26 Sollte die Schnellbahn wider Erwarten nicht zur Ausführung kommen, so bleibt das für die allgemeine Aufteiluug und ihre Kosten ohne jeden Belang. Jedenfalls ist vorausschauend auch für diese Mög lichkeit Sorge getragen. Als Breite dieser Bahnstraße würden auf Grund sachverständigen Gutachtens 26 in für einen zweispurigen Betrieb ge nügen. Die Abtretung einer Straße von 26 in Breite kann aber noch bei Bestehen eines Ortsstatnts nach § 15 des Gesetzes vom 2. 7. 1875 von den betreffenden Anliegern gefordert werden. Die Hauptverkehrsstraßen wurden im großen Zuge festgelegt, um innerhalb desselben ruhige Wohnquartiere zu erhalten, für die meist ganz geringe Straßenbreiten genügen. In den einzelnen Quartieren wurde eine Anzahl Sport- und Spielplätze vorgesehen und zwar der Kosten ersparnis an Straßenbau halber auf Hinterland ooer an kleinen Neben straßen. Von sog. Schmuckplätzen, welche bei Anlage von Bebauungs plänen meist vorgesehen waren (mit Ausnahme des oben als minder wertig gekennzeichneten Planes) wurde Abstand genommen, da meist die Fläche des umschließenden Straßenpflasters größer ist, als die eigent liche Grünfläche. Das Straßennetz ist so geführt, daß mit einem Minimum von Straßen und Straßenbrciten auszukommen ist, im Gegensatz zur bis herigen Aufschließungsmethode, bei welcher fast jede zweite oder dritte Querstraße überflüssig war. Denn das gesunde Verhältnis eines Bau blocks ist nach Jansen, deni Sieger aus dem Wettbewerb Groß-Berlin 1:3 oder 1:4, nicht, wie die alten Bebauungspläne hiesiger Unter nehmer, ebenso wie in den anderen Vororten Berlins angewendet, 1:2 oder 1:1. Es entsteht durch letzteres Mißverhältnis eine unnütze Ver teuerung der Erschließung. Die durch diese Reduzierung von Straßenanlagen, Ersparnis an Straßenbreite entstandene Kostenersparnis wurde verwertet zur Anlage von Grünflächen. Diese sind möglichst zusammenhängend, meist ans billigem Hinterland und an vorhandene Erhebungen usw. anschließend an geordnet, und zwar radikal von der alten Dorflage aus längs der nörd lichen Grenze und in nordöstlicher Richtung, endend im Norden und Süden in die dortigen Waldungen. Die die Grünstreifen begrenzenden Baublocks sind so geschnitten, daß sie nur einseitig bebaut werden. Da die offene Bauweise vorge sehen ist, sind Nebengebäude mit häßlichen Brandgiebeln prinzipiell ausgeschlossen, besonders an den Grünflächen, von denen sämtliche Gebäude genügend abzurücken sind. Das den Westen begrenzende Fließ soll im Norden wie im Süden zu einem Teich erweitert werden, um der Kolonie einen kleinen Ersatz für die den Nachbargemeinden eigentümlichen Seen. zu geben. Die Banblocks erhalten durchschnittlich eine Breite von 100 m,