sie  abermals  aus  dem  Dienst,  und  nun
endlich,  da  ihr  die  Polizei  schützend  zur  Seite  stand,  durfte  sie  bei
der  Freundin  ihrer  Mutter  Wohnung  nehmen  und  ihrer  Arbeit  in
der  Wollsortiererei  nachgehen.  Nach  einem  halbjährlichen  emsigen
Schaffen  wurde  sie  brotlos  und  mußte  nun  abermals  die  Schwelle
ihres  Vormunds  betreten.  Dieser  trieb  sie  unter  den  gemeinsten
Schimpfwörtern  fort.  Qualvolle  Wochen  ganzer  oder  teilwciser
Arbeitslosigkeit  brachen  ihre  Energie,  und  willenlos  trieb  sie  nun  im
Strome  des  Lasters  umher.  „Jeder  Widerwille  gegen  ihre  schandbare ­
  Lebensweise,"  heißt  es  in  der  Denkschrift,  „scheint  in  ihr,  erloschen, ­
  und  nur  dann,  wenn  sie  auf  die  Erinnerung  ihrer  Jugend,
auf  das  Andenken  an  ihre  Mutter  zurückgeführt  wird,  erhebt  sich  in
ihr  ein  Gefühl  der  tiefsten  Wehmut  und  des  bittersten  Jammers.
Der  Bruder,  der  später  eine  Zeitlang  als  Kellner  konditionierte,  hat
sich  sodann  brotlos  umhergetrieben  und  ist  verschollen.  —  Sind
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        diese  während  ihrer  Kindheit  sittsam  und  gottesfürchtig  gewesenen
Kinder  nicht  das  Opfer  unserer  vormundschaftlichen  Einrichtung?
Hätten  sie  unter  besserer  Leitung  nicht  höchst  wahrscheinlich  zu  guten
und  brauchbaren  Menschen  sich  herangebildet?"  *)
III.  Funktionsstörungen  in  der  u  n  a  u  f  g  e  l  ö  st  en,
aber  zerrütteten  Familie.
Für  die  bevormundeten  Kinder  ist  nicht  nur  die  Familie  tot,
nein,  sie  ist  es  auch  in  übertragener  Bedeutung  für  zahllose  Kinder,
die  noch  Vater  und  Mutter  besitzen.  Selbst  wenn  sich  die  Eltern  der
Fürsorgczöglinge  heiß  um  das  Wohl  und  Wehe  ihrer  Kinder  bemühten, ­
  so  mußten  doch  die  denkbar  engsten  Grenzen  diesen  Bemühungen ­
  durch  die  ärmlichen  oder  total  Zerrüteten  Existenzverhältnisse
  derselben  gesteckt  sein.  Welche  schwarze  Sorge  um  das
nackte  Dasein  steigt  aus  den  Ziffern  der  Fürsorgeerziehungs-Statistik
hervor,  daß  76,1  Prozent  der  Familien  Fürsorgezöglinge  1902  ein
Einkommen  bis  900  Mk  hatten.  Im  Jahre  1901  verfügten  gar  nur
77,8  Proz.  über  ein  derartiges  Einkommen.  Kein  Einkommen  bezogen ­
  im  Jahre  1901  7,9  Proz.  der  Familien  und  1902  7,1  Proz.
AIs  orts-  oder  landarm  werden  14,5  Proz.  der  Familien  im  Jahre
1901  und  11,5  Proz.  im  Jahre  1902  bezeichnet.
Die  Kinder  verwaisen  gleichsam  nicht  nur  durch  den  physischen
Tod  des  Vaters  und  der  Mutter,  sondern  auch  durch  deren
moralischen  Tod.  Sie  sind  in  der  Tat  verwaist,  wenn  der  Vater
und  die  Mutter  ihre  erzieherischen  Aufgaben  nicht  erfüllen.
Können  unmündigen  Kindern  die  Personen  sorgende  Eltern
sein,  die  das  moralische  Rückgrat  verloren  haben?  Können  die  den
Kindern  eine  Stütze  sein,  die  selbst  einer  Stühe  bedürfen?  Die
Eltern  der  Fürsorgezöglinge  Preußens  waren  schon  massenhaft  den
Lastern  der  Trunksucht  und  Unzucht  verfallen,  und  zwar  standen
1901  37,9  Prozent  der  Eltern  und  1902  30,7  Prozent  derselben  im
Banne  übler  und  verbrecherischer  Neigungen.  „Unter  den  schlechten
Neigungen  der  Väter,"  so  lesen  wir  in  der  „Statistik  über  die  Fürsorgeerziehung ­
  Minderjähriger  und  über  die  Zwangserziehung
Jugendlicher  für  das  Rechnungsjahr  1902",  „nimmt  die  Trunksucht
den  ersten  Platz  ein  (1154  —  89,8  Prozent);  unter  denjenigen  der
Mütter  die  Unzucht  (404  —  52,3  Prozent),  gegen  1483  oder
87,6  Prozent  bezw.  562  öder  46,7  im  Vorjahr  (1901).  In  fast  der
Hälfte  der  Familien  (45,1  Prozent),  aus  denen  die  Fürsorgezöglinge
stammen,  sind  Vater  oder  Mutter  oder  beide  Eltern  bestraft.
Vater-  und  mutterlose  Mädchen,  Mädchen  wirtschaftlich  schlecht
gestellter  Eltern,  Mädchen  sittlich  verkommener  Väter  und  Mütter
stehen  in  der  Großstadt  schon  mit  einem  Fuß  ans  der  Straße.  Alle
diese  unglücklichen  Geschöpfe  wachsen  in  innerlich  zersetzten  Familien
*)  Diese  Auszüge  befinden  sich  in  der  Schrift  des  Stadtrats  Zelle:  Die
Reform  der  Pornmndfchastsgesetzgebung.
        <pb n="91" />
        auf.  Zersetzt  ist  nach  unserer  Auffassung  eine  Familie,  wenn  sie
aus  irgend  einem  wirtschaftlichen  oder  moralischen  Grunde  nicht
den  in  ihr  gesetzten  sozialen  Zweck:  die  Ernährung  und  Erziehung
der  Kinder  bis  zu  deren  Selbständigkeit  erfüllen  kann.  Auseinandergerissen, ­
  in  ihre  Bestandteile  aufgelöst  ist  die  Familie,  wenn
sie  keine  wirtschaftliche  und  soziale  Einheit  mehr  bildet.

8.  Kapitel.

füriorge-einrichtungen  für  Minderjährige  als  Sd)utzwel)ren
gegen  die  Prostitution  derselben.
Die  Zerrüttung  der  Familien  bedeutet  für  große-  Gruppen
unserer  proletarischen  Klasse  mangelnde  körperliche  Entwickelung  und
mangelnde  Schulung  für  einen  Lebensberuf.  Die  Familie  erfüllt
nun  in  den  Zeiten  der  öffentlichen  Bildungsanstalten  der  mannigfaltigsten ­
  Art  nicht  mehr  die  zahlreichen  Aufgaben  tote  einstmals.
Die  Erziehung  des  Kindes  von  der  Wiege  bis  zum  Eintritt  in  eine
berufliche  Beschäftigung  wird  von  angestellten,  geschulten  Pflegerinnen ­
  und  Erziehern  meist  vortrefflicher  geleitet,  als  von  der  eigenen
Mutter  desselben.  Die  Existenz  öffentlicher  Erziehungsanstalten  und
berufsmäßiger  Lehrer  und  Kinderpflegerinnen  erleichtert  der  heutigen
Gesellschaft  sehr  ihre  Mühe,  den  verwaisten  oder  verwahrlosten
Kindern  einen  Ersatz  für  die  Familie  zu  schaffen.
Eine  Unsumme  bitterer  Erfahrungen  hat  überdies  die  Gesellschaft ­
  von  dem  Aberglauben  an  die  übertriebene  Leistungsfähigkeit
der  Familie  für  die  sittliche  und  geistige  Erziehung  der  Kinder  bekehrt. ­
  Wir  betonen  extra:  an  die  übertriebene  Leistungsfähigkeit  der
Familie,  da  !oir  ja  die  Bedeutung  der  Familie  für  die  sittliche  Erziehung ­
  der  Kinder  hoch  einschätzen.
Die  vorgeschrittenen  Staaten  haben  sich  zu  einer  Kinderschutzgesetzgebung ­
  bequemen  müssen,  um  die  Kinder  vor  ihren  eigenen
Eltern  zu  schützen.  Ja,  die  staatliche  Gesetzgebung  durfte  selbst  von
dem  tief  in  das  Wesen  der  Familie  eingreifenden  Schritt  nicht  zurückschrecken: ­
  vor  der  Aberkennung  der  vormundschaftlichen  Rechte  des
Vaters,  der  seine  Kinder  verwahrlosen  ließ.
In  der  Richtung  eines  wachsenden  Schutzes  der  Minderjährigen
würd  sich  der  Kampf  gegen  die  Prostitution  Jugendlicher  entwickeln.
Das  Recht  des  Kindes,  dessen  erste  schüchterne  Anfänge  nach  langen,
mühevollen  Anstrengungen  weitblickender  Menschenfreunde  und  sozialgesinnter
  Erzieher  ins  Leben  traten,  wird  sich  in  der  Gesellschaft
immer  machtvoller  durchsetzen  und  zu  dem  radikalsten  prophylaktischen
Mittel  gegen  die  Prostitution  der  Minderjährigen  fortbilden.  Die
        <pb n="92" />
        v.

93  —

Prophylaxe  spielt  bei  den  Krankheiten  des  gesellschaftlichen  Organismus ­
  dieselbe  entscheidende  Rolle  wie  bei  den  physischen  Leiden.
Das  Martyrium  des  Kindes  in  der  modernen  Gesellschaft  tritt
kaum  so  grell  hervor,  als  aus  der  erschreckenden  Zahl  der  Mißhandlungen ­
  und  Vernachlässigungen,  die  in  England  die  „Gesellschaft
zur  Vorbeugung  der  Grausamkeiten  gegen  Kinder"  ermittelte.  In
England  wurde  die  Kinderschutzgesetzgebung  durch  das  Gesetz  zur  Verhütung ­
  von  Grausamkeiten  gegen  Kinder  im  Jahre  1894  gekrönt.
'Schon  1889  begründete  sich  dort  die  Gesellschaft  zur  Verhütung  der
Grausamkeiten..  Diese  Gesellschaft  stellte  in  England,  Wales  und
Irland  von  1889  bis  1901  222  636  Erhebungen  über  Grausamkeiten
gegen  Kinder  an.  In  206  388  Fällen  war  die  Intervention  der  Gesellschaft ­
  direkt  benötigt,  und  es  betrafen  diese  Fälle  in  ihrer  Gesamtheit ­
  373  326  Kinder  und  286  636  Ucbeltäter.  Von  diesen  wurden
28  623  gerichtlich  verfolgt;  davon  wurden  26  649  verurteilt,  und
1874  freigesprochen.  Wohin  nur  immer  die  Inspektoren  dieser  ^Gesellschaft ­
  ihren  Fuß  setzten,  da  entdeckten  sie  auch  Grausamkeiten.
«Innerhalb  eines  und  desselben  Distrikts",  so  berichtet  Dr.  Heinrich
Reicher  in  seiner  Schrift  über  „Die  Fürsorge  für  die  verwahrloste
Jugend",.„verteilen  sich  die  Grausamkeiten  wie  4  :  1  zwischen  Orten,
wo  der  Inspektor  immer  und  wo  er  nur  gelegentlich  gesehen  wird.  ..
Die  Anwesenheit  des  Inspektors  in  einem  Distrikt  sei  der  entscheidende ­
  Faktor  für  den  Erfolg  der  Gesellschaft."
Diese  grauenvollen  Tatsachen  sind  Argumente  von  ungeheurer,
durchschlagende  Kraft  für  die  Fortbildung  des  Rechts  des  Kindes.
Für  den  Schutz  der  Kinder  vor  den  sic  bedrohenden  Gefahren
frühzeitiger  Prostitution  kommen  in  erster  Linie  folgende  Maßnahmen ­
  in  Frage:
1.  die  Begründung  eines  öffentlich-rechtlichen  Vormundschaftsinstituts, ­
  das  aus  Gemeindeverwaltungsbeamten,  Berufspädagogen
und  Medizinern  gebildet  wird;
2.  die  Schaffung  eines  sozialfortschrittlichen  Fürsorgeerziehungs-'
  gesetzes  und  die  Errichtung  von  öffentlichen,  von  pädagogischen  Fachleuten ­
  geleiteten  Fürsorgeerziehungsanstalten.
I.  Die  Begründung  b  e  r  u  f  s  v  o  r  m  u  n  d  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  r
und  sozialpädagogischer  Körperschaften.
Mit  feurigen  Zungen  schreit  vor  allem  das  heutige  Bormuudschaftswesen
  nach  Reform.
Welche  unendliche  Menschenliebe  und  welch  hohes  Verantwortlichkeitsgefühl ­
  erfordert  das  Amt  eines  Vormundes  I  Und  zu  diesem
Amt  werden  vielfach  die  ersten  besten  Personen,  gegen  die  vom
sittlichen  Standpunkte  aus  gerade  nichts  einzuwenden  ist  •—  man
verzeihe  den  Ausdruck  —,  abkommandiert!  Für  die  Qualifikation
derartiger  Pflichtvormünder  für  ihren  verantwortungsvollen  und
schwierigen  Erzieherposten  ist  folgende  Begebenheit,  die  Zelle  in
seinem  Schriftchen  über  die  „Reform  der  Vormundschaftsgesetz-
        <pb n="93" />
        *j4

gcbung"  erzählt,  besonders  lehrreich.  Auf  den  Stadtrat  Zelle  redete
eiries  Tages  der  Vorsteher  eines  Berliner  Stadtbezirkes,  der  soeben
bei  seiner  Fürbitte  für  die  Weihnachtsbescherung  armer  Kinder  0on
einem  sehr  wohlhabenden  Manne  abschlägig  beschieden  war,  lebhaft
und  erregt  ein.  „Der  Mann  hat  kein  Herz,"  sagte  mein  Bezirksvorsteher, ­
  „aber  cs  soll  ihm  eingetränkt  werden;  die  nächste  Vormundschaft ­
  kriegt  kein  anderer  als  er,  mindestens  sechs  Kinder."
Kein  Herz  •—  und  doch  Vater-  und  Erziehersorgen  für  sechs  arme
verwaiste  Kinder!
Wir  berufen  für  uneheliche,  verwaiste,  vaterlose  und  verlassene
Kinder  einen  Vormund.  Mit  einer  elterlichen  Sorgfalt  wollen  diese
Kinder  körperlich  und  geistig  abgewartet  werden.  Die  Ernährung
und  Erziehung  derselben  erfordert  vielfach  beträchtliche  Ausgaben.
Womit  sollen  sie  gedeckt  werden?  Soll  der  Vormund  etwa,  dem
das  Amt  vielfach  gegen  seinen  eigenen  Wunsch  und  Willen  aufgebürdet ­
  wurde,  in  die  eigene  Tasche  greifen  und  Erziehungs-  und
Ernährungskosten  für  das  vaterlose  Kind  auslegen.  Ist  die  Obervormundschaftsbehörde, ­
  das  Amtsgericht,  etwa  mit  großen  Mitteln
ausgerüstet  worden,  um  dem  vaterlosen  Kinde  die  Wege  zu  seinem
Fortkommen  zu  öffnen?  Ist  der  Vormund  ferner  mit  den  erforderlichen ­
  geistigen  und  sittlichen  Eigenschaften  ausgestattet,  um  die
schwierige  pädagogische  Aufgabe  lösen  zu  können,  ein  armes,  der
Vaterliebe  entbehrendes  Kind  in  die  richtigen  Erzichungsbahnen
zu  leiten  und  es  ein,er  Zukunft  zuzuführen,  zu  der  es  seine  innere
Begabung  bestimmt  hat?
Mit  Mühe  und  Not  sind  heute  von  den  öffentlichen  Gewalten
die  notwendigsten  Kosten  für  die  Erziehung  der  bevormundeten
Kinder,  für  die  sich  keine  alimcntationspflichtigen  Väter  verwenden,
zu  erlangen.  Als  Vormünder  figurieren  heute  die  ersten  besten
Kleinbürger  mit  sehr  begrenztem  geistigen  Horizont.
Alle  diese  sich  uns  von  selbst  aufdrängenden  Fragen  deuten
schon  auf  die  wirkliche  Beschaffenheit,  auf  das  eigentliche  Wesen
eines  Instituts  hin,  das  die  Aufgaben  der  Vormundschaft  erst  richtig
lösen  kann.  Die  Vormundschaft  muß  in  die  Hände  eines  mit  öffentlichen ­
  Mitteln  ausgestatteten  Instituts  liegen,  das  von  pädagogisch
sachverständigen  Männern  und  Frauen  geleitet  wird,  und  das  durch
eine  ständige  Verbindung  mit  tüchtigen,  für  die  Kindererziehung
und  für  die  gewerbliche  Schulung  der  heranwachsenden  Jugend
geeigneten  Elementen  erst  wirklich  geordnete  Lebens-  und  Erziehungsbedingungen ­
  für  die  vaterlosen  Söhne  und  Töchter  unseres
Volkes  schaffen  kann.  Ein  derartiges  soziales  Institut  hätte
namentlich  die  Ansprüche  der  unehelichen  Kinder,  die  sie  an  ihre
Erzeuger  richten  können,  zu  vertreten.  Und  dieses  Institut,  das
sich  die  Verfechtung  der  Ansprüche  der  unehelichen  Kinder  zu  einer
seiner  Hauptaufgaben  machen  dürfte,  würde  auch  in  der  Lage  sein,
stets  die  richtigen  und  die  am  schnellsten  zum  Ziele  führenden  Wege
einzuschlagen,  um  den  unehelichen  Vater  zur  Zahlung  der  Unter-
        <pb n="94" />
        Haltsmittel  für  fein  Kind  zu  verpflichten.  Die  Vormundschaftsbehörde ­
  mußte  natürlich  auch  da  ihre  Mittel  für  die  Erziehung
der  unehelichen  Kinder  fließen  lassen,  wo  die  Alimentationsforderungen ­
  des  Kindes  nicht  einzutreiben  sind.  Die  Vormundschaftsbehörde ­
  hätte  somit  das  Recht  des  Kindes  auf  eine  ordnungsmäßige ­
  Ernährung  und  Erziehung  zu  sichern.
Die  „Zentrale  für  private  Fürsorge"  in  Frankfurt  a.  M.  wandte
sich  an  die  Rektoren  der  Volksschulen  Frankfurts,  um  die  eigenartigen ­
  Lebens-  und  Erziehungsverhältnisse  der  unehelichen  schulpflichtigen ­
  Kinder  zu  erfassen.  Die  Resultate  dieser  Enquete  bearbeitete ­
  Dr.  Spann  in  seiner  trefflichen  Arbeit:  Problem  der  Fürsorge, ­
  Abhandlungen  der  Zentrale  für  private  Fürsorge  (Dresden,
Böhmert).  Unter  den  Feststellungen  Dr.  Spanns  haben  sozialpolitisch ­
  einen  besonderen  Wert  die  Daten  über  Alimentenzahluugeu
für  uneheliche  Kinder.  Es  erfolgte  in  66  Proz.  der  Fälle  überhaupt ­
  keine  Alimentationszahlung,  in  11,8  Proz.  eine  teilweise  und
nur  in  22,2  Proz.  der  Fälle  eine  regelmäßige.
Das  pflichtvergessene  Verhalten  leichtfertiger  und  sittlich  verlumpter ­
  unehelicher  Väter  bei  der  Tragung  der  Alimentationskosten
wird  heute  an  den  unehelichen  Kindern  gestraft.  Welch  ein  Hohn
auf  die  soziale  Gerechtigkeit  und  welch  eine  schwere  Versündigung
an  der  Zukunft  dieser  armen  unehelichen  Kinder!  Für  alle  Kinder,
gleichgültig  ob  sie  alimentiert  werden  oder  nicht,  hat  die  Vormundschaftsbehörde ­
  ihre  Mittel  einzusetzen.
Der  neuen  Vormundschaftsbehörde  wäre  jede  Geburt  eines
unehelichen  Kindes  mitzuteilen,  sowie  jeder  andere  Fall,  der  die
Uebernahme  der  Vormundschaft  notwendig  macht.  Die  Vormundschaftsbehörde ­
  würde  die  Unterstützungspslicht  der  Mutter  und  des
unehelichen  Vaters  sofort  regeln..  Die  Fürsorge  für  das  neugeborene ­
  Kind  würde  mit  dem  ersten  Lebenstage  desselben  beginnen.
Die  Vormundschaftsbehörde  hätte  zu  entscheiden,  ob  der  unehelichen
Mutter  das  Kind  dauernd  zur  Erziehung  zu  überlassen  oder  nicht
zu  überlassen  sei.  Die  Ausgaben  für  die  Erziehung  des  Kindes
werden  vorläufig  von  der  Behörde  vorgestreckt.  Es  tritt  somit
keine,  die  Existenz  des  Kindes  so  gefährdende  Verzögerung  in  der
Erhebung  der  Unterhaltsküsten  desselben  ein.
Die  „Zentrale  für  private  Fürsorge"  in  Frankfurt  a.  M„  die
schon  tu  vorbildlicher  Weise  als  Vormundschaftsbehörde  funktionierte
und  sich  die  Vormundschaft  über  zahlreiche  uneheliche  Kinder  übertragen ­
  ließ,  hat  die  Erfahrung  gemacht,  daß  bei  allen  Alimentations-Prozessen
  die  größte  ,Eile  geboten  ist.  Herr  Dr.  Klumker,  der
Direktor  der  „Zentrale  für  private  Fürsorge",  legte  seine  Erfahrungen ­
  über  dieses  Gebiet  der  Fürsorge  in  folgenden  Zeilen
fest:  „In  der  ersten  Zeit  nach  der  Geburt  ist  meist  noch  ein  persönliches ­
  Interesse  für  das  Kind  da,  so  daß  leichter  zu  einer  gerichtlichen ­
  Anerkennung  der  Vaterschaft  zu  veranlassen  ist.  Dazu  kommt,
daß  alle  Beweismittel,  die  nötig  sind,  sich  nach  längerer  Zeit  viel
        <pb n="95" />
        96

