10 ienigett Kommunalverbände, deren Lage er als besonders schwierig ansieht, d. h. die in die erste und zweite Beüeserungsklasse ein gereihten, nicht zugunsten der übrigen, insbesondere der ländlichen Kommunalverbände, gekürzt werden sollten. Diese Einschränkung war begründet sowohl in der sachlichen und politischen Verant wortung -des Präsidenten des Kriegsernährungsamts für die Auf rechterhaltung einer ordnungsgemäßen Ernährung gerade dieser Gebiete, als auch in dem Umstande, daß eine große Zahl der Kom munalverbände aller Bundesstaaten auf niedrigere Kopfmengen gesetzt werden mußten, um den in die erste und zweite Beliefe rungsgruppe eingereihten höhere Kopfmengen gewähren zu können. Die Gruppierung der Kommunalverbände durch das Reich mußte sich, wenn keine Willkür Platz greifen wollte, an st a - tistische Unterlagen anschließen. Gegeben war in dieser Hinsicht als Grundlage für die Versorgungsbedürfnisse in: Sinne der geschilderten Grundsätze einmal das Verhältnis von Getreide- selbstversorgern und Brotversorgungsberechtigten innerhalb der einzelnen Kommunalverbände und — in Ermangelung einer neueren Grundlage — die Berufszählung vom Jahre 1907. Diese konnte jedoch angesichts der außerordentlichen Verschiebungen, die durch den Krieg hervorgerufen worden-sind, nur mit größter Vor sicht herangezogen werden. Ganz außer acht gelassen werden konnte sie jedoch auch nicht, da sie allein einen zahlenmäßigen An halt für die besondere Lage der dichtbevölkerten industriellen Ge biete des Reiches gibt. Die O b e r v e r t e i l u n g erfolgte nach Bundesstaaten und größeren Verwaltungsbezirken und unterschied je nach dem Grade der industriellen Entwicklung d r e i Z o n e m Für die U nt e r v e r t e i- l u n g auf die Kommunalverbände (große Städte, Kreise und ent sprechende Bezirke) wurden je nach dem größeren oder geringeren Anteil der Getreideselbstversorger an der Gesamtbevölkerung fünf große Gruppen unterschieden, und für jede wurde eine entsprechende Normalverteilungsm-enge angesetzt. Jeder Kommunalverband hängt danach einmal von der statistisch zu er fassenden Schwierigkeit seiner eigenen Versorgung, zum anderen aber auch davon ab, ob der größere Bezirk, in dessen Bereich er gehört (Bundesstaat, Provinz, Regierungsbezirk), als leichter oder schwerer zu versorgen abgeschätzt worden ist. Die eng hx-