nicht von den Mietern behaupten. Denn, sollte man meinen, daß das> Erbbaurecht den Vorzug haben müßte, jede Spekulation auszuschließen, so überzeugt Kownatzki^) eines andern: . es wird nicht behauptet werden, daß die Zuwachsrente durch das Erbbaurecht in irgend einer Form der Spekulation ganz vorzuenthalten sein wird ... in London ist das Erbbaurecht sogar der Träger der Bauspekulation (allerdings auch der Bautätigkeit), und es ist dort umgekehrt zu den Berliner Bestrebungen die Tendenz vorhanden, möglichst leuse-dolck (erbbaurecht lichen Besitz) in krss-llolci (freien Besitz) zu verwandeln." Es bleibt also die Möglichkeit bestehen, daß besonders bei länge- ren „Iea8e8", d. h. bei länger laufenden Erbpachtverträgen, die Spe kulation auch auf das Erbbauland übergreift. Allerdings will dies vom Standpunkte der Gemeinde nichts sagen, da sie in der Lage ist, die Weiterveränßerung des Erbbaurechts vertraglich zu unterbinden. Dies würde sie auch durchsetzen können, wo es sich um Industrien oder große Handelsunternehmungen handelt. Dergleichen kommt aber für Kleinschönebeck-F. nicht in Betracht. Dem Ankauf von kommunalem Erbbaurecht durch Private stehen nämlich hier zwei große Bedenken entgegen. Das eine ist die Hypothekenfrage, die auch Damaschke 8 ) anerkennt: „Ein schweres, in vielen Fällen unüberwindliches Hindernis für die Ausbreitung des Pachtsystems bildet der Umstand, daß die auf Pachtland errichteten Gebäude schwer oder garnicht hypothekarisch beliehen werden können." Wenn es auch Baugesellschaften gelungen ist, Erbbaurechtsaniortisationshypotheken zu erhalten, so dürfte es wohl zweifelhaft sein, ob für einzelne Besitzer solche zu erhalten wären, und wenn, unter welchen Bedingungen. Denn es ist bekanntlich schon ver hältnismäßig schwer, gewöhnliche Hypotheken auf Kleinbauten — um solche würde es sich in einem Vororte mit Landhansbebauung handeln —- zu erhalten, ein Umstand, der durch die Art der Organisation des Hypothekarkredits begründet ist. „Seitdem nämlich das Darlehnsgeschäft überwiegend in den Händen der Hypothekenbanken liegt, ist es äußerst schwer, zur Errichtung kleiner Grundstücke die erforderlichen Gelder zu erhalten; denn während die Hypothekenbanken ans der einen Seite mit ihren Pfandbriefen die kleinsten Kapitalien aus allen Winkeln des Landes zusammenholen, sind sie auf der anderen Seite ganz und gar nicht geneigt, kleinere Objekte zu beleihen, teils aus Bequemlichkeit, teils, um ihren Betrieb möglichst zu vereinfachen und au Verwaltungs kosten zu sparen." 8 ) Die Folge könnte sein, daß der bestehende Zug 1) a. a. O. 11. a. et. O. 162. (Aufgaben.) 3 ) Paul Voigt a. a. 0, 110.