schwerer  beschaffen  lassen,  als  gleich  nach  der  Geburt.  Von  Monat
zu  Monat  wird  die  Rechtslage  des  unehelichen  Kindes  schlechter
und  schlechter.  Hat  der  uneheliche  Vater  die  Vaterschaft  in  einer
öffentlichen  Urkunde  anerkannt,  so  darf  er  den  Einwand,  ein  anderer
habe  mit  der  Mutter  verkehrt,  nicht  erheben."  Die  Hauptsache
bleibt  immer  die  Nötigung  des  unehelichen  Vaters  zur  Anerkennung ­
  der  Vaterschaft.
Die  Vormundschaftsbehörde  könnte  unter  Umständen  die
Alimentationsgelder  auch  an  eine  Mutterschaftsvcrsicherung  abführen, ­
  deren  Begründung  wir  namentlich  im  Interesse  der  ledig
Gebärenden  warm  empfehlen.  Die  vorgeschrittenen  Sozialpolitiker
suchen  heute  mit  emsigem  Fleiße  Versicherungseinrichtungen  auszubauen, ­
  um  die  Existenz  des  Arbeiters  gegen  alle  Fährnisse  möglichst
zu  befestigen.  '  Die  bestehenden  Vcrsicherungseinrichtungen  greifen
bereits  über  das  Einzeldasein  des  Proletariers  hinaus  und  suchen
seine  gesamte  Familie  zu  umspannen.  In  der  Krankenversicherung
leuchten  die  Grundlagen  für  eine  Versicherung  der  Familie  im
Krankheitsfälle  auf.  Die  Unfallversicherung  setzt  die  Hinterbliebenenrente ­
  für  die  Frau  und  Kinder  des  tödlich  Verunglückten
fest.  Die  uneheliche  Wöchnerin  genießt  die  Wöchnerinnenunterstützung. ­
  In  der  Wöchncrinncuunterstützung  regen  sich  die  ersten
Anfänge  für  eine  Versicherung  der  Mutterschaft  überhaupt.
Eine  Mutterschaftsversicherung  wird  die  Gruppe  der  Mädchen
vor  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  retten,  die  sich  die  Kosten  für  die
Ernährung  ihres  unehelichen  Kindes  heute  auf  der  Straße  suchen
müssen.  Die  Mutterschaftsvcrsicherung  befestigt  und  erweitert
übrigens  das  materielle  Fundament  für  das  neue  soziale  Recht  des
Kindes.
Der  Weg,  an  die  Stelle  der  Einzelvormundschaft  die  berufliche
Kollektivvormundschaft  zu  setzen,  ist  bereits  von  der  Stadt  Leipzig
beschritten  worden.  Diese  wird  nach  Dr.  Ottomar  Spann  beruflich
von  einer  hierzu  bestellten,  an  der  Spitze  des  Ziehkinderamtes
stehenden  Amtsperson  ausgeübt.  „Sie  besteht  darin,  daß  das  Ziehkinderamt ­
  von  Hause  aus  Vormund  jedes  unehelichen  Kindes  ist,
das  dort  geboren  wird  und  sich  in  fremder  Pflege  befindet.  Jeder
uneheliche  Vater  wird  von  dem  Generalvormund  unmittelbar  nach
der  Niederkunft  der  Mutter  —  bisweilen  schon  vorher  —  zur  Anerkennung ­
  der  Vaterschaft  und  zur  Zahlung  der  Alimente  herangezogen ­
  beziehungsweise,  wenn  er  dieselbe  verweigert,  sofort
gerichtlich  belangt."  Leider  wird  mit  Beendigung  des  Säuglingsalters, ­
  günstigenfalls  bei  Beginn  der  Schulpflicht,  in  allen  Städten,
in  denen  die  Generalvormundschaft  (bezw.  „Kollektivvormundschaft")
eingeführt  ist,  vom  Generalvormund  das  Amt  der  Vormundschaft
niedergelegt.
Nach  dem  Verwaltungsbericht  über  das  Armenwesen  der  Stadt
Leipzig  übte  im  Jahre  1902  der  Stadtrat  Hentschel  das  Amt  eines
Generalvormundes  über  3441  Kinder  des  Ziehkinderamtes  aus.  In
        <pb n="96" />
        vielen  Fällen  glückte  dem  Generalvormund  die  Heranziehung  der
unehelichen  Väter  zum  Unterhalt  ihrer  Kinder.  Im  Jahre  19N1
zahlten  die  Väter  für  1821  von  2960  Kindern.  Im  Jahre  1902
trugen  allein  durch  die  Vermittelung  des  Ziehkinderamtes  660
Väter  zum  Unterhalt  der  Kinder  bei,  und  für  88  Kinder  wurde
der  Unterhalt  aus  den  Zinsen  der  vom  Vater  gezahlten  Abfindungssumme ­
  bestritten.
Die  Begründung  einer  von  sozialpädagogisch  und  sozialmedizinisch ­
  gebildeten  Elementen  zusammengesetzten  Berufsvormundschaftsbehörde ­
  scheint  uns  von  grundlegender  Wichtigkeit  für
die  Prophylaxe  der  Prostitution  zu  sein.  Wir  suchten  daher  unsere
Ansichten  über  das  Institut  der  Berufsvormundschaft  dadurch  zu
klären,  daß  wir  sozialpädagogisch  geschulte  Männer,  wie  den  Herrn
Dr.  Klumker,  den  Direktor  der  „Zentrale  für  private  Fürsorge"  in
Frankfurt  a.  M.,  um  ihre  Ansichten  über  die  Berufsvormundschaft
befragten.  In  bereitwilligster  Weise  legte  uns  Dr.  Klumker  seine
Meinung  über  die  Berufsvormundschaft  in  folgenden  Zeilen  dar:
„1.  Die  Berufsvormundschaft  darf  nicht  mit  dem  frühesten
Alter  (6  Jahre  etwa)  abschließen,  sondern  muß  gerade  die  Berufsbildungszeit, ­
  also  nach  der  Schulentlassung,  mitumfassen,  da  hier
die  Wurzeln  für  die  starke  Kriminalität  der  Unehelichen  zu  suchen
sind.  Soll  aber  die  Berufsvormundschaft  iü  der  Berufsbildung
etwas  erreichen,  so  müssen  die  öffentlichen  Mittel  auch  zu  Ausbildungszwecken ­
  flüssig  gemacht  werden.  Ich  befürchte,  daß  aber
das  sehr  schwer  halten  wird  und  vielleicht  erst  auf  dem  Umwege
zu  erreichen  ist,  daß  der  Staat  oder  die  Gemeinden  überhaupt
größere  Mittel  für  die  Berufsbildungszwecke,  Lehrwerkstätten  und
dergleichen  auswerfen  und  alle  Jugendlichen  nach  der  Richtung
fördern.  Das  halte  ich  übrigens  für  den  einzigen  Weg,  gegen  die
sogenannte  wachsende  Kriminalität  der  Jugendlichen  etwas  wirksames ­
  zu  tun.
2.  In  diese  Fragen  spielen  viele  Fragen'  der  Familienrechte
hinein.  Die  elterliche  Gewalt  wird  auch  vom  Bürgerlichen  Gesetzbuch ­
  noch  viel  zu  sehr  als  ein  Recht  der  Eltern  angesehen,  in
das  man  nur  bei  ihrem  Verschulden  eingreifen  darf.  Auf  diese
Weise  kommt  das  Interesse  der  Kinder  sehr  häufig  zu  kurz.  Was
das  Fürsorgeerziehungsgesetz  in  Preußen,  das  schlecht  genug  ausgefallen ­
  ist,  versucht,  ist  gänzlich  ungenügend,  um  wirklich  vorbeugend
zu,  wirken,  d.  h.  da  einzugreifen,  wo  die  Verwahrlosung  noch  nicht
eingetreten  ist.  Wir  müssen  dahin  kommen,  daß  die  Gesamtheit
in  viel  stärkerem  Matze  sich  verpflichtet  fühlt,  für  die  Erziehung
und  Ausbildung  aller  ihrer  jugendlichen  Glieder  zu  sorgen  als
bisher.  Der  entscheidende  Punkt,  ob  der  Staat  oder  die  Gemeinde
für  ein  Kind  eingreifen,  es  den  Eltern  nehmen  soll,  oder  sonst  die
elterliche  Gewalt  beschränken  soll,  darf  nicht  der  sein,  ob  die  Eltern
ein  Verschulden  trifft,  sondern  ob  es  im  Interesse  des  Kindes
geboten  ist.  Wir  haben  einzelne  kleine  Ansätze  nach  der  Richtung;
        <pb n="97" />
        98

aber  gerade  so  wie  in  dem  ganzen  Schulunterricht  der  Staat  nicht
nach  Schuld  oder  Nichtschuld  der  Eltern  fragt,  sondern  einen  gewissen
Unterricht  erzwingt,  ähnlich  wird  es  auch  bei  der  ganzen  Erziehung
sein  müssen.  Das  sind  freilich  sehr  schwierige,  auch  politisch  nicht
ganz  leicht  zu  lösende  Fragen,  aber  sie  sind  viel  brennender,  als
die  große  Öffentlichkeit  ahnt.  In  den  drei  Jahren,  in  denen  ich
jetzt  manchmal  ausschließlich  solche  Fragen  bearbeitete,  habe  ich  eingesehen, ­
  daß  die  Schwierigkeiten  im  Bürgerlichen  Gesetzbuch  und
seiner  Auffassung  selbst  liegen,  die  den  schwachen  und  unvernünftigen
Eltern  gegenüber  gar  keine  Handhaben  gibt."
Die  von  uns  geforderte  Begründung  eines  öffcntlichen-rechtlichen
  Instituts  der  Berufsvormundschaft  müßte  in  innigster  Verbindung ­
  mit  der  Organisation  einer  Inspektion  über  die  Lebens-Verhältnisse
  der  Kinder  selbst  stehen.  Eine  öffentlich-rechtliche  Jnspektionseinrichtung
  nach  dem  Muster  der  englischen  „Gesellschaft  zur
Verhinderung  der  Grausamkeiten  gegen  Kinder"  ließe  sich  Wohl
leicht  an  die  Lehrerkörperschaften  der  heutigen  Volksschulen  anschließen. ­

Schon  heute  erfüllt  der  deutsche  Lehrer  das  wichtige  sozialpolitische ­
  Amt  eines  Uebcrwachers  des  Kinderschutzgesetzcs.  Er  vor
allem  kann  in  dem  täglichen  Verkehr  mit  den  Schulkindern  ferner
Klasse  die  Verstöße  gegen  das  Kinderschutzgesttz  feststellen.  Die
Inspektion  des  Lehrers  über  die  häuslichen  Erziehungsverhältnisse
der  Kinder  würde  sich  bequem  an  das  schon  bestehende  sozialpolitische
Ueberwachungsamt  des  Lehrers  angliedern  lassen.
Die  Schule  ist  in  der  Neuzeit  in  einen  tiefgehenden  sozialen
Umwälzungsprozeß  eingetreten:  sie  hat  unter  dem  Einfluß  der
modernen  Sozialpolitik  einen  ganz  neuen  sozialen  und  sozialhygienischen ­
  Aufgabenkreis  erhalten.  Der  Arzt  ist  im  Interesse  der
Gesundheit  der  Schulkinder  in  die  Schule  gerufen  worden.  Schüchtern
regt  sich  bereits  in  der  Schule  die  grundlegende  Frage  der  zweckmäßigen ­
  Ernährung  der  Schulkinder  auf  öffentliche  Kosten.
Mit  der  Erweiterung  des  sozialhhgienischen  und  sozialpolitischen
Wirkungskreises  der  Schule  wird  sich  der  Lehrer  in  einen  Sozialpädagogen ­
  wandeln  müssen.  Der  Lehrer  dringt  heute  schon  durch
die  Aufnahme  der  Semesterstatistik  in  die  Familien-  und  Berufsverhältnisse ­
  der  Eltern  ihrer  Schulkinder  ein.  Die  häuslichen
Lebensbedingungen  der  Kinder  erschließen  sich  ihm  sehr  leicht  im
täglichen  Umgang  mit  diesen  Kindern.  Jede  tiefgehende  Störung
iin  Leben  der  Kinder  prägt  sich  sofort  in  den  Schulleistungen  derselben ­
  aus.  Die  Lehrer  können  daher  leicht  die  Fälle  feststellen,
wo  die  Vormundschaftsbehörden  oder  andere  staatliche  und  kommunale ­
  Institute  mit  öffentlichen  Mitteln  im  Interesse  der  Erziehung ­
  der  von  ihren  Eltern  vernachlässigten  Kinder  einzugreifen
haben.  Namentlich  werden  sie  da  mitzuraten  und  mitzutaten
haben,  wo  den  Eltern  wegen  drohender  Verwahrlosung  der  Kinder
das  Erziehungsrecht  zu  nehmen  ist,  die  Kinder  zu  bevormunden  und
        <pb n="98" />
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in  öffentliche  Fürsorgeerziehungsinstitute  zu  überführen  sind.  Die
Entscheidung  über  öie  Erziehung  der  Kinder  müßte  dem  sachverständigen ­
  sozialen  Institut  der  Berufsvormundschaft  übertragen
werden.  Der  Amtsrichter,  der  heutige'  Obervormund,  ist  kein
Sozialpädagoge  und  unterhält  keine-  Fühlung  mit  öffentlichen  Erziehungsinstituten. ­
  Die  heutige  Obervormundschaft  dürfte  nur  die
Frage  der  Entziehung  der  väterlichen  Gewalt  entscheiden  und  als
Beschwerdeinstanz  in  allen  Fürsorgeerziehungsfällen  dienen;  die
praktischen  Erzichungsfragcn  selbst  sollten  nur  in  die  Hände  einer
sachverständigen  Lokalbehörde  der  Vormundschaft  gelegt  werden.
Gegen  das  Recht  des  Amtsrichters,  des  Obervormunds,  selbständig
über  die  besondere  Art  der  Erziehung  des  Zwangs-  oder  Fürsorgezöglings ­
  zu  befinden,  sprach  sich  schon  1897  der  „Zentralausfchuß
für  Innere  Mission"  in  einer  besonderen  Denkschrift  über  die
landcsgesetzliche  Regelung  der  Zwangcrzichung  aus.  Die  Amtsgerichtsbezirke ­
  sind  nach  Ansicht  der  Verfasser  der  Denkschrift  „zu
klein,  um  Erfahrungen  zu  sammeln,  die  Vormundschaftsdezernenten
wechseln  häufig;  im  allgemeinen  Pflegen  sie  zudem  aus  den  älteren
Richtern  entnommen  zu  werden,  denen  häufig  genug  die  Lust  zur
Initiative  abhanden  gekommen  ist.  Wie  der  Strafrichter  unter
den  heutigen  Verhältnissen  als  solcher  keinen  Einblick  in  den  Strafvollzug ­
  hat,  so  würde  dem  Vormundschaftsrichter  der  Zusammenhang ­
  nüt  dem  Anstaltsleben  fehlen,  ganz  abgesehen  davon,  daß
formale  juristische  Gesichtspunkte  häufig  genug  eine  verhängnisvolle
Rolle  spielen  werden."
Einer  öffentlich-rechtlichen  Vormundschaftsbehörde  muß  zur
Lösung  ihrer  großen  sozialpädagogischen  Aufgabe  an  verwahrlosten,
sittlich  gefährdeten  Mädchen  ein  großzügiges  Fürsorgeerzichnngsgeseh
  und  zahlreiche,  nach  pädagogischen  Gesichtspunkten  geleitete
Fürsorgeerziehungsanstalten  zur  Seite  stehen.
'II.'  Die  Neugestaltung  der  Fürsorgeerziehungs-Gesetzgebung.

