bezirk Feuertaxen festsetzt. Die Gewinnung der Bodenpreise aus den bebauten Grundstücken durch Subtraktion des nach den Feuerversicherungs taxen ermittelten Gebäudewerts vom Kaufpreis erübrigt sich außerdem dadurch, daß es in der ganzen Gemarkung kaum eine Straße gibt, in der nicht noch Bauplätze vorhanden wären. Ebenfalls konnten Zwangsversteigerungen oder Konkursverkäufe wegen der oft unnatürlichen Preise keine Berücksichtigung finden. Des gleichen wurden Enteignungen der Gemeinde, Verkäufe von Masken und alle sonstigen Verkäufe außer Betracht gelassen, die infolge Heraus fallens aus dem Rahmen der zur Zeit geltenden Preise darauf schließen ließen, daß sie nicht den richtigen Verkehrswert ausdrückten; als solche Gründe wurden festgestellt die erst nach langer Zeit seit Vertragsschluß erfolgte Auflassung, Tausch, Gefälligkeit, scheinbarer Kauf zur Abrechnung und Ausgleichung gemeinsamer Geschäfte, Umsatz belasteter bezw. mit Rechten ausgestatteter Grundstücke. Dagegen konnten die Verkäufe von Eckgrundstücken berücksichtigt werden, weil die höhere Wertschätzung dadurch modifiziert wird, daß sich Privatpersonen vor den erhöhten Pflasterkosten scheuen. Unzweifel haft wirken jedoch Abrundung und Zusammenlegung preissteigernd. Da aber überhaupt eine individuelle Wertung nirgend so sehr auftritt als auf dem Grundstücksmarkt, waren die Verkaufspreise solcher Baustellen in die Statistik aufzunehmen, zumal sich aus den Akten mit Sicherheit eine normale Über- oder Unterwertung der Grundstücke erkennen ließ. Die Verarbeitung der für meine Zwecke verwertbaren Umsätze in Grundstücken geschah in der Gestalt, daß man aus Kaufpreis und Grundstücksgröße den ans den gm berechneten Bodenpreis gewann. Um aus den gegebenen Zahlen nun die richtigen Folgerungen zu ziehen, d. h. die Bodenpreise in richtiger Weise festzustellen, kann man zwei Wege einschlagen: entweder für die Durchschnittszahl das einfache arithmetische Mittel aus den für die Flächeneinheit gefundenen Werten oder das gewogene Mittel anzuwenden. So überzeugend es wirkt, den Preis für den Durchschnitt der umgesetzten Bodenwerte anzunehmen, der nicht nur die erzielten Einheitspreise bei den einzelnen Verkäufen zur Grundlage nimmt, sondern auch die Maße der zu einem bestimmten Preise verkauften Grundstücke berücksichtigt, so wird das gewogene Mittel in diesem Falle doch oft zu irrtümlichen Annahmen führen. Denn kauft ein Spekulant einen größeren Block zu niedrigem Preise und verkauft davon Parzellen in demselben Jahre teurer, so würde, das gewogene Mittel genommen, es den Anschein haben, als seien nach Parzellierung in diesem Jahre die Preise für den gm fast garnicht gestiegen, während doch eigentlich nur aus den zuletzt verkauften Parzellen der zur Zeit geltende Wert hervorgeht. Das arithmetische Mittel gibt den äugen-