Abgesehen von der Kolonie Fichtenau sind unter dem Gesetz von 1876 nur einige Ansiedelungen, sog. Ausbauten entstanden. Deni Gesetze von 1904 ist der Unterschied zwischen Kolonie und Ansiedlung fremd, es kennt nur eine einzige Art der Ansiedlung, die nach gleichen Grundsätzen behandelt wird. Von bedeutend größerer Tragweite wurde für die Gemeinde das Gesetz betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen vom 2. 7. 1875. Denn ans Grund der §§ 12 und 15 dieses Gesetzes und des Z 6 der Landgemeindeordnung vom 3. 7. 1891 wurde am 2. 10. 1893 ein Ortsstatut erlassen, das den Anbau in hiesiger Feld mark regelte. IV. Bau- und Bodenpolitik. Innerhalb der gesetzlichen Vorschriften steht der Gemeinde, wie schon der Erlaß des Ortsstatuts zeigt, naturgemäß ein großes Feld der Tätig keit offen, und zwar ist kein Unterschied zwischen städtischer Bodenpolitik und der einer Berliner Vorortsgemeinde, wie sie uns in Kleinschönebeck-F. entgegentritt. Fast im Gegenteil ist hier größere Vorsicht und umsichtigere Arbeit nötig als in unseren Großstädten, da hier — negativ gesprochen — ungleich mehr zu verderben ist als dort. Wennn daher Rudolf Eberstadt') zur Beurteilung der Bodenver hältnisse drei Grundsätze aufstellt, so können wir zu dem ersten, der nicht von Mietskasernen, ihren Ursachen und Folgen handelt, ohne weiteres Stellung nehmen. Er sagt: „Es ist von minderer Bedeutung, wer der Eigentümer des Wohnlandes ist, ob Staat, Gemeinde oder Private, viel mehr ist es die jeweils verwaltende Behörde, welche durch ihre Maß regeln den Wert und die Verwendung des Wohnlandes endgültig be stimmt und festlegt. Direkt durch den Bebauungsplan, indirekt durch Bauordnung, Ortsstatute und Steuersysteme wird eine bestimmte Par zellierung und Bauweise vorgeschrieben, die den Charakter einer Zwangs schablone annimmt. Aus solchen Maßnahmen und keineswegs aus dem Willen des einzelnen Besitzers ergibt sich die Ausnutzung des städtischen Baulandes". a) Eigentum des Wohnlandes. Schon über den ersten Punkt des Eigentums am Bauland gehen Ansichten weit auseinander. Selbst die sonst vollkommen geschlossen vorgehende Agitationspartei der Bodenreformer trennt sich in zwei Lager. Während sich Damaschke ausdrücklich in seiner Schrift „Aufgaben der 0 Grundsätze der städtischen Bodenpolitik.