Eine  ziemlich  umfangreiche  Gruppe  unserer  großstädtischen
Mädchen  wächst,  das  beweisen  die  furchtbaren  Ziffern  der  preußischen
Fürsorgcerziehungsstatistik,  in  so  entsetzlich  verkommenen  Verhältnissen ­
  auf,  daß  die  Ueberführung  dieser  Mädchen  in  die  Fürsorgeerziehung ­
  als  einzige  sozialpädagogische  Schutzmaßregel  gegen
das  Versinken  dieser  in  die  Prostitution  verbleibt.  Das  preußische
Fürsorgeerziehnngsgesetz  erfüllt  den  sozialen  Zweck,  die  strauchelnden
großstädtischen  Mädchen  vor  der  Verwahrlosung  zu  schützen,  nur  in
ganz  unvollkommener  Weise.  Noch  weniger  aber  genügen  die  bestehenden ­
  Fürsorgeerziehungsinstitute  den  pädagogischen  Anforderungen, ­
  die  eine  wirkliche  Rettung  der  Mädchen  aus  den  Verführungen ­
  der  großstädtischen  Prostitution  gebieterisch  heischt.
Das  preußische  Fürsorgeerziehnngsgesetz  tritt  in  den  Fällen  ein,
in  denen  zur  Verhütung  der  Verwahrlosung  Minderjähriger  die
        <pb n="99" />
        100

Voraussetzungen  der  §§  1666  und  1888  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches ­
  gegeben  sind:
§  1666.
Wird  das  geistige  und  leibliche  Wohl  des  Kindes  dadurch  gefährdet, ­
  dah  der  Vater  das  Recht  der  Sorge  für  die  Person  des
Kindes  mißbraucht,  das  Kind  vernachlässigt  oder  sich  eines  ehrlosen
oder  unsittlichen  Verhaltens  schuldig  macht,  so  hat  das  Varmundschaftsgericht ­
  die  zur  Abwendung  der  Gefahr  erforderlichen  Maßregeln ­
  zu  treffen.  Das  Vormundschaftsgericht  kann  insbesondere
anordnen,  daß  das  Kind  zum  Zwecke  der  Erziehung  in  einer  geeigneten ­
  Familie  oder  in  einer  Erziehungsanstalt  oder  einer
Besserungsanstalt  untergebracht  wird.
8  1838.
Das  Vormündschaftsgericht  kann  anordnen,  daß  der  Mündel
zum  Zwecke  der  Erziehung  in  einer  geeigneten  Familie  oder  in  einer
Erziehungsanstalt  oder  Besserungsanstalt  untergebracht  wird.  Steht
dem  Vater  oder  der  Mutter  die  Sorge  für  die  Person  des  Mündels
zu,  so  ist  eine  solche  Anordnung  nur  unter  den  Voraussetzungen
des  8  1666  zulässig.
Auf  diesen  Paragraphen  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  fußend,
ordnet  das  preußische  Fürsorgeerziehungsgesetz  die  Ucberweisung
eines  Minderjährigen,  der  das  18.  Lebensjahr  noch  nicht  vollendet
Hatz  an  die  Fürsorgeerziehung  an:  1.  wenn  der  Minderjährige  eine
strafbare  Handlung  begangen  hat,  wegen  der  er  in  Anbetracht  seines
jugendlichen  Alters  strafrechtlich  nicht  verfolgt  werden  kann,  und  die
Fürsorgeerziehung  mit  Rücksicht  auf  die  Beschaffenheit  der  Handlung, ­
  die  Persönlichkeit  der  Eltern  oder  sonstigen  Erzieher  und  die
übrigen  Lebensverhältnisse  zur  Verhütung  weiterer  sittlicher  Verwahrlosung ­
  des  Minderjährigen  erforderlich  ist;  2.  wenn  die  Fürsorgeerziehung ­
  außer  diesen  Fällen  wegen  Unzulänglichkeit  der  erziehlichen ­
  Einwirkung  der  Eltern  oder  sonstigen  Erzieher  oder  der
Schule  zur  Verhütung  des  völligen  sittlichen  Verderbens  des  Minderjährigen ­
  notwendig  ist.
Die  Ueberführungskosten  des  Fürsorgezöglings  in  eine  Anstalt,
die  Beerdigungskosten  für  den  verstorbenen  Zögling,  Rückreisekosten
für  ihn  fallen  dem  Ortsarmenverbande  zur  Last.  Die  übrigen
Kosten  des  Unterhalts  und  der  Erziehung  sowie  der  Fürsorge  für
entlassene  Zöglinge  tragen  in  allen  Fällen  die  Kommunalverbände.
Die  Kommunalvcrbände  selbst  erhalten  aus  der  Staatskasse  einen
Zuschuß  in  Höhe  von  zwei  Dritteln  ihrer  Kosten  erstattet.
Die  Auslegung  des  Fürsorgeerzichungsgesetzes  durch  das  Königliche ­
  Kammergericht  hat  nun  der  Durchführung  dieses  Gesetzes  die
denkbar  engsten  Schranken  gesetzt.
Das  Kammergericht  zu  Berlin  betonte  nämlich  in  seiner  oft
zitierten  Entscheidung  vom  8.  Juli  1901,  daß  Kinder  der  Fürsorgeerziehung ­
  erst  überwiesen  werden  können,  wenn  alle  anderen  Matz-
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        101

nahmen,  welche  dem  Vormundschaftsrichter  zu  Gebote  stehen,  erschöpft ­
  oder  aussichtslos  sind.  Das  letzte  Erfordernis  mutz  aber,
wie  schon  die  Begründung  zum  Entwürfe  des  Gesetzes  ergibt,  gleichfalls ­
  gegeben  seist.  Denn  die  Zwangserziehung  soll  nur  im  äußersten
Notfall,  wenn  eben  alle  sonstigen  Mittel  versagen,  zur  Anwendung
gelangen.  Vom  Kammergericht  ist  in  mehreren  Entscheidungen  die
Auffassung  begründet  worden,  daß  die  Fürsorgeerziehung  nur  dann
einzutreten  habe,  wenn  die  dort  vorgesehenen  besonderen  erziehlichen ­
  Maßnahmen  mit  Rücksicht  auf  die  speziell  festzustellende  Erziehungsbedürftigkeit ­
  des  Kindes  erforderlich  sind,  und  daß  dagegen
die  Anwendung  8  1  Ziffer  1  ausgeschlossen  ist,  wenn  schon  die  bloße
anderweitige  Unterbringung  des  Minderjährigen  außerhalb  des
elterlichen  Hauses  zur  Verhütung  seiner  Verwahrlosung  genügt.
In  den  Entscheidungen  des  Kammergerichts  von  23.  September
1901,  18.  November  1901  und  21.  Mai  1902  ist  dann  immer  die
subsidäre  Natur  der  Fürsorgeerziehung  betont  worden.  Es  darf
die  Fürsorgeerziehung  dann  nicht  angeordnet  werden,  wenn  Maßnahmen ­
  aus  tz  1666  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  zur  Verhütung
der  Verwahrlosung  Minderjähriger  ausreichend  sind.  „Sind  dagegen," ­
  so  heißt  es  in  der  königlichen  .Kammergerichtsentscheidung
vom  24.  November  1902,  „die  auf  Grund  des  §  1666  dem  Vormunds ­
  chästsgericht  zu  Gebote  stehenden  Maßnahmen  nicht  durchführbar ­
  oder  zur  Verhütung  der  Verwahrlosung  nicht  geeignet,  so
hat  das  besondere  Mittel  der  durch  das  Gesetz  boin  2.  Juli  1900  geordneten ­
  Fürsorgeerziehung  einzutreten,  unter  dieser  Voraussetzung
erscheint  die  Fürsorgeerziehung  erforderlich.  Zunächst  müssen  also
die  allgemeinen,  sonst  für  diesen  Zweck  zu  Gebote  stehenden,  von  der
Fürsorgeerziehung  in  ihrer  Art  verschiedenen  Mittel  auf  ihre  Zulässigkeit ­
  und  Wirksamkeit  geprüft  werden;  sind  sie  zulässig  und
wirksam,  so  wird  die  Fürsorgeerziehung  dadurch  ausgeschlossen,  sind
die  Mittel  nicht  durchführbar  oder  ungeeignet,  so  tritt  die  anders
geartete  Fürsorgeerziehung  als  besonderes  Mittel  zur  Erreichung
des  gleichen  Zweckes  ein.  Das  spricht  der  Wortlaut  des
Gesetzes  klar  aus."
Das  Kammergericht  suchte  dann  am  8.  Juli  1901  eine  genaue
Grenze  zwischen  der  Armenpflege  und  der  Fürsorgeerziehung  zu
stecken.  Es  stellte  den  Grundsatz  auf:  die  Fürsorgeerziehung  ist  nicht
dazu  bestimmt,  die  den  Armenverbänden  gesetzlich  obliegende  Unterstützungspflicht ­
  auf  einen  anderen  Träger  abzuwälzen;  wo  die  gewöhnliche ­
  Unterstützungspflicht  der  Armenverbände  hinreicht,  um
der  Verwahrlosung  vorzubeugen,  darf  die  Fürsorgeerziehung  nicht
angeordnet  werden.
Der  westpreußische  Städtctag  protestierte  am  25.  und  26.  August
1902  gegen  die  Auslegung  des  Fürsorgeerzichungsgesetzes  durch  das
Kammergericht,  und  der  schleswig-holsteinische  Städtetag  ebenfalls.
Man  darf  aber  nicht  bei  der  Kritik  der  Kammergcrichtsentschcidungen
  vergessen:  das  preußischeFürsorgeerziehungsgesetz  selbst
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        102

ist  dem  Geist  und  Buchstaben  nach  viel  zu  eng  gefaßt,  um  die  Aufgaben ­
  einer  umfassenden  sozialen  Fürsorgeerziehung  verwirklichen
zu  können.  Das  Gesetz  vor  allem  bedarf  einer  tiefgreifenden
Reform.
Aber  noch'  eine  Schranke  wurde  der  Durchführung  des  Fürsorgeerziehungsgesetzes ­
  in  den  Weg  gestellt:  der  Hader  um  die  Kosten
der  Fürsorgeerziehung.
Der  unselige  Streit  um  die  Aufwendungen  für  die  erzieherischen
Fürsorgematznahmen  zwischen  den  Armenverbänden  und  Kommunalverbänden ­
  haben  den  ganzen  sozialen  Zweck  des  Fürsorgeerziehungsgesetzes ­
  gefährdet.  Die  Rechtsstreitigkeiten  der  Verbände  um  das
leidige  Zahlen  brachten  viele  Minderjährige  um  eine  geordnete
Erziehung  und  ließen  sie  der  Verwahrlosung  und  den,  Verbrechen
anheimfallen.  Die  erlahmte  Federkraft  des  Gesetzes  tritt  mit
Händen  greifbar  in  dem  Zurückgehen  der  Anträge  auf  Fürsorgeerziehung ­
  hervor.  Wir  lesen  z.  B.  in  den  Mitteilungen  der
„Statistik  für  die  Fürsorgeerziehung  Minderjähriger  usw.  für  1902"
aus  den  Jahresberichten  der  Oberpräsidenten  und  Kommunalverbände:
  „Infolge  der  bekannten  Rechtsprechung  des  Kammergerichts ­
  sehen  die  Gemeindebehörden  in  manchen  Fällen,  in  denen
die  Fürsorgeerziehung  tatsächlich  am  Platze  wäre,  von  der  Stellung
eines  entsprechenden  Antrages  in  der  Besorgnis  ab,  es  möchte  an
Stelle  der  Ueberweisung  zur  Fürsorgeerziehung  die  Unterbringung
aus  §  1660  Bürgerlichen  Gesetzbuches  angeordnet  werden  und  damit
eine  nichts  weniger  als  beabsichtigte  Belastung  des  Armenverbandes
eintreten."
Erst  eine  totale  Aenderung  des  Fürsorgeerziehungsgesetzes  kann
einen  wirklichen  Wandel  in  der  Fürsorgeerziehung  Preußens  in
die  Wege  leiten.
III.  Die  gründ  stürzende  Reform  der  Fürsdrgeerziehungsan
  st  alten.
Aber  nicht  nur  das  preußische  Fürsorgeerziehungsgesetz  harrt
dringend  einer  tiefgreifenden  Umgestaltung,  nein,  vor  allem  auch  der
ganze  Charakter  der  Anstalten,  denen  bisher  die  Erziehung  der
Fürsorgezöglinge  übertragen  wurdet
Durch  die  energische  Initiative  der  „Inneren  Mission"  der
evangelischen  Landeskirche  tvurde  in  den  Zeiten,  wo  Staat  und  Gemeinde ­
  noch  völlig  einer  sozialen  Auffassung  ihrer  Aufgaben  ermangelten, ­
  eine  ganze  Reihe  von  Rettungsnnstalten,  von  Magdalenen»
Heimen  usw.  zur  Erziehung  wirklich  verwahrloster  Kinder,  junger
und  erwachsener  Personen  geschaffen.  Nach  der  Vom  „Zentralausschus;
  für  Innere  Mission"  herausgegebenen  Statistik  haben  bis
zum  Jahre  1900  „27  127  Personen  die  Wohltat  eines  christlichen
Hauses  erfahren".
Die  von  der  „Inneren  Mission"  gegründeten  Rettungsanstalten
waren  durchweg  auf  die  Geschenke  frommer  Privatpersonen  angewiesen. ­
  Die  Anstalten  mußten  mit  sehr  spärlichen  Mitteln  Wirt-
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        103

schäften,  es  ruhte  daher  direkt  auf  ihnen  der  Zwang,  die  Kosten
für  die  Erziehung  ihrer  Zöglinge  durch  diese  selbst  aufbringen  zu
lassen.  Ein  streng  religiöser,  aber  immerhin  sich  in  den-Werken
der  Barmherzigkeit  betätigender  Geist  stand  an  der  Wiege  dieser
Rettungsanstalten-  Dieser  Geist  sah  mit  einer  gewissen  Grämlichkeit
auf  die  sinnlichen  Freuden  der  Welt  und  strafte  hart  jeden  außerehelichen ­
  Geschlechtsverkehr  als  eine  Unzuchtssünde-  Aus  den  Jahresberichten ­
  der  Magdalenenheime  dringen  oft  die  harten  Worte  des
eifernden  Buß-  und  Katechismuspredigers  an  unser  Ohr.  In  dem
18-  Jahresbericht  über  die  Tätigkeit  des  Magdalenenashls  von
Hannover  (1897)  wird  als  „höchstes  und  wichtigstes  Erziehungsmittel" ­
  das  Wort  Gottes  gepriesen-  „Denn  hier  hilft  kein  Kraut
und  Pflaster,  sondern  allein  das  Wort  Gottes,  das  alles  heilt-  Eben
darum  treiben  wir  das  Wort  Gottes  mit  ihnen-  ,  Wir  treiben  es  in
großer  Nüchternheit,  nicht  mit  Schwärmerei,  nicht  um  Tränen  zu
entlocken  .  -  -,  wir  treiben  Gottes  Wort  und  den  Katechismus  ganz
nüchtern,  aber  hoffentlich  so,  daß  es  geht  wie  ein  zweischneidiges
Schwert  durch  Mark  und  Bein."  Neben  dem  Katechismus  dient
die  „straffe,  stramme  Arbeit"  als  das  beste  Erziehungsmittel  für
die  geistige  und  moralische  Umkehr  der  Magdalenen-  Ueberarbeit
und  Katechismus!  Wir  lehnen  uns  grundsätzlich  gegen  ein  Erziehungssystem ­
  aus,  wie  es  in  den  vorhergehenden  Zeilen  zum
Ausdruck  kam.
Selbst  in  dem  „Rcttungshaus-Boten",  dem  Korrespondenzund
  Erziehungsblatt  für  das  Rettungshauswesen,  wird  die  teilweise
Ueberarbeit  der  Lehrer  und  Zöglinge  der  Rettungsanstalten  zugegeben: ­
  „Es  ist  leider,"  so  lesen  wir  im  Jahrgang  1892  des
„Rcttungshaus-Boten",  „eine  beklagenswerte  Tatsache,  daß  an
manchen  Rettungsanstalten,  besonders  in  kleineren,  deren  Kinderzahl ­
  20  nicht  erreicht,  der  Ackerbau  für  Hausväter  und  Kinder  übermäßig ­
  anstrengend  wird."  Die  Ueberarbeit  in  den  Rettungsanstalten
war  vielfach  durch  die  ganz  ungenügende  wirtschaftliche  Fundamentierung ­
  der  Rettungshäuser  bedingt.
Die  Gerechtigkeit  verlangt,  an  dieser  Stelle  freimütig  anzuerkennen, ­
  daß  die  von  der  „Inneren  Mission"  gegründeten  Anstalten ­
  wirklich  zuerst  etwas  für  die  innere  Aufrichtung  der  imglücklichen
  -Geschöpfe,  der  Prostituierten  taten,  und  daß  diese  Anstalten ­
  einen  nicht  so  ganz  unbeträchtlichen  Prozentsatz  von  Prostituierten ­
  einem  geordneten  bürgerlichen  Leben  wieder  zurückeroberten- ­
  Der  Schreiber  dieser  Zeilen  hat  dank  der  Zuvorkommenheit
  einiger  leitenden  Köpfe  der  „Inneren  Mission"  einen  Einblick
in  einige  hundert  Berichte  von  Rettungsanstalten  und  Magdalcnenasyle
  genommen,  und  er  konnte  aus  diesen  zahlreiche  Erfolge  in
der  Erziehungsarbeit  dieser  Anstalten  verzeichnen.  Wir  wollen  hier
nur  einige  Beispiele  anführen.  Das  evangelische  Magdalenenstist
für  die  Provinz  Schlesien  in  Lissa  erzog  nach  ihrem  Geschäftsbericht
für  das  Jahr  1890  im  Laufe  der  Fahre  etwa  537  Mädchen.  Von
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        104

diesen  wurde  nahezu  die  Hälfte  als  gebessert  entlassen.  Von  197  ehemaligen ­
  Zöglingen  des  Löwenberger  Rettungshauses  betrugen  sich
nach  eingehenden  Informationen  der  Hausleitung  118  sehr  gut,  und
über  48  wurde  nichts  Nachteiliges  bekannt.  Von  den  Entlassenen  des
evangelischen  Magdalenenasyls  „Bethesda"  bei  Boppard  wurden  in
den  ersten  10  Jahren  seiner  Tätigkeit  etwa  zwei  Fünftel  der  Mädchen
gerettet,  bei  zwei  Fünftel  war  das  Betragen  zweifelhaft,  ein  Fünftel
der  Mädchen  fiel  wieder  in  ihr  Lasterleben  zurück.
Wir  bringen  hier  diese  Tatsachen  mit  um  so  größerer  Freude
zum  Abdruck,  als  sie  beweisen,  daß  entschieden  die  Erziehungsarbeit
an  jungen  Prostituierten  nicht  zur  Unfruchtbarkeit  von  vornherein
verdammt  ist.  Selbst  die  nach  einseitigen  religiösen  Grundsätzen
geleiteten,  mit  ungenügenden  Lehrkräften  besetzten  und  mit  geradezu ­
  dürftigen  materiellen  Mitteln  ausgerüsteten  Anstalten  der
„Inneren  Mission"  wiesen  bereits  Erfolge  bei  der  Erziehung  der
Prostituierten  zu  einer  ehrlichen  Arbeit  und  zu  einem  redlichen
Lebenswandel  auf.  Was  werden  da  sozialfortschrittliche  pädagogische
Anstalten  leisten  können?
Wir  betonten  bereits  mit  großem  Nachdruck  die  Notwendigkeit
einer  grundstürzenden  Reform  der  bestehenden  Fürsorgeerziehungsinstitutc.
  Als  Schöpfung  eines  streng  religiösen  Geistes  trugen  diese
Anstalten  ein  einseitiges  religiös-kirchliches  Gepräge  an  sich,  sie
waren  mit  ihren  ungeschulten  Hausväterlehrkräften  zu  einer  grobkörperlichen
  Arbeitsausbeutung  gezwungen,  sie  wurden  direkt  wegen
ihrer  ärmlichen  Mittel  zu  einer  Knauserei  in  der  Beköstigung  ihrer
Zöglinge  und  zu  einer  gewerblichen  und  landwirtschaftlichen  Uebcrnrbeit
  derselben  gedrängt.
Der  Staat,  als  er  das  Fürsorgeerziehungsgesetz  schuf,  war  zunächst, ­
  da  er  auf  diesem  Gebiete  bisher  völlig  untätig  gewesen  war,
auf  die  Anstalten  der  „Inneren  Mission"  angewiesen.  An  diesen
Anstalten  mußte  aber  sofort,  wenn  sie  dem  großen  sozialen  Zweck
einer  wirklichen  Erziehung  verwahrloster  Mädchen  dienen  sollten,
eine  Reform  an  Haupt  und  Gliedern  vorgenommen  werden.
Ueber  die  Mehrzahl  dieser  Anstalten  prägte  der  Leiter  einer
großen  Erziehungsanstalt  das  Wort:
„Für  den  Strafzweck  fehlt  diesen  Anstalten  recht  viel,  für  den
unter  dem  Fürsorgegesetz  aber  ipimer  maßgebenden  Erziehungszweck ­
  fehlt  ihnen  nicht  viel  weniger  als  alles."
Die  Geldklemme  ist  diesen  Anstalten,  die  früher  nur  aus  freiwilligen ­
  Unterstützungen  ein  kümmerliches  Dasein  fristeten,  bis  auf
unsere  Tage  treu  geblieben.  Deshalb  vegetieren  sie  heute  noch  vielfach ­
  aus  der  Ueberarbeit  der  Kinder  und  jungen  Personen.  Der
Lehrer  Konrad  Agahd,  der  jüngst  der  gewerblichen  Kinderarbeit  in
den  Erziehungsanstalten  ein  besonderes  Buch  widmete,  schrieb  in
diesem  Buch  mit  Recht:  „Kein  Geld  in  der  Anstalt  —  Folge:  Geld
verdienen!  Geld  verdienen  —  Folge:  gewerblich  arbeiten.  Gewerblich ­
  arbeiten  —  Folge:  Teilarbeit,  mechanische  Arbeit,  Akkord-
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        arbeit,  lohnende  Arbeit  oder  Arbeit  um  jeden  Preis.  Wechsel  in
der  Beschäftigung  mutz  fehlen,  da  nur  der  Eingearbeitete  viel  schafft,
Arbeitserziehung  -  und  gewerbliche  Kinderarbeit  sind  diametrale
Begriffe."
Der  Erziehungszweck  in  diesen  Anstalten  weicht  vielfach  einer
durch  das  Kinderschutzgesetz  direkt  verbotenen  Ausbeutung  jugendlicher ­
  Kräfte!  Die  Erziehung  zur  Arbeitsfreudigkeit  und  die  planmäßige ­
  Entwickelung  der  körperlichen  und  geistigen  Fähigkeiten  der
Kinder  finden  bei  dem  Sortieren  von  Kaffee,  Linsen  und  Erbsen
für  fremde  kapitalistische  Unternehmer  keinen  Platz.  Das  Leben
dieser  Kinder  windet  sich  bei  einer  grau  langweiligen  Arbeit  freudlos
ab.  Ein  typisches  Bild  von  dein  düsteren,  in  den  Fürsorgeanstalten
oft  herrschenden  Leben  zeichnet  der  Lehrer  Agahd  mit  folgenden
Strichen:  Anstalt  N.  „Die  ganze  Zeit  autzer  den  Sonntagen  und
einer  halben  Stunde  der  Werktage  ist  mit  Schule  und  Arbeit  vom
Morgen  bis  Abend  ausgefüllt.  Auf  diese  Weise  ist  keine  Zeit  für
körperliche  Uebungen,  Spielen  und  andere  Zerstreuungen  übrig.
Man  sieht  selten  die  Knaben  spielen,  auch  hörte  ich  kein  einziges
Mal  ein  frisches,  herzliches  Lachen."
Gar  zu  einseitig  ist  die  Unterweisung  der  weiblichen  Fürsorgezöglinge ­
  bisher  gestaltet  worden.  Aus  dem  Munde  eines  geschulten
Leiters  einer  Fürsorgeanstalt  vernahm  ich  selbst  die  Klage»  datz  man
die  Mädchen  vielfach  nicht  einmal  in  genügender  Weise  in  die  Obliegenheiten ­
  eines  Dienstmädchens  einführt.  Man  stellt  die  Mädchen
an  die  .  riesige  Waschmaschine  der  Anstalt,  aber  man  bringt  ihnen
das  Waschen  selbst  nicht  bei.  Aber  wenn  auch  wirklich  die  Mädchen
in  der  gründlichsten  Weise  in  allen  Hausarbeiten  unterrichtet  sind,
so  können  sie  doch  eben'  nur  Dienstmädchen  werden.  Als  Dienstmädchen ­
  aber  drohen  ihnen,  den  schwankenden  Charakteren,  den  ehemaligen ­
  Fürsorgezöglingen,  die  ernstesten  sittlichen  Gefahren.
Gerade  die  Prostitution  wirbt  ja  in  der  Dienstbotenklasse  so  zahlreiche ­
  Rekruten.
Die  Ausgestaltung  des  Arbeitsunterrichts  in  den  Fürsorgeanstalten
  betreibt  bisher  nur  mit  Weitblick  und  Energie  der  Direktor
Platz  in  Zehlendorf.  Er  wird  wohl  kurz  über  lang  auch  die  schöne
Aufgabe  einer  planmäßigen  Schulung  der  Mädchen  für  bestimmte
Handwerksberufe  lösen.  Die  bisher  so  vernachlässigte  Ausbildung
der  Mädchen  in  einem  Handwerk  hält  Dr.  Hammer  in  seiner
Schrift:  „Zehn  Lebensläufe  Berliner  Kontrollmädchen"  mit  Recht
für  eine  bedenkliche  Lücke  in  unserer  Fürsorgeerziehung.  „Bei  aller
Anerkennung  für  die  mühevolle  und  oft  undankbare  Arbeit  der
geplagten  Erzieherinnen  in  Fürsorgeanstalten,"  so  schreibt  er,  „halte
ich  bei  der  Geringfügigkeit  der  bisherigen  Erfolge  den  Versuch,  auch
in  diesen  Anstalten  Erziehung  und  Unterricht  mehr  als  bisher
zu  vereinigen,  falls  man  überhaupt  daran  denkt,  auf  dem  bisherigen
Wege  der  Anstaltserbauung  zu  verharren,'  für  empfehlenswert.
Meistens  werden  zwei  Fahre  als  Mindestzeit  der  Einkerkerung  von
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        106

