30 'Benachteiligung der Terrainbesitzer nicht im geringsten die Rede sein, wenn diese selbstverständlich auch das Gegenteil behaupten und mit allen Mitteln versuchen werden, eine vernünftige Bodenpolitik zu schänden zu machen, die zwar nicht das Interesse der gegenwärtigen Besitzer schädigt, wohl aber den künftigen Eigentümern und Mietern ein wohlfeiles und sanitär unbedenkliches Wohnen ermöglicht. Denn wird mit dem Mietshausbau erst begonnen, so hört die gesunde Entwicklung auf, der Vorort empfängt die Nachteile der Großstadt ohne deren Vorzüge. Wie Eberstadl * 2 3 ) sagt: „Der Privatbesitz wird auch hier zerstört. Das Familienhaus und der Flachbau verschwinden. Die Mieten steigen; hinter den hauptstädtischen Preisen bleiben sie gerade um den Betrag des Fahrgeldes zurück, die Steuern gehen in die Höhe, die Leistungs fähigkeit der Bevölkerung aber geht rückwärts. Denn an Stelle des realen Grundbesitzers tritt der nominelle Hausbesitzer; an Stelle des steuerfähigen Grundbesitzes der übertragende Steuerhebel der Miets kasernen." Die schwerwiegendsten und sofort erkennbaren Bedenken zeigen sich aber auf sanitärem Gebiet. Sie allein schon verpflichten die Ver waltung zu prohibitivem Einschreiten. In den neuen Massenmiets häusern würden sich unerträgliche Zustände herausbilden, denn noch fehlen die hygienischen Einrichtungen, an der Spitze Wasserleitung und Kanalisation, wenn schon seit Jahren die Projekte einander ablösen und neuerdings der Kreis ein Verbandswasserwerk errichten will, ein Unternehmen, das bereits greifbare Gestalt annimmt. Ist aber die Einführung von Wasserleitung und Kanalisation^) gelungen, so ist es schwer, wenn überhaupt möglich, noch Abhilfe zu schaffen; denn eine alte Erfahrung lehrt, daß die Einführung von Wasserleitung und Kanalisation die Mietskasernen begünstigt, und zwar nicht nur indirekt durch Schaffung der nötigen sanitären Vorbedingungen und der erforder lichen Bequemlichkeiten, sie übt auch eine Reihe direkter Wirkungen in dieser Richtung aus. Wir wollen Paul Voigts die drohende Ge fahr weiter ausmalen lassen: „Zunächst wird die bauliche Herrichtung eines Grundstücks durch die bedeutenden Kosten der erforderlichen An ') a. a. O. S. 109. 2 ) Die Kanalisation ist m. E. nicht ein Korrelat zur Wasserleitung. Große Städte und Berliner Vororte haben bis in die jüngste Zeit noch keine Kanalisation gehabt; viel weniger ist es natürlich ein Bedürfnis für einen Ort, in denen Nieder schläge und Wirtschaftswasser abgeleitet werden, Fäkalien und Inhalt der Senk grube teils zur Düngung des Hausgartens benutzt, teils abgefahren werden können. Für Mietskasernen ist solcher Zustand natürlich unerträglich, die Entstehung der artiger Gebäude ist daher auch nicht zu begünstigen. 3 ) a. a. O. S. 139.