16 sehen von einigen Ausnahmefällen konnte jedoch in den Bauklassen 6, D, E von der Stellung der Gebäude parallel zur Baufluchtlinie Abstand genommen werden. Die Benennung Bauklasse A, B usw. ist dadurch entstanden, daß die Verordnung zwei Bauweisen, die offene und die geschlossene, unter scheidet. Während man für bie geschlossene Bauweise die Klassen I und II gewählt hat, unterscheidet man diese in die Bauklaffen A—D, die in neueren Verordnungen noch um E und F vermehrt wurden. Die Vor schriften für die Bauklasse 0, die zuerst nur einen kleinen Teil — den zum Gemeindegebiet gehörenden Teil des Rittergutsparkes — dec Feld mark Anwendung fanden, wurden im Jahre 1907 auf die gesamte Gemeiudeflur übertragen, mit Ausnahme des bereits erwähnten Parkes, der der Bauklasse D eingereiht wurde. Der Geltungsbereich der Bau klasse 0 ist aber noch dahin zu präzisieren, daß die Anlage störender Betriebes in dem Gebiete verboten ist, welches von der Gemeindegrenze gegen Schöneiche, die Königliche Forst und dem von Schöneiche nach Wollersdorf führenden Wege umschlossen wird, d. i. der bisher zum größten Teil der Bebauung erschlossene Teil. Es ist demnach die An siedelung von Fabriken in dem deni Jndustrieort Kalkberge zu gelegenen Teil der Gemarkung gestattet. Durch Vorschriften ist dafür gesorgt, daß derartige Gebäude nicht allzu sehr von den üblichen Anforderungen abweichen dürfen — Bauwich bleibt bestehen, für jeden grn bebaubarer Fläche werden nur 4,50 cbm Baumasse und Rauminhalt gestattet, die Höhe darf 22 in nicht übersteigen — , infolgedessen ist denn auch noch kein einziges derartiges Unternehmen auf Schönebecker Gelände errichtet. Um hier noch kurz auf die wichtigsten Erfordernisse der Bauten selbst einzugehen, so hatte die Baupolizeiverordnnng für das platte Land in § 13 inbezug auf die dringendsten Anforderungen nur festgesetzt, daß für Wohnräume eine lichte Höhe von 2 x / a m nötig sei. Kellergeschosse durften nur daun zu Wohnungen eingerichtet werden, wenn der Fuß boden mindestens 30 cm über dem höchsten Stande des Grnndwasfers, die Decke aber wenigstens 1 m und der Fenstersturz mindestens 60 cm über dem Niveau der Straße liegt. Diese Maße sind jetzt etwas verschärft worden; es werden mindestens 2,80 m lichte Höhe für Wohnräume verlangt, der Fußboden muß zum wenigsten 40 cm über dein höchsten Grundwasserstande angelegt sein. — Erscheint diese Änderung in den Maßen gering, so beruht doch das Gute in der jetzt geltenden Bau ordnung, daß die Garantie für eine verhältnismäßig gleiche Bebauung gegeben ist und besonders Ausivüchse vermieden werden. l ) Störende Betriebe sind Anlagen, weiche starken Rauch oder Ruß, üble Ge rüche oder schädliche Ausdünstung oder ungewöhnliches Geräusch verursacheu.