den  Mädchen  gefordert.  In  zwei  Jahren  läßt  sich  manches  Handwerk ­
  lehren  und  lernen.  Vielleicht  wird  einmal  der  Versuch  gemacht,
nährende  Handwerke  den  Mädchen  beizubringen  nach  Art  der  männlichen ­
  Handwerke,  z.  B.  Buchbinderei,  Buchdruckerei,  Schneiderei.  In
diesem  Falle  müßte  darauf  gehalten  werden,  daß  die  Mädchen  ein
Handwerk  vollständig.erlernen  .  .  bis  sie  sich  mit  dem  gelernten
Handwerk  selbst  ernähren  können."
Der  Kampfesruf  aller  aufrichtigen  Sozialpolitiker,  die  wirklich
die  verwahrlosten  Kinder  unseres  Proletariats  bor  dem  Absturz
in  den  Sumpf  der  Prostitution  retten  wollen,  muß  sein:  eine  grundstürzende ­
  Reform  unseres  Fürsorgcerziehungswesens.
Erfreulicherweise  ist  dieser  Ruf  schon  von  einem  kirchlich  denkenden ­
  ehemaligen  Geistlichen  erhoben  worden,  der  wie  kein  zweiter
die  bisherigen  Erziehungsanstalten  für  verwahrloste  Kinder  kennt:
von  Herrn  Plaß,  dem  Direktor  der  Erziehungsanstalt  „Am  Urban"
in  Zehlendorf.
Herr  Direktor  Platz  hat  ob  seines  Freimutes,  mit  dem  er  die
Erziehungsmethoden  der  bestehenden  Fürsorge-Erziehungsanstalten
geißelte,  die  heftigsten  Angriffe  von  seinen  Amtsbrüdern  erfahren.
Er  ließ  sich  durch  diese  Angriffe  nicht  von  dem  Reformwege,  den  er
mit  so  großer  Energie  betrat,  drängen.  Unermüdlich  arbeitet  er  an
der  Vervollkommnung  seiner  Erziehungsmethoden,  an  einer  Ausgestaltung ­
  des  Arbeitsunterrichtcs,  an  einer  Entwickelung  der
Arbeitsfreudigkeit  der  Kinder,  an  einer  Pflege  der  Phantasictätigkeit
der  Kinder,  au  einer  Kräftigung  der  Persönlichkeit  derselben.
Vor  wenigen  Monaten  hielt  der  Direktor  Platz  in  dem  Verein
Frauenwohl  einen  Vortrag  über  das  „soziale  Elend  der  Jugend  infolge ­
  mangelhafter  Fürsorge".  Ueber  seinen  Portrag  berichtete
der  „Vorwärts"  unter  anderem:
„In  seinen  Ansichten  über  die  Grundsätze,  nach  denen  die
Fürsorge-Erziehungsanstalten  geleitet  werden  müssen,  erwies  sich  der
Vortragende  als  einsichtiger  Pädagoge,  dessen  Standpunkt  sich  von
den  hergebrachten  Anschauungen  scharf  unterscheidet.  Er  vertrat
diesen  Standpunkt  besonders  nachdrücklich  in  seinem  Schlußwort,
nachdem  in  der  Diskussion  verschiedene  Einwendungen  gegen  einzelne
seiner  Ausführungen  gemacht  worden  waren.  Mit  Predigen,  sagte
er,  kann  man  keinen  Verwahrlosten  bessern.  Mit  Liebe  muß  man
die  Zöglinge  behandeln,  und  wenn  man  die  Verhältnisse  berücksichtigt,
die  sic  zu  dem  gemacht  haben,  was  sie  sind,  dann  wird  man  gerecht
gegen  sie  sein  und  sich  so  ihr  Vertrauen  erwerben.  Die  Fürsorge-Erziehungsanstalten
  sollen  nicht  den  Charakter  von  Gefängnissen
haben.  Keine  vergitterten  Fenster,  keine  Glasscherben  auf  der
Mauer,  keine  Aufseher  mit  Seitengewehren,  keine  Gummischläuche
als  Strafinstrumente,  keine  rohe  Behandlung  der  Zöglinge.  Durch
solche  Mittel  kann  niemand  gebessert  werden.  Wer  auf  solche  Weise
innerhalb  der  Anstalt  in  Zucht  gehalten  wird,  der  pflegt  gleich  wieder
in  seine  alten  Fehler  zurückzufallen,  sobald  er  die  Anstalt  verläßt.
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        107

Der  Vortragende  verwies  auf  die  unter  seiner  Leitung  stehende,  mit
etwa  180  Zöglingen  besetzte  Anstalt,  wo  die  van  ihm  vertretenen
Grundsätze  angewandt  werden.  Dort  übt  man  nicht  die  strenge  Zucht
in  hergebrachtem  Sinne,  sondern  man  erzieht  die  jungen  Leute  zur
Selbständigkeit,  und  man  geht  darauf  aus,  den  in  jedem  Menschen
vorhandenen,  unter  ungünstigen  Verhältnissen  entartenden  Trieb
nach  Lebensfreude  zu  veredeln.  Es  ist  deshalb  dafür  gesorgt,  daß  die
Zöglinge  in  der  Anstalt  Freude  finden  an  geselligen  Spielen.  Es
wird  musiziert,  gesungen,  Theater  gespielt  und  dergleichen  mehr.
Die  Zöglinge  haben  ihre  Vereine,  die  sie  selbst  verwalten.  Die  Verwaltung ­
  der  Anstalt  ist  zum  Teil  eine  konstitutionelle.  Die  Direktion
bildet  gewissermaßen  den  Bundesrat,  während  die  Zöglinge  das
Parlament  darstellen.  Auf  solche  Weise  werden  die  jungen  Leute
mit  gutem  Erfolge  zu  selbständigen  Menschen  erzogen,  und  der
Korpsgeist  wird  gepflegt.  Selten  kommt  es  vor,  daß  ein  Zögling  aus
der  Anstalt  entweicht,  woran  ihn  weder  Fenstergitter  noch  Glasscherben ­
  auf  der  Mauer  hindern.  Die  Entwichenen  kommen  meist
selbst  wieder  zurück,  und  dann  ist  es  nicht  die  Direktion,  welche  sie
zu  fürchten  haben,  sondern  die  Mißachtung  der  Anstaltsinsassen,  die
es  als  Verstoß  gegen  den  Korpsgeist  betrachten,  daß  einer  aus  ihren
Reihen  der  Anstalt  entweicht."
Am  26.  März  1905  ging  Herr  Direktor  Platz  sodann  nochmals
auf  seine  Grundgedanken  über  den  Ausbau  der  öffentlichen  und
privaten  Fürsorge  für  die  verwahrloste  Jugend  ein.  Er  betonte  in
dieser  Rede  nach  dem  „Vorwärts":
„Was  nun  die  Fürsorge-Erziehung  der  schon  Verwahrlosten  angehe, ­
  so  bedürfe  auch  diese  des  weiteren  Ausbaues.  Angesichts
mancher  Exzesse  von  Anstaltsinsassen  (Angriffe  auf  die  Leiter  usw.)
sollte  man  nicht  pharisäisch  nur  die  Zöglinge  selber  dafür  verantwortlich
  machen,  sondern  gcrcchterweise  fragen:  Ist  auch  die  Erziehungsmethode ­
  die  richtige  gewesen?  Tatsächlich  habe  man  sich
immer  noch  nicht  davon  ganz  frei  gemacht,  daß  die  verwahrloste
Jugend  nur  durch  Strafe  gebessert  werden  könne.  Dem  stellt  Redner
seine  Methode  entgegen,  durch  Liebe  und  Vertrauen  ein  Autoritätsverhältnis ­
  herbeizuführen,  indem  man  auf  die  Ideen  der  Zöglinge
eingehe  und  ihr  Interesse  beruflich  und  materiell  wahrzunehmen
suche.  Damit  hätte  er  selbst  bei  jugendlichen  Verbrechern  schon  die
schönsten  Erfolge  erzielt.  Er  fordere:  Bringt  Sonnenschein  und
Freude  in  die  Anstalt  hinein,  habt  Verständnis  für  die  Bedürfnisse
der  jugendlichen  Seele!  Eine  Erziehung  nach  der  Schablone  sei
darum  streng  zu  verwerfen.  Durch  scharfe  Maßnahmen  und  Unterdrückung ­
  alles  Persönlichen  werde  gerade  das  Gegenteil  einer
bessernden  Erziehung  bewirkt.  Redner  vertritt  das  Prinzip  einer
individualisierenden  Arbeitserziehung  gegenüber  der  in  vielen  Anstalten ­
  üblichen  wirtschaftlichen  Ausnutzung.  Er  kenne  Anstalten,
wo  den  ganzen  Tag  Holz  zerkleinert,  Steine  geklopft  oder  jahraus
jahrein  Bürsten  fabriziert  würden.  Aber  selbst  in  besseren  Anstalten
        <pb n="107" />
        108

werde  heute  noch  das  Wirtschaftliche  einer  auch  die  Neigungen  der
Zöglinge  berücksichtigenden  Arbeitserziehung  übergeordnet.  Das
müßte  aufhören.  .  .  .  Für  ältere  Zöglinge,  die  inöglichst  frei  unterzubringen ­
  seien,  empfiehlt  Redner  die  Schaffung  von  Zentralstellen
in  kleinen  Städten,  von  ioo  aus  der  Erzieher  in  seinem  Sinne  ihre
beruflichen  und  persönlichen  Interessen  wahrzunehmen,  z.  B.  sie  auch
vor  Ausbeutung  und  Ueberlastung  zu  schützen  hätte."
Mit  aller  Energie  muß  heute  der  sittlichen  Verwahrlosung  der
weiblichen  Jugend  vorgebeugt  werden.  Eine  Verbrecherin  zieht  unter
llmständen  eine  oder  mehrere  Generationen  von  Verbrechern  nach
sich.  Auf  einer  Konferenz  der  Landesdirektoren  am  12.  Oktober  1898
erläuterte  der  Landeshauptmann  von  Dziembowski  die  fortzeugende
Kraft  der  Verbrechen  an  folgendem  englischen  Beispiel:  Ein  englischer
Arzt  fand  1874  in  einem  Gefängnis  6  Verwandte,  deren  Ursprung
er  weiter  nachforschte.  Hierbei  ergab  es  sich,  daß  Anna  Tuke,  die
1740  geboren  ivurde  und  noch  im  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  als
Trinkerin  und  Vagabundin  lebte,  eine  Nachkommenschaft  von
834  Personen  hatte.  Von  709  Personen  wurden  die  Lebensverhältnisse ­
  genau  ermittelt.  Unter  diesen  waren  106  unehelich  geboren,
181  prostituierten  sich,  142  waren  Bettler,  64  saßen  in  Arbeitshäusern, ­
  76  waren  schwere  Verbrecher,  unter  ihnen  7  Mörder.  Diese
Familienmitglieder  hatten  im  ganzen  734  Jahre  hindurch  aus  öffentlichen ­
  Mitteln  gelebt  und  dem  Staat  und  den  Armenverbänden  ungefähr ­
  fünf  Millionen  gekostet.  Eine  ausreichende  Fürsorge  für  die
Nachkommenschaft  dieser  Trinkerin  hätte  wahrscheinlich  die  Springquclle
  zahlreicher  und  furchtbarer  Verbrechen  verstopft!
Sittliche  Verwahrlosung  der  weiblichen  Jugend,  Prostitution
■—  und  Verbrechen.  Das  ist  das  letzte  Glied  der  verhängnisvollen ­
  Kette  sittlicher  Verirrungen!
Die  in  England  energisch  durchgeführte  Zwangserziehung  jugendlicher ­
  Verwahrloster  hat  bereits  die  frühere  Hochflut  des  Verbrechens
zum  Sinken  gebracht.  In  England  und  Schottland  befanden  sich  in
Zwangserziehung  am  31.  Dezember  1901  in  den  sogenannten  Reformator!) ­
  Schools  4637  Knaben  und  Mädchen  und  in  den  Industrial
Schools  18  905  Knaben  und  Mädchen.  England  und  Schottland  greift
viel  energischer  mit  der  Zwangserziehung  durch  als  die  soziale
Monarchie  Preußen.  Es  wurden  allein  in  den  Industrial  Schools
im  Jahre  1900  24  718  Kinder  aufgenommen.  Im  ganzen  wurden
bis  31.  Dezember  1900  in  den  Industrial  Schools  128  067  Kinder
und  in  den  Reformatorh  Schools  68  136  Kinder  bis  zum  31.  Dezember ­
  1901  aufgenommen.  Es  wurden  zu  Gefängnisstrafen  verurteilt ­
  im  Jahre  1856  11  808  Knaben  unter  16  Jahren,  1899  dagegen ­
  nur  1286,  und  1856  2173  Mädchen  und  1899  nur  72  Mädchen.
Man  bestraft  die  jugendlichen  Verbrecher  nicht  mehr  in  so  großem
Umfange  wie  früher,  sondern  überweist  sie  der  Zwangserziehung.
Der  Einfluß  der  Zwangserziehungsschulen  wird  in  England  und
Schottland  von  dem  genauen  Kenner  dieser  Anstalten,  von  Herrn
        <pb n="108" />
        109

Dr.  Heinrich  Reicher,  in  seinem  sehr  instruktiven  Werk  „Die  Fürsorge ­
  für  die  verwahrloste  Jugend"  als  außerordentlich  günstig  bezeichnet. ­
  Beträchtlich  ging  übrigens  in  England  und  Wales  die  Zahl
der  erwachsenen  Verbrecher  herab:  von  175  360  im  Jahre  1882  auf
144  964  im  Jahre  1900.
Mehr  soziale  Fürsorge-Erziehung  der  weiblichen  Jugend  —
weniger  Fälle  von  Prostitution  und  Verbrechen!
Mit  großen  Schwierigkeiten  ist  die  Loslösung  der  jungen  und
erwachsenen  Mädchen  nnd  Frauen  aus  der  festen  Umklammerung
der  Prostitution  verknüpft.  Wir  legen  daher  den  ganzen  Schwerpunkt ­
  des  Kampfes  gegen  die  Prostitution  in  prophylaktische  Maßnahmen, ­
  in  Maßnahmen,  die  unsere  sittlich  gefährdeten  großstädtischen ­
  Mädchen  von  dem  ersten  Schritt  zur  Preisgabe  ihres
Körpers  zurückhalten.
Die  sterbende  „Verlorene",  deren  Tagebuch-Aufzeichnungen  so
hell  manche  Seite  des  komplizierten  sozialen  Prostitutionsproblems
beleuchten,  legt  die  Summe  ihrer  Lebenserfahrungen  in  den  Gedanken ­
  der  Begründung  eines  Kinderheims  hinein.  Und  über
ihrem  frischen  Grabe  ertönt  der  laute,  schmerzvolle  Seufzer:  „Gott
bewahre  unsere  Kinder."
Eine  weitherzige  Kinderfürsorgc  bewahrt  vor  allem  unsere
Kinder  vor  dem  Hinabgleiten  in  den  Sumpf  der  Prostitution.

