92 fassung von der Schule als einer Staatsanstalt gab man den öffent lichen Lehrern die Rechte und Pflichten der Staatsdiener, wie in der Verfaffungsurkunde des preußischen Staates ausdrücklich betont ist. Doch wurde bereits nach dem Allgemeinen Landrecht die Schullast den sog. Hausvätern jedes Ortes übertragen, ohne Unterschied, ob sie Kinder hatten oder nicht und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts waren die Lehrer meist aus anderen Berufen hervorgegangen und, wie die Aufzeichnungen seit der Zeit des 30 jährigen Krieges zeigen, hauptsächlich von Leinwebern und Schneidern gestellt worden. Sie hatten neben Erteilung des Unterrichts den Küsterdienst im eigenen Orte und in den zur Parochie gehörenden Dörfern Münchehofe und Schöneiche zu versorgen. Erst im Jahre 1813 wurde die Münchehofer Küsterei und anscheinend 1818 die Schön eicher durch die Bildung einer eigenen Küsterstelle von der Kleinschöue- becker getrennt. Führte die Ausübung des Unterrichts an einer Schule durch einen einzigen Lehrer an sich schon zu Mißlichkeiten, weil bei jeder Ver hinderung des Lehrers der Unterricht ausfallen mußte, so trat der Mangel noch bei weitem mehr in die Erscheinung bei eintretender Vakanz. Da in solchem Falle der Unterricht unmöglich monatelang ausgesetzt werden konnte, mußte für Vertretung durch die Lehrer der benachbarten Gemeinden gesorgt werden. Die Vertretung fand ungefähr in der Weise statt, daß nur an 4 Tagen unterrichtet wurde; die Lehrkräfte wurden dadurch gewonnen, daß die Lehrer aus dem benachbarten Schöneiche und Münchehofe einen Tag in der Woche unterrichten mußten, während von 4 entfernter liegenden Dörfern au einem Tag jeder zweiten Woche die Vertretung zu übernehmen war. Eine derartige Erteilung des Unterrichts hatte zuletzt im Jahre 1881 stattfinden müssen. Da der Lehrer den niederen Kirchendienst als Küster verrichten mußte und zugleich Organist war, setzte sich das Einkommen aus diesen Dienstzweigen und der Besoldung für den Unterricht zusammen. Eine scharfe Trennung zwischen beiden Ämtern fand nicht statt, vielmehr war stets nur von der Lehrer- und Küsterstelle als eines geschlossenen Ganzen die Rede. Das Einkommen der Lehrerstelle bestand neben freier Wohnung und dem Schulgeld hauptsächlich in Naturalien wie Roggen, Eiern und anderen Gerechtsamen, wozu für den Winter freie Feuerung geliefert wurde. Die Holzlieferuug löste die Regierung später mit einer Rente von 164.72 Mark ab. Im Jahre 1877 wurde das Ein kommen neu geregelt und bestand außer freier Wohnung und Feuerung aus: