88 Jahr Kosten sür Neu anlagen in M. Bebauungspläne, Katastermaterial usw. in M- Unterhal tung d.Str. in M. insgesamt Quelle 1894 240,— 240,— Etat 1895 240,— 210,— 1896 100,— 1O0,— 1897 100,— 100,— 1898 5000,— 100,— 5100,— 1899 2000,— 2000,— I960 692,— 692,— ,, 1901 0 20742,20 250,— 20992,20 Etatu. Schulden - Nachweis 1902 22936,50 139,— 489,97 23567,47 Rechng. u. Etat 1903 10973,20 51,45 314,85 11389,50 „ 1904 42,- 542,10 584,10 Rechnun g 1905 300,- 864,77 1164,77 „ 1906 300,- 97,50 253,70 651,20 „ 1907 1211,— 2632,51 8843,51 „ 1908 5500,— 1021,10 1443,52 7964,62 ,, 1909 1000, - 4543,28 5543,23 1910 68859,92 523,- 2666,70 72049,62 „ 1911 51361,16 1136,— 1874,78 54371,94 „ mindestens 200 qm und einer entsprechenden Satzfläche, mit engen Fugen auf 15—20 cm hoher Unterbettung von scharfem Pflastersande oder Kies herzustellen. Die Pflasterkanten sind mit roh behauenen Bordsteinen, welche die Bürgersteigkanten bilden, von demselben Material in Längen von nicht unter 50 cm, 30—35 cm Höhe und 10—12 cm Stärke mit rechteckiger, möglichst glatter Ober- und Seitenfläche einzufassen. Die Bürgersteige sind, solange die Grundstücke nicht mit einem Wohnhause bebaut sind, nicht zu befestigen. Nach abgeschlossener Bebauung bezw. sobald die Grundstücke bewohnt werden, werden die Bürgersteige von der Ge meinde in der Mitte 1,50 m breit mit Mosaikpflaster aus Schönaer Pborphyr befestigt und die Straßenbäume 1 m im Quadrat mit Streck steinen eingefaßt. Der übrige Teil wird mit Schlacken oder kleinge schlagenen Ziegelsteinen befestigt und 3 cm hoch mit Kies abgedeckt. Die Bürgersteige sind mit Lindenbäumen zu bepflanzen, und zwar in Abständen von 8 m; sie müssen mindestes 9 cm Stanimumfang, sowie eine Stammhöhe von mindestens 2,15 orn bis zur Krone haben. Die Beleuchtungsanlage wird von der Gemeinde auf Kosten der Anlieger hergestellt. 1 ) Me Summen sind aus dem Etat nicht zu erseheu, müssen aber nach dem Schuldennachweis ausgegeben sein.