74 Bezirkskommissionen im Dorf und in der Kolonie. Jede Kommission besteht aus einem Bezirksvorsteher und zwei Armenpflegern. Da die Posten ehrenamtlich bekleidet werden, erhöhen sich die Lasten der Armenpflege durch diese Einrichtung nicht. Die Aufwendungen sind überhaupt verhältnismäßig gering geblieben, wiewohl sie natürlich auch eine steigende Tendenz aufweisen. Aber genau feststellen lassen sich diese Ausgaben nicht, da sowohl bei offener, wie bei geschlossener Armenpflege *) die Unterstützung nicht nur in Geld, sondern auch in Naturalien stattfinden kann. So ist ein Teil der Ortsarmen in den jetzt als Armenhäusern eingerichteten früheren Hirtenhäusern untergebracht und ihnen auch ein kleiner Garten überlassen. In solchen Fällen findet oft gar keine bare Unterstützung statt. Im übrigen handelt es sich bei der geschlossenen Armenpflege in Kleinschönebeck-F., da die Gemeinde außer den zwei kleinen Arnienhäusern eigene Anstalten für Waisen, Kranke, Sieche usw. nicht besitzt, lediglich um Unterbringung in einer öffentlichen Anstalt, für deren Kosten sie als Ortsarmenverband aufzu kommen hat. Die offene Armenpflege wird ausgeübt einerseits durch Unterstützung in Geld, namentlich in Form regelmäßiger Zahlungen an gewisse Arme auf unbestimmte Zeit, andrerseits durch Naturalien, wie Nahrungsmittel, Heizmaterial, durch Bezahlung des Mietzinses und im Erkraukungsfalle der Arzneikosten. Ferner gehört hierher die Gewährung eines angemessenen Begräbnisses und gebührenfreie Hergäbe des Be-- gräbnisplatzes, die auch denen zuteil wird, die bei Lebzeiten eine Unter stützung nicht erhalten haben. Die baren Unterstützungen sind tvieder in laufende und einnialige zu trennen, von denen jene mit ungewöhnlicher Ausnahme der Jahre 1899—1901 natürlicherweise die größere Summe darstellen. Da aus der Armenkasse die Ausgaben auch für Angehörige fremder Verbände getragen werden, ist es nötig, auch die Überweisungen jener an die Armenkasse zur Gewinnung der Nettozahlungen aufzuführeu. (Siehe Tabelle nächste Seite.) Die Spalte: Besoldungen erklärt sich durch Anstellung eines Armen arztes und eine laufende Unterstützung der Diakonissenstation, die der evangelische Frauenverein unterhält. Es ist im Interesse der guten Sache auf das lebhafteste zu bedauern, daß die Beihilfe ini Jahre 1911 entzogen wurde, weil nach Ansicht der Gemeinde die Krankenpflege nicht in genügender Weise den Armen zugute kam. Die Einstellung der Bei hilfe im Etat für 1912 scheint jedoch wenigstens den guten Willen der Gemeindeverwaltung zu zeigen. Bedauerlich wäre, wenn der jetzige 0 Bei der offenen Armenpflege wird der zu Unterstützende in seiner Wohnung und seinem Familienkreise belassen, bei der geschlossenen in einem Kranken- oder Siechenhaus bezw. einer anderen Anstalt untergebracht