19 'Gemeindepolitik" gegen die Kommunalisierung des städtischen Haus- und Grundbesitzes ausspricht, ist der frühere mehrjährige Leiter des Bundes Freesest entgegengesetzter Ansicht: „Die einzige Lösung bleibt die Kom munalisierung des städtischen Grund und Bodens, wird dieser der Spekulation entzogen, so hören Grnndmncher und Wohnungsnot von selbst auf". Adolf Wagner hält den städtischen Besitz von Bauland bedingt für nötig, ähnlich sieht v. Mangolds) in seinem großen Werk die Stadterweiterung als eine Einrichtung an, die dem Privatunter nehmer entzogen und der Öffentlichkeit übertragen werden müßte. Und in dieser Modifikation kommt auch der derzeitige Vorsitzende des Bundes deutscher Bodenreformer Damaschkech zur selben Forderung. „Die Ge meinde soll jeden gangbaren Weg benutzen, um ihr Gemeindegrund eigentum zu vergrößern. Ja, die Bodenreformer stehen nicht an, für die Gemeinde zu diesem Zweck eine Ausdehnung des Enteignungsrechts zu verlangen". Ich würde kein Bedenken tragen, die letzten Forderungen auch meinerseits zu erheben, schon um den Gemeindekörperschaften die Mittel in die Hand zu geben, ihrer Bau- und Bodenpolitik den richtigen Nach druck zu verschaffen, wenn die Möglichkeit gegeben werden könnte, daß die Gemeinde den Spekulationscharakter vermeidet, der sie in Konflikt nicht nur mit ihrem Haushalt bringen würde, sondern ihrer ganzen Natur zuwider wäre, wie denn auch Diehlch m. E. richtig bemerkt: „Wenn die öffentliche Stadterweiterung nicht nur für Bauordnung und Be bauungsplan sorgen soll, sondern auch auf Rechnung der öffentlichen Körperschaften das Bauland und die Baustellen beschafft, die Straßen erschlossen und der Bebauung übergeben werden sollen, wenn die nötigen Landmassen von der betreffenden öffentlichen Stelle beschafft und int Obereigentnm behalten werden sollen, so scheint uns dies solange un möglich, als im übrigen die Ansiedelung eine private Angelegenheit ist." Bevor ich nun näher auf das ebenerwähnte „Obereigentum" ein gehe, sei von der Speknlationsmöglichkeit der Gemeinde gesprochen. Um sich auf die Bodeupreise einen Einfluß zu verschaffe», kann die Gemeinde erstens aus ihrem altüberkommenen Besitz als Konkurrenz des gewerbsmäßigen Grundstückshandels Bauplätze verkaufen. In diesem Falle würde die Gemeinde zwar eine Zeitlang die Bodenpreise niedrig halten können, aber nur durch die Hingabe eines Gewinns, der ohne Zweifel nur erst recht in späterer Zeit der Bodenspekulation zn- J ) Bodenreform S. 16. a ) Die städtische Bodenfrage. 3) Die Bodenreform S. 84. *) Handwörterbuch der Staatswissenschaften. III S. K2.