9.  Kapitel.
Staatliche  lind  kommunale  Zufludjts*  und  Crziefyungsitätten
für  erwachsene  Prostituierte.
Motto:  Die  Prostitution  wirkt
übersättigend,  und  es  handelt  sich
für  sehr  viele  Dirnen  nicht  darum,
ob  sie  aus  diesem  Stande  wieder
heraus  wollen,  sondern  ob  sie  aus
ihin  heraus  können.
Dr.  S.  Hupps:  „Der  Hauptbestandteil
im  sozialen  Defizit  von  Berlin."
Die  tolle,  abenteuerliche  Welt  der  feinen  großstädtischen  Prostitution ­
  übt  auf  das  heiße  Blut  der  jungen  Dirnen  einen  eigenartigen ­
  Zauber  aus.  Schäumender  Alkohol  und  prickelnde  Tanzmusik
erhitzen  bis  zur  Rotglut  die  jungen  Sinne.  Die  „Verlorene",-die
uns  in  ihrem  „Tagebuch"  ein  Dokument  zur  Erkenntnis  des  Seelenlebens ­
  der  Dirne  schenkte,  hat  in  den  Tagen,  wo  sie  fast  schon  völlig
der  Straße  entrückt  war,  noch  den  machtvollen,  berückenden  Reiz
empfunden,  der  von  den  lebenglühenden  Tummelplätzen  der  Halb-
        <pb n="109" />
        —  110  —
Welt  oft  ausgeht.  Sie  betritt  mit  einem  Wiener  Schriftsteller  einen
Tanzsaal,  in  dem  sich  die  Demimonde  Wiens  einer  ausgelassenen,
alkoholdurchhauchten  Lustigkeit  hingibt.  In  der  Atmosphäre  schwülheißer ­
  Sinnlichkeit  spürte  die  „Verlorene",  wie  sie  in  ihrem  Tagebuche ­
  schreibt,  etwas  in  sich,  was  sie  nicht  anders  als  etwas  „Heimatliches" ­
  bezeichnen  kann.  „Das  Gefühl  meiner  Zugehörigkeit  zu
dieser  Welt  machte  sich  in  mir  bemerkbar  und  verursachte  mir  eher
eine  Art  Wohlbefinden  denn  Unbehagen.  Ich  glaube  wirklich,  wer
einmal  diese  Luft  atmete,  dem  setzen  sich  ihre  Bazillen  ins  Blut  wie
eine  Krankheit,  die  niemals  ausheilt,  die  immer  wieder  herausbricht." ­

Und  doch  auch  diese  „Verlorene"  hat  nach  einer  rettungverheitzendcn
  Stimme  gelauscht  und  gelauscht,  die  sie  aus  dem
Straßenkote  empor  zu  einer  neuen  ehrlichen  Existenz  rief.  „Ich
kenne  jetzt,"  so  schreibt  sie  einmal  in  ihrem  Tagebuche,  „unendlich
viele,  die  nur  von  der  Preisgabe  ihres  Körpers  leben,  denn  ich  weiß
ganz  sicher  und  bestimmt,  daß  sich  unter  Hundert  keine  fünf  befinden, ­
  die  nicht  mit  beiden  Händen  zugriffen,  wenn  sich  ihnen  eine
Gelegenheit  zur  Rückkehr  in  geordnete  Verhältnisse  böte.  Und  mit
recht  weist  die  „Verlorene"  bei  all  dem  aufdringlichen  Rummel  der
Wohltütigkeitsbazare  und  Humanitätstänzchen  der  Satten  auf  die
spärlichen  Strahlen  wirklicher  werktätiger  Nächstenliebe  hin,  die  in
die  äußerlich  wohl  mit  frischen  Farben  zurechtgcschminkte  aber
innerlich  so  düstere  Welt  der  Prostitution  fallen.  „Wie  manche,"
so  ruft  sie  aus,  „würde  sich  gern  „retten"  lassen.  Freilich  nicht  durch
Besserungsanstalten  und  Stadtmissionen,  immer  von  oben  herab,
von  dem  Kirchturm  her  überlegenen  Moral:  „Ich  danke  dir  Gott,
daß  ich  nicht  bin  wie  andere  -—  -—"  und  so  weiter.
Viele,  viele  Dirnen  schreien  heute  aus  tiefster  Not  nach  Rettung,
aber  ihre  Stimmen  dringen  nicht  bis  in  die  Säle  der  gesetzgebenden
Versammlungen,  der  staatlichen  und  kommunalen  Verwaltungskörperschaften. ­

Nach  wenigen  Unglücklichen  greift  heute  erst  der  Arm  des
Gesetzes.
Durch  das  preußische  Fürsorge-Erzichungsgesctz  öffnen  sich  in
vielen  Fällen  den  jugendlichen  Prostituierten  unter  18  Jahren  die
Pforten  der  Fürsorge-Erziehungsanstalten.  Am  11.  September  1802
erließ  der  preußische  Minister  des  Innern  über  die  sittenpolizeilichc
Kontrolle  und  die  Fürsorge-Erziehung  der  sich  prostituierenden
Minderjährigen  folgende  Verordnung:  1.  Machen  sich  minderjährige
weibliche  Personen  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  verdächtig,  so  ist  an
die  Eltern  oder  die  Vormünder  die  Aufforderung  zu  richten,  dem
unsittlichen  Treiben  Einhalt  zu  tun.  2.  Bleibt  diese  Aufforderung
erfolglos,  so  ist  bei  Minderjährigen  unter  18  Jahren  auf  Grund  des
Gesetzes  vom  2:  Juli  1900  der  Antrag  auf  Fürsorge-Erziehung  durch
die  dazu  berechtigten  und  verpflichteten  Behörden  (8  4  des  Gesetzes)
zu  stellen.  Die  sittenpolizeiliche  Kontrolle  darf  erst  angewendet
        <pb n="110" />
        werden,  wenn  das  Vormundschaftsgericht  die  Anordnung  der
Fürsorge-Erziehung  abgelehnt  hat  und  die  dagegen  eingelegte  Beschwerde ­
  erfolglos  geblieben  ist.  3.  Bei  Minderjährigen  über
18  Jahren  ist,  wenn  die  an  die  Eltern  oder  Vormünder  gerichtete
Aufforderung  erfolglos  bleibt,  die  Verhängung  der  sittenpolizeilichen
Kontrolle  zwar  zulässig,  es  ist  aber  unverzüglich  dem  Vormundschaftsgericht ­
  unter  Mitteilung  der  an  die  Eltern  oder  Vormünder  gerichteten ­
  fruchtlosen  Aufforderung  und  der  sonstigen  bei  der  Polizeibehörde ­
  vorhandenen  Vorgänge  von  der  Sachlage  Kenntnis  zu  geben,
um  dessen  Einschreiten  unter  den  Voraussetzungen  der  §§  1606  oder
1838  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  herbeiführen."
Es  sollte  die  polizeiliche  Reglementierung  überhaupt,  namentlich
aber  die  der  minderjährigen  Prostituierten  beseitigt  werden.  Ferner
müßte  das  Fürsorge-Erziehungsgesetz  in  dem  Punkt  eine  Abänderung
erfahren,  daß  die  Fürsorge-Erziehung  über  alle  minderjährigen
Prostituierten  bis  zum  21.  Jahre  verhängt  werden  kann,  wenn  die
neu  gestaltete,  öffentlich-rechtliche,  sozialpädagogische  Vormundschaftsbehürde
  diese  Verhängung  im  erzieherischen  Interesse  dieser  Prostituierten ­
  für  notwendig  erklärt.
Was  soll  aber  ans  den  großjährigen  Prostituierten  werden?
Wirft  ihnen  die  organisierte  Gesellschaft,  der  Staat  oder  die  Gemeinde, ­
  gar  keine  Rettungsleine  zu?
Der  erwachsenen  Prostituierten  erbarmten  sich  bisher  nur  die
religiösen  Gesellschaften.  Werfen  wir  nur  nochmals  einen  Blick  auf
die  Rettungsarbeit  der  evangelischen  Asyle,  Frauenheime,  Magdalenenstifte
  und  Zufluchtsstätten,  die  im  wesentlichen  von  der
„Inneren  Mission"  begründet  wurden.  Leider  können  wir  aus  der
Zusammenstellung  der  Pfleglinge  der  Anstalten  nicht  die  großjährigen
  Prostituierten  von  den  minderjährigen  trennen.  Wir
bringen  trotzdem  diese  Zusammenstellung,  um  an  der  Hand  der
großen  Ziffern  der  Pfleglinge  der  Anstalten  die  Notwendigkeit  eines
Eingreifens  von  Staat  und  Gemeinde  im  Interesse  der  Prostituierten
zu  erweisen.
Vor  uns  liegt  ein  Verzeichnis  der  evangelischen  Asyle,  Fraucnheime
  und  Zufluchtsstätten  Deutschlands.  1  Es  waren  am  1.  Januar
1904  an  die  deutsche  evangelische  „Asyl-Konferenz"  54  Anstalten  mit
zusammen  2255  Pfleglingen  angeschlossen,  von  denen  1222  Fürsorgezöglinge ­
  waren.  In  den  Hauptanstalten  waren  vom  Tage  ihrer  Eröffnung ­
  an  aufgenommen:

Betharba,  Berlin  -  Neu  -  Weißensee  6041
Zufluchtsstätte  für  gefährdete  und  verirrte  Mädchen
Berlin  -  Friedenau  2179
Evangel.  Diakonissenhaus  und  Magdalenenstift  zu  Teltow  4090
Zufluchtsstätte  Frauenheim-Eppendorf  .......  1081
Magdalenen-Ashl  Brandenburg  862

Transport  .  .  14253
        <pb n="111" />
        112

Transport  .  .  14253
Zufluchtshaus  Sichar,  Plötzensec  873
Magdalencum  Hannover  860
Frauenheim  Hildesheim  1601
Asyl  und  Magdalenenstift  Kaiserslautern  1729
Elberfeld-Barmen,  Zufluchtshaus  in  Elberfeld  ....  1490
Cvangel.  Magdalenenstift  Deutsch-Lissa  1124

Sa.  21930
Seit  einigen  Jahren  betreibt  die  Heilsarmee  mit  der  ihr  eigenen
fanatischen  Energie  das  Rettungstyerk  an  den  „verlorenen  Töchtern"
des  Volkes.  Sie  errichtete  bisher  115  Rettungshäuser  für  gefallene
Mädchen.  „Durch  diese  Rettungshäuser  gingen  bis  heute  22  500
Frauen  und  Mädchen.  Von  dieser  Zahl  erwiesen  sich  nach  einer
Probe  von  drei  Jahren  zirka  70  Proz.  als  zufriedenstellend."
In  Deutfchland  begann  die  Heilsarmee  im  Oktober  1897  mit  der
Rettung  der  sich  prostituierenden  Mädchen  und  Frauen.  Gegenwärtig ­
  vollzieht  sic  die  Erziehungsarbeit  in  Deutschland  in  fünf
Rettlingshäusern,  und  zwar  hat  sie  je  1  in  Berlin,  Hamburg,  Köln,
Königsberg  und  Straßburg  errichtet.  Ueber  550  Mädchen  und
Frauen  fanden  in  diesen  Rcttungshäusern  Aufnahme.
Die  bekannte  Schriftstellerin  Adele  Schreiber  unterzog  sich  vor
einiger  Zeit  der  an  Entbehrungen  und  Ehrenkränkuugen  so  reichen
Mission,  als  „Weltkind"  an  den  sozialen  Aufgaben  der  Heilsarmee
mitzuarbeiten.  Ihre  großen  Eindrücke  von  dieser  Tätigkeit  hat  sic
in  einer  lebensvollen  Skizze  in  der  „Frankfurter  Zeitung"  niedergelegt, ­
  die  die  charakteristische  Ueberschrift-  trägt:  „Als  Weltkind  bei
der  Heilsarmee".
Das  Rettungshcim  der  Heilsarmee  in  Berlin  liegt  in  einem
freundlichen  Garten  in  Friedenau.  Die  Leitung  des  Rettungsheims
wird  von  dem  Prinzip  der  Heilsarmee  beseelt:  „Nichts  durch  Zwang,
alles  durch  freiwillige  Hingabe  und  Liebe  erreichen".  Von  den
„Gefallenen"  dieses  Rettungsheims  schreibt  Adele  Schreiber:  „Lichtlos ­
  und  schmutzig,  wie  die  überfüllten  Wohnungen,  in  denen  die
armen  Sumpfpflanzen  heranwachsen,  ist  die  Vorgeschichte,  deren  Abschluß ­
  sie  hierher  führte.  „Gefallene"  nennt  man  sie.  Aber  konnten
sie  „fallen",  da  sie  nie  eine  Höhe  besaßen?"  Zwanzig  bis  fünfundzwanzig ­
  Mädchen  befinden  sich  in  dem  Asyl,  unter  ihnen  Mädchen
von  14,  15  Jahren,  die  schon  die  Stunde  der  Mutterschaft  hinter  sich,
haben".  Ein  14jähriges  Mädchen  teilte  mit  ihrem  16jährigen  Bruder
das  Bett  und  verkehrte  auf  der  gemeinsamen  Lagerstätte  mit  ihm
geschlechtlich.
In  dem  Rettungsheim  werden  die  Mädchen  sittlich  aufgerichtet
und  zur  Arbeit  erzogen.  „Es  herrscht,"  so  teilt  uns  A.  Schreiber  mit,
„kein  frömmelnder,  kalt  richtender  Ton  im  Hause,  Arbeit  und  herzliche ­
  Gemeinschaft  sollen  eine  Zukunft  aufbauen.  In  der  Wäscherei
und  Plätterei  können  stets  Kräfte  angelernt  und  beschäftigt  werden,
        <pb n="112" />
        8

113  -

auch  in  der  Schneiderftubc,  wo  die  blauen  Uniformen  und  die
Schuten,  deren  Material  aus  England  kommt,  angefertigt  werden.
Die  Erhaltung  des  Hauses  und  das  Kochen  wird  von  einigen  Mädchen
besorgt.  Um  für  müßige  und  ungeschickte  Finger  stets  eine  Arbeit  aus
Lager  zu  haben,  wird  die  Herstellung  eines  neuen  patentierten
Fleckenreinigers  aus  Hülsen  und  Woll-Läppchen  für  eine  Fabrik  betrieben. ­
  Tausend  Stücke  bringen  7,5g  Mark.  Auch  einige  kleine
Kinder  bis  zu  vier  Jahren  sind  in  dem  Heim  in  Pflege,  allgemeine
Lieblinge,  die  frohes  Leben  in  das  Bild  bringen.  .  .  .  Die  meisten
der  Schützlinge  werden  in  Dienststellen  untergebracht,  für  die  stets
Vakanzen  vorliegen,  ein  Beweis,  daß  man  die  Mädchen,  nach  ihrem
Aufenthalt  im  Heim  als  zuverlässig  schätzt."
Die  Heilsarmee  kann  aber  keine  vielseitigen  Menschen,  sondern
nur  einseitige  religiöse  Fanatiker  erziehen.
Tausende  von  hilfesuchenden  Händen  unglücklicher  großjähriger
Dirnen  greifen  heute  in  die  leere  Luft,  weil  weder  Staat  noch  Gemeinde ­
  ihnen  die  Rettungshand  bietet.
Den  Pastor  Jsermeher,  den  Leiter  der  Korrektionsanstalt  zu
Himmelstür,  flehte  einst  eine  ehemalige  Dirne  mit  verzweifelten
Gebcrden  au:  „Helfen  Sie  mir,  Herr  Pastor,  daß  ich  nicht  wieder
nach  Hause  komme."  —  „Wie?  Du  willst  nicht  nach  Hause?"  fragte
ich,  „nicht  nach  Deinen  Eltern?"  —  „Nein,  nein!  "—  „Weshalb  denn
nicht?"  —  „Dann  muß  ich  wieder  unter  die  Kontrolle  gehen;  deshalb
lassen  Sie  mich  hier,  Herr  Pastor!"  -  -  Ich  staunte,  da  ich  so  etwas
zum  ersten  Male  hörte!  Ich  fragte  meine  Freunde,  sic  schüttelten
den  Kopf  und  wußten  keinen  Rat;  ja,  sie  meinten  zum  Teil:  Es
hilft  doch  nichts,  was  man  auch  mit  diesen  Personen  aufstellen  mag,
dies  Volk  hat  Nomadenblut  in  seinen  Adern,  das  ivill  doch  wieder
hinaus  auf  die  Straße  und  von  der  Straße  zurück  insGefängnis.
Und  in  schlaflosen  Nächten  tauchte  dem  Pastor  Jsermeher  der  Gedanke ­
  der  Begründung  von  Arbeiterinnenkolonien  auf:  „Baue,
!vie  cs  Arbeiterkolonien  für  Männer  gibt,  so  eine  Arbeiterinnenkolonic
  für  die  unglücklichen  heimatlosen  Weiber.  So  ging  das  Bedürfnis ­
  nach  einem  Asyl  einerseits  hervor  aus  der  Art  der  entlassenen
Gefangenen."  Pastor  Jsermeher  schuf  das  erste  „Arbeiterinnen-Ashl".

Das  Arbeiterinnen-Ashl  Jsermeyers  ist  als  ein  „Haus"  und
nicht  als  eine  „Anstalt"  gedacht.  „Es  müssen  so  viel  als  möglich
Familien  eingerichtet  werden,  es  muß  überall  behaglich  sein,  es  muß
Gemütlichkeit  herrschen  —  Arbeit  -—  ja,  aber  auch  Humor  muß  im
Hause  herrschen.  Denn  ohne  Humor  hält  es  kein  Mensch  aus;  den
armen  Mädchen  aber,  die  sich  ausgestoßen  fühlen  aus  dem  Kreise
ihrer  Mitmenschen,  ist  es  Bedürfnis,  daß  sie  Freundlichkeit  erfahren."
(Jsermeher.).
Pastor  Jsermeher  will  Sonnenschein  und  Lebensfreude  in  seine
Arbeiterinnenkolonie  Himmelstür  hineinbringen.  „Nun  aber  kann,"
so  bemerkt  er  treffend,  „Humor  und  Lebensfreude  da  nicht  auf-
        <pb n="113" />
        114  —

kommen,  wo  fortwährender  Zwang  die  Gemüter  drückt.  Deshalb  ist
aller  Zwang  bei  uns  vermieden.  Das  ganze  Haus  beruht  auf  dem
Prinzip  der  Freiwilligkeit,  und  wir  brauchen  weder  Schloß  noch
Riegel.  Mit  den  Asylistinnen  sprechen  unsere  Oberin  und  ich  wie
Eltern  mit  ihren  Kindern:  ,,Die  Tür  steht  offen,  wenn  Du  hier  nicht
sein  magst,  so  gehe".  Das  ist  unsere  höchste  und  fast  einzige  Strafe,
und  darin  liegt  auch  das  Geheimnis  in  unserem  Hause.  Denn
würden  wir  die  Türen  verschlossen  halten,  so  würden  sie  sich  einbilden, ­
  sie  täten  uns  einen  Gefallen,  wenn  sie  blieben,  und  würden
lange  Verhandlungen  mit  uns  anknüpfen.  Das  wäre  natürlich  verkehrt. ­
  Deshalb  steht  auf  der  Rückwand  des  Hausflurs  der  Spruch:
„Reisende  Leute  darf  man  nicht  aufhalten"."
In  der  Arbeiterinnenkolonie  Himmelstür  werden  Aussteuern
angefertigt.  Es  wurden  nach  der  Schrift  Jsermeyers:  „Ueber  Arbeiterinncnkolonien"
  (1894)  300  000  Stück  Wäsche  verarbeitet.  Gearbeitet ­
  wird  dort  von  morgens  6,  im  Winter  von  7,  bis  abends  7  llhr.
Die  Pfleglinge  werden  zur  Selbsterziehung  nach  Kräften  angehalten. ­
  Sie  sollen  sich  selbst  beherrschen  lernen  und  sich  freiwillig
ihre  Arbeit  auferlegen.
Die  erzieherischen  Resultate  der  Arbeiterinnenkolonie  Himmelstür ­
  sprechen  sich  in  folgenden  Tatsachen  aus:  Von  321  Asylistinnen
wurden  243  entlassen.
Von  243  entlassenen  Asylistinnen
wurden  118  Asylistinnen  in  Dienst  gebracht,
79  zn  den  Angehörigen  in  die  Heimat  entlassen,
46  verließen  ohne  Empfehlung  oder  heimlich  das  Asyl.
243
Nach  ihrem  Aufenthalt  im  Asyl  verheiratete»  sich  26  Asylistinnen.
Es  mag  das  Asyl  Jsermeyers  noch  in  zu  hohem  Matze  eine  wirkliche ­
  Arbeiterinnenkolonie  sein,  die  den  Erziehungszweck:  die  sittliche ­
  Aufrichtung  und  die  Entwickelung  der  individuellen  Kräfte  der
verwahrlosten  Mädchen  nicht  völlig  und  nicht  rein  zum  Ausdruck
bringt,  es  mag  in  bicfcr-  Anstalt  die  Erziehungsmethode  noch  einen
ganz  einseitig  religiösen  Zuschnitt  haben,  zu  leugnen  ist  trotzdem  nicht,
daß  die  Begründung  einer  derartigen  auf  Freiwilligkeit  begründeten
Anstalt  zur  Erziehung  entgleister  junger  Mädchen  ein  wirkliches
soziales  Verdienst  ist.
Die  Erziehung  der  Prostituierten  zu  einer  anständigen  bürgerlichen ­
  Erwerbsarbeit  ist  bisher  vom  Staat  und  den  Gemeinden  fast
ausschließlich  den  privaten  religiösen  Vereinigungen  überlassen
worden.  Der  Staat  und  die  Gemeinden  müssen  sich  endlich  dazu
verstehen,  wirkliche  Erziehungsheime  für  Prostituierte  zu  errichten,
in  denen  alle  die  Mädchen,  die  sich  von  der  Prostitution  abwenden
wollen,  Aufnahme  finden.  Diese  Anstalten  sind  auf  dem  Prinzip
der  Freiwilligkeit,  wie  es  durchzuführen  der  Pastor  Jsermeyer  sich
bestrebte,  zu  errichten,
        <pb n="114" />
        I

—  115
10.  Kapitel.

