39 entschieden zu weit; denn sie würde jede Spekulation ausschalten. Und diese brauchen wir ebensosehr für unsere Volkswirtschaft, wie den wagenden Kaufmann überhaupt. Ohne die Unternehmungslust der Spekulation wäre weder Fichtenau noch die vielen Vororte Berlins entstanden, und es muß doch zugegeben werden, daß diese Bewegung, dieser Zug aufs Land, eine wohltätige Folge der Spekulation ist. Es kann sich also bei Anwendung der Steuer nur um eine Belastung des Gewinns handeln, die zwar die Spekulation nicht vernichtet, aber der Gemeinde gestattet, der wilden Preistreiberei Zügel anzulegen; Erhebung einer Zuwachssteuer von 33 1 / 3 °/ 0 wie in Kiautschou ist auf unsere Verhältnisse nicht anwendbar (da bei Berechnung der Zu wachssteuer die persönliche Arbeit, Geschäftsgewandtheit usw. nicht be achtet werden kann), obwohl auch in Deutschland bis zu 20°/ 0 mit Recht genommen werden können. In Kleinschönebeck wurde seinerzeit die Wertzuwachssteuer nicht so sehr zur Unterdrückung der Spekulation, sondern neben finanziellen Gründen hauptsächlich zu dem Zweck ein geführt, die gewerbsmäßigen Grundstückshändler nnd Spekulanten, die aus ihrem Geschäft und der Gemeinde ihren Gewinn ziehen, ohne an den Lasten teilzunehmen, zu den kommunalen Aufgaben durch finanzielle Beiträge heranzuziehen. Daß die Gemeinden ferner verpflichtet sind, auch eine andere Art Wertzuwachs im Interesse ihrer Mitglieder steuerlich heranzuziehen, die sich durch besondere kommunale Kulturarbeiten ergibt, bedarf kaum der Erläuterung. Diese Zuwachssteuer ist unter dem Namen Verbesserungs steuer verständlicher, und die hierunter gerechneten Abgaben werden als Beiträge bezeichnet, deren Einziehung gemäß § 9 KAG. „behufs Deckung der Kosten für Herstellung nnd Unterhaltung von Veranstal tungen, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen," ermöglicht, sogar verlangt ist, „wenn andernfalls die Kosten einschließlich der Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung des aufgewendeten Kapitals durch Steuern aufzubringen sein würden". Diese Zuwachssteuer (Verbesserungssteuer- Beiträge) ist denn auch in der Gemeinde Kleinschönebeck-F. seit Be stehen der Beitragsordnung vom 10. Februar 1909 erhoben worden, muß auch in höchstmöglicher Weise erhoben werden, da jede Unter lassung ein Geschenk der Gemeinde wäre zuungunsten der Steuer zahler. — Gewarnt sei allerdings vor den übertriebenen Fordernngen der Bodenreformer, die bei Schul- nnd Straßenbahnbauten die Grund besitzer auch zu den Kosten heranziehen wollen, obwohl es doch in einem Vorort mit landhausmäßiger Bebauung nicht jedermanns Sache ist, sich durch Straßenbahnen oder lärmende Kinder stören zu lassen.