— 23 — aufs Land unterbliebe, die Leute, anstatt vollkommen in den Vorort zu ziehen, nur den Sommer auf dem Lande zubrächten und sich aus diesem Grunde nur Unterkunftshäuser errichteten: aus der Villenkolonie wäre eine Laubenkolonie geworden. Das zweite Bedenken gegen das Erbbaurecht in Vororten wäre aber die Unmöglichkeit, sich ein Haus auf eigenem Grundstück zu bauen. Die Sehnsucht nach eigener Scholle ist es, die den Großstädter auf das Land hinaus zieht; und ich glaube, daß es nicht jedermanns Sache ist, die Gewißheit zu haben, daß das Haus, das man erbaut, der Garten, den man angelegt, dereinst nicht der Familie erhalten, sondern in fremde Hände übergehen werden. Aus den angeführten Gründen bin ich daher der Ansicht, daß es zwar Pflicht der Gemeinde ist, sich den Besitz an Grund und Boden zu bewahren, ihn bei kommunalem Bedürfnis zu erweitern, daß es aber keineswegs die Aufgabe kommunaler Bodenpolitik sein kann, aus dem Gruiidstücksmarkt aktiv tätig zu sein. Sollte sich aber wider Erwarten ein Bedürfnis nach kleinen Wohnungen herausstellen, das zu befriedigen die Gemeinde als ihre Pflicht anerkennt, so stehe ich mit v. Wagner- Ulm^) auf dem Standpunkt, daß durch das Wiederkaufsrecht das In teresse der Gemeinde am besten gewahrt wird. b) Maßnahmen der Behörde. Das Feld kommunaler Bodenpolitik liegt m. E. auf einem anderen Gebiete. Die verwaltende Behörde kann durch ihre Maßnahmen den Wert und die Verwendung des Wohnlandes in hohem Maße bestimmen und festlegen; sie ist in der Lage, direkt durch den Bebaungsplan, indirekt durch Banordnung, Ortsstatute und Steuersysteme bestimmte Parzellierung und Bauweise vorzuschreiben. Bevor ich jedoch hierauf näher eingehe, sei kurz die Bahnfrage abgetan. 1. Ausschließung durch Bahnen. Zur großzügigen Bodenpolitik gehört die Ausschließung des Ge ländes durch Bahnen. An einer Reihe von Projekten hat es nicht gefehlt. Eine Kleinbahn von Herzfelde über Kalkberge. Wollersdorf, Kleinschönebeck-F. nach Rahnsdorf wurde von der Gemeinde abgelehnt, weil diese Industriebahn den Charakter der Gemeinde als eines Villen ortes zu vernichten geeignet war. Dafür erfreuten sich aber andere Bahnprojekte der Unterstützung. Zu erwähnen ist das Projekt einer Verbindung von Friedrichs hagen über Schöneiche mit Kleinschönebeck. Dieses mußte scheitern, da *) Angeführt in Kommunales Jahrbuch 191.0, S. 180.