Die  Prostitution  der  dienenden  Klaffe  und  ihre  Eindämmung.
In  unserer  gedrängten  Darstellung  der  sozialen  Seite  der  Prostitutionsgeschichte ­
  deuteten  wir  immer  mit  dem  Finger  auf  die  sehr
gewichtige  Tatsache:  die  rechtlosen,  stadtfremden,  wirtschaftlich  abhängigen ­
  Klassen  der  weiblichen  Bevölkerung,  die  in  engster  Berührung ­
  mit  den  herrschenden  sozialen  Klassen  stehen,  gleiten  hauptsächlich ­
  in  den  Schmutz  der  Prostitution  herab.  Und  gerade  die
Statistik  der  modernen  großstädtischen  Prostitution  bestätigt  diese
Tatsache  glänzend.  Die  in  sozialer  Hinsicht  stadtfremde,  einem
Ausnahmerecht  unterstellte,  dienende  Klasse  der  Frauen  und  Mädchen
verfällt  heute  in  erster  Linie  der  Prostitution.
Schauen  wir  einmal  in  die  Statistiken  der  Prostitution  unserer
Großstädte  hinein.
Eine  Statistik  über  die  Berliner  Prostituierten  aus  dem  Jahre
1878!  erstreckt  sich  über  2224  Prostituierte.  Von  diesen  waren  35,7
Prozent  Dienende,  16  Proz.  Fabrikarbeiterinnen,  42  Proz.  Angestellte. ­
  in  der  Hausindustrie  und  in  Ladengeschäften,  6,3  Proz.
Aufwärterinnen  in  Verkaufslokalen,  Kellnerinnen.
Wir  besitzen  drei  Erhebungen  über  die  frühere  Berufsstellung
der  Berliner  Prostituierten,  und  zwar  nuS  den  Jahren  1855,  1873
und  1898.  „Danach  waren,"  schreibt  Dr.  A.  Blaschko  in  seiner  trefflichen ­
  Arbeit:  „Hygiene  der  Prostitution"  im  „Handbuch  der
Hygiene",  „von  296  Prostituierten,  die  1855  neu  unter  Kontrolle
traten,  geborene  Berlinerinnen.  241;  dem  Berufe  nach  waren  vor
Ausübung  der  Prostitution  gewesen:
Fabrikarbeiterinnen  73
Näherinnen,  Wäscherinnen,  Plätterinnen  16  also  in  d.  Jndu
Handarbeiterinnen  28  sine  erwerbstätig  1  -&amp;gt;  Io
Hausarbeiterinnen  32
Dienstmädchen  22  7,1  „
ohne  Angabe  des  ursprünglichen  Berufs  70  22,9  „
Eine  sehr  lehrreiche  Berliner  Prostitutionsstatistik  verdank!
Dr.  Stillich  der  Frau  Regierungsrat  Dr.  Martha  Marquardt.  Nach
dieser  Statistik  kamen  von  März  1900  bis  März  1901  im  ganzen
1689  Personen  unter  die  sittenpolizeiliche  Kontrolle,  und  zwar:
379  Dienstmädchen  (inkl.  36  Aufwärterinnen  und  6  Köchinnen),
300  Arbeiterinnen,  ehemalige  Dienstmädchen,  176  Näherinnen,  ehemalige ­
  Dienstmädchen,  171  Kellnerinnen,  ehemalige  Dienstmädchen,
zusammen  1026  Dienstmädchen,  und  663  Mädchen  ans  anderen  Berufen. ­

„Danach  waren,  so  schreibt  Dr.  Stillich,  60  Proz.  der  in  einem
Jahre  in  Berlin  unter  die  Kontrolle  der  Sittenpolizei  gekommenen
Mädchen  direkt  oder  indirekt  Dienstmädchen."
        <pb n="115" />
        116

In  Frankfurt  «.  M.  standen  nach  der  Frankfurter  Festschrift
zum  ersten  Kongreß  der  „Deutschen  Gesellschaft  zur  Bekämpfung  de'r
Geschlechtskrankheiten"  im  Jahre  1802  288  Dirnen  unter  sittenpolizeilicher ­
  Aufsicht.
Es  waren
18  Mädchen  ---  6,3  Pcoz.  schon  anderswo  kontroll.  Dirnen  gewesen

87

„  -----  30,1

„  Dienstmädchen  vor  der  Kontrolle

63

„  =  21,8

„  Kellnerinnen

22

„  -----  7,6

„  Näherinnen

13

-----  4,5

„  Schneiderinnen  „  „

11

=  3,7

„  Wäscherinnen  bezw.  Büglerinnen

36

=  13,7

„  Arbeiterinnen  bezw.  Taglöhnerinnen

5

„  -----  1,7

„  Monatsmädchen,  Aufwärterinnen

11

-----  3,7  .

„  Ehefrauen  ohne  besonderen  Beruf

8

--  2.8

„  Verkäuferinnen

9

—  3,1  ,

Varia

5

=  1,7

„  Gewerbelos

Also  über,  30  Proz.  der  Kontrollniädchen  sind  Dienstmädchen
gewesen.  Unter  den  Kellnerinnen,  Näherinnen,  Arbeiterinnen,
Monatsmädchen  dürften  große  Prozentsätze  ehemaliger  Dienstmädchen ­
  stecken.  Die  Dienstmädchen,  das  haben  die  Untersuchungen
der  Frau  Rcgierungsrat  Marquardt  über  die  früheren  Berufe  der
Berliner  Prostituierten  ergeben,  suchen  sich  zuerst  in  anderen  Bcrufsarten
  zu  betätigen,  bevor  sie  die  schlüpfrige  Bahn  der  Prostitution ­
  betreten.
Welche  ökonomischen  und  sozialen  Verhältnisse  machen  nun  die
Ohren  der  Dienstmädchen  so  geneigt  für  die.  Lockrufe  der  Frau
'  Marthe  Schwerdtlein?
In  der  Stadt  wirkt,  wie  wir  sehen,  die.  Nähe  der  Welt  des
bürgerlichen  Reichtums  schon  verhängnisvoll  auf  die  schlecht  gestellten
i  Schichten  des  weiblichen  Proletariats  ein.  In  der  modernen  Groß-&amp;gt;
  stadtwohnung  haust  und  lebt  nun  das  Dienstmädchen  gleichsam  unter
!  derselben  Zimmerdecke  mit  den  ihr  sonst  völlig  fremden  Angehörigen
der  besitzenden  Klassen.  In  diesen  besitzenden  Klassen  kommt  vielfach ­
  der  dienenden  Klasse  gegenüber  gar  nicht  das  Gefühl  der  Gleichberechtigung ­
  auf.  Welcher  Abgrund  klafft  zwischen  der  feinen
geistigen  Bildung  der  oberen  Klassen  und  der  allerdürftigsten  Volksschulbildung ­
  des  dienenden  Landinädchens?  Eine  andere  Spezies
Mensch  scheinen  diese  „dummen  Bauerntrinen"  zu  sein!  Man  darf
sich  gegenüber  diesen  derben  Mädchen  vom  Lande,  die  ja  ganze  andere
Sittlichkeitsvorstellungen  besitzen,  völlig  ungeniert  betragen.  Ein
Kuß,  ein  dreister  Griff  nun,  diese  Mädchen  sind  ja  keine  höheren
Töchter  I
Die  Dienstmädchen,  die  sich  fern  vom  Lande  an  eine  großstädtische ­
  Herrschaft  vermietet  haben,  entbehren  des  starken  Rück-!
  Halts,  den  ihnen  eine  unaufgelöste  Familie  durchweg  gewährt.  Sic
leben  nicht  inehr  ausschließlich  mit  ihren  Klassengenossen  und
        <pb n="116" />
        117

Klassengenossinncn  zusmmmui.  Der  derb-natürliche  geschlechtliche
Verkehr,  den  sie  mit  ihren  Klassengenoffen  auf  dem  Lande  pflegten,
erhält  einen  ganz  anderen  Charakter,  wenn  sie  ihn  mit  den  Angehörigen ­
  anderen  Klassen,  die  bei  ihnen  ja  nur  einen  schnellen,  womöglich ­
  käuflichen  Genuß  suchen,  pflegen.
In  dem  Zusammenstoß  zweier  Klassenwelten  sieht  auch  der
gründliche  Kenner  unser  großstädtischen  Dienstbotenverhältnisse,  Herr
Dr.  Stillich,  ein  gefährliches,  die  städtischen  Dienstboten  zur  sozialen
Entgleisung  führendes  Moment.
„Die  Mehrheit  der  Dienstmädchen,"  so  schreibt  Dr.  Stillich  in
seinem  Werk:  „Lage  der  weiblichen  Dienstboten  in  Berlin",  „kommt
aus  einer  bekannten,  teilweise  immer  noch  naturalwirtschaftlichen
in  eine  ganz  neue,  unbekannte  größtenteils  geldwirtschaftliche  Sphäre
unvermittelt  hinein.  Es  ist  ein  ganz  neues  wirtschaftlich-soziales
Milieu,  das  grundverschieden  ist  von  den  entsprechenden  Verhältnissen ­
  des  platten  Landes.  Hier  herrschen  ganz  andere  Sitten  und
Gewohnheiten,  Anschauungen  und  Vorstellungen.  Anstatt  einer
ärmlichen  Atmosphäre  umgibt  sie  plötzlich  das  Höhenklima  der  oberen
Schichten  der  Gesellschaft."  Sie  kommen  in  beständigen  persönlichen
Kontakt  mit  Leuten,  die  sich  in  einer  ganz  anderen  gesellschaftlichen
und  ökonomischen  Lage  befinden.  „In  zahlreichen  Fällen  umgibt  sie
ringsum  üppiger  Lebensgenuß,  die  Pracht,  die  der  Reichtum  um
sich  herum  ausstrahlt,  ohne  aber  ihre  Dürftigkeit  zu  berühren.  Ich
überlasse  es  den  Sozialpsychologen,  die  Störungen  zu  untersuchen,
die  mit  einer  allmählichen  Anpassung  an  diese  neue  Welt  verbunden
sind,  und  die  namentlich  dann  hervortreten,  wenn  große  Jugend  mit
weiter  Entfernung  von  der  Heimat  zusammentrifft.  Nur  auf  ein
Moment  von  großer  Tragweite  sei  hier  hingewiesen:  auf  die  seelische
Vereinsamung  der  von  auswärts  kommenden  Mädchen.  Sie  fühlen
sich  mitten  in  den  Menschenmassen  der  großen  Stadt  allein,  abgeschnitten ­
  von  ihrer  Familie  und  ihren  Bekannten,  losgerissen  vom
heimatlichen  Boden,  verseht  in  eine  gaüz  neue  Umgebung."
Die  Dienstmädchen  der  Großstädte  werden  tagtäglich  geradezu
mit  der  Nase  darauf  gestoßen,  ihre  Klassenlage  mit  der  ihrer  Herrschaften ­
  zu  vergleichen.
Die  Frau  des  Hauses  bringt  mitunter  in  süßem  Nichtstun  oder
in  gedankenlosen  Vergnügungen  ihre  'Tage  dahin.  Das  Dienstmädchen ­
  arbeitet  vielfach  nach  der  Enquete  Stillichs  länger  als
16  Stunden.  „Am  ungünstigsten,"  schreibt  Dr.  Stillich,  „unter  allen
Dienenden  stehen  die  Mädchen  für  alles  da."  Bei  ihnen  beträgt  der
Anteil  derjenigen,  die  länger  als  16.  Stunden  täglich  in  die  Tretmühle ­
  häuslicher  Verrichtungen  eingespannt  werden,  58  Proz.
Relativ  günstiger  gestaltet  sich  die  Arbeitszeit  für  die  Köchinnen
und  die  Hausmädchen.  Von  den  ersten  arbeiten  49,1  Proz.,  von
den  letzteren  42,3  Proz.  über  16  Stunden  täglich.
Für  Tand  und  lächerliche  Spielereien  gibt  vielfach  die  Herrschaft
mehr  in  einem  Monat  aus,  als  der  Jahreslohn  des  Mädchens  be-
        <pb n="117" />
        118

trägt.  „Die  Mädchen  für  alles,"  so  schreibt  Dr.  Stillich  in  seiner
Arbeit:  „Lage  der  weiblichen  Dienstboten  Berlins",  „müssen  mit
dem  geringsten  Lohn  vorlieb  nehmen.  Sie  müssen,  wie  wir  gesehen
haben,  zwar  am  längsten  ärbeiten,  werden  aber  dafür  am  schlechtesten
bezahlt:  58,8  Proz.  (im  Durchschnitt  der  Angaben  beider  Parteien,
der  Dienstboten  und  „Herrschaften")  erhalten  weniger  als  200  Mk.
jährlich."  Bei  weitem  günstiger  als  die  Mädchen  für  alles  sind  die
Hausmädchen  gestellt;  von  ihnen  erhalten  36,8  Proz.  weniger  als
200  Mk.
Die  Mädchen,  die  ständig  die  Welt  des  bürgerlichen  Luxus  vor
Augen  haben,  leben.  sich  in  die  Bedürfnisse  dieser  Welt  ein.  Sie
können  aber  die  in  ihnen  geweckten  neuen  Bedürfnisse  nur  befriedigen,
wenn  sie  schmählichem  Nebenverdienste  nachgehen.
Mit  brutaler  Rücksichtslosigkeit  geben  die  Herrschaften  den
Dienstmädchen  vielfach  zu  verstehen,  daß  sie  nur  eine  Art  dienender
Haussklaven  sind,  die.zu  arbeiten  und  zu  gehorchen  haben.  Die
Herrenanschauungen  der  „Herrschaften"  äußern  sich  ohne  jede  Abmilderung ­
  meist  in  der  Behandlung,  die  sie  den  Dienstboten  zukommcn
  lassen.  Ein  Mädchen  schrieb  an  Dr.  Stillich:  „Ich  kannte
ein  junges,  kräftiges  Mädchen,  das  mit  ganzer  Liebe  arbeitete  und
tüchtig  arbeitete,  dabei  wurde  ihm  eine  Behandlung  zuteil  —  unbeschreiblich. ­
  Die  Dame,  eine  Geheimrätin,  trieb  das  arme  Ding
um  6  Uhr  morgens  schon  mit  harten  Worten  aus  dem  Bett,  und
dann  ging  cs  an  ein  Scheuern  und  Reinemachen  bis  abends
10  Uhr  .  .  .  Als  das  Mädchen,  das  nicht  einmal  satt  zu  essen  bekam, ­
  kündigte,  gab  ihr  die  Dame  zur  Antwort  —  ein  paar  schallende
Ohrfeigen.  .  .  ."  „Das  Mädchen  wurde  zwei  Stunden  lang  in  der
Küche  eingeschlossen  und  erhielt,  als  sie  sich  bei  der  Polizei  über  die
Mißhandlung  beschwerte,  kein  Recht.  .  .  ."  „Außerdem  bekam  das
Mädchen  ein  schlechtes  Zeugnis,  worauf  sie  überhaupt  keine  anständige ­
  Stelle  mehr  bekam,  und  jetzt  soll  sie,  wie  ich  zu  meiner
größten  Betrübnis  hörte,  schlecht  geworden  sein."
Die  sich  in  den  Köpfen  der  „Herrschaften"  ganz  ungezügelt  auswirkenden ­
  Klassenanschaüungen  schlagen  mitunter  in  den  unsittlichen ­
  Zumutungen  nieder,  die  sie  an  die  weiblichen  Dienstboten
richten.  Die  werbliche  Ehre  der  Dienstboten  schätzen  sie  als  eine
quantite  negligeable  ein.  Die  weibliche  Ehre  der  Dienenden  hat
für  sie  nur  einen  Marktwert  —  mitunter  nur  den  Wert  einer  Mark.
Ein  bei  einem  Restaurateur  dienendes  Mädchen  führte  folgende
Klage:  „Ich  mußte  nun  immer  im  Restaurant  sein,  und  wenn  ich
nach  dem  Keller  ging  und  dem-Herrn  das  Licht  halten  mußte,  hat  er
mir  unsittliche  Sachen  angeboten.  Einmal  wollte  er  mir  inr  Keller
eine  Mark  geben  und  dann  in  der  Wohnung  einmal  drei  Mark,  und
weil  ich  das  nicht  wollte,  hat  er  nur  immer  die  gemeinsten  Wörter
gesagt.  Die  Frau,  die  davon  erfuhr,  hat  mich  öfters  geschlagen."
Ein  neunzehnjähriges  Dienstmädchen  mußte  ihren  fast  unbekleideten
Herrn  fortgesetzt  bedienen.  Eine  Pensionsbesitzerin  schrieb:  „Da
        <pb n="118" />
        —  119  —
in  meinem  Pensionate  viele  Herren  sind,  mutz  ich  die  meisten
Mädchen  wegen  Unsittlichkeit  entlassen/'  Zweimal  verlietz  ein
Dienstmädchen  seine  Stelle,  weil  sie  von  ihren  Dienstgebern  keine
Ruhe  bekam/'  Ein  anderes  Dienstmädchen  teilte  dem  Herrn
Dr.  Stillich  mit:  „Und  von  dem  Herrn  des  Hauses  bin  ich  auch  in
zwei  Stellungen  ganz  gemein  belästigt  tvorden;  der  eine  war  Schuldirektor, ­
  der  andere  Fabrikbesitzer.  .'.  ."  Ein  Dienstmädchen  wurde
mit  Redensarten  ständig  bearbeitet,  „die  sich  für  ein  ordentlicbes
Mädchen  nicht  geziemen."  Mit  der  folgenden  beredten  Klage  eines
Dienstmädchens  schließen  wir  die  persönlichen  Mitteilungen  der
Dienstmädchen  an  Herrn  Dr.  Stillich:  „Der  Hausherr  wollte  mich
in  Abwesenheit  seiner  Frau  gewaltsam  gebrauchen."  —  „Wegen
schlechten  Essens,  schlechter  Schlafstellen,  grober  Beleidigungen,
darum  gehen  die  Mädchen  auf  den  Strich."  —  „Die  Herrschaften
achten  uns  nicht  genug,  sie  geben  uns  grobe  Wörter,  wie  Luder,
liederliches  Frauenzimmer  usw.  Trotzdem  wollen  die  Herrschaften
immer  anständige  Mädchen  haben,  aber  daß  der  Herr  und  die
Herren  Söhne  mit  Geld  und  anderen  Versprechungen  die  Mädchen
selbst  zu  Schlechtigkeiten  verleiten,  das  sagen  sie  nicht."
In  dem  sozial  rückständigen  Dienstbotenverhältnis  rennen  mit
voller  Wucht  gegeneinander  die  Angehörigen  zweier  Klassen  —  und
da  die  eine  Klasse  noch  nicht  zum  Bewußtsein  ihrer  Lage  und  zur
Organisation  des  Kampfes  um  die  Verbesserung  ihrer  gedrückten
Position  vorgeschritten  ist,  so  wird  sie  erbarmungslos  über  den
Haufen  gerannt.  Sie  wankt  und  —  gleitet  auf  die  Straße.  Die
großstädtische  Arbeiterin  ist  sich  über  ihre  soziale  Stellung  im
klaren,  sie  lebt  in  dem  gehobenen  Bewußtsein,  daß  sie  als  arbeitender,
schaffender  Teil  der  Gesellschaft  des  Adels  teilhaftig  ist,  den  die
Arbeit  verleiht.  Sie  wehrt  sich  gegen  jede  Herabsetzung  ihrer  weiblichen ­
  Ehre,  weil  sie  sich  bereits  als  Mensch,  als  mit  den  Angehörigen
aller  Klassen  gleichberechtigter  Mensch  fühlt.  Haussklapensinn  drückt
dagegen  das  Dienstmädchen  noch  zu  Boden.  Ihre  Ehre  hat  noch  in
ihren  Augen  vielfach  einen  Preis  —  und  von  dieser  Vorstellung  bis
zum  tatsächlichen  Preisgeben  der  Ehre  ist  oft  der  Weg  nicht  weit.
Die  Organisation  des  Kampfes  der  weiblichen  Dienstboten  für
die  Besserstellung  ihrer  wirtschaftlichen  und  sozialen  Stellung  ist
bisher  über  einige  schwächliche  Versuche  noch  nicht  hinausgekommen.
Die  Organisation  der  Dienstniädchen  zu  einer  Hausarbeiterinnen-Gewerkschaft
  würde  vielleicht  die  Loslösung  der  Mädchen  von  den
bürgerlichen  Haushaltungen  beschleunigen.  Gerade  der  engste  Kontakt ­
  der  verschiedenen  sozialen  Klassen  unter  einem  Dache  ist  ja  so
verhängnisvoll  für  die  Entivickelung  der  Prostitution  der  dienenden
Klasse.
Die  Statistik  Deutschlands  zeigt  erfreulicherweise  eine  stetige
Abnahmetendenz  in  der  Gruppe  „häusliche  und  persönliche  Dienstleistung". ­
  In  Deutschland  waren  1882  2,93  Proz.,  1895  2,59  Proz.
der  Bevölkerung  Dienstboten,
        <pb n="119" />
        -  120  —
Will,  man  dem  großen  Reiche  der  Prostitution  wirklich  ein  ansehnliches ­
  Terrain  abgewinnen,  so  mutz  man  den  weiblichen  Dicnstchoten
  das  Bewußtsein  ihrer  Arbeiterinnenehre  anerziehen  und-  sie
zur  wirtschaftlichen  Organisation  ihres  Berufes  leiten.  Fallen
müssen  von  ihnen  alle  die  Charakterzüge  der  Unterwürfigkeit,  die
!  ihnen  noch  aus  dem  Gesindewesen  anhaften.  Es  mutz  die  Axt  an
die  rückständigen  Gesindeordnungen  gelegt  werden.  In  ein  modernes
'Arbeitsverhältnis  hat  sich  das  Gesindeverhältnis  zu  wandeln.

