89 Gibt es nun auch bei weitem bessere Arten der Straßenbefestigung, Io ist nn Gf, diese Art des Straßenbaues für eine Landhauskolonie in vollem Maße hinreichend. I)) Hochbau. Um noch bedeutendere Summen handelt es sich bei den Ausgaben für Hochbauten, wenn auch die laufenden Ausgaben noch eine weniger bedeutende Rolle spielen als beim Straßenbau. Denn an Hochbauten existierten außer dem kleinen alten Schulhause, das seine Entstehung einer Kollekte verdankt,*) und den beiden Armenhäusern irgend welche öffentliche Gebäude bis in die jüngste Zeit nicht. Die Unterhaltungs kosten der Schulgebäude hatten überdies bis zum Jahre 1888 der Schul gemeinde obgelegen und die zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten waren laut Gesetz von 1846 2 ) auch schuldig, Wirtschaftsräume, wie Scheune und Stallung zu bauen, ebenso hatte erst in neuerer Zeit die politische Gemeinde die Verwaltung der Armenhäuser in ihre Hand genommen. Mit zunehmender Bevölkerung stellte sich im Jahre 1904 der Bau eines neuen Schulhauses im Dorfe als nötig heraus, während in der Kolonie der Unterricht noch immer in gemieteten Räumen stattfand. Hier mußte dann 1907 auch ein Schulgebäude errichtet werden, dessen Kosten auf 35000 Mark veranschlagt waren und sich nach der Rechnung auf einige Jahre verteilen. Mit Ausnahme der durch die Rundholz berechnung sich ergebenden Beträge erhielt die Gemeinde keine Staats beihilfe, weil die Finanzkraft als stark genug angenommen wurde, und das Gesetz, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen vom 28. 7. 1906 erst am 1. April 1908 in Kraft trat. Nach § 12 dieses Gesetzes erstattet der Staat den Schulverbänden mit nicht mehr als 7 Schulstellen ein Drittel des Kostenbetrags unter gewissen Abzügen; h Unter dem 10. 2. 1816 erließ die Potsdamer Regierung folgende Ver fügung: „Die Gemeinde zu Kleinschönebeck, Amt Alt-Landsberg, besitzt eine aus gedehnte, aber sehr unfruchtbare Feldmark. Sie ist seit dem Jahre 1806 von ullen Kriegsunfällen heimgesucht worden und hat durch ihre Lage an der großen Straße nach Preußen und Schlesien von Durchmärschen und Einquartierungen so viel gelitten, daß die Einwohner gänzlich erschöpft finb. Dieserhalb hat das Ministerium des Innern bet dem Unvermögen der Gemeinde Kleinschönebeck ge nehmigt, daß zum Wiederaufbau des dasigen Schul- und Küsterhauses, dessen Bau bereits im Jahre 1813 angeordnet war, aber der damaligen kriegerischen Ver hältnisse halber ausgesetzt werden mußte, eine Kirchen- und Hauskollekte in der Kurmark ausgeschrieben werden darf." a ) Gesetz, betr. Bau und Unterhaltung von Schul- und Küsterhäusern vom 21. 7. 1846, wonach der Fiskus als Patron oder Gutsherr Holz, Steine, Kalk oder deren Ersatzstoffe (eiserne Träger, Zement, Dachpappe) oder einen bestimmten Bruchteil der baren Kosten zu tragen hat.