80 d) Begräbniswesen. Wie in allen alten Orten, befand sich auch im Dorfe Kleinschöne beck der Kirchhof in nächster Umgebung der Kirche; er ist Besitz der Kirchengemeinde und hat daher mit der Verwaltung der politischen Ge meinde nichts zu tun, wenn auch naturgemäß in früheren Jahren diese Unterschiede vollkommen verwischt waren. Mit zunehmender Bevölkerung genügte dieser Begräbnisplatz dem Bedürfnis jedoch nicht mehr. Obwohl nun die Unterhaltung von Friedhöfen nach dem Allgemeinen Landrecht Sache der Kirchengemeinde ist. so ist dieselbe der politischen Gemeinde nicht verwehrt. Da aber die Kirchengemeinde mit Schwierig keiten bei der Erwerbung des Geländes zu kämpfen gehabt hätte, nahm die Gemeinde die Angelegenheit in die Hand, zugleich in der Überzeugung, daß es ihre Pflicht sei, für Regelung der Bestattung ihrer Mitglieder zu sorgen, unabhängig davon, welcher Religionsgemeinschaft sie ange hören. Daher beschloß die Gemeinde im Jahre 1901 ein Gelände zur Einrichtung eines Friedhofes^) zum Preise von 2400 Mk. anzukaufen, das aber in einer Ausdehnung von nur 89,95 ur als zu klein ange sehen werden muß; doch scheiterte der Wille der Gemeinde, einen größeren Block zu Beerdignngszwecken zu erwerben, an der Weigerung der Be sitzer, die ihr Land vorläufig noch landwirtschaftlich nutzen, ohne Zweifel aber später bessere Preise erzielen wollten. Jahr Einnahmen Ausgaben Ni Einnahmen tto Ausgaben Quelle 1902 6,30 6,30 Rechnung 1903 — 82,80 — 82,80 „ 1904 63,- 831,75 — 768,75 „ 1905 209,50 375,10 — 165,60 ff 1906 166,50 936,77 — 770,27 1907 291,30 1070,20 — 779,— 1908 201,— 168,- 33,— — 1909 173,- 749,31 — 576,31 1910 131,50 866,47 — 734,97 1911 241,50 589,18 — 347,68 " *) Aus dem Gutachten dem Gutachten des Kreisphysikus: „Die Oberfläche ist sandig, wenig humös. Drei an verschiedenen Stellen bis zu 2,50 m Tiefe gegrabene Löcher ergeben gleichmäßig gefugten gelben Sand und gelbbraunen kiesigen Sand. Wasser fand ich in keinem der Löcher vor. Das Grundstück ist hiernach ohne Bedenken sehr gut zu Kirchhofszwecken geeignet."