II.  Kapitel.

Sie  Prostitution  als  Klaffenerlcljeinung  und  iljrc  Ueberwindung.
In  den  Großstädten,  wo  sich  eng  aneinander  die  Nabobs-  und
die  Lazarusschichten  der  Gesellschaft  reiben,  schießt  die  Prostitution
zu  einer  riesigen  sozialen  Schmarotzerpflanze  empor.  Der  Nährboden ­
  wird  ihr  erst  vollständig  mit  dem  Fortfall  der  sich  scharf  befehdenden ­
  sozialen  Klassen  entzogen.  Solange  sich  noch  in  unserer
städtischen  Klassenkultur  Frauen  finden  werden,  die  sich  direkt  zur
Fristung  ihrer  Existenz  verkaufen  müssen,  ist  die  Prostitution  nicht
zu  entwurzeln.  Solange  sich  in  den  Städten  eine  unverheiratete
zahlungsfähige  Jungmannschaft  häuft,  die  aus  engherziger  Klassenmoral ­
  heraus  mit  den  eigenen  Klassengenossinnen  keine  freien  Liebesund ­
  Ehebünde  eingehen,  und  die  sich  die  körperliche  Hingabe  von
Nichtklassengenossinnen  mit  Geld  erkaufen  können,  werden  die  Prostituierten ­
  in  hellen  Scharen  in  unseren  Großstädten  herumwimmeln.
Das  Klassenprinzip  ist  die  Wurzel  der  modernen  städtischen
!  Prostitution.  Das  Klassenprinzip  schließt  wirtschaftlich  mächtige
und  ohnmächtige  Klassen  ein,  es  zerstört  das  Gefühl  der  menschlichen
Gemeinsamkeit  zwischen  den  Angehörigen  der  verschiedenen  Klassen,
.es  schwächt  die  Idee  der  Verantwortlichkeit  im  geschlechtlichen  Verkehre ­
  ab,  es  trübt  die  rein  menschlichen  Beziehungen  der  beiden  Geschlechter ­
  zu  einander.  Die  Eheschließung  wird  zugunsten  des  Idols
der  sogenannten  standesgemäßen  Ehe  ganz  ungebührlich  lauge  bei
den  besitzenden  Klassen  hinausgeschoben  und  dadurch  ein  ungebundener ­
  außerehelicher  feiler  Liebesverkehr  entfesselt.
( Die  Ueberwindung  der  Prostitution  als  einer  sozialen  Klassenerscheinung ­
  liegt  in  der  Richtung  der  Aufhebung  der  Klassen  überhaupt. ­
  Darüber  sind  wir  keinen  Augenblick  im  Zweifel..
Die  Prostitution  wird  aber  Provinz  an  Provinz  verlieren  mit
dem  sozialen  Aufstreben  und  der  wachsenden  wirtschaftlichen  Unabhängigkeit ­
  der  arbeitenden  weiblichen  Bevölkerungsgruppen,  die
sich  bisher  aus  Mangel  an  einem  starken  wirtschaftlichen  Rückgrat
nicht  auf  den  eigenen  Füßen  halten  konnten  und  deshalb  oft  in.  den
Straßenschmutz  hinabstrauchelten.  Auf  eine  wirtschaftliche  und
        <pb n="120" />
        sozialethische.  Rückenstärkung  des  jungen  und  erwachsenen  weiblichen
Proletariats  zielen  unsere  Reformvorschläge  in  erster  Linie  hin.
Durch  die  Begründung  sozialpädagogischer  und  sozialwirtschaftlicher
Fürsorgceinrichtungen  suchen  wir  das  Recht  des  Kindes  auf  eine
breite  und  feste  Basis  zu  stellen  und  namentlich  den  verwaisten
Kindern  und  den  Kindern  zerrütteter  Familien  einen  Ersah  für  das
fehlende  elterliche  Element  zu  schaffen.
Die  ausgebeutete,  sozial  und  politisch  rechtlose  Frau  der  proletarischen ­
  Klasse  entmenschte  sich  durch  den  Verkauf  ihres  Leibes.  Wir
sind  nun  seit  einigen  Jahrzehnten  Zeugen  eines  herrlichen  Kainpfcs
der  Frauen  für  ihre  wirtschaftliche  und  soziale  Gleichberechtigung
mit  dem  Manne.  Dieser  Kampf  wird  mit  dem  Einrücken  der  Frauen
in  alle  die  wirtschaftlichen  Stellungen  enden,  von  denen  sie-heute
noch  gesetzlich  ausgeschlossen  sind.  Die  Frau  wird  sich  im  schönen
Wetteifer  mit  dem  Manne  eine  wirtschaftliche  Stellung  erringen,  die
sic  weit,  weit  über  die  Verlockungen  eines  spielerischen,  müßigen
Lustdirnendaseins  hinaushebt  und  sie  an  allen  Errungenschaften
unserer  materiellen  und  geistigen  Kultur  teilnehmen  läßt.
Gerade  wer  den  Klassencharakter  der  heutigen  Prostitution  klar
begriffen  hat,  Ivird  sich  mit  ganzer  Energie  aus  die  ökonomische
und  soziale  Verbesserung  der  weiblichen  Klassen  werfen,  die  infolge
ihrer  schwankenden  Lebenslage  so  leicht  ein  Opfer  der  Straße  werden.
Schon  ist  mit  dem  machtvollen  Umsichgreifen  der  gewerkschaftlichen
Organisation  unter  der  weiblichen  Arbeiterschaft  der  Prozentsatz
von  Fabrikarbeiterinnen,  die  sich  auf  dem  Dirnenmarkte  wegwerfen,
gesunken.  Die  Parias  in  unserer  großstädtischen  Klassenwelt  sind
die  Dienstmädchen  geworden,  und  sie  bevölkern  setzt  vor  allein  die
Straße.  Aber  mit  der  Hebung  der  ökonomischen  und  sozialen
Situation  der  zu  Boden  gedrückten  weiblichen  Klassen  ist  der  Kampf
gegen  die  Prostitution  nicht  erschöpft.  Gilt  doch  dieser  Kampf  dem
Klassenprinzip  selbst!  Wenn  wir  hier  ein  umfassendes  sozialpolitisches
Programm  zur  Ausmerzung  der  Prostitution  aus  dem  sozialen
Organismus  aufstellen  ivolltcu,  so  müßten  wir  eigentlich  das  Programm ­
  der  streitbaren  sozialistischen  Arbeiterschaft  abschreiben.
Dieses  Programm  verkündet  aber  -  das  ist  ja  eben,  seine  charakteristische ­
  Seite  dem  Klassenprinzip  überhaupt  den  Untergang.
Wird  sich  die  Frau,  auf  der  nicht  inehr  der  wirtschaftliche  und
soziale  Zwang  zur  körperlichen  Preisgabe  lastet,  noch  verkaufen?
Die  geistig  und  moralisch  normale  Frau  dürfte  sich  wohl  nimmer-'
mehr  zu  einem  derartigen  Handel  verstehen.  Frauen,  denen  das
Persönlichkeitsgefühl  mangelt,  oberflächliche,  träge  Naturen  ohne
Verantwortlichkeitsgefühl,  werden  sich  höchstens  noch  dem  feilen
Liebesdienste  widmen.  Wir  stellen  in  der  Zukunft  die  Möglichkeit
der  Hingabe  der  Frau  an  den  Mann  zur  Erlangung  irgendwelcher
Vorteile  nicht  in  Abrede,  aber  wir  bestreiten  entschieden,  daß  diese
Prostitution  ein  soziales  Klassengepräge  an  sich  tragen  wird.  Es
ist  nicht  die  Angehörige  einer  unterdrückten,  sozial  schlecht  gestellten
Klasse,  die  sich  da  preisgeben  wird.
        <pb n="121" />
        122

Die  Berichte  der  Magdalenenheime  Wissen  so  eindrucksvoll  von
ganz  jungen,  geistig  und  moralisch  entarteten  Dirnen  zu  reden.
Derartige,  in  ihrem  ganzen  Seelenleben  falsch  gerichtete  Wesen
werden  in  der  Zukunft  eher  wie  heute  von  kundigen  sozialpädagogischen ­
  Augen  erkannt  werden.  Ihnen  werden  sich  sofort  die  Türen
der  fortgeschrittensten  Erziehungsanstalten  öffnen.
Die  vergeistigte,  sittlich  vertiefte  Frau  der  Zukunft  wird  vor
dem  Gedanken  erschauern,  daß  sic,  nein,  ihre  Geschlechtsorgane  nur
der  kurzweiligen  Lust  des  Mannes  dienen  sollen.  Je  verinnerlichter
sie  ist,  um  so  höher  sic  ihre  Gcsamtpersönlichkeit  wertet,  um  so
mehr  wird  sie,  wenn  sie  sich  dem  Manne  gibt,  von  diesem  auch  die
Hingabe  seiner  ganzen  Persönlichkeit  verlangen.  Die  Ehe  wird
eben  zu  einem  körperlichen  und  geistigen  Zusammenweben  zweier
Persönlichkeiten  werden,  nicht  zu  einem  bloßen  Teilen  von  Tisch
und  Bett.
Und  in  dieser  werdenden  geistigen  und  sittlichen  Ehe  dürfte
mehr  wie  bisher  der  Gedanke  leben,  die  Ehe  mit  vollem  Bewußtsein
zu  einem  stolzen,  in  die  Zukunft  ragenden  Bau  zu  gestalten.  Vielleicht ­
  bricht  einst  in  der  sozialen  Geschichte  die  Tendenz  mit  Elemcntarkraft
  durch,  daß  die.  Ehe  den  großen  sozialen  Zweck  der  Veredelung ­
  und  Vervollkommnung  des  Menschengeschlechtes  planmäßig
gu  erfüllen  hat.  Und  damit  würde  die  Ehe  als  Fortpflanzungs-  und
Veredelungsinstitut  des  Geschlechts  eine  höhere  soziale  Wertschätzung
gerade  im  Hinblick  auf  den  unfruchtbaren  sinnlichen  Liebesverkehr
gewinnen.  Die  Ehe  erschöpft  ihren  Zweck  eben  nicht  in  dem  Sinnesrausch ­
  zweier  Ehegatten,  sie  baut  sich  weit,  weit  über  die  Gegenwart
hinaus:  sie  ist  Trägerin  der  Zukunft  der  Menschheit.  .  Gerade  das
triumphierende  Recht  der  Witter  und  des  Kindes  dürfte  dem  persönlichen ­
  sexuellen  Vergnügen  des  Mannes  große  Schranken  setzen.
Mutz  doch  heute  schon  in  der  normalen  Che  vielfach  die  Sinneslust
des  Mannes  dem  höheren  Gattungsinteresse  weichen!  Das  Recht
der  Gattung  wird  erstarken.  Es  ist  wohl  nicht  anzunehmen,  daß
die  Ehe  dereinst  zu  einem  bloßen  unfruchtbaren  Vergnügungsinstitut
herabsinkt,  und  daß  die  kinderlose  Ehe  oder  die  Ehe  mit  einem  oder
mit  zwei  Kindern  allgemein  herrschen  wird.  Gerade  die  vertiefte
soziale  Ethik  dürfte  im  Interesse  der  Vervollkommnung  der  menschlichen ­
  Rasse  den  Stab  über  die  gattungsvernichtende  künstliche  Unfruchtbarkeit ­
  brechen.
Doch  genug  der  Zukunftsträumereien!  Nicht  verträumtes
Sinnen,  sondern  zielklares  Handeln  heischt  der  heiße  eherne  Kampf
der  Gegenwart.  Noch  starren  in  voller  Rüstung  die  sozialen  Klassen.
Erst  mit  der  Ueberwindung  der  Klassengegensätze,  mit  der  Begründung ­
  des  allgemeinen  Wohlstandes  wird  die  Prostitution  als
soziale  Klassenerscheinung  verschwinden.  Und  der  Ueberwindung
dieser  historischen  Form  der  Prostitution  gelten  zunächst  unsere
Kämpfe.
        <pb n="122" />
        Inhalts  -  Verzeichnis

Seite
Vorwort  j.  3
1.  Kapitel.  Die  Ehe  und  die  Prostitution  5
2.  Kapitel.  Die  Prostitution  als  soziale  Klassenerscheinung  der
Stadt  .  11
I.  Die  athenische  Klassenkultur  und  das  Hetärcntum.
II.  Die  Ständeglicderung  der  mittelalterlichen  Stadt  und
das  Dirncnwejen.
t  III.  Die  Klassenmischung  der  kapitalistischen  Großstadt  und
die  Prostitution.
3.  Kapitel.  Der  soziale  Schuldbetrag  der  Prostitution  ...  29
i  I.  Vom  sozialen  Parasitentum  der  Dirnen  und  ihrer
Ausbeuter.
II.  Die  Korruption  der  sozialen  Sitte  und  Sittlichkeit  durch
die  Prostitution.
III.  Die  venerische  Verseuchung  der  Großstädte  durch  die
Prostitution.
4.  Kapitel.  Die  staatliche  Reglementierung  der  Prostitution  .  40
I.  Das  Bordellwesen  und  die  Mädchensklaverei.
II.  Das  System  der  Bordellstratzen.
III.  Vom  „freien"  Wohnen  der  Prostituierten.
IV.  Die  kritisch'eWertung  der  ärztlichen  Zwangsuntersuchungen
der  Prostituierten.
&amp;gt;  V.  Von  den  Machtbefugnissen  und  Mißgriffen  sittenpolizcilicher
  Organe.
VI.  Das  Dirnenausnahmerccht  und  die  Menschenrechte.
6.  Kapitel.  Krankenkasseneinrichtungen  zur  unentgeltlichen  Behandlung ­
  Venerischer  .  .  .'  '  72
6.  Kapitel.  Die  wohnungsgesetzliche  Bekämpfung  der  Mißstände
der  Prostituiertenwohnungen  78
I  7.  Kapitel.  Die  Zerrüttung  der  Familie  und  die  Prostitution
Jugendlicher  80
I.  Was  die  Magdalenen-  und  Rettungshäuser  erzählen.
II.  Die  sozial  ohnmächtige  Pflichtvormundschast  und  die
Prostitution.
III.  Funktionsstörungen  in  der  unaufgelösten  aber  zerrütteten
Familie.
8.  Kapitel.  Fürsorgeeinrichtungen  für  Minderjährige  als  Schutztvehren
  gegen  die  Prostitution  derselben  .92
I.  Die  Begründung  bcrussvormundschastlicher  und  sozialst ­
  äd  a  g  o  gisch  er  Körst  ers  ch  asten.
II.  Die  Neugestaltung  der  Fürsorgeerziehungs-Gesetzgebung.
III.  Die  grundstürzende  Reform  der  Fürsorgeerziehungsanstalten. ­

9.  Kapitel.  Staatliche  und  kommunale  Zufluchts-  und  Erziehungsstätten ­
  für  erwachsene  Prostituierte  109
flO.  Kapitel.  Die  Prostitution  der  dienenden  Klasse  und  ihre  Eindämmung ­
  115
,11.  Kapitel.  Die  Prostitution  als  Klassenerscheinung  und  ihre
Ueberwindung  120
        <pb n="123" />
        Buchhandlung  Vorwärts,  Berlin  Ni.  68,  Findenstrohe  66.

