71 auch in Fichtenau einen Nachtwächter anzustellen, sodaß seither in der Gemeinde zwei Nachtwachbeamte tätig sind. Diese versehen ihr Amt im Winter von 11 Uhr nachts bis 4 Uhr früh, im Sommer von 11 Uhr nachts bis 3 Uhr früh, und haben die Verpflichtung, strafbaren Handlungen, Unglücksfällen und Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit nach Kräften vorzubeugen, begangenen strafbaren Handlungen nachzuforschen und die Beweismittel hierfür zu sammeln. Von den zu ihrer Kenntnis gelangten strafbaren Handlungen und Unglücksfällen haben sie ungesäumt Anzeige zu erstatten. Vor allem liegt ihnen auch ob, bei Feuersgefahr Hausbewohner und Feuerwehr zu alarmieren. Zu ihrer besseren Kontrolle wurden im Jahre 1904 Stechuhren ein geführt, aus deren täglich erneutem Zifferblatt die Einhaltung ihrer Runde genau hervorgeht. Zu ihrer persönlichen Sicherheit sind sie mit einer Hellebarde aus gerüstet, der Beamte in Fichtenau seit einem Überfall im Jahre 1905 außerdem mit einem Revolver. Die Ausgaben für den Nachtwachdienst waren von jeher gering, und die Erfüllung des Berufs nur durch Nebenbeschäftigung möglich, wie sie ihnen die Gemeinde durch Anstellung zuerst als Lampenanzünder, dann als Gemeindediener und Vollziehungsbeamte verschafft hat. Jahr Ausgaben in cM Quelle Jahr Ausgaben in cM Quelle 1894 128,— Etat 1903 1440,— Rechnung 1895 154,40 „ 1904 1516,65 „ lb96 190,40 „ 1905 1444,30 „ 1897 190,40 1906 1472,20 „ 1898 190,40 1907 1546,90 „ 1899 310,40 „ 1908 1448,15 „ 1900 310,40 „ 1909 1638,77 „ 1901 1240,80 „ 1910 1477,85 „ 1902 1440,— Rechnung 1911') 1596,30 „ Bei den aufgeführten Ausgaben für den Nachtwachdienst find die Aufwendungen für die nächtliche Bewachung von Grätzwalde nicht mit einbegriffen. Diese Ansiedlungen werden, wie es einst auch im Dorf war, durch einen Nachtwächter bewacht, der von dortigen Besitzern besoldet wird. 1) Feldhüter. Ähnlich wie einst beim Nachtwächter ist es auch hier bis in die neueste Zeit gewesen. Die Landwirte haben in Gemeinschaft mit den i) Gehaltserhöhungen haben die Nachtwächter in ihrer Eigenschaft als Ge meindediener erhalten.