73 Erwachsen der Gemeinde durch Unterhaltung dergleichen Anstalten auch keine Kosten, so bleiben doch auf dem Felde des Gesundheits wesens noch genügend Gebiete, die in früheren Jahren zwar keine oder nur geringe, mit der Zeit aber stets steigende Aufwendungen erfordern. d) Parkanlagen. Wie in anderen kleinen Orten benötigten Anlagen dieser Art bis in die neueste Zeit nur unerhebliche Ausgaben, deren größten Teil an Stelle der Gemeindekasse die am Orte bestehenden Vereine tragen konnten. Neben der Unterhaltung der Straßenbäume handelt es sich hier vor allem um den für die Gemeinde äußerst wichtigen Kurpark. Die Unternehmer in Fichtenau hatten den Mangel an Plätzen dadurch auf zuheben gesucht, daß sie von dem zwischen der Kolonie und dem Bahn hof Rahnsdorf gelegenen Königlichen Waldterrain, das durch die Durch querung des Mühlenfließes an landwirtschaftlichem Reiz gewinnt, einen bedeutenden Teil als Kurpark pachteten. Dieser Park wurde später von Vereinen unterhalten. Im Jahre 1903 pachtete die Gemeinde vom Forstfiskus einen Fußweg, der im Anschluß an den Kurpark eine be queme Waldpromenade von Fichtenau bis zum Bahnhof schaffte. Die jährliche Pacht betrug 15 Mk.; zu der Anlegung und den Unterhaltungs kosten der ersten Jahre steuerte in anzuerkennenden Weise ein Verein bei. Im Jahre 1906 übernahm die Gemeinde den etwa 4,4 da großen Kurpark für eine jährliche Pacht von 100 Mk., die sich im Jahre 1910 auf 150 Alk. erhöhte. Mit Bezahlung der Pachtsumme hatten natur gemäß die Aufwendungen für den Park nicht ihr Bewenden; Anlagen und Wegebesserungeu erforderten Ausgaben, ferner von 1907 ab die Anstellung eines Parkwärters. In Anerkennung der Wichtigkeit schöner Zier- und Spielanlagen wurde im Jahre 1906 die Parkdeputation von der früher gebildeten Baudcputation abgezweigt und ihr die Aufsicht über die Parkanlagen und die sonst der Verschönerung des Ortes dienenden Anlagen über tragen. Sie besteht aus dem Gemeindevorsteher oder einem von diesem zu ernennenden Schöffen als Vorsitzenden mit 4 von der Gemeinde vertretung zu wählenden Mitgliedern, von denen die Hälfte Gemeinde- vcrordnete sein müssen. Die Einrichtung und Unterhaltung der neugeschaffenen Anlagen geschieht noch heute meist auf Kosten der Unternehmer, bisweilen der Vereine, so daß die gemeindlichen Aufwendungen sich in bescheidenen Grenzen halten konnten.