25 seinen Anteil, wenn die Preise vor dem Kriege zu Grunde gelegt werden, zum halben Monopolverkaufs preis anliefern, sodaß an der Tonne nach Abzug aller Trans portkosten vielleicht 100 Mark gewonnen -würden, an jeder Million Tonnen aber 100 Millionen Mark und 2 Millionen Tonnen könnte Rumänien mit der!Zeit Wohl liefern. Oester reich-Ungarn erhielte also Anteil an einer recht ansehn lichen Einnahme. 3. Oesterreich-Ungarn würde aus einem -solchen Mono pol, dessen Einführung durch die gleichzeitige Durchführung in Deutschland erleichtert würde, nicht nur Hunderte von Millionen zur Deckung der für seine Staatsfinanzen fast unerschwinglichen Kriegskosten gewinnen, sondern es könn ten ihm, wenn es dem Getreidemonopol beiträte, auf dem Wege, lote er nachher unter 6 gezeigt ist, durch Ausdehnung der Kohlenförder- und Ausfuhrgebühr auf Oesterreich-Ungarn solche Summen zugeführt werden, daß seine Finanzen gleich zeitig mit den deutschen, wenigstens soweit es sich um die Aufbringung der eigentlichen Kriegskosten handelt, geordnet würden. Daß das für einen Staat mit der Schulden- und Steuerlast Oesterreich-Ungarns, mit der schlechten Valuta und der drohenden Gefahr einer Papiergeldwirtschaft einem Zwang zunl Mitmachen nahekommt, bedarf keines besonderen Nachweises. L. Die Verwaltung des zwischenstaatlichen Monopols müßte durch gemeinschaftliche Organe erfolgen. Durch ein Direk torium, bestehend aus etwa 11 Köpfen, von denen Deutsch land 5, darunter den Vorsitzenden, Oesterreich 2, Ungarn. 2,