r 163 ständnis setzen, und hierdurch, sowie durch den infolge ihrer ört lichen Vereinigung möglichen beständigen Verkehr der Gewerbe inspektionsbeamten untereinander, ist die richtige und gleichmäßige Behandlung aller Angelegenheiten der Gewerbeaufsicht im ganzen Lande in weitgehendem Maße gesichert 1 ). Die vorstehende Tabelle enthält die zahlenmäßige Ent wicklung der württembergischen Gewerbeinspektion und ihrer Revisionstätigkeit. Die Gewerbeinspektion im Großherzogtum Baden ist am aus gesprochensten nach dem Prinzip der Zentralisation organisiert. Es wurde bereits oben erwähnt, daß in Baden im Jahre 1890 an die Stelle des Fabrikinspektors eine mit einem Vorstand und zwei Beamten besetzte Fabrikinspektion als eine dem Ministerium des Innern unmittelbar untergeordnete Zentralbehörde trat. In dieser Form ist sie seitdem, abgesehen von der durch die wachsende Geschäftslast bedingten Vermehrung des Beamtenstabes, erhalten geblieben. Streng genommen stellt das gesamte Staatsgebiet einen einzigen Aufsichtsbezirk dar, und die Führung und Leitung sämt licher Aufsichtsgeschäfte innerhalb des Staatsgebietes geschieht durch den Vorstand, der über ihre Verteilung unter die einzelnen Beamten nach einem von ihm festgesetzten Plan zu bestimmen hat. Nur insofern ist die Zentralisation nicht ganz vollständig, als die Verteilung dieser Geschäfte unter die einzelnen Beamten nicht lediglich nach sachlichen Materien, sondern zum Teil auch unter Abgrenzung örtlicher Bezirke geschieht, mit der Maßgabe, daß für jeden Bezirk ein Fabrikinspektor zuständig ist, der in bezug auf die Handhabung der Gewerbeaufsicht in seinem Amts gebiet eine gewisse, wenngleich nicht vollständige Selbständigkeit besitzt. Der Amtssitz der Fabrikinspektion und damit auch sämt licher Beamten ist Karlsruhe; von dort aus werden die Revisionen der gewerblichen Anlagen vorgenommen. Anfänglich war je einer der Beamten in der nördlichen bez. in der südlichen Hälfte Badens zuständig, später fand eine Dreiteilung des Landes statt. Außer dieser Abgrenzung örtlicher Wirkungsbereiche für die einzelnen Beamten wurde aber auch eine sachliche Geschäftsverteilung vorgenommen, wofür sich ein um so dringenderes Bedürfnis herausstellte, je mehr die Behörde anwuchs und je mannigfacher ihre Aufgaben wurden. Das erste, nicht mehr örtliche Mandat war das der seit 1900 an- gestellten (akademisch gebildeten) Fabrikinspektorin, deren Haupt aufgabe die Revision derjenigen Betriebe, welche vorwiegend x ) Vgl.hierzuSchäffer: Die WürttembergischeGewerbeinspektion. Stuttgart 1906. 11*