No»
Paul  Kampffmeyer
sind  ferner  erschienen:
Geschichte  der  moderne»  Gesellschaftsklassen  in  Deutschland.  Mk,  1.50
Es  ist  ein  Stück  Kulturgeschichte,  was  der  Verfasser  in  seinem  Buche  bietet.  Gestützt ­
  auf  reiches  Material,  gründlich  und  doch  allgemein  verständlich,  schildert  er
Entstehung,  Blüte  und  Auflösung  der  nüttelalterlichen  Produktionsweise  in  Landwirtschaft ­
  und  Handwerk,  die  Entstehung  und  die  durch  Verwaltung  und  Gesetzgebung
unterstützte  Entwicklung,  dos  modernen  Kapitalismus  in  Stadt  und  Land,  die  dadurch
hervorgerufene  Revolutionierung  des  ganzen  öffentlichen  und  privaten  Lebens  und
schließt  mit  einer  glänzenden  Darlegung  des  Widcrsprrichs,  in  den  heute  schon  die
hochentwickelten  Produktionsverhältnisse  und  das  Erwachen  der  unteren  Volksklassen
die  bürgerliche  Gesellschaft  versetzt  haben,  aus  dem  es  nur  einen  Weg  zur  Befreiung
gibt:  die  Sozialisierung  der  Gesellschaft,  deren  Grundlinien  er  in  kurzen  kräftigen
Zügen  markiert,
Junker  und  Bauer.  Zur  Entwickelmig  unserer  Agrarverhältnisse.  Mk.  —,15
Eine  kurze  Geschichte  des  deutschen  Bauerntums  iin  Spiegel  sozialistischer  Auffassung, ­
  frei  von  den  vererbten  Sentimentalitäten:  eine  niit  Zahlen  belegte  Anklageschrift ­
  gegen  die  seit  Jahrhunderten  von  Adel  und  Regierung  betriebene  Bauernberaubungs-
  und  -Vertreibungs-Politik,
Die  Sozialdemokratie  im  Lichte  der  Kulturgeschichte.  Mk,  --,40
Der  Verfasser  schildert  die  aufsteigende  Kulturbewegung  der  Arbeiterklasse  in
folgenden  Kapiteln:  Die  Erweckung  des  proletarischen  Klassenbewußtseins,  —  Die
Organisation  der  proletarischen  Klassenbewegung,  —  Die  Begründung  des  Sozialismus
  durch  Marx,  —  Die  politische  Schulung  der  Arbeiteruiassen,  —  Die  Wissenschaft
liche  und  künstlerische  Erziehung  des  Proletariats,  —  Tie  schöpferische-soziale  Tätig
keit  deutscher  Sozialdemokraten,
Die  Bangeuossenschaftc»  im  Nahme»  eines  nationalen  Wohnnngsrcformplanes.
  Mk,  1,—
Die  Mission  der  deutschen  Krankenkassen.  Mk,  1,26
Wohin  steuert  die  ökonomische  und  staatliche  Entwickelung.  Mk.  —  ,30
Wandlungen  in  der  Theorie  und  Taktik  der  Sozialdemokratie.  Mk,  —  ,75
        <pb n="124" />
        Buchhanälung  Vorwärts,  Berlin  SA.  68,  Cindenftraßc  64

i

Wir  empfehlen:
Ferdinand  Fasfalles  Reden  nnd  Schriften
Neue  Gesamtausgabe.  Herausgegeben  im  iZiustrage  des
Vorstandes  der  sozialdemokratischen  Partei  Deutschlands ­
  von  Ed.  Bernstein.  Vollständig  in  3  Bänden.
Bandausgabe:
Band  I:  Leinen  Mk.  3,—,  Lalbfranz  Mk.  4,—  i  alle  3  Bände  zusammen:
„  II:  „  ,  4,50,  „  „  5,50  &amp;gt;  in  Leinen  gebund.  Mk.  N,50
»  III:  „  4,-,  „  „  5,—  J  „  Lalbsrz.  „  „  14,50
Zu  beziehen  in  50  Lieferungen  ä  20  pf.
(Pier  Lerausgeber  schickt  dem  Werke  eine  interessante  kritisch-biographische  Einleitung
  voraus:  „Lassalle  und  seine  Bedeutung  fllr  die  Sozialdemokratie",  die
auch  eine  Hülle  neuen  Quellenmaterials  enthält.  In  Horm  von  Vorbemerkungen
oder  kritischen  Randnoten  zu  den  einzelnen  Broschüren  und  Reden  Laffalles
präzisiert  der  Lerausgeber  den  heutigen  prinzipiellen  Standpunkt  der  Partei
wo  dieser  verändert,  oder  erleichtert  das  historische  und  politische  Verständnis
der  Materie.  Zur  Beurteilung  der  geschichtlichen  Entwicklung  der  deutschen
Sozialdemokratie  ist  diese  Gesamtausgabe  unentbehrlich.  Der  erste  Band  ist
mit  einem  Stahlsttchporträt  Lassalles  geschmückt.

Der  §kip;igkrHochverratspro;eß  wider  §kbel,KlkdIrnecht,HrpNkr
Mit  einer  historischen  Einleitung  von  W.  Liebknecht.  Neue  Ausgabe.
kdalbfranLbancl  HIK.  5,50

(Pur  jeden  Parteigenossen,  der  die  Geschichte  der  Partei  kennen  will,  geradezu
O  unentbehrlich.  Alle  Vorgär  '  ~  '  |

..........  Vorgänge  in  der  Partei  seit  ihrer  Gründung,  ihre
und  Aktionen,  die  Korrespondenz  der  Angeklagten  und  des  Partei-Ausschusses
  mit  Genossen  und  Politikern  des  In-  und  Auslandes  —  alles  liegt
hier  gesammelt  vor.  Das  Buch  ist  daher  auch  ein  reiches  politisches  Luellenwerr
  und  ein  Arsenal  der  gesamten  sozialistischen  und  revolutionären  Literatur
der  70  er  Jahre.  Diese  neue  Auflage  bringt  in  einem  Anhang
ö?f„„c e, ?, e  .bsstonscher  Aktenstücke  (Kongreß-Protokolle,  Broschüren,  Reden,
Ausruse,  Zeitungsartikel  usw.),  die  in  den  Prozeßverhandlungen  zur  Verlesung
kamen.  Alle  diese  Schriftstücke  sind  im  Buchhandel  längst  vergriffen  oder  in
alten  Zeitungsjahrgangen  vergraben,  für  die  meisten  Leser  also  unzugänglich.
Ein  ausführliches  Personen-  und  Sachregister  erhöht  den  Wert  dieser
neuen  Ausgabe,  indem  es  das  rasche  Nachschlagen  der  zahlreichen  historischen
Daten  ermöglicht  und  über  den  reichhaltigen  und  verschiedenartigen  sachlichen
Inhalt  handlichen  Aeberblick  bietet.

Sozialdemokratisches  Reichstags-Handbuch
Ein  Führer  durch  die  Zeit-  und  Streitfragen
der  Reichspolitik  von  Max  Schippet,  M.  d.  R.
preis  gebunäen  HIK.  9,—;  37  kteferimgcn  a  20  pf.
^^e^^iaffer  ging  von  dem  Gedanken  aus,  daß  das  Buch  den  Arbeitern  die
2~.  Waffen  liefern  soll  zum  Kampf  gegen  Regierung  nnd  Parteien  in  allen
^suvgebungsmatericn  des  Reichstags.  Daher  ist  das  Laupkgewicht  auf
Wiedergabe  dieses  Tatsachenmaterials  gelegt,  wenn  auch  die
f  -  Beleuchtung  erfolgt  ist.  Die  parlamendie
  Arbeiter  berührenden  Fragen
„nv  Mfc-t-';!~«..v  v«.*  ^..^..^rfchutzes,  deren  Entwicklung,  Fehler
die  Agrarbewegung,  Schutzzollaqitation,  die
wamme  ipolitik,  die  Kämpfe  um  die  Land  elsv  ertrage,  die  Int  er  essens.ampft
  zwischen  Industrie  und  Landwirtschaft,  Steuerfragen,
Flotten-  und  Kvlonialpolitik,  Militarismus,  die  Kämpfe  um  Erweiterung ­
  der  Politischen  Rechte,  die  Verfassungskämpfe,  die
w?^^I»e^-sdolitik,  die  Kämpfe  für  die  Organisakionsrechte  der
^^Ädbtschaften:  kurz,  alle  politischen  und  wirtschaftlichen  Streitfragen  des
Reiches  sind  hier  gründlich  und  mit  Sachkenntnis  erörtert.
        <pb n="125" />
        Ä)ir  empfehlen  zum  Abonnement:
Sie  Hohenrollern-Legenäe
Von  Max  Maurenbrecher
Vom  Standpunkt  der  materialistischen  Geschichtsauffassung  aus
wird  hier  ein  Bild  des  brandenburg-preußischen  Staates  gezeichnet.
Wir  sehen  ihn  entstehen  aus  der  großen  Wanderung  heimatlos  gewordener ­
  deutscher  Bauern  nach  dem  Osten,  und  wir  ersassen  die
Notwendigkeit,  warum  in  diesein  Staatswesen  der  ritterliche  Adel
die  führende  Klasse  wurde.  Wir  sehen,  &amp;gt;vie  die  Lohenzollern  als
Fremdlinge  ins  Land  kommen,  wie  sie  erst  festwurzeln  als  der  Adel
ein  Interesse  gewinnt,  den  Fürsten  zu  helfen.  Wie  der  Adel  aus
dem  Raubritter  zum  Getreideverkäufer  ward,  was  das  für  die
Knechtung  und  Ausbeutung  der  Bauern  und  für  die  rücksichtslose
Niederwerfung  der  Städte  zu  bedeuten  hatte,  und  wie  die  Lohenzollern ­
  darin  dem  Adel  getreulich  halfen.
Wir  werden  allen  Nachdruck  darauf  legen,  bei  jedem  einzelnen
Punkte  die  Nebel  zu  zerstören,  die  der  Polksschulunterricht,  nicht
nur  in  Preußen,  sondern  auch  im  übrigen  Deutschland,  über  die
Lohenzollerngeschichte  gelagert  hat.  Wir  fragen  bei  allen  Fürsten
zuerst:  was  hat  er  als  Vertreter  der  Monarchie  für  die  Kultur,
für  die  Leistungsfähigkeit  und  ^das  Vorwärtskommen  seiner  „Untertanen" ­
  geleistet?  Welchen  Klassen  und  welchen  Interessen  hat  seine
Politik  gedient?  Dabei  wird  es  unser  Lauptbestreben  fein,  zu
zeigen,  was  die  unteren  Klassen  an  diesem  Fürstengeschlechte  gehabt ­
  haben.  Das  Märchen  vom  sozialen  Königtum  der  Lohenzollern ­
  zu  zerpflücken  und  zu  zerzausen,  die  Tatsachen  der  Wirklichkeit,
die  aktemnäßig  feststehen,  diesem  Märchen
entgegenzustellen,  das  ist  unsere  Absicht.
Wir  rechnen  auf  Leser  aus  allen  Kreisen
der  Arbeiterschaft,  die  gewillt  sind,  die  geschichtliche ­
  Wirklichkeit  zu  erfahren.  Aber
wir  denken  noch  ganz  besonders  an  die  schulentlassene ­
  Jugend,  die  anfängt,  ins  Leben
zu  treten.  Ihnen  hat  die  Schule  noch  eben
den  Kopf  voll  Dunst  und  Weihrauch  geblasen; ­
  ihnen  in  erster  Linie  soll  dieses
Werk  Befreiung,  Klärung,  wissenschaftliche
Kenntnisse  bringen.  Es  will  an  seinem  Teile
helfen,  sie  in  die  Reihen  des  kämpfenden
Proletariats  zu  führen.
Das  Werk  wird  mehr  denn  400Bilder  bringen.
ver  Band  umfaßt  50  Lieferungen
xanratur  aus  -  ..
Friedrich  Wilhelm  IV.  3  20  lllSNNig.
Wöchentlich  erscheint  ein  Lest.  Probehefte  sind  durch  alle  Parteibuchhandlungen ­
  und  Kolporteure  zu  beziehen  oder  direkt  durch  den  Verlag:
Buchhandlung  Vorwärts,  Berlin  SSI.  68,  Cindenftr.  69.
        <pb n="126" />
        Buchhandlung  Vorwärts,  Berlin  SW.  68,  Kudrustrahe  69

Wir  empfehlen:  Schriften  über  die
Arbeiterinnen»  und  flauen-frage
Bcbcl,  2t.,  Die  Frau  und  der  Sozialismus.  M.  2.—:  geb.  M.  2,50
Das  Bebek'sche  Buch  ist,  wenn  man  van  den  Schriften  eines  Karl  Marx  und
Friedrich  Engels  absieht,  das  bedeutendste  literarische  Erzeugnis,  welches  der  deutsche
Sozialismus  hervorgebracht  hat.  Wer  den  Sozialismus  und  seine  Ziele  kennen  lernen
will,  wird  nicht  umhin  können,  sich  der  Lektüre  des  Buches  zu  unterziehen,  dessen
großer  Fleitz  und  strenger  sittlicher  Ernst  selbst  bei  den  delikatesten  Fragen  auch
seitens  der  Gegner  offen  anerkannt  werden  müssen.
Braun,  L.,  Frauenfrage  und  Sozialdemokratie.  Reden  anläßlich  des
Internationalen  Frauenkongresses  zu  Berlin.  Mk.  —,20
Diese  Schrift  widerlegt  die  in  der  bürgerlichen  Frauenwelt  gegen  die  Sozialdemokratie ­
  und  die  Arbeiterinnenbewegung  herrschenden  Vorurteile  und  eignet  sich
somit  ganz  besonders  zur  Agitation  für  die  sozialistische  Frauenbewegung.
—  Frauenarbeit  und  Hauswirtschaft.  M.  —,50
—  Dasselbe.  Agitationsausgabe.  M.  —,20
Die  Verfasserin  erörtert  in  der  Broschüre  die  Entwicklung  der  Hauswirtschaft,  die
Ausbreitung  der  Frauenarbeit  und  ihre  Folgen,  den  Gegensatz  der  bürgerlichen
Frauenarbeit  zur  proletarischen,  die  Frage  der  Privathülfe  Niid  Staatshülfe,  die  Wirt
jchastsgenossenschaft  und  die  Wirkungen  der  hauswirtschnstlicheli  Reform.
—  Die  Frauen  und  die  Politik.  M.  —,50
—  Dasselbe,  Agitationsausgabe.  M.  —  20
Die  Revolution  der  Maschine  hat  die  Frau  der  Ausbeutung  des  Kapitalismus
überantwortet;  die  Maschine  ebnet  aber  auch  den  Weg  zur  Befreiung  der  Frau  aus
den  vkonoumchcil,  rechtlichen  und  sittlichen  Fesseln,  in  die  vergangene  Zeiten  sie  geschlagen ­
  haben.  Die  Verfasserin  zeigt,  wie  dieses  Ziel  erreicht  werden  kann  und
betont  die  Notwendigkeit  der  Mitarbeit  der  Frau  in  der  Arbeiterbewegung.
--  Die  neue  Frau  in  der  Dichtung.  M.  1,—
—  Die  Frauenfrage,  ihre  geschichtliche  Entwicklung  und  ihre  wirtschaftliche
Seite.  M.  10,—  ;  geb.  M.  12,—
Fiirth,  H.,  Die  Fabrikarbeit  verheirateter  Frauen.  M.  1,—
Gnanck-Kiihne,  Lage  der  Arbeiterinnen  in  der  Berliner  Papierwaren-Jndustrie.
  M.  —,60
Ihrer,  E.,  Die  Arbeiterinnen  im  Klassenkampf.  Anfänge  und  Aufgaben
der  Arbeiterinneubewegung.  '  M.  —,20
ZcMn,  C.,  Geistiges  Proletariat,  Frauenfrage  und  Sozialismus.  M.  —,25
Nach  einem  von  ihr  gehaltenen  Vortrage  erörtert  die  in  Parteikreiseu  bekannte
Verfasserin!  1.  .Die  wichtigsten  Ursachen  des  Zerfalls  der  bürgerlichen  Familie.  2.  Die
moderne  Frauenbewegung.  3.  Die  Stellung  der  Akademiker  zur  Frauenbewegung.
-  I  „  £i un 8  der  Konflikte  durch  den  Sozialismus,  ö.  Die  Befreiung  der  Persönlichkeit ­
  des  Mannes  durch  ben  Sozialismus.
        <pb n="127" />
        Bildband  lung  Vorwärts  ::  Berlin  SA.  öS

-—»  Lindenstraße  69  —-In

  unserem  Verlage  ist  erschienen:
Intime  Briefe
Ferdinand  ^assalles
an  Eltern  und  Schwester
herausgegeben  von  Eduard  Bernstein
Nebst  einem  Anhang:
2  Briefe  Laffalles  über  Liebe  und  eheliche  Treue
2  Briese  Sophie  v.  hahfeldts  an  Angehörige  Laffalles
Preis  3  Mark  Porto  20  Pfennig
Die  hier  veröffentlichten  Briefe  reichen  von  Laffalles  Knab'enjahre
  bis  zum  Vorabend  seines  Todes.  Es  sind  selbstverständlich ­
  nur  ein  Teil  der  wirklich  geschriebenen.  Sie  gewähren  aber
dem  Leser  einen  tiefen  Einblick  in  die  Anschauungen  und  den
Charakter  des  großen  Agitators,  freilich  treten  in  diese»
Briefen  die  theoretischen  Auseinandersetzungen  und  die  polilische»
Ansichten  Laffalles  in  den  Hintergrund.  Es  ist  Laffalle  als
Mensch,  der  uns  hier  näher  tritt.  Der  .Herausgeber  hat  den

Vorwärts  Buchdruckerei  Paul  Singer  &amp;amp;  Co.,  Berlin  SW  98,  Lindenstr.  09.
        <pb n="128" />
        the  scale  towards

1  f

;  oi

03

!  &amp;gt;1

117

trssengenossinnen  zusammen.  Der  derb-natürliche  geschlechtliche
^stkehr,  den  sie  mit  ihren  Klassengenossen  auf  dem  Lande  pflegten,
5hält  einen  ganz  anderen  Charakter,  wenn  sie  ihn  mit  den  Angerigen
  anderen  Klassen,  die  bei  ihnen  ja  nur  einen  schnellen,  wo-Sglich
  käuflichen  Genuß  suchen,  pflegen.
!  In  dem  Zusammenstoß  zweier  Klassenwelten  sicht  auch  der
-  Endliche  Kenner  unser  großstädtischen  Dienstbotenverhältnisse,  Herr
.t.  Stillich,  ein  gefährliches,  die  städtischen  Dienstboten  zur  sozialen
itgleisung  führendes  Moment.
v  „Die  Mehrheit  der  Dienstmädchen,"  so  schreibt  Dr.  Stillich  in
f &amp;gt;em  Werk:  „Lage  der  weiblichen  Dienstboten  in  Berlin",  „kommt
&amp;gt;  einer  bekannten,  teilweise  immer  noch  naturalwirtschaftlichen
eine  ganz  neue,  unbekannte  größtenteils.geldwirtschaftliche  Sphäre
zi  wermittelt  hinein.  Es  ist  ein  ganz  neues  wirtschaftlich-soziales
i;  slieu,  das  grundverschieden  ist  von  den  entsprechenden  Verhält-:
  ffen  des  platten  Landes.  Hier  herrschen  ganz  andere  Sitten  und
ewahnheitcn,  Anschauungen  und  Vorstellungen.  Anstatt  einer
i-.tnlichen  Atmosphäre  umgibt  sie  plötzlich  das  Höhenklima  der  oberen
chichten  der  Gesellschaft."  Sie  kommen  in  beständigen  persönlichen
intakt  mit  Leuten,  die  sich  in  einer  ganz  anderen  gesellschaftlichen
ld  ökonomischen  Lage  befinden.  „In  zahlreichen  Fällen  umgibt  sie
HgSum  üppiger  Lebensgenuß,  die  Pracht,  die  der  Reichtum  um
h  herum  ausstrahlt,  ohne  aber  ihre  Dürftigkeit  zu  berühren.  Ich
Erlasse  es  den  Sozialpsychologen,  die  Störungen  zu  untersuchen,
;  mit  einer  allmählichen  Anpassung  an  diese  neue  Welt  verbunden
td,  und  die  namentlich  dann  hervortreten,  wenn  große  Jugend  mit
stier  Entfernung  von  der  Heimat  zusammentrifft.  Nur  auf  ein
loment  von  großer  Tragweite  sei  hier  hingewiesen:  aus  die  seelische
ireinsamung  der  von  auswärts  kommenden  Mädchen.  Sie  fühlen
h  mitten  in  den  Menschenmassen  der  großen  Stadt  allein,  abgeritten ­
  von  ihrer  Familie  und  ihren  Bekannten,  losgerissen  vom
imatlichen  Boden,  versetzt  in  eine  ganz  neue  Umgebung."
Die  Dienstmädchen  der  Großstädte  werden  tagtäglich  geradezu
t  der  Nase  darauf  gestoßen,  ihre  Klassenlage  mit  der  ihrer  Hcrraften
  zu  vergleichen.
Die  Frau  des  Hauses  bringt  mitunter  in  süßem  Nichtstun  oder
gedankenlose»  Vergnügungen  ihre  Tage  dahin.  Das  Dienstädchen
  arbeitet  vielfach  nach  der  Enquete  Stillichs  länger  als
i  Stunden.  „Am  ungünstigsten,"  schreibt  Dr.  Stillich,  „unter  allen
ienenden  stehen  die  Mädchen  für  alles  da."  Bei  ihnen  beträgt  der
Anteil  derjenigen,  die  länger  als  16,  Stunden  täglich  in  die  Tretühle
  häuslicher  Verrichtungen  eingespannt  werden,  58  Proz.
f  elativ  günstiger  gestaltet  sich  die  Arbeitszeit.  für  die  Köchinnen
:  id  die  Hausmädchen.  Von  den  ersten  arbeiten  48,1  Proz.,  von
u  letzteren  42,3  Proz.  über  16  Stunden  täglich.
Für  Tand  und  lächerliche  Spielereien  gibt  vielfach  die  Herrschaft
*  ehr  in  einem  Monat  aus,  als  der  Jahreslohn  des  Mädchens  be-
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