20 fallen würde. Zum Beweise diene die Angabe von Mewes,') daß sich' die Stadt Freiburg i. B. zur Änderung ihrer Preispolitk veranlaßt gesehen hat. „Während sie früher durch Normierung niedriger Boden preise das Gesamtniveau derselben niedrig zu halten suchte, nimmt sie jetzt die Konjunkturgewinne in voller Höhe mit, da die Erfahrung ge lehrt hat, daß ein Verzicht auf sie nur eine Bereicherung der späteren Eigentümer bedeutet." Würde die Gemeinde aber sogar zum Ankauf von Bauland genötigt sein, so wäre das Niedrighalten ebenfalls eine Sisyphusarbeit, und zwar eine höchst kostspielige. Daß außerdem eine Verwaltnngsbehörde viel schwerfälliger arbeitet, viel weniger imstande ist, sich plötzlich darbietende Gelegenheit auf deni Grundstücksmarkte wahrzunehmen als der kaufmännisch geschulte Grundstückshändler, be darf wohl keiner Erläuterung, ebensowenig, wie es überhaupt Aufgabe einer Verwaltung sein kann, ihren Schwerpunkt auf die geschäftliche Seite zu legen. Im übrigen bin ich der Ansicht, daß sich die Gemeinde ihren Grundbesitz möglichst erhalten, ihn vergrößern soll, und stehe nicht allein auf diesem Standpunkt. Überall wird mit Bedauern berichtet, daß Gemeinden in Kriegsnöten gezwungen waren, zur Kontributions- leistung oder zur Erfüllung anderer dringender Verpflichtungen Grund und Boden zu verkaufen, überall wird mit Recht darüber ge klagt, daß Gemeinden wegen unabweislicher Kulturaufgaben anstatt einer Anleihe ihr Grundeigentum aufgaben, oder es sogar zur Be friedigung gar nicht so wichtiger Bedürfnisse verschleuderten. Nun zum Begriff „Obereigentum", d. h. in unserem Falle Land, das im Eigentum der Gemeinde, in der Nutznießung der Bürgerschaft steht. Diese Möglichkeit liegt vor, wenn die kommunale Körperschaft ihre Ländereien in Erbpacht gibt oder das Erbbaurecht verleiht. Dazu sagt Damaschkes: „Was soll die Stadt mit ihrem Grund und Boden beginnen, wenn aus den Gärten Bauland werden muß, soll sie selbst Häuser bauen und Wohnungen vermieten? Nach unseren Grundsätzen könnte das nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen. Kapital und Arbeit sollen der freien individuellen und genossenschaftlichen Betätigung überlassen bleiben. Die Gemeinde soll sich nur die Grundrente sichern, den Boden aber soll sie denen iu Benutzung geben, die ihn zur Her stellung von Wohn- und Werkstätten benutzen wollen." Also ebenso wie Diehl will Damaschke von gemeindlicher Bau tätigkeit und Spekulationslust nichts wissen; die einzige Möglichkeit guter Verwertung gemeindlichen Bodens liegt nach Damaschke in Erb- *) Bodenwerte, Bau- u. Bodenpolitik in Fretburg i. B. S. 21. (Dissertation)- „) a. a. O., S. 87.