27 dem ielueiligen Stande bet - Lieferfähigkeit der Fabriken anpassen und die Produktion möglichst genau überwachen zu können. Mit Rücksicht hierauf wurde angeordnet, daß Kaufbestätigungen und Verladeverfügungen über Kartofselsago und Kartoffelgraupen nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nicht spätestens 10 Tage nach Empfang der Zuweisungsmittcilung an die Derteilungs- stclle für K-artosfelsago abgesandt werden. Um nun die tatsächlichen Belieferungen der einzelnen Ver sorgungsgebiete mit Nährmitteln von der Reichsvcrteilnngsstclle aus überwachen*) und Störungen in der Zufuhr gegebenen falls sofort wirksam entgegentreten zu können, wurden Ein richtungen geschaffen, durch die der Versand der Nährmittel in die Gebiete der bundesstaatlichen Abnahmestellen durch tägliche Versandanzeigen und Wochenübersichten der Lieferzentralen überwacht wird. Diese Einrichtung ermöglichte es, das Abrollen der Ware nach den Versorgungsgebieten der Ve- zirkszentralen festzustellen, ließ aber nicht erkennen, wie lange sich die Ware unterwegs befindet, und wann sie tatsächlich in den Besitz des zu beliefernden Kommunalverbandes gelangt. Ander seits machten vielfach die Anforderungen der Kommunalverbände um Sonderzuweisungen von Nahrungsmitteln es nötig, auch über deren tatsächliche Versorgung mit Nährmitteln auf dem Laufenden zu sein. Zu diesem Zweck haben etwa 120 der am schwierigsten zu versorgenden Kommunalverbände über den w ö ch e n t I i ch e u Zugang an Nährmitteln, über die wöchentliche Abgabe von Nährmitteln an die Verbraucher auf Lebensmittelkarten, an Massen speisringen und Fabrikkücheu und über die für besondere Zwecks arrs den zugeteilten Mengen geschaffenen Rücklagen zu berichten. Stockungen, die sich in der Nährmittelverteilung aus beit oben dargestellten Schwierigkeiten ergeben hatten, führten wiederholt zu eingehenden Erwägungen, ob und inwieweit die bundesstaatlichen Geschäftsstellen (Bezirkszentralen) oder einzelne Kommunal verbände aus den ihnen zur Unterverteilung überwiesenen Nähr- *) Das Folgende nach dem Vortrage des Vorsitzenden der Reichs, verteilungsstelle in einem Ausbildungskursus der Arbeitervertreter von Betrieben des Wumba (Waffen, und MunitionS-Beschaffungs-Amtesl im April 1917.