41 Wandelt nt. E. demnach die Kommunalpolitik von Kleinschönebeck-F. Zurzeit in den richtigen Bahnen, so ist nur zu wünschen, daß diese nicht wie in früheren Zeiten durch die Interessen und Bestrebungen der Spekulanten durchkreuzt wird, die, wie nach den Schilderungen Paul Voigts^), so noch heute, . in den angesehensten Organen der Tagespresse .... in den Gemeindeverwaltungen mit Rührigkeit und Eifer ihre Interessen vertreten. V. Boden- und Mietspreise, a) Bodenpreise. Für die Feststellung der Bodenpreise und ihrer Entwicklung konnte nur eine umfassende Ermittelung der Verkehrswerte die Grundlage ab geben, wie sich solche aus den Eigentumsveränderungslisten des König!. Katasteramts ergeben. Es wurden die Verkäufe, soweit sie statistisch von Wert sind, ausgezogen; und zwar ist das Material vom Ende des Jahres .1896 vorhanden, in welchem die Gemeinde die Umsatzsteuer einführte. Zuerst verkauften die Bauern das Pilzland, das in wirtschaftlicher Beziehung für sie wenig Wert gehabt hatte; denn noch ini Anfang der 70er Jahre vorigen Jahrhunderts wurde der Morgen mit 10 Mk. ab geschätzt. nur um nicht zu sagen, er sei vollkommen wertlos. Im Jahre 1876 wurden bereits 50 Mk., 1893 500 Mk. für den Morgen erzielt. Im übrigen waren vor der Koloniegründung Verkäufe eine große Selten heit. Gingen die Wirtschaften von einer Hand in die andere, so war 1er Anlaß gewöhnlich Vererbung. Sollte bei dieser Gelegenheit eine Wirtschaft abgeschätzt werden zum Zwecke der Erbschaftsregulierung, so fiel die Abschätzung stets zugunsten des in der Wirtschaft Bleibenden aus, die anderen wurden mit einer Kleinigkeit abgefunden. Demgemäß hätte eine Feststellung des Schätzungswerts den wirklichen Preis des Landes auch nie ergeben. Von den aus der Umsatzstenerkontrolle zu ersehenden Verkäufen konnten aber bei weitem nicht alle für meine Zwecke benutzt werden. Ansgelassen wurden vor allem Erbrezesse, laut denen z. B. im Jahre 1896 die gesamte Wirtschaft nebst Gebäuden und Inventar auf den Erben überging, und zwar der gm abgeschätzt aus 0,026 Mk., eine andere im Jahre 1898 auf 0,177, 1907 auf 0,175 Mk. — Es blieben ferner unberücksichtigt die bebauten Gritndstücke, da nach meiner Ansicht der „Bodenannäherungswert", wie schon die Bezeichnung sagt, den Bodenpreis nicht genau bestimmen will und kann. Die Bestimmung nach diesem Wert scheitert außerdem an dem Fehlen einer staatlichen oder sonstigen Feuerversicherung, die einheitlich für den ganzen Orts- *) a. a. O. S. 136.