25 anheimfällt, für die ganze Flur einen generellen Bebauungsplan auf zustellen, der eine großzügige Straßenführung gestattet und die Garantie leistet, daß die später, gegebenenfalls erst bei Bedarf anzufertigenden speziellen Pläne, sich in den Rahmen des Ganzen einpassen; es ist besonders darauf zu achten, daß bestimmte Gemarkungsteile geschieden werden, für welche eine andere Bebauung in Aussicht genommen ist, bezw. ist eine Trennung vorzunehmen in den Teil, in dem Fabrikbauten zulässig sind und solchen, in dem die Errichtung verboten ist. Die Kommune muß sich ferner Grundstücke reservieren für später zu erwartende kommunale Zwecke, sei es für Schule, Gemeindehaus oder dergleichen. Das erforderliche Land ist die Gemeinde von den Unternehmern zu fordern berechtigt. Die Gemeinde Kleinschönebeck-F. hat bereits einen generellen Be bauungsplan für die ganze Feldmark aufgestellt. Dieser nimmt Rück sicht auf die Verkehrswege der Nachbargemeinden, mit denen Verein barungen wegen Durchlegung der Straßen getroffen sind. Denn es ist wohl nichts unnatürlicher als die Regelung des Verkehrs, wie sie Berlin zeigt, wo, anstatt den Bedürfnissen Rechnung zu tragen und die Straßen zu erweitern, der Verkehr „abgeleitet", d. h. zu zeitraubenden Umwegen gezwungen wird. Zur Vermeidung ähnlicher Unzuträglichkeiten hat be reits zum Mittel der Enteignung gegriffen werden müssen; zur Zeit ist sogar die Anlegung einer Fließpromenade geplant, die einen sehr schönen Teil unserer Gemarkung der Allgemeinheit zugänglich machen soll, deren Durchführung jedoch teilweise auch nur durch das Enteignungsverfahren möglich ist. Für die Idee des generellen Bebauungsplanes war maßgebend der Gedanke, daß man unter Vermeidung unnötiger Pflasterungen die Straßen in drei Arten teilte: Hauptstraßen 20 ni, Vorgarten je 6 m — 32 m, Verkehrsstraßen 15 m, Vorgarten 6 m = 27 m, Wohnstraßen 9 — 12 m, Vorgarten 6 m = 21—24 m, dafür aber hinreichend für Plätze und besonders Grünstreifen Sorge trug, wie es Städten, die ihre Befestigungsanlagen schleifen konnten, so großartig gelungen ist, sich einen breiten Parkgürtel um die ganze Stadt zu verschaffen. Für die Aufteilung selber war ausschlaggebend die Annahme einer Schnellbahn von Berlin-Alexanderplatz, Frankfurter Allee nach Wolters dorf. Dieselbe teilt das noch freie Gelände zwischen Woltersdorf und der Ostgrenze in zwei annähernd gleiche Teile und ist aus Kostener sparnis und der freien jederzeitigen Verfügung über das Gelände inner halb der Baublocks angelegt. Letztere sind möglichst lang gestreckt und werden nur von den Hauptstraßenzügen geschnitten, auch Bahnhöfe sind